1858 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e R R T at Mi L E E n ree E E E R R

246

iejenigen, welche die erste juristishe Prüfung bei einem Landgeri" in v R tin x 0v ing Glaa poln 4msissen ‘aufierdem -uocch:- Vor- lesungen. über - hes Civilrecht und Rheinisches“ Civil: und Straf-

Prozeßverfahrew gehört: haben.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts - und A Ó „Medizinal Angelegenheiten. /

Dem Fürstlich Hohen ollern - Hecingenschen Kammermusikus Georg Wel in Löwenberg ist das Prädikat „Musik-Dire| tot“ beigelegt worden. i

Bekanntmachung. Am Montage, den 8ten d., als ¿am Tage der Einzugsfeier Jhrer - Königlichen Hoheiten des Prinzen ‘Und der Prinzésfîn Friedrich Wilhelm von Preußen, bleiben. die Königlichen Museen

eshlossen. h 5 Bit ; den 5. Februar 1858.

Der General - Direktor der Königlichen Museen, von Olfers.

Am Tage des Einzuges Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm und Höchstdessen Gemahlin Königlicher Hoheit haben den Zutritt zum Univerfitäts-Gebäude nur : /

1) die Studirenden auf Doraeigung ihrer Erkennungskarten,

2) die Eleven des Friedrich - Wilhelms - Jnftituts und der medi- zinish-chirurgishen Akademie , die Eleven der Bau - Akademie und die Berg - Eleven , gegen Vorzeigung der von den hbe- treffenden Directionen ihnen ertheilten Legitimationskarten,

3) die Pharmazeuten und die der Zahnheilkunde - Beflissenen gegen Vorzeigung ihres Anmeldungshogens,

4) alle, Diejenigen, welche sih- im Besitze der ihnen übersandten nur für den 8. d. M. gültigen Eintrittskarten in das- Uni- versitäts-Gebäude befinden. N

Die Unterzeichneten bringen dies hierdurch mit dem Zusaße zur öffentlihen Kenntniß, daß die dem Universitäts-Vorstande zur Disposition ftehenden Räume im Universitäts. +Gebäude aus- shließlich für die Universitäts-Lehrer und Beamte- bestimmt find.

Berlin, den 1. Februar 1858.

Der Rektor und der Richter hiesiger Königlichen Friedrich- ._ ‘Wilhelms-Univerfität. Nudorff. Lehnert.

Ministerium des Junern.

Erlaß vom 30. November 1857 betreffend die Kompetenz der Behörde des Wohnorts zur Ent- sheidung darüber, ob und in welhem Umfange Jemand zur Untérstüßung seiner an einem andern Orte zurückgelassenen Familie verpflichtet \ei.

Geseß bom 21. Mai 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 128 S. 989).

Beigehend empfängt die Königliche Regierung die von der hiesigen Armen - Direction eingereihte Beshwerde vom 9. v. M. wider den Magistrat daselbst wegen verweigerter Abfassung des Resoluts über die Verpflichtung des dortigen Zimmergesellen N. aur Fürsorge für seine in Berlin zurückgelassenen Kinder. Jch muß der Ansicht der Armen - Direction bali; daß dem dortigen Magistrat die Abfassung des Resoluts obliege, beitreten.

Die im 2ten Alinea des Art. 6 des Geseßes vom 21. Mai 4855 enthaltenen Worte:

daß die Behörde des Kreises oder Ortes, in welhem der in Anspruch Genommene wohnt, oder, wenn er im Jnlande keinen Wohnsiß hat, die Behörde des Aufenthaltsortes darüber zu entscheiden habe, ob der Genannte zur Unterstüßung der Kinder 2c. im Verwaltungswege anzuhalten fi, i

können nur auf den Wohnsiß im rechtlichen Sinne, nit

“aber auf den etgicht, baß die Berit bezogen werden, wie si dies

son daraus ergiebt, daß die Begriffe „Wohnfiß“ und , Aufenthalt“ gegenübergestellt worden find. . hnfiß Aufentha

Es leidet nun -aber keinen Zweifel, daß der N. seinen Wohnfig

in Berlin aufgegeben hat, und da er seinen Aufenthalt in N. ge- |

nommen hat, so liegt dem dortigen Magisirat nah den Worten

%,

des Gesehes erben so, wie aus Gründen der Zweckmäßigkeit ob, der Entscheibung ‘darüber, ‘ob intd‘in welhem Umfange N. nach seinen Erwerbsverhältnissen zur Unterstüßung seiner “hier zurückgtlässenen

| Fanüille anzuhalten sei, sich zu unterziehen.

Die Königliche Regierung hat hiernah den Magistrat mit Anwéisung zu versehen und davon, daß solches geschehen , den hie- sigêèn Magistrat zu benachrichtigen, oder die etwa“ noch eptgegen-

stehenden Bedenken anzuzeigen:

Berlin, den 30, November 1857.

Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage: Sulzer,

An die Königliche Regierung zu- N.

Cirkular-Erlaß vom 12. Dezember 1857 betref- fend die Verwendung des Erlöses für verkqufte alte Akten.

Cirkular - Verfügung vom 11. September 1852 (Staats - Anzeiger i Nr. 251, S. 1498).

Des Königs Majestät haben die uns mittelst Allerhöchster Ordre bom 24. November 1838 (Annalen S, 846) ettheilte Ermäch- tigung, den mit der Ausfonderung unbrauchbarer Akten beschäftigt ene Subaltern - Beamtèn aus dem Erlöse solher Akten

emunerationen bis ‘auf Höhe von Fünf und Zwanzig Prozent des ‘Erlöses zu bewilligen, durch einen Allerböcbsten Erlaß an das Königliche Staats - Ministerium voni 26. Oftober d, J. auf die

Provinzial-Behörden auszudehnen geruht,

Indem wir die Königliche Regierung biervon benacrictigen

und Jhr demgemäß die selbstständige Bewilligung derartiger Re- “munerationen von jeßt ab überlassen, maden wir Sie zugleich auf

den Jnhalt unserer, in Folge der Allerböcbsten Ordre vom 24. No- vember 1838 erlassenen Cirkular - Verfügung vom 16 Dezember ejd. a., so wie der darin allegirten Cirkular-Verfügung vom 3. No- vember 1833 (Annalen 1834 S. 633) zur sorgfältigen Beachtung von Neuem aufmerksam, mit dem Sinzobaeie, daß der na Abzug der zu bewilligenden Remunerationen für das Aussonderungs- Geschäft verbleibende Rest des Erlöses aus dem Verkauf ausges- sonderter unbrauhbarer Akten, den besiehenden Grundsäßen und der Cirkular - Verfügung vom 1t. September 1852 gemäß, für die allgemeinen Staats-Fonds extraordinair ‘zu vereinnahmen ist.

Berlin, den 12, Dezember 1857.

Der Minister des Junern. Der Finanz-Minister. von Westphalen. von Bodelschwingh,

:An sämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial-Steuer-Direktoren 2c.

Erlaß vom’ 25. Dezember 1857 betreffend die Genehmigung von Kommunal - Einkommensteuer- : Negulativen.

Erlaß vom 21. Juli 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 303 S. 2161). Nach dem Antrage in den Bericht vom 4. d. M. wollen wir

die Königliche Regierung im Anschluß an den Erlaß vom 21. Juli

d. J: ermächtigen, Kommunal - Einkommensteuer - Regulative ohne weitere Anfrage au dann zu genehmigen, wenn die Vestimmung im §. 2 des diesfälligen Regulativs für die Stadt Düren, wona Steuerpflichtige der untersten Klassensteuer-Stufe von der Gemeinde- Einkommensteuer frei bleiben sollen, nach Lage der Verhältnisse nit zur Anwendung zu bringen ist im Uebrigen aber die frag- lichen Regulative nah den bei Düren adoptirten Grundsäßen anl gestellt sind.

Berlin, den 25. Dezember 1857.

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

- An die Königliche Regierung zu N, in der Rhein-Provinz, :

Der Finanz-Minister. von Bodelschwingh.

Admiralität.

Alléèrhóchste Kabinets-Ordre vom 19, Dezember 1857 betreffend die Bekleidungen der einjäh- rigen freiwilligen Aerzte und der Marine- Aüditeurs.

Auf ‘den Vórschlag ‘der Admiïalität vom 11. d. Mts. will Zch bestimmen, daß 1) die einjährigen freiwilligen Aerzte bei Meiner Marine den &rack und alle anderen Befkleidungen der Marine-Assistenz-Aerzte, jedoch ‘ohne Epaulettes resp. Schulterftücke, anstatt dessen einén Anfkferknopf ‘nebst goldener Schnur auf dem Kragen," und ferner Hut und Säbel mit goldenen Cordons resp. Portepée, und 2) bie Marine- Auditeurs die für die Marine-Beam- ten befohlenen Bekleidungen und Waffen tragen, und zwar den Frack 2e. mit einer Reihe silberner Knöpfe, Kragen und Aufschläge von ‘blauém Tuch, in den’ Epaulettes, mit silbernen Candillen, ein blautuchenes Feld mit einem unklaren silbernen Anker und an der Müze zwei durch blaues Tuch- getrennte Silberstreifen, *

Berlin, . den 19. Dezember 1857.

Jm Allerhöchsten ‘Auftrage Seiner Majestät des Königs: (gez:) Prinz von Preußen.

(gegengez.) von Manteuffel.

An die Admiralität.

Die vorstehende ‘Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur allgemeinen Kenntuiß gebracht. Berlin, den 1, Februar 1858.

Die Admiralität.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Erbprinz Carl zu Salm- Horstmar, von Coesfeld.

Se. Excellenz. der General-Lieutenant und. kommandirendè Ge- neral’ des“ 2. Armee-Corps, von Wussow, und O

Se.“ Excellénz“ der Generál- Lieúfenant und ‘Commandeur der 3. Divifion, von Herrmann, von Stettin.

Der General-Major und 1, Kommandant von Coblenz und

Î

Ehrenbrejtenstein, von Roehl, vou Coblenz. dll » 3: Der Genetál-Major und Kommandant von Danzig, S cha ch von Wiktenau, von Danzig. : j : Der“ General :'‘Major ‘und ‘’Conimandeur der ‘9. FÎnfanterie- Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von Frankfurt a. d, O

_—

Berlin, 6. Februar. Se, Majeftät der- König haben Aler- gnädigst geruht: Dem Schriftsteller Dr. Rudolph Gottschall

zu Breslau die Erlaubniß zur Anlegung. des ihm verlichenen

Verdienst - Kreuzes des Herzoglich Sachsen - Ernestinishen Haus- Ordens zu ertheilen. :

Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

Ernennungèn, Beförderungen und Verseßungen. Den 295, Januar. :

Prinz Friedrih Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, Oberst und Cóimmahdeur der 1. Gâärde-Jnfanterie-Brigade, unter ¿ührung à la suite des 1, Gardé-Regts. zu Fuß, zum General-Major befördert.

Den 30, Januar. êtub L Marées, Unteroff. vom 1. Drag. Regt., zum Port. Fähnr. be- ert. 5 Bei Landwehr: i Ö Den -30. Januar, Stettin, Vice- Feldw. vom 3. Bat. 21. Negjs., zum Sec. Lt, 1.

Aufg. befördert. Militair-Beamte. Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 12 ' Den 9. Januär. Krafft, Proviant -Amts- Controleur in Bromberg, unter Beilegung

des Chárakters als Dey Umer in den Ruhestand verseßt.

Den 20. Januar. Kremfer, Lazareth-Juspektor in Münster, zum Ober - Lazareth - Jn-

spektor ‘ernánnt. i Den 22. Januar. S | Brusckh, tuR Nang T und Proviantmeister in Stralsund, mit e

ension'in den Nuhbestand verseßt. Zobel, Garnison - Verwaltungs- Jn- spektor in Spandau, zum Gärnison-Verwaltungs-Ober-Jnspektox D

24T

, Den- 23:-Januar. - | «Daenell,Lazareth - Jnspektor in Spandau, zum Ober-Lazareth-Jn- \pektor ernaunt. Den 28, Januar.

Modraccch, Salernen - Jnspektor, von Berlin nach Breslau verseßt. leißig, Wachtmeister bom 2. (Leib-) Hus. Regt., zum interim. Kasernen- nspektor in Berlin ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. Februar. - Jhre Königlichen Hoheiten der - Prinz und die Prinzessin von Preußen begaben sih heut Mittag 12 Uhr nach Potsdam und werden -dort den heutigen und morgenden Tag zubringen. :

Nachdem dem Herrenhause in seiner gestrigen (5ten) Sihung die Anzeige von der Berufung des Greiherrn von Bun- sen zum [lebenslänglihen Mitgliede des Hauses gemacht war, * wurde das Allerhöchste Schreiben Sr. Majestät des Königs vom 2ten d. M. in Antwort auf die Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen überreichte Adresse verlesen. Es lautet:

Die Gefinnungen ‘der Theilnahme und Ergebenheit, welche das Herren- haus in. der Adresse bom 15ten v. M. aus Veranlassung der {weren Prüfung ausgesprochen, die Mir durch Gottes Fügung auferlegt worden ist, haben Meinem Herzen wohlgethan. Jh danke dem Herrenhause für diese Gefinnungen und hege die zuversichtliche Hoffnung, daß Gottes Huld, die Meinem Hause und dem Vaterlande in den Zeiten der Trübsal stets zur Seite geftanden , au ferner über uns walten werde.

Charlottenburg, den 2. Februar 1858. i

H A _ Friedrich Wilhelm.

- Ferner wurden mitgetheilt der Staatshaushalts-Etat pto 1858 und der -Geseßentwurf, betreffend-“ die: Regulirung des Abdeckerei- wesens. Alsdann wurde die Berathung über den Auss{chußberiht wegen: der Suspension der “Wuchergeseße eröffnet und die General- Diskussion, darüber zu Ende -geführt.- - z i

Koblenz, 4. Februar. * Heute in der Frühe um 5 Uhr hat Jhre Königliche ‘Hoheit die Prinzessin von ‘Preußen nebst Höchftihrem Gefolge die Reise von hier nach Berlîn angetreten und (Rol n i: n von hier zunächst nah Bingen begeben.

ôln. Ztg. ili 114 74A j E

__ Cóln, 5. Februar. Heute Morgens kurz vor 9 Uhr vér- ließen- Zhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Mere Wil-helm von Preußen ‘unsere Stadt. Die ‘Ueber-

ahrt. „über den Rhein mußte mittels Dampfboots bewerkstelligt werden, und es harrte zu diesem Zwécke das reich beflaggte nieder-

ländische Boot „Willem 11. “an derx diesseitigen ebénfalls ‘ftattlih be-

flaggten Landedrüe,: woselbft die ‘hoben Herrschaften um 9 Uhr eintrafen und sofoxt-fich an Bord verfügten. “Auf dem Dampf- boote befand sich-‘auch der Ober-Bürgermeister voi Cöln, um den erlauhten Gästen uúserer Stadt bis zum andéren Ufer ‘das Geleite zu geben und! fich: -ehrfurcht8voll zu verabschieden. ‘Als das Boot unter: fortwährendein Krachen der Geschütze ‘und Böller ub dém Geläute ‘der Glocken zu Deuyß die Ueberfahrt bewirkt und ' än der festlich beflaggten und- mit Orangerieen verzierten deußer Lande- brücke- angelegt ‘hatte, wurden die“ hohen Herrschaften ‘daselbft von dem Landrathe des Landkrèisès- Cöln empfangen ‘-und begrüßt. Gleiches gesbah von Seiten: einer Deputation der Stadtverordne- ten und von ‘den Mitgliedern des Fest-Comité's. Hierauf nábten Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin 11 in Weiß geklei- dete junge Mädchen, - déren Wortführerin - bei Ueberreichung eitlés Blumenstraußes ‘einige Worte an die Frau Prinzesfin richtéte, Am ‘Côln-Mindener Bahnhofe, der mit dem reisten Flaggeh- und Guirlanden-Shmuck ausgestattet war, wurden die etlauhten Reisenden - von: dem Präsidenten und ‘den Direktoren der Cöln- Mindener Eisenbahn-Gesellschäft empfangen und begrüßt. Dasselbe geshah sodann von dem Bürgermeister und den Stadtverordneten von Deuß und von der gesammten dortigen Pfarrgeistlichkêäit. Der für Jhre Königlichen Hoheiten bereit gehaltene Extrazug dèr Cöln- Mindener Bahn war überaus prächtig verziert. Diè erlauchten Reisenden. nahmen ihre Plätze in. dem Königlichen Salonwagen ein, und dann setzte sih der Zug ‘in Bewegung. (Cöln. Ztg.) Düsseldorf, 5. Februar. Zur Begrüßung Jhrer Königlichen Hoheiten des Prin zen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen hatten fich heute Morgen um 9 Uhr die beschiedenen Körperschaften auf dem Perron des hiesigen Bahnhofes versammelt. Um die festgeseßte Zeit ershallte der Donner der Kanonen, und beranflog die mit den ‘Fahnen beider Reiche verzierte Lokomotive. Tausendfaches Hurrah verband ‘sich mit den Klängen des Volks- liedes, als Prinz &Sriedrih Wilhelm erschien und seine dur{hlauch- tigste Gemahlin ain Arme vorüberführte. Empfangen von Sr. Hoheit dem Fürsten von D TLO dem Regierungs-Präfidenten von Masfenbach- und dem ürgermeister unserer Stadt ,- begaben M die hohen Neuvermählten in den festlih ‘ges{chmückten Warte- aal, wo Hôthstdieselben von Jhren Hoheiten der Frau Fürstin von Hohenzollern, der durchlauchtigsten Prinzesfin Stephanie- und Jhrer Durchlaucht der Prinzessin Solms empfangen wurden. Unter einem