1858 / 33 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3-Regierungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Leichen» Se R G O der Königlichen L mitgetheilten Verein- barungen zu versehen, auch die vorstehenden Bestimmungen, insoweit fie für das Publikum von allgemeinem Junteresse sind, durch JZhr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 19. Dezember 1857.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- 2c. Angelegenheiten. von Raumer.

Der Minister des “Jnnern. von Westphalen.

An i sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präfidium bierselbst.

a. Schema. Offene Ordre wegen Beförderung der Leiche d bon über

na : R (Zivei es Ret j Die Leiche des (der) am ten in (Sterbeort) an (Krankheit) orbenen, soll von über nah

ber Bebufs der Beiseßung daselbst befördert werden. i Nachdem hierzu unter Beobachtung der desfalls erforderlichen sani- tätspolizeilicen Vorfichtsmaßregeln die Genehmigung ertheilt worden ift, werden sämmtliche resp. Civil- und Militairbehörden des ZJn- (und Aus-) landes, deren Bezirke durch diesen Leichentransport berührt werden, hier- durch beauftragt und beziehungsweise ersucht, denselben gegen p M dieser auf vier Wochen gültigen offenen Ordre- ungehindert pasfiren zu

lassen. den ten 185 (L. S.) Königliche Regierung. (Unterschrift.) Ausgefertigt den ten 185

(L. §S.)- Königlicher Landrath des Kreises. (Unterschrift.)

Bescheid vom 30. November 1857 betreffend das Verfahren bei JFnkommunalisirung von Domainen-Grundftücken.

Der Königlichen Regierung eröffnen wir auf den Vericht vom 14. August d. J., daß diejenige Behörde, welcher die Disposition Über “ein Domainen-Grundjiück zusteht, auch die Erklärung wegen Einverleibung eines solchen Grundstücks in einen Kommunal - Ver- band abzugeben hat. Wenngleich alle zu öffentlihen Zwecken be- stimmten , dem Staate gehörenden Gebäude im Sinne des §. 11 Titel 14. Theil 11. Alg. Landrechts für Domainen - Güter zu er- achten find, so kann doch daraus nicht gefolgert werden, daß die Wahrnehmung der damit verbundenen Dominial-Rechte und Pflich- ten von der Königlichen Regierung ressortire.

Denn nach dem §. 3 Nr. 1 der Justruction zur Geschäfts- führung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Geseß - Samml. S. 250) gehörten zur zweiten Abtheilung der Königlichen Regie- rung, an deren Stelle in dieser Beziehung nach litt, d. 11. 3 der Allerhöchsten Ordre vom 34. Dezember 1825 (Gesey- Samml. von 1826 S. 7) die Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forften getreten ift :

„sämmtliche Angelegenheiten, welche sih auf das Staats-Einkom-

men und Steuerwesen beziehen, oder die Verwaltung der

Domainen, Forsten und Regalien betreffen, insofern für ein-

zelne Zweige nicht besondere Verwaltungs - Behörden aus-

drüdlich angestellt sind.“ :

Von dem Adminiftrations-Rechte der Königlichen Meer gen sind also diejenigen Domainen-Grundstücke ausgeschlossen, für welche besondere Verwaltungs - Behörden angestellt find. Dies isf aber bei denjenigen Grundstücken offenbar der Fall, welche einer Staats- Behörde zur aus\chließliben Benuzung für die Zwecke ihrer Ad- miniftration ausdrücklich überwiesen find, oder in deren fafktishem Besiß und Benuzung fie fih befunden hat, Da nun das Schloß au N. nah dem Berichte der Königlichen Regierung von jeher

der Gerichts - Behörden gewesen if, und zur Zeit zum Theil von dem Kreisgerichte zu N. und zum Theil als Salz - Niederlage von der Verwaltung der indirekten Steuern benußt wird, so wird

von dem Königlichen Appellations-Gerichte zu N. im Einvernehmen mit dem Herrn Provinzial - Steuer - Direktor zu N. abzugeben fein. Beide Behörden sind demgemäß mit Anweisung versehen.

Berlin, den 30. November 1857.

Der Justiz - Minister. Simons.

Der Minister des Junern. Der AEOEe, von Westphalen, von Bodelschwingh.

An die Königliche Regierung zu N.

Cirfkular-Erlaß vom 29. Dezember 1857 betref- fend das Verfahren bei Anstellung von evange- lishen Strafanftalts-Geistlichen.

Von einer der Königlihen Regierungen find in einem speziellen Falle Zweifel darüber ausgesprochen worden, ob nah den Vor- schriften, welhe durch den Cirkular - Erlaß vom 2. Oktober 1853 über das Verfahren bei Unstellung bon evangelischen Strafanstalts- Geistlichen ertheilt worden , die Einholung meiner besonderen De stimmung bei Beseßung von dergleichen Stellen noch ferner erfor- derlich sei. | i

Jch nehme hieraus Veranlassung , zur Kenntniß der Abit lihen Regierung zu bringen , daß es keineswegs in der Absicht gelegen hat, durch jene Vorschriften in der Beftimmung der frühe- ren Cirkular-Verfügung vom 23. Januar 1841, wonach die An- stelung der Strafanftalts - Geistlihen sets von der diesseitigen Zustimmung abhängig bleiben sollte, etwas zu ändern.

Zu den gewichtigen Gründen, welche die leßtere Bestimmung veranlaßt haben, ift in neuerer Zeit auch noch die Rückficht binzu- getreten, daß in den leßten Jahren für einzelne größere Straf- anstalten in Folge der eingetretenen Ueberfüllungen die Annahme von Kandidaten zur Aushülfe für die Hausgeistlihen genehmigt worden ift, welche nicht selten zur Berücksichtigung bei eintretenden Vakanzen in der Zahl der Strafanstalts-Geistlihen ganz vorzugs- weise geeignet erscheinen dürften, während von denselben über die Grenzen der Provinz hinaus, in welcher sie beschäftigt find, ge- meiniglih nichts bekannt ift.

Sh veranlasse deshalb die Königlihe Regierung in allen Fällen, wo die Stelle eines evangelishen Sktrafanstalts-Geiftlichen neu zu beseßen ift, von der eingetretenen Vakanz mir Anzeige zu machen, und sobald Sie eine bestimmte Persönlichkeit zum Nach- folger des Abgegangenen ins Auge gefaßt hat, zur Ertheilung meiner Bestimmung Sich hierüber motivirt zu äußern.

Berlin, den 29. Dezember 1857.

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

An sämmtlihe Königliche Regierungen , (mit Aus- {luß der Regierungen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Magdeburg, Erfurt, Arnsberg) und an das hiefige, Königliche Polizei-Präsidium.

Cirfular-Erlaß vom 11, Januar 1858 betref-

fend die Visirung der nah Polen und Rußland

ausgestellten Reise- Pässe seitens der Kaiserlich

russishen Gesandtschaft oder eines russischen Konsulats.

Cirkular - Erlasse vom 19, Januar und 11, Februar 1856. (Staats- Anzeiger Nr. 59, S, 442). Cirkular - Erlaß vom 19. H A (Staats - Anzeiger Nr. 267, . 2166),

Zufolge einer mir von dem Königlichen Ministerium der aus- wärtigen een mitgetheilten Note der hiesigen Kaiserlich russishen Gesandtschaft kommt es seit einiger Zei häufig vor, daß preußische Unterthanen , welche in einer zu großen Entfernung von der Grenze wohnen, um die Vergünstigung zu haben, diese auf Grund einfacher Legitimations - Karten überschreiten zu dürfen, mit Pässen zur Reise nah den Kaiserlich cen Staaten ver- sehen find, denen das Visa der Kaiserlih russishen Gesandtschaft feblt. Dieserhalb von den Grenzbehörden angehalten, find fie ge-

wungen, fs Behufs ihres Eintritts in die Kaiserlichen Staaten

im vorliegenden pee die Erklärung über die beabfichtigte Ver- einigung des Schlosses N. mit dem Gemeindebezirke der Stadt N.

esondere Erlaubniß gu vershaffen, und erleiden dadur einen oft für fie nachtheiligen Aufenthalt in ihrer Reise.

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Ide ih die Königliche Regierung hiervon in Kenntniß seße, veranlasse ih Sie, zur Beseitigung dieser Uebelstände, unter Hin- weisung auf die Cirkular - Verfügungen vom 19. Januar, 11. Fe- bruar und 19. August 1856, die mit Ertheilung von Ausgangs- pássen beauftragten Behörden mit der nöthigen Anweisung zu ver- sehen, damit die nah Polen oder Rußland reisenden diesscitigen Unterthanen auf das Erforderniß der vorgängigen Visirung ihrer Pässe seitens der hiesigen Kaiserlih russishen Gesandtschaft oder eines russishen- Konsuls aufmerksam gemacht werden. Berlin, den 11. Januar 1858,

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

An die Königlichen Regierungen in Gum- binnen, Königsberg , Marienwerder, Bromberg, Posen, Bréslau und Oppeln.

Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der E haben Aller-

gun geruht : Der fuau n annh von demKnesebeck, gebornen von Bojanowska, zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des

von Jhrer Majestät der Königin von Baiern ihr verliehenen Theresien-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Dem Herrenhause wurden in seiner geftrigen (sechsten) Sißung zwei Schreiben des Ministers des Junern vom 20. Juli v. J. und 6. Januar d. J.,, wonach der Ober-Präfident der Rheinprovinz, von Kleist-Reßow, und der

reiherr von Monteton auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen nd, übergeben. Hierauf folgte. die Spezial-Diskussfion Über den Ausschußberiht, betreffend die Suspension der Wuchergesehße, und wurden die §§. 1 und 2 jener Verordnung mit großer Majorität angenommen, ebenso die Resolution des Ausschusses und der dazu estellte Verbesserungs - Antrag. Mit der Annahme des Geseh- Entwurfs, O die Schließung der Geschäfte der Renten- banken, war die Tagesordnung erschöpft.

Magdeburg, 5. Februar. Heute Abend 11% Uhr ist unter

* dem Geläute der Glocken und dem Donner der Kanonen der

feierlihe Einzu hrer Königlihen Hoheiten des Prinzen und der 12 nPdisin Friedrich Wilhelm in unsere auf's Festlihste geschmückte und erleuhtete und auf's Freudigfte bewegte Stadt erfolgt. Als Jhre Königlichen Hoheiten aus dem Eisen- bahngebäude, wo dieselben von den Vorständen der Civil- und Militairbehörden ehrfurht8voll begrüßt worden waren, in die Stadt einfubren, um ihren Weg durch die Türstenwall- und Gouvernements- straße nach dem Königl. Palais zu nehmen, ertönte ihnen der tausend- stimmige, nicht enden wollende Jubelruf des troh der späten Abendftunde in dihten Massen versammelten Volkes als Bewillkommnungsgruß und Glückwunsh der alten treuen Stadt Magdeburg entgegen. Unter den Decorationsarbeiten zeichnete fih zunächst die auf dem Eisenbahnplaße von Seiten der Stadt im Slyle des Pariser Triumphbogens erbaute Ehrenpforte aus, die bei einer Consumtion von 60,000 Kubikfuß Gas in der Stunde aus 25,000 Flammen in 4 hohen, s{lanken, korinthishen Säulen ihre blendenden Licht- masseu in die Nacht sandte. Zur Seite der Ehrenpforte erglänzten drei aus allerlei Waffen geschmackvoll zusammengestellte Pyramiden, während im Hintergrunde, in der Nähe des Ober-Präsidialgebäudes, das 11 Fuß hohe Wappen der Stadt Magdeburg in Gaslicht prangte. Die Ausshmückungen der angrenzenden Straßen, -na- mentlich der Fürstenwall- und der Gouvernement sstraße, so wie des Domplaßtes, waren hinter diesenVeranftaltungen nit zurückgeblieben. Den Glanzpunkt auf dem Domplate bildete die Erleuchtung des herrlichen Domes mit bengalischem Feuer, in dem Augenblicke, wo ati Königlichen Hoheiten daselbst eintrafen. Andererseits hatten ch zu beiden Seiten des Weges, vom Eisenbahngebäude nah dem. Königlihen Palais, Spalier bildend, nahe an 2000 biefige Bürger mit bunten Laternen und Musik - Chören zum festlihen Empfange aufgestelt. Der Vorbeimarsh dieses Laternenzuges, der durch seinen bunten Farbenshimmer und seine große Mannigfaltigkeit einen ungemein freundlihen und interessanten Anblick gewährte, vor dem Königlichen Palais, wo Dil Königlichen Hoheiten Wohnung genommen hatten , schloß die Festlichkeiten für den heutigen Tag. Sogleich nach Jhrem Ein- treffen im Palais geruhten Jhre Königlicben Hoheiten sich auf dem Balkon zu zeigen und dann vom Fenster aus den Laternen- ug, der nun mit seinen zahlreihen Musikchôören vorüberzog, in

ugenschein zu nehmen und gegen Jhre Umgebung Höchftihre Zufriedenheit ‘in den shmeichelhaftesten Ausdrücken auszusprechen.

6, Februar. Heute Morgen 87 Uhr hatte zuerst der Wehrig'sche und Lehrer - Gesangverein die Ehre, dem Durchlauch- tigsten Paare einen Choral fingen zu dúrfen. Sodann wurde der 1sten und 2ten hiefigen Liedertafel und dem Rebling'shen Lieder- franz dieselbe Ehre zu Theil. Als die Lieder gesungen waren, öffneten BS die Flügelthüren und der Prinz, am Arme der Prin- zesfin, erschien bei den Sängern. Die Musif-Direktoren Mühling und Rebling wurden vorgestellt. Der Prinz erkundigte -sich na allen Details des Vereins und sagte u. A.: „Jh habe wohl nur selten, ohne s{meiheln zu wollen, so herrlihen Gesang gehört, obgleich ih auch gestern erst zu Aachen und Cöln freudig mit Ge- fang überrascht bin.“ Darauf geruhten Jhre Königlichen Hoheiten Sich die 50 Jungfrauen vorftellen zu lassen, welche sich zu Jhrer Begrüßung in den Räumen des Palais versammelt hatten.

Nachdem der Herr Ober-Bürgermeister Hasselbach an Jhre Königlichen Hoheiten eine Anrede ritte hatte, nahmen Zhre Königlichen Hoheiten, geleitet von den höchsten Spißen der Militair- und Civil-Behörden und Höchstihrem Gefolge, den Dom in Augen- schein, wo Sie beim Eintritt von dem Königlihen General- Superintendenten und ersten Domprediger Dr. Möller mit einigen Worten, so wie von allen Anwesenden mit ehrfurchtsvollem Gruß empfangen wurden. Herr Direktor Professor Wiggert hatte die Ehre, dem Durchlauchtigsten Paare die Merkwürdigkeiten des ehr- E Doms zu zeigen und zu erläutern.

“Nachdem die Höchsten Herrschaften den Dom verlassen batten, bestiegen dieselben sofort eine Hof - Equipage und fuhren nah dem

1 Ober-Práfidialgebäude, wo fi die Commandeure der in der Pro-

vinz Sachsen dislocirten Truppentheile, die Mitglieder der hiefigen Königlichen und städtishen Behörden, der hiesigen Geistlichkeit, die Deputirten vieler Städte der Provinz und der Ritterschaft zur Cour vereinigt hatten. Bei der Vorstellung der städtishen Be- hörden geruhte Se. Königliche Hoheit der Prinz Sich Höchstgnädig über den ihm hier bereiteten Empfang zu äußern. Jn die Worte Höchstdesselben : „Sagen Sie es Jhren Mitbürgern Allen, daß uns der Empfang in Magdeburg hoch erfreut und sehr überrascht hat,“ stimmte die Frau Prinzesfin mit den Worten ein: „Sehr, sehr shôn, herrlih, wundervoll !*

_ Znzwischen hatten fi um 9 Uhr die hiesigen Gewerke, in einer Stärke von über 5000 Mann, an den bestimmten AppelU- plägen versammelt, waren auf die Esplanade vor dem Ulrichstbore gezogen und hatten fih endlich von der Braunen Hirs straße bis gegen den alten Markt hin aufgestellt. :

Sobald die Höchsten Herrschaften bei Jhrer Fahrt z dur die Stadt in die vom Breiten Wege nah dem Markt führende Straße eingebogen waren , seßte fih der imposante Zug mit seinen zahl- reichen Fahnen und Emblemen unter Vortritt vieler Musikchöre den Breiten Weg entlang nach dem Domplaze in Bewegung.

Als die höchsten Herrschaften nah der Cour im Ober - Prä- fidial-Gebäude zum Königlichen Palais zurückgekehrt waren, wurde Höchstdenselben von dem Herrn Stadtrath Vötticber der Rapport über den Gewerks - Aufzug unterthänigst überreicht und mit huld- reichen Worten entgegengenommen. Sodann geruhten Höchst- dieselben den Vorbeimarsh dieses Aufzugs vom Balkon aus in Augenschein zu nehmen. Nachdem die Spitze des Zugs das Bahn- hofsgebäude erreicht hatte, wurde Chaine gebildet und fubren Jhre Königlichen Hoheiten sodann von dem Palais ab durch dieselbe hin- durch nah dem Bahnhof.

Um 15 Uhr erfolgte unter dem Donner der Kanonen die Abfahrt Jhrer Königlichen Hoheiten mit cinem Extrazuge nach Potsdam.

Potsdam, 6. Februar. Die festlihen Vorbereitungen zum feierlichen Empfange Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrih Wilhelm von Preußen waren heute um 2 Uhr sämmtlich vollendet. Jn dem Empfangs- Salon des Vahnhofsgebäudes hatten sih um diese Zeit die sämmt- lichen hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses versammelt, während sich die städtishen Corporationen, der Magistrat, die Stadt- verordneten und der Polizei-Direftor Engelken in den beiden Zimmern aufgestellt hatten, wele unmittelbar hinter dem Empfangssalon liegen.

Nachdem die Mitglieder des Königlichen Hauses bei Ankunft des Zuges mit dem Königlichen Salon-Wagen aus dem Einpfangs- Zimmer auf den Perron herausgetreten waren und das neuver- mählte Fürstenpaar auf das Herzlichste empfangen hatten, begaben sich Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrih Wilhelm zunächst in das Empfangs - Zimmer selbs, wo Höchstdieselben einige Augenblicke verweilten. Hier waren außer den Höchsten Herrschaften versammelt: der General der Kavallerie und General-Adjutant Sr. Majestät des Königs, Commandeur des Garde - Corps, Graf von der Gröben, der Ober - Stallmeister und General-Adjutant Sr. Majestät des Königs, General-Lieutenant von Willisen, der Kommandant von Potsdam, General à la suite Sr, Majeftät des Königs und Commandeur der 1. Garde- Division, General - Major von Bonin, so wie die beiden zur Aufwartung bei Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Allerhöchst beorderten Kammerherren, Schloßhauptmann von Ro es