1858 / 37 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffe

352] erpahtung der Königlihen Amts- Müblen zu Fürstenwalde.

Höherer Bestimmung zufolge sollen die bei der Stadt Fürstenwalde üm Lebuser landräthlichen Kreise des Frankfurter Regierungs - Bezirks an der Spree belegenen Königlichen Amts - Mühlen vom 1. Juli d. J. ab auf 18 bintereinander- folgende Yahre im Wege des öffentlichen Aus- gebots verpachtet werden.

Wir baben zu diesem Ztvoecke einen andertvei- ten Licitations-Termin au den 11. März d. J.,, Vormittags 11 Uhr, im biesigen Königlichen Regierungs - Gebäude, Wilhelms-Plaßz Nr. 19, vor dem Herrn RNegie- rungs - Rath von Hake anberaumt. Wer als Bieter zugelassen zu werden wünscht, hat dem gedachten Kommissarius den Nachweis übex seine Qualification zur Uebernahme der Pachtung und zum Betriebe des Müller-Gewerbes, so wie über seine Solidität, und endlich über den Besiß eines disponiblen Vermögens von 20,000 Tblrn. zu führen.

Das Nâähere über diese Verpachtung ergeben die sp&ziellen Verpachtungs-Bedingungen, welche nebst den Regeln der Licitation in unserer Do- mainen - Negistratur während der Dienstftunden eingesehen werden können und von welchen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften ertheilen werden. i

Frankfurt a. O., den 2. Februar 1858.

Königliche Negterung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Nüdiger.

{2793] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

Das dem Fleischermeister August Ebert zu- gehörige, und sub Nr. 491 in der Wilhelmstraße ierselbst belegene Grundstück, abgeschäßt auf 488 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re- gistratur einzusehendeu Taxe, soll

am 17. Juli 1858, Vormittags 14 Ubr …. Ÿ an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufentbalte nach unbekannten Jn- teressenten, Johann Borowicki und dessen Ehe- frau, get. Zyragewska, für welhe Rubr. II Nr. 1 ein lebenslänglihes Wohnungsrecht ein- getragen steht, werden hierzu öffentlih bvor- geladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ibren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Bromberg, den 23. November 1857.

Königl. Kreisgericht, L. Abtheilung.

[2484]

Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf. Königl, Kreisgericht zu Templin, I. Abtheilung, den 26. Oktober 1857.

Das zu Alt-Temmen belégene, Vol II. Nr. 4. Fol. 37 des Hypothekenbuches von Alt-Temmen C und dem Mühlenmeister Rudolph Polensky gehörige Wind- und Wassermühlen- grundstück, gerichtlih abgeshäßt auf 10,073 Thlr. 20 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserm Bureau Il. einzusehenden Taxe, soll am

10. Juni 1858, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputir- ten, Gerichts-Assessor Fißau, subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welhe wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen RNeal- forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, baben si init ihrem Anspruch bei dem Subhastationsgericht zu melden.

[349] A T

Jn dem Konkurse über das Vermögen des Fabri- kanten Theodor Buhlers inder Neustadt werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf- gefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen be- reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem da- für verlangten Vorrecht bis zum

290

27. Februar cer. einschließlich bei uns s{riftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der üéiten Frist Ang E RIE derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs - Personals

auf den 10. März cr., Vormittags

9 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts- Rath Krüger, im Gerichtslokale Domplaß Nr. 9, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung shriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amisbezirk seinen Wohnsiy hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Justizrath Berge und Nechts-Anwalte Weber, Jungwirth und Alschefski zu Sachwaltern vorgeschlagen. 3

Magdeburg, den 30 Januar 1858.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[407] Bekanntmachung. Konkurs-Eröffnung.

Königl. Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung I. den 10, Februar 1858, Vormittags 10 Uhr. Ueber den Nachlaß» des am 15. Dezember

1857 hier verstorbenen Konditors Louis Friedrich

ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Rechtsanwalt Fischer hier bestellt.

Die Gläubiger des: Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 24. Februar 1858, Mittags 12 Uhr,

bor dem Kommissarius, Stadtgerichts - Nath Schmiedel, im Berathungszimmer im 1. Stock des Stadtgerichts - Gebäudes “anberaumten Ter- mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be- stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

11. Allen, welhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , Nichts an dessen Erbèn zu verabfolgen oder zu zahlen, viel- mehr von dem Besiß der Gegenftände

bis zum 10. März 1858 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und alles, mit

Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin

zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und

andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger

- des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

L Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, thre An- sprüche, dieselben mögen bercits rechtshängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Borrechte

bts zum 24. März 18958 einshließlih bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange- meldeten Forderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung.-des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 19. A Pa Vormittags Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtgerichts - Rath Schmiedel, im Berathungszimmer im 1. Stock des Stadtgerichts-Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung diefes Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Accord verfahren werden. i

Wer seine Anmeldung schriftli ‘einreiht, hat eine Abschrift derselben und hrer Anlagen bei- zufügen. Er Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- berechtigten Bevollmächtigten beftellen und zu den Alten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an

utlicher Anzeiger.

| Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte

JZustiz-Rätbe Fränkel und Dr, Windmüller zu Sachwaltern vorgeschlagen.

262] Konkurs-Eröffnung.

önigl. Kreisgericht Wu Guben, Erste Abtheilung,

den 26. Januar 1858, Nachmittags 5 Ubr.

Ueber das Vermögen des unter der Firma Jurß & Maschwiß betriebenen Fabrik-Societäts- geschäfts, se wie über das Privatvermögen des Tuchfabrikanten Wilhélm Jurß und des Tuch- fabrifanten Carl August Maschwit zu Näschen ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Zag der Zahlungs8-Einstelung auf den

16. Januar 1858 festgeseßt worden. i

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is| der Kaufmann C. F. Koenig zu Guben bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Februar 1858, Vormittags

11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. IV., bor dem Kommissar Kreisrichter Nehse anberaums- ten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verroalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Vers- walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Befiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, bviel- mehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 1. März 1858 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige “zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern, Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. i

Zugleich werden alle Oiejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 1. März 1858 einshließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs - Personals

am 13. März 1858, Vormittags

10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. IV., vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abbaltung dieses Termins wird geeigneten» falls mit der Verhandlung übér den Afford ver- fahren werden.

Ly Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel- ung

bis zum 1. Mai 1858 einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der erften Frift angemel- deten Forderungen Termin

auf den 15. Mai 1858, Vormittags

10 Uhr, , in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. IV,, vor dem genannten Kommissar anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer scine Anmeldung \schriftlih einreicht, hat

‘eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei-

zufügen. j

Jeder Gläubiger, tvelcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts- Anwalte Merkel, Plettig und Pohle zu Sache waltern vorgeschlagen.

[406]

In dem Konkurse über das Vermögen der Handlung Lindner u. Comp. und deren Jn- habers, Kaufmanns L, B. Elsfig hier is zur

Anmeldung der Forderungen der Konkurs- Gläubiger noch eine zweite Trist bis zum bten März d. J. einschließlih festgescht worden. Die Gläubiger, welche ihre Anspruche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, „mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden. :

Der Termin zur Prüsung aller in der Zeit vom 31. Dezember v. J. bis zum i der zweiten Frist angemeldeten r erungen is auf

den 15. M r4 V ormittags s 1 T. vor dem Kommissar, Hrn. Kreisgerichts - Nath Balcke im Terminszimmer Nr. 6 anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben sämmtliche Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderun- ger innerhalb einer der Fristen angemeldet

aben. S

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat ee Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen an, hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwälte Wilke, Fritsh, Goedecke, b. Bieren, Seeligmüller, Schede, Fiebiger zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Halle a. d. Saale, am 8. get 1858.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung. [402] Bekanntmachung.

Ju dem Konkurse über das Vermögen des Kausmanns Johann Friedrich Krause, Firma Joh. Fr. Krause zu Stettin, ist der Kaufmann Wilhelm Doebel zu Stettin zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Stettin, den 5. Februar 1858,

Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Civil-Prozéßsachen.

4403] Bekanntmachun g.

Es wird hbierdurch nachträglich bekannt ge- macht, daß der in unserer Bekanntmachung vom 31. Dezember v, J. als einfacher Neftant aufgerufene Juteressent Nr. 37,450 mit seinem Beitrage nicht für einen, sondern für zwet Trrmine im Rüdckstande ist.

Berlin, den 6. Februar 1858.

General - Direction der Königlichen allgemeinen Wittwen-Verpflegungs- Anstalt. i (gez.) Freiherr von Monteton.

[399] Bekannimachung. Ban der Weichsel- und Nogatbrücken.

Es wird die Lieferung von

10,500 Centnern Roheisen hiermit zur öffentlichen Submission gestellt. Die Offerten find” versiegelt und mit der Auf- chrift: i „Submission auf die Lieferung von Noheisen unter den Bedingungen vom 9, Februar 1858“ \ bis zum 22, d. Mts., 11 Uhr Vormittags, franco an uns einzusenden, in welchem Termine dieselben in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Danzig, Berlin und Stettin und in unferm Bureau zur Einsicht aus.

Dirschau, den 9. Februar 1858.

Königliche Komnission für den Bau der Weichsel - und Nogatbrücken.

499] »

Magdeburger Bergwerks- Actien-Gesellschast.

.Zn Gemäßheit ‘des §. 7 -der Gesellschafts- Statuten fordern wir die Actionaire ‘der Gesell- schaft hierduxch auf, die

leßte Ratenzahlung von 15 þCt. oder 75 Thlr. pr.

Actie bis zum 15. Februar d, I. an die Herren Zuckschwerdt u. Beuchel hier un- ter Beifügung der Jnterims-Quittungen einsen- den zu lafsen, wogegen den Juhaberu .die be- (reinen Vetien-Dobumente ausg BünUgt wetden,

Magdeburg, den 8. Januar 1858,

Der Verwaltungsrath. Kricheldorff.

291

Nhein- Nahe -Eisenbahn. Nach §ÿ. 8 des Statutes wird hiermit die vierte Einzahlung von fünfzehn Prozent auf’ das Actien-Kapital unserer Gesellschaft für die Tage

vom 15. bis 19, Márz d. J.

E A ausgeschrieben. Die statutenmäßigen Zinsen für die bereits eingezahlten 35 Pro-

zent vom 15, Januar d. J

an kommen dabei mit 14 Silbergroschen, oder

5 49 Kreuzer für jede Actic in Aufrechnung, so daß die baare Zahlung sich für

jede Actie auf 29 Thaler 16 Silbergroschen, oder 51 Gulden 41 Kreuzer beschränkt. Die. Actionaire wollen diese Zahlung unter Vorlegung der ausgegebenen Jnterims- Actien - Scheine entweder hier bei der Kasse der Königlichen Direction, oder bei folgenden zur

Quittungs - Ausstellung autorisfirten Bankhäusern,

Gebrüder Bethmann, Johann Goll & Söhne und Grunelius & Comp.

in Frankfurt a. M, Gebrüder Sch icckler in Berlin,

v, d. Heydt- Kersten in Elberfeld und A. Schaafhausen'’ schen Bankverein in Cöln, innerhalb der vorbezeichneten Tage bei Vermeidung der statutenmäßigen Nachtheile leisten. Einzahlungen zum vollen Nominal-Betrage der Actien, gegen statutenmäßige Verzinsung, sind auch ferner gestattet, zu welchem Zwecke bei den genannten Zahlstellen die ausgegebenen Jnterims- Actien=Scheine mit einem doppelten Nummer-Verzeichnisse zur Abstempelung durch uns einzureichen sein würden. Zur Gleichstellung des Zinstermines sind dabei die Zinsen vom 1. Dezember v. J.

an mit zu entrichten. Kreuznach, den 8. Februar 1858.

Der Verwaltungs - Aus\{uß der Nhein - Nahe - Eisenbahn - Gesellschaft.

[365] Bekanntmachung. N u þ.h.olz Be rauf. Nachstehend genannte in den Forsten, Fürstenthums Krotoszyn, im laufenden Jahre ange-

fallene Nußhölzer, und zwar: im Revier Hellefeld

desgl. Blankensee 281 Eichen

93 Eichen 130 Eichen 100 Eichen

desgl. Smoszewo desgl. Lakoczyn desgl. Glisnica

36 Eichen enthaltend

2034 Cub.-Fuß Ï 7871 Ä 4430 ¿ 3812 6260) ¿

und 75 Kiefern T2T5 ¿

desgl. Chruszczyn 139 Eichen und. 202 Kiefern

6732 Y 18,513 Ä

in Summa 1056 Stämme enthaltend 6,927 Cub.-Fuß,

follen im Wege der Submission verkauft werden.

Die Gebote find schriftli und versiegelt mit der Aufschrift „Submissions-Gebot für Nußholz* dem Fürftlichen Forst-Amte Krotoszyn bis zum 22. Februar c., Mittags 12 Uhr, sei es für die gesammten, sei es nur für die in einem oder mehreren Revieren resp. in einem Forst - Amts-

Bezirke angefallenen Holzquantiiäten unter Deposi

einzureichen.

tion einer Caution von 20 pCt. des Taxwerthes

Taxe, Aufmaßregister und Submissions - Bedingungen werden in unseren Büreaus während der

Dienststunden zur Einsicht vorgelegt werden.

Der Zuschlag erfolgt am 22sten l. M., Nachmittags. Friedrih Wilhelmshayn, den 6. Februar 1858. Die Fürstlih Thurn und Taxisschen Forst-Aemter Ade!l:zau und Krotoszyn.

{398] Zur General-Versammlung der Vaterländischen Hagel: Versicherungs- Gesellschaft auf Sonnabend, den 27. Februar 1858, Nachmittags 3 Uhr, in ihrem Geschäfts-Lokale, ladet die verehrlichen Actionaire cin Die Direction. Elberfeld, den 9. Februar 1858,

[401] Cólnische Hagel- Versicherungs - Gesellschast

zu Coln.

Am 9. März d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die

gewöhnliche General-Versammlung der Actionaire der Cölnischen Hagel - Versiche- rungs-Gesellschaft im Cafino-Gebäude, Augustiner- play hierselbst, stattfinden.

Gemäß Art. 33 der Statuten werden die stimmberechtigten Actionaire mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß Eintrittskarten bei unserer Direction, Unter-Sachsenhausen Nr. 24, so wie

am Tage der Versammlung beim Eingange in

das Versammlungs-Lokal ausgegeben twerden. Cóôln, den 8. ¡Februar 1858. Der Verwaltungsrath.

{404 : Essen - Arenberger Bergbau- Gesellschaft. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden in Verfolg unseres Cirkularschreibens

vom 31. Dezember v. J. und unter Hinweisung auf nachstehend verzeichnete Tagesordnung zu

j einer Gene*al-Versammlung auf Montag, den

22. M ärz d. J., Vormittags 10 Uhr, im Hotel Berghaus hiersclbst ergebenft eingeladen.

Essen, den 3. Fcbruar 1858.

Der Verwaltungsrath. 7agtbEardnumg:

1) Allgemeiner Bericht.

2) Technischer Geschäfts - Bericht.

5) Anstellung eines technischen Beamten.

9)

4) Nechnungs-Vorlage.

9) Wahl der Nechnungs-Nevisoren. 6) Zins-Zahlungen.

[405] Essen - Arenberger Bergbau- Gesellschast zu Essen.

Der Verwaltungsrath, in seiner Sißung vom 4. Februar e., beschließt, nach Einsicht des ihm durch den Herrn C. E, Knöllner in Nau- Nuppin zugegangenen Protecstes*" und der von demselben in verschiedenen Zeitungen erlassenen Aufforderung, uud auf Grund des Beschlusses der General-Versammlung vom 29. April 1856, aufgenommen vor dem Königlichen Notar, Herrn Zohänn Franz Heinrich Lüyeler zu Düsseldorf, bon den ihm darin zuerkannten Nechten cines Gruben - Vorstandes der sich, laut eben diesem Akte, als „Gewerkschaft“ konstituirten Gesell- schaft vollen Gebrau zu machen (Geseg vom 12. Mai 1851, §. 18, 1 17), verwahrt sich gegen jeden durch Vorenthaltuug der ausg-schriec- benen Einzahlung für die Gewerkschaft entitehen- den Schaden, macht die Veranlasser solcher Zahlungs - Weigerung für alle daraus entsprin- genden nachtheiligen Folgen verantwortlich und verordnet den Druck gegenwärtiger Verhandlung; in den betreffenden Zeitungen.

Essen, den 6. Februar 1858.

Der Verwaltungsrath,