1858 / 45 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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eshritten. Für die zweite Lesung stimmen 215, gegen dieselbe mat ae Die zweite Ls wird folglich mit einer Majorität von 19 Stimmen verworfen. Das Amendement Gibson's wird hier- auf genehmigt. Als das Ergebniß der Abstimmung verkündigt wurde, begrüßte die Majorität die Nachricht von der Niederlage des Ministeriums mit wiederholten Beifällsrufen und mit Hüteschwenken.

Der so eben erschienene „Globe“ deutet ziemlich unverblümt an, daß das Kabinet refigniren werde, der Opposition die weitere Verantwortlichkeit und Ausführung ihrèr Resolution überlassend. Heute Nachmittag war ein Minister-Conseil.

21. Februar. Nach dem gestrigen Minister-Conseil hat das |

gr Ministerium um seine Demission gebeten, welce von der ônigin ertheilt worden ift. :

Dem „Observer“ zufolge wird morgen dem Parlamente die Anzeige gemacht werden, daß das Ministerium seine Entlassung eingereiht hat. Die Freunde Lord D erb y's erklären, derselbe sei zur Uebernahme der Regierung bereit. Andere vermuthen , daß Lord J. Russell der zukünftige Premier sein werde.

Frankreich. Paris, 19. Februar. Der Senats-Beschluß über den Deputirten-Eid wird heute bereits im „Moniteur“ ver- öffentlicht. Nach Artikel 1 dieses Beschlusses kann „Niemand zum Abgeordneten für den S Körper gewählt werden, der niht mindestens acht Tage vor Eröffnung der Abstimmung ent- weder in Person oder durch einen in authentisher Form beglau- bigten Bevollmächtigten im Präfektur - Sekretariate des Departe-

ments, in welchem die Wahl vor fih geht, eine von ihm unter--

zeihnete Schrift eingereidt hat, welce den in Art. 16 des Se- nats - Beschlusses vom 25. Dezember 1852 vorgeschriebenen Eid enthält.“ Das eingereibte Schriftstück darf bei Strafe der Nich- tigkeit nur die folgenden Worte enthalten: „Jh s{wöre Gehorsam der Verfassung und Treue dem Kaiser.“ Laut Art. 2 kann der Wahl-Kandidat erst, nachdem er diesem Artikel genügt hat, seine Kandidatur bekannt machen, Rundschreiben anschlagen und Wahl- zettel vertheilen lassen. Laut Art. 3 soll während der Dauer der Wabhlhandlung ein Verzeichniß der Kandidaten, welche den Vor- schriften des Art. 1 in der vorgeschriebenen Frist genügt haben, auf dem Bureau niedergelegt werden. Die Wahlzettel, welche den Namen eines Kandidaten enthalten, der den Vorschriften des Art. 1 nit genügt hat, sind nichtig und werden bei der Stimm- zählung nicht mitgerechnet , sollen jedoch dem -Protokolle hinzu- gefügt werden.

Bei der allgemein herrschenden Spannung auf die Verhand- lungen des gesetzgebenden Körpers über das Nepresfiv - Gesch be- richtet der „Moniteur“ ausführlicher über die Debatten. Nach ihm bemerkte Hr. Granier von Cassagnac, daß in die Debatte Er- innerungen an Regierungen, die eine große Kraft besaßen und sich derselben mit Nachdruck bedienten, hineinspielen. Zwar seien weder Staatsgefängnisse noch Bastille erwähnt worden , einige Gemüther würden jedoch augenscheinlich von Vorurtheilen dieser Art beherrscht. Das ehrenwerthe Kammer - Mitglied ergriff diese Gelegenheit, um einigen Voreingenommenen die Wahrheit zu sagen und zu zeigen, daß das erste Kaiserthum und die alte Monarchie sehr gemäßigte Regierungen gewesen seien; nur die Revolutionézeiten seien Zeiten der Gewaltthätigkeit gewesen. Jndem der Redner die Anzahl der wegen politischer oder religiöser Dinge unter dem ersten Kaiser- thume und der alten Monarchie Eingekerkerten mit den politischen Verhaftungen, die in den verschiedenen Revolutions-Epochen erfolg- ten, vergleicht , weist er die Uebedeutendheit der Anzahl politiscter Verhaftungen, die unter den monarchishen Regierungen erfolgten, nach und zeigt den blutigen Abgrund, in den die Gesellschaften gee rathen, wenn fie ihre Mitwirkung Regierungen, welche fie gerettet haben würden, entziehen.

Herr Rich é bemerkte, er gehöre in politishen Angelegenheiten zur Schule des gesunden Menschenverstandes. Nun frage es si, ob Gefahr für die Gesellshaft vorhanden und ob die beantragten Maßregeln so seien, daß fie die Zukunft zu \{üßen vermöchten. Auf keinen Fall können fie die ehrlihen Leute bedrohen oder er- reihen. Die Salons behalten die Freiheit der Unterhaltung, die Blätter die Freiheit der Anspielungen (la liberté des allusions), nur den Dolch will die Regierung ihren Feinden aus der Hand winden. Das ehrenwerthe Mitglied prüfte die Hauptbestimmungen des Gesehß- entwurfes und sucte zu zeigen, daß fie nichts enthalten, was ehr- liche Leute zu fürhten haben. Dagegen gebe es etwas, was alle

Regierungen beherrsche, di / i Vernunft. VTIY ie Oberherrschaft der Sitten und die

Herr Pichon meinte, wenn er ein Gese fenne, das im Stande wäre, die Wiederkehr des Miortanfalles L verhindern, der ganz Frankreich so tief ergriffen habe, so würde er demselben unbe- denklih seine Zustimmung ertheilen, glcichviel, welchen Charaftier es habe; aber am vorliegenden Geseßentwurfe lasse sih diese Wirksam- keit nicht wahrnehmen, im Gegentheil scheine derselbe verderblicher Art zu sein, Der Theil des Geseßentwurfes, wodur die Negie- rung Vollmacht erhalte, aus dem französishen Gebiete Personen auszuweisen, die zu anderen Zeiten von Verurtheilungen oder Maäß- regeln der ‘allgemeinen Sicherheit heimgesucht worden, sei seiner

Ansicht nach mit dem Fehler der rückwirkenden Kraft be- hafte. Seiner Meinung nach fehlt es der Regierung den geheimen Gesellschaften E ee keineswegs an Waffen, abet das ehrenwerthe Mitglied erschrickt vor den Folgen, welche das Juter- dift nah fi ziehen könnte, das über eine sehr große Anzahl vou Personen verhängt werden solle, deren Haß und Leidenschaft- ten dadurch uur noch mehr entflammt würden. Er will die Ge- fahren der Gesellschaft durchaus nicht in Abrede stellen , er findet dieselben sogar sehr bedeutend , aber er glaubt nicht, daß 'Aus- nahms-Maßregeln das rechte Heilmittel seien. Jhm zufolge beruht das Uebel vorzüglich in der Entsittlihung der Massen, in der Verbreitung von Umsturz-Lehren, und er ist der Meinung, daß das Uebel durch Ausübung des allgemeinen Stimmrechts befördert werde. Alle in dem Geiste von 1848 gemachten Konzessionen er- scheinen ihm verderblih, Das beste Mittel zur Beshwichtigun der Gefahr habe die Regierung in Häuden, wenn sie begreife, da ihre Aufgabe vor Allem eine Rolle der Ausgleichung sei, und daß fie sich auf die konservativen Kräfte der Gesellschaft zu stühen habe. Herr Baro che, Präfident des Staatsrathes, sprach über Geist und Tragweite des Gesehes. Dieses Geses dient blos der Politik der Erhaltung und Wiederherstellung. Allerdings würde die Re- gierung froh sein, wenn sie im geseygebeuden Körper bloße Maß- regeln der Milde beantragen könnte; aber sie ist dem Lande vor allen Dingen Wahrheit schuldig. Die fortwährenden Konzessionen, die übertriebene Achtung vor den Bedenken der Juristen, die syste- matishe Duldsamkeit haben Schritt für Schritt zwei Regierungen zu den Revolutionen von 1830 und 1848 geführt. Das Kaiser- thum wird solhe Schwächen nicht nahahmen. Es weiß, daß, wenn

der Mordanfall des 14, Januar durch einige von außen herein-

gekommene Ausländer verübt wurde, die Meucbelmörder ihr Leben niht aufs Spiel geseht haben, ohne daß sie fih in ihrem Unter- nehmen durch einige Hoffnung bestärkt fühlten, daß dasselbe der Anarchie zu Gute kommen werde. Schon konnte man in der That an mehreren Punkten des Reiches eine gewisse Erwartung naher Ereignisse gewahren; aile nach dem Attentate eingezogenen Be- rihte haben die Gefahr dargethan. Der Herr Präsident des Staatsrathes will das Uebel weder übertreiben noch verhehlen : es sind in Frankreih noch einige Trümmer der Aufstands - Heere von 1848 vorhanden, welche, man weiß nicht wie, geheimnißvolle Wei- sungen erhalten, und auf welche die Augen der Soldaten der Un- ordnung gerichtet sind. Das Land kann den Unternehmungen dieser unverbesserlihen Minorität uiht ausgeseßt bleiben und si durch cinige Wüihende im Schach halten lassen; es gilt, dieselben so ohnmädtig zu machen, daß fie niht mehr schaden können, und dies eben ist der Zweck des Gesehes. Die Regierung will weder ein Verdächtigen - Geseh, noch cin Jnquisitions - Gesetz; sie fordert blos eine Waffe, um sich offenkundig zu vertheidigen, und der eseßgebende Körper, der mit seiner herstellenden Politik so voll- ständig einverstanden ist, wird ihm diese nicht vorenthalten.

Ju der heutigen Sizung ist die Annahme des Gesehentwurfs im geseßgebenden Körper bereits erfolgt. Anwesend waren 251 Mitglieder, von denen 227 für, 24 gegen den Geseßentwurf stimm- ten; von 19 Mitgliedern war ein Theil mit Urlaub abwesend. während ein anderer sih der Abstimmung enthielt,

Italien. Aus Turin, 18. Februar, wird gemeldet: „Der Geseßentwurf, welchen die Regierung -den Kammern in Bezug auf die Vershwöruungen, die gegen das Leben fremder Herr- scher gerichtet sind, vorgelegt hat, stellt als höchstes Strafmaß zehnjährige Zwangsarbeit fest, ohne jedo damit die anderen vom Strafgeseßbuch angedrohten strengeren Strafen auszuschließen. Derselben Geseß-Vorlage zufolge soll die Vertheidigung des poli- tishen Meuchelmordes mit Gefängniß von drei Monaten bis zu einem Jahre bestraft werden. Das Project enthält außerdem ver- schiedene Modificationen des Geseßes über das Geshwornengericht.

Der Prozeß von Genua schreitet langsam vorwärts. Einiges Jnuteresse bot erst wieder die Verhandlung vom 10. Februar. Jn derselben wurden zwei Angeklagte, Demartino und Bisso, vernom- men, welche beide in einem Boote auf dem Lago Maggiore ver- haftet worden waren. Ersterer hatte die Magazine gemiethet, in denen die Waffen und Pulver-Vorrätht vorgefunden wurden, und bei Bisso hatte man im Futter seines Rockes einen Brief von Mazziui eingenäht gefunden. Bisso kann fih nit erinnern, auf welche Art der Brief in seinen Rock gekommen ist, ZJuteresse er- regte au die Vorlesung „einer Aussage des. 80jährigen. Giuseppe Travero, welcher Zeuge als ein alter Freund der Mazzini’schen Familie erklärt, daß er sfi son seit dem Jahre 1830 vergeblich

bemühe, den exaltirten Geist seines jungen Les Giuseppe

Mazzini im Zaum zu halten, und daß er demselben oft prophezeit habe, er werde noch im Jrrenhause enden, »

Laut Berichten find in Genua neuerdings ein Engländer und mehrere Nomagnolen verhaftet worden. Das in derselben Stadt erscheinende mazzinistishe- Blatt „L’Jtalia del Popolo“ ward fast täglih mit Beschlag belegt, und sein Gerant saß im Gefäugniß.

Amerika. Man meldet aus Rio de Janeiro vom 12. Ja- nuar über die brasilianishen Beziehungen zu den Nah«

E

barstaaten: „Der Kaiserlihe Gesandte

at den Vertrag über die Flußschifffahrt, ül clgér Zeit mit der Regierung des argentinischen Bundes ver- handelte, und außerdem einen Ad A Convention mit demselben Staate abgeschlossen, und {luß nach Asuncion abgereist, um dort ein ähnliches Abkommen

mit Paraguay zu Stande zu bringen.“

London, Sonntag, 21. Februar, Nachmittags.

Da Silva Paranhos ? - Acti über welchen er seit scklesiseche Actien Lit. G t. B | : 13754 G. Ohberschlesizche Prioritäts - Obligaiiouen Lit. D. 89/7 Br.;

do. Lit. E. 77% Br. Kosel-Oderberger Stammu-Actien —. Kosel-Vder- berger Prioritäta-Obliga Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 6% Thir. G. Weizen, weisser 54—66 Sgr., gelber 53 64 Sgr. Koggeu 38 --42 Sgr. Gerste 33-—38 Sgr. Hafer 28—33 Sgr. f Bei geringem Geschäft stellten sich die Actien - Course zum Theil (Wolff's niedriger, schliessen jedoch fester.

, so wie eine Kartel-

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und ist am Jahres-

acOttüza, 22.

Tel. Bur.) Eine “neue ostindishe Post ist eingetroffen. Nach of- | Staats - Anzeigers.) W ‘bez, 1 © 60 Br. 1 fizieller Meldung hat Sir Colin Campbell die Rebellen von | Roggen 33, Frühjahr 33{—33 bez., Mai - Juni 34, uni - Juli 353 Br.

Futteghur geshlagen und will nach Eintreffen des Belageruntgs- Trains mit Jung Bahador vereint in Oude einrücken. - | Bur.) Aus Canton wird gemeldet, daß der chinefishe General-

Gouverneur Yeh in der Verkleidung eines Kulie und ein Tataren- | ]ehen 85: London

General gefangen genommen worden find.

London, Montag, 22. Februar, Morgens. (Wolff's Tel, Bur.) Die Königin hat Lord Derby zu sih berufen. Derselbe hat die Bildung des Ministeriums übernommen.

Ein Gerücht in sonst gut unterrichteten Kreisen bezeichnet Disraeli als Minister des Auswärtigen, Gladstone als

Silber 53.

Dienftag, 23. Satanella. X

burger Stamm - Actien 1(2% G.; do. dritter Emission 108 G. Ober-

A. 137% G.; do. Lit. B. 128; Br.; do. Lit. C. eisae-Brieger Stamtn- Actien T1% Br.

tivnen —.

ebruar, 1 Ubr 32 Minuten Nachm. (Tel. Dep. des Weizen 54 574 bez., Frühjahr 60 Br. u. G.

Spiritus 225—Z, Frühjahr 215—% bez. Rüböl 115, April-Mai 11% Br. Wien, 22. Februar, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. (Wolffs Tel.

Spekulanten zurückhaltend. Fonds behauptet.

Silber-Anleihe §6. proz. Metalliques 82+. 1zproz. Metalliques 725.

Bankactien 982. Nordbah

n 1814. 1854er Loote 1085. National - An-

10, 19. Hamburg 78 Paris 1233. Gold 8.

Königliche Schauspiele.

Fehruar. Jm Opernhause. (39ste Vorstellung.) antaftishes Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel.

Schaßkanzler, Ellenborough als Kriegsminister, Stratford | Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

als Kabinetsmitglied und Malmesburh als zukünftigen Gesand-

ten in Paris.

und Julia.

Im Schauspielhause. (52ste Abonnements-Vorstellung): Romeo Trauerspiel in 5 Abtheilungen , von Shakespeare, überseßt von Schlegel. Kleine Preise.

Mittwo{, 24. Februar. Jm Opernhause. (40ste Vorstellung):

Leipzig. 20. Februar. Leipzig-Dresdener 287 G. Löbau-Zit- Der Prophet. Oper in 5 Ukten, nach dem Franzöfischen des

taner Litt. A. 57 Br.; do. Litt. B. 81G. Magdeburg-Leipziger I. Emis- Berlin - Anhalter —. Berlin-

sion 2504 Br.; do. I[L. Emission —.

Stettiner —. Cöln - Mindener —. Thüringische 1234 G. Friedrich- | Ballet von Hoguet:

Wilhelms- Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Desaauer Landes- bank - Aetien Litt. A. u. B. 99% G.; do. Litt. C. —. Braunschweiger Weimarische Bank - Actien 1025 G. Oesterreich. | Der Copist. 1854er National-Anleibe

Bank - Actien —.

/ Sproz, Metalliques 80 G. 1854er Loose —.

83 G. Preussische Prämien-Anleihe —.

Breslau, 22. Februar, 1 Ubr 10 Minuten Nachmittags. e, Dep. d. Staats - Anzeigers.) Oesterreicliäche Banknoten (6% Br. Fre:-

leine Preise.

E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellftab, Musik von Meyerbeer.

(Madame Viardot - Garcia: Fides, als

leße Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (53se Abonnements - Vorstellung): Schauspiel in 1 Akt, nah dem Französischen bearbeitet, von G. Hiltl. Hierauf: Das Pamphlet. Schauspiel in 2 Akten, nah dem Französischen des C. Legouvé, von Stawinsky. Zum Schluß: Haß aus Liebe. Zeitbild in 1 Aft, nach dem Frangösisdhen der Frau von Girardin , bearbeitet von G. Hiltl.

Oeffentlicher Anzeiger.

[422] Stelxbriéf.

Der Galanteriewaarenhändler Julîus Al- bert Eduard Schmidt hierselbst, über dessen Vermögen unterm heutigen Tage der kaufmän- nische Konkurs eröffnet worden, hat fi von hier heimlich entfernt und es ift über seinen gegen- wärtigen Aufenthaltsort nichts bekannt geworden.

Wir ersuchen ‘deshalb alle Civil- und Militair- Behörden des Jn- und Auslandes ganz er- gebenst, auf den 2c. Schmidt zu vigiliren, ihn un Betretungsfalle zu pa r und untér Sicherheitsmaßregeln hierher in unser Schuld- gefängniß abliefern lassen zu wollen.

Eine gleiche Willfährigkeit wird den verehrten Behörden des Auslandes von uns zugesichert.

Das Signalement des Schmidt kann nicht angegeben werden.

Potsdam, den 12. Februar 1858.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[423] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Potsdam, Erste Abtheilung, den 12, Februar 1858, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Galanteriewaaren- Händlers Julius Albert Eduard Schmidt hier- selbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der ‘Tag der Zahlungs-Einstellung

auf den 1. September 1857 festgeseßt worden.

A einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Schwarzenberg allhier bestéllt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem

auf den 25, Februar e.,, Vormittags

/ 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar Hrn. Kreisgerichts-Rath Scharuweber anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters

oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Be- fig oder Gewahrsam haben, oder welhe ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel- mehr von dem Befiß der Gegenstände

bis zum 1. April d. J. einschließli ch dem Gericht “oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gl eich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Besiß befindlichen Pfandftücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an

* die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen

wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 12, März c. einshließli ch bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 9, April 1858, Vormittags

9 Ubr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar -Herrn Kreisgerichtsrath Scharnweber zu exscheinen. O

Wer e Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift derselben und threr Anlagen bei- zufügen. #0

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen

und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Justizräthe Krüger und Fleischer, und Nechts-Anwalte Kelch und Trippel zu Sa&§- waltern vorgeschlagen.

{495] Bekanntmachung.

Das zur Konkursmasse des Galanteriewaaren- Händlers Julius Schmidt allhier, Hohewegstraße Nr. 11, gehörige Haarschneide- und Galanterie- Waaren-Geschäft, so wie die Bade-Anstalt, wird, nach Beschluß des unterzeichneten Gerichts, unter Leitung des einstweiligen Verwalters, Kaufmanns Schwarzenberg, von der Ehefrau des Gemein- \huldners, Frau Pauline Charlotte Schmidt, gebornen Balzeweit, fortgeführt.

Potsdam, den 13. Februar 1858.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung. Kommissar des Konkurses.

[471] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Potsdam. I. Abtheilung.

Den 17. Februar 1858, Vormittags 10 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Gombert allhier ist der kaufmännische Konkurs cröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. September 1857 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ruhnke hierselbst, Brauerstraße, be- stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer- den aufgefordert, in dem auf j

den 26. Februar 1858, Vormittags

11 Uhr,

in unserem Gerichtsiokale, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem FKom- missar, Herrn Kreisgerichtêrath Simon, aube- raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver- walters abzugeben.