1858 / 48 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empsangg „BesGei: nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern bexück- fihtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Plah vorhanden ift. Eine Umstellung {hon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Wéeérk- an. einer sichtbaren Stelle -mit®dem Nameu des Künstlers, wenn auch nur dur Anhefkten einer Karte etne, und bei Gegenftänden, wo eine Verwecselung möglich is, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen 2c., der Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. : Anonyme Arbeiten, Copien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstih), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalishe Jnstrumente, so wiè mechanishe und Jndusftrie - Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausftellung zugelassen. j Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgeftellten Gegenftand urüerhalten. N Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- lih. Erhobene Zweifel und- Einsprachen entscheidet der akade- mische Senat. | Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich s{chwerem Gewicht aus “der Ferne dürfen auh von diesen nur nach vorgängiger Anfräge "und Genehmigung der Akademie zur Ausftelung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen. : Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die R Li derselben an andere Kunst-Ausftellungen, nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen können nit von der Akademie übernommen werden, \o wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rückttransports.. kann die -Akademie—niht in Anspruch genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un- eröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 16. Januar 1858. Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr, E. H. Toelfken, Vice - Direktor. Geheimer Regierungsrath 2c. Secretair der Akademie,

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste.

I. Große akademishe Preisbewerbung Königlicher Stiftung in der Geshibtsmalerei,

Jn Gemäßheit des Statuts der von des hochseligen Königs Majestät gestifteten Preisbewerbungen in der Malerei, Skulptur und Baukunst ist die diesjährige akademische Konkurrenz für die Ge- \{ichtsmalerei bestimmt. Ale befähigten jungen Künstler in dem Alter von weniger als 30 Jahren, insbesondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, so wie der Königlichen Kunst - Akademieen zu Düsseldorf und Königsberg werden eingeladen, fich bei dieser Preis- bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungsarbeiten zugelassen ¿u werden, müssen die sih meldenden jungen Künstler entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder ein Zeug- niß. der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst - Akademicen zu Düsseldorf oder omagberg oder von einem ordentlihen Mitgliede beil iSa zte INNNEN Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben,

_Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direktorat der hiefigen Akademie bis zum Sonnabend, den 17ten April, Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein, Die Prüfungs- Arbeiten beginnen am 19. April, früh 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am 26. April ertheilt und müssen die fertigen Konkurrenz- Arbeiten am 29. Juli d. J. abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Penfion von jährlih 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre zu einer Skudienreise na

eier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.

Feier d erfolgt am 15. Oktober dieses Jahres bei der akademischen lusländern können nur Ehren-Preise zu Theil werden:

11. Bewerbung um den Preis der Michael-Beér'schen Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael- Beer'schen Stiftung für Maler ünd Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Geschiht8malerei bestimnit, do bleibt die Wahl des darzufstellenden Gegenstandes dem eigenen Ermessen der Kon- furrenten überlassen. Die Bilder müssen jedoch ganze Figuren enthalten, akademische Studien aus denselben ersihtlich und in Oel ausgeführt sein, in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht unter 25 bis 25 Fuß betragen. Der Termin für die Ab- lieferung der Bilder an die Akademie is ebenfalls auf den 29sten Juli d. J. festgeseßt, und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein :

1) daß der namentlich zu bezeihnende Konkurrent sich zur jüdi- schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst-Akademie ift ;

2) daß die eingesandte Arbeit von dem Konkurrenten selbst er- funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm Met worden ist; in welher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht erforderlich.

Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 500 Thalern - zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt in der öffentlihen Sikung der Akademie am 15. Ofk- tober d. J. zur Feier des Allerhöchften Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. -

Berlin, den 16. Januar 1858.

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice-Direktor. Geheimer Regierungsrath und Professor 2c. Secretair der Akademie.

Finanz -: Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden,

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref- fend die Ersaßleistung für die präkludirten Kassen- Anweisungen von 1835 und Darlehns- Kassen scheine.

Geseß- vom 15, April 1857: (Staats - Anzeiger No. 100. S. 789). Bek anntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103, S. 817), Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger No. 216.S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekänntmachungen vom 29, April und 9. September v. J. und in Folge des Geseßes vom 15. April v. J. werden: alle diejeuigen ,- welche | Kassen - Anweisungen: vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassensheine vom Jahre 1848 nah Ablauf des. auf den, 1, Juli 1855 festgeseßten Práäklusiv - Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen zum Umtausch eingereiht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersay für diese Papiere, soweit der- selbe noch nicht erhoben ift, bei der Kontrolle der Staatspapiere,

Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Reglerung e, : n

Hauptkassen- unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangssche oder -abshlägigen Bescheides, in Empfang zu. nehmen. ;

Zugleich ergeht an diejenigen, welhe noch Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Jahre 1848 befißen, die wiederholte Aufförderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial- kassen behufs. der Ersahleistung einzureichen,

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Vorstand der Gesandtschafts-Kanzlei in London, Geheimen expedirenden Sekretair Alberts, die Erlaubniß zur

Sachsen-Ernestinishen Haus-Orden zu ertheilen,

Seba des ihm verliehenen Verdienst - Kreuzes vom Herzoglichs

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Nichtamtliches.

Preußen. -B erlin, 25. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen hatrin der Nacht zu gestern im'Ganzen gut ge- schlafen. Das örtliche Leiden! schrèitet in ‘der Besserung fort. Das allgemeine Befinden ‘is ungetrübt. - Höchstderselbe arbeitete gestern mit dem Minister-Práfidenten und“ mit dem Wirklichen Geheimen Rath ¡Zllaire und empfing im Laufe des Vormittags den Besuch Jhrer königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin &Sriedrih Wilhelm. '

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm im Laufe des heutigen -Vorniittags den Vortrag ‘des Kriegs- Ministers und des Obersten von Manteuffel und um 2 Ühr

den des Minifter-Práäsidenten-entgegen.

Niederlande. Haag, 23. Februar. - Der Handelsvertrag zwischen Belgien und den Niederlanden, welcher in geheimer Sißzung von der Zweiten Kammer der Generalstaaten diskutirt wurde, ist im der s fentlichen Sitzung mit 62 Skimmen gegen eine verworfen

worden.

Belgien. Brüssel, 23. Februar. Jm Beginn der Kammerfißung theilte der Präsident, Herr Verhaeghen, die Nach- riht von dem Tode: des Herrn Delfosse dem Hause mit. Alsdann schritt das. Haus. zur Berathung des -Geseßentwurfes auf Vor- nahme der Verfolgungen vom. Amts wegen in Betreff von Be- leidigungen (offenses) gegen auswärtige Souveraine. Nur ein Abgeordneter, Herr E. Vandenpeereboom, erklärte, er werde heute wie 1852 gegen das Projekt stimmen, daß er heute wie damals für verwerflih halte. Die allgemeine Diskussion des Projekts ward bereits heute beendigt und die Berathung der Artikel auf übermorgen angeseßt. Vorgestern sind 15 Personen von hier aus nach London befördert worden, um in der Angelegenheit Bernard's Zeugniß abzulegen. (Köln. Ztg.)

Großbritannien uud Jrland. London, 23. Februar. Jn der gestrigen Obexhaus-Sißung fündigte - der Earl von G ran- ville‘die Entlassung des Ministeriums wie folgt an: Mylords! Jh habe Jhnen eine - Nachricht mitzutheilen, auf welche die meisten von Ew. Herrlichkeiten vorbereitet. sein müssen. Jn Folge von Vorgängen, die sich am Freitag Abends «an einem anderen Orte zugetragen, haben es die Minister Jhrer ¿Majestät für ihre Pflicht erachtet, der Königin ihre Ent - lassun g einzureichen. Jhre Majestät hat diese Entlassung angenommen und Lord Derby zu sih beschieden. Dieser hat- die Bildung eines Kabinets übernommen und wünscht, ‘daß dás Haus sich bie zum Freitag vertage. Jch habe noch zu- bemerken, daß wir nur noch so lange im Amte bleiben werden, bis ita Nachfolger ernannt sind. Lord Malmesbury: Jch kenne die mir gegenübersizenden edlen Lords viel zu gut, als daß mir (das Verhalten zweifélhaft sein könnte, welhes ihnen ihre -Vaterlandsliebe eingeben wird. Jch sehe keinen Grund, weshalb --ich ‘die Freude darüber “verbergen sollte, daß meine politischen Freunde ‘in den Rath Jhrer Majestät berufen worden find.

Doch will ich bier bemerken, daß den Debatten in diesem Hause alle

Bitterkeit und aller Groll fremd geblieben ist, und ich will hinzufügen, daß Lord Derby mit Ausführung des ihm von Jhrer Majestät ertheil-

ten Auftrages béschäftigt ‘ist ‘und den Wunsch hegt, daß das Haus sich

bis Freitag vertage. Der Vertagungs-Antrag wurde angenommen. Lord Campbell: Jh ‘muß mich gegen eîne in den Blättern veröffentlichte, angebli von mir gethane Aeußerung verwahren. O soll nämli ge- (ag! haben, ein Fremder könne ungéftraft in England Verbrechen begehen, ür wélche ein Engländer béstraft wérden würde. Jch hoffe, daß die Bill vor das Haus der Lords gebracht werden wird, und daß ih dann Gélegeuheit haben werde, mi eingehender auszuspréchen. Nach statt- ebabter ‘dritter Lésung der das Jahrgeld der Lädy Havelock bétréffenden ill wukde dié Sißung aufgehoben.

Jn der Unterhaus-Sigzung legte Lord Palmerston “gewisse,

auf ‘pariser Depeschen bezügliche Aktenstücke auf dén Tisch des Hauses niéder, zeigte dann ‘in ähnliher Weise, wie im Oberhause ‘Lord Granville, den Rücktritt des Ministeriums an ünd beantragte die Vertagung bis

zum Freitag. Nah Aniahme ‘dés Vértägungs-Antrags wurde die Sißutg -

aufgehoben. j; Simon Bernard wurde heute zum ‘zweiten Male vor dén

Polizeirichter in Bow-Street gestellt. Die Abendblättér theilen weiter nichts mit, als daß die Zeugenvernehmung ettoas früher als 3 Uhx begonnen hat.

Der Prozeß gegen die Direktoren der British Bank wird der Regierung, in deren Namen er geführt wird, wie man sagt, weit über 20,000 Pfd. kosten. Sir F. Thesiger allein soll als Anwalt 1000 Guineen und nebenbei täglich 100 Pfd. bekommen. Nicht viel weniger dürfte der zweite, von der Krone geftellte An- walt beziehen, und die Gegenpartei bezahlt ihren Hauptvertheidiger, Sir Fitroy Kelly und dessen Kollegen- in einem nicht viel gerin - gerem Maßstabe.

Die Depesche, die Lord Palmerston gestern Abend im

Unterhause vorgelegt hat, ist Sonntags, am 21. Februar, in Lon- |

don angekommen und lautet : Earl Cowley an den Earl g Clarendon. aris, 20. Februar 1858. «Mhlord, da ih auf telegraphischem Wege Ä: ata habe, daß

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ewisse Resolutionen, die Jhrer Majestät Regierung deshalb tadeln, teil

e die vom 20. Januar datirte Depesche des Grafen Walewski an den Grafen Perfigny unerwiedert ließ, von einer Mehrheit im“ Hausé der Ge- meinen bejaht worden find ,' so halte ih es für meine Schuldigkeit Jhrer Lordschaft gegenüber zu bezeugen, daß ich, obschon ohne Auftrag, der fran= zöfischen Regierung eine amt iche Mittheilung in Antwort auf jene Dépesche zu machen, doch durch Fddrer Lordschaft Privatweisungen in Stand eseßt war, der französischen egierung die Gesinnungen, Ansichten und Absichten von Jhrer Majestät Regierung weit vollständiger, und wie ich zu denken nicht umhin kann, überzeugender auseinander zu. seßen, als ich bermocht hätte, wenn meine Sprache in ein mehr amtliches Gewand gekleidet ge- tvesen wäre.

„Als Graf Walewski seine Depesche abfaßte, hatte die Gereiztheit gegen die vermeintliche Apathie Englands in einer Angelegenheit „von folcher Bedeutung für Frankreich, wie es das Leben des Kaisers is, einen äußerst hohen Grad erreiht. Mit Necht oder Unrecht, herrschte die Vor- stellung vor , daß i Verschwörung gegen Seine Majestät in England organisirt worden sei, und daß die britishen Gesege den Verschwörern Sicherheit en Keinerlei Gegenbehauptungen von Seiten der Re- gierung Jhrer Majestät würden in "jenem Augenblick von Wirkung ge- wesen sein; Und eine Ca She amtliche Notiznahme von der Depesche des Grafen Walewski seitens Jhrer Lordschaft hätte wahrscheinlich die beiden Negierungen in eine Kontrobverse verwielt, welche mehr geeignet gewesen wäre, die herrshende Aufregung zu steigern als sie zu beschwichtigen. Wenn dieselbe beschwichtigt werden sollte, so war es von Wichtigkeit, dem Ver- lauf der Zeit den gewohnten Einfluß üben zu lassen, und die amtliche Antwort auf Graf Walewski’s Depesche vorzubehalten , bis man wußte, ob das Parlâment der bon Phrer Majestät Regierung an dasselbe zu rich- tenden Au fforderung Folge leisten wollte.

_ Aber man sollte niht übersehen, daß Zhre Lordschaft, während Sie diesen klugen Wég einshlugen, keine Gelegenheit versäumt haben, die fran- zösishe Negierung ‘in vertraulicher Weise Úber die wahre Tragweite der aufgeworfenen Frage aufzuklären, Jhre Lordschaft haben vom Beginn dieses unglückseligen Handels an eine klare und gerade Sprache geführt. Zch habe jeßt Zhrer Lordschaft Briefe bor mir, worin Sie einerseits in einer Spräâche, die des Namens Hre Lordschaft würdig ist, das Asylrecht E das Großbritannien stets den Fremdlingen aller Stände und Nationen gewährt hat, und in ebenso ausdrücklihen wie entschlossenen Worten erklären, daß eine Verleßung jenes großen Prinzips unserer Ver- fassung eine Unmöglichkeit ist , und worin Sie anderseits nahweisen, wie ganz machtlos irgend êin Parlamentsgeseß sein würde, um Männer von verzweifeltem Charakter von verzweifelten Unternehmungen abzuhalten. Als Jhrer Lordschaft getreues, obgleich sehr schwahes Organ, dabe ih Zhre Gesinnungen und Grundsäße getreulich vertreien, und könnte ih den Kaiser oder den Grafen Walewski zu Zeugen rufen, so würde weder der eine noch der andere, des bin ich gewiß, meine Worte Lügen strafen.

„Zh weiß nicht, wozu das Votum bon -gestern Nacht führen mag; aber jedenfalls beeile ich mich meine Ueberzeugung auszusprechen, daß man es der von JZhrer Lordschaft in einem sehr kritischen Monient beobachteten klugen und vernünftigen Haltung zu danken hat, daß, ohne den Schatten einer Aufopferung eines einzigen Prinzips uns vorwerfen zu müssen, unsere Beziehungen zux hies gen Regierung uicht einen Stoß „erhalten haben, welcher der zwischen beiden Nationen noch glücklih bestehenden Freund- schaft den Untergang hätte bringen können. ——- Jch habe die Ehre 2c.

(Gezeichnet) Cowley.“

24. aue Das neu gebildete Kabinet besteht aus Lord Derby, Premier, Malmesbury, Auswärtiges, Disr aeli, Schazamt, Walpole, Juneres, Peel, Krieg, Ellenborough, Jndien, Henley, Handel, Thesiger, Lord-Kanzler, Hardwicke, Geheim-Siegelbewahrer, Colchefter, General-Postmeister, John Manners, öffentlide Arbeiten, Bulwer-Lytton, Kanzler des Herzogthums Lancaster. Pakington wird das Portefeuille der Kolonieen oder der Marine erhalten. Für leßteres wird auch der Herzog von Northumberland gènannt,

Lord Eglintkon ist zum Lord-Lieutenant von Jrland ernannt.

Frankreich. Paris, 23, Februar. Jn bér gestrigen Senats-Sißung legtén die neuernannten Senatoren Vice - Admiral Lepredour und Staatsrath Barbaroux den Eid ab. Hierauf wurde dem Senate der Geseßentwurf über die Maßregeln zur allgemeinen Sicherheit vorgelegt und beschlofsen, denselben einem Ausschusse zur Prüfung zu übergeben. + Zu Mitgliedern desselben würden gewählt die Herren: Vicomte von Suleau, Grof von Casabianca, Graf Boulay, Baron Ernst Leroy von Boisau-Marlé und der Marquis von Lavalette. i

Nach dem so eben erschienenen „Annuaire de la Marine et des Colonies“ zählt die franzöfishe Flotte in diesem Augenblicke : 2 Admirale éParseval-Duchenes und Hamelin), 2 Vice - Admirale, 20 Contre-Admirale, 110 Linienschiffs - Capitäne, 230 &Fregatten- Capitäne, 666 Schiffs-Lieutenants, 508 Fähnriche, 128 Seejunker erster Klasse und 181 zweiter Klasse, 85 See-Artillerie-Hauptleute, 165 Scee-Jufänterie-Häauptleute, 1447 See - Junfanterie - Lieutenants, 1 General - Jnspektor, 11 Sciffbau - Direktoren, 90 Jngenieure und Unter - Jugenieure, 37 General - Kommissare n. \.w. Vom Zahre 1626 an bis heute standen 94 Minister dem Marine- Departement vor.

Jn einer offizidsen Korrespoùbdenz wird berihtet: , Vom 20ften Február an haben Jules Favre und Nogent-St.-Laurens mit Orfint und Pierri , welche sie zu vertheidigen häben, konferiren könne. Orfini, sagt man, hält mehr als je an seinem Shsteme des Läug-