1858 / 54 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E E R E Bit ada d i i E E A

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daß dic Regierung zum Erlasse des Resoluts vom 13. Juli pr. A nicht desugt gewesen, ist der, däß es fich uin Transport- Fi: H osten, d. b, um solhe Kosten handele, welche nicht unter die Bes- E M stimmungen des Gesehes vom- 31. Dezember 1842 fallen. N Au diesér Grund is nit durgreifend. | E Die Ausführung des qu. Resolutes ergiebt, daß die in Nede. M stehenden Kosten lediglih im Interesse der öffentlichen 1 Armenpflege verwendet worden find. Der zur Fürsorge ver- pflichtete Armen-Verband hat nicht nur die eigentlihe Verpflegung zu leiften, sondern au die Uébernahme des Armen, wenn derselbe fi auswärts aufhält, zu bewirken und die Kosten -der Uebernahme u trägen. Es gèhöôren also die Koften des hièrzu erforderlichen H Transports zu den Kosten der Armenpflege, über deren Tragung oder Erstattung bei obwaltendem Streit mithin die Königliche Re- L gierung zu entscheiden hat. i i i | ME Es muß hiernah bei dem Resolute vom 13. Juli pr. sein N ! Bewenden behalten, gegen welches den Nechtsweg zu befchreiten dem Magistrate unbenommen bleibt. Die eingereichten Aften erfolgen hierbei zurü. Berlin, den 13. Februar 1858.

E f Der Minister des Jnnern. | 1 von Westphalen.

An den Magistrat zu N.

Abschrift vorstehenden Erlasses erhält die Königliche Regierung

M auf den Bericht vom 12. Dezember v. J. zur Kenntnißnähme. ; Berlin, den 13. Februar 1858. I Der Minifter des Junern.,

von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N.

| das

Bescheid vom 18. Februar 1858 daß auch in den- A T jenigen Städten, in welhén si eigene Königliche

M 1 Polizei-Behörden befinden, der Bürgermeister N und nicht der Polizei-Direktor die in den Artikeln Na 6 und 14 der Armen-Gesezß-Novelle vom 21. Mai 1855 bezeichneten resolutorishen Entscheidungen abzufassen habe. /

Geseß bom 21. Mai 1855 (Staats-Anzeiger Nt. 128, S. 969).

¡Vi Ew. N, erwidere ih auf den gefälligen Beriht vom 23. De- M zember pr. bei Remission des eingereichten Hefts Anlagen ergebenst, E daß ih Jhrer Ansiht über -die R rw der Artifel 6 und 14 M der Armen - Geseh - Novelle vom 21. Mai 1855 beitrcte, und aus M! H den von Jhnen entwickelten Gründen dem unzweideutigen Wort- M Lf finne der Vorschrift des Geseßes grmäß bafür halte, daß auch | M in denjenigen Städten, in welchen sih eigene Königliche Polizei- M L Behörden befinden, der Bürgermeister und nicht der Polizei-Direktor | ; die in den gedachten Gesetzes - Artikeln bezeichneten resolutorischen Entscheidungen abzufassen habe. : j Jn diesem Sinne habe ich au auf eine Anfrage des Polizei- Direktors zu N. bereits früher entschieden. Berlin, den 18. Februar 1858,

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

An ; den Königlichen Ober-Präsidenten Herrn N. zu N. | / Tages- Orduunug. #4 16te Sißung des Hauses der Abgeordneten,

1 B E am Montag, den 8. März 1858, Vormittags 11 Uhr. El 1) Bericht der Kommisfion zur Prüfung bes Staatshaushalts- 1 Etats, betreffend den Etat der Eisenbahn-Verwaltung.

2) Bericht der X. Kommisfion über die Verordnung vom 27. Juli 1855 und den Entwurf eines Gesehes, betreffend die Gebühren und Kosten des Vetfahrens bei Theilungen und bei gerichtlichen Verkäufen von JZmmobilien im Bezirk des Appellationsgerihtshofes zu Cöln,

3) Bericht der vereinigten Kommissionen für“ Finanzen und für Agrar - Verhältnisse, betreffend den Entwurf eines Gesehes

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| aufgestellt werde.

4) Erster Bericht der Kommission für Agrar-Verhältnisse über Petitionen.

5) Zweiter Bericht der Kommisfion für das Justizwesen über verschiedene Petitionen.

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 4. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ñahm im Laufe des heutigen Vormittages die. Vorträge des Kriegß3ministers, des Generals von Netimänn und des Obersten von Manteuffel entgegen und empfing um 2 Uhr den Minifter-Präsidenten.

Das- Herren haus beschäftigte sich in seiner gestrigen (10ten) Sißung mit der Berathung des Berichts der Pe- Kreises wegen Wiedereinführung der körperlihen Züchtigung für jugendliche Verbreher. Die Kommisfion beantragte die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung. Nach einer längeren Dis- kussion, an welchex fi die Herren von Winterfeld, von Meding, Graf Jßenpliß und von Senfft betheiligten, wurde der Antrag des Herrn von Zander und Genofsen, für welchen fich auc der Herr Justizminister aussprach, bei namentlicher Abstimmung mit 48 gegen 47 Stimmen angenommen. Dieser Antrag lautet:

"Das Hérrenháus wolle beschließen: in Erwägung, daß in den Ar- beitshäufern die körperliche Züchtigung als Zucht- und Correctionsmkttel auch jeßt zuläsfig ist, daß die Wiedereinführung der als Strafe deseplid Abfachabenen drperlichen Züchtigung als ein dringendes Bedürfniß bis jeßt niht nachgewiesen ist, und daß sich die königliche Be eun U Schooße der Petitions-Komnisflon aus den Blatt 3 des Berichts augeführ- ten Gründen dahin bereits erklärt hat: daß fie fich zur Zeit mit der Wiedet- einführung der Strafe der körperlichen Züchtigung nicht einverstanden er- klären könne, dem Gegenstände aber unausgeseßt ihre Aufinerksamkeit widme, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.“

Jn der gestrigen (15ten) Sißung des Abgeordnetenhauses, dem wegen Erkrankung des Grafen Eulenburg Herr von Arnim (Neustettin) präfidirte, wurde nah Erledigung verschiedener Peti- tionen der Bericht der Agrar - Kommission über den Antrag des Abg. vou Crant wegen Erlaß eines Zehnt-Ablösungsgesehes für die Hohenzollernschen Lande berathen. Der Antrag der Kommission: „Das Haus wolle beschließen: die Königliche Staats-Regierung zu ersuchen, den Entwurf eines Zehnt-Ablésungsgesehes für die hohen- zollernshen Lande thunlichft bald zur verfassungsmäßigen Beschluß- nahme vorzulegen“, wurde. angenommen, worauf scließlich der Budget - Bericht über den Etat der Domainen und der Forst- Verwaltung zur Erledigung kam.

Braunschweig, 2. März. Die Abgeordneten nahmen heute ibre Arbeiten wieder auf. Ju der heutigen Sißung erfolgten Mittheilungen des Präsidenten über neu eingegangene Proposi- tionen der Regierung und über Ausschuß - Berichte. Ein Antrag, welcher auf Erlassung einer neuen Medizinal-Ordnung und Medi- zinal - Täxe gerichtet ist, wurde von der Versammlung einstimmig unterstüßt.

Sachsen. - Gotha, 3. März. Gestern sind der Fürst Karl Anton und die Fürstin Josephine von Hohenzollern-S igma- ringen mit der Prinzefsin Stephanie, der Braut des Königs vou Portugal am hiesigen Hofe eingetroffén.

Oesterreich. Wien, 3. März. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph hat in der Absicht, das Andenken des an der patriotishen Erhebung Tirols im Jahre 1809 mit hervorragendem Verdienste betheiligten Paters Joachim Haspinger zu ehren, mit Allerhöchstem Handschreiben vom 26. Februar d. J. anzuordnen geruht, daß die Leiche des Genannten aus der bisherigen Grab- stätte in Salzburg nah Jnusbruck überführt, dort in der Hof- kirhe neben den Gebeinen des Andreas Hofer beigeseßt, und daß neben dem Monumente des Leßteren ein Denkstein für Haspinger (Wien. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 2, März, Der Nedacteur des Crocodile“, Victor O Lal ist wegen eines Shmähartikels gegen aiser Napoleon gestern in contumaciam von den Assisen zu 15monátlihér Gefängnißstrafe und 1000 Fr. Geldbuße verurtheilt worden, (Düss. Z.)

Großbritannien und Jrlaud. London, 1. März. Nach dem „Morning Herald“ ist Jnglis zum Lord - Advokaten (Attorney-General für Schottland), Napier zum Lord - Kanzler für“ Jrland (anstatt des Richters Blackburne, der abgelehnt hat), und Whiteside zum Attoruey-General für Jrland ernannt. Der - Posten eines Solicitor-Generals für- Jrland is noch zu vergeben. Zu dienslthuenden Lords Kammerherrn find erwählt: der Earl von Berulam , der Earl von Sheffield, Viscount Strathallan und die Lords Bateman, Byron, Crofton, Polwarth und Räglan. "Bum

über Schließung der Geschäfte der Nentenhauken,

Kammerherrn des Prinzen-Gemahls ist Lord Bagot ernannt.

titions?-Kommisfion über eine Petition der Stände des Lr

in Algerien internirt oder aus dem

Die Königin hatte ihre auf vorgestern an esagte Abreise aus

î heute um 10 Uhr und den jüngeren-Kindern nah i Während ihres dortigen Aufenthalts wird Zhre Majestät die in Portsmouth Prinz Alfred eine Reise

Außer Mr. Désraeli und Sir J. Pakington haben die sih einer Neuwahl Wähler erlassen. Sie ynd erwähnen kaum die Krise, i Regierung Mr. Henley (Práäfident des Handels- der Grafschaft Orford

l verschiedenen, dem Parlamente und dem Lande eben vorliegenden &ragen môö-

gen fie auêwärtige, indiscbe, finanzielle oder soziale sein nah Aehnliches verfichert der neue

Staats-Rüéfichten verschoben und begab fich er Morgens mit dem Prinzen: Gemahl Osborne, um bis zum 14. März daselbst zu verweilen.

liegende Fregatte Euryalus, auf welcher um die Welt machen soll, besichtigen.

nun andere der neuen Kabinetsmitglieder, unterziehen müssen, Adressen an ihre find sämmtlich rein formeller Natux, viel weniger das, was als ein Programm der neuen gedeutet werdey könnte. Präsidiums) begnügt sih seinen Wählern in zu. sagen, daß er „sein Bestes thun werde, um die

bester Ein{cht zu behandelu.“ Staats-Secretair des Znnern, der ehrenwerthe Spencer

Walpole seinen Wählern der Universität Cambridge, N

Suffak nicht viel mehr, als daß die zu’ Shadeu kommen wird, und daß

ger der neue Lord-Kanuz

M. John Etinburg.

then respektiven Wahlbezirken wird wahrscheinlih ohne Opposition vr si gehen,

Frankreich, Paris, 2. März. urde heute im Moniteur“ veröffentlicht. Der Text der zehn (rtikel dieses Geseges ift genau derselbe, wie er bei Gelegenheit er Verhandlungen im del epüetanden Körper mitgetheilt wurde. Zei der Wichtigkeit dieses | eseßes lassen wir noch einmal den Wortlaut der zehn Artikel folgen :

Art. 1. Bestraft wird mit Gefängniß von einem bis zu fünf Jahren und mit einer Geldbuße von 500 bis ju 10,000 Frs. jedes Judividuum,

welches öffentlich auf irgend eine Weise zu. den in Art. 86 und 87 des Etrafgesezbuches voxgescheneu Verbxechen aufgefordert hat, wofern diese Aufforderung nicht von Erfolg begleitet war. Art. 2. Besftraft wird mit Gefängniß von cinem Monat bis zu zwei Jahren und mit einer Geldbuße von 400 bis zu 2000) Frs. jedes Jndi- bviduum , welches zu dem Zwecke, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Haß: und Verachtung gegen die Negierung des Kaisers aufzureizen, Umtriebe gemacht oder Einverständnisse, entweder im JInfande oder im Auslande, unterhalten hat. Art. 3. Jedes Jndividuum, welches, ohne geseßlich dazu bevollmäch- tigt zu sein, angefertigt oder hat anfertigen lassen, verkauft oder vertheilt hat: 1) Mordmaschinen, welche durch “Explosion oder auf andere Weise wirken; 2) Knallpulver, gleichviel, von welcher Zusammenseßung, wird mit ‘Gefängniß von sechs Monaten bis zu fünf Fahren und ciner Geld- buße bon 50 bis zu 3000 Frs. bestraft, Dieselbe Strafe ist anwendbar auf jeden, der als Helfer oder Träger der oben genauer bezeichneten Gegenstände, ohne Bebvollmächtigung, betroffen wird. Diese Strafen sind unbeschadet derjenigen verbängt, welchen die Schuldigen oder Mitschul- digen aller anderen Verbrechen oder Vergehen etwa verfallen könnten. Art. 4, Den durch Anwendung obiger Artikel bestraften Jndividuen kônnen gänzli oder theilweise die in Art. 42 des Strafgeseßbuches auf- eführten Nechte auf eine Zeitdauer, welche der ‘Länge der verhängten efängnißstrafe gleihkommt, entzogen werden. Art. 5. Jedes Jndividuum, das wegen eines der im gegenwärtigen Geseße* vorgeschenen Vergehen bestraft worden, kann dur Maßregeln der , allgemeinen Sicherheit in einem der Departements des Kaiserthums oder französischen Gebiete ausgewiesen

Ju glis, ein Hochtory, gegenwärtig Fakultätsdekan in

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Das Repressfiv : Gesek

werden.

Art. 6. Die nämlichen Maßregeln der allgemeinen Sicherheit können auf die Jndibiduen angewandt werden, die wegen der Verbrechen oder Vergehen verurtheilt worden, welche vorgeschen sind: 1) durch die Art. 86 bis 101, 153, 154 §. 1, 209 bis 211, 213 bis 221 ‘des Strafgescz- buches; 2) dur die Art. 3, 5, 6, 7, 8 und 9 des Gesehes vom 24. Mai 1834 über Waffen und Kriegs - Munitionen ; 3) dur das Geseß vom 7. Juni 1848 über Zusammenrottungen; 4) durch die Artikel 1 und 2 des Gesezes vom 27, Juli 1849.

Art. 7, Juternixt in einem der Departements des Kaiserthums und in Algerien oder aus- dem Gebiete ausgewiesen ‘werden kann jedes Zndividuum, welches, duxch Maßregeln der allgemeinen Sicherheit bei Ge- legenheit der Ereignisse bom Mai oder Juni 1848, Juni 1849 oder Dezember 1851 verurtheilt oder internirt , ausgewiesen oder deportirt wurde, und welches durch s{chwere Thatsachen aufs Neue als der öffent- lichen Sicherheit gefährlich bezeichnet wird.

Art. 8. Die der Negierung durch die Artikel 3, 6 und 7 des gegenwärtigen Geseßes zugestandeuen Vollmachten hôren am 31, März 1665 auf , ofern sie nicht bor. Ablauf dieser Zeitfrist erneuert werden.

Art. ‘9, Zedes ín Algerien internirte oder vom französischen Gebiete ausgewwiesene Jnudividuum, welches ohne Exlaubniß: nah Frankreich zurück- kehrt, fann in eine Straf-Kolonie, entweder in Algerien oder in einer | andexen franzdsischen Befizung, verseßt werden.

Art. 10, Die durch die Art. 5,6 und 7 gestatteten Maßregeln der

und au Sir F. Kelly, 1857 eine Gesammtlänge von 7460 Kilometres, der wue Attorney-General, offenbart seinen Wählern in East- Allianz mit Frankreich nicht

| er selbs parlamentarischen Re- formn entschieden das Wort reden werde, „wenn es an es Zeit

sein wird, diese wichtige Frage zu erörtern.“ Sir, Fr, Thesi-

er, verabschiedet sich von seinem bisherigen Whlorte Stamford, und als Kandidat meldet fih an seiner Sg

Die Wiedererwählung der Kabinetsmitglieder in |

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achten der Präfekten des 2 Benzat ine Les Seneral - Mee ne des daselbst kommandirenden

achten des legteren soll ersezt werd : j lichen Prokurators in den eee, wo Min M E:

seinen Siß hat. wo fein fkaiserliher Gerichtshof

Von diésen 10 Artikeln find Art. 1 bis 7 inklusive genau di des ursprünglichen Entwurfes, nur daß in Art. 3 s 1A ose hat“ noch hinzugefügt wurde, „hat anfertigen lassen“. Art. 8 da- ge M, und Art. 10 find in Folge von Amendements des gesetz- pe enden Körpers in das Geseß aufgenommen worden; der 8, und è eßte Artikel des Entwurfes ist durch Einschiebung des Amende- ments über die Zeitdauer nun im Geseße selbs zu Art. 9 und zum rau SuEN des Ganzen geworden. i er Zustizminister hat dem Kaiser eine Denkschrift über di bier Verurtheilten vorgelegt ; man glaubt jedoch Le tab Orsini eine Milderung seiner Strafe erfahren werde, wohl aber Nudio,

Der " Moniteur * veröffentlicht eine Ueberficht über die Ein- nahmen der französishen Eisenbahnen während des Jahres 1857. Die 13 in Betrieb befindlihen Bahnen hatten am 31. Dezember

D ) am 31. D 1856 betrug dieselbe nur 6197 Kilometres. Die itataits be

trugen 1857 im ersten Vierteljahre 71,485,466, im zweiten 77,051,1 im drilken 83,066,408, im vierten 79,445,107 Tr, alfo im ‘Ce gen 911,048,130 &rs. und somit 29,478,742 Frs. mehr als im 043 F im Jaber Ine vom Kilometre betrug im Fahre 1857 45, L ., tim Jahre 48,048 Frs, also im Jabr 5 2005 Frs. weniger als im Jahre 1856 d

| Turin, 1, März. Jun der Deputirtenkammer interpellirte Valerio den 'Kriegéminister wegen des Scblicsena der

Militair-Afademie. Lamarmora erklärte, die Disziplin sei er nach Anhörung einer Militair-Kommission erfolgt. Bei d n ganisation erde ein Hauptpunkt darin beflehen, daß jeder Zögling, der das 17. Jahr erreicht, unter die militairische Disziplin und Geseßgebung gestellt werde. Ausgewiesen seien 11° Zöglinge, binnen Monatsfrist werde die Anstalt hoffentlih wieder geöffnet

werden können. - Aus Neapel wird vom 27. v. Mts. gemeldet, daß in den

Provinzen noch immer leichte Erdstöße vorkommen.

Griecheuland. At hen, 19. Februar D nd. ; i er

Adalbert von Baiern ist gestern nach Konstantinopel

Er wird eine Reise dur das ottomanische Reich m r wi achen es heißt, etwa neun Monate darauf verwenden. iidg Der König

Otto ist vou dem Unwohlsein, an welchem er seit (einer Reil

d Ta ' it seiner nah Chalkis gelitten, vollständig vieber PecgefeW N Tri 4 „Türkei. Den neuesten Narichten aus der Herzegowin a | Éceenda Lemeldet wird, nah

Prinz abgereist. und, wie

mis auì Trio en dem Gefehte vom 22, ein Trantél À in Folge dessen sich die Türken nah Verbrenuung Zuszi nach Trebinje und Vuzi, die Najah mehr gegen Krusevice und die Montené- griner in ihre Grenzen zurückzogen. Zugleich mit dem Gefecht von Zuszi fand ein Angriff auf den türkischen Ort Korienich statt, wo Rajah und Montenegriner cinige Häuser zerstörten und von den Türken nab gegenseitigem Verlufte einiger Todten und Ver- wundeten zurückgedrängt wurden. Der Schnee hat alle Commu- nicationen unterbrochen. Jn der Sutorina Alles rubig.

Nußland und Polen. S t. Petersburg, 25. Februar. Jn der russischen Tageópresse wird fortwährend, hauptsächlih aber in den Organen, die sich mit Staatswirthschaft befassen, die Re- formfrage der bäuerlihen Verhältuisse behandelt. Jn der That ist dieselbe für Rußland eine Lebensfrage des Fortschritts und Ge- deihens, mehr, denn in jedem anderen Staate. Während in Engs- land % bis der Bevölkerung, in Preußen die Hälfte, in ¿Franf- rei %, in Oesterreich F si mit Ackerbau beschäftigen, stelli fi dieses Verhältniß in Rußland ganz anders. Mit Anschluß Finn- lands und Polens zählt Rußland 55 Millionen Köpfe, wovon 46 Millionen auf den Ackerbau entfallen und unter diesen befinden sih nicht weniger als 22 Millionen Leibeigene, die Privaten ange- hören. Es ist offenbar, daß bei folhem Verhältniß vom Wohle der ackerbautreibenden Klasse das Wohl des Volfes im Ganzen wesentli bedingt wird. Alles, was daher die Regierung für diese gesellschaftlicbe Grundlage des Volkes thut, if von unberechen- barer Tragweite in Bezug auf Fortschritt und Entwickelung der Productionskräfte des Landes und des inneren Staatsaushbaues. Das größte Hinderniß zum Fortschritt der Bodenkultur in Ruß- land war bisher das Privilegium des Adels, welchem allein der Grundbesiß mit Leibeigenen gestattet ist. Zwar kaun ein Jeder Grund und Boden erwerben und sein Kapital darin anlegen, aber vorher soll er sich die nöthigen Kräfte zum Ackerbau ver- schaffen. Das zweite Hinderniß, welches durch ‘die unfreie Arbeit erzeugt wird, find die bäuerlichen Verhältnisse in den großruffi- schen Provinzen, wo der Grundherr der Gemeinde im Ganzen ein verhältnißmäßiges -Stück A ckerboden übergiebt, gegen die ihm zu

allgemeinen Sicherheit sollen dur den Minister des- Junern auf Gut-

leistenden [Dienste und Abgaben, und diese gemeinsam denselben verwerthet. Doch ift dieser Besiß keineswegs der Gemeinde ge-

rokurators getroffen werden. Das Gut---