1858 / 75 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i igung der Kompetenz find die Für das Verfahren über die Bewill 9 des Tarifs vom 10. ‘Mai 1851 anzusehen. | M E R, e en ie vorstehenden Beftimmungen kommen bei allen nah dem Ein der Geseheskraft dieses Gesehes zur Festseßung gelangenden Kostenliquida- tionen zur Anwendung. : : Urkundlich unter“ Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

drucktem Königlichen Jusiegel. E Gegeben Berlin, den 15. März 1858. g

Jm Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: (L. S.) Prinz von. Prenßen.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelshwingh. von - Massow. Graf von Waldersee. von Manteuffel Il,

Ministerium der auswäártigeu Angelegeuheiteu.

Vertrag zwischen Preußen und Sachsen-Altenburg wegenDurchführungderWeißenfels-Zxiß-Geraer Eisenbahn durch das Herzoglih Sachsen - Alten- burgishe Amt Eisenberg. Vom 23. November1857.

Nachdem von Seiten der Königlich preußischen und der Herzoglich sachsen - altenburgischen - Regierung im Einvernehmen mit der Fürstlich reuß-plauischen jüngerer Linie Regierung die Förderung des Baues einer von Weißenfels nach Gera führenden Eijenbahn beschlossen worden, so find zu der näheren Verständigung über diesen Zweck und über die Feststellung der „O darauf beziehenden Verhältnisse zu Bevollmächtigten ernannt worden :

von Seiten Sr. Majeftäi des Königs von Preußen: „, Allerhöchstihr Kammerherr und Geheimer Regierungsrath Gu stav Emil Ludwig Graf von Keller, Komthur 2c. von Seiten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg: Höchstihr Geheimer Staatsrath Karl Viktor Sonnenkalb, Komthur 2., welche nach vorangegangener Verhandlung untex dem Vorbehalt der Ra- tification folgenden Vertrag abgeschlossen haben. : : Artikel 1.

Gleichwie die Königlich preußische Regierung, wird auch die Herzog- lich sächsische Regierung in Bezug auf die in ihr Gebiet (das Amt Eisen- l fallende N die Konzession zum Bau und Betxicb einer von Weißenfels über Zeiß bis Gera herzustellenden Eisenbahn unter den im gegenwärtigen Vertrage und in dem hier beigefügten Herzoglich altenbur- gischer Seits ausgefertigten Konzessions - Dekrete enthaltenen näheren Be-

immungen ertheilen, ohne der Unternehmerin der Bahn andere, hier nicht namhaft gemachte lästige Bedingungen aufzuerlegen.

Insbesondere verpflichtet sih die Herzoglich sächfische Regierung, das jeßt shon für die Chemniß-Gößniger Eisenbahn bestehende Expropriations- Mandat mit Instruction vom 6. März 1856 auf diese neue Anlage, so wie auf die zum Vau und Betriebe der Bahn erforderlichen Neben - An- lagen auszudehnen. j

Artikel 2.

Die Herzoglich sächfische Regierung wird der Thüringischen Eisen- bahn-Gesellschaft, welche die Königlich preußische Negierung für das frag- liche“ Eisenbahn-Unternehmen konzesfionirt hat, die Konzession ertheilen und die Statuten dieser Gesellschaft, so wie die späteren, Königlich preußischer Seits etwa befundenen und nit speziell die Verhältnisse des Bahn-Unter- nehmens zur Herzogli sahsen-altenburgischen Regierung betreffenden Ab- änderungen und Zusäße zu denselben anerkennen.

Die ata Miet O Á,

le Baupläne für die in das Herzoglich sächfische Gebiet fallende Strecke der Bahn und deren E sollen von der mit der Staat ug der Bahn beauftragten Königlich preußischen Behörde der Herzoglich ächfishen Regierung zur Prüfung und Genehmigung in landespolizeilicher Hinficht, insbesondere in Bezug auf Vorfluth, Wegeübergänge -und der- taráry vorgelegt und es soll von denselben bei dem Bau oder mittelst eränderungen nach dessen Vollendung nicht ohne zuvor erwirkte eben- mäßige Genehmigung der Herzoglich sächsischen Regierung -abgewichen

werden.

Bei dem Herzoglich sächfischen Dorfe H j dem Herzogli ischen Vorfe Hartmannsdorf wird in mög- Sn M der Herzoglichen Landesgrenze auf Königlich preußischem Ge; L e foi ivar höchstens 45 Preußische Ruthen ostwärts von der Stelle Deb Len r Eisenberg - Köstrizer Chaussee das Herzoglich altenburgische Deb t, eine Anhaltestelle angelegt und fortdauernd unterhalten

: Artikel 5. lih sächsishem Gebiete etwa anzulegende Zweig- oder

selb das auf Bad ändige n_\oll mit der hier in Rede stehend i den auf ‘derselben sich bewegenden Bahnzügen, l gay [N

stelle bei Hartmannsdorf anzuhalten haben

den können. in Anschluß, gebracht wer-

stimmung | i i den Bahnpolizei-Reglements mit über \chaft bereits bestehen-

die Weißenfels - Geraer Eisenbahn im Herzoglich sachsen - altenbua gin

Gebiete beide kontrahirende Ne Mingen einverstanden find, gehandhabt. Zu dem Ende wird die erge ch sächsische Regierung das gedachte Re- glement für die in ihrem Gebiete belegene Bahnstrecke seiner Zeit publizi- ren. Ebenmäßig wird die Herzoglich altenburgishe Regierung etwaige tere, Königlich preußischer Seits befunden werdende Abänderungen und usäße dieses Reglements anerkennen und in Kraft seßen.

Die von der Königlich preußischen Regierung geprüften Betriebsmittel der Bahn sollen ohne weitere Revision ‘auch in dem Gebiete der Herzoglich sächfischen Regierung zugelassen werden.

Die Festsezung der Fah a Tul für di

e eßung der Fahrpläne un rife für die ganze Bahn, mithin auch auf „die. Bahnstre auf Herzoglih sächsishem Gebiet, wird der Königlich preußischen Regierung, jedoch mit der Maßgabe hinsichtlich der Fahrpläne überlassen, daß alle fahrplanmäßigen Personen-, so wie Güter- und gemischte arge, mit Ausnahme der Courier- und Schnellzüge, an der Haltestelle bei Hartmannsdorf anhalten sollen.

Artikel 8.

Königlich preußische Truppen und Militair-Effekten sollen auf der das Herzoglich sächsishe Gebiet durchshncidenden Bahnstrecke jederzeit unge- hindert passiren können. M

Desgleichen sollen Herzoglich sachsen - altenburgishe Truppen - und Militair - Effekten auf der das Königlich preußische Gebiet durchziehenden Bahnstrecke zwischen Zeiß und Gera jederzeit ungehindert und zwar gegen Entrichtung der nämlichen Fahrpreise und unter denselben Bevorzugungen, wie sie für Königlich preußische Truppen und Militair-Effekten gelten wer-

den, pasfiren können. d Artikel 9.

Die Herzoglih \ähfische Regierung verpflichtet sich, von den auf ihrem Gebiète die Bahn passirenden Transporten aller Art niemals eine Durchgangs - Abgabe irgend einer Art zu erheben, namentlich auch nit in dem Falle, daß das Herzoglich sächfishe Amt Eisenberg mit den an- grenzenden Königlich preußischen Landestheilen nicht mehr zollvereint sein oder nicht mehr hinsihtlih der inneren Consumtions-Abgaben in Geméin-

\chaft ftehen sollte. ry n) Artikel 10.

Die Herzoglich fächsishe Regierung gestattet sowohl im eigenen Namen als auch in Vertretung bezüglicher Ansprüche der das Postwesen auf Her- zoglich sachsen - altenburgishem Gebiete vertragsmäßig ausübenden König- lih sächsischen Regierung der Königlich preußischen Post- Verwaltung, die auf der Eisenbahn sih bewegenden Züge in beliebiger Weise und im be- ltebigen Umfange zur Beförderung von Postsendungen aller Art in Transit durch das Herzoglich sächsische Amt Eisenberg benußten zu lassen, obne für diesen Transit irgend eine Abgabe zu entrichten, Dagegen ertheilt die Königlich preußische Regierung der Herzoglich sächsischen Regierung, bezi hung8weise der Königlich sächsischen Post - Verwaltung, die Mitbenußune- der auf der Eisenbahn coursirenden preußischen Post-Transporte für Seng dungen von und nach den Post - Anstalten im Herzoglich sächsischen Amte- Eisenberg unentgeltlih , und nur dann gegen Erstattung etwaiger baarer Auslagen an Eisenbahn-Frachtgebühren, wo die Königlich preußische Re- gierung selbst dergleichen Auslagen gh maBen hat.

Artikel 11.

Falls die Königlich preußische Regierung sich ents{hließt, längs der Weißenfels-Geraer Eisenbahn bon Weißenfels nah Gera einé Telegraphen- linie auf dem zur Eisenbahnanlage zu erwerbenden Grund und Boden anzulegen , so verpflichtet sich die Herzoglich sächsische Negierung nicht nur u der unentgeltlihen Zulassung einer solchen Anlage und deren unbe- \ränkten Betriebes innerhalb ihres Gebietes, wie auch dazu, ihr. gesch- lichen und polizeilichen Schuß angedeihen zu lassen, sondern die Herzoglich sächfishe Negiexrung wird auch die Bau- Unternehmerin verpflichten, der preußischen Telegraphenverwaltung die Vornahme der erforderlichen Ein- richtungen unentgeltlich zu gestatten.

Dagegen verpflichtet sich die Königliß preußische Negierung, der Bahnbau - Unternehmerin ausnahmsweise zu gestatten, die Herzoglich sächsischerseits aufzugebenden Hof- und Staats-Depeschen von der Anhalte- stelle bei Hartmannsdorf durch den Bahntelegraphen nah Gera unent- eltlih zu befördern und von dort anzunehmen, wobei indessen jederzeit ie Dienstdepeschen der Bahnverwaltung den Vorzug der früheren Befor- gung behalten müssen. Sobald indeß die Königlich preußishe Regierung die preußischen Eisenbahn-Gesellschaften ermächtigt, auf ihren Telegraphen allgemein Depeschen gegen eine festzuseßende Gebühr zu befördern, so ist diese Gebühr auch für die gedachten Herzoglich altenburgischen Hof- und Staats-Depeschen zu entrichten. i

oil lid sähfisd Di home i 12.

ie Herzogli e Regierung wird in Ansehung der in ihrem Gebiet belegenen Bahnstrecke weder eine Ti nos irgend d A andere géwerbliche oder persönliche Abgabe erheben. Dagegen wird die Königlich preußische Negierung von dem gesammten Eisenbahn-Unternehmen, einschließli der im Herzoglich altenburgischen Gebiete befindlichen Strecke, die in den Königlich preußischen Geseßen vom 3. November 1838 und 30. Mai 1853 vorgesehene und bezüglich festgeseße Amortisations- Abgabe er- heben und zur Erwerbung der Thüringischen Eisenbahn-Acticu mit bver- wenden. Sobald sämmtliche in dem Befiß von Privatpersonen befindlichen Actien der Thüringischen E lenb'adn-Gesellschaft im Wege der Amortisation eingezogen sind, wird die Königlich preußische Negierung Eigenthümerin der in ihrem und im Herzoglich altenburgischen Gebiete belegenen Strecken der Weißenfels-Geraer Eisenbahn. Die Königlich preußische Negierung wird jedo solchenfalls die im Herzogthum Sachsen - Altenburg belegene Strecke nah denselben Normen und in derselben Weise, wie die im Preu- ßischen belegene Strecke verwalten. -

i : __ Artikel 13. P Die Landeshoheit bleibt in Ansehung der im Herzoglich sächfischen

Gebiete liegenden Bahnstrecke d { i : bovlièháltenc hnstrecke der Herzoglichen Regierung ausschließlich

Da demgemäß den Herzoglichen Behörden die Kompetenz zur Unter- suchung und Bestrafung aller innerhalb des Herzoglichen Gebietes vor-

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kommenden, die Bahnanlage oder den Transport auf derselben betreffenden Polizei und Kriminal - Bergehen ustehen, so wird von der Königlich preußischen Regierung die Manns ung der bezüglichen Straferkenntnisse nah Maßgabe der bes ‘rut onvention zugesichert. i Die Königlich preu | s daß die Bahn quanErccmen wegen aller Entschädigungs - Ansprüche, die aus Anlaß der Eisenbahn - Anlage oder des Betriebes derselben auf Lew [N76 Oven Gebiet gegen fie erhoben werben möch- i

ten , der Herzoglich e n eru en Gesegen zu unterwerfen habe. So geschehen Zeiß, den 23. November 1857. Gustav Emil Ludwig Karl Viktox Sonnenkalb.

Graf v. Keller. | (L, 8.) (L. S.)

Der vorstehende Vertrag is ratifizirt und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden bewirkt worden.

Ministerium für Haudel, Gewerbe uud öffentliche Arbeiteu.

Dqs dem Maschinen-Fabrikanten A. Fedska hierselbft unterm 13, März 1857 ertheilte Patent auf eine Vorrichtung an Centrifugal-Maschinen zum Be- shicken und Entleeren derselben während des Ganges.

ist erloschen.

Bekanntmachung vom 26. März 1858 betreffend die Errichtung einer Telegraphen - Station zu Hagen, mit beshrä nktemTagesdien f,

Zu Hagen ist eine Telegraphen - Station errichtet worden, welhe hierdurch vom 1sften. k. Mts. ab dem öffentlichen Verkehr übergeben wird. :

Dieselbe wird beschränkten Tagesdienft haben, d. h. Depeschen von und nah Hagen werden an Wochentagen -nur von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags, an Sonn- tagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags befördert.

Im Uebrigen gelten für die Annahme und Beförderung von Depeschen nach resp. von Hagen die Beftimmungen des neuen Reglements von diesem Jahre.

Berlin, den 26. Márz 1858.

Königliche Telegraphen - Direction.

Das Ite Stück der Geseß -Sammlung, welches heute ausge- geben wird , enthält unter w

Nr. 4849 den Vortrag zwischen Preußen und Sachsen-Altenburg

wegen Durchführung der Weißenfels - Zeiß - Geraer Eisenbahn durch das Herzoglich sachsen - altenburgische Amt Eisenberg. Vom 23. November 1857; und unter

4850 das Geseh, betreffend die im Konkurse und erbschaft- lichen Liquidationsverfahren zu erhebenden Gerichts- kosten. Vem 15. März 1858.

Berlin, den 30. März 1858. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Justiz - Minifterium.

Der Notariats-Kandidat Joseph von Ley zu Côln ist zum Notar für den Friedensgerichts - Bezirk Wermelskirchen im Laund- erichts - Bezirke Elberfeld mit Anweisung seines Wohnsißes in Wermelskirchen ernannt worden.

Abgereist: Der Fürst von Haßtzfeldt, nah Gotha.

Berlin, 29. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem General - Konsul für die Moldau und Walachei, Freiherrn von Meusebach, die Erlaubniß zur An- legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 29. März. Jhre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern

ische Regierung erklärt sich damit einverstanden,

achsen - altenburgishen Gerichtsbarkeit und den -

Vormittag in der Schloßkapelle hierselbst dem vom Hof- prediger von Hengstenberg gehaltenen Gottesdienste bei. Später machten Se. Mêjestät der König in Begleitung des Flügel- Adjutanten eine GapePromenade, demnächst mit Jhrer Majeftät der Königin eine Spazierfahrt und empfingea nah der Rück- kehr von derselben den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen.

Berlin, 29, März, Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ließ Sich heute Vormittag in Gegenwart des General- Lieutenants von Peucker durch den Commandeur des Kadetten- Corps, Obersten von Rosenberg, diejenigen Kadetten vorstellen, welche demnächst als Offiziere in die Armee treten werden, empfing Se. Durchlaucht den Herzog von Ratibor und nahm dann die Vorträge des Ministers von Massow, des Ober - Hofmarschalls Grafen Keller, des Ober-Ceremonienmeisters Baron Stillfried, so wie des Wirklichen Geheimen Rathes Jlaire und des Minister- Práfidenten entgegen. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit ist in fortshreitender Besserung begriffen, cue Auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses in der (23sten) Sizung am 27. d, M. standen die Berichte , betreffend die Etats der Telegraphen - Verwaltung und der Bergwerks-, Hütten - und Salinen - Verwaltung, welche ohne erheblihe Dis- kussion in ihren einzelnen Positionen genehmigt wurden. Bei dem Etat der Salinen - Verwaltung wurde vom Hause folgende von der “Kommisfion beantragte Resolution angenommen: „die dringende Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staats- Regierung hinsihts der Disposition Über die Ober - und resp. Niederschlesishen Bergbau-Hülfsfonds baldigst mit einer Aenderung vorschreiten werde, welche dem Sinne der neuèn Bergwerks-Geseh- gebung sowohl, als den Wünschen der Beitragspflichtigen ent- spreche.“ Das Haus trat demnächst wieder in Petitionsberathungen. Hinfichtlih einer“ Petition zweier jüdischer Rittergutsbesißer, welche sih darüber beshwerten, daß ihnen das Recht der Theilnahme an den Kreistagen ihres Religionsbekenntnisses wegen verweigert sei, beantragte die Kommission Uebergang zur Tagesordnung mit der auszusprechenden Erwartung, daß das Königliche Staatsministerium die vorliegende Frage babdmöglichst ‘im Wege der Gesehgebung regelu werde. Verschiedene Anträge auf Ueberweisung der Pe- tition an ‘die Staats-Regierung zur Erwägung, Berücksichtigung und Abhülfe wurden gestellt, nah geschlossener Debatte stellte si heraus, daß das Haus nicht mehr beschlußfähig war, und der Prä- sident {loß deshalb die Sizung. p _ Hannover, 27. März, Während der Oster- Festtage wird eine. Vertagung der Stände eintreten, Dieselbe soll Dienstag, 30. März beginnen und bis Mittwoh nah dem Fefte dauern. Der betreffende Antrag ward geftern in der Kammer vom General- Syndikus geftellt.

Sachsen. Dresden, 27. März. Se. Königliche Hoheit

der Priuz Adalbert von Baiern ift heute Nachmittag von Wien hier eingetroffen, im Königlichen Schlosse abgetreten und wird Abéênds über Leipzig nah München abreisen. (Dr. J.) __ Gotha, 26. März. Der regierende Herzog tritî heute eine kürzere Reise an, die dem Besuche einiger befreun- deten Fürstenhöfe (Hannover, Altenburg, Coburg, Dresden) ge- widmet ift. Der gegenwärtig hier versammelte gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha, ift eifrig mit der Vorberathung der ihm- zugegangenen Negierungsvorlagen beschäf- tigt. Der neu vorgelegte Militair - Etat hat“ eine Erhöhung von 4000 Thalern erfahren, da eine Aufbesserung der zu geringen Offiziersgehalte sih nicht länger aufshieben läßt. (Dr. J.)

Hessen. Worms, 27. März. Jhre Majestäten der König und die Königin von Preußen haben dem Ausschusse des Luther Denfkmalvereins zur Förderung seines Unter- nehmens einen Beitrag von 1000 Fl. übersenden lassen.

Frankfurt, 27. März. Die Rückäußerung des däni- schen Kabinets auf den Bundesbeshluß vom 11. Februar is, nach glaubwürdigem Vernehmen, in der gestrigen Bundestags sißung zur Vorlage gelangt. (Fr. J.)

__Nafßau. Wiesbaden, 26. März. Heute Morgen war die erste Sißung der vereinigten Kammern. Von Seiten der Herzoglichen Regierungs - Kommisfion wurden die Einnahme - und Ausgabebudgets der Herzoglichen Landessteuerkasse und der Herzog- licden Domänenkasse, so wie der Exigenz - Etat der Herzoglichen Landesbank - Direction an die Stelle der mit* dem Schlusse dieses Monats austretenden Beiräthe in Anregung gebracht. Die Wahl der einzelnen Kommissionen für die Budgets und die Beiräthe wurde auf die nächste Sizung, welche Montag, den 29, März d. J. ftatt- finden wird, vershoben. Heute Mittag fand die zweite Sißung der Ersten Kammer statt, Auf der Tagesordnung stand die Adresse auf die Thronrede. Die Kammer trat dem von der Kom- mission vorgelegten Entwurfe derselben einstimmig -bei. (Mth. Z\)

Vaden, Karlsruhe, 26. März. Jn der gestrigen A5sten Sißzung der zweiten Kammer übergab Geh. Rath v. Stengel einen Geseßentwurf über einige Abänderungen und Vervollständi- gung des Gemecindegeseßes mit-der Hoffnung, daß dasselbe