1858 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Male von Kronstadt abgtserligt werden f wies Vis“ zuni | S “esl Schiffahrt geht dani régelmäßi « x |

3 Stettin jeden Sonnabend. Mittags nah Ankunft _ ei ans Seriin e Morgens abgehenden Eisenbahnzuges, aus Kronftadt jeden Sonnabend Abends eines die er

Bei günstiger Witterung wird die Uebktfahrt in i 5 b Stunden zurückgelegt: : °

wischen Kronstadt und St. Pétersburg.. erfolgt die g efôrde eilig Mer Pa giere und der fer U. dur besondere Dampfschiffe für -Rehnung der Post-Verwaltung.

Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde |

bis St. Petersburg .et vice versa beträgt : /

für eine Person auf dem ersten Pläße 62 Thlr. preuß. Coux.,

o 0 n y zweiten N S s Ä N

Jn diesen Beträgen sind die Kosten für die Beköftigung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen.

Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des i 4 ia Jeber- Passagier auf dem: ersten Playe kann 16 Kubikfuß, auf dem zweiten! Ptaye-: 12 Kubikfuß und auf dem dritten Plaße 6 Kubikfuß Rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, wel@{he die Hälfte des Passägegeldes Jans haben nur ‘die Hälfte dieses Gepäckniaßés frei. Für das! Uebermaß find 12 Sgr. pro Kubikfuß zu entrihten. Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise-Effekten bestehen. i

Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufge- geben werden. j

Das Einschreiben der Passagiere erfolgt in Stettin bei der

dortigen Königl. Post-Dampfschiffs-Expedition und in Swinemünde |,

bei der Post - Expedition dieses Ortes, Vorausbestellungen auf läße zur Reise nah St, Petersburg find an die Königl, Post- ämpfschiffSs-: Expedition in“ Stettin zu richten. F Die Pásse der nah Rußland reisenden Pérsonen müssen das As der in dem Vaterlánde oder dem Wohnorte des Passagiers dblichen Käiserlich Russischen Gesandtschaft" odér? des? Könsu- láts ‘haben. 4 Auch müssen diese Pässe, ehe die Annahme zur“WMitteise in

Stettin etfolgen darf, dem dorkigen Kaiferlih russishen Könsul f zutretenden Neisenden |"

haben ihre Pässe vor Lösung des Passagier- Billets dem dortigen

vorgezeigt wérden Die in Swinemünde

: Käiserlich russischen Vices Konsul: vorzuzeigen,

Güter- und Contanten-Sendungen, 6 wit Wagen und Pferde Die speziellen Fracht- | Tarife können bei einer jeden preußischen Post - Anftalt eingesehen f

werden gegen billige L befördert.

werden.

Die Expedition der- nah St. Petersburg zu versendenden Güter, so’ wie der' Abschluß! von: Accord'» Frachten, wird' durch die Königliche Post - Dampfschiffs - Expedition in Stettin - besorgt, an welche alle hierauf bezüglicze: Anfragew zu richten sind.

Jn SÈ. Petersburg werden die Sendungen gleich nach ihrer Ankunft zollamtli behandelt und! aus- geliefert.

Berlin, den 6. April ‘1858.

General-Post-Amt. Schmüdckerkt,

Justiz - Ministerium;

Allgiemeêiue Verfügung: om t, Ai Allgemeine ung: vom: t. April 1858, be- treff Uo die imKbutürse und erbscaftlichen Liqui? dations-Verfahren zu eryébeuden Gerichtskoflen, Gesep-vom,-40, Mai 1851) (Staats-Anzeiger Ko: 9s; S.. 531). Geseß vom I. Mai 1854 (Staats-Anzciger No1- 144,6. 1083.) Geseß, vom 15. März 1858. (Staats-Anzeiger No. 75. &. 597.)

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Veéfährén zu"erhebänden Gerllhtskosten , findet sich: der Justiz-Mi- niftek zu A Welten as “inni e s :

Zu Artikel 1. A. Nr. 3 und 8."

i) Die in den Anmerkungen zu Nr. Zünd 8 enthälkene Be- stimmung, daß der Streitgegenstand als unshähbar anzu-

| LEen Citi Lin fich L de bie rot Nr. E ge- “nannten e des Prozeßberfahrens, . auf die Unter den ata benn Nummern V Dichilettt gle 9

Zu Artikel 1 A, Nx: 4“unb 5: i

Die Anordnung, daß die Kosten , für die Konstituirung der Aktiv-Masse, so wie für die Berufung der Konkursgläubiger und für die Prüfung ihrer Ansprüche nach dem Stg er Aktiv - Masse zu erheben sind, seht voraus, daß die leßtere von der B E überstiegen wird. Jf dies nit der Fall, so is. bei der Kostenberehnung nur derjenige Theil der Aktiv - Masse zum Grunde zu legen, welcher von den Gläu- bigern ihrer Befriedigung. wegen in Anspruch genommen-wird.

Zu Artikel 1. B. Nr. 1 und 2.

Jm erbschaftlihen Liquidations - Verfahren sind die Kosten den im §. 9-des Gerichtsfosten:- Tarifs vom 10. Mai 1851 für Aufgebotssachen bestimmten Säzen “gleichgestellt. Dem- gemäß ist bei Berechnung der Kosten sowohl für die Zurück- weisung des - Antkages auf Eröffnung des erbschafklihen Liquidations-Verfahrens, als äu für das ganze Vérxfahren der Betrag der Nachlaßwmasse, wen diesex 109 Thaler nicht übersteigt, zum Grunde zu legen, wogegen bei größeren Massen der Kosten- Ansaß wie bei unshäßbaren Gegenständen zu bewirken ift.

Da jedoch das erbschaftliche Liquidations-Verfahren meisten- theils zu umfangreiheren Verhandlungen, als das gewöhn- lîhe Aúfgébots - Verfahren führt} so if bei Bestimmung des Objekts, wonach die Kosteit zu“ berechnen sind, hierauf ange- messene Rücksiht zu nehmen. Die Kosten sind daher bei einer Nachtaßmasse“ von mehr als 100 Thalern: bis! zw 400 Thalern, wenn nicht der Betrag. der angemeldeten Ansprüche ganz: unbedeutend. ist, ohne Rücksiht auf die Bestimmungen unter Nr. 46 der Jnstruckion vöm 1. Jüni 1854, in der Regel - wie ‘bei einem Gegenstande von #400 Thalern, bei einem bedeutenderen Betrage der Nachlaßmasse und der Schulden aber: wie bei einem Gegenstande von: 14000 bis 5000 Thalera- anzusegzen. j

Trägt dexr Erbe auf die gerichtliche Znventur des Nachläfses

an, so find’ die Kösten dafür, wie für einen Akt der freiwilli-

- gen Gerichtsbarkeit, nah “den 5 16 und 24 ‘des-Tarifs vom

10, Mai 1851, ohne Zuschlag, jedo mit Hinzurechnung. des

esehlihen Stempelbetrages, in Ansaß zu bringen. Bet der

erechnung ist der Werth der im Jnventarium vetzei{neten Vermögens stücke zum Grunde zu“ legen.

Zu Artifêl I.

9) Für die Berechnung und Erhebung der Kosten siad die-Vor- emerkungen I. und Il. zum Tatif vori 10. Mai 1851 eben-

falls maßgebend. Die Gerichtsbehörden haben hiernach zu verfahren, Berlin, den 1. April 1858.

Dér“ Justip Minister" Simons.

An

?die-Gerictsbchörden -in dén Ländestheilen,

=i wéel{en ‘die! Könkürs - Otdnüng vom -8. Mai 1855 Gesezeskraft hat.

-

e Fitianz - Ministerium. Cirfular- Verfügung vom 23; März 1858 die Verzollung-roher, Seide-betreffen d,

" Die Régierungen der Zollvereins-Stäaten ‘sind’ dahiñ überein- “géfkonilen,- daß ‘in’ allen Fállcu, in denen Zweifel entstéhen,

a Be gie ihmáßigen. Auósührug dés Gésetes vam 16 | . J., betreffen E im Koukurse und cibiaed Gir V

gehende rohe Seide als gezwitnt* oder Ungezwirnk“ anzüfehen ist,

ob ein-

ezwirnte nur dex allgemeinen Eingangs-

Abgabe zu ünterw:

è zu unterwerfen sei, i [mit Beibehaltun 'Eiv. 2é. wollen’ die Haupt-Aemter ‘Jhres Vérwäaltungsbereihs 1 beziehun wels eines / 4 be |

hiernach mit’ Anweisung ‘versehen. Berlin, den 23. März 1858,

An sämmtlihe Provinzial - Steuer: Direktoren, - die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt 2c. -

Verfügung vom 14. Márz 4858 die Vergütung der Reisekosten für Dienstreisen an Beamte, welche nicht zum Reíseu mit Extrapost berechtigt

sind, betreffend. è

Jch. eróffne zum ¡Réisen mit - rapolt nit berechtigten Beauiten, denen na der lerhödften Ordre vom 30, Juli 1842 ( Geseh.- Samml. S. 247) statt der in der Verordnung vom 28, Juni 1825 §. 12 (Geseß-Samml. S. 163) für Dienstreisen bewilligten Entschädigung ein Bauschquantum vom 15 Sgr. für die Meile gewährt wird, bei Dienstrej en zu Lande / welché nicht auf Eisenbahnen zurü@ckgelegt werden Fönnen , die Bausf{hquanta niht nah der Entfernung der betresfenden Orte auf der gewöhnlichen Fahr- oder Dep Le sondern nur nah der. Entfernung auf der kürzesten direkten Verbindungs straße, (Extrapoststraße) liquidiren dürfen.

Berlin, den 14, März 1858. Dex General-Direktor der Steuern,

An den Steuerxaufseher N. N. in N,

Verfügung vom 24. März 1858 die persön-

lihen Neisekosten ‘von Beamten, welche mit Bei-

behaltung ihres Ranges in ein anderes Amt von geringerem Range verseht werden, betreffend.

Y

Reglement ‘vom 11.’ Apxil 1856. (Staats + Anzeiger Nr. 135. S. 1095, /

Ew, 2c. erwiedere ih auf die Anfrage in dem Berichte yom 28, ‘Januar d. J.: 4861, ch

ob Steuerheamte, wage unter Bewilligung von Umzugskoften, mit Beibehaltung ihres Ranges in ein anderes Amt, mit welchem an E geringerer Rang verbunden is , verseßt werden, ‘die er sóônlichen Reisekosten aus Anlaß der Versezung nach ihrer aSherigen, oder nach ihrer neuen amtlihen Stellung zu liquidiren haben, :

Folgendes :

Nach §. 7 des Reglements vom 11. April 1856 über die den Steuerbeamten vom Tuer In peHor abwärts für Umzugsfkoften bei Versezungen zu gewährende Vergütung sollen die Beamten nur berechtigt fein, die allgemeinen An ga tolten nach den Vergütungs- säßen zu liguidiren, welche der Dienftftelle zustehen, der sie bis zu ihrer Verseßung angehört haben, wogegen nach §. 8 jenes Regle: menis ‘die Beamten bei Versezungen für ihre Person die ihnen na; ihrer neuen amtlichen ‘Stellung gebührenden reglements- mäßigen Reisekosten erhalten sollen. Diese lehtere Bestimmung hat jedo ledigli eine Begünftigung der mit der Verseßung zugleich im ‘Range beförderten Beamten in sfih {ließen und es hat rück- fo der perfönlichen Reisekosten ‘bei Verseßungen das frü- ere Ser say beibehalten werden sollen, wonach Beamte, wenn mit ihrer Verseßung eine Beförderung im Range verbunden war und sie auf Umzugs- und persöulihe Reisekosten Anspruch hatten, diese nah ihrer neuen amtlihen Stellung zu liquidiren befugt waren. Dagegen is es niht Absicht gewesen, die nicht be-

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Der Finanz - Minifter. { nach Antritt ihrer neuen Diensistelle ausführen, die Diäten und.

hnen auf Zhre Vorstellung vom 2c., daß die |

Bewohnern der Stadt hatte ‘sich | lauchte junge Paar, die erhabenen Verwandten des allgeliehten

{ mehreren Eingaben an die Kammern auszuführen such

f verstoße und die jeßt blühende f doch die Mehrheit der Komwission der Zweiten Kammer fich fúr

“Hiernach hat es dabei zu bewenden, daß.-den im Jahre 1856 lung idres Manges in bie ties Steuttetanehmars, anté-

ag vi Ta Aeiselosien na E

tr f, per troleure bestimmten Sâher bewillict worden find.

e

Übrigens dergleichen Beamte für Dienstreisen, welche sie

uhrfosten nur in b Diari | irágen zu liquidiren “bahen vetevt fih SER t ergebenden Be-

‘Berlin, den 24. ‘Márz 1858.

Dex Gemeral-Direktor der Steuern.

1 An 4 den Köuiglichen Geheimen Ohber-Finanz-Rath N. zu N.

F 4 7 pp p F mp

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8, April. Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen empfing Nachmittags 2 Uhr den Minifter- Präsidenten und „arbeitete daun mit demselben. ;

Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen hatte heute Vormittags ilifair- Vortra und T ia A mEBe ¡Eon Hof - und Domprediger Dr. Snethlage. j

Sachsen. Weimar, 7. Aprik. Heute Mittag 1 Uhr 10 Minuten trafen Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessin von Preußen und der Prinz und die Prinzessin T riedri Wil - helm von Preußen ee ein- und wurden auf dem Bahnhofe

4 von Sr. Königlichen. Hoheit dem Gxoß.herzog mit den Personen | des Polinaiet, 10 e van ben Belamti t Person

reußens und (E lands am hiesigen Hofe, empfangen. Eine große Anzahl ee ndort versammelt, um das er-

Cürftenhaufes, zu féhen und zu begrüßen. {Weim. Ztg.)

Vaden. Katlsru he, 5. April. Beim Wieberbeginn der Verhandlungen ‘der Kammern wird die dig E der Besteuerung des Rübenzuckers zur Sprache kommen, bakeich die beiden in Baden bestehenden Fahriken (in Waghäusel Und Offenburg) in

en, daß die usicherungen

beautxagte Erhöhung der Nübensteuer gegen frühere ndustrie gefährden werde, so hat

die Regierungsvorlage erklärt. (S. M.)

_ Großbritannien und Jrland. London, 6. April. Die Königlihe Familie wird am kommenden Montag von Windsor nach der Hauptftadt übersiedeln. Prinz Georg von Sachseu ist gestern zum Besuch des Hofes nah Windfor abgereist,

und wird daselbst mehrere Tage verweilen,

Zn Windsor Schloß wurde heute Nachmittags unter dem Vorsitz der Königin ein Geheimer Staatorath ebatte: 3

Die englische Regierung hat zur Kenntnißnahme des ‘Parla- ments 157 auf die Wegnahme des „Cagliari“ bezügliche Akten- stücke veröffentlicht. Es geht gus dieser Korrespondenz hervor, ‘daß in Folge eines Schreibfehlers oder sonstigen Versehens in einer von dem englishen Gesandten zu Turin, - Sir James Hudson, an den Grafen Cavour gesandten Note die sardinische Regierung fich zu der Annahme befugt glaubte, hinfihtlich der-Geltendmachung dessen, was sie für ihr Recht hält, aüf die Unterstüßung Englands zu rechnen. Es geht ferner daraus hervor, daß der Earl von Mal- me8bury fich dur den von dem englishen Gesandten begangenen Jrrthum nicht für gebunden erachtet. Eine Denkschrift des Grafen Cavour vom 30. März zeigt, daß die sardinishe Regierung ent- s{hlossen ist, von der neapolitanishen durch Repressalien oder auf anderm Wege Genugthuung für die sardinischen Unterthanen zuge- fügten Verleßungen zu erwixken.

¿Franfkreih. Paris, 6. April. Der Boulevard von Sebastopol, welcher auf dem reten Seine-Ufer, wie der „Moni- teur“ bemerkt, „mit beispielloser Schnelligkeit vollendet wurde“, ist 2500 Metres (etwa 5 deutshe Meile) lang und 30 Metres

breit, mit Bäumen bepflanzt, mit Kandelahern versehen und s{hon

mit einer beträchtlihen Anzahl prachtvoller Häuser geziert. Die Spiße der gestrigen Einweihungs-Feier bildete die Anrede, welche der Kaîser auf dem Bahnhofe der ftraßburger Eisenbahn hielt,

förderten Beamten durch die Bestimmung des vorgedachten §. 8 hiusichtlih ihrer persönlichen Reisekosten ungünftiger zu stellen."

als der Seine-Präfekt Sr. Majestät den Gemeinderath vorge ftellt- hatte. Diese Anrede lautet nah dem „Moniteur“: E E