1858 / 95 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Art. 6. Der Betrag der Lootsentaxen wird zur Hälfte bcim Ein-

Die Europäishe Kommission behält fih eine spezielle und direkte Be- fahre: ub ije Halfte biet Ausfahrt, cas bert net ggable er fließt,

idti bis zur vollständigen Reorganisation l r lg e Fes 0 des Besidtligcn dieser drditaba ck vor, | gleich den dur die Leichterschiffe bezahlten Sumwen, gemäß des vorstehen- e ntlich was die Anwendung der Art. 6, 43, 44, 45, 46, 47, 54, 55 | den Artikels, in Ausführung des Art. 4 des Lootsen-Reglements, in die

und: 56 in Bezug der Ernennung und der Abseßung des Lootsen-Capitains, | Kasse des Hafen-Capitanats von Sulina. des Unter-Capitains und er aTeE GRIUrtNE. Die von dem Hafen-Capitain auszustellende Quittung muß den Namen Galag, den 8, Oktober * und die Nationalität des S a Ee s seinen Zonnen-Juhalt, den au - Kommisfion. Namen des Capitains oder sführers und die in Worten ausgedrüdckte

E E E ; E ganze Summe, welche gezahlt worden ist, enthalten. gez. Omer Fevzi. :

Sie wird aus einem Register mit Duplikatbogen ausgeschnitten wer- Anlage Nr. 1 den, welches im Büreau des Hafen-Capitains deponirt bleibt.

Art. 7. Frei yon der Lootsentaxe sind die Kriegs-, Kauffahrtei-, Segel- und Dampfschiffe, deren Tragfähigkeit unter 60 Tonnen ist. Diese dürfen die Sulinaer Barre ohne Lootsen passiren.

Art. 1. Die Kauffahrtei- und Segelschiffe vou mehr als 60 Tonnen N j dem Necbte Geb E i ; L ) j Diejenigen unter ibnen, welche freiwillig von dem Rechte Gebrauch Tragfähigkeit, welche die Barre der Donau bei Sulina passiren, zahlen die d Artikel 1 be- intritt i Ú h emacht haben, einen Lootsen zu nehmen, haben die durch Artike für den Eintritt in den Fluß und für den Austritt aus demselben als ana S Tie 1 Alis,

Lootsentaxe die nachstehend festgestellten Summen, nämlich: E Schiffe, deren Tragfähigkeit 60 Tonnen B erstes t, aber die von Galacz, den 9. Oktober 1857.

bundert zwanzig nicht überschreitet, Mt Eee aide d E vg ? j iejeni i ; nrcht über zwei hunder Diejenigen über hundert zwanzig, aber z s vit Wélaolitas Sond. gommission.

Tonnen / L i Diejenigen über zwei hundert, aber nicht über zwei hundert funfzig Omer Fevzi.

Tonnen, drei Dukaten |

Diejenigen über zwei hundert funfzig, aber nicht über drei hundert Tonnen, drei und cinen halben Dukaten : 35 Anlage Rr. lV. Endlich die von einer drei hundert Tonnen übersteigenden Tragfähig-

Feit vier Dukaten 4 Dienstkleidung der Lootsen,

Art. 2. Die Kriegsschiffe und die Oampfschiffe, welche periodische Neisen machen und die Sulinaer Barre passiren und deren Ladungsfähig: keit sechzig Tonnen übersteigt, zahlen für den Ein- und Austritt aus dem Flusse die geringste Taxe von zwei holländischen Dukaten.

_ Art. Z. Die Dampfschiffe anderer Gattung, als die im vorstehenden Artikel besagten, werden den Segelschiffen gleich geachtet, und haben als Ueberrock von blauem Tuche mit hochstehendem Kragen , Knöpfe von solche die im ersten Artikel dieses Tarifs bestimmte Lootsen-Taxe nah iben Metall , mit der Ziffer P. ; goldene Tressen von der Breite eines

Abzug des Gewichtes ihrer Maschinen und Kessel zu zahlen. Zolles um den Kragen.

_ Art. 4. Die zum Remorquiren der Schiffe über die Barre ‘von , j Sulina ermächtigten Dampfschiffe sind nur gehalten, bei ihrem erstmaligen P g de non Sauen Fuche, mit goldener Tresse, und einer die Ziffer Einlauf in den Fluß únd bei ihrem leßten Auslauf aus demselben einen | ®- 8. trag ; immatrikulirten Lootsen an Bord zu nehmen, und in allen Fällen ihres ersten Passirens - dex Barre, und haben nur ein Lane Mal die durch die Art. 1 und 3 des gegenwärtigen Tarifs bestimmte Lootsentaxe zu ent- U fa N so lange von der Taxe befreit, als sie als Re- Ueberrock bon blauem Tuche , mit hochstehendem Fragen, r T

Ne Remorqueure, welche einen immatrikulirten Lootsen an Bort zu gen S Bou Gänge o Les GUE ratens, E a nehmen wünschen, müssen jedes Mal die für den Ein- und Auezqua E Müße von blauem Tuche mit einer nur halb so breiten goldenen Tresse Ra iRn Eb Gn Me Fo GAO RE L Verpflichtung E als die des Lootsen-Capitains, und goldener Kokarde mit der Ziffer P. ziehen, einen immatrikulirten Lootsen zum Pasfiren der Barre aufzu-

nehmen.

Art. 5. Die Leichtershiffe sind niht gehalten, einen Lootsen' zum Ein- und Auspassiren des Flusses zu nehmen; sie sind von der Lootsen- ¿f / taxe befreit und haben nur bei jedesmaligem Passiren der Barre mit Ziffer P; Müße vom blauem Tu

boller oder theilweiser Ladung die Summe von 30 Galazzer Piastern zu | derselben Breite als die der Unter- zahlen. : i rollen-Nummer des Lootsen.

Tarif der Lootsentaxe für die Barre von Sulina.

Art. 14. der Verordnung.

Dienstkleidung des Lootsen-Capitains.

Dienstkleidung der Unter-Lootsen-Capitaine.

Dienstkleidung der Lootsen.

Ueberrock von blaucm Tuche, Kndpfe von gelbem Metall . mit der he mit einer gelbseidenen Tresse von Lootsen-Capitaine und mit der Stamm-

Anlage Nr. F.

Hafen von Sulina, S ignal- Tafel für die Lootsen von Sulina. Lootsendienst. (Artikel 23 des Lootsen-Reglements.)

Angabe der Zeichen. 1) Rothe und weiße Flagge. Lootsenflagge. 2) Rothe und weiße dreieckige Flagge auf dem Leuchtthurme. Ein sih der Barre näherndes Schiff. | 3) Blaue Flagge auf dem Leuchtthurme. - Die Lootsenbarke kann die Barre nicht pasfiren, um an Bord eines

Schiffes zu gelangen. 4) Rothe Flagge auf dem Schiffe aufgehißt. Schiff auf der Rhede oder auf der Barre sizend, welhes Hülfe verlangt. 9) Nothe 1 impelflagge (fiamma) auf dem Leuchtthurm,

Kriegsschiff, welches sih der Barre nähert. 6) Ballon auf dem Leuchtthurm gehißt nach Süden. Dampfschiff in Sicht, von Konstantinopel kommend. 7) Norden. L L, A U 8) 4 Gala

Odessa kommend. a V « Westen. Ï U á p fommend. 9) Zwei Feuer am Leuchtthurm während der Nacht. Schiff auf der Nhede oder au angend.

der Barre aufgefahren und Hülfe ver- . Der auf dem Leuchtthurme die Nachtwache habende Lookfe if verpflichtet, den Hafen - Capitain sogleich in Kenntniß zu seßen, sobald er ein Schiff auf der Rhede oder auf der Varre mit der an dem Fogmast gchißten Flagge erblickt. M

Erklärung der Zeichen.

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Anlage Nr. V],

Hafen von Sulina, ¿initht des Eintauchungs-Scheins. Lootsendienst. s (Artikel 25 der Verordnung.)

Eintauhungs-Schhein, ausgeliefert im Verfolg der Artikel 25 des Lootsen-Neglements vom 9. Oktober 1857,

* Auf Verlangen des Lootsen der Barre zu Sulina erklärt derx Unterzeichnete, daß sein Schiff Tonnen

und bor der Ueberschreitung in Vallast - und beladen

Tonnen einen gegen-

wärtigen Tiefgang von Venezianiscben Fuße : i Geschehen auf der Nhede von Sulina dn Bert E Va 18 | Der Capitain

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Nicbtantliches.

Preußen. Charlottenburg, 23. April. Se. Majestät der König machten auch gestern Vormittag, in Begleitung des Flü gel-Adjutanten vom Dienst, eine &uß-Promenade, besichtigten bei dieser Gelegenheit den Zoologischen Garten und begaben Sich von da nach Scchbloß Bellevue, von wo Allerhöchstdieselben mit Zhrer Majestät der Königin noch eine Spazierfahrt machten.

Berlin, 23. April. Se. Königlicbe Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute um 2 Uhr Nachmittags den Vortrag des Minister - Präsidenten entgegen. :

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nabm im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Polizei-Prá- sidenten Freiherrn von Zedlitz,- des General-Feldmarschalls Grafen zu Dohna und des Ministers des Königlichen Hauses, von Massow, enkgegen, und empfing bierauf den diesseitigen Gesandten in Brüssel, Freiherrn von Brockhausen. |

Oldeuburg, 21. April, Auf der heutigen Tagesordnung

des Landtags stand die Berathung und Beschlußfassung über den von den Abgeordneten Hullmaun und Genosseu eingebrachten Antrag, welcber bezweckt, in Betreff des von dem Laudtage ab- gelehnten Personen - und Einfommensteuergeseßes vermittelst cinzu- leitender Konferenzen noch naträglich zu einer Einigung mit der Staatsregierung zu gelangen. Die hierbei in Betracht kommende Bestimmung der Geschäftsordnung (§. 113) ist folgende: „Zur Ausgleichung von Meinuugsverschiedenheiten zwischen der Staats- Regierung und dem Landtage find für bestimmte &ragen auf An- krag des einen oder anderen Theils Konferenzen zu bilden.“ Nach längerer Debatte wurde zur namentlichen Abstimmung geschritten

und obiger Antrag mit allen gegen 7 Stimmen angenommen.

(Wes. Ztg.)

Hannover, 22. April. Das Minifterium hat in der heu- tigen Sihung der zweiten Kammer bei der Berathung des Staat s- dienergeseßes eine Niederlage erlitten. Ein großer Theil der Rechten stimmte mit der Opposition, welche mit einer Majorität von 52 Stimmen den Sieg davontrug.

Osnabrüeck, 20. April. Gestern Morgen wurde das Domkapitel , nach Ableistung des Huldigungseides; dur den Bischof von Münster, den Vollziecher der Bulle, förmlich konstituirt, und heute Morgen fand die fejerliche Consecration des hiefigen Viscbofs statt. Zur Erinnerung an die Feier dieses Tages ist eine Denkmünze geprägt worden, welche auf der einen Seite das Brustbild des Königs Und .des Papstes mit der Umschrift trägt: _„ Wiedererrihtung des Biêthums Osnabrück den Tten

Februar 1857“ und auf der anderen Seite unter den bischöflichen

Zusignien das Osnabrücer Stadtwappen mit der Umschrift : „Erinnerung an den Tag der Consecration des Bischof Paulus den 20. April 1858." (Hann, Ztg.)

Mecklenburg. Sch{werin, 22. April. Jn der Unuter- suchungssacde wegen Hochverraths - Versuchs ist das von hiesiger großberzoglier Justiz-Kanzlei in zweiter Justanz gesprochene Etraf- erkfenntniß den nur noch betheiligten drei Zukulpaten jeßt publizirt worden. Durch dasselbe wird das erste Exrkeuntniß dahin abge- ändert, daß dem Advokaten Hane, seit dem 30. März 1853 im Kriminal-Gefängniß zu Bütow, von den drei Jahren Zuchthaus cin Jahr erlassen ist. Der Professor a, D, Wilbrandt in Nostok, welcher in erster Znstauz zu 2 Monat Gefäugniß wegen Nicbtanzeige eines hocbverrätheriscben Komplotts verurtheilt war,

-und der Sciffszimmergesell Börger in Nostock, dem die Unter-

sucbungshaft als Etrafe angerechnet werden sollte, sind von der Znstanz abfolvirt, und sollen die Kosten des Defensional-Verfahrens ihnen erseßt werden. (Mecklenb. Ztg.)

Sachseu. Dresden, 22. April. Jhre Majestäten der

König und die Königin haben heute Mittag eine Deputation der Ständeversammlung , an- deren Spihe sich die Präsidenten beider Kammern befanden, so wie eine Deputation des Stadtrathes und der Stadtverordneten der Residenz, lehtere unter Vortritt des Ober-Bürgermeisteks Pfotenhauer, zu empfangen und deren Glü- wünsche zur Verlobung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg mit JZhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria Auna von Portugal entgegenzunehmen geruht. (Dr. J.)

Hessen. Mainz, 21. April, Gestern Abend traf Jhre Majeslät die Königin der Niederla nde, aus Haag kommend, mit einem kölner Dampfboot hier ein, seßte heute Morgen die Reise nah Stuttgart fort, von wo Jhre Majestät bekanntlich einen Besuch in Paris machen wird.

Großbritannien und Jrland. London, 21. April, Jn ihrem von gestern Abends datirten Cily - Artikel {reibt die „Times“: „Der Schaßkanzler überließ fi gestern Abends hei seiner Finanz- Vorlage keinem besonders fühnen Sluge, und die Folge davon ist, daß das Budget im Allgemeinen günstig auf: genommen worden ist, Da das zu deckende Defizit seinen Géund hauplsäcblih in der Verbindlichkeit hatte, Auleiben rüc{zuzahlen, se

würde die Aufnahme einer neuen Anleihe, wenn man fi.h dazu

„entschlossen hätte, statt die alten Anleihen zu verlängern, falls eine solche Verlängerung überhaupt gesetlich statthaft wäre, nur unnüge Verwicklungen hervorgerufen haben,

__ Simon Bernard ist gegen Hinterlegung einer Caution in Greiheit gescßt worden.

Sir James Brooke, au RNadschah Brooke genannt, und Admiral Keppel befinden sich seit gestern in Manchester.

Wie die m VWalta erscheinenden Blätter melden, läßt die englische Aduiralität daselbst die beflen der Jnsel angehörigen Matrosen für deu Dienst in Judien auwerben, Die besagten Zeitungen protestiren gegen diese Maßregel, da dieselbe die Hülfs- mittel der JZusel s{wäche und die Hanudelskrisis verschlimmere.

În der gestrigen Oberhaus - Eißung fragte Lord Monteagle, ob die Regierung die Absicht habe, die im Hause der Gemeinen cinzubrin- genden Nesolutionen in Bezug auf die Neform der indischen Verwaltung dem Oberhause vorzulegen, Der Earl von Ellenborough antwortete berneinend und erklärte, die Negierung habe durchaus nicht die Absicht, Urgendwelche den „angeregten Gegenstand betreffende Nesolutionen vor das Oberhaus zu bringen. Er hoffe, daß die Nesolutionen binnen Kurzem bon dem ‘Hause der Gemeinen aus an das Haus der Lords gelangen würden, und dann werde Jhren Herrlichkeiten Gelegenheit geboten sein, dieselben zu diskutiren. j

Jn der Unterhaus-Sißung bat Cox um Erlaubniß zur Ein- bringung einer Bill, welche die Dauer der Parlamente, die jeßt kraft eines unter Georg I. erlassenen Statuts sieben Zahre beträgt, auf drei Jahre beshränft wissen will. Der Antrag wird mit 254 gegen. 957 Stimmen verworfen, Liddell lenfte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Saum- jeligkeit, mit welcher die Eisenbahn-Bauten in Jndien betrieben werden.

Er beantragte die Niederseßung eines Sonder: Ausschusses, welcher diesen Gegenstand prüfen soll, Crawford unterstüßte den Antrag, welcher schließlich angenommen wird.

Fraukreih. Paris, 21. April. Ju den Büreaus des geseßgebendeu Körpers wurde gesteru der Gesetzentwurf wegen der Uebershwemmungen geprüft. Die Hauptbestimmungen dieses Geseß- Entwurfes lauten: „Artikel 1. Die Departements, Gemeinden und Grundbesiger haben zu den Arbeiten zuni Schuße der Städte gegen Uebers{hwemmungen na Vaßgabe ihres resp. Juteresses beizutragen. Art, 3. Zedem Dekrete wird eine Untersuchung vor- angehen, wobei die Betheiligten 1hre Einwendungen gegen die Kosten- RNepartition machen fönunen. Art. 6. Ohne vorgängige Genehmigung darf auf der Seiue, Yonne, Aube, Marne und Dise, auf der Loire, der Allier, Cher uud Maine, der Rhone, Ain, Saone, Jsere und Durance, der Garonne, Gers und Baise kein Damm angelegt werden; nachtheilig erfannte bestehende Dämme fönnen (gegen Ent- schädigung) abgebrocheu werden. Art 8. Die vom Geseße vom ll. Juli 1855 verfügbar gebliebenen Fonds sollen, bis zum Bes laufe von zwanzig Willionen, zum Schutze der Städte gegen Ueber- shwemmungen verwandt werden. Art. 9. Zur Ausführung gegen- wärtig beantragter Arbeiten wird pro 1858 ein Kredit von acht Millionen eröffnet, Die nit zur Verwendung gelangten - Fonds können dur kaiserlihes Dekret auf das näch{ste Jahr übertragen werden.“ Ju der öffentlichen Eißung, welche fi gestern nur um lokale Fragen drehte, wurde ein (eseß - Entwurf vorgelegt, der cine Abänderung iu Art, 8 des Dekrets vom 27. April 1848 in Betreff dec Sctaven-Besiger bezweckt.

Der „Mouiteur“ meldet, daß Baron Bourquenecy, der vor zehu Tagen von Wien eingetroffen sei, um seine Familie zu be- suchen, gestern von Paris habe auf seinen Posten zurückehren sollen, als er ptöglih dur die gefährlihe Erkcankung seiner Schwiegermutter in die Provinz gerufen wurde, so daß die Ab- reise des Gesandten nah Wien gezwungenermaßen verschoben werden mußte.

Vou den Judividuen, welche in Folge des Attentates vom 14, Januar verhaftet wurden, werden funfzehn unter der Anschul=- digung der Betheiligung bei geheimen Gesellschaften, des Besizes bon Waffen und Munition vor dem Zuchtpolizeigeribt zu Paris erscheinen, Die Verhandlungen sollen morgen bezinnen und zwei oder drei Tage dauern. Der Chalons'sde Putsch wird im näcbsten Monate vor die Assisen des Saone- und Loire - Departe - ments gelangen,

22, April. Der „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser die Anfertigung von Karten des alten Galliens verfügt habe. Außerdem bericbtet dasselbe Blatt, daß auénahmsweise für die Eampagne des Jahres 1857—58 der Minimal-Gehalt des Runfkel- rübenfaftes von 1400 auf 1300 Gramme herabgesegt worden ift,

Spauien. Madrid, t7. April, Oberst Verdugo befindet sih noch immer in demselben leben5gefährlicben Zustande, wie bis- her, doch haben die Aerzte wieder einige Hoffnung, iha zu- retten. Die Königin hat si wiederbolt nach scinem Befinden erkundigen lassen. Die Gemahlin des Verwundeten, Frau Gertrudis Gomez de Avelianda, bat an die Königin einen offenen Brief geritet, worin ste auf sofortige Bestarfung des Mörders dringt und worin

| ste unter Anderem sct reibt; „Mein Gatie, Abgeokdneter der Na-

tion und Ew. Wiajestät getreuer Unt: rthan , ist sterbend mir ge- bracht worden, seme edle Brust von dem Dolche eincs infamen