1858 / 100 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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n Krankheits- oder sonstigen Verhinderungsfällen wird der tech- ais Direktor von einem s U näber zu bestimmenden Beamten der Gesellschaft vertreten, dessen: Name gleichfalls bekannt zu

achen ist. : magen M Bilanz, Dividende uns Reserve-Fonds.

Von dem technischen Direktor wird alljährlich mit Ende Mai ein vollständiges Junventar über - den Befiß, die Vorräthe und Außenstände der Gesellscha aufgestellt, in ein dazu bestimmtes Register cingetragen und mit vollständigen Belegen dem Verwaltungsrathe zur Prüfung und Feststellung vorgelegt. Bei Aufnahme des Jnventars werden die Roh- stoffe und Material - Vorräthe nach dem laufenden Werthe, Halbfabrikate und Fabrttgte nach den sih ergebenden Fabricationspreisen berechnet.

ie Höhe der Abschreibung von Mobilien und Jmmobilien hat der Verwaltungsrath für jedes Jahr zu bestimmen, doch muß dieselbe min- destens zwei Prozent des Werthes betragen. Die vom Verwaltungsrathe aufgestellte Bilanz: wird sodann denjenigen drei Actionairen, welche in der vorher senen ordentlichen General - Versammlung zur Prüfung der- selben gewählt worden find, zur Revision, mindestens bier Wochen vor der nächsten ordentlichen General-Versammlung borgelegt, auch der Königlichen Regierung eingereiht und durch die im §. eilf bezeichneten Blätter bver-

dfentlicht.

g. 38. - : Der nach Abzug der Passiva bleibende Uebershuß der Activa bildet den Reingewinn der Gesellschaft. F. 39 :

Der Verwaltungsrath hat zu ermitteln: ( Is Q ¡d wieviel von dem Reingewinn als Dividende unter die Actionaire ber--

tbeilt (F. 17, Nr. 2) und wieviel zur Bildung eines Reservefonds zu- rückgelegt werden soll. ] Von n Siek sollen mindestens zehn Prozent alljährlih zur Vildung eines Reservefonds vorab und so lange zurückgelegt werden , bis derselbe die Höhe von mindestens zehn Prozent des aus egebenen Actien- betrages erreicht hat. Sobald das Leßtere eingetreten ist, hören die Ein- ahlungen zum Reservefonds auf; fie treten jedoch sofort wieder ein, wenn derselbe durch Ausgaben vermindert ofs ift. :

Ueber die nur zur Deckung ‘augenblickli er Ausgäben oder unge-

wöhnlicher Verluste ulásfige Verwendung des ‘Feservefonds hat der Ver- waltungsrath zu verfügen. F. 41 j

h Dividenden find in Suhl, Berlin F Erfurt und Leipzig zahlbar; doch fônnen durch den Verwaltungsrath auch andere Zahlungsorte festgeseßt werden.

Alle Zahlungéstellen sind in den Gesellschaftsblättern edesmal bes

fannt zu machen. Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der Dividen-

denscheine jährlich vom ersten Oftober ab.

. 42; L Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Fälligkeitstage an erechnièt, verjähren Dividenden, die nicht erhoben werden, zu Gunsten der Gesellschaft.

Schlichtung E geren.

Alle Streitigkeiten zwischen den Actionairen und der Gesellschaft sollen mit Ausschließung des Rechtsweges dur zwei von den Parteien zu wählende Schiedsrichter geschlichtet werden. Können sich die Parteien über die Wahl der Schiedsrichter niht einigen, so ernennt jede Partei den ihrigen. j s i

Verzögert eine Partei, nachdem ihr in diesem Falle don dem Gegner die Wahl des Schiedsrichters notariell angezeigt worden ift, die Wahl des ihrigen länger als vier Wochen, so ist der fleißigere Theil zur Ernennung beider Schiedsrichter berechtigt. Können sich die beiden Schiedsrichter nicht einigen , so ernennt der Direktor des Kreisgerichts in Suhl, oder in dessen Abwesenheit oder Behinderung das älteste der anwesenden Mitglie- der des Königlichen Kreisgerichts - Kollegiums, einen Obmann, dem die Entscheidung zusteht. Gegen den Ausspruch des Schiedsrichters oder des Obmanns i| kein Rechtsmittel gestattet, ausgenommen die Fälle der Nichtigkeit nah §. 172. und folgende Titel 2. Theil l. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung.

Abäánderug der Statuten und Auflösung der

; Gesellschaft.

: j g. 44.

Ueber Erhdhung des ‘Grundkapitals (§. 17. ad 7.), über Abän- derungen oder Ergänzungen des Statuts (§. 17. ad 8.), ferner über eine. Verlängerung der Dauer der Gesellschaft (§. 3.) kann in einer Serail - Versammlung nux mit einer Mehrheit von drei Vier- Cn der darin anwesenden, respective vertretenen Stimmén beschlossen

Dex allgemeine Juhalt muß jedo bei der Einberufung angedeutet

neeicd fle dergleihen Beschlüsse bedürfen der ‘landesherrlichen Ge- g. 45.

Von dem. Verwaltun ee 114 éi gsrathe oder von Actionairen, die ein Viertheil des Artienfapitals befigen, kann der Antrag auf Auflösung der Gesellschaft gerufenen bekeral Keie Ung fann jedo nur in einer ‘besonders dazu und zur Abgabe von fam ung, n welcher jeder Actionair stimmberechtigt schlofen;. werl, wenn viel Stimmen, als erx Actien besigt, befugt ist, be- enen: Ærtién erte in der Versammlung drei Viertheile der aus- « berireten sind und drei Viertheile davon für die Auf-

ege

ls ung stimmen. Js in der aùsgeschri

S Nit vermei, so fan (n fe nes dea seen e Auflôsung durch drei Viértheile der cwes en Versammlung

| den oder vertret im- men ausgesprochen werden. Jn dieser zweite ertretenen Stim gleichfalls je eine Actie zur Abdabe ee ees ersammlung - berechtigt

Auf Beides muß 'jedoch in. der Einladung zu -dieser Versam mlun ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. ir

Der Beschluß über die Auflösung der Geseklschaft bedarf der landes- herrlichen Genehmigung. Die General-Versammlung ernennt die Liqui- datoren und bestimmt den Modus der Liquidation. Außerdem tritt eine angt r der Gesellschaft in den nah dem Gesehe vom neunten Novem- er

Gesezes bewirkt. Verhältniß zur Se ager .ng:

Die Soma lie Regierung zu Erfurt, so wie jede Königliche Regierung, in deren Bezirk die Gesellschaft ihre Geschäfte betreibt, sind befugt, einen Kommissar jur Wn Gn. des Auffichtsrechts für béständig oder für einzelne Fälle zu bestellen. er Kommissar ist befugt, die Direction und den Verwaltungsrath gültig zusammenzuberufen und ihren Berathungen beizuwohnen, auch die Vusamumenberufung der General-Versammlung von dem Verwaltungsrathe binnen einer von ihm emu Renn Frist zu ber- langen, eventuell aber dieselbe selbst zu berufen und jederzeit von den Büchern, Réchnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen und blie: stücken der Gesellschaft, so wie von dem Zustande ihrer Kassen und Etablisse- ments Kenntniß zu nehmen.

Die Gesellschaft hat, mit Rudit auf die von ihr betriebenen Berg- bau-, Hütten- und ‘anderen gewerblihen Unternehmungen, für die fkir- lihen und Schul-Bedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, auch zu den Kosten der Polizei- und Gemeinde - Verwaltung in .ange- messenem Verhältniß beizusteuern, und kann, sofern dieselbe fih dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke diejenigen' Beiträge zu leisten, welche von der Staats - E nach \hließliher Bestimmung der beireffenden_ Ressort - Minister und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für nothwendtg

erachtet werden.

G

Formular A.

Actie: der Hennebergia, Relieri-Gefelshatt für Bergbau und Hüttenbetrieb er Zwei Hundert Thaler Courant.

Der Jnhaber dieser Actie ist auf Höhe | von Zwei Hundert Thalern Courant an dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben ge- nannten Gesellschaft mit allen statutenmäßigen Rechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.

Suhl, den ten A. i

i Der Verwaltungsrath der Hennebergia, Actien - Gesellschaft für Vergbau und Hüttenbetrieb. (Facsimile der Untershfiften der Mitglieder des Verwaltungsrathes.)

Eingetragen fol. des Actienbuches.

(Unterschriften zweier Mitglieder des Verwaltungsrathes.)

Formular B.

Oibidendenschein zur Actie No. .….….. i. ) Gegen Rückgabe dieses Scheines zahlt die Kasse der Hennebergia, Actien-Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb, die ar das Betriebs- jahr 18... auf obige Actie fallende Dividende nah Ma gabe der deshalb zu erlassenden Bekanntmachung.

Suhl, den ten 18... Der E érath der IHennebergia,- Actien - Gesellschaft für Bergbau

und Hüttenbetrieb. Der. Vorsigende (Facsimile der Unterschrift.) Dividenden, deren Betrag binnen fünf Jahren vom Fälligkeits - Termine

ab nicht erhoben werden, find verjährt.

ormular C. i Hennebergia, Actien - Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb. a

on. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rück abe desselben neue DibiietdeKiGeine vom Jahre 18... ab laufend zur Actie N Suhl, den ten 18.

(Stempel.)

N e...

Der Verwaltungsrath der Heanebergia , Actien - Gesellschaft für Bergbau

und Hüttenbetrieb.

Eingetragen in das Actienbuch. (Unterschrift.)

Formular D. Quittungsbogen über die von

Der Vorfsigzende. (Facsimile der nterschrift, )

auf die Actie L 200 Thir. Pr. Cour. der Actien - Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb Hennebergia - zu Suhl y geleisteten Theilzahlungen. :

Der oben genannte Zeichner der Actie, resp. der rechtmäßige Erwer- ber dieses Quittungsbogens, i die durch das Gesellschafts-Statut näher bestimmten Rechte und Verbindlichkeitez. Nach er olgter Einzahlung des ganzen Nominalbetrages der Actie wird dem in diesem Quittungs- bogen benannten Actionair, resp. seinem ReHtoaafolüer; gegen Ee desselben der darin verzeichnete Kapitalsbetrag in Actien ausgchän igt.

t

bestimmten Fällen ein, und wird nach den Beftimmungen dieses

837:

Die Richtigkeit der Unterschrift etwaiger Cessionen dieses Quittungsbogens ,

18.. & Der Verwaltungsrath der Actien - Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb Heanebergia. (Unterschrift in Faesimile.) Eingetragen fol. des Actienbuchs.

1) Auf obige Actie find am 182 ¿Shlr. A Pr. Crt. eingezahlt : Für den Verwaltungsrath. Der Vorfißende. Unterschrift.) . find ferner Thlr. Pr. Cour. eingezahlt. (Für den 1. wie ad 1)

(3 bis 10 in simili wie ad 2)

if die Gesellschaft zu prüfen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. - st Ee bon iten i chtig ht verpflih

(in dorso.) Anrecht auf umstehend bezeichnete Actie Nr. …..............

. an Valuta erhalten.

, den .

(2 bis 10 in simili.)

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche j Arbeiten.

Bekanntmachung vom 27. April 1858 betreffend die Beshaffenheit der mit der Post nah dem Königreich Polen eingehenden Geldsendungen.

Einer Mittheilung der Kaiserlih rusfishen Ober - Postbehörde gufo'ge müssen nah den neuerlich für das Königreich Polen er- assenen P A von jezt ab auch alle mit. den Poften nach Polen eingehenden Geldsendungen, gleih wie die ge- wöhnlichen Packetsendungen, von besonderen Declarationen in zweifacher gleihlautender Ausfertigung begleitet sein. Jn diesen Declarationen, welche nicht allein allen Geld packeten, sondern auch allen Geldbriefen nah Polen beguligen sind, muß der Betrag und die Gattung des zu versendenden Geldes ganz speziell angegeben werden. Bei baarem Gelde sind sonach die Münzsorten, und bei Papiergeld die Arten und Namen der betreffenden Papiere in den Declarationen genau zu vermerken. Abgesehen von diesen Declarationen muß nah wie vor auf den Udressen der Geldbriefé, o wie auf den Begleitbriefen zu Geldpacketen- die Jnhalts- resp.

erths8angabe in gewöhnliher Att gemacht werden.

Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß die Post - Anstalten Anweisung erhalten haben , von jeßt ab nur solhe Geldsendungen nah Polen anzunehmen, welchen von dem Absender die oben vorgeschriebenen Declarationen beigegeben worden find.

Jn So auf die Declarationen, mit welchen die gewöhn - lihen Pa dfeidutitdn nach dem Königreiche Polen versehen sein müssen, wird wiederholt in Erinnerung gebracht, daß in diesen Declarationen, außer der speziellen Bezeichnung und der Stückzahl der in dem F LIE La Paete 1c. enthaltenen Gegenstände , un- bedingt auch der Werth derselben angegeben werden muß.

Berlin, den 27. April 1858.

General - Poft - Amt. Schmückert,

Das 17te Stück der Gesez-Sammlung, welches heute ausgege- ben wird, enthält unter Nr, 4867. das Statut der Genossenschaft zur Melioration der Labischin - Bromberger Netewiesen in den Kreisen Schubin, Bromberg uud Jnowraclaw, Regierungs- bezirk Bromberg. Vom 6. April 1858, unter ¿ 4868. die Bekanntmachung, der Allerhöchsten Bestätigung des Statuts einer unter der Benennung „Prinz Leopold, Actien-Gesellschaft für Hüttenbetrieb, Puddlings- und S ere gebildeten, in Hurl domilizirten Actien- Gesellschaft. Vom 18. April 1858; und unter 4869.’ die Bekanntmachung der Allerhöchften Bestätigung des : Statuts einer unter der Benennung „Prausker Berg- werks-Actien- Verein“ gebildeten, in Görliß domizilirten Actien-Gesellschaft. Vom 18. April 1858. Berlin, dén 1. Mai 1858.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.-

Ministeriums der geistliheu, Unteéebkichts- und. edizinal - R Ee

Die Anstellung des ordentlichen Lehrers Bause am Gym- nafium zu Paderborn als Oberlehrer an dem Gymnafium zu Warendorf ift genehmigt;

Dem ordentlihen Lehrer an der Realshule zu Stralsund, Dr. Hermann Krahmer, das Prädikat „Oberlehrer“ heige- legt; ferner

Die Seminarlehrer Dorn aus Ober - Glogau, Weiß aus Peiskretscham, Kielcewsky aus Posen, der Adjunkt Dr. e Ee am Gymnasium in Wittenberg, die Kandidaten des höheren Schul- amis Wendland und Grüßmacher aus Berlin, die Lehrer Berger aus Lügen, Juncker aus Bensberg und Matthias C e Sue Befábi P Eleven der Königlichen Central-Turn-

nftalt mit dem Be ungszeugniß zur Ertheil i Unterrichts entlassen worben Ie 6 a

Finanz - Ministerium. -

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 117ter Königlicher Klassen - Lotterie ficlen“3 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 26,305. 49,268 und 52,457. ,

20 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 12,906. 20,140. 27,818. 28,188. 33,934. 39,123. 39,742. 41,261. 47,227. 47,284. 49,413. 50,745. 51,116. 52,453. 55,919. 65,406. 66,355. 83,401. 86,375 und 86,876.

38 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 923. 10,653. 11,412.

13,171. 14,177. 15,065. 19,924. 20,886. 21,825. 25,645. 29,873. -

30,274. 32,708. 35,179. 37,421. 41,650. 51,405. 52,903, 53,818. 55,813. 57,802. 58,557. 58,650. 58,976. 60,412. 62,133. 66,676. 67,348. 67,684. 75,477. 77,514. 80,346. 85,802. 86,371. 89,040. 89,776. 90,821 und 94,848.

51 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 280. 2239. 4305.“ 6452. 9182. 17,345. 19,026. 19,925. 20,084. 21,188. 21,301. 23,122. 25,239. 28,054. 29,390. 30,891. 31,096. 33,379. 36,362. 40,119. 41,801. 42,709, 42,876. 43,162. 45,053. 45,636. 46,783. 47,002. 49,239. 50,611. 52,454. 52,757. 53,379. 54,391. 55,712. 55,915. 58,893. 59,095. 60,515. 61,011. 61,280. 67,213. 73,7580. T 76,157. 79,953. 81,360. 86,797. 90,679, 91,412 und

(099. :

Berlin, den 30. April 1858.

Föóniglihe General-Lotterie-Direction.

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Die schlesische Stadt Frankenstein und das angrenzende Dorf Zadel find am 24ften d. M. durch eine furchtbare Feuersbrunst geimgeluss und fast vôllig vernihtet worden. Nur ein kleiner Theil beider Orte ist von den Flammen verschont geblieben und die mehr als 5000 Menschen umfassende Einwohnerschaft ift nicht nur obdachslos, sondern auch zum größten Theile ihrer gesammten Habe beraubt, denn 450 Wohnhäuser und überhaupt 800 Gebäude find mit dem gesammten Mobiliar-Fnhalte niedergebrannt. Es fehlt daher für den Augenblick an Obdach und- an Lebensmitteln für Tausende.

So lauten übereinstimmende Nachrichten, die beredt genug find, zu den Herzen der Bewohner Berlins zu sprechen, wie sehr qus. Fa in der jüngsten Zeit in Anspruch genommen worden ist.

Im Hinblick auf das große Unglück in Frankenstein und des Dorfes Zadel find die Unterzeichneten zu einem Hülfs-Comité zu- sammengetreten, und sie werden milde Gaben für die Obdahs- und Nahrungslosen entgegennehmen. Die Polizei-Haupt-Kasse if zur A und Weiterbeförderung gesammelter Liebesgaben an- gewiesen. i

Möge dieser Aufruf für die {wer heimgesuchten Ortschaften bei unsern Mitbürgern eine helfende Stätte finden. i

Berlin, den 27. April 1858.

Das Hülfs - Comité.

Freiherr von Manteuffel, Minister-Präfident. Dr. Ga- lewski, praktischer Arzt, Friedrih8str. 96. von Hann, General- Major und Direktor des Allgemeinen Krieg8-Departements. von Hülsen, General - Jntendant der K. Schauspiele. Kraus uick, Ober-Bürgermeister. Graf von Pfeil auf Pleischwiß, K. Kammer- herr und Abgeordneter für den Wahlkreis Frankenstein und Nimptsch. Graf zu Schaffgot sch, K. Kammerherr und Schloßhauptmann. Graf zu Stolberg - Wernigerode, Vice - Ober - Jägermeister. Uhden, Chef-Präsident des Geheimen Ober-Tribunals und Staats- Minister. von Westphalen, Minister des Junern. Freiherr von Zedliß, Polizei-Präfident.