1858 / 107 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erwalt. Jusp. in Cosel. Am 23. Oktober: Conson, pens. Kasernen- Lees ai Am 25. Oktober: v. Bodenburg, pens. Major vom P Ngt. Am 31. Oktober: Müller, pens. Justizrath und Auditeur der 12. Div. Jm November: Bar. v. Moeller, pens. Oberst-Lieut. vom 4. Juf. Negt. O 3. November: Mroßtßeck, pens. Hauptm. vom 26. Ldw. Ngt. Am 4*November: Endres, pens. Hauptm. vom 19. Juf. Regt., und Wallenberg, pens. Pr. Lt. vom 39. Jnf. Negt. Am 8. November: v. Schrabi sch, pens. Pr. Lt. vom vorm. Orag. Ngt. Prinz Wilhelm. Am 9. November: v. Schmude, pens. Oberst-Lt. vom 6. Ldw. RNgt.,, und An dré, pens. Hptm. von der vorm. 12. Jnf. Negts. Garn. Comp. Am 12. November: v. Niebelschüß, pens. Major vom 5. Artill. Regt Am 14. November: v. Wülckniß, pens. Oberst - Lieut. von der vormal. 8, Juf. Regts. Garn. Comp. Am 15. November: Dribver, pens. Major bom 2. Ulanen - Regt. Am 16. November: G rüson, pens. Prof. vom Kadetten-Corps. Am 20. November: Nach tigall, pens. Prem. Lt. vom vorm. 1. Kurmärk. Ldw. Negt., und Dr. Scheibler, pens. General-Arzt bom IV. Armee-Corps. Am 24. November: Kampmann, pens. Pr. Lt. bon der vormaligen 13. Junfanterie - Regiments - Garnison - Compagnie, und Schmidt, pens. Prem. Lieut. vom 10. Landw. Negt. Am 28. November: Rademann, pens. Hauptm. von der vorm. 27. Inf. Regts. Garn. Comp. und Wegner, pens. Lt. von der Garde - Jnbal. Comp. Am 29. November: Gr. Clairon d’'Haussonville, penf. Gen. Major und Com. d. 5. Kav. Brig. Am 3. Dezember: v. -Malzahn, l Pr. Lt. vom 4. Juf. Regt, und Nuhlandt Il., pens. Hauptm. von der 2. Jungenieur - Jnsp. Am 4. Dezember: v. d. Oelsnißt, Major zur Disp. vom 5. Juf. Regt. Am 9. Dezember: Schneider, E Hauptm. von der vorm. 25. Jnf. Regts. Garn. Comp. Am 14. Dezember: von Winterfeld, pens. Major vom 32. Jnf. Negt. Am 26. Dezember : ‘v. BVerken, Major zur Disp. vom 3. Kür. Rgt.,, und Woermann, Sec. Lt. a. D. vom 7. Ldw. Regt. Am 19. Januar 1858: v. Knobels- dorff-Brenckenhoff, Lt. a. D. vom Negt. der Gardes du Corps. Am 29, Januar: v. Wedell, Licut. a. D. vom vorm. Regt. v. Pir Nr. 22. Am 15, Februar: v. Plehwe, Gen. Lt. zur Disp. vorm. Com. der 1. Div. Am 26. Februar: v. Froreich, pens. Major vom 7. Inf. Regt. Am 9. März: Hülsen, Gen. Major zur Dispos., vorm. Comdr. des 40. Juf. Regts. (8. Res. Negt.) Am 19. März: Rieger, Hauptm. a. D. vom 6. Ldw. Negt. Am 31. März: Hübner, Hauptm. a, D. vom 8. Ldw. Regt.

Polizei-Verordnung vom 8. März 1858 für den

Bergamts - Bezirk Siegen, über die Anstellung

von Aufsehern auf den unter Aufsicht der Berg- Behörde stehenden Hüttenwerken.

Auf Grund des §. 11 des Geseßes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird hierdurch von der unterzeichneten Königlichen Ne- gierung in Gemeinschaft mit dem unterzeichneten Königlichen Ober-Berg- amte für den Umfang des Bergamts - Bezirks Siegen , soweit derselbe innerhalb des Bezirks der mitunterzeichneten Negierung liegt, in Bezug auf die Anstellung von Aufschern auf den unter Aufsicht der Berg - Be- hörde stehenden Hüttenwerken und die Obliegenheiten derselben nach- stehende Polizei-Verordnung erlassen :

2. 1. Die Eigenthümer, beziehungsweise die Repräsentanten oder Vorsteher sämmtlicher Hüttenwerke, namentli der Eisenhütten, Metall- hütten, Puddlings- und Walzwerke find verpflichtet, dem Königlichen Berg- amte zu Siegen einen qualifizirten Aufseher namhaft zu machen, welchem nah erfolgter Bestätigung die Beauffichtigung des technischen Betriebes auf dem Werke, für welches er angestellt ist, so wie die Sorge für die Sicherheit und Gesundheit der daselbst beschäftigten Arbeiter nach näherer Bestimmung dieser Verordnung obliegt.

§. 2. Der Aufseher ist für die pünktliche Beachtung und Ausübung der bon ihm übernommenen Functionen der Bergbehörde gegenüber per- sönlich verantwortlich.

._§. 3. Seine Aufsicht erstreckt sich über sämmtliche Näume des Hütten- werks und die darin befindlichen Betriebs- Apparate und Sicherheits-Vor- kehrungen. Jnnerhalb dieser Näume hat der Aufseher nicht allein den technischen Betrieb zu beaufficbtigen, sondern auch die Beobachtung der in den Konzessions - Urkunden oder sonst vorgeschriebenen Bedingungen für den Betrieb des Werkes pünktlih zu überwachen, Es liegt thm ferner ob, die Arbeiter bor den s{ädlihen Einflüssen der etwa aus den Oefen sich entwickelnden Gase und Dämpfe, so wie vor allen anderen namentlich tg umgehende Maschinen erwachsenden Gefahren nach Möglichkeit zu

üßen.

§. 4. Derselbe hat ein befonderes Augenmerk darauf zu richten, daß die bei der Konzessions- Ertheilung oder anderweitig zur gefahrlosen Abführung der \{ädlichen Gase und Dämpfe angeordneten Vorsichts- Behregelu zur Anwendung gebracht werden. Insbesondere ist er in dieser sattong H verpflichtet, auf den Metallhütten die Verbindung der Konden- haltung Und zet nee Gichtöffnungen der Oefen, so wie die Jnstand-

î ( einigun eib ) ' * nötbi Vorsichtsmaßregeln 4 R E unter Beobachtung der nöthigen

„de 9. Die Maschinenräume müssen unter Verschluß gehalten und der Zutritt zu denselben darf nur solchen Arbeitern gestattet werden, welche mit der Handhabung der Maschinen vertraut sind und die vorgeschrieb enganschließende Kleidung tragen. : n Me VOrUNMTTEDENE Aufsber Bu Verunglückungen von Arbeitern auf dem Werke hat der

è zur Rettung der Verunglückten ndôt i j zu treffen, für Herbeirufung eines Arztes Sorge u O gela Bua geshworenen des Reviers obne Verzug die vorgeschriebene Anzeige zu

§7. Zur Vorbeugung bon Verunglückungen durch Erstickung hat

der Aufscher darüber zu wachen, taß die Arbeitôräume nicht durch dié beim Betriebe der Oefen, insbesondere beim Anblasen derselben fih eyt- wickelnden shädlihen Gasarten angefüllt werden und, sobald er eine der- artige Ta taus bemerkt, dafür zu sorgen, daß die Arbeiter die mit den Gasen erfüllten Näume sofort verlassen und nicht eher wieder betreten, als bis durch“ Oeffnen von Thüren und Fenstern die Gase entferut worden find. Jusbesondere hat der Aufseher auch darauf zu halten, daß die Arbeiter in verschlossenen Räumen, welche mit den Oefen oder dem Hütten- fauRe in Verbindung stehen, nicht ihren Aufenthalt nebmen oder dort chlafen.

§. 8. Der Aufseher muß die ihm obliegende Aufsicht selbst führen und deshalb auf dem ihm überwiesenen Werke während der Betriebszeit stets anwesend sein. Sollte derselbe durch Krankheit oder andere drin- gende Verhältnisse zeitweise verhindert sein, die Aufficht selbst zu führen, so muß während der Dauer der Verhinderung ein anderer Werkbeamter oder ein zuverläsfiger Arbeiter damit betraut und vorher zu diesem Zwette gebörig infstruirt, auch gleichzeitig dem Berggeshwornen des Reviers An- zeige von einer solchen Stellvertretung gemacht werden.

§. 9. Jeder Aufseher hat ein Arbeiter-Verzeichniß und ein zur Ein- tragung polizeilicher Verordnungen und Vorschriften bestimmtes Hütten- buch, welchem die gegenwärtige Verordnung vorgeheftet sein muß, zu führen. Diese Bücher sind auf dem Werke selbst aufzubewahren und dem Berggeschworenen des Reviers bei tinem jeden Besuche des Werkes zur Einsicht und zum Eintragen der nöthigen polizeilihen Anordnungen vor- ulegen. - | S 10, Uebertretungen dieser Polizei - Verordnung werden mit ciner Geldstrafe von 15 Silbergroschen bis 10 Thaler oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt.

§. 11. Diese Verordnung tritt 4 Wochen nach ibrem Erscheinen im

Amtsblatte in Kraft. Côln, den 8, März 1858. Bonn, den 21, November 1857. Königlich preußisches

Königliche Regierung. : : rheinishes Ober - Bergamt.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 8. Mai. Zhre Majestät die Königin begaben Sich gestern Vormittag mittelst der Eisens bahn nach Potsdam zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih Karl, kehrten ebenso um 12 Uhr wieder nah Berlin zurück, fuhren vom Bahnhofe nach Schloß Bellevue und von dort mit Sr. Majestät dem Könige, Allerböchstwelhe Sih in Begleitung des Flügel - Adjutanten vom Dienst von Charlottenburg zu Fuß dahin begeben hatten, ge- meinshaftlich nach Berlin, und statteten daselbst im Königlichen Schloß Jbrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Wilhelm einen Besuch ab, Nächstdem besuchten Zhre Majestät die Königin auch noch Zhre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl in Höch st- deren Palais und fuhren darauf nah Charlottenburg, wohin Se. Majestät der König bereits zuvor zurückgekehrt waren.

Nachmittags empfingen Jhre Königliche Majestäten daselbst ao Se. Hoheit und Jhre Königliche Hoheit den Prin - zen und die Prinzessin Friedrih Wilhelm von Hessen, Höstwelche Sich vor Jhrer heute erfolgten Abreise nah Kopen- hagen bei Allerhöch stdenenselben verabschiedeten.

Berlin, 8. Mai. Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen befihtigte heute früh das 2te Garde - Regiment zu Fuß und das Garde - Reserve - Jufauterie - Regiment und nahm sodann die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths JZllaire und des Obersten von Manteuffel entgegen.

Sachsen, Gotha, 5. Mai. Das der Kommission unseres Spezial-Landtags gegenwärtig zur Vorberathung mitgetheilte neue Gemeinde-Geseßt zerfällt in vier Abschnitte, von denen der erste bon der Gemeinde-Verfassung, der zweite vou der Gemeinde - Ver- waltung, der dritte von der Oberaufsicht des Staats handelt, der vierte aber vorübergehende Bestimmungen enthält. Jm ersten Ab- schnitt wird festgeseßt, daß die Heimathsangehörigkeit durch Ehe, Geburt, Adoption und Legitimation, Aufnahme , Anstellung und Zuweisung erworben werde. Bemerkenswerth ist, was die Aufnahme betrifft, daß fremden ZJsraeliten, welche Staaten

angehören, in denen entweder eine Gleichberehtigung zwischen Jsraeliten und Christen überhaupt ar oder Vos » Be- zug auf die dem Herzogthum Gotha angehörigen Jsrae- liten nicht besteht, die Erwerbung des Bürgerrechts versagt werden darf, wenn diese auch alle übrigen Erfordernisse für sih haben. Die Gemeinde- Angelegenheiten werden durch einen Gemeindevorstand geleitet ; hat eine Gemeinde mehr als 25 ftimmberectigte Mitglieder, so wird sie durch einen Gemeinde-Ausschuß (Stadtveròrdneten- Ver- fammlung) vertreten. j selbstständigen männlichen HeimathSsangehörigen mit eigenem Haus- stande, wenn sie das 25. Lebensjahr zurückgelegt, im leßten Jahre eine direkte Steuer entrichtet haben, nicht in gerichtlicher Untersuchung

Stimmberechtigt in der Gemeinde sind alle

sich befinden, noch eine Freiheitsstrafe erstehen, Almosen-Percipienten,

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Gemeindeshuldner und die der bürgerlihen und Ehrenrechte Ver- lustigen sind nit stimmberechtigt. Wählbar ift jeder Bürger in den Gemeindeausshuß, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt und einen guten Leumund hat, niht gewählt aber kann werden, der ein Ge- meindeamt oder eine Stelle bei einer Behörde hat, welche die Oberaufsicht über die Gemeinde führt. Der . Gemeindeauss{uß wählt die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtraths). Zst ein Gemeindeausshuß durch Beschluß der Staatsbehörde auf- gelöst, so können die Mitglieder desselben bei den Neuwahlen nicht wieder gewählt werden. Die Ortspolizei wird dur den Gemeinde- vorstand verwaltet; es kann jedoch bei ungenügender Verwaltung oder aus Gründen des Gemeindewohls vom Staatsministerium dem Gemeindevorstande diese Verwaltung entzogen und auf andere, der Gemeinde niht angehörige Personen Übertragen werden. (Fr. P. Ztg.) | essen. Darmstadt, 5. Mai. Nach der so eben ausge- die agesordnung wird die Zweite Kammer “am 27. d, ihre ißungen wieder beginnen. Bei Berathung über die Entschädi- ung der Freiherren Riedesel wegen der durh die Excesse in Sauterba in den Jahren 1848 49 erlittenen Verluste wurde von der Kammer der Wunsch ausgesprochen, die Regierung möge ein Geseh vorlegen, welches die betreffenden Gemeinden für solche Verlezungen und Beschädigungen verantwortlih erkläre. Diesem Wunsche enlsprehend, ist von Seiten des Ministeriums des Jn- nern ein solcher Geseßzentwurf vorgelegt und mit den Motiven be- reits im Druck erschienen. (Fr. J.)

Frankfurt, 6. Mai. Die hohe Bundesversammlung hat heute einstimmig 160,000 Fl. für die durch die Pulverexplosion in Mainz Beschädigten bewilligt.

Baden. Karlsruhe, 6. Mai, Jhre Majestät die Königin der Niederlande ist heute Nachmittag hier eingetroffen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat Jhre Majestät auf dem Bahnhof empfangen und in das Palais der verwittweten Groß-

- herzogin Sophie geleitet, wo Jhre Majestät das Dejeuner einge-

nommen und alsdann die hiefige Residenz wieder verlassen hat, um die Reise nah Paris. fortzuseßen. (Karlsr. Ztg.)

Württemberg. Stuttgart, 5. Mai. Jun der heutigen Sihung der Zweiten Kammer führte die Tagesordnung zur Bera- thung der einzelnen Artikel des Volksschulgeseßes. Art. 1 lautet im Regierungs-Entwurf : „An die Stelle des Art. 5 des Volksschulgesezes von 1836, „Zeit und Dauer der Scbulpflicht j treten folgende Bestimmungen: 1) Die Schulpflicht tritt für jedes Kind nah Vollendung des sehften Lebensjahrs ein und dauert fieben Jahre. Vor Antritt des 14ten Lebensjahrs kann die Ent- lassung aus der Schule nicht erfolgen. 2) Es kann keinem Schüler die Erlaubniß versagt werden, nah Erfüllung der Echul- pflicht die Volfsshule noch ein weiteres Jahr zu besuchen. 3) Bei Kindern, welche bei der der endlihen Entlassung aus der Volksschule vorangehenden Prüfung ganz ungenügende Kenntnisse und Fertigkeiten zeigen, kann die dauernde Echulpfliht um ein bis zwei Jahre verlängert werden.“ Die Kommission is mit der blos siebenjährigen Dauer der Schulpflicht nicht einverstanden und fie beantragt daher, an die Stelle des Regierungs - Entwurfs zu segen: „Schulpflichtig sind diejenigen Kinder, welche bei Beginn der Schule das sechste Jahr vollendet haben, oder dasselbe, je nachdem die regelmäßige Aufnahme von Georgi oder Martini er- folgt, bis zum leßten Juni oder Dezember des betreffenden Jahres vollenden werden. Die Schulpflichtigkeit endigt in dem vierzehn- ten Lebensjahre.“ Es entspann sich eine längere Debatte über die Dauer der Schulpflichtigkeit, wobei Prälat von Moser und Schniber den Antrag stellen, den Art. 1 ganz zu streichen und es bei der bisherigen Dauer (8 Jahre) zu belassen. Dieser Antrag wurde am Schlusse der Sizung mit 50 gegen 31 Stimmen angenommen, daher alle übrigen gestellten Anträge fielen.

Belgien. Brüssel, 6. Mai. Jhre Majestät die Königin von Portugal ift gestern Nachmittag in Ostende angelangt, woselbst Abends vorher die Frau Großherzogin Stephanie von Baden eingetroffen war. Baron v. Stillfried verabschiedete si um 3 Uhr an Bord des Dampfers „Mindello,“ auf dem Jhre Májestät die Neise in ihre neue Heimath antreten wird. Die Ab- reise Jhrer Majestät nah England an Bord des „Mindello“ hat heute in aller Frühe stattgefunden; das Königsschiff wird von der portugiesischen Korvette „Bartolomeo Diaz,“ den englischen Dampfern „Vivid“ und „Banshee“ und dem belgischen Dampfer „Diamant“ eskor- tirt, Die Großherzogin Stephauie ist heute Morgens nach Paris zu- rückgereist, während der Herzog von Brabant, wel-her die junge Königin nach Ostende begleitet hatte, bereits gestern Abends wieder in Lacken eingetroffen ift.

Großbritannien und Irland. London, 6. Mai. Gestern beging der Royal Literary Fund, dessen Zweck die Unter- stüßung hülfsbedürftiger Schriftsteller ist, in der Freemasons'

Tavern unter Vorsiß Lord Palmersion's sein 69stes Jahresfest. Unter den Anwesenden befanden si der belgische und der shwe- dische Gesandte, der Marquis von Wesiminster, der Earl von Ellesmere, Heir Panizzi, Bibliothekar des britischen WMuseums, Baron Marochetti, Sir R. Murchison und Herr v. Orlih. Bei Ausbringung des Toastes auf Jhre Majestät hob Lord Palmerston hervor, wie von den Souverainen Englands zuerst die Königin Victoria es gewesen sei, welche dem literarishen Verdien| jene äußeren Zeichen der Anerkennung verliehen habe, die zu verleihen die Prärogative der Krone sei. Als Beispiel führte er die Er- hebung Macaulay's zur Peerswürde an. Die im Laufe des Abends angezeigten Subscriptionen zu Gunsten des Fonds beliefen sich auf ungefähr 900 Pfd. An der Spitze der Liste stand ZJhre Majestät mit 100 Guineen.

Vorgestern Nachmittag machte eine zahlreiche Deputation, darunter die Parlaments - Mitglieder Viscount Bury, Viscount Goderich, Akroyd, Milnes, Milner Gibson und Scbneider, dem Premier ihre Aufwartung, um ihm die großen socialen und moras lischen Uebel vorzustellen, welche das Gescß im Gefolge hakte, fraft dessen die Verheirathung eines Wittwers mit der Schwester sciner verftorbenen Frau nicht gestattet sei. Der Earl von De:by er- klärte, seiner persönlichen Ansicht nach sei er gegen die Abänderung des Geseßzes. Doch betrachte er die Frage als eine, die mit dem politishen Partei-Standpunkte nichts zu thun habe, und als eine offene Frage. Wenn die öffentliche Meinung dem gegenwärtigen Stande des Gesezes so feindlich sei, wie die Deputation zu glau- ben scheine, so -werde sie sih shon im Hause der Gemeinen und im Hause der Lords geltend machen.

Die Königin hielt gestern Nachmittags im Palaste von St. James ein Drawing Room. Etwa 260 Damen wurden Jhrer Majestät vorgestellt. Unter drei Amerikanern, welche die Ehre hatten, Jhrer Majestät vorgestellt zu werden, befand fich auch Lieutenant Boyd, Befehlshaber der amerikanischen Fregatte „Niagara“.

Jm Gemeinderath der City wird heute der Antrag P werden, dem General-Lieutenant Sir Colin Campbell, zur Anerkennung seiner indischen Heldenthaten, das Bürgerrecht der City und einen Ehrendegen im Werth von 100 Guineen zu vers ehren ; eben so dem General-Major Sir James Outram dieselben Beweise der Anerkennung zu geben.

Der Marquis de Lisboa, brasilianisher Admiral, stattete vor- geftern mit einer Anzahl brasiliswer Marine - Offiziere den Be- hörden der Werfte von Woolwich einen offiziellen Besuch ab. Vier von den acht kleinen Kriegsdampfern, die Brasilien hier bauen läßt, wurden am Sonnabend dur Kardinal Wisemann eingesegnet und find zum Auslaufen bereit. Die vier andern werden in etwa 14 Tagen segelfertig sein.

Die Zahl der Schiffbrüche an den Küsten des Vereinigten Königreichs betrug nach einem Ausweise der „Shipping Gazette“ im verflossenen Monate 142, im Januar 154, im Februar 162 und im März 179, zusammen 637.

Jn der gestrigen Unterhaus-Sißung beantragt Lord Bur y die zweite Lesung der Bili, kraft welcher es einem Wittwer gestattet sein soll, fih mit der Schwester seiner verstorbenen Frau zu berheirathen. Hope beantragt die Verschiebung der Lesung bis über sechs Monate, mit an- deren Worten: die Verwerfung der Bill. Jn der nun folgenden De- batte werden Argumente, vorzugsweise theologischen Charakters, gebracht, die im Hause der Gemeinen schon eben so oft„und eben so gründlich durh- gesprochen find, wie die für und gegen die sogenannte Juden- Bill vorge- brachten, Das Haus entscheidet sich schließlih mit 174 gegen 134 Stim- men für die zweite Lesung der Bill. Die Exchequer Bonds (2 Mill. L.) Bill wird zum dritten Mal verlesen und gcht durc).| F chw

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Frankreich. Paris, 6. Mai. Das Ereigniß des Tages war gestern im geseßgebenden Körper Jules- Favre's Eintritt, der während der Abstimmung über einige Lokalgeseße erfolgte. Bor Uebergang zu den Verhandlungen über den Geseß - Entwurf wegen der Warrants interpellirte der Präsident den kaum ein- getretenen Deputirten und las ihm die Eidesformel vor, worauf Herr Favre antwortete: „J shwöre“, und daun auf der leßten Bank der äußersten Linken neben Ollivier, Varimon, Curé und Henon Playz nahm. Die Geseß-Entwürfe über die Warrants und die An- kaufssumme von 50,000 Fr. für die ornithologishe Sammlung des Prinzen Karl von Canino wurden ohne erheblihen Widerspruch an- genommen. Der gestern vertheilte Bericht des Deputirten Dumiral über das Adelsgeseß empfiehlt diese Maßregel „im Namen der Moral und des politischen Juteresses einer nothwendigen Regie- rung.“ Nach einem Nükblicke auf ältere Zeiten sucht der Bericht- erstatter zu beweisen, daß die Erundsäze von 1789 keineêwegs die erblichen Auszeicnungen ausschlössen. Sei der Adel nicht in den constitutionellen und fortschrittseifrigen V onarchieen Holland und Piemont blühend? Man dürfe die Prinzipien von 89 nicht mit den trügerischen Utopien von 91 verwecbseln. Die Erblichkeit von Auszeihuungen, die bloß Geltung in Betreff der Ehre hätten, hebe die bürgerliche und politische Gleichheit, die Gleichheit vor dem Gesehe und die nationale Gleichheit nicht auf; aber Strafe müsse in einem wohlgeordneten Staate gegen jede An-