1858 / 145 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Fiuanz - Ministerinm.

Verfügun g vom. 18. Mai 1858 betreffend die Tarifirung vergoldeter oder versilberter Metallwaaren.

Jn einem an die ‘Großherzoglih Badische ‘Zoll-Direction ge- richtetén «Sthreiben vom #0, Januar v. J., von welchem der Vereins -Bevollmächtigte zu Kassel aus Anlaß einer M LL ns der Zoll-Dixection zu Frankfurt a. M. mir Absthrift eingerei hat, spricht die Königliche Regierung die Anficht aus, daß Gas- lampen von Messing, theilweise mit ächtem Blattgold belegt, ‘zúm Satze von 10 Thlrn. nah Pos. 11. 19b des Tarifs zur Verzollung zu ziehen seien, indem die Anwendung der Ausnahme-Bestimmung u Pos. 11. 20 sich nicht rechtfertige, weil eine Belegung mit Bleie li nicht als eine ächte Vergoldung im Sinne des Tarifs anzusehen sei, derartige Waaren aber unter -die Pos. 11. 20 deshalb nicht subsumirt werden könnten, ‘weil sie nicht zu den „feinen Galanterie- und Quincailleriewaaren gehörten.

Diese Ansicht findet allerdings in der von der Königlichen Regierung angezogenen Verfügung vom 18. November 1851 11], 25,986 (Centralblatt 2c. für 1852, S. 7—8) Begründung, indem danach als echt vergoldete. oder versilberte, dem Saß von 100 Thlr. unterliegende Waaren nur diejenigen behandelt werden sollen, welche im Feuer oder auf galvanis(em Wege vergoldet oder ver- filbert sind. Die neuerdings angestellten Erörterungen haben jedo ergeben, daß der Begriff der echten Vergoldung oder Versilberung in der gedachten Verfügung zu eng gefaßt worden ist.

Die Verfahrungsweisen, um unedle Metalle mit Gold oder Silber zu überziehen, zerfallen in chemishe und mechanische, je nachdem das edle Metall zu diesem Behufe auf der Fläche des unedlen aus einer Auflösung niedergeschlagen oder in Form von Blättchen oder Staub mit und ohne Bindemittel aufgelegt, auf- getragen oder angerieben wird. Alle diese Arten der Vergoldung oder Verfilberung sind als „echte“ Vergoldung oder Verfilberung anzusehen. Es fehlt an allen Merkmalen der Unterscheidung zwischen den Produkten derselben, es ist daher eben so sehr vom Standpunkte der Technik aus richtig, als im Juteresse des Abfertigungsverfahrens erforderlich, aus den verschiedenen Methoden der Vergoldung oder Versilberung keine Verschiedenheit des Zollsakes herzuleiten. Hier- AAO nund die für die ZULUnlt als „EMT VCrgoldetet 00er. D6Te silberte Waaren dem Zollsaße von 100 Thlrn. nicht blos die im Feuer oder auf galvanishem Wege vergoldeten oder verfilberten, sondern auch diejenigen Metallwaaren zu unterwerfen, deren Vergoldung oder Versilberung durch eine Gold- oder Silbersolution oder durch Auflegen oder Aufreiben von Gold oder Silber bewirkt ist, Gas- lampen von der oben bezeichneten Beschaffenheit fallen daher unter diesen Satz, welcher auch dadurch nicht ausgeschlossen wird, daß nicht die ganze Oberfläche, sondern nur ein Theil derselben mit echtem Blattgold belegt ist. Hinsichtlih der Metallwaaren, welche mit einem edle Metalltheile enthaltenden Firniß überzogen find, bewendet es bei der Bestimmung, nah welcher derartige Waaren niht dem Saße von 100 Thlrn. für den Centner unterliegen, sondern, je nahdem fie zu den feinen Galanterie- und Quincaillerie- waaren gehören oder niht, zum Saße von 50 Tbirn. nach Pos. IT. 20 oder zum Saße von 10 Thlrn. nah Pos. 11, 19b. des Tarifs zur Verzollung zu ziehen find,

Berlin, den 18. Mai 1858.

Der Finanz-Minifter.

An die Königliche Regierung in Potsdam.

Verfügung vom 29. April 1858 betreffend die Ermittelung der Menge des gegen Steuer- vergütung auszuführenden Branntweins.

Anleitung vom 3. April 1852 (Staats-Anzeiger Nr, 106 S. 611). Geseß vom 17. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 147 S. 1205).

Die Vorschrift im §. 1 der Anleitung vom 3. April 1852, nah welcher die Menge des Branntweins, für welchen Steuer-

, vergütung in Anspruch genommen wird, mittels des Länge- und

Hôhemessers festzustellen ist, wenn die Gebinde nicht vollständig gefüllt find, kommt, wie ih Ew. 2c. auf den Bericht vom l2ten v. M. erwiedere, niht in Anwendung, wenn das Ge- wicht der Gebinde von einer ÉEichungsbehöôrde nach §. 3 ebendaselbst S eingebrannt ist, Jn diesem Falle ist vielmehr, sofern nicht onstige Bedenken namentlich über die Art des eingebrannten Gewichts vom 1, Juli d. J. ab (Ges. vom 17, Mai 1856)

¡oder - über bessen Richtigkeit —, obwalten, die ‘Branntweinmenge auch bei .nicht vollständig gèef@llten Fässern nah dem Gewichte und dem Alkoholgehalte zu berechnen. i

Das Nämlicbe is bei nit vollständig gefüllten Fässern dann für zulässig zu halten, wenn zwar die Tara nicht eingebrannt, die Loere- aber nicht größer ist, als sie während des Transportes von geistigen Flüssigkeiten auch in vollständig gefüllten Gebinden ge- wöhnlich zu entstehen pflegt, d. h. wenn die Tiefe: der Leere..am Spunde nur bis höchstens zwei: Zoll beoträgt.

Berlin, den 29. April 1858.

Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober-Finanz- Rath und General-Jnsvektor N. zu N.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref-

fend die Erfakleistung sür die präkludirten Kassen-

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns- Kassen scheine vom Jahre 1848.

Geseß vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100. S. 789). Bek anntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung b. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger: No. 216:S. 1783),

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9. September v. J. und in Folge des Geseßes vom 15. April v. J. werden alle diejenigen, welche Kassen - Anweisungen vom are 1835 oder Darlehns - Kassensheine vom Jahre 1848 nach [blauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv - Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen zum Umtausch eingereiht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersay für diese Papiere, soweit der- selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder- beziehungsweise bei den Regierungs- Häuptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangscheins oder abshlägigen- Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen-Anweisuwngea vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Jahre 1848 befißen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial- kassen behufs der Ersazzleistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schukden. Natan. Gamet, Nobiling. Guenther.

__ Angekommen: Der General - Major und Commandeur ‘der 3. Garde-Jnfanterie-Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von Frankfurt a. O.

Der General - Major und Commandeur der 14. Jnfanterie- Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von Magdeburg.

Abgereift: Se. Durhlaucht der Fürst August Sulkowski, nach Danzig.

Se. Excellenz der General - Lieutenant von Brauchitsch, General-Adjutant Sr. A des Königs und Commandeur der 2ten Divifion, nah Bad Rehme.

Der General - Major und Jnspecteur der Z3ten Artillerie- Inspection, Hin dersin, nah Breslau.

Der Präsident der Seehandlung, Camphausen, nachBromberg.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Potsdam, 24. Juni. Se. Majeftät der König machten auch geftern früh die gebräuchlihen Fußpromena- den. Abends nahmen Jhre Königlichen Majestäten den Thee in Marly, wobei auch Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz von Preußen, die Prinzen Georg und' Adalbert und Prin- zesfin Alexandrine erschienen,

Berlin, 24. Juni. Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Kriegs - Ministers, des Generals von Manteuffel und des Minifter-Präfidenten entgegen. :

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937 Funi: Das -Postbampfschiff--, Preußischer: Abler“, aus Ködnsftädt am 19. d. M: cibgegangen, ist in'Stettin“ am 22ften 8 Uhr Mödrgens“ mit 186:Passagieren eingetroffén. Untér-den Letzteren be- finden si der sardinishe Gesandte, Marquis de Sauli, Graf Sollogub und die Generalin v. Tschewkine. Das Post-

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Dampfschiff „Geiser“ if -auf seiner Fahrt von Kopenhagen am 22sten Vormittags [mit 29. Passagieren in Stettin angekommen.

Elbing, 23. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedr ich Wilhelm wird heute: Vormittags, von Marienburg kommend, am hiefigen Bahnhof eintreffen und ohne weiteren Aufenthalt die ‘Reise nah Königsberg fortseßen. (Elb. Anz.) :

Großbritaunien und Jrland. Loindon, 22. Juni Die König in hielt gestern „Hof“ in Bueigham Palace/ um mehrere Audienzen zu ertheilen. Ihre Majestät besuchte im Laufe des Nachmittags mit dem Prinz-Gemahl und dem Herzoge und der Herzogin von Brabant das Museum des „United Service ZJnsti- tutes“ und am Abend das lette Konzert der philharmonischen Gesellschaft.

| Ms Alfred erschien vorgestern an Bord der Dampfyacht „Black Eagle“ im Hafen von Cork (Jrland), steuerte jedo , ohne das Land betreten zu haben, nah kurzem Aufenthalt wieder in die hohe: See hinaus. Es heißt, er wolle bei der Versenkung des transatlantishen Kabels gegenwärtig fein. |

Die Times veröffentlicht heute die Hauptbestimmungen der neuen {( dritten) indischeun Bill. Der Geseß- Entwurf entbält 66 Artikel. Jn Artikel 1 wird gesagt, daß die Herrschaft der oftindishen Compagnie erlöschen und das indo-britishe Neich. hin- fort direkt von der Krone. regiert werden soll. Artikel 3 besagt, daß, wofern nicht anderweitige Bestimmungen getroffen werden, einer der Hauptstaatssecretaire die Leitung der indischen Angelegenheiten in die Hand nehmen soll. Laut: Artikel 4 sollen nicht mehr als vier Staats- Secretaire und Unter-Staatssecretaire zu-gleicher Zeit im Hause der Ge- meinen fißen dürfen. Artikel 6 verfügt, daß der Staatssecretair und seine Unter-Staatssecretaire aus den Revenuen Judiens besoldet werden sollen. Durch Artikel 7 wird dem Staatssecretair eine Rathskammer zur Seite geseht, die aus 15 Mitgliedern. bestehen foll, Artikel §—16 beziehen sich auf den Wahl - Modus für: die Mitglieder der Rathskammer, auf die Wiederbeseßung erledigter Stellen, auf die Amtsdauer der Räthe; ihr: Gehalt u. \. w. Axe tifel 65 bestimmt, daß die Akte 30 Tage, nacbdem fie durcbgegan- gen“ ift, in Kraft ‘treten soll.

Ju der gestrigen Sißung des Oberh auses erklärte Lord Malm es- bury auf eine Anfrage des Manquis of Lansdowne, daß die Negie- rung €s nicht für nöthig halte, die im Hause der Gemeinen so ausführ- lih exôrterten indischen Nesolütionen vor die Lords zu bringen. Die auf die Resolutionen gegründete Bill werde hoffentlich Mitte Juli das Unterhaus passirt haben, und dann werde noch Zeit genug zur Er- örterung des Gegenstandes im Oberhause sein. Die Lords Granville, Grey und Clanricarde sind von dieser Auskunft nicht ganz befriedigt; sie zweifeln, daß sich noch Zeit zu einer reiflichen Prüfung des Gegen- standes finden werde, und’ der leßtgenannte: Lord fürchtet sogar, daß dic ostindische Compagnie den Anfang der nächften Session erleben könnte. Der Bischof von Oxford verlangt die Vorlage von Ausweisen über die in den leßten drei Jahren stattgehabte Ausfuhr von Kvoolies aus der britishen Kolonie Hongkong. Er kann nicht umhin, die Besorgniß auszusprechen, daß England, in Folge eigenthümlicher Umstände und Versuchungen, der Sklaverei und dem Sklavenhandel in die Hände arbeitet. Jm September 1854 hätten die Behörden von Hongkong selbst in einer Proclamation darauf hingewiesen, daß Ladungen von Chinesen nah den Chinca - Jnseln verkauft worden seien. Wenn. England das Recht behalten wolle, in Frankreich gegen den Sklavenhandel zu wirken, müsse es der Welt zeigen, daß es nicht blos Tugend predigt. Hoffentlich würden die Ausweise manches - der gegen England verbreiteten Gerüchte Lügen strafen. Lord Carnarvon ift überzeugt, daß die Ausweise manchen peinlichen Umstand an's Licht bringen würden, doch wünsche die Negie- rung, nicht mit der Wahrheit zurückzuhalten. Durch die chinesische Passagier - Akte von 1855 habe die Regierung ihr Möglichstes gethan, um jeder Bedrückung -der Chinesen entgegenzuwirken. Jn Hongkong und in jedem der andern, fünf. cinesishen Häfen, die dem Ausland geöffnet find, wache. ein britischer Auswanderungs-Agent darüber, daß kein Coolie unfreiwillig und. ohne Kenntniß seiner Bestimmung exportirt, daß er an Bord. menschlih behandelt werde, und eben so hätten die Behörden eng- lisher Kolonieen den Auftrag, die ankommenden Coolies unter ihren Schuß zu nehmen, und darauf zu sehen, daß sie die Stellung freier Arbeiter ein- nehmen. Doch. werde das Geseß nur zu häufig umgangen. Lord Brou- gham sagt, die Regierung könne nur Einen Weg einschlagen: sie müsse dieses Geschäft (die Coolies-Ausfuhr nah nicht britishen Besißungen) so- fort und unbedingt verbieten; sonst würden Frankreih und Amerika auf jede Vorstellung wegen des Sklavenhandels antworten: - Fegt vor Eurer 4hüre. Was Cuba betrifft, so müsse man Spanien anhalten, die 1835 und 1837 geschlossenen Verträge zu beobachten. Von den 800,000 oder 900,000 Sklaven, die fi auf Cuba befinden, sei mindestens die Hälfte seit--1835 ungesozlicher Weise, gegen den Sinn und Buchstaben der Ver- träge „und mit- shamloser- Verleßung - der spanischen Gesetze, nah Cuba ge- \{leppt worden. Diese 400,000 -oder 450,000 Neger hätten ein volles Necht, auf den Fuß freier Farbigen gesezt zu werden. Nach ‘einigen Worten Lord Clarendon's sagt Lord Malmesburh die Vorlage zu.

Zm Unterhause beantragte Mr. Mílner Gibson im Bewilli-

gungs-Comité folgende ‘Resolütion als Amendement: „daß das Haus der

Meinung ist, daß: die Beibehältungder Papiersteuer als"einer bleibenden Einnahmequelle unpolitisch sein würde, und- daß: daher finanzielle Arrange- ments getroffen werden sollten, um jene Steuer’ entbehren zu fönnen.“

Außer vom vorigen Schagzkanzler habe er die Steuer an sih- noch von. N1e-;

mandeni vertheidigen gehört. Ursprünglich rühre fie aus der Zeit der Königin Anna her, wo sie nebs der Anzéigensteuer Und bem Zeitungsstémpel ausdrücklich zur Verhinderung wohlfeiler Zeitschriften eingeführt wurde. Nachdem die Anzeigensteuer und der Zeitungsstempel gefallen find, sehe ér keinen Grund, die Papieraccise beizubehälten. Ein wöohlfeilés- Blatt müsse unter dein Druck dieser Abgabe erliegen, oder- alles Kapital auf den ‘phyfishêèn Roh? stoff, anstatt auf den geistigen Jnhalt und die Preßarbeit verwenden. Das Penny-Blatt „Standard“ zum Beispiel zahle täglih 50 Pfd. Papier- steuer. Es falle ihm nicht ein, für die Steuer einen Ersaß vorzuschlagen ; derselbe sei unnôthig. Zu den Staatseinkünften trage die Taxe nur 57 bei. Die Abschaffung dieser Preß- und Literatur-Bedrückung würde mehr für den Volksunterricht thun, als wenn das Haus eine Million Sterling mehr für den Schulfonds bewilligte. Der Scha kanzler erinnert, wie er- mehr denn einmal für die rechtzeitige Abschaffung diéser Steuer fih geäußert habe. Doch könne er nur den ersten, nicht den zweiten Theil der Resolution billigen. Weollte man aussprechen, daß ein finanzielles

Arxangement geboten sei, um die Steuer ganz entbehrlih zu machen, so

müßte man die Resolution aus eben so zwingenden Gründen auf andere Zweige der indirekten Besteuerung ausdehnen. Er hofft, der Antragsteller werde nicht auf Abstiinmung dringen. Mr. Bright erklärt, sobald die Finanzlage eine Reduction gestatte, sollte die Papiersteuer eine der ersten Abga- ben sein, die abgeschafft werden. Sein sehrehrenwerthèr Freund (Giöson) werde wohl auf die Abstimmung verzichten, allein dafür sollte der Schaßkanzler die cine Hälfte der Nefolutioón bis zum Wort „unpolitish“ inklusive —— annehmen. Sir G. C. Lewis leugnet, daß er jemals die Steuér an si gut--gefunden. Er habe sie nur im Vergleich mit andern leiht genannt. Lord J. Russell glaubt, Theë und Zucker müßten früher, als Papier, abgabenfrei werden; doch lasse sich in Bezug auf Zeit und Reihenfolge einém Schazkanzler nichts vorschreiben. Mr. Gibson verzichtet auf die Abstimmung, und der Schaßkanzler kommt ihm halb entgegen, so daß

, die Resolution bis zum Wort „unpolitisch" angenommen wird. Auf

Mr. Adderley's Antrag bewilligt das Haus 663,000 Pfd. oder 83,000 Pfd. mehr, als voriges Jahr für das Volksshulwesen. Nach der Schäzung ‘des Antragstéllers würde 1 Million Pfd. für den Volks- Unterricht aller Kinder im Königreich, die überhaupt je eine Schule zu besuchen geneigt wären, vollkommen auslangen.

Frankreich. Paris, 22, Juni. Wie der „Jndependance Belge“ von hier geschrieben wird, is im leßten Minifterrathe zu St. Cloud die Bildung eines allgemeinen Diréktoriums der Sicher- heit und Polizei definitiv beschlossen worden, auch bewerben fich bereits mehrere Präfekten um diese Stelle.

Am 1. Juli 1852 wurde durch Kaiserliches Dekret die Bil- dung eines statistishen Büreau's in jedem der 2846 Kantone Frankreichs befohlen, welche jährlich Bericht über die wichtigsten und nüßlihsten Vorkommnisse und Fortschritte des Ackerbaues und alle zehn Jahre einen land- und volkswirthschaft- lichen Gesammtberiht zu“ erftatten haben. Der Ackerbau- Minister hat úber den dermaligen Ständ dieser statistischen Vüreau's einen Bericht an den Kaifer abgestattet, worin er be- sonders auf die Schwierigkeit solher Ermittelungen in Bétreff der Ackerbau-Verhältnisse im Allgemeinen, und namentlich in Frankreich, aufmerksam macht, da hier eine so ungemeine Verschiedenheit der Boden-Erzeugnisse vorliege, die tehnishen Ausdrücke an den ver- schiedenen Punkten des Landes oft sehr verschieden seien und au dadurch die Arbeit erschwert werde. Die Verwaltung habé daher bei Entwerfung eines Programms, das in allen 37,000 Gemeinden Frankreihs verstanden werde, große Schwierigkeiten zu überwinden gehabt. Die neue Einrichtung könne auch deshalb nur langsam vorangehen, weil sie die Mitwirkung bon mehr als 80,000. aufge- klärten Männern erheishe;, es habe daher eine Periode zu Ver- suchen vorhergehen müssen. Diese Zeit sei jeßt vorüber und die Organisation vollendet. Der „Moniteur“ reiht an diesen Bericht ein Verzeichniß von Beweisen der Anerkennung —- Denkmünzen und Ehren-Erwähnungen —, die an die thätigsten Mitglieder ‘der Kantonal-Ausschüsse vertheilt wurden.

Spanieu. Madrid, 17. Juni. Nach einem Journal von Sevilla, sagt die „Espana“, sind die englischen Bibel-Gesellschaften fortwährend bemüht, in Andalusien Bibeln, religiöse Neuigkeiten, Glaubénsbéfenntnisse, Nummern des „Alba“ und Broschüren gegen den Papst einzuschmuggeln. An Bord der englischen Dampfschiffe find fie in Masse vorräthig und man verbreitet sie unker alle Klassen der Gesellschaft. Dasselbe Journal berichtet, daß, um den Halb- jahrs-Coupons der Staatsschuld zu bezahlen, man alle Ueberschüsse der Provinz in Madrid konzentrirte. Demzufolge erhielt die Haupt- stadt gestern aus Andalusien 16,000 Unzen Gold, oder 1,920,000 Realen. Jn wenigen Tagen werden beträchtliche Summen aus Kastilien, Valencia und anderen Provinzen eintreffen, wo die Ein- künfte ‘die ‘Ausgaben weit übersteigen.

Amerika. New-York, 9. Juni, Beide Häuser des Kongresses haben beschlossen, die Session zu verlängern, ohne jedoch einen Schlußtermin anzuseßen. Es scheint hauptsächlich darauf ab- gesehen, so lange zusammen zu ‘bleiben, bis man ‘Kunde von ‘dér durch die Agitation in den Vereinigten Staäten in Betreff der Durch(suchungs - Angelegenheit in Engkand * hervorgerufenen Stkim- mung erhalten hat.

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