1884 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1884 18:00:01 GMT) scan diff

auf besonderen privatrechtliben Titeln (wie Vertrag, Privilegium, lettwillige Verfügung) beruhen. 7 i

Ueber diejenigen Behauptungen, welbe von den Parteien mit Beweis unterstüßt werden und tem Beamten erhe“lich erscheinen, ift entweder alsbald in dem Erörterungstermin oder in einem neuen, n naber Zeit anzuberaumenden Termine Beweis zu erheben. Die Gestellung von Zeugen und Sachverständigen, welche vernommen werden sollen, ist Sache der Partei, welche die Vernehmung beantragt.

Macht der Verlauf der Verhandlungen die Ansetzung weiterer Termine nötbig, so sind dieselben unverzüglich anzuberaumen und den Parteien mündlich bekannt zu maten. : L

39) Sind mehrere Widersprecende vorhanden, welche eîn gleichs artiges Interesse haben, so ift zur Vereinfachung des Verfahrens dar- auf Bedat zu nehmen, daß sie einen gemeinschaftlichen Bevoll- mächtigten testellen, weler fie bei den weiteren Verhandlungen zu vertreten bat. Soll derselbe zur Empfangnahme der Bescheide, zur Einlegung des Rekurfes oder zur vergleih2weisen Einigung mit dem Unternehmer a{&t ermêähtigt scin, so ist dies auédrüdlich zu erklären.

40) Nah dem Absbluß der Erörterungen sind die Verhand- lungen, wenn es erforderli scheint, dem zuständigen Baubeamten zum Gutadten mitzutheilen. Bei Stauanlagen sind sie dem Bau- beamten stets vorzulegen.

Demnächst werden die Verhandlungen mit einer Aeußerung über die Zulässigkeit der Anlage und über die etwa erhobenen Einwen- dungen in dem vorgescbriebenen Wege der Beschlußbehörde vorgelegt. Wenn es ih um die Genehmigung der Stauanlage für cin zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbercitungeanstalten bestimmtes MWassertriebwerk handelt, sind die Verhandlungen zunächst dem Ober- Bergamt vorzulegen und von diesem mit seiner Aeußerung an den Bezirksaus\chuß (die Regierung) zu befördern.

3) Verhandlung vor der Beschlußbchörde erster Instanz.

41) Die Beslußfassung Über das Genebmigungëgesuch erfolgt dur das Kollegium der Veschlußbehörde, der Erlaß eines Vor- besceids durch den Vorsitenden dieser Behörde (S. 117 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. íFuli 1883) if: aus- gesc{lossen. .

Sind Einwendungen gegen die Anlage nicht erhoben, so erfolgt die Beschlußfassung ohne vorgängige mündliche Berhandlung. Wird dabei die Genehmigung na dcem Antrage des Unternehmers ohne Bedingungen oder Eirschränkungen erthcilt, so bedarf es eines besonderen Bescheides nicht, sondern die Behörde fertigt alébald die Genehmigungsurkunde (Nr. 47) aus. Wird die Genehmigung ver- sagt, oder nur unter Bedingungen oder Einschränkungen ertbeilt, so erläßt die Beschlußbehörde zunäcbst einen schriftlichen Bescbeid an den Unternehmer. Bei Stauanlagen, deren Zulässigkeit auch dur das Ober- Bergamt zu prüfen ift, ergebt der Bescheid von dem Bezirksausscuß (der Regierung) und dem Ober- Bergamt gaemeinscaftli.

Der Unternebmer fann innerhalb 14 Tagen na Zustellung des

Bescheides den Rekurs einlegen. Er kann aber aub zunächst bei der Beschlußbehörde auf mündlihe Verhandlung der Sache antragen. Auf das demnätst stattfindende Verfabren finden die estimmungen der Nr. 42 bis 44 sinngemäße Anwendung. 42) Sind Einwentungen gegen die Anlage erboben, so ist na Eingang der Verhandlungen das mündliche-¿Verfahren einzuleiten. Der Unternehmer sowie Diejenigen, welce Einwendungen erhoben und diese in dem Vorverfahren nit zurückgenommen haben, find zur mündlicen Verhandlung zu laden. Die Ladung derselben erfolgt \crifilib gegen Zustellungëurkunde und mit der Verwarnung, daß beim Ausbleiben nah Lage der Verhandlungen werde Beschluß ge- faßt werden.

Hinsidtlich der mündlichen Verhandlung fowie der Erhebung und Würdigung des Beweises finden die Vorschriften der S. 68, (L (2. 73 und 75, 76 bis 79 und 120 des Gesetes über die allgemeine Landeéverwaltung vom 30. Juli 1883 sfinngemäße Anwendung.

Die Zuziehung tebniswer Staats- oder Kommunalbeamten kann gemäß §. 118 a. a. D. erfolgen ; insbesondere fann der zuständige Gewerberath mit Einwilligung feiner vorgeseßten Dienftbehörde zu der Verhandlung und Berathung zugezogen werden.

Für die Ausschließung oder Beschränkung der Oeffentlichkeit find die in den §8. 173 bis 176 des GerichtéverfassungSgeseßes enthaltenen Bestimmungen maßgebend.

Der Bescbluß ist ten Betheiligten in dem Termin zu verkünden. Ersceint die Aussetung desselben nothwendig, so erfolgt die Ver- fündung in einer sofort anzuberaumenden und den Parteien bekannt zu macenden Sitzung. Der Bescheid ist, falls er bei der Verkündung noch nit in voUuständiger Form abgefaßt war, vor Atlauf einer Woche vom Tage der Verkündung ab riftli abzuseßen.

3 Bescheide find der Unternehmer sowie die Wider-

) zu n. Die Bescblußformel, welche von L i

In tem Be rentlid

den Gründen zu sonde

5 c ( bezeichnen.

y U rn ist, muß ausspreben, wie über den Antrag des Unternehmers entscieden ist, und wem die Kosten auferlegt find.

Falls die Anlage für zulässig erabtet wird, empfiehlt es fich, die Genebmigung unter folgendem Vorbehalt zu ertheilen.

Die unterzeibnete Behörde bebält sib vor, die Bedingungen, unter welcen diese Genehmigung ertheilt ift, abzuändern und zu er- gänzen, Falls sid ein Bedürfniß bierzu ergeben sollte. Die Bescbluß- fassung bierüber erfolgt in dem für die Bescblußfafsung über Ge- nebmigungtgesuce voraeschriebenen Verfahren unter Zuzichung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien.

_ Diese Genebmigung wird ferner nur auf so lange ertheilt, als

nit cine wesentlibe Bedirgurg, unter welcher die Genehmigung er- theilt worden, verleßt oder obne neue Genebmigung eine wesentliche Verändernng der Betriektestätte, cine Verlegung des Lokals oder eine wesentlide Veränderung in dem Betriebe der Arlage vorgenommen und wegen einer dieser Handlungen gegen den Inbaber der Anlage ein rechtéfkräftiges geribtlides Urtbeil ergangen ist. Tritt dieser Fal ein, so bescließt die unterzeinete Behörde in dem für die Beschluß- fassung über Genehmigungsgesuce vorgescbriebenen Verfahren und unter Zuziehung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien darüber, ob der Fortbestand der Genehmigung zu bewilligen oder zu versagen sei. Fällt dieser Beschluß auf Versagung aus, so erreibt die erthcilte Gerehmigung mit der Rechtskraft dieses Be- \{lufses ihr Ende. :

Außerdem ist in den Bescheid die Bemertung aufzunehmen, daß der Unternebmer erst mit der Rechtékraft des Beschlusses die Be- fugniß zur Ausfübrung ver Anlage erktält.

44) Der Bescheid ist einmal für den Unternchmer und einmal für die Widersprebenden auszufertizen. Die Ausfertigung für die leßteren wird dem gemeinschaftliven Bevollmächtigten, oder wenn cin solder nit bestellt ist, einem der Widersprewenden zugestellt ; die übrigen erbalten in diesem Falle Abschrift der Beschlußformel und zuglei Racriht, wenn die Ausfertigurg übersandt worden ift. Bebörden, welche gegen die Anlage Einspruch erhoben haben, ift ftets vollständige Abscrift des Bescheides zuzustellen. Die Uebersendung erfolgt in allen Fällen gegen Zustellungsurkunde. |

4) Rekuré verfahren.

45) Die Rekuréfrist beginnt mit Zustellung des Beschlusses oder der Bescblußformel. Für die Berechnung der Frist sind die Vorschriften der Sr PTon Nora maßgebend.

Auf die Einlegung des Rekurses und auf das weitere Verfahren findet der &. 122 des Gcseßzes über die allgemeine Landeésverwaltung vom 30. Juli 1883 Anwendung. Unbescbadet der in Nr. 28 Abf. 1 dieser Anweisung getroffenen Bestimmung kann - in einzelnen Fällen zur Begründung des Rekurses, sowie zur Gegenerklärung eine Nach- frist gewährt werden. i

Die Rekursscrift ift, falls eine Gegenpartei vorhanden ift, die NRekurébeantwortung in allen Fällen in zwei Exemplaren einzureicen. Wenn mehrere Gegner des Rekurrenten vorhanden sind, fo erhält jeder cine vollständige Abschrift der Rekursscbrift.

46) Der Rekurébescheid wird der Beschlußbehörde erster Instanz zugefertigt. Diese theilt ibn in Ausfertigung dem Unternehmer und denjenigen Gegnern mit, w.lde an dem Rekursverfahren Theil ge- nommen baben, wokei wie bci Mittheilung des Bescheides erster In- ftanz (Nr. 44) zu verfabren ift. :

5) Genehmigunçsurfkfunde.

47) Sind gegen die Anlage Einwendungen nicht erhoben worden und soll die Genehmigung zur Auéführung obne weitere Bedingungen nad dem Antrage des Unternehmers ertheilt werden, 10 fertigt die Beschlußbehörde alsbald die Genebmigungéurkunde aus. In allen anderen Fällen erfolgt deren Auséfertigung nah Abs{luß des Ver- fahrens, sobald der Beschluß erfter Instanz rechtékräftig geworden oder ter Rekurs bescheid ergangen ist. Zu Stauanlagen für ein zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbercitungéanstalten béstimmtes Wassertricbwerk wird die Genehmicurgéurkunde von dem Bezirkê- aus\cbufse (der Regierung) und dem Ober-Bergamt gemeinscaftlich ausgefertigt. : /

In der Urkunde sind sämmtlide Bedingungen, unter welchen die Anlage genehmigt worden if, aufzuführen und die von dem Unter- nehmer eingereichten, dem Verfahren zu Grunde gelegten Beschrei- bungen, Zeicbnungen und Pläne auétführlicb zu bezeidnen, au, soweit angänglid, tüurd Schnur und Siegel damit zu verbinden. Auf Karten und Zeichnungen, wel(&e in dieser Art mit der Urkunde nit M IeN werden fönnen, ift die Zugehörigkeit zu derselben zu ver- merken.

Eine Ausfertigung der Genehmigungéurkunde “ist dem Unter- nehmer, cine zweite mit den Verhandlungen der zuständigen Polizei- behörde zu übersenden. L S

Nor Ertbeilung der GenehmicungEurkunde ist die Auéführung der Anlage nit gestattet.

6) Kosten.

48) Ist eine Partei gemäß §. 22 der Gewerbeordnung in die Koften des Verfahrens verurtheilt worden, so fallen ihr außer den baaren Auslagen der Behörde auc die baaren Auslagen des Gegners zur Last, soweit dieselben nah dem Ermessen der Bebörde zur zweck- entsprebenden Wahrnehmung des Partei-Interesses nothwendig waren.

Anträge auf Festseßung der einer Partei zu erstattenden Kosten sind nah Beendigung des Beschlußverfabrens bei der Beslußbehörde erster Instanz anzubringen und von' dieser zunächst der Gegenpartei zur Erflärung mitzutheilen. Gegen den Festsezungsbes{bluß stebt beiden Theilen innerhalb 14 Tagen die Besbwerde an die Rekurs- g zu, auf wele die Bestimmungen der Nr. 45 Anwendung inden. : Für die Gebühren der Zeugen und Sacverständigen gelten die

in Civilvrozefsen zur Anwendung kommenden Vorscbriften.

B. Verfabren bei der Errichtung oder Veränderung von Dampfkessel-Anlagen (§8. 24 und 25).

49) Das Gesuch um Ertheilung der Genehmigung ist bei den in Nr. 28 be:eibneten Behörden anzubringen. Hardelt es sich um die Genebmigung eines zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitung2- anstalten bestimmten Dampfkefsels, so ist dasselbe an den Revier- beamten zu richten. =Éfrrr,/ 8.21

Aus tem Gesucbe muß ter vollständige Name, der Stand und Wobrort des Unternehmers ersicilid sein. Demselben sind eine Bescercibung und eine Zeichnunz des Kessels in cinfacben Linien, auferdem, wenn die Aniage eines feststehenden Dambvfkessels beab- sidtigt wird, cine Situationezeihnurg und ein Vauriß in je zwei Exemrlaren beizufügen.

_50) In der Beschreibung find die Dimensionen des Kessels, die Stärke und Gattung des Materials, die Art der Zusammenseßung, die Dimensionen der Ventile und deren Belastung, die Einridtung der Sveisevorrichtung und der Feuerung, sowie die Kraft und Art der Damvfmaschine anzugeben.

Aus der Zeichnung muß die Größe der vom Feuer berührten Fläche zu berechnen, und die Höbe des niedrigsten zuläsfigen Waßer- standes über den Feuerzügen zu ersehen sein, auf die Einrichtung der Damvfmaschire braucht sie si nit ¿u erstrecken. Die Situations- zeidnung hat die an den Ort der Aufstellung des Kessels stoßenden Grundstücke zu umfassen. L

Aus dem Bauriß muß si der Standort der Maschine und des Kessels, der Standort und de Höbe des Schornsteins, sowie die Lage der Feuer- und Raucbröhten cegèn die benachbarten Grundstüe deutlid ergeben, den Umständen na kann ein einfacher Grundriß und cine Lngenansicht oder ein Dur&scbnitt genügen.

Die Zeichnungen müssen den unter Nr. 31 aufgestellten An- forderungen entsprechen.

51) Die Vorlagen sind von der Bchörde, bei welber das Ge- nebmigungêgesuch anzubringen ift, na den unter Nr. 32 gegebenen Vorschriften zu prüfen. Bei dieser Prüfung ist an Stelle des Bau- beamten und des Gewerberaths der mit den Dampfkefselrevisfionen beauftragte Sachverständige zuzuziehen. Demnächst werden die Vor- lagen von der Behörde, falls dieselbe nidt zuglei die Beicblußz- behörde ist, der leßteren mit einer gutabtlihen Aeußerung ein- gereicht.

Die Beschlußfassung über das Genechmigungsgesub erfolgt den in Nr. 41 gegebenen Vorschriften.

Auf das Rekuréverfahren finden die Bestimmungev der Nr. 45 und 46 finngemäße Anwendung.

Füc die Ausfertigung der Genehmigungeurkunde gelten die unter Nr. 47 gegebenen Bestimmungen. Wo das Ober-Bergamt über die Zulässigkeit einer Anlage entscheidet, fertigt dasselbe auch die Geneh- migungéurkunde dafür aus.

C. Verfahren behufs Untersagung der ferneren Berußung ciner ge- werblihen Anlage (S. 51)

52) Die Untersagung der ferneren Venußung einer gewerblichen Anlage erfolgt tur scriftlide, dem Besiyer der Anlaze zuzustellende Verfügung der Beschlußbebörde. Der Erlaß eines Vorbesceids dur den Vorsitzenden dicser Behörde (§. 117 des Gesetes über die all- gemeine Landeéverwaltung vom 30. Juli 1883) ift ausges{lofen.

Dem Erlaß einer solben Verfüaung muß eine kommiftarische Erörterung des Gegenstandes vorauêgeten, zu welcher der Besitzer der Anlage, etwaige Antragsteller und der Vorstand der Gemeinde, in deren Bezirk die Anlage si befindet, zuzuzieben sind.

Der Zweck dieser Erörterung ift festzustellen, ob und in wel&em Umfang dur dien Betrieb der Anlage Nawtheile und Gefahren für das Gemeinwohl entstehen. *

__ 3) Der Befiyer der Anlage fann innerbalb 14 Tagen nah Zu- stellung der Verfügung den Rekurs einlegen. Er kann aver auc ¡zunächst bei der Bescblußbehörde avf mündliwe Verhandlung der Sate antragen. Auf die demnädst stattfindende mündliwde Ver- handlung finden die Bestimmungen der Nr. 42—44 auf das Réekurs®- verfabren die Bestimmurgen der Nr. 45 und 46 finrgemäße Anwendung. s

54) Nachdem die Verfügung, dur welche die fernere Benußung der Anlage untersagt wird, rechtékräftig geworden ist, kann die Ein- stellung des Betriebs polizeilich erzwungen werden.

In der Provinz Hannover kommen bis zum Inkrasttreien des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. Auqçuft 1883 (dem 1. Iuli 1885) die Vorschriften der Nr 28—d51 mit folgenden wendung:

An Stelle des Landraths (Nr. 28, 34) triit der Amtshaupt- mann. In den der Ves&lußfassung des Amtsbauptmanns unterlie- genden Sachen wird von dem leßteren nah Abschluß der Erörtecrun- gen über die Zulässigkeit der Anlage in dem gewöhnlichen Geschäftsgang unter Beobachtung der in Nr. 41 Abs. 3, 43 und 44 gegebenen Vorschriften Beschluß gefaßt. Vor der Beschlußfassung ist in der Regel eine gut- achtlice Aeußerung des Gewerberaths einzuholen. ; L

Die Beschlußfassung der Landdrofstei als Rekursinftanz erfolgt rab mündliwer Verhandlung unter finngemäßer Anwendung der in Nr. 42 enthaltenen Vorschriften. In dem Bescheide ist ausdrücklih darauf binzuwcisen, daß cine weitere Beshwerde durch das Geseß nit zugelassen sei. j :

nach

Maßgaben zur An-

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Die hiesige Universität beging am Sonntag, den 3. August, in dem großen Hörsaale des Universitätsgebäudes die jährlice Ged ächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrih Wilhelm 111, Derselben wohnten der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler, der Komman dant von Berlin, General-Major von Spangen-

berg, der vortragende Rath im Minister1um der geistli Angelegenheiten, Dr. Althof,. und mehrere höhere Ben x Die Feier wurde mit einem Vortrage des afademis Gesangvereins eröffnet, worauf der zeitige Rektor, ordentl: Professor A. Kirchhoff die Festrede in deutscher Sprache ie Der Redner besprach, ausgehend von dem Zusammenhan s; welhem die Gründung der Universität bei uns m S organisatorischen Thätigkeit der Staaten auf dem Gebicte Unterrichtswesens gestanden hat, das Verhalten der Athenis& Demokratie in ihrer Blüthezeit zu dieser Kulturaufgabe _ rechtfertigte dasselbe gegenüber der in unserer Zeit geübire absälligen Kritik. B Hierauf wurden die Urtheile der Fakultäten über di: eingegangenen Preisbewerbungsschriften vorgetrager und die neuen Preiéaufgaben bekannt gemaht. Es erhielles in der juristishen Fakultät: m : einen städtishen Preis : Stud. jur, Max Waaser aus Württemberg, eine öffentlihe Belobigung : Stud, jur. Hugo Horrwiß aus Potsdam ; in der medizinischen Fakultät: einen städtishen Preis : Stud. med, Georg Sandmann aus Bromberg; in der philosophischen Fakultät: eine öffentliche Belobigung : Stud. phil, Hugo Liepmann aus Berlin, und Stud, phil, Wilhelm Ultmann aus Posen; 5 einen Königlihen Preis : Stud, phil. Moriß Fünfstück aus dem Königreih Sachsen, ua) einen Preis aus der Grimm-Stistug: Stud, phil, Adolf von Oechelhäuser aus der Rheinprovinz Mit Gesang {loß die Feierlichkeit. | 5

Der Königliche Gesandte von Wen zte! hat Ham- burg wit mehrwöchentlihem Urlaub verlassen. E

Sachsen - TWeimar - Eisenach. Wilhelmsthal 4. August. (Weim. Ztg.) Die Rekonvalescenz des Groß: herzogs ist in so erfreulicher Weise fortgeschritten, daß fie nunmehr als vollentet angesehen werden fann.

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__ Oesterreich-Ungarn. Wien, 5s. August. (W. T. V) Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein an den Minister Grafen Käálnoky gerichtetes Kaiserliches Handschrei- ben, durch welches, in Genehmigung der von diesem Minister in Gemeinschaft mit den beiden Minister-Präsidenten gestellten Anträge, der Wille des Kaisers ausgesprochen wird, daß in den Statuten des Stefans-Ordens, des Leopold: Ordens und des Ordens der Eisernen Krone diejenigen Bestimmungen aufgehoben werden, welhe mit den einzelnen Ordensgraden den Anspruch auf Standeserhöhung oder die Verleihung der Geheimrathëwürde verbinden.

Königgräßt, 5. August. (W. T. B.) Wie dem hiesigen Bürgermeister von dem Corps-Kommando in zZosefstadt mit: getheilt wurde, hat der Kaiser die Auflassung der Festung Königgräß und die theilweise Demolirung der Schanzen gestattet. Königgräß habe nicht mehr als befestigter Ort zu gelten. '

J\chl, 5. August. (W. T. B.) Der Minister des Aeußern, Graf Kálnoky ist hier eingetroffen und heute Vor- mittag von dem Kaiser in Audienz empfangen worden. Der ungarishe Minister-Präsident Tisza wird morgen hier er: wartet.

Belgien. Brüssel, 4. August. (W. T. B.) Die Bürgermeister von Brüssel und Antwerven haben die Mitglieder aller liberalen Gemeinderäthe des Landes zu einer hier abzuhaltenden Versammlung eingeladen, um über die geeigneten Mittel zur Bekämpfung des neuen, den Kawmern von der Regierung vorgelegten Schulgesesß- entwurfs zu berathen,

5. August. (W. T. B.) Der hiesige liberal ein hat eine Resolution angenommen, in welche

e Ver: her gegén den neuen Gesezentwurf, die Schule betreffend, protestirt und die Auflösung der Kammern verlangt wird. Antwerpen, 4. August, Abends. (W. T. B.) Während heute Abend der Munizipalrath versammelt war, Un einen Protest gegen die neue Shußgesezvorlage ¡U berathen, begab sich eine große, aus mehreren Vereinen nit Fahnen und Musik bestehende Menschenmenge in geord: netem Zuge nah dem Stadthause und verlangte, unier ZU- stimmungsfkfundgebungen für den Munizipalratb, nach dem Bürgermeister. Die'er trat auf den Balkon, dankte der Bevölkerung für ihre Unterstüßung gegen daë Gesetz und versicherte dieselbe, daß sie auf den Munizipalrath zählen könne. Gleichzeitig ermahnte er zur Ruhe. Dit Menge zog hierauf nach der Wohnung des Gouverneurs? und demonstrirte auch dort durch Nufe gegen das Ministerium.

Großbritannien und Jrland. London, 4. Augul!l. (W. T. B.) Jn der heutigen Sitzung des Oberhauses g0 Lord Granville betreffs des Scheiterns der Konferenz uhr lite Erklärungen ab, wie sie am Sonnabend ron deni Premier Gladstone im Unterhause gegeben wurden. Lol? Granville erklärte: er bedauere, daß das english-franzöô# Abkommen jeßt niht mehr bindend sei; seiner Zeit sei über dasselbe in staatemännischem freundlihem Geiste unterhandelt und daselbe auf Prinzipien basirt worden, die er stets beide Regierungen ehrenvoll erachtet habe, da sie jedem Land? das sicherten, was für dasselbe werthvoll war. Beide Mächte hâtten darin gerechte Zugeständnisse gemaht. Lord Granville ga sodann eine Uebersitt über die Verhandlungen der Konferen und betonte s{ließzlih: Niemand könne mehr als die englis® Regierung beklagen, daß kein Arrangement zu Stande geton men sei; das französishe Ultimatum sei indessen ein derartigté, daß das Oberhaus die Annahme desselben einstimmig unmögli erklärt haben würde. Man habe gefragt, üg? der Redner hinzu, ob die Regierung Deutschlands Veormittelun angerufen habe. „Es war meine Pflicht, den Vertreter? sämmtlicher Mächte ernstlih die Hoffnung auszudrücken, das wir im Jateresse Egyptens ihre Unterstüßung erhalten würd? Von solchem Appell konnte ich selbstverständlich Deutschland, dessen Haltung in der egyptishen Frage uns gegenüber It sehr freundlich war, nicht auss{ließen, noch konnte ih me Ansicht zurückhalten, daß Deutschlands Einfluß in Europa undi Eayptén in dieser Krisis von großem Nugzen fei. Jh habe abe: weder die Vermittelung Deutshlands noch die ciner andert? Macht angerufen. England hat völlige Aktionsfreiheit erlangt) wie dieselbe aber zu benußen ijt, erheischt sorafältige Erwägunß Jn Beantwortung mehrerer früher an ihn gerichteten An

rragen fügte Lord Granville no hinzu: die Regierung säße die ihr von Jtalien und der Türkei gewordene Unterstüßung, habe aber feinerlei Grund, über die neutrale Haltung der anderen Großmächte zu klagen. Die nunmehr nothwendigen S@ritte seien von der Regierung bereits in Erwägung ge- ogen; ec hoffe, über den erfien derselben morgen Mit- theilung maden zu können. Lord Salisbury beglüdck- wünschte die Regierung und das Land zu dem Scheitern der Konferenz und spra die Hoffnung aus, daß das englisch- rranzösishe Abkommen in einer Weise {weben bleibe, daß es niemals wieder hervorgeholt werde. 7

Im Unterhause theilte der Premier Gladstone mit: die Regierung habe hinsihtlich Egyptens einen wichtigen Schritt in Aussiht genommen; er hofe, den- selben schon morgen anfündigen zu können, werde au morgen eine Kreditforderung für eine Expedition ;um Entsaß des Generals Gordon beantragen für den =all, daß eine solhe Erpedition nothwendig werden sollte. Der Premier vertheidigte die Ausweisung Bl=#{nts aus CEaypten dur die egyptische Regierung und erklärte: die wahre Absicht der englishen Regierung sei: die Unabhängigkeit und Würde des Khedive aufre{chtzuhalten, die Tragweite der englischen Einmischung zu bearenzen und die Dauer diejer Einmischung abzukürzen. Fn Beantwortung einer bezüglihen Anfrage “erklärte der Unter-Staatssekretär Lord Fißmaurice: es jer zweifelhaît, 0b das gegen das Hausiren von Juden in Rumänien erlassene Edikt mit dem Artifel 44 des Berliner Vertrages ¿1 Widerspruch stehe. Darüber, ob es wahr jei, daß die Juden verhindert würden, Rumänien zu verlassen, werde die Regierung Erkundigung einziehen.

5 ugu o (S. Z. D.) die Konferenzsizungen find Vertheilung gelangt. Nach dem Protokoll über die lebte igung erklärte Lord Granville in derselben: die Annahme des lehten Vorschlages des franzöfischen Botschafters, betreffend die Regulirung der egyptischen Finanzen, würde ein Aft der iáwersten finanziellen Unvorsichtigkeit sein; er halte sih des- balb für verpflichtet, zu erklären, daß es unmöglich gewesen, eine zufricckenstellende Grundlage für ein Arrangement zu änden. Tie Botschafter Deutschlands und Oesterreichs gaben dem Beda: ern Ausdrudck, daß die Konferenz zu keinem Resul- tat geführ: habe, und fügten hinzu, daß sie f glüclich ge- hätt ha’: würden, den Erfolg zu erleichtern, wenn dies möalih g: wesen wäre, Waddington beantragte hierauf, die Konferenz bis zum 20. Oktober zu vertagen, an welhem Tage voraussihtlich das französishe und das nglishe Parlament wieder zusammentreten würden. ord Granville erwiderte, die Festsepung eines be- immten Datums würde Anlaß zu falihen Jnterpretationen geben ; dieselbe würde „uns die Hände binden, während eine Vertagung sine die uns volfommene Freiheit läßt zu thun, was wir am Vortbeilhaftesten für Egypten halten“. Waddington ersuhte Granville, seinen Anirag bezüglich des 20. Oftober den übrigen Botschaftern zu unterbreiten. Graf Münster und Graf Karolyi erklärten : sie würden dem Antrage zustimmen, wenn die übrigen Botschafter das Nämliche thun würden. Granville wieder- holte, daß er einer Vertagung auf ein bestimmtes Datum nicht bei- stimmen fönne; man fönne später mittelst Veinungéausê- tausces unter den Mächten ein Datum festsegen. Waddington erflärte: er wolle sein Finanzprojekt jeßt formell der Konferenz unterbreiten. Hierauf erhob si Granville 1nd sprach die Vertagurg aus, da es sich herausgestellt habe, daß es unmöglich sci, die Frage eiter zu diefutiren. Waddington protestirte gegen eine Vertagung der Konferenz sine die.

Frankreich. Paris, 4. August, Abends. (W. T. B.) In parlamentarischen Kreisen rechnct man eine Majo- rität von etwa 500 Stimmen heraus, auf welche die Re- gierung bei der Beshlußfassung Üder die Verfassungs- Revisionsvorlage zählen könne. Daß die extremen Parteien tumultuarise Austritte wie den heutigen (f. u. Ver- sailles) wiederholen fönnten, fei möglich, das Ergebniß der \Gließlihen Abstimmung aber gar nicht zweifelhast. Der Präsident Grévy trifft heute Abend 11/5 Uhr mer wieder ein. : : Jn Marseille find am 3. August 17 Personen an der Cholera gestorben. | Ï

4. August, Nachmittags. (W. S H S GCcA Morgen bis heute Morgen 10 Uhr find in Toulon 4 und in Marseille 16 Personen an der Cholera gestorven.

Versailles, 4. August, Abends. (B D D) Be Nationalversammlung ist heute Mittags 1 Uhr zu- sammengetreten. Der Präsdent Leroyex s{lug die en-bloc- Annahme der Geschäftsordnung der Nationalverjammlung von 1871, mit Vorbehalt von Abänderungen, vok. Nach eimgen heftigen Unterbrehungen auf der Netten und Linken wurde der Vorschlag des Präsidenten mit einigenAmendementsangenommen. Der Minister-Präsident Ferry betrat darauf die Rednertribüne, um die Vorlage über die Revision der Verfassung einzubringen. Andrieux und mehrere andere Niitalieder der Nationalversammlung legten cber dagegen mit dem Bemerken Verwahrung ein, daß dies der Geschäftsordnung zuwiderlaufe, da nächst die Verloosung der Mitglieder 1n Abtheilungen zu erfolgen have. Bei der hierau! standencn tumultuarishen Bewegung (der Minister-P Ferry und Andrieux befanden sich gleichzeitig aus ber tribüne und cine große Anzahl von Mitgliedern d sammlung hatte sich vor derselben im Halbkreise aufgestellt) bedeckte der Präsident Leroyer scin Haupt und suspendirte die Sigzung. Nach Wiederaufnahme der Sißung fündigte der Präsident Leroyer die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen an. Als dies geshehen war, brachte der Minister:-Präs sident Ferry die Revisionsvorlage cin. Festelin bean- ragte die Verweisung derselben an «ene _Kom- mission von 30 Mitgliedern , die mittelst des Listenskrutiniums an der Tribüne zu wählen feien. Der An- trag Festelins wurde angenommen, auch die hierauf vom Minister-Präsidenten Ferry bz:antragte Dringlichkeit wurde genehmigt. Der Präsident Leroyer {lug vor, die Komm|non noch heute zu wählen, auf den Antrag Clemerceau s wurde die Wahl jedoh auf morgen vertagt.

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Die Protoftolle im Parlament zur

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Zeitungsstimmen.

Das „Deutsche Tageblatt“ giebt eine vergleichende tabellarishe Uetersiht über die Ein- und Ausfuhr der wich- tigsten Waarenartikel während des Halbjahrs vom 1. „zanuar bis ult. Juni 1884 resp. 1883 und bemerkt dazu:

Bei einem Vergleid mit dem entsprebenden Zeitraum des vorigen JI2hres maten sich einige sebr wesentlide Versciedenbeiten bemerklid, einige zu Ungunsten, andere zu Gunsten des laufenden Fahre? ; die leßteren aber haben das Uebergewicht und es darf be- dauptet werden, daf aus dem Gesammtergebniß dieses ersten Halb- jabres eine nidt unbeträchtliche Aktivbilanz resultiren würde.

Nicht zum wenigstea wäre dieses der ungemein beträcbtlichen Steigerung in der Auëfubr sämmilicher Tertilwaaren zu danken ; die Gesammtauéfubr ron Baumwollen-, Wollcn-, Seiden- und Leinen- waaren betrug 29748 t in diesem Halbjahr gegen 27 399 t in den ersten 6 Monaten des Iahres 1883, ergab mithin ein Mebr von 2349 t, wozu noch ein weiteres Plus von 500 t für Konfeftions- und Hutwaaren hbinzutritt. Aub Leder und Lederwaaren ergaben neben ciner Mindereinfubr von 409 t cine Mebrausfubr von 165 t, ebenso Papier und Papierwaaren eine iolbe von 5509 t und Holz- waaren, namentli darunter Parguets, Möbel und feine Holzwaaren, cin Ausfubrplus von 700 t. An musikaliswen Instrumenten ge- langten 5032 gegen 4724 t zur Auétfuhr; au bier mithin ein Mehr von 300 t.

Ungünstige Resultate dagegen erzielte die Eisenindustrie, deren Gesammtexvort um 28 000 t hinter dem Vorjabre zurückbvlieb, Eisen- babrscienen ur.d Ei‘endrabt waren die beiden Artikel, wele dieses Ergebniß herbeiführten, wäh... *ck ondere, wie namentli Stabeisen, Drabistifte, grobe und fcize Eifengupwaarcn, in wesentli größeren Mengen zur Ausfuhr gelangten. Aub für Lokomotiven, Lokomo- bilen und sonstige Maschinen sind 1709 t Minderauéfubr ¿u notiren.

Eine sehr beträchilide Steigerung der Einfubr und g cicbzeitig damit Abnabme der Autfubr finden wir, mit alleiniger Ausnahme von Weizen, bei sämmtlichen Getreidearten; an Roggen und Hafer allein wurden 33000 t mebr eingeführt. Eestaltet sid unsere

iesjährige Ernte in so erfreuliber Weise, wie es bis jeßt den An- iein bat, da dürfte am Schlusse des Jahres cin wesentli anderes Verbältniß f ergeben. Für Ravs-, Rüb- und Leinsaat wird eine Mindereinfubr von ca. 5000 t dur eine cbenso große

ausfubr auêégegliden und nahezu dañclb î für Mebl und Graupen; an Butter dagegen er Meindereinfubr von 330 t noch eine Mebrausfu n rend Smalz fast ausscließlid amerikanisbes in der Cinfubr von nit weniger denn 3400 t aufweist.

Besondere Beachtung verdient die außerordentli Abnahme der Einfubr von Vieh aller Art, wozu noch für agleizeitig eine Zunahme der Auétfuhr um mehr als £0000 hinzukommt.

Girer ret beträbtliwen Mindereinfubr b bei Kaffee, Reis und Thee. Der Opvositiontpress? bietet si damit cine verführerisbe Gelegenheit zu deduziren, daß es, natürli infolge der arundfalschen beutigen MWirthschaftérolitik, mit der Ernährungs- weise des Volkes bergab gebe, und ift diese Gelegenheit au bereits benutt worden; es mag desbalb nit überflüssig fein, auf die Ursacbe dieses Minderimrorts, der für Kaffee und Reis ziemli gleihmäßig je 6000 t beträgt, hinzuweisen. Dieselbe lieg einfa in der &Konjurftur: im allgemeinen Dursnitt ah den Hambur- ger und Bremer Großhandels - Marktpreiscn berebnet, kosteten 100 kg Kaffee im ersten Halbjabre 1] 10150 M, in 1889 85,50 J; 100 kg Reis 1884 22,50 #, 15853 19,16 A; 1 kg Thee nad Königsberger Notirungen 1884 3,53 #, 1883 3,13 Æ Wes- balb der importirende Großfaufimann in \

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1883 mögli&st viel gekauft und eingeführt, dagegen in 1884 seinen Import nach Möglichkeit bc- ihränft bat, wird damit genügend erflärt sein: ü irgend welcen Autfall im Konsum. dieser drei Artikel aber ba wobl noch nirgend etwa: verlautet. Bei dieser Gelegenheit sei gleiczeitig f, ß es aub mit

der Baumwolle dieselbe Bewandtniß bat, und dak der Mindererport on 18 000 t darin seine Erklärung findet, dak, in derselben Weise ecnet, der Preis für 100 kg 1884 108,25 H, 1883 aber 109,40 M

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Mit der s&lechteren Erräßrung, wie mit dem abnehmenden Nerbrau baumwollener Stoffe ift es allo einstweilen nichts!

Die Auétfubrzahlen beim Zucker, wie beim Branntwein spre{en deutli genug für f selbst; erwähnt sei nur noch, daß au die Bierauéfubr um 6000 t zugenommen hat. : E

Das Centralblatt [L den deutschen Holz- handel“ schreibt:

Nach tem Jahreéberickt

rfranfen (Bayreuth) pro 18

f Holz sowohl der l _das C gemühblen immer noch darnieder. Di reise find lehr d Bayern bat namentlih dur Böhmen und Ungarn, wei uti@land sehr stark exportiren, zu leiden, 11 2

o& durd Gewährung von Differential-Tarifen Bei der dortigen MWaldraubbauwirtbschaft iür ibre Holzfabrikate Preise, die den Nutzen

die mit theuerem Rohmaterial arbeitet,

[et Unter diesen Umständen wünscben, daß i Holzzoll, wie er im vorigen Jahre béim Reichtage zur V ge gelangte, die nötbige Unterstüßung finden möcte. Ohne dieselben kann weder unsere Holzintustrie noch unjere

q Ç ; 4h f A Ca Ho Sagan nohon 9 Forstwirthsccaft besseren Zuständen entgegengeden.

© R orf A L dels- und Gewerbetammer 1n n Folge unserer niedrigen

s Ge!'cbast der

aedrüdt

Armee-Verordnungs-Blatt. Nr. 14. e de

farntmadbung, betreffend die dur eine im Kriege innere Dienstbeschädigung invalide , aus deli Militärdienste auëgeschiedenen Unteroffiziere und Mann}casten, ein Recht zur Geltendmachuna eines Versorgungéan}pruct «esetliben Bestimmungen nibt zur Seite steht. errtid Kursus beim Militär-Reit-Institut. Zulage für Fahnenscbmiede. Territoriale Gültigkeit der Civilversorgungëscbeine. Aenderung des Preisverzeicbnisses, betreffend den Verkauf von Waffentbeilen, Werkzeugen , Leeren 2c. in den Königliben Gewehrfabriken zu Span- dau, Erfurt, Danzig. Eröffnung neuer Eisenbahnen.

Statistische Nachrichten.

den BVeröffentiliwungen des Kaiserlichen Gesund- find in dec 30. Jahreswocde von je 1000 Einwohnern, édurdidnitt beredbnet, als gestorben gemeivet: in Berlin s Breslau 42,9, in Königsberg 34,8, in Cóln 34,9, in Franffuri _ 909, in Hannover 26,2, in Caffel 24,5, in Magdeburg 44 1, ettin 46,6, in Altona 25,2. in Straßburg 31,5, in Mey 22,9, , in Nürnberg 25,7, in Augéburg 30,9, in Dres- 27 8, in Lipzig 31,9, in Stuttgart 25,9, in Braunschweig 31,2, Karlsrube 20,0, in Hamburg 23,8, in Lübeck —, in Wien 23,4, in udapest 34,7, in Prag 26,4, in Triest —, in Krakau 25,2, in Bajel in Brüffel 26,4, in Amsterdam 29,8, in Paris 24,7, in n 25,9, in Glasgow 28,7, in Liverpool 31,9, in Dublin 19,3, în Edinburg 18,3, in Kopenhagen 22,6, in Stocktholm 24,1, in Chri- stiania 18,0, in St. Petersóurg 30,0, in Warschau 40,0, in Odefía 54,3, in Rom 24,7, {1 Turin 24,1, in Bukarest 29,1, in Madrid 34,1, in Alexandrien 39,2 Fernec in der Zeit vom 29 Juni bis 5. Juli: in New-York 29,8, in Philadelphia 24,6, ir Chicago —, in St. Louis —, 1n Cincinnati —, in San Fran- zisfo 22,0, in Kalkutta 25,5, in RBomkay 21,5, in Madras 35,3. Beim Beginn und in den ersten Tagen der Bericbtswoche herrsten an den meisten deutschen Beobacbtungsorten westlihe und nordwestliche, in Karlsruhe südwestliche Windrichtungen, die auch in letzterer Station bis zu Ende der Woche vorwiegend blieben Jn Heiligenstadt, Bremen und Cöln ging der Wind am 21., in Breélau am 22., in Berlin und Müncben, na rorübergehendem Wechsel mit oitliden Luftströmungen, am 23. na Süd und Südwest, drehte f Scluß der Wode in Berlin, Bremen und München

in Breslau, Heiligenstadt und Cöln na Nord-

Luft war besonders beim Beainn der Woche eine niedrige, das Thermometer sank am 21. Jali in Heiligenstadt bis auf 5,4, in Karlerube bis auf 7,0 Grad U. Mit dem Umgange des Windes nad Süd rabm die Luftwärme zu, do bli:b der Wocbendtur(s&nitt der Temperatur an allen Stationen um 1 bis 2, in Münen um fast 3 Grad C. unter der normalen. Regengüsse, besonders um die Mitte der Woche, na starken Ge- witterentladungen, waren häufig. Der hcinm Wochenbeginn maBig bobe Druck der Luft zeigte in den erst: Tagen der Woche eine langsame, in der Mitte der Wocbe eire auffälligere Abnabme; do stieg das Barometer vom 24. an bis an das Ende der Wocbe. * Der Einfluß der kühleren Witteruna in der Berichtëw H auf die Sterblichkeit in gürstiger Weise : Erfcanfurgen und Todeéfälle an Darmfkatarrben fällen der Kinder in den meisten arößeren Städten wie in Ber- Königsbera, Danzig, Breélau, Müacven, Dresden, Leivzig, SFranffurt a. O., Hamburg, Hannover, Altona, Côtn, Mainz, Wien, P-\, Prag, Paris, u. A abgenommen; doch if das Vorko1 Krankbeitsformen in di noch immer cin zalsreiches oder wie in Augsburg, Braunsbweia, Barmen, Düs Straftura Liverpool, Odessa eir was hâufigeres als îin der Vo Aus Leipzig und A2ben wurden je 1, Baltimore Orlears je 2 Todeéfälle an Cholera nos gemeldet. D libfeit des Säuglingäalters war demzuf !

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91235 : N s in Bremen Lo nontAao T leven wen1Iger D l Í 10Te murde besonders in Berlin und n naä - 14 ck «TÉ ck Ty« Königsberg, Danzig, Rostock, Stolp, : A E dam eine grôtere. L2yÞpho!e Fieber traten

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Würzburg, entzündliche Uhrten seltener zu1 Mctz, Paris, ien, Krafau, V Auch îin Prag, Brüßel nacgelafen, in New-Orleans, fordert. Aus Kalkutta wurd 37 Todesfälle an Cholera ger Epidemie nav. In O wurden aus

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hat der Verf. im „2 haufen an Mauern, davon übrig geblieben

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dem auc diele Î e U Stadt Hauéfmauern \sjedr E Lehmmörtel nennt, härteter Ae (4 D E O bâtten. i einander g und Asche

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cingenistet loder au In den Zwischenräumen bâtten sh mit Lehm ub Topfscherben und Knowen festgeseßt. Auch dies sei „Moörtel*. Genug, in Hißarlik könne die Sac aar nit zweifelhaft sein. Was nun unsere Glaëburgen betrifft so \dcint dem Verf. die Hropotbese von dem Brande eines aus Hol urd Stein crricbteten Baucs, die {on an der voæ anderer L eit cingewendeten Intensität der Brandwi \cheitere, aub darun

ei hier uges

sts Tod 0 - dog Quifth A 54 - ch&teinc eten wegen des Lu duUr@Mzuge

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nmögli4, weil es dem in eine Sleinmauer eingezwängten Holz an