1927 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Aug 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Unterhalts, mit dem Antrag, den Be- ] [47028] flagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger an Stelle der durch Ver- säumnisurteil des Amtsgerichts, hier, vom 12. 4. 1923, C. 59/23, ertannten Unterhaltsrente von monatlich 14 009 Mark als Unterhalt vom Tage der Klagerhebung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre des Kindes eine vierteljährlihe Geldrente von 990 RM jeweils im voraus an den Vormund (Jugendamt Stuttgart-Amt in Feuer- bach) zu bezahlen. Termin zur Güte- berhandlung vor dem Amtsgericht, hier, ist bestimmt auf Donnerstag, den G. Oktober 1927, vorm. 10 Uhr. Hierzu wird der Beklagte hiermit ge- laden. Dem Kläger ist die öffentliche Zustellung und das Armenrecht be- willigt worden. (C. 1529/27.) Den 17. August 1927. Württ, Amtsgericht

fälligen Zinsen von Pommerschen Grunde zu legende

16. Jum D 5.

direktion.

[47029]

maßgebende Holzpreis Reichsmark für den gestellt worden.

werden daher bezahlt: 2,28 RM, bei 14

Nottweil.

[47007] Oeffentliche Ladung. _ n, Sachen der minderjährigen Helga an grid Armgard Zielke in Schojow, [af Klägerin, vertreten durch die Amt3=- D: vormundschaft des Landkreises Stolp in Stolp 1. Pomnt., Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Dörfer in YBanow, wider den Jnspektor Otto Plath, früher in Panknin, Kreis Schlawe, wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Untcr- halts C. 130/26 —, ist Termin zur mündlichen Verhandlung des NRNechts= streits auf den 6. Oktober 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Prozeß=- gericht Amtsgericht in Zanow anberaumt, zu dem der Beklagte hier- mit geladen wird. Es ist beantragt, den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, der Klägerin vom Tage Geburt, nämlich dem 9. Juni 1926 ab, bis zum vollendeten 16, Lebensjahre eine vierteljährliche im voraus zu ent- richtende Unterhaltsrente von 60 Neichs markt zu zahlen, und zwar die rüdck- ständigen Betrage sofort und die fünftig fällig werdenden am 9. Sep- tember, 9, März und 9. Juni jeden O . Jahres, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Sanojwo, den 26. 7, 1927, Das Amtsgericht.

B. [47031] Gemäß § 5 ordnung vom (Ges.-S. S.

der 10:

Aufwertungsbetrag Hypotheken GM

9 829 284 16.

Del Z “e Herabseßungen vom betrag auf Grund des F

Hohe von rund (GM

getreten,

verhältnis der

den

Bekanntmachung. Preußischen Dezember 169) wird nah dem Stande des 30, Juni 1927 bekanntgegeben: bestehenden 2 516 234 38. Aufwertungsbetrag aus Rückwirkungs- u. Vorbehaltshypotheken Goldmark

Der

Bestand der Teilungsmasse: a) Effekten GM 424 000,—,

b) bar GM 690 920,26. Goldmarkbetrag der teilnahmeberech- tigten Pfandbriefe GM: 42 282 238,56. Aufiwwertunqgs- 8 oder des S 15 des Aufwertungsgeseßes und son- stige Ausfälle der Teilungsmasse sind in 87 000 ( Welche Ausfälle und Herah- seßunmgen noch zu erwarlen sind, läßt sich nicht angeben, da über eine größere An- zahl streitiger Aufwertungssachen noch nicht entschieden ‘and auch das Rang- verh Aufwertungshypotheken in vielen Fällen noch nicht geklärt ist.

s Kiel, den 19. August 1927.

[47016] Oeffentliche Zustellung. _ Der Regierungsrat Dr. Erich Bandekow in Berlin, Urbanstr. 3, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Paul Zobel, BVerlin-Schöneberg, Hauptstr. 143, klagt gegen die Firma Hermann Behrendt, Znh, Heinz Behrendt, Berlin S., Nitter- [traße 27, jeßt unbekannten Aufenthalts, daß auf Grund des Beschlusses des Amts- gerichts Berlin-Tempelhof vom 16, 1. 1927 die hinterlegten 350 RM nebst Zinsen an die Bandekowschen Erben aus- gezahlt werden, event, darin zu willigen, daß von der Hinterlegungssumme 55 RNM nebst den Hinterlegungszinsen, davon so- fort 55 NM nebst Hinterlegungszinsen, Des L L E L O und 1, 6, ausgezahlt werden, mit dem Antrage, daß die Auszahlung der zu | 985 6 H. 9. 27 hinterlegten 350 RM nebst | 1150 Zinsen an den Vertreter der Bandekow- | 1975 {chen Erben, Reg.-Rat Dr. Erich Bande- 1466 low, zu erfolgen habe. Der Kläger ladet 1635 die Beklagte zur mündlichen Verhandlunç 1897 des Mechtsstreits vor das Amtsgericht 1976 Berlin-Tempelhof, Möckernstr. 128/130, 9977 auf den S2S, September 1927, vor- | T5, c mittags 9!ch übr, Zimmer 187, Zum t ae 2649 292 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 2067 2982 290 2604 dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. «L St, 307 erli B 927 E S4 Der Geib slGreiber Les Amt 3686 2710 2743 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. | 255 5 Ls er erichts[reiber des Amtsgerichts. 9877 2882 2903 2999 3017 3059 3157 3176 3251 3338 3345 3362 3473 3498 3506 3609 3611 3626 3732 3742 3760 3860 3884 3887 3960 3965 4022 4103 4121 4153 4228 4271 4289 4400 4402 4424 4528 4555 4559 4669 4676 4679 4782 4809 4834 4908 4945 4957 4984 5076 5080 5086 5105 6153 5233 5296 5495 5624 5527 5572 5591 ‘5668 5764 5776 55792 5865 5870 95893 6019 6026 6042 6162 6209 6247 6328 6339 6386 6461 6462 6479 6600 6611 6619 6793 6911 6926 6999 7000 7091 7070 7101 7187 7365 7401 7409 7476 7504 7513 7633 7635 7656 7916 7943 7958 8029 8039 8045 8165 8175 8198 8250 8288 8384 §579 8604 8606 8897 8907 8917 9080 9085 9104 9200 9205 9221 9410 9422 9461 9676 9705 9707

Bei der nommenen

am zweiten

Lit. A_St. 19 Nr, 26 04 69 85 99 115 2239 209 270: 287 292 388 411.

Lit. B St. 85

(über

996

1158 1304 1528 1648 1836 1990 2286

1043 T1 TLSTT 1546 1654 1859 2005 2304

1050 T1759 1395 1547 1707 1886 2109 2352

-

2671 2755 2939 3065 3258 3397 3524 3646 3791 3919 4034 4181 4307 4432 4566 4723 4838

[47019] Oeffentliche Zustellung. _Der Rechtsanwalt Froidevaux in Kleve, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Froidevaux, Kleve, klagt gegen den Kaufmann Karl Bünizug, früher in Kleve, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm eine Gebühren- forderung von 140,06 RM für die Ver- tretung in der Prozeßsache ui Frau gegen ihn (2 R. 20/25) verschulde, mit dem Antrag: a) den Beklagten M ver- urteilen, an den Kläger 140,05 NM nebst 8 % Zinsen seit dem 25. 9. 1926 zu gahlen, b) das Urteil für vorläufig voll- treckbar zu erklären. Der Kläger ladet en Beklogten zur mündlichen Verhand- lung des Mechtsstreits vor die 2. Zivil- fammer des Landgerichts in Kleve auf 9. November 1927, vorm. 94 Uhr, mit der D R V ih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Kleve, den 15. August 1927, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

4491

9112

5943 6043 6261 6403 6492 6632 6950 7003 7196 7415 7929 7739 8000 8108 8218 8450 8607 89958 9112 9240 9505 9721.

9994

6281 6406

6689 6964 7020 7347 7416 7532 7823 8005 8111 8224 8454 8727 9015 9114 9274 9625

4. Verlosung x. vou Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin-

ven sich ausschließlih in Unter-

abteilung 2.

[47030]

Die am 20. September d. J. fällige

Aus!osung von Schuldverschreibungen

über die Roggenwertanleihe der Stadt

JFnsterburg (indet nicht statt, da die

planmäßige Tilgung darch Rückauf ge-

tätigt ist.

Insterburg, den 16. August 1927.

Der Magistrat.

per 1; 11 1926 142 108 190 188.

988 1037 1875 2308 2587.

126

4592 4734 4839 4992

6100

6544

[47159] 5% Goldmarkanleihe des Schle@wig - Holsteinischen Elek- trizitäts-Verbandes Neihe 4, 10. August 1927 vorge- Auslosung folgende Nummern zur Nückzahlung per l. November 1927 ausgelost : (über je GM 105) 140 181 314 336 3096

je GM 42) Nr. 428 439 445 525 543 555 630 631 044 716 722: (86 TOT: (94 8931 1085 1206 1365 1588 1718 1906 2156 2377 2498 2610. (über je 2672 2109 2948 3073 3262 3412 3545 3683 3796 3933 4064 4193 4803

2164

2680 2956

9423 9428 9037 9549 99596 5676 5710 595741 5793 595801

09995 6139 6288 6454 6961 6747 6979 7023 7351 7435 7610 7829 8012 8129 8237 8496 8889 9052 9116

9301

9699

Der für die Berehmmg der nächst- 10 % igen Roggenpfandbriefen ) Durchschnittswert für märkijhen Roggen in der Zeit vom bis 15. August d. J. wird auf 12,50 RM festgeseßt.

Stettin, den 17. August 1927. Pr. Pommersche Generallandschafts-

von Eisenhart-Rothe.

6 % ige Holzwertanleihe der Stadt Offenbach a. M. von 1923. Der für die Verzinsang d vom 1. Oktober 1926 bis 1. Oktober 1927 ist auf

er Anlei

38,04 Festmeter fest- Für den am 1. Ok- tober 1927 fälligen fünften Zinsschein bei 1 Festmeter / Festmeter 1,14 RM, bei 14 Festmeter 0,57 RM. Offenbach a. M., 19. August 1927. Der Oberbürgermeister.

Ne O.

Ve

1925

Direktion des Landschaftlichen Kreditverbandes für die

r qu Provinz Schleswig-Holstein.

wurden

882 976 1122 1142 1220 1261 1403 1448 1618 1632 1773 1824 1953 1961 2279 2394 2406 2919 2508

GM 21) 2689 2806 2857 2974 3096 3119 3301 3318 3414 3458 3563 3981 3699 3722 3825 3897 3934 3952 4085 4097 4200 4206 4384 4389 4494 4507 4636 4643 4752 4781 4892 4904 5000 95034 5119 5137 9441

9829 6002 6154 6326 6460 6592 6749 6995 7027

736L

T7452 7632

7860 8026 8160 8243 8502 8891 9078 9117 9345 9662

Nestanten aus der 1. Auslosung Lit. A (über je GM 105) Nr. 104

Lit. W (über je GM 42) Nr. 861 1506 1544 1559 1663 1874

ein-

Lit. C (über je GM 21). Nr. 3507 3555 3557 3678 3682 3870 3936 3944 3978 3983 3990 4023 4026 4028 4096 4456 4459 4506 4524 4529 4541 4554 4557 4593 4678 5162 5179 5222 5755 6410 6902 6903 7041 7072 7073 7109 7319 7320 7327 7348 7393 (422 7572 7586 7649 7842 7909 7977 8437 8601 8771 9008

Die Verzin)ung der ausgelosten Obli- gationen hôrt mit dem Tage der Fällig- feit auf. Mle Einlösung erfolgt bei den auf den Zins|cheinen aufgedruckten Zahlstellen. Die (Einlötungsbeträge für die Stücke aus der zweiten Autlo}ung werden |päter befannt- gegeben werden.

Rendsburg, im August 1927. Schleswig - Holsteinischer Elektrizitäts-Verband.

Der Verband®vorsteher. Nogge.

zu

he

E E L E R I E L I E Es I E T EIG B P E

5. Kommanditgesell- shasten auf Aktien, Aktien-

gesellshaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Ve

[45872] Rheinberg & Co. Kellerei Schloß; Rheinberg Akt. Ges., Geijenheim a. Nhein. Die Herren Aktionäre werden hierdurh zur außerordentlichen Generalver- fammlung auf den 10, September 1927, vormittags 11 Uhr, in das Notariatszimmer des Rechtsanwalts und Notars Justizrat Dr. Nomeiß, Wies- baden, Nikolasstr. 12, eingeladen. __ Tagesordnung: 1. Zusammenlegung der Aktien. 2. Aenderung der Statuten. 3, Genehmigung der Eröffnungsbilanz. 4. Aufsichtsratswahl. : E a. Nhein, den 19. August 1927. Der Vorstand. Oskar Werner. [47203] Nachtrag unserer Veröffentlichung vom 31. März 1927.

Laut Protokoll unserer Generalver- fammlung vom 15, März 1927 ist Herr W. G. Deußen, Berlin, aus dem Auf- sichtsrat ausgeschteden.

Berlin, den 19. August 1927.

A. Busse & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[47180]

Zigarettenfabrik „Triumph“

Aktiengesellschaft, Dresden. Aus dem Aussichtsrat ist ausgeschieden Herr Gustav Fuhrmann, Dresden. Jn den Aufsichtsrat neugewählt worden ist Herr Dr. Anton Wilhelm, Berlin-Pankow. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Major a. D. C. O. Brauer ist zum Vor- sitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden. [32133] Die Bauindustrie A.-G., Nastatt, ist lt. Beschluß in der a. o. G.-V. vom 16. Mai d. I. in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesell\haft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Nastatt, den 20. Mai 1927.

Bauindustrie A.-G., i. L, Die Liquidatoren: Hurrle. Lautenbacher. Bouman.

[47186] Bürgerliches Brauhaus Aktien-Gesellschaft, Herne.

Die Firma Bürgerliches Brauhaus Aktien-Gesellschaft, Herne, ist erloschen. Fhr Ve1imögen ist als Ganzes unter Aus- \{chluß der Liquidation auf die Schlegel- Scharpenseel-Brauerei Aktien-Gesellschaft, Bochum, übergegangen. Die Gläubiger der erloshenen Firma werden aufgefordert, fich bei uns zu melden.

Bochum, den 19. August 1927. Schlegel-Scharpenseel-Brauerei Aktien-Gesellschaft.

Der Vorstand. Harrer. [46839] Fn der Generalversammlung unserer Gesjellshaft vom 16. März 1927 sind folgende Herren neu in den Auffichtsrat unjerer Gesellshaft gewählt worden: Kommerzienrat Julius Gumpel, Han- nover, Konsul Kurt Gumpel, Hannover, Bankier Erich Meyer, Hannover, Bank- direktor Alwin Kues, Hannover, Bank- direktor Makowsky. Hannover, Graf Nikolaus Uexkuell, Berlin-Zehlendorf. Berlin, den 20. August 1927. Berliner Velvetfabrik M. Mengers & Söhne Afktiengeseilschaft.

Paul Mengers.

[47041]

J. O. 6appel A.-G., München.

3. Aufforderung zum Aktienumtausch. Unter Bezugnahme auf die 2. Auf- forderung in Nr. 171 vom 25. Juli 1927 fordern wir hiermit diejenigen Aktionäre, die ihre Papiermarkaktien noch nicht in Neichémarkaktien umgetauscht haben, auf, die Papiermarkaktien bis zum 25. Sep- tember 1927 beim Bankhaus Hardy & Co., München, Brienner Straße 56, zum Um- taush einzureichen. Für nom. 40 000 Papiermark wird eine Aktie à nom. 20 NM gewährt. Sofern Aktien bis zum 25. 9, 1927 zum Umtausch nicht ein- gereicht worden sind, werden diese gemäß S8 16 und 17 der Durchführungsverord- nung über Goldmarkbilanzen in Ver- bindung mit § 290 H.-G.-B. für kraftlos

2647 3904 4025 4523 4656 6675 7302 7540 8409 9012 9284 9295.1 L

Koterols und Prang, Notare zu Koblenz, Kaiser-Wilhelm-Ning 4, statt. steigerung erfolgt nur in einem Posten und nur gegen fofortige Barzahlung. Der Erlö8 abzüglich der entstehenden Unkosten wird binterlegt und steht den Berechtigten gegen Einreichung der kraftlos erklärten Aktien bogen

fügung.

[46827] Mitteldeutsche Hartstein-Jndustrie A.-G.

versammlung findet den 10. September 1927,

(Sejell)chatt, Frankfurt a. M., straße 63, statt. Tagesordnung: Vonlage des Geschäftsberichts, Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrebnung für das Jahr 1926. 2, Verteilung des Reingewinns. 3. Erteilung der Entlastung an Auf- sichtérat und Vorstand. 4. Wahlen zum Autsichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversamm- lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welhe pätestens am 3. Werktag bis mittags 12 Uhr vor dem anberaumten Termin, diesen nicht eingerechnet, ihre Aktien oder Hinterlegungs|cheine der Neichébank oder eines Notars bei der Deut)chen Bank Filiale Frankfurt a. M., der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., der Ge)ellshaftsfasse, Frankfurt a. M., Weserstraße 63, hinterlegt haben. Der Vorstand.

Weser-

[45874 | Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gejellichaft zu der am Montag, den 19, September 1927, vorm. 11 Uhr, in Nürnberg, Imhoffstraße 28/11, \tatt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung böflichst ein. Tagesordnung : 1, Vorlage und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung per 31. Dezember 1926 sowie des Berichts des Vorstands und Auf- fichtsrats. . Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat. . Beschluß über die Liquidation der Gesellschaft und Bestellung des Liguidators gemäß §8 23 der Satzung. 4, Aufsichtsratswahl. 5. Verschiedenes. Aktionäre, welche sich an der General- versammlung beteiligen und dort ab- stimmen wollen, haben ihre Aktien oder einen Hinterlegungs|chein über deren Hinterlegung bei einem deutschen Notar bis zum Mittwoch, den 14. September 1927, mittags 12 Uhr, bei der Gesellschaft zu hinterlegen und bis zum Schlusse der (Generalversammlung dort zu belassen. Nürnberg, den 16. August 1927. Fndustrie- und Metallbank Aktiengesellschaft. Der Vorsizende des Auffichtsrats ; (Unterschrift.)

[47042] Speicherei- und Speditions- Aktiengesellschaft.

Die neuen Gewinnanteil\cheinbogen mit Erneuerungss{heinen zu den Aktien unserer Gesellschaft über je RM 120, Nr. 1 bis 3000, mit Gewinnanteilsheinen Nr. 31 bis 40 werden vom 25. August

d. J. ab bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Oresden und Hamburg, oder

bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anftalt Abteilung Dresden, Dresden, oder

bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Dresden und Hamburg, oder

bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold, Dreéden, oder

bei dem Dresdner Kassen- Verein A.-G., Dresden (nur für Mitglieder des Effekten-Giro-Depots)

gegen Einreichung der alten Erneuerung8-

\cheine ausgegeben.

Dresden-Niesa, den 20. August 1927. Speicherei- und Speditions-

Aktiengesellschaft. Scherbel. Licebing.

[47090] Vereinigte Grauwacke- und Basalt Aktien-Gesellschaft, Bonn.

Nachdem die Frist für den Umtausch der Aktien unserer Gesellshait auf Grund des Zusammenlegungsbeschlusses der Ge- neralversammlung vom 24. März 1926 abgelaufen ist, werden bierdurch gemäß 8 290 H.-G.-B. diejerigen Aktien unferer Gesellschafi über je NM 50, welche nicht zum Umtausch eingereiht sind oder im Falle der Einreichung die zum Ersaß durch neue Aktien erforderlihe Zahl nicht er- reichen und der Gesellschaft niht zur Ver- wertung für Nechnung der Beteiligten zur Verfügung gestel!t sind, für kraftlos erklärt. Die nah §§ 290, 219 H.-G.-B. vor- geschriebene dreimalige Aufforderung zum Umtausch is unter Androhung der Krast- loserklärung im Deutschen Neichs- und Preußischen Staatsanzeiger unter dem 12. Februar 1927 in Nr. 36, unter dem 17. März 1927 in Nr. 64 und unter dem 13. April 1927 in Nr. 89 veröffentlicht worden.

Die an Stelle der sür kraftlos erklärten Aktien bei der Gesellschaft vorhandenen veuen Aktien werden für Nechnung der Beteiligten durch öffentliche Versteigerung verkauft werden. Die Versteigerung findet am 13. September 1927, vormittags 94 Uhr, im Büro der Justizräte Dr.

Die Ver-

einschließlich Gewinnanteil\chein- und Erneuerungsschein zur Ver-

erklärt. J. G. Sapypel A.-G., Der Vorstand. F. Mainzer.

Die dtesjährige ordentliche General- am Samdéêstag, vor- mittags 11 Uhr, im Ge|\chättshause der

der

[45847] Bekanntmachung.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur FEV. orDentlichen Generalversamms- lung am 13. September 1927 in den Näumen der Firma Conrad Weber & Co., Nürnberg, Frauentorgraben 3/TI, vor- mittags 113 Uhr, ein.

Tagesordnung :

I. Vorlage der Bilanz für das Ges schäftsjahr 1926/27 sowie Gewinn- und Verlustrechnung nebst Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats.

. Genehmigung der Bilanz nebst Ges winn- und Verlustrechnung. Beschluß- fassung über die Deckung des Ver- lustes.

ITI. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats. IV. Autsichtsratswahl.

Nürnberg, 15. August 1927.

„„Pegnitz‘‘Elektricitätswerk Aft. Ges. Der Vorstand. Kalbfell.

(46046]

Die Gesellschaft is laut Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 17. August 1927 aufgelöst. Zum Liqui- dator ist der Direktor Richard Heinrich, Stettin, Oberwiek 9, bestellt. Die Gläu- biger der Gejellschaft werden gemäß H.-G -B. § 297 aufgefordert, ihre An- sprüche anzumelden. Greif&wald, den 18. August 1927.

Gustav Bartens Aktiengesellschaft i. Liq. Der Liquidator: N. Heinrich.

(47024) -

Deutsche „West“ Gejellschaft Aktien-Gesellschaft, Köln.

Die Herren Aktionäre laden wir hiermit

zu der am 15. September d. J--

nachmittags 5 Uhr, in der Amtsstube

des Herrn Justizrat Dr. Hilgers, Koln,

Mohren straße la, stattfindenden General-

versammlung ein.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geichä}tsberihts und der Bilanz nebst Gewinn- und Berlusts fonto per 31. 12. 1926.

9, Genehmigung der Bilanz.

3. Entlastung des Vorstands und des Auf- sichtsrats. A ; Stimmberechtigt find dietentgen Aktio- näre, welche ihre Aktien spätestens Tage vor der Generalbersammlung bei der Ges-

fellshatt hinterlegen.

Köln, den 19. August 1927.

Der Vorstand. Geu b.

[46828] Zu am Donnerstag, den 15, September 1927, nachmittags 47 Uhr, im Sitzungszimmer der Schles sischen Landschaftlihhen Bauk zu Breélau, Awingerstraße 22, stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlung unjerer Gelellschaft werden unjere Aktio- näre hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung : 1. Bericht des Liquidators. : 2 FREeguns der Liquidationseröffnungs- ilanz. 3. Genehmigung derselben. 4. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens den 12. Sep- tember 1227 bei der Gesell|haft oder der Schlesischen Land|chattlichen Bank, Breslau, oder bei einem deutshen Notar hinterlegen. Die Bescheinigung über die Hinter- legung muß |pätestens bis 13. September 1927 bei der Gesellschast eingereiht sein, Die Hinterlegung hat bis Beendigung der Generalversammlung zu erfolgen. Breslau, den 19. August 1927. Speer & Schwarz Metallwarenfabrik Akt.-Ges. i. Le Der Liquidator: Ed m. Huske.

(47047) j Deutsche Schiff- und Maschinenbau- anstalt Aktiengesellschaft, Bremen, Joh. C. Teeklenborg Schiffs- werft und Maschinenfabrik,

Wesermünde-G. Unter Hinweis auf die am 5. Februar, 6. Mai und 7. Mai d. I. erfolgten Ver- öffentlichungen geben wir hiermit bekannt, daß nachstehende, zwecks Umtausch nicht eingereichte Papiermarkaktien der Ioh. C. A 4 E G n des H.-G.-B. für kraftlos erklart werden : “r. 543 719/21 735 926 956 1429 1661 1691 1891 1904 2089 2189 2197 9909 2476 2478 2513/14 2674 2724 9835 2875/76 2881 2967 3063 3106 3155 3222 3405 3630 3652 3832 3837 3851 3869 3883 4019 4076 4086/83 4091 4140 4223 4252 4271 4375/76 4379 4438 4510 4775 4816 4825/26 5079 5126 5182 5199 95238 5380 5496 5691 5745 5838 95870 95899 6290/9L 6857 7780 8186 8191 8358/59 8393 8482 8531 8608 8966 9007 9184/33 9253/54 9313/20 10501/02 10586 11698 11699/700 12071/75 13285 13439/42 3762/63 13871 14273 15040/44 15337 16519/21 16872 16985 17624/2959 = 137/PM 1000. Bremen, den 19. August 1927.

Der Vorstand.

einer

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlih für den Anzeigenteil Nechnungsdirektor Menger i n g, Berlin. Verlag der Geschäfts va (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Drukerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Zwei Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)

Bonn, den 19. August 1927. Der Vorstand.

und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 9%— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Wilhelmstraße Nr. 32. Nummern kosten 0,30 Neichsmark.

Geschäftsstelle SW. 48,

Einzelne Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48,

Wilhelmstraße Nr. 32.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 927

Ir. Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen BVarbez einschließli) des Portos

abgegeden.

Ca OMORRESE A C I O I A M B R

ahlung oder vorherige Einsendung des Betrage

Is

Æ” Alle zur Veröffentlichung im Neichs- und Staats§- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Drucfaufträge müssen völlig d ruckvreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruckck hervorgehoben werden sollen, Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- feiten oder Unvollständigkeiten des Manusfkrivts ab. “Wi

E S I P E E R E E O E I R R I E

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Verordnung über den Uebergang von Aufgaben der Reichs- arbeitsverwaliung auf das Statistische Reichsamt. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Breufzen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 31 der Preußischen Gejeßzsammlung.

LIEICE E A R N T I N A I A E T

Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Verordnung

über den Uebergang von Aufgaben der Reichs- arbeitsverwaltung auf das Statistische Reichsamt.

Vom 21. August 1927.

Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Tarifstatistif einschließlich der Führung des Tarifarchivs, der Statistik der Streiks und Aussperrungen, der Statistik der Verbände von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Beamten, der Arbeitsge mein- schaften sowie die Führung des Verbandsarchivs gehen von der Neichsarbeitsverwaltung auf das Statistische Reichsamt über.

Jm Statistischen Reichsamt wird eine besondere Abteilung für Sozialstatistik eingerichtet. : :

Das Nähere zur Ausführung dies er Verordnung bestimmen der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister gemeinschaftlich. |

Die Verordnung tritt am 25. August 1927 in Krast.

Berlin, den 21. August 1927. Der Reichskanzler. Marx. Der Reichsarbeitsminister. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Geib. F. V.: Dr. Trendelenburg.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des E über wert-

beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (NGBl. 1 S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold. . . « « - - 84 sh 104 d, für ein Gramm Feingold demna -. - 32,7455 pence,. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt-

machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einsließlich des |

Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung

vorausgeht. Berlin, den 283. August 1927. : Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Seel. Gleimius.

Preußen. Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 13 270 die Verordnung zur Aenderung der Preußischen Pachtshutzordnung 1925, vom 18. August 1927. Umtang } Bogen. Verkau}spreis 0,15 NM.

Berlin, den 23. August 1927.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Jn der Ersten bis Neunten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist das Handel s- abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Frank- rei ch veröffentlicht. S Der Königlih rumänische Gesandte Nano hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Aure lian die Geschäfte der Gesandtschaft. Der lettländishe Gesandte Dr. Woit ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Begrundung

u DEM Entwurf eines Geseÿües zur Aus- führung der Artikel 146 Abs. 2 und 149 dex

Reichsverfassung. 1. Allgemeiner. Teil.

1, Im Artikel 146 Abs. 2 der Reichsverfassung ist bestimmt, innerhalb der Gemeinden auf Antrag von Grziehung®- Volksschulen ihres Bekenntnisjes und ihrer Welt=- anschauung einzurichten sind, soweit Hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne des Abs. 1 dieses Artikels, nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten soll dabei möglichst berücksichtigt werden. Das Nähere über die Ein= richtung solcher Schulen soll die Landesgesebgebung _nach den Grundsäben eines Reich8geseßes bestimmen, Artikel 174 Sab 1 der Reichsverfassung schreibt vor, bis zum Erlaß dieses im Artikel 146 Abs. 2 vorgesehenen Reichsgeseßes bleibe es bei der bestehenden Rechtslage. Unter der bestehenden Rechtslage 1|t dabei die Rechtslage in Ansehung der Verhältnisse zu verstehen, für welche in dem dur Artikel 146 Abs. 2 vorbehaltenen Reichs- gese Grundsäße aufgestellt werden sollen. Diese Verfassungs- vorschrift hindert bis zum Jukrafttreten des vorgeschenen MNeichs- geseßes ven Erlaß neuer landesrechilicher Vorschriften, die cine Aenderung der bisherigen Gesebßgebung über die befenntnis- mäßige und weltanschauliche Gestaltung des Volksschulwesens mit sih bringen. Erst mit dem Erlaß des 1m Artikel 146 Abs. 2 vor- gesehenen Reichsgesebes erhalten die Länder in dieser Hinsicht freie Hand. Daraus ergibt sich ohne weiteres die Dringlichkeit des Geseßes, das hier im Entwurf vorgelegt wird.

9. Soweit der Entwurf sich auf die Ausführung des Ar-

daß 11 berechtigten

und Entwicklung dieser Schulform beeinträhtigt werden. Um eine solche Beeinträchtigung zu verhindern, muß die Gewähr ge- schaffen werden, daß auch Anträge von Exziehungsberechtigten auf Einrichtung von Gemeinschaftsshulen sich durh]eßen können. Die Bestimmung, daß auch die _Gemeinschaftsshule. auf Antrag einzurichten ist, bedeutet feine Stellungnahme Zu der viel ums strittenen Frage, inwieweit dex Artikel 146 Abs. 1 bei einer Neuordnung des Volksshulwesens der Gemeinschaftsshule eine Vorzugsstellung zuweisen wollte und wie etne jolche Vorzugs=- stellung angesichts der in den meisten Ländern bestehenden Sachs lage überhaupt geschaffen werden könnte. _Wie man auch die Frage der Vorzugsstellung der Gemeinschaftsshule auf Grund des Artikels 146 Abs. 1 und ch2 beurteilen mag, dle ihr durch die Verfassung zugewiesene Stellung wird keinesfalls dadurch beein- trächtigt, daß in dem vorliegenden Entwurf auch für sie die Mög- lichkeit geschaffen wird, auf Antrag von Erziehungsberechtigten eingerichtet zu werden. Jm Ubrigen ist aber im 8 2 des Entipurss noch ein ausdrüdckliher Hinweis auf Artikel 146 Abs. 5 auf- genommen, durch den klargestellt iverden soll, daß der Entwurf mit seinen Bestimmungen Über die Gemeinschaftsshule deren Rechtsstellung nicht erschöpfend regeln will, sondern sr sie nur insoweit Bestimmungen trifft, als dies bei Erlaß des im Artikel 146 Abs. 2 geforderten Grundsabgeseßes sih als notwendig erweist. Den Ländern bleibt es hiernah unbenommen, auf Grund des Artikels 146 Abs. 1 weitere Bestimmungen Über die Gemein- shafts\hule zu treffen, beispielsweise allgemein oder im Einzel- falle, selbstverständlich unbeschadet des Antvagrechts der Erzie- hungsberechtigten, anzuordnen, daß Schulen, die wegen der Zu- nahme der Schülerzahl in einer Gemeinde neu zu errichten sind, als Gemeinschaftsshulen eingerichtet werden.

5. Von den beiden im Artikel 146 Abs. 2 der Reichsverfassung vorgeschenen Schulformen, die dort als „Volksschulen ihres Bes- fenntnisses“ und „Volksschulen ihrer Weltanschauung“ bezeichnet sind, bedarf die lehtere noch einer besonderen Erläuterung. Der Ent- wurf stellt sich auf den Standpunkt, daß nach den Verhandlungen der Nationalversammlung durch Artikel 146 neben der Gemeinschasts- \{chule nur die Bekenntms\chule einerseits und die weltliche Schule im Sinne des Schulideals gewisser Kreise andererseits zugelassen werden sollte, daß also unter der „Volksschule ihrer Weltan|\chauung des Artikels 146 Abs. 2 die im Artikel 149 Abs. 1 genannte be* fenntnisfreie (weltliche) Schule zu verstehen ist. Da jedoch im Artikel 146 Abs. 2 das Wort „Weltanschauung“ gebraucht ist, und da im Artikel 137 Abs. 7 der Reichsverfassung den Vereinigungen, die sh die Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, gewi}|e Nechte eingeräumt sind, die den Rechten der Meligionsgesellschasten entspreben, war es in Entwiklunç, des Grundgedankens des Artikels 137 der MNeichsverfassung geboten, den Angehörigen von MWeltanschauungsvereinigungen unter bestimmten Vorausseßungen das Recht zuzuerkennen, an der bekenntniéfreien Schule eine besondere Berücksichtigung dieser Weltanschauung zu beantragen (vgl. hierzu

au die Einzelbegründung zu §§ 2 und 9).

Z Der Entwurf behandelt, wie hon die Ueberschrift sagt, auch das mit den Fragen des Artikels 146 Abs. 2 1m engen P E stehende Gebiet des Artikels 149 der Reichsverfassung. Na

tikels 146 der Reichsverfassung bezieht, beschränkt er sich grund=- säblich auf den Jnhalt des Abs. 2 dieses Artikels. Wenn aber das Geseß eine Regelung für die im Artikel 146 Abs, 2 erwähnten Schulformen trifft, so ergeben -sih hierbei notwendig Rü- wirkungen auch für die nah Bekenntnissen nicht getrennte (mit Religionsunterricht versehene) Schule Insoweit mußten dem=- nach in den Entwurf auch Bestimmungen fur diese Schule auf- genommen werden. Sie wird im Entwurf als Gemeinschaft8=- \chule bezeichnet.

3. Der Entwurf ist von der Absicht geleitet, das bestehende Volksschulwesen der Länder möglichst vor Erschütterungen und tiefgreifenden Umgestaltungen zu bewahren und die ent tehenden Kosten auf ein möglichst geringes Maß zu beshränken. Er mu te deshalb an den in den einzelnen Ländern und Gebieten des Reichs bestehenden Zustand anknüpfen und den Versuch machen, hierauf aufbauend cîne stetige Entwicklung des Volksshulwesens in der durch die Vorschriften der Reichsverfassung gegebenen Richtung anzubahnen. Dieser Absicht dient zunachst die Bestimmung im 18 Aús. 4 des Entwurfs, wonach die bestehenden Schulen als im ntrag zustande gekommen gelten, wenn nicht vorshrifstsmäßige Anträge A andere Schulformen gestellt werden. Durch diese Bestimmung joll vermieden werden, daß alsbald nah dem JFukrafttreten des Gesetzes die Erde, berechtigten Anträge im Sinne des Artikels 146 Abs. 2 der Reihs- verfassung und der 88 7 ff. des Entwurfs zu stellen haben, ohne Rüeksiht darauf, ob die in ihren Wünschen entsprechende Schul- form in der Gemeinde bereits vorhanden ist oder niht. Jede andere Uebergangsbestimmung würde überall, also au in den Gemeinden, in denen es voraussichtlich bei den bestehenden Schul- formen sein Bewenden haben wird, Schulkämpfe entfachen sowie unnötige und kostspielige Verwaltungsarbeit verursachen. Eine solche aus Gründen der praktishen Notwendigkeit für die Ueber- gangszeit vorgesehene A von Anträgen zugunsten der je- eils bestehenden Schulsormen ist rehtlich unbedenklich, da hier- durch in keiner Weise dem Rechte der Eee tigten vor- gegriffen wird, ihren Willen durch Stellung ‘entspre ender An- träge zum Ausdruck zu bringen, und da sie auch im übrigen die Gean Ida Weiterentwicklung des Schulwesens im Sinne der Reichsverfassung nicht hindert. ,

4, Als Folge dieses Aufbaus

Sinne der t auf

des Entwurfs ergab sich die Not- wendigkeit, auch Anträge auf Einrichtung von Gemeinschafts-

Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

E I E R R R I R E E I E

Mrtifel 149 Abs. 1 ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahne der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen. Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfah ist infolgedessen ein wesentlichhes Merkmal der Gemeinschaftsschule und der_ Befkenntnis- \chule, durh das diese sich von der bekenntnisfreten Schule grund- äßlih unterscheiden. Da nun der Religionsunterricht in Uebereins E mit den Grundsäßen der Religionsgesellschaft, unbeschadet des Aufsichtsrechts des Staates, zu erteilen is, und da gerade dieje Bestimmung wiederholt Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten über das Zusammenwirken zwischen Staat und Religionsgesell\schaft gegeben hat, so war es notwendig, hierüber einige allgemeine Grundsäße aufzustellen. Das Recht der Neichsgesegebung hierzu ergibt sich daraus, daß nah Artikel 149 Abs. 1 Zaß 2 der Reichsverfassung die Erteilung des Religionsunterrichts im Rahmen der Schulgeseßgebung zu regeln L und daß nah Artikel 10 der Reichsverfassung das Reich im Wege der Gesehgebung Grundsäße für das Schulwesen aufstellen kann.

7. Der Entwurf sucht in Anknüpfung ar : D wesen und unter Einbeziehung der durch die Reichsverfassung neu geschaffenen bekenntnisfreien (weltlichen) Schule dem Zusammenprall der unüberbrückbaren weltanschaulichen Gegensäße, die im deutschen Volke vorhanden sind, dadurch seine Schroffheit zu nehmen, _ daß er den verschiedenen Weltanshauungen in der Volksschule ihr Sonder=- recht gewährt. Dies geschieht in Ausführung des Sinnes und des Wortlauts der N dadurch, daß er, unbeschadet der \taat- lihen Schulhoheit, die bglichfeit schafft, den Willen der Erziehungs- berehtigten bei der Erhaltun und Einrichtung von Gemeinschafts- schulen, Bekenntnis\hulen und bekenntmöéfretien Schulen weitgehend u berücfsichtigen, daß er ber Schulgesezgebung der Länder zur Berück- Ktigung ihrer mannigfachen besonderen Verhältnisse noch aus- reihenden Spielraum läßt, und daß er unter entschiedener Betonung der staatlichen Schulaufsicht A ras Zusammenwirken zwischen Staat und Religionsgesellschaft festseßt, das notwendig ist, wenn der Religionsunterricht nah den Grundsäßen der Meligionsgesellschaft erteilt werden soll. l

8. Der Entwurf besteht aus sechs Abschnitten. Der exste Abschnitt handelt vow den Aufgaben, Formen und Kennzeichen der deutschen Volksschule. Er seßt Aufgaben und Ziele der Volks- chule in großen Zügen fest, zahlt ihre verschiedenen Formen auf, kennzeichnet sie nah ihren gemeinsamen Merkmalen und nach ihrer r ed Eigenart und grenzt sie egeneinander ab. Der zweite Abschnitt handelt von der Einrichtung und Umiwwandlang der

an das bestehende Schul-

shulen vorzusehen, obwohl im Artikel 146 dexr Reichsverfassung | davon nicht die Rede ist; denn andernfalls könnte die Einrichtung

Schulformen. Er bestimmt, wer berechtigt ist, Anträge auf Ein»