1927 / 206 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Sep 1927 18:00:01 GMT) scan diff

50032] | Herr Geheimer Bergrat Dr. Victor Weidtman ist durch Tod aus dem Aut- sihtérat unierer Gejellihaft ausgeschieden.

M. - Gladbach, den 31. Auguft 1927. Rheinisch-Westfälische Rückversiche-

rungs-Aktien-Gef{ellschaft. 4 Der Vorstaud. [60011]

In Ergänzung der Bekanntmachung unseres Aufsichtsrats vom 12. 8. 1927 (Nr. 190 d. D. N.-A.) geben wir noch bekannt, daß u. a. als Hinterlegungsftelle für unsere Aktien für die Deutshe Bank die Niederlassungen Aue und Chemnitz in Frage kommen.

Aue i. Sa., den 31. August 1927. Maschinenfabrik Hiltmann & Lorenz e _ Aktiengesellschaft.

[50028] as Mercator-Olof}f Bremer Kolonial- und Handels-Aktiengesellschaft,

Einladung zur secchzehuten ordeut- lien Generalversammlung auf Montag, den 26. September 1927, mittags 12 Uhr, im Sibßungssaale der Darmstädter und Nationalbank K. a. A,, Bremen, Unser Liebfrauenkirchhof 4/7, 1.

Tagesorduung:

l. Borlegung des Geschäftsberichts des Vorstands und des Ausssichts- rats, der Bilanz und dex Gewinn- und Berlustrehnung für das Ge- [chäftsjahr 1926/27.

2. Entlastung des Vorstands und Auf-

sichtsrats.

3. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, welhe gemäß § 26 des Ge- sellschaftsvertrags ihre Aftien bis Mou zum 22. September einschl. interlegt haben.

Hintexlegungstellen sind:

Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Bremen, Berlin, Hamburg und Mannheim,

J. F. Schröder Bremen, Bankverein für A. G., Bremen, Carl F. Plump & Co. Bremen. Bremen, den 20. August 1927.

Der Vorsißende des Aufsichtsrats:

D110 p. Deiner en

Van M 0. U.

Nordivestdeutichland

[60037] L Deutsche Werft Uktiengefellschaft.

Außerordentliche Generalversamnm:- lung der Aktionäre am Dienstag, den #7, September 1927, vormittags L Uhr, im Saale 126 der Börse zu Hamburg.

TagesLordvnung:

1, Genehmigung des Verschmelzungs- vertrags, durch den das Vermögen der Retherstieg - Deutsche Werft Aktiengesellschaft unter Auss{luß gemäß § 306 H.-G.-B. dex Liqui- dation des Vermögens der Reiher-

a - Deutsche Werft Aktienge?ell- chaft als Ganzes übernomnien wird gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft der- art, daß für RM 1500,— Aktien dex Reiherstieg - Deutsche Werst

Aktiengesellschaft RM 1000,— Aktien der Deutsche Werft Aktiengesellschaft gewährt werden.

. Erhöhung des Grundkapitals der Gefellshafst von RM 8 000 000,— auf RM 10 000 000,—.

3, Aenderung des 3 der Satzung, betreffend das Grundkapital.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Aktionäre, die an dexr Generalver- sammlung teilnehmen wollen, haben 1hre Aktien oder den Hinterlegungs|chein der Reichsbank, der Bank des Berliner Kassen-Vereins oder eines deutschen Notars spätestens am dritten Tage vor dem Tage dexr Generalversammlung während dexr Geschäftsstunden bei der Gesellschaft oder dexr Dresdner Bank in Hamburg zu hintexlegen.

Hamburg, den 31. August 1927.

Der Vorstand. [50042] Vereinigte Malzfabriken Goldene Aue Akt.-Ges., Artern, zu Artern.

Hierdurch gestatten wir uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 30. September 1927, vorm. 1114 Uhr, im Hotel zur Krone in Artern stattfindenden ordentlichen E A ergebenst cinzu- aden.

Tagesorduung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts mit Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung für das Fahr 1926/27 und Beschlußtassung über die Genehmi- gung derselben sowie über die Ver- endung des sih ergebenden Rein-

ewinns.

2, Entlastung der Mitglieder des Vor- stands und des Aufsichtsrats.

3. Aufsihtsratswahlen.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Akkionäre be- reÞtigt, die ihre Aktien bzw. au lavtende Depotscheine der Reichsban oder eines Notars gemäß 15 der Saßungen spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bis 1 Uhr mittags, sofern aber dieser Tag ein Sonntag odex ein staatlich an- erkanntex allgemeiner Feiertag ist, spätestens an dem diesem vorher- chenden Werktage bis zux gleichen Stunde bei der Gesellshaft in Artern, dein Bankverein Artern, Spröngerts, Büchner & Co., K. G. a. A., Artern, oder einex seiner Abteilungen oder der Dresdner Bank Filiale Halle, Saale, oder dem Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Halle, hinter- legt haben.

Artern, den 1. September 1927.

[49753]

Einladung zur ordentlichen General-

versammlung auf Dienstag, den 20. September 1927, vorm. 11 Uhr, in den Näumen des Au!sichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Hanns Heiman, Berlin- Charlottenburg, Hardenbergstraße 24. Tagesordnung :

1, Vorlegung desGeschäftsberihts desVor- stands für das Geschäftsjahr 1926/27 mit den Bemerkungen des Aufsichts- rats. 2. Festlegung und Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustre{nung für das Geschäftsjahr 1926/27, 3. Entlastung des Vor- stands und Aufsichtörats.

Hcch. Fasbender Akt.-Gef. Der Vorstand. Bacher.

[50041] Schlesienwerke für Holzverwertung Aktiengesellschaft, Breslau, Wir laden hiermit die Aktionäre Unserer Gesellichaft gzu . der am 24. September 1927, nachm. 3 Uhr, in Berlin, Hotel Excelsior, stattfindenden ordveutlichen Generalversammlung für das Fahr 1926 ein TageSordnunung:

1. Wahlen zum Aufsichtsrat.

2. Vorlegung der Bilanz, dex Geivinn- und Verlustrechnung jowie des Be- rihts des Vorstands und Aufsichts- rats für das Geschäftsjahr 1926.

3. Beschlußfassung Über Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrehnung.

4, Beschlußfassung über die Entlastung dex Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

5. Beschlußfassung änderungen:

a) § 4 Abs. 1, betr. Herabseßung des GOrundfapitals durch Zu- sammenlegung von Aktien und gleichzeitige . Beschlußfassung über Kapitalserhöhung;

b) § 18 Abs. 3, betr. Stimmrecht.

Diejenigen Aktionäre welche an der

Generakversammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 18 der Saßung ihre Aktien ohne Couponbogen oder die darüber ausgestellten Hinterlegungs8- scheine einer der nahbenannten Stellen:

a) eines deutschen Notars,

b) der Reichsbank,

c) der Deutschen Bank, Berlin,

a) der Direction der S haft, Berlin, oder einer der Nieder- lassungen dieser Banken,

0) des Bankhauses S. Bleichröder,

Berlin, f) des Bankhauses H. Aufhäuser,

übex Saßungs-

München, g) des Bankhauses Breslau, spätestens am dritten Tage vor der (Generalversammlung bei der Gesell- \chaftskasse oder bei einer der nah- benannten Banken: 1. Schlesisher Bankverein, Filiale derx Deutschen Bank, in Breslau 92. Bankhaus E. Heimann in Breslau, 3. Deutsche Bank, Zweigstelle Glaß in Glaß, gegen Ausstellung einex Stimmkarte zu hinterlegen. Breslau, den 1. September 1927. Der Borstaud. Fröhlich.

E E O S Reiherstieg -Deutsche Werft Aktiengesellschaft.

Außerordentliche Generalver- sammlung der Aktionäre am Diens- tag, den 27. September 1927, vor- mittags 10 Uhr, im Saale 126 der Börse zu Hamburg. Tagesordnung: Sg des Verschmelzungs- vertrages, durch den das Vermögen dex Gesellschaft untex Aus\{hluß der Liquidation gemäß § 306 § -G.-B. als Ganzes auf die Deutsche Werft Aktiengesellschast übertragen wird gegen Gewährung von Aktien der ubernehmenden Gesellschaft derart, daß für RM 1500,— Aktien der Reiherstieg-Deutsche Werft Aktien- Rie RM 1000,— Aktien der Deutsche Werft Aktiengesellschaft ewährt werden. Auflösung der Besellschaft. Aktionäre, die an der Generalver- ammlung teilnehmen wollen, haben thre Aktien nebst einem doppelten arith- metish geordneten Nummernverzeichnis spätestens 5 Tage vor der General- versammlung also bis zum 22. Sep- tember 1927 bei der Gesellschaft oder der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg, Adolphsbrücke 10, oder bei einem deutshen Notax gegen Be- scheinigung bis zur Beendigung der (Generalversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs8- stelle für sie bei einex Bankfirma bis (e Beendigung der Generalversamm- ung im Sperrdepot gehalten werden. Statt der Aktien können auch von der Reichsbank oder der Bank des Berliner Kassen-Vereins oder Liquidations-Casse in Hamburg, Aktiengesellschaft zu Ham- burg, oder einer sonstigen Effektengiro- fasse ausgestellte Hinterlegungsbescheini- gungen hinterlegt werden. Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so muß die notarielle Hinterlegungsbescheini- gung spätestens am Tage vor der Generalversammlung bei der E vorgelegt werden. Die Hinterlegungs- e müssen die Erklärung enthalten, die Herausgabe der Aktien nux gegen die Rückgabe des Scheines erx- folgen darf. Hamburg, den 31. August 1927.

Heimann,

[50026] Bekanntmachung. Das von der Betriebsvertretung in den Au}sichtsrat deklegierte Mitglied Oerr August Schâfer ist aus dem Autsichtsrat ge!chieden; an seine Stelle ift Ludwig Luibl getreten. München, den 31. August 1927. Jsaria - Zählerwerte Aftiengefellschaft. Geyer.

auß- Herr

[49182] Durch den Beschluß der Gesellschafts- ver)ammlung vom 29. April d. F, ift die Liquidation der Gefell\haft beschlossen worden. Wir fordern hiermit die Gläu- biger der Gesell|ha1t auf, ihre Ansprüche bei der Gejell)hast anzumelden.

Dr. Fng. Subkis & Co. Akt-Ges. sür drahtlose Te!egraphie,

Liquidator; Dr. Subtkis. [50069]

Bayerisches Portlamdzemeuntwerk Kiefersfelden Aktiengesellschaft, Kiefersfelden.

Die außerordentlihe Generalver- sammlung vom 28, Funi 1927 hat be- [hlossen, das Grundkapital der Ge- sellschaft von RM 800 000,— auf RM 400 000,— in der Weise herab- zusehen, daß die RM 800 000,— Stammaktien im Verhältnis von 2:1 auf RM 400 000,— zusammengelegt

werden.

Diese Generalversammlung hat ferner beschlossen, das zusammengelegte Kapital von RM 400 000,— um 400 000,— auf RM 800 000,— durch Ausgabe von 400 Stück neuen Fnhaberstammaktien à RM 1000,— mit Dividende für das Geschäftsjahr 1927 wieder zu erhöhen. Das geseblihe Bezugsreht derx Aktio- näre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung des Bankhauses Baß & Herz in Frankfurt a. Main stehenden Konsortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den bisherigen Aktionären zum Bezuge im Verhältnis von 1 : 1 anzubieten. Die vorstehenden Beschlüsse der Generalver- sammlung sind in das Handelsregister eingetragen worden.

L. Bezug8Z3angebot.

Wir fordern hiermit unsere Aktio- näre auf, ihr Bezugsreht bei Ver- meidung des Auss{lusses bis zum 22. September 1927

einschließlich bei den folgenden Stellen: a) Bankhaus Baß & Herz, Frank-

utt A E.

b) Bayerische Vereinsbank, München, c) Bankhaus Alfred Lerchenthal,

München, auszuüben. Die Ausübung des Bezuqs- rechts erfolgt durch Einreichung des Dividendenscheins Nr. 4 der nicht zu- sammengelegten Aktien. Auf Reichsmark 2000,— nmicht zusammengelegte Aktien (-— RM 1000,— zusammengelegte Stücke) entfallen RM 1000,— neue Stammaktien zum Preise von 105 % zuzüqlich Börsenumsabsteuer, Die be- ziehenden Aktionäre erhalten über den eingezahlten Betrag Kassenquittung, gegen deren Rückgabe die Aushändiqung der neuen Stücke nach Fertigstellung erfolgen wird. Für diejenigen Aktionäre, die weniger als RM 1000,— neue Aktien beziehen, stehen Abschnitte à RM 100,— zur Verfüguna.

11, Zusammenlegung.

(1. Aufforderung.) Gleichzeitig fordern wir unsere Aktio- näre auf, ihre Aktien bis zum 15, De- zember 1927 einschließlich bei den obengenannten Stellen während der üblihen Geschäftsstunden zum FZwecke der Zusammenlegung einzureichen. Die Zusammenlequng erfolgt in dex Weise, daß gegen RM 200,— bisheriaec Aktien mit Dividendenschein Nx. 5 RM 100,— neue Aktien mit Dividendenschein Nr. 1 ausgehändiat werden. Solange die neuen Aktien nicht fertigaestellt sind, er- halten die Einreicher Quittunaen, gegen deren Rückgabe die neuen Stücke er- hoben werden können; nach Fertig- stellung erfolgt der Umtausch Zug um Zug.

Diejenigen Aktien, die niht bis zum 15. Dezember 1927 eingereiht sind bzw. zux Zusammenlequng in der be- \{lossenen Form niht ausreichen und zur Verwertung für Rechnung der Be- teiliaten nicht zur Verfüquna gestellt worden sind, werden aemäß § 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. An Stelle von je 10 für kraftlos er- flärten Stammaktien zu je RM 20.— wird eine neue Stammaktie zu Reich8- mark 100,— ausaqeacben. Diese nenen Aktien werden für Rechnung der Be- teiligen durch die Gesellschaft zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch offentliche Versteigeruna verkauft; der Erlös wird den Be- teiliaten nach Verhältnis ihres Aktien- besikes zur Verfüaung aestellt. Die Anmeldestellen sind bereit, nah Möalichkeit die Regelung von Spitzen- betragen bei der Busammenlequna und bei der Ausübung des Bezugsrechts unter den Aktionären zu vermitteln. Bezug und Umtausch sind provision83- frei, wenn sie am Schalter der ae- nannten Banken erfolgen; andernfalls wird die üblihe Provision in An- rechnunqg aecbracht. Die Anmeldestellen sind berechtigt, aber nit verpflichtet die Legitimation des Vorzeigers von Kossenquittunaen zu prüfen, KieferAfelden, 1. September 1927. Vanerische3 Portlandzementwerk Kiefersfesden NAfktiongesellschaft,

Kiefersfelden.

Der Vorftand.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Büchner. N

Der Vorfiand.

[50025]

Aktiengesellschaft vormals beehrt fi, ihre Mitglieder auf Diens- tag, 27, September 1927, vorm, 11 Uhr, zur 5. ordentlichen General- verfammiung in den Gasthof zum Bahnhof Endersbach höfl. einzuladen. Tagesordnung :

1. Beschlußtassung über Jahresabs{chluß, Gewinnverteilung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtêrat.

2. Autsichtératswahl.

Stimmberecbtigt ist nur, wer seine

Aktien spätestens 2 Tage vor der General- versammlung (Versammlungs- und Hinter- legungêtag nit mitgerechnet) in den Ge- schäftsftunden bei der Gesellschait, bei einer Bank oder bei einem deutschen Notar hinterlegt und in den legten beiden Fällen den Hinterlegungsshein innerhalb der Hinterlegungéfrist beim Vorstand einreicht.

Der Vorstand.

Erich Akermann.

[50067] Vereinigte Glanzstoff-Fabriken, Aktiengesellschaft, Elberfeld. Fn der außerordentlichen General-

versammlung unserer Gesellschaft vom

24: AUguit 1927 it u. a, bes(Glossen

worden, das Stammaktienkapital von

nom. RM 42 000 000 auf nom. Reichs- mark 60 000 000 zu erhöhen durch Aus- gabe von 60 000 Stück auf den Fnhaber lautenden neuen Stammaktien über je

RM 300,—, welche an der Dividende

für das Geschäftsjahr 1927 mit dex

Halfte teilnehmen und vom 1. Fanuar

1928 ab voll dividendenberechtigt sind.

Das geseßliche Bezugsrecht der Aktionäre

ist ausgeshlossen worden. Von den

neuen Stammaktien ist ein Teilbetrag von RM 8400 000 von einem unter

Führung der Deutschen Bank stehenden

Bankenkonsortium übernommên worden

mit der Verpflichtung, sie den Aktio-

nären unserex Gesellschaft zum Bezuge anzubieten.

Nachdem die durchgeführte Kapital- erhöhung in das Handelsregister ein- getragen ist, fordern wir im Namen des Bankenkonsortiums unsere Stamnt- aktionäre auf, ihr -Bezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:

1. Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Aus\chlusses bis zum 30. Sep- tember 1927 (einschließlich)

in Berlin:

bei der Deutschen Bank,

N Bankhause Georg Fromberg T0., bei dem Bankhause C. C er-

Triex & Co. Kommanditgesellschaft

auf Aktien,

in Elberfeld:

bei der Bergish-Märkischen Filiale der Deutschen Bank,

in Aachen:

bei dexr Deutschen Bank Filiale Aachen,

in Hamburg:

bei der Deutschen Bank Filiale Ham- burg,

1n Frankfurt a. M.: bei der Deutshen Bank

Frankfurt, bei dem Bankhause Lazard Speyer-

Ellissen,

in Köln:

bei der Des Bank Filiale Köln während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. 2. Bei der Anmeldung des Bezugs- rechts sind die Mäntel der alten Aktien nach der Nummernfolge geordnet mit einem Anmeldeschein, wofür die bei den Stellen erhältlichen * via Wi verwenden sind, einzureihen. Der ezug der neuen Aktien erfolgt þpro- visionsfrei, sofern die alten Aktien an den Schaltern der Bezugsstellen ein- gereiht werden; anderenfalls wird die Ubliche Bezugsprovision berechnet. 3. Auf je 5 alte Stommaktien über je nom. RM 390,— kann eine neue Stammaktie über nom, NM 300,— zum Kurse von 120% bezogen werden. Von dem Bezugspreis von 120 % sind 30 % zuzüglich des Auf- eldes von 20 27 bei Ausübung des ezugsrechts, weitere 35 % späte- stens am 15. November 1927 und die restlichen 35% spätestens am 15. Dezember 1927 einzuzahlen. Die zweite Einzahlung und die Rest- einzahlung haben bei oer gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die erste Einzahlung geleistet wurde. Eine FZinsvergütung auf vorzeitige Vollzahlungen wird nicht gewährt. 4. Die Aktien, für die das Bezugs- recht geltend gemacht worden ist, werden entsprechend abgestempelt und aisdann zurückgegeben. Die Einzahlungen werden auf dem an dem Anmeldeformular haf- tenden Quittungsabschnitt bescheinigt. 5. Die Aushändigung der neuen Aktienurkunden erfolgt baldmöglichst nach Vollzahlung gegen Rückgabe der er- teilten, niht übertragbaren Quittungen bei derjenigen Stelle, wêlche die Quittung ausgestellt hat. Zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Quittungen sind die Stellen berechtigt, aber niht verpflihtet. Soweit der Bezug durch Vermittlung von Banken und Bankiers erfolgt, die Mitglieder einer Effektengirobank sind, werden diesen die neuen Aktien auf Wunsch nah Vollzahlung bei der betreffenden Effektengirobank auf Eff-ktengirokonto gutgebracht. Elberfeld, im September 1927. Vereinigte Glanzstoff-Fabriken, Aktiengesellschaft.

Bank

Filiale

S ] 750064] Die Württembergische Ziegelwer- Cari | Oettinger, Endersbach im Kemstat, |

Chemische Fabrik

| vorm. Goldenberg Geromont & Cie,, : _Winkel (Rheingau).

_Herr Dr. Oscar Neuberg, Wiesbaden,

it aus dem Aufsichtêrat unserer Gefsells

schaft ausge!chieden. i Wiesbaden, den 29, August 1927.

Die Direktion.

{50062}

Laut Beschluß der Generalversammlung vom 6. Mai 1927 wurde Herr Ober- bürgermeister Dr. Alfred Glücksmann in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu hinzutz gewählt.

Berlin, den 3. September 1927. Handels - Aktiengesellschaft ,„„UAtlantic““.

Sperber. dla.

Der Aufsichtsrat.

Dr. A. Südekum. Max Nösöver.

[50035]

Allgemeine Textil-Manufafktur

Aktieugesellschaft, Berlin C. 2,

__ BVischofstraße 14/15.

1. Zusammenlegung des Aktien-

e kapitals.

Die Beschlüsse der ordentlihen Ge- neralversammlung vom 9. Mai 1927 [ind nunmehr in das Handelsregister eingetragen. Danach wird das Attien- fapital, das bisher RM 400 000,— be- trug und aus 1000 Aktien zu je NM 200,— und 10 000 Aktien zu je RM 20,— besteht, auf RM 40 000,— herabgeseßt, und zwar in folgender Form:

a) Die auf je RM 200,— lautenden Aktien werden mit dem Aufdruck versehen:

„Dex Nennbetrag dieser Aktie ist laut Generalversammlungsbes{luß vom 9. Mai 1927 auf Reichs- mark 20,— herabgeseßt worden.“

: Der Vorstand.

b) Bei den auf RM 20,— lautenden Aktien wird von je 10 Aktien eine Aktie mit dem Stempel versehen:

„Diese Aktie bleibt gemäß dem Generalversanmlungsbescchluß vont 9, Mai 1927 gültig.“ Dex Vorstand.

Dagegen werden die ferneren neun Aktien vernichtet. Soweit von Aktionären eingereichte Aktien die zu b notwendige Zahk nicht erreichen, der Gesellschaft aber ur Verwertung für Rehnung der

eteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden von je 10 solcher Aktien neun vernichtet und eine durch den vorstehend erwähnten Stempelaufdruck für gültig ge- blieben erklärt.

Die gültig gebliebenen Aktien werden zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch offentlihe Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten

zur Verfügung gestellt.

Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre Aktien zu vorstehendem Zweck bis zum 27. Sep- tembex d. F. bei der Bank für Textil- industrie Aktiengesellshaft, Berlin W. 9, Voßstraße 11, einzureihen, und zwar die Aktienmäntel nebst den dazu- gehörigen Dividendenscheinbogen mit einem nach der Nummernfolge geord- neten Verzeichnis.

Für den vorstehend unter e genannten Fall ift gleichzeitig zu erklären, ob die Einreicher ihre Aktien der Gesellschaft zwecks Verwertung zur Verfügung stellen.

Aktien, die bis zum Ablauf der E geseßten Frist niht eingereiht werden, sowie Aktien, welche die zum Ersat durch neue Aktien erforderlihe Zah nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von zehn für kraftlos er=- klärten Aktien zu se RM 20,— oder einer für kraftlos erklärten Aktie zu RM 200,— wird je eine neue Aktie zu RM 20,— ausgegeben. Diese neuen Aktien sind für Rechnung der Be- teiligten durch die Gesellshaft zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch öffentlihe Versteigerung zu verkaufen. Der Erlös is den Be- teiligten nach Verhältnis ihres Aktien- besißes zur Verfügung zu stellen.

2, Wiedererhöhung des Aftien- fapitals. Fn derx ordentlichen Generalversamm- lung vom 9. Mai d. F. wurde ferner beschlossen, das auf NM 40 000,— herabgeseßte Aktienkapital um Reichs- mark 460 000 auf RM 500 000,— zu erhöhen durch Ausgabe neuer auf den Jnhaber lautender und seit dem 1. Fa- nuar 1927 dividendenberechtigter Aktien. Das Bezugsrecht der Aktien wurde aus- geschlossen. Auch dieser Beschluß ist inzwischen in das Handelsregister ein- getragen. : Von den vorstehend erwähn:en RM 460 000,— neuen Aktien bietet die Bank füx Textilindustrie Aktiengesell- haft namens eines Konsortiums nonr.\ NM 360 000,— den Aktionären zum Bezug an dergestalt, daß sie berechtigt sind, auf je RM 200,— bzw. RM 20,— der wie oben erwähnt abgestempelten Aktien js RM 1800,— bzw. RM 180, neue Aktien zum Kurse von 105 % zu- züglih Schlußnotenstempel ohne Be- rechnung von Stückzinsen zu beziehen. Der Bezug hat gleichzeitig mit der vorstehenden Abstempelung bis zum 27. September d. J. bei der Bank e Textilindustrie Aktiengesellschaft, Berlin W. 9, Voßstraße 11, zu erfolgen. Neber die neu herauszugebenden Aktien werden einstweilen Kassen- quittungen ausgefolgt. 7 Vorlin, den 1. September 1927

Dr.Blüthgen. Dr.Springorum.

K R Lieberich. A. Lude,

Der Vorstand.

E

STREH R E

T ROR E e e

Srfte Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeige

Berlin, Sonnabend, den 3. Geptember

Ir. 206.

L D Maa E E S E 1 B A 0A

x und Breußischen StaatsSanzeiger

1927

Der JFunhalt dieser Beilage, ! d 6G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-HandelSregister

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche 8 beträgt vierteljährlich 4,50 Neichsmarfk.

Das Hentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin is für den Raum einer 5 gespaltenen

Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-

¡für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des ‘straße 32, bezogen werden.

aue Dm

Ü

S Befrift

in welcher die Bekauntm und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekann

r das Deutsche Reich.

achungen aus 1, dem Handels-, 2, dem Güte

| preis | Anzeigenpre

MRe M U LAA S

rrechrs-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genofsenschaftss, 5, dem Musterregister, tmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erícheint in einem

Reich erscheint in der Regel täglich. Der Be z U g 2 Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

ate Ha: & Ee De E E R

CUEEO MEP ¿Med S uan M T

S Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Itrn. ete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen fein. “K

206A und 206B ausgegeben.

Entscheidungen des NeichsfinanzhofS.

Einkommensteuerfreiheit aus besonderem Anlaß Zuwendungen, die nicht zu den wiederholt ge- Unterstüßungen zu rechnen sind. Die Vorinstangen steuerbaren Einkommen des Beschwerdeführers für 1925 außer dem von ihm angegebenen Geschäftsgewinne noch Zuwendungen, die der Beschwerdeführer im Jahre 1925 ivon seiner in Amerika wohnenden Schwester erhalten hatte, \darunter einen Betrag von 1000 RM, hinzugerechnet. Der Rechts- beshwerde wurde stattgegeben. Das Finanzgericht hat festgestellt, daß der Beschwerdeführer von jeinerx Schwester gelegentlih ihrer Anwesenheit in Deutshland im Spätherbst 1925 1000 RM zum Geschäftsbetrieb erhalten habe. Es betrachtet diese Einnahmen des Beschwerdeführers als Zuschuß im Sinne des F 40 Nr. 3 des Ein- kommensteuergesebes, weil bei der vom Beschwerdeführer selbst ge- schilderten Sachlage angenommen werden dürfe, daß die Absicht der mit dexr Einkommenslage des Beschwerdeführers vertrauten Schwester dahin ging, den Beschwèrdeführer bis zur Besserung seiner Wirtschaftslage über. Wasser zu halten, so daß alle Zu- wendungen als wiederkehrende Bezüge gewährt worden seien. Dem Finanzgerichte kann darin nicht beigetreten werden, daß im 8 40 Nr. 3 des Einkommensteuerge]eßes eine Regelmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Zuwendungen niht vorausgeseßt ist, wenn auch die Zuwendungen nur als wiederkehrende Bezüge versteuert werden sollen. Wenn nun auch die Schwester des Beschierde- führers sowohl vor derx Barzahlung von 1000 RM als auch später wieder vom November 1926 ab wiederholt Beträge von 10 oder 90 Dollar, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden sollten, hat zukommen lassen, so fallen die übergebenen 1000 RM sowohl nah ihrer Höhe als nah der auch vom Flnang- gerichte festgestellten Zweckbestimmung („zum Geschäftsßetriebe') aus dem Rahmen der übrigen Zuwendungen. Mögen die 1000 RM auch ¿zum Teil unmittelbar, zum Teil mittelbar, indem aus ihnen Waren für den Geschäftsbetrieb angeschafft, aber wieder im Haushalt verwendet worden sind, zur Bestreitung des Unter- halts des Beschwerdeführers und der Haushaltungskosten ver- braucht worden sein, so können die 1000 RM aus den angegebenen Gründen doch nicht, ohne daß § 40 Nr. 3 in einer niht mehr an-

86, gemachter währten haben zum

gängigen Weise ausdehnend ausgelegt würde, wie die früheren oder späteren Leistungen der Schwester des Beschwerdesührers, z1 den wiederkehrenden Bezügen gerechnet werden. Scheiden aber die 1000 RM aus der Hinzurechnung zum Einkommen 1925 aus, jo bleibt kein nah “88 54, 55 des Geseßes der Besteuerung untex- liegendes Einkommen übrig. Es mußte deshalb auf Freistellung des Beschwerdeführers für 1925 erkannt werden. (Urteil vom T Sur L927 VT A 390/27.)

87, Lohnsteuerabzug®2pflicht des Arbeitgebers auch bei Zahlung des Arbeitslohns durch dritte Personen an die Arbeitnehmer. Dex Beschwerdeführer war alleiniger Ge|hafts- führer eiyer G. m. b. H. Da sih die Gesellschaft in Zahlungs- \hwierigkkiten befand, hat der Beschwerdeführer von Gesell- \chaftern Beträge geliehen, um den Angestellten und Arbeitern der Gesellschaft die Löhne bezahlen zu können, und er hat dazu auch die empfangenen Beträge verwendet. Die auf die Lohnzahlungen ent- fallende Lohnsteuer ist an die Finanzkasse in Höhe von 204,55 RM nicht abgeführt worden, das Finanzamt hat vom Beschiverde- führer als Vertreter der Gesellschaft mit Genehmigung des Landesfinanzamts den Vetrag von 904,55 RM verlangt.

Einspruch und Berufung wurden zurückgewiesen. Auch der Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Der Veschwerde- führex macht in erster Linie geltend, daß nicht die Gesellschaft und auch nicht der Beschwerdeführer als deren Geschäftsführer, sondern dritte Personen Lohngeber gewesen seien und daher nur die leßteren für die Lohnsteuer haftbar sein könnten. Die dritten Personen hätten nur einen Zusammenbruh der Gesellschaft und ein Brotloswerden der Arbeiter verhindern und für sih die Löhne bezahlen wollen, ohne damit in irgendein Vertragsverhältnis zur G. m. b. H. zu treten. Möglicherweise hätten sie damit gerechnet, daß ihnen bei einem Wiederaufblühen der Gesellschaft die be- zahlten Beträge zurückerstattet würden, möglicherweise hätten sie dieselben auch von vornherein als verloren angesehen. §§ 84, 90 der Reich8abgabenordnung könnten niht angewendet werden, weil die Lohnzahlungen nicht aus Mitteln der Gesellschaft erfolgt seien, vielmehr dritte Personen die Zahlungen an Stelle der G. m. b, H. geleistet haben. Das Finanzamt habe bei der Zivangsvollstreckung

gegen die G. m. b. H, niht gemäß § 331 der Reichsabgabenordnung

indem es gepfändete Gegenstände zu Shleuderpreisen abgab, ohne vorher dem Beschwerdesührer von den beabsichtigten Veräußerungen Nachricht zu geben und ihm die Beibringung von Kaufliebhabern, die angemessene Preise boten, zu ermöglichen. : f di É: Das Finanzgericht führte hinsihtlih der Haftung des Bér [chwerdeführers für die Lohnsteuer in der angefochtenen Ent- \heidung aus: „Der Wille des Geseßes geht dahin, daß ins BEUE zahlung an Arbeitnehmer vorgenommen werden darf, ohne daß der Lohnsteuerbetrag seitens des Arbeitgebers einbehalten wird. Wird daher dex Lohn nur in Teilbeträgen bezahlt, so ist auch von diesen Teilbeträgen die Lohnsteuer abzuziehen, und es ist hierbei auch gleihgültig, wer die Zahlung an die Arbeitnehmer vornimmt, sei es, daß der Arbeitgeber es persönlih oder durxch von thm Beauftragte odex durch einen Darlehnsgeber unmittelbar vor- nehmen läßt, Jn jedem Falle hat er dafür zu forgen, daß die Lohnsteuer abgezogen und dem Reiche zugeführt wird. Die ösfent- lih-rechtlihe Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abzug und zur Abführung der Lohnsteuer kann er nicht dur einen bürgerlich» rechtlich gültigen Vertrag vermeiden, wonach ein Darlehnsgeber die reinen Nettolöhne an die Arbeitnehmer unmittelbar zu zahlen übernimmt.“ Dem Finangzgericht ist beizutreten. § 69 Abs. 1 des Einkommensteuergeseßes 1925 bestimmt, daß bei Einkünften aus niht selbständiger Arbeit (Arbeitslohn) die Steuer dur Ein- behaltung eines Lohnteils erhoben (Steuerabzug vom Arbeit8s- lohn) wird, und daß der Steuerabzug vom Arbeitgeber zu be- wirken is. Nach § 78 Abs. 1 des Einkommensteuergejeßes haftet der Arbeitgeber dem Reich für die ordnungsgemäße Entrichtung der Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer. Danach hätte die G. m. b H. als Arbeitgeberin den Steuerabzug selbst dann bewirken müssen, wenn die von der Gesellschaft geshuldeten Löhne oder Teilbeträge nicht durch die Hand des Geschäftsführers gegangen, sondern von dem Gesellschafter unmittelbar an die Arbeitnehmer ausbezahlt worden wären. Vorausgeseßt bleibt dabei, daß es sich überhaupt noch um Lohnzahlung handelt. Fs das wte hier der Fall, so tritt Lohnsteuerpfliht ein. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlung des Lohnes durch den Dritten im Verhältnis vom Dritten zum Arbeitgeber eine Schenkung, ein Darlehen, eine Ge- \chäftsführung oder sonst etwas bedeutet. Das Reich hält sich in allen diesen Fällen an den Arbeitgeber, § 69 Abs. 1 Halbsaß 2 und 8 78 Abs. 1 des Einkommensteuergejeßes, und muß sih an ihn halten, wenn anders Schiebungen vorgebeugt und dadurch niht die ordnungsgemäße Durchführung des Lohnsteuerabzugs unmöglich gemacht oder doch ershwert werden soll. Auch wenn die Beträge dem Geschäftsführer persönlich gegeben worden wären, hätte er als gesebliher Vertreter des Arbett- qebers den Lohnabzug vornehmen müssen. {Fm übrigen it Der Vorbehörde darin völlig beizustimmen, wenn sie eine Trennung der Person des Beshwerdeführers in Privatperson und Geschäfts- führer der Gesellschaft für niht angängig hielt. Wenn jemand in dienstliher Stellung steht und Geschäfte besorgt, die in den Kreis der Dienstgeschäfte fallen, so wird er eben niht als Privatperson, sondern in der dienstlichen Stellung tätig. Die Ausführungen des Beschwerdeführers in diesen Beziehungen sind ledigli*G Rede- wendungen, die der Wirklichkeit gegenüber nicht standhalten. T1. Nah § 84 der Reichsabgabenordnung haben die geseß- lihen Vertreter juristisher Personen, zu d auh der Be-

pflichthaft gehandelt,

Denen shwerdeführer als Geschäftsführer der G. m. b. H. zu rechnen ist, alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen vertretenen Personen obliegen; sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Steuern aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. S 90 der Reichsabgabenordnung erklärt die Vertreter neben dem Steuer- pflichtigen insoweit als persönlich haftbar, als dur shuldhafte Verleßung der ihnen in den §8 84 bis 89 auferlegten Pflichten Steueransprüche verkürzt worden sind. Zur Geltendmachung dieser Ersaßansprüche bedarf es der Zustimmung des Landesfinanzamts, die nach der Feststellung des Finanzgerichts erteilt worden 1st. Das Finanzgericht hat die Voraussezungen der Fnanspruchnahme des Beschwerdeführers zutreffend als gegeben erachtet, Zu den Auf- qaben des Beschwerdeführers als Geschäftsführer und geseßliher Vertreter der O. m. b. H. gehörte es, daß er den der Gesellschaft obliegenden Steuerabzug vom Arbeitslohn betoirkte, wie erx im Einkommensteuergeseße §8 69 f, vorgeschrieben war, oder daß er, soweit die Geschäfte anderen Personen übertragen waren, den Steuerabzug überwachte. Auch wenn ihm zur Lohnzahlung von

sich nicht mit entshuldbarem Frrtum von dieser Haftung befreien, wenn er geltend mat, daß er sih nit für verpflichtet oder Me erachtete, den Löohnsteuerbetrag einzubehalten. Mit Recht hat its Finanzgeriht es als Aufgabe des Geschäftsführers Q (uipervck lihen Unternehmens angesehen, sich übex die maßge en en geles- lihen Vorschriften zu unterrichten, und es hat auch einwan! e ein Verschulden angenommen, wenn er etwa in A die geseßlichen Bestimmungen nicht befolgte, Daß „Der O bei allen Lohnzahlungen vorzunehmen war, 11k übrigens, nahdem der Steuerabzug {hon vor einer Reihe von Fahren eingeführt worden ist, in weitesten Kretsen bekannt. Auch die besonderen Verhältnisse, unter denen die Mittel zur Lohnzahlung e Ver- fügung gestellt worden sind, rechtfertigen nicht, die Ens des Steuerabzugs als auf einem entshuldbaren Rechtsirrtum berubhend und deshalb als nicht verschuldet anzusehen. Denn daß der Arbeitgeber oder sein geseßlicher Vertreter den Stenerabzug bei der Lohnzahlung vorzunehmen hatte, gleichviel œ er die Zahlung aus eigenen oder aus ihm von Dritten zur V erfügung gestellten Mitteln bewirkte, konnte bet etnem 1m Geschäftsleben stehenden Geschäftsführer als bekannt unterstellt werden. gFeden- falls mußte der Beshwerdesührer als pflihthafter und sorgfältiger Geschäftsmann mit der Möglichkeit des Bestehens einer Steuer abzugspflicht rechnen. Unterließ er, sich über die Steuerabzugs- pfliht beim Finanzamt gemäß § 79 der Reichsabgabenordnung zu unterrichten, p fonnte n Nichterfüllung der Verpflichtung al3 verschuldet angesehen werden. L E E I. Mit seinem lezten Einwand will der Beschwerdeführer geltend machen, daß eine Steuerverkürzung, für die er haftbar gemacht werden könnte, nicht eingetreten wäre, wenn die Maschinen und Gerätschaften der G. m. b. H. nit verschleudert, sondern im Sinne von § 331 der Reichsabgabenordnung zweckmäßig verwertet worden wären. Nach einem früheren Urteil des Reichsfinanzhofs ist die Steuerverkürzung im Sinne von § 90 Abs. 1 Der. Reih abgabenordnung schon dann eingetreten, ivenn der Steuerschuldner fällig gewordene Steuerzahlungen nicht rve tgeitig leistet, vgl. dazu auch Ball, Deutsche Steuerzeitung 1925, S. 735, der eine BVer- fürzung des Steueranspruchs erst dann annimmt, wenn seine Beis treibung dur das Reich ohne die besondere Haftung des Ver- treters aussihtslos wäre. Das Urteil hält mit der Unterlassung der rechtzeitigen Zahluno den Tatbestand von § 90 Abs, 1 der Reich8abgabenordnung für erfüllt und die Haftung des Vertreters für gegeben. Den Einwand des Beschwerdeführers, daß bei sah- gemäßem Vollstreckungsverfahren die Betrage beigebracht ivorden wären und ein Steuerausfall gar nicht entstanden wäre, läßt es von seinem Standpunkt aus folgerihtig erst für die Frage zut Raum kommen, ob etwa die Geltendmachung der Haftung aus L 90 der Reich8abgabenordnung gegen Billigkeit und Recht 6 der Reich8abgabenordnung) verstößt. Es handelt sih bei der Fn- anspruchnahme des Vertreters nach § 90 der Reich8abgabenordnung leßten Endes um die Geltendmachung von Schadenersaßansprüchen. Geht man von dieser Rehtsgrundlage der Haftung des Bertreters aus, so liegt es nahe, hon für die Frage nah dem Vorliegen der Veraussezunaen von § 90 der Reichsabgabenordnung den Ein- wand zuzulassen, daß bei pflichtgemäßer Beitreibung ein Schaden für das Reih gar nicht entstanden toâre, zur Entstehung des Schadens also ein schuldhaftes Verhalten der Sieuerbehörde ursächlich mitgewirkt habe. Ob die eine oder die andere Rechts= auffa\sung vorzuziehen ist, braucht im vorliegenden Falle nit weiter erörtert zu werden. Denn nah den in Uebereinstimmung mit den Akten getroffenen Feststellungen der Vorbehörde ist das Finanzamt bei der Verwertung der Maschinen und Gerätschaften ordnungsgemäß verfahren. nsbesondere greift die Rüge des Beschwerdeführers nicht durch, daß er von dem drohenden Verkauf der Waren und von der Versteigerung der Maschinen nicht ord- nungsgemäß benachrichtigt worden sei. Diesen Einwand wollte er anscheinend hon im Berufungs2verfahren mit der Behauptung geltend machen, daß er vom Finanzamt über den Hergang der Verwertung der Warer. in Unkenntnis gelassen sci. Das Finanz» amt führt demgegenüber zutreffend aus, daß es Sache des Be- \chwerdeführers gewesen wäre, bei dem Versteigerungstermine jur Kaufliebhaber zu sorgen oder sonst dem Finanzamt Vorschläge wegen ciner besseren Verwertung zu machen. Die Verwertung der Gegenstände ist erst längere Zeit nah der Pfändung erfolgt, so daß dem Beshwerdeführer Gelegenheit gegeben war, selbst Kauf- liebhaber zu ermitteln, um eine bessere Verwertung der Gegen- stände zu ermöglichen, als bei einer Zwangsversteigerung zu er-

dritten Personen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, mußte er

dafür sorgen, daß der Steuerabzug rihtig bewirkt wurde. Er kann

warten war, (Urteil vom 30. Funi 1927 VI A 258/27.)

Max Lohs worden.

1. Handelsregister. A

Ahlen, Westf, S [49470] Jun unser Handelsregister Abt. A ist heute unte: Nx. 170 folgende Firma ein- etragen worden: FKeilinghaus u. Schmedding in Ahlëên, Westf. Persönlich haftende Gesellschafter sind dex Kaufmann August Schmedding und der Schlosser- und Drehermeister Theo- dox Keilinghaus, beide in Ahlen, Westf. Die Fixma ist eine offene Handels- esellshaft und hat am 29. August 1927

Bad Nauheim,

\hast m. b. H. Wruwa

Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann August Schmedding er- mächtigt.

Ahlen, Westf., den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

gart,

Liquidation.

Annaberg, Erzgeb, [49471] Auf Blatt 1541 des hiesigen Handels- registers ist das Erlöschen der Firma

Annaberg

Amtsgericht Annaberg, 30. August 1927.

Jn das Handelsregister Abt. B Nr. 14 ist heute bei der Firma Wasser-Reini- gungs- und Wärme Ausnußungsgesell- | in Bad Nauheim eingetragen worden: Der Siß der Ge- sellschaft wird von Bad Nauheim nach Stuttgart verlegt. Dex bisherige E unbekanntem Aufenthalt abwesende Ge- A E häftsführer Adolf Laux )

itiaze Wirkung abberufen, Der Kausf- mann Wilhelm Gerathwohl in Stutt- Wolframstr, 50, wird zum Ge- [häftsführer und Liquidator bestellt. Die Sesellschaft wird aufgelöst und tritt in

Bad Nauheim, den 26, August 1927. Hessisches Amtsgericht.

Korytowski“.

Bad S , Z 49475] Bad Salzungen [ Saline.

Fn unsex Handelsregister Abteilung A wurde heute eingetragen: h

1. bei der Firma Jacob Klar in Möhra Nr. 43 —: Jakob Klar hat das Geschäft an scine Tochter Berta Klar zu Möhra abgetreten. A

2. bei der Firma Wehner & Müller- Salzungen Nr. 191 —: Die Firma ist erloschen. ® : /

3. bet der Firma Gebr. Eisemann in Salzungen Nr. 112 —: Witwe Paula Eisemann, geb. Ottensoser, zu Bad Sal- zungen, als alleinige Erbin ihres am 15. September 1922 verstorbenen Ehe- mannes, Kaufmanns Julius Eijemann, daselbst, ist mit dem 1. Fanuar 1927 aus der offenen Handelsgejellschaft aus- geschieden. Kaufmann Max Eisemann zu Bad Salzungen führt das Geschäft in unveränderter Form als Einzelkauf- mann fort,

4, unter Nr. 258 die Firma „Kory Das Haus für Alle, JFuhaber Erich

eingetragen

[49474]

i: erloschen. mit

wird mit so- 26. August

Thomé in

Gutmann

Bad Salzungen, den 17. August 1927. Thüringisches Amtsgericht.

Baden-Baden. Handelsregistereintra O.-Z. 65 Firma S ( Lindenberg, Aktiengesellschaft in Baden- Baden —: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren Dr. Wilhelm Koeppel und Dr. Kaxl Mottet ist beendigt, die Firma

Baden den 20. August 1927. Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts.

Baden-Baden. Handelsregistereintrag Abt.

1927: -

Bd. Îl O.-Z. 565 Firma Nikolaus

lassung Baden-Baden —, Bd. I1I O.-Z in Baden-Baden —,

Bd. 111 O.-Z. 13 Firma Trans=- atlantishe Handelskompagnie Pfeiffer & Co. in Baden-Baden —:

Die Firma wird von Amts wegen gelöscht. E

Baden, den 26. August 1927.

Der Gerichtsschreiber des Bad, Amtsgerichts,

Siß der Firma: Bad

[49473] Abt. B Bd. I tahlwerke Rich.

Barth, E [49476]

Ju unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr .218 die Firma Parks otel und Pension Haus Rheinland vorm. Villa Landschloß) und als deren SFnhaber der Kaufmann und Gastwirt Oskar Stender zu Prerow eingetragen worden. -

Barth, den 26. August 1927.

Das Amtsgericht.

[49472] A vom

Blankenburg, Harz. 49485]

Jn das Handel3register ist bei der Firmg Hermann ppe & Söhne in Blankenburg am Harz heute folgendes eingetragen:

arbrücken, Zweignieder-

. 554 Firma Alfons