1927 / 224 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Sep 1927 18:00:01 GMT) scan diff

. UntersuGungssa®en.

. Aufgebote, Verlujst- u. Fundsacen, Zustellungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesell schaften.

Œœ Befristete Anzeigen

2. Aufgebote, Ver- lust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[55202] Zwangs®versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckun E am 25. November 1927, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße 13/15, II11. Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, NRüdersdorfer Straße 37, be- legene, im Grundbuch von Königstadt Banv 66 Blatt Nr. 3636 (eingetragener Eigentümer am 9. August 197, dem Tag der Eintragung des WVersteigerungsver- merks: Kaufmann Alexander Tannenbaum în Wien) eingetragene Grundstü: Borderwohnhaus mit teilweise unter- fellertem Hof und abgesondertem Klosett, Wohngebäude quer, Gemarkung Berlin, Kartenblait 44, Parzelle 887/148, 2 a 99 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 3912, Nubungswert 5740 4, Ge- bäudesteuerrolle Art. 4624. (85 K 131.27.)

Berlin, den 17. September 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.

[55201]

Autkgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung von umzutauschenden Schuldurkunden s\eitens der Frau Maria Hartmann Wwe., geb. Bender, in Schwetzingen, SwWhloßplay, betr. Frau Maria Hartmann Wwe., geb. Bender, in Schweßingen, Schloßplatz, hat als Cigen- tümerin der angeblich verlorengegangenen Schuldurkunden der Freiburger Stadt- anleihe von 1907 Lit. B Nr. 2050 und 9099 zu je 2000 PM Nennwert die Cin- leitung des Aufgebotéverfahrens zum Zwede der Kraftloterklärung dieser Urkunden beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, |vätestens in dem auf den 6. April 1928, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, A111, Freiburg |. Br., Zimmer 231, bestimmten Aufgebotstermine die Nechte aus den Urkunden anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Freiburg i. Br., den 10.September 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts, A IIT. [55209] Bekanntmachung.

Die Veröffentlichung des Aufgebots vom 2. August 1927, betreffend Hypotbeken- ptandbriete der Hypothekenbank in Ham- burg, im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 213 vom 12. September 1927 wird bezüglich des zu 17 aufgesührten Pfandbriefs Ser. 105 Lit. A Nr. 17990 über 2000 4 dabin berichtigt, daß dieser Pfandbrief nicht von früher 4% auf 3} °%/ abge- ftempelt ist, sondern von Anfang an auf 349% gelautet hat.

Hamburg, den 21. September 1927, Der Gerichts\{rceiber des Amtsgerichts.

[55203] Aufgebot. : Der Kaufmann Johann Schulz in Berlin N. 54, Brunnenstraße 181, ver- treten durch den Kaufmann Walter Lut- hardt in Berlin-Buchholz, Pankstraße 5, hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen, von der Bank Gofpedarstwa Krajowego in Poznan (Posen) am 30. Juni 1927 ausgestellten, auf die Deutsche Bank in Berlin gezogenen Schecks Nr. 6 775 167 über 371,99 NM beantragt. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C. 2, Neue Friedrid-\traße 12/17, IIT. Stock, Zimmer 44/45 anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt, 216, 216. F. 1202. 27, den 16. Septbr. 1927.

[52805]

Der Maurermeister Wilhelm Krüger in Westkilver Nr. 132, Post Bruhmühlen, hat das Aufgebot des angeblich verloren- gegangenen, am 4. Oktober 1927 fälligen Wechsels, datiert den 4. Juli 1927, über 1000 Reichsmark, der von ihm A und von dem Schornsteinfegermeister Dito | Balzer in Kirchlengern akzeptiert sowie | bei der Neichsbank Herford zahlbar ift, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. April 1928, vormittags | 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, | Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Roe iruta der Urkunde erfolgen wird.

Herford, den 3. August 1927

Das Amt3gericht.

f [55212]

[55218] Aufgebot.

Es wird zur allgemeinen Kenntnis | gebracht, daß 1. der Arbeiter Wilh:?m Löffler, wohnhaft in Landeshut,

arkt 3, 2. die berufslose Marie Kropacek, wohnhaf“ in ndeshut, Markt 3, die Ehe miteinander eingehen | wollen. Einsprüche sind innerhalb einer | Frist von zwei Wochen vom Tage der

‘unterzeichneten Gericht,

beim an-

Bekanntmachung an gerechnet, unterzeihneten Standesbeamten zubringen.

Landeshut i. Schl., 20. Sept. 1927.

Der Standesbeamte, Fechner. [55207]

Der Privatmann Karl Gudetwwill in Peine, vertreten durh Rechtsanwalt Dieclhoff in Peine, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes der im Grundbuch von Peine Band 1 Blatt 3 unter Nr. 48 für den Holzhändler Wilhelm Schreyer in Hildesheim eingetragenen Hypothek von 3000 M beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Januar 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Peine, 20. September 1927.

[55209] Nufgebot.

Auf Antrag des Baumeisters Paul Pfabe, alleinigen Inhabers der Firma H. Otto Paul Nachf. in Reichenbach 1, V., Bahnhofstraße 119, wird der ver- lorengegangene Grundschuldbrief vom 15. April 1926 über die für den Antrag- Bea auf Blatt 3143 des Grundbuchs für Reichenbach in Abt. I[T Nx. 8 u ein- getragene Grundschuld von 500 Goldmark? (NGBl, 1924 1 S. 415) aufgeboten. An- rie ‘oder Rechte an diesem Grund- chuldbrief sind spätestens im Aufgebots- termin anzumelden. Unterbleibt die An- meldung von Ansprüchen oder Rechten, so werden diese durch Ausschlußurteil den Berechtigten verlorengechen. Aufgebots- termin wird auf den 6. Januar 1928, vormittags 19 Uhr, bestimmt.

Neichenbach i. V., 12, Septbr. 1927.

Das Amtsgericht.

[55208] Aufgebot.

Der Rentier Carl Müller in Berlin- Neukölln, Selchower Str. 27, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Schwedt Bd. X Bl. 5 in Abt. 111 Nr. 288 für den Kauf- mann Paul Blum eingetragene Grund- schuld von noch 7500 Papiermark bean- tragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den V, November 41927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Schwedt, den 17. September 1927.

Mintögerict.

[55210] Aufgebot,

Der Verwalter im Konkurs über das Vermögen der Landbund-Ein- und Ver- faufsgenossenshaft m. b. H. in Bomst, Hans Kehrberg in Bomst, vertreten durch Nechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die im Grundbuh von Bomst Blatt 273 Abteilung IIT Nr. 19 bezw. 23 für den Nentier Rudolf Graßki in Posen ein- getragenen Hypotheken von 6500 bezw. 13 500 PM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. November 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten lufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Unruhstadt, den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

[55211] Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Rupprecht in Kontopp, Kreis Grünberg in Schlesien, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Über die im Grundbuch von Kreuß, Blatt Nr. 44 in Abteilung 111 unter Nr. 14 eingetragene Hypothek von 450 Mark P E auf 112,50 Goldmark beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, “pas testens in dem auf den 17. November 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 3, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftlos8- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Unruhstadt, den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

Ausgebot. Der Landwirt Fohann Päßold in Neu FJaromierz, vertreten durch Rechts- anivalt Kittel in Züllichau, hat das Auf- gebot des Hy othekeubriefes über die im Grundbuch von Neu Faromierz Blatt 15 Abteilung 111 Nr. 16 für den E e in Rackwihß e. G. m. u. H. eingetragenen Hypothek von 5000 Papiermark beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aue me testens in dem auf den 17, November 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem immer 3, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die O RLANs der Urkunde erfolgen wird.

Unruhstadt, den 29. August 1927. Das Amtsgericht.

Straße

1,05 Neichsmark.

E

[55213] Aufgebot.

Der Landwirt Hermann Thiele in Karge, vertreten durxh den Rechts3- anwalt Karkut in Unruhstadt, hat das Aufgebot des - Hypothekenbriefes über

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

m N

R

Schlosser Diedrich Wilhelm Carl Schlüter, geb. am 12, September 1872 in Gladbach, zuleßt wohnhaft in Berlin, Joachimstraße 5, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf-

die im Grundbuche von Karge Blatt 52 | gefordert, sich spätestens in dem auf den

in Abteilung 111 unter Nr. 1 für A Gottfried und Christine,

oyta, Thieleschen Eheleute eingetragene | C. 1 be- | III. Sto, Zimmer 144/45, Urkunde |

Hypothek von 900 Papiermark antragt. Der Fnhaber der wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. November 1927, mittags 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer 83, an- beraumten Aufgebotstermine Rechte anzumelden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird,

Unruhstadt, den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

[55215] Aufgebot.

Dex Verwalter im Konkurse über das Vermögen der Landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenshaft e. G. m. b. H, in Bomst, Hans Kehrberg in Bomst, vertreten durch den Rechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Bomst Blatt 273 Ab- teilung IIT Nr. 12 für die Städtische Sparkasse Züllichau eingetragene Hypo=- thek von 6000 Æ beantragt. Der rzn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. No- vember 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- mer 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die S der Urkunde erfolgen wird.

Unruhstadi, den 29, August 1927.

Das Amtsgericht.

[55214] Aufgebot.

Der Landwirt Stanislaus Heyduk, früher in Woynowo, jeßt in Bielsko (Polen), vertreten durch den Rechts=- anwalt Kaxrkut in Unruhstadt, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Uber die im Grundbuch von Neukramzig Bl. 338 in Abteilung 111 unter Nr. 1 für den Antragsteller eingetragene Hypothek von 58 350 Papiermark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird as c G spätestens in dem auf den 17. No- vember 1927, vormittags8 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim= mex 3, anberaumten Aufgebot8termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Unruhstadt, den 13. September 1927.

Das Amtsgericht,

[55216] Aufgebot.

Dex Landwirt Johann Heppel in Klein Posemukel, vertreten durch den Rechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe unter die im Grundbuche von Klein Pose- mukel Blatt 50 in Abteilung 1IIT unter Nr. 3, 4, 5 für die städtishe Sparkasse in Züllichau eingetragenen Hypotheken von 2421 M bzw. 729 M bzw. 1050 M beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. November 1927, vor- mittags 9 Uhr, vorx dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wivd.

Unruhstadt, den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

[55217] Aufgebot.

Die Firma Adam FJnterthal Söhne in Weßlar hat das Aufgebot des an- eblich verlorengegangenen Hypotheken- briefes des Amtsgerichts in Weßlar über die Hypothek von 6000 Æ für die Katharine Gade aus Schwarzenborn, eingetragen im Grundbuch von Weßlar Band 39 Blatt 31 Artikel 1332, Abtei- lung 111 Nr. 5, beantragt. Der Fn=- iet der Urkunde wird aufgefordert,

Ȋtestens in de:n auf den 14. Mai}

928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen ivird.

Wehßlar, den 17, September 1927.

Amtsgericht.

[55226] Beschluß.

In Sachen des von Kalckstein-Wittich- {hen Familienfideikommisses wird der Familien|chluß vom 30. Juni 1927 über die sofortige Auflösung des „Sonder- fapitals zur Erleichterung der nationalen und sozialen Pflichten des Fideikommiß- inhabers" bestätigt.

Berlin, den 20. September 1927.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[55221] Aufgebot.

Der Meister Eduard Schallenberg in München - Gladbach, Lüperbender 101, als O des ver- e Diedrich ilhelm Carl

chlüter, hat beantragt, den verschollenen

vor- |

seine | und die Urkunde |

die | 4. April 1928, vormittags 10 Uhr, geb. | vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin

2, Neue Friedrichstraße 12/17, anberaumteri Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216,

916. P. 4804. 26. Den 16; 9, L927, [55220] Aufgebot.

1. Der Schmiedmeister «ohann Schönberger von Kaßdorf, H. Nr. 1674, hat beantragt, die am 15. 8. 1877 in Funkendorf,» Bezirks8amt Waldmünthen, geborene, bis etwa 1895 im Kloster Ettmannsdorf befindliche und seitdem verschollene Maria Lehneis8, welche vorehelihe Tochter der verstorbenen Margarethe Grötsch, verheiratet ge=- wesen mit dem am 28. 2, 1927 zu Bubach a. d. Naab verstorbenen Gütler Michael Lehneis, war, für tot zu er=- flären. II. Die Verschollene wird auf- gefordert, sih spätestens in dem für Samstag, den 28. April 1928, vormittags D Uhr, im hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. III. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen er- teilen können, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Burglengenfeld, 27. August 1927.

Amtsgeriht. Dr. Strobl,

[56223] Aufgebot.

Der Oberpostschaffner Oswald Frenzel in Dresden-N., Maria-Anna-Str. 411, hat beantragt, den verschollenen Kon- ditor Friedrih Alwin Frenzel, zuleßt wohnhaft in Frankfurt a. Main, für tot zu erklären. Der bezèichnete Ver- \chollene wird aufgefordert, fih spâ- testens in dem auf den 20. Mai 1928, vormittags 10! Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 64, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Tode3- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er- geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Frankfurt a. M., 17. Septbr. 1927.

Amtsgericht, Abt. 38.

[55225] Aufgebot.

Der Portier Alois Fischer von Bergham bei Nittenau hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung- seines Bruders Georg Fischer, led. Maschinist von Döbersing, von dem angebli seit dem Jahre 1914 keine Nachricht mehr ein- gelaufen ist nah seinem lezten Aufenthalt glaublich in Köln, beantragt mit der Be- hauptung, daß Nachfor)chungen nah ihm ohne Erfolg gewesen seien. An Georg Fischer ergeht deshalb die Aufforderung, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 26. April 1928, vorm. 83 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeéerklärung erfolgt. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die weitere Aufforderung, spätestens im obigen Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu maten,

Furth i. Wald, 18. August 1927.

Amtsgericht.

[55224] Aufgebot.

Die Ehefrau des Maurers Heinrich Baum, Henriette Marie, geb. Mohr, in Walsdorf hat beantragt, den seit dem Gefecht bei Le Transloy am 8. Oftober 1916 vershollenen Wehrmann Heinrih Adolf Baum, zuleßt wohnhaft in Walsdorf, geboren daselbst am 23. 10. 1886, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge- rit Anzeige zu machen.

Idstein, den 20 September 1927.

Amtsgericht.

[55219] Aufgebot.

Das Amtsgericht in Hamburg hat heute beschlossen: Auf den Antrag des Abwesenheitspflegers des untenbezeich- neten Verschollenen, nämlich Ernst Kotwalsky, C A S Ar bei dem Amtsgericht in Kolberg, wird ein Auf- ebot heit erlassen: 1, Es wird der am 1. Oktober 1876 zu Elmshorn als Sohn der Eheleute Happ

No

Julius Hermann und Jda, geb.

chaum, geborene

Erwerb38- und Wirtshaftsgenossenshaften. Niederlasung 2c. von Nechtsanwälten. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Bankausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

müfsen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen fein. “S

ditor und Koch Bruno Carl Ferdinand Zapp, zuleßt wohnhaft gewesen in Hamburg, welcher im Jahre 1907 nah Amerika ausgewandert und seitdem ver- schollen ist, hiermit aufgefordert, si bei der Gerichtsshreiberei des Amts- gerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebots\sachen, Sievekingplaß, Zivil- justizgebäude, Zimmer 420, spätestens aber in dem daselbst, Zimmer 418, am Freitag, den 30. März 1928, vor- mittags 11% Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls seine Todeserklärung erfolgen wird, 9, Aile, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in Hamburg, Abtei- lung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen. Hamburg, den 2. August 1927. Dex Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[55222] Aufgebot.

Der Landwirt Valentin Brudlo in Kramzig, vertreten durch den Rechtss anwalt Karkut in Unruhstadt, hat bes antragt, den verschollenen (vermißten) Ginjährig-Freiwilligen Antonius Cichy aus Kramzig, geboren am 6. Mai 1889 zu Kramzig, zuleßt wohnhaft daselbst, der zuleßt bei dem Fnfanterieregis ment 51, 2. Kompagnie, stand und jeft dem Gefecht bei Jnor-Martincourt, Departement Meuse, am 27, August 1914 vermißt wird, für tot zu erklären, Der bezeichnete Verschollene wird aufs} gefordert, sih spätestens in dem auf den 17. November 1927, vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichs neten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigens falls die Todeserklärung exfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderang, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Unruhstadt, den 29. August 1927.

Das Amtsgericht.

[55227] Beschluß.

Dem am 25. Mai 1925 geborenen Minderjährigen Willi Karl Friedrich Koop wird auf Grund der A.-V. des Justiz- ministers vom 21. April 1920 gestattet, an Stelle seines bisherigen Vornamens Willi den Vornamen Günther zu führen.

Neinteld, den 28. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

[55206] Aufgebot. a Dex Rendant Fr. Otte, Berlin- Pankow, Kavalierstr. 5, hat als Nachlaßpfleger des A des am 27. Marz 1927 in Berlin-Pankow ver- storbenen Kaufmanns Karl Kuntz, Berlin-Pankow, Berliner Str, 9, da® Aufgebotsverfahren gum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Se lfinanns darl Kunß, Berlin- Pankow, Berliner Str. 9, spätestens in dem auf den 11. November 1927, vormittags 410 Uhr, vor dem unters Aen Gericht, Berlin - Pankoto, Kissingenstraße 5—b6, Zimmer Nr. 34, II Sto, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung u enthalten; urkundlihe Beweisstüdcke ind im O oder in Abschrift beizu- ügen. Die Nachlaßgläubiger, welche L nicht melden, können, i bfeiten e Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und User berüdsihtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als Fa nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein b ergibt. Die Glâu- biger aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt Hastet, werden durch das Aufgebot nicht be- troffen. erlin-Pankow, 20. Septbr. 1927. Das Amtsgericht.

[55229]

Dur Aus\clußurteil vom 16. Sep- tember 1927 hat das Amtsgericht, Abt. 3, in Köln-Mülheim für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Köln-Merheim Band I[[ Blatt 398 Abt. 111 lfd. Nr. 3 zugunsten der Stadtgemeinde Köln ein- getragene Hypothek von 2300.4 wird für kraftlos erklärt. t

Amtsgericht. Abt. 3.

Verantworilicher og cin BrH Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil, Nechnungsdirektor Ven gerin g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle(Menger in g) in Berlin,

Druck der Preußischen Druderei- und Verlags-Blliengele [Go Berlin,

ilhelmstraße 32

Drei Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)

und Ecste und Zweite 8Zentral-Handelsregister-Beilage

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ir. 224. S Berlin, Sonnabend, den 24. September 1927

Der Fnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2, dem Güterrehts-, 3, vem Vereins-, 4, dem Genofsenschafts-, 5. dem Musterregister, 6, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erïcheint in einem besonderen, Blatt unter dem Titel

Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das HBentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bez u g 8e preis beträgt B ANE 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich fann dur alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm- straße 32, bezogen werden.

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nen. 2244 und 224B ausgegeben.

_PŒ” Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein, “K

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Die Vorentscheidung hat das Begehren des Beschwerdeführers, von der Grunderwer)steuer auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. L und 3 des Grunderwerbsteuergeseßes freigestellt zu werden, abs gelehnt. Sie hat dangelegt, daß § 8 Abj. 1 Nr. 1, der den Evo werb eines Grundstücks von Todes wegen von der Erbschaftsteuer befreie, auf den P und seine Ergänzung nie te | Anwendung finden könne, da diefer nur auf Zahlung einer Gelds ex | summe gehe. Selbst wenn man 1n folgerihtiger Anwendung des & 2 Abj. 2 Nr. 4 des Erbschaftsteuergeseßes die Abfindung des Pflichtteilsberechtigten mit einem Grundstück als Erwerb von Tode3 wegen gelten lassen wolle, liege doch hier ein solcher Fall niht vor. Die Befriedigung des Pslichtteilsanspruchs im Wege der Zwangsvollstreckung sei keine Abfindung und deshalb, falls der Pflichtteilsberechtigte im Zwangsversteigerungsverfahren das Grundstü erstehe, auch keine Abfindung durch Ueberlassung eines Grundstücks. Daß im Erbauseinanderseßzungsverfahren der Ers werb eines Grundstücks auf Grund eines Zuschlags, der bei der Teilung im Wege der Versteigerung einem Miterben_ erteilt werde, nah S 8 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergeseßes [steuerfrel gelassen werde, rehtfertige keine andere BVeurteilung, da es i in dem dort geregelten Falle nie um eine Versteigerung im Zwangsvollstrekungsverfahren handle. S 8 Abs. 3 selbst [heide für die Se des vorliegenden Falles hon deshalb aus, weil der Pflichtteilsberechtigte nicht zu den Miterben gehöre. Dek Rechtsbeschwerde, die nur noch eine Verleßung des § 8 Abs. 1 als bei dem Erlaß einer Geschäftsshuld im Wege der Schenkung. | Nr. 1 rügt, kann keine Folge gegeben werden, da die Aus Mrtet y L1nt 192 O7 [5 übrungen der Vorentscheidung keinen Rechtsirrtum enthalten. (Urteil vom 30. Juni 1927, VI A 297/27.) j g ] E SD A Aaiig 7 Nr. 91. §2 Begriff des O ch. .__ | Die Rechtsbeschwerde sucht au3zuführen, daß als Erwerb boy èr, 91, Zum Begriff des fieuersreien erften Umsaßes | Todes wegen auch gelten müsse, was durch die Beitreibung int bei Einfuhr von geröstetem Kaffee. Streitig ist, ob es sih | Zy S Me E R S Sto aen: Falle ; F HeER, c r ; c U j ; ZwangsvollstreŒungsversahren an den Steuerpflichtigen falle. um umsaßsteuerfreie erste Umsäße eingeführten Rohtaffees im | Das L out G AAHAHo S eet Hor Se % H i e L / L Das kann in gewissem Sinne zugegeben werden, trifft aber den Inland handelt bei folgendem Sachverhalt: Die steuerpflichtige A P L 5 R R (B64 Ra is Ut 2 ott E De Toy a: C, vorliegenden Fall nicht. Wenn der Erwerb von Todes ivegett Firma verkauft eingeführten Kaffee auf Abruf binnen bestimmter Pir A ( : t ._N X Htni » 0 At Gtr 2 E : G La A nach bürgerlichem Recht wie beim Vermächtnis nur in einem Frist, Der Käufer hat die Wahl, den Kaffee roh oder geröstet | An\ ch den Beschwerten besteht, | vermadbten Gegenstand bzurufe Nach Ablauf der Ab T R A E n]pru _anm den 2 eJwertlen elteht, den vermachten Wegen|tan abzurufen. Nach Ablauf der Abruffrist sondert die Steuer- leisten Un Gt 1 8 Nr. 1 allerdings auch dié pflichtige den verkauften Nohkaffee aus, kennzeihnet die aus3=- q Eo, 10 muß d els E | erte Mottas als Sigeitt : e S R 3- | .Gufüllung des Anspruchs zum Erwerb von Todes wegen gehören, gesonder e Menge als Eigentum des Käufers und sendet ihm die | da erst die Erfüllung durch Auflassung und Eintragung des Rechnung mit der Nachricht, daß sie den Rohkaffee auf seine | Gigentumsüber 3 eine Steuerpfliht zu begründen geeignet Rechnung und Gefahr auf Lager genommen habe. Erst darauf- Gigentumsübergangs eine Steuerpfliht zu begründen geetigne hin erteilt der Käufer der Ste Fe : A A 0D Ba ist und also au erst dann Anlaß geben kann, die. Befreiung vot Lis n fu Ql Jer Her QLEUerp Q gen De WUTTLag, Le einer jolWen Stelterp[lMi au3zusprechen. Jn diesem Falle greift f tas etri S Kaffee sür thn zu | die Steuerbefceiungsvor\crist selbsiverständlich auch dann Plaß, Um afer. a gt TRreiliTt 8 ¡4a pin ad wenn die Erfüllung des Anspruchs gerihtlich erzwungen wirs, v de, p A nd Di TA ov - © , e L DIE (Freie ; S. Pi L : Cine N 2 i E 45 A ç fu f vermögen gehörigen Grundstück ein Schaß gefunden würde. Allein | sei, das Nösten sei ein neues, von der Lieferung des I Ne: 1+ Das: sept aber inuner, voraus. day Loxoitn Her Anson, aut es kann nicht zweifelhaft sein, daß Vermehr des Geschäfts- O R G Ne E aner R den Uebertragung des Eigentunts geht, und das ist beim Pflichtteils unn nicht zweifelhaft lein, dag Bermehrungen des Geschäfts unabhängiges Geschäft, bei dem nur der Nöstlohn steuerpflihtig | ansvruch nit der Fall. Wird . Befriediguna des Vflichtteils vermögens auf Kosten des Privatvermögens nicht als Einkommen sei, Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Um- e rep ea Ds G tru S “Ss E Gl M i anzusehen sind. Wie der Wert der sogenannten Entnahmen dem | saßsteuerrechtlich ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Käufer E o ael fis en PrliMtiMaGeceBaien N Vebershusse des Endvermögens gegenüber dem Anfangsvermögen wünscht von der einführenden Steuerpflichtigen gerösteten Kaffee E L N Me g “E f ; És ed s S zurehnen i i der Wert des dem Geschäfte n t : ¡E R 1ER 2 Pte A R T N nur auf Befriedigung aus dem Ersteigerungserlöse, Bietet er zuzurechnen ist, so ist auch der Wert des dem Geschäfte neu gewid- | zu erhalten. Die Lieferung is umsaßsteucrpflichtig, weil ge- | selbst im ? N ABAALR 2 M : s ten Vermögens die Uebex bauztel Das letbter R G Ung He Ma erle O [9 JeroIe n Zwangsversteigerungsverfahren mit und erhält er deß meten Vermogens von iesem e erschuß abzugehen. 05 leßtere röôsteter Kaff e eine andere Marktware ist als ver eingeführte 2Quschlag auf sein Meistgebot ïo -Thteht die Befriediagun seines muß auch dann gelten, wenn rein äußerlich lediglich eine Ver- Rohkaffee, Die Meinung der Steuerpflichtigen, sie fönne sid Pelichtteilsanspruchs nicht baba, Cal Bie der 21 ck e crtoilt mehrung des Geschäftsvermögens vorliegt, wenn z. B. der Kauf- | für den Preis des Rohkaffees von der Steuerpflicht befreien da- | | T aan ddr GAH p D An N S D Dae ENLSERE mann einen Gesd äfts läubi durch UVeberei ino2 2 dur, daß sie das ei E. ea 1 E mur S N ILD, sondern Dadurch, Daß jen ÜUnjpruch aus Den Ersteigerung§s ( in?e1 eshäftsgläubiger durch Ucedereignung eines zum durch, daß sie das einheitliche Geschäft in zwei Teile zerlegt, ist rlô3 mit feiner 2Bablungs8verbfLiht 3 dem 2uschl E A a Grune bindet De Gene U LCEEO: Got A Be G s N GOLL E, erlós mit seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Zuschlag font rivabbvermogen gehortgen rund] UC3 abfin Ci, V Segen- unzutreffenD ; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Reich8=- pensiert wird. Es fann also gar feine Rede bavon sei s daß da3 buhung zu der Vuchung des Betrags der Schuld per Gläubiger | finanzhofs kann die Ümsabsteuerpfliht weder zugunsten noch Grundstück bur) die BeiaiBinta seines Vilichtteilsansprucks 1A kann dann niht an Gewinn- und Verlustkonto lauten, sondern an | guungunsten des Steuerpflichtigen beeinflußt werden durch Zer- Zwang8vollstre&ung8verfahren an ihn fiele. Die Vovtrftang haf Privatkonto oder unmittelbar an Kapitalkonto, Das Geschäfts- legung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in seine ein- noch erwogen, ob nicht die Vorschrift deg 2 Abs. d Pr 4 0E vermögen wird hier zwar nur in der Weise berührt, daß eine zelnen Bestandteile. Insbesondere ist auch nach § 4 der Reihs- | Erbschaftsteuergeseßes, wona al vóm “Erblasser zugewendet Schuld verschwindet, es ist aber ganz ausgeschlossen, deshalb eine | abgabenordnung die dingliche Rechtsgestaltung in solchen Fällen | auc gilt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den ent- steuerpflichtige Vermehrung des Geschäftsvermögens anzunehmen. unerheblich. (Urieil vom 12. August 1927 V A 348/27.) standenen Pflichtteilsanspruch von Dritten ‘geroährt wird, auch Be E E E in diesem, A das Grundstück zu- Nr. 92. Keine Grunderwerbssteuerfreiheit bei Zwangs- folgerichtig tür den Fall gelten müsse, wo ein Geundstück ver“ firuttio en C U E li la R künstliche Holt versteigerung eines Nachlaßgrundstücks durch den Pflicht- gleih8weise als Abfindung für den geltend gemachten PVflichtbeil3=2 trutlion würde versagen, wenn die Befriedigung des Geschästs- | teilsberehtigten zu seiner Befriedigung und bei Erwerb anspruch êurch den Erben gewährt wird. Dies kann dahingestellt gläubigers nur eine „nebensächliche Gegenleistung für die Ver- | des Grundstücks durch diesen. Der Beschwerdeführer hat ein | bleiben, va in der Erwerbung des Grundstücks im Zwangsvoll- Ls Des Grundstücks wäre. Auch wäre es nicht gerechtfertigt, | Grundstü in einem Lwangsvollstreckungsverfahren bei der | streckungsverfahren eine solche Abfindung nicht liegt. Ebensotoenig Ez Veraußerung des Grundstücks der Umsaßsteuer zu unterwersen. Zwangsversteigerung erstanden, die er zur Besriedigung eines fann ste darin gefunden werden, daß das Nachlaßgrundstück für A vielmehr davon auszugehen, daß Vermehrungen des Ge- | Anspruchs auf Ergänzung seines Pflichtteils gegen den Echen | den Pflichiteilsanspruch verpfändet worden ist, da die Bestellung Een, welche infolge von cußerhalb des Geschäfts- | seiner Großmutter betrieben hatte, Der Anspruch des Ve- | der Sicherungshypothel dew Pflichtteilsberechtigten keinen Ans etriebs stehenden Rechtsvorgängen eintreten, vom Ge[chäfts- | jchwerdeführers war im Jahre 1925 in einem gerichtlihen Ver- | spruch auf das Grundstü, sondern nur auf den etwaigen Erlös gewinn abzureGnen sind. Es ist ja auch einleuhtend, ‘daß der in gleih in Höhe von 15000 Dollar anerkannt und dafür eine | aus der Versteigerung des Grundstücks gibt und im Falle der Er- einem Testament ausgesprochene Erlaß einer Schuld niht deshalb Sicherungshypothek auf dem Nachlaßgrundstück eingetragen. Auf | stehung des Grundstüts durch- den Pflichtteilsberechtigten felbst einkommensteuerpflichtig sein kann, weil es sih gerade um eine das oben Gesagte gilt. Die Rechtsbeschwerde war daher zurüds-

Gesbärte H n, : Grund des Erwerbes in der Zwangsversteigerung ist Grund- j Heschäftsshuld handelt. Und dasselbe gilt von dem Erlaß auf | erwerbsteuer gefordert, über deren Höhe kein Streit mehr besteht; | zuweisen. (Urteil vom 12. August 1927 II A 314/27.)

Grund einer Schenkung. Es entsteht daher die Frage, ob ein Akkord, wie der vorliegende, ein Rechtsvorgang innerhalb oder außerhalb des Geschäfts8betriebs des Schuldners in dem aus- eführten Sinne ist. Daß er sih für die Gläubiger, soweit sie Kaufleute sind, als ein Vorgang innerhalb ihres Betriebs dar- stellt, ist micht zu bezweifeln, beweist aber nicht, daß er es auch für den Schuldner is, Bei einem Akkord geht der einzeln rgl

Gläubiger davon aus, daß infolge des gemeinsamen Verzichts al oder der Mehrzahl der Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen der Restbetrag seiner Forderung mehr wert sein wird als die ursprüngliche ganze Forderung. Der Akkord ist im Grunde eine Vereinbarung zwishen den Gläubigern allein, die von dem Schuldner höchstens angeregt wird; erst seine Ausführung geschieht durch Rechtsgeschäfte mit dem Schuldner, Jeder Gläubiger sieht in dem Erlaß der anderen Gläubiger, unter Umständen auch in Bürgschaften dritter Personen, die Gegenleistung für seinen eigenen Erlaß. Der Schuldner erlangt seine formelle Vermögens- vermehrung als Ergebnis der Vereinbarungen anderer Personen, also infolge eines Rechi8vorgaiges, der schon deshalb außerhalb seines Geschäftsbetriebs liegt, weil er an ihm nicht beteiligt ist. Es ist au einleuchtend, daß bei einer Kommanditgesellschaft ein Akkord nur mit den persönlich haftenden Gesellschaftern geschlossen wird, und erx nicht die Folge haben kann, daß ein Gewinn entsteht, an dem die Kommanditisten beteiligt sein würden, Vom Stand- punkt des Schuldners aus liegt es bei einem Akord nicht anders

Nr. 90. Die durch den Erlaß der Schulden auf Grund eines mit den Geschäftsgläubigern abgeschlossenen Akkords eintretende Vermehrung des Geschäfts8vermögens eines Kaufmanns is nicht einkommensteuerpflihtig. Der Be- {chwerdeführer ist buchführender Kaufmann. Er hat sich mit seinen Geschäftsgläubigern auf einen Forderungsnahlaß von 75 vH geeinigt. Die Vorinstanz hat die dadurch erfolgte Erhöhung seines O Reinvermögens für einkommensteuerpflichtig erklärt.

ie führt aus: Nach § 13 gälte als Gewinn der nach den Grund- säßen ordnungsmäßiger Buchführung für den Shluß des Steuer- abshnitts ermittelte Uebershuß des Betriebsvermögens über das Betriebsvermögen, das am Schlusse des vorangegangenen Steuer- abschnitts der Veranlagung zugrunde gelegen hat. Nach den Grund- säßen ordnung8mäßiger Buchführung gehöre die Vermögens- vermehrung, welche durch einen akkordmäßigen Nachlaß von Schulden eingetreten sei, zum Vermögens8zuwachs. § 6 Abs, 8 des Einkommensteuergesebes, wonach einmalige Vermögensanfälle niht steuerpflichtig seien, beziehe sich nux auf Einkünfte, die außerhalb eines Gewerbetriebs anfielen. Die Gläubiger seien, soweit sie Kaufleute seien, berehtigt, die Herabseßung ihrer Forde- rungen nicht als Kapitalverlust, sondern als Geshäfts8verlust an- zusehen. Nach der Auffassung des Beschwerdeführers würde der Schuldner steuerlih anders behandelt werden als der Gläubiger. «n der Rechtsbeschwerde wird ausgeführt, es handle sich nicht um Einkommen innerhalb eines Gewerbebetriebs, in dem Zwangs- affkord sei das Geschäft des Beschiverdeführers aufgelöst, deshalb liege auch keine Bilanz vor, mit der die vom 1. Fanuar 1925 ver- glichen werden könne. ?

Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Zutreffend geht die Vor- instang davon aus, daß grundsäßlih jede Vermehrung des geschäft- lihen Reinvermögens eines Kaufmanns als Einkommen anzu- sehen sei. “Es kann nicht zweifelhaft sein, daß es gleichgültig ist, ob die Vermehrung des Reinvermögens durch Zunahme der Aktiven oder Abnahme der Schulden erfolgt. Der Vorinstanz ist auch darin beizutreten, daß § 6 Abs. 3 des Einkommensteuergeseßes, betreffend die Steuerfretheit einmaliger Vermögensanfälle bet Einkünften innerhalb eines Gewerbebetriebs, niht anwendbar ist, Sollte, au zufällig, ein Lotterielos zu einem Geschäftsvermögen gehören, so würde der Lotteriegewinn eine steuerpflichtige Ver- mehrung des Geschäftsvermögens herbeiführen. Dasselbe würde gelten, wenn z. B. beim Ausschachten auf einem zum Geschäfts

a Ses 4, N

ausgeschieden; gleih- zeitig ist seine Witwe, Armgard ge- borene von Gal, Rentnerin in Köln- Braunsfeld, in die Gesellschaft als per- sönlich haftende Gesellschafterin ein- getreten. Die Prokura des Edmund Pastor ist erloschen.

Bei der Alktiengesellshaft „„Aktien- Spinnérei““ in Aachen: Dr. Max Krawinkel hat sein Amt als Vorstand niedergelegt. Fabrikaut Emil Adolff in Bachnang ist zum ordentlichen Vor- standsmitglied mit der Maßgabe bestellt, daß ex für sich allein zur Vertretung der Gesellschaft und Zeichnung der Firma berechtigt is. Die Fabrik- direktoren Martin Breuninger und

tex Haftung“ in Aachen: Durch Ge- E SR Een vom 5, September 1927 ist dexr Gesellschaftsvertrag ab- geändert. Cornelius Kuippers ist als

Al made: abberufen. Carl Koch, Kaufmann in Wiesbaden, is als Ge- \chäftsführer bestellt. Die Prokura des Konrad Schumann ist erloschen.

Die Firma „Merksteiner Möbel- haus Paul David““ in Merfkstein und als deren Jnhaber Kaufmann Paul David daselbst. Als nicht eingetragen wird bekanntgemaht: Geschäftszweig: Möbelgeschäft. Geschäftsräume: Haupt- straße 1.

Bei der Firma „Mathieu vou der Kall“ in Aachen: Die Firma ist er- loschen,

Amtsgericht, 5, Aachen.

haftende

e Gesellschafterin eingetreten, L Handelsregister. sondern es sind an seine Stelle seine Aachen. [54794] | Vermächtnisnehmer: 1, Witwe E rich Jn das Handelsregister wurde ein-

Li Dremel, En geborene Riedel, Rent- getragen am 19. September 1927: nerin in Aachen, 2. Regierungsrat Wil- Bei derx Firma „Aachener Hotel-

helm Geelen in Köln, 3. Ludwig Geelen, Gesellschaft Dremel mit beschränkter | Kaufmann in Berlin - Schöneberg,

Haftung“ in Aachen: Edmund rufen. 4, Frau Walter Philips, Eulalia ge-

Arys, [63927] Die in unserem Handelsregister À unter Nr. 61 eingetragene Firma „Gustav Hielscher, Arys“, ist erloschen. Arys, den 12, September 1927. Amtsgericht.

der M lens

Arys. [53926] Die in unserm Handelsregisber A unter Nx. 37 eingetragene Firma „Fdà Lüneberg, Dombrowken“, ist erloschen. Arys, den 14, September 1927, Amtsgericht.

ist als Geschäftsführer abberufen. borene Dremel, ohne Stand, früher in Walter Philips, Kaufmann in Valken- | Maastricht, jet in Valkenburg, 5. Frau burg (Holland), ist zum Geschäftsführer | Reinhold Brunkoiw, Helene geborene bestellk. DurYH Gesellschasterbeschluß | Dremel, ohne Stand, früher in Auer- vom 4. August 1927 ist der Gesellschafts-| bah (Hessen), jeßt in München, vertrag abgeändert. Die Dauex der | 6. Amalie Dremel, ohne Stand in Ab- Gesellschaft ist nunmehr auf eine be- | winkel am Tegernsee, und 7. Friß stimmte Zeit nicht beschränkt. Durch | Dremel, Kaufmann in New York, als denselben Gesellshafterbeshluß is die persönlich haftende Gesellschafter in die n Marlin 1 [ Gesellschaft aufgelöst. Alleiniger Liqui- | Gesellschaft eingetreten. Witwe Foachim Gustav Fernß, beide in Aachen, s als dator ist der Kaufmann Walter Philips, | Dremel, Gabriele geborene Dremel, i stellvertretende Vorstandsmitglieder mit vorgenannt. deshalb" als persönli haftende Gesell- | der Maßgabe bestellt, daß beide gemein- Bei der offenen Handelsgesellschaft | shafterin gelösht worden. Die vor- schaftlih oder jeder von ihnen in Ge- „G. F. Dremel““ in Aachen: Jn | genannte Frau Reinhold Brunkow in meinschaft mit einem anderen Vor- Verichtigung der Eintragung vom | München is als Vermächtnisnehmerin standsmitglied oder einem Prokuristen 16. April 1925 ist folgendes eingetragen | des Joachim Dremel unbeschränkte per- | zUx Vertretung der Gesellschaft und worden: Mit dem am 23. August 1917 | sönlich hastende Gesellshafterin, E Zeichnung der Firma berechtigt O Die i erfolgten Tod des Gesellschafters | sie als Miterbin ihrer Mutter, Witwe Prokuren von Leo Biesenbach in d st eingetragen worden. Joahim Dremel ist nicht seine Witwe | Georg Dremel, nur als nicht befreite | Aachen und Ludwig Schneiders in ngegebener Geschäftszweig: Her- Gabriele geborene Dremel, Rentnerin, | Vorerbin persöónlich haftende Gesell- | Stolberg-Hamm sind erloschen, Poien und Vertrieb von Chenille und früher in Aachen, jeyt in Brüssel, als | shafterin geworden L Regierungs-| Bei der Firma „„Rheinische-Kraft- | Posamenten. Erbin in die Geellschaft als persönlich ! rat Wilhelm Geelen ist durch Tod aus fahrzeug-Gesellschaft mit beschränk- Amtsgeriht Annaberg, 20. Sept. 1927.

Aschaffsenburg. [54796] „Volksbank Mömlingen osef Klug“ in Mömlingen: Die Firma ist erloschen, desgleihen die Prokuren des Eduard und Valentin Klug in Mömlingen. Aschaffenburg, 16. September 1927. [54795] Amtsgericht Registergericht.

Baden-Baden, [54797

Handelsregistereintrag Abt, B Bd, 1 O.-Z. 94 vom 16. September 192 Firma Autobetviebsgesellschaft mit be- schränkter da tung in Baden-Baden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. Mat 1927 leh . Gegenstand des Unters nehmens ist die Beförderung von Per- sonen und Lasten gegen Entgeld, An-

Annaberg, Erzgeb,

Auf Blatt 1744 des hiesigen Handels- registers ist die Firma Oscar Herrmann in Cunersdorf und als deren Fnhaber der Fabrikant Emil Oscar Herrmann