1927 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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T, Je ee e me m D E R Ey

Kraftloserklärung ber Urkunde erfolgen wird. Elsfleth, den 28. September 1927. Umtagericht [585751 Ausgevot.

Der Kaufmann Kar! Magney in Jfer- lohn hat das Aufgebot des verloren- gegangenen Hypothefenbriefs über die im Grundbuch von Bergneustadt Band 21 Blatt 1022 Abt. [11 Nr. 4 für den Antragsteller eingetragene Hypothek von 7000 Æ beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert. pätestens in dem auf den 18, Fanuar 1928 vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten (Seriht, Zimmer 6, anveraumien Autgebototermine jene Rechte anzumelden und die Urfunde vorzulegen, widrigenfalls die Krattlozerflärung der Urfunde er- folgen wird.

Gummersbach, den 29, September

1927 Amtsgericht. [5270] Nufgebyot. Die Frau Witwe Josef Moll, geb.

Feierbach, aus Köln hat das Ao des verlorengegangenen Hypotheken- briefes über die für die Maria FFeier- bah, Ladengehilfin zu Köln, im Grund- buch von Neuwerk Artikel 1038 Abt. 111 Nr. 1 eingetragene Hypothek von 3000 Mark, aufgewertet auf 759 Goldmark, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wivd aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Jauunar 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Bimnmer 65, anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird,

M.-Gladbach, 23, Septembex 1927. Anrtsger icht, [58576] Aufgebot.

Der Kaufmann Iunaz Meyer în Goldensz stedt för fh uud als Generalbevollmäch- tiater feiner Geschwister Johannes und Maria hat das Aufgebot des verloren- egangenen Hypothefenbriets der auf dem Srundbesiz Art. 462 Goldenstedt (Eigen- tümer: Fheleute Häusler Gerhard Nemmers und Katharina geb. Eggermaun in Œllensftedt)} in Abt. 111 unter Nr 14 eingetragenen Hypothek von 400 M, verzinslich mit 4 % vom 1. Januar 1911, eingetragen für den Kauf- mann J. A. Meyer in Golden!tedt, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, 1pätestens in dem auf der 17, April 1928, vormittags 141 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht auberaumten Aufgebotstermine jeine echte amumelden und die Üifunde vorzulegen, wtorigenfalls die Kraftloserklärung der Utkunde erfolgen wird.

Vechta, 26. Scptember 1927.

Amfger icht.

[58271] Nufgebot. _Der Musikex und PaLker Karl Arno Schuiïze, geb. am 28. 1881 in

Q Hamburg-Altona, ist vershollen. Er ist im Fahre 1900 von Chemniy über Bremerhaven nah Amerika aus3- gewandert, hat im Fahre 1906 das leßte Mal aus New Yock geschrieben, seitdem fehlt jede Nachriht von thm. Auf Antrag seinex Schwester, der Frau Clara Elja Schwammkrug, geb. Schulze, in Koblenz, Friedrichstraße 45 11, wird zweccks Todeserklärung das Aufgebot des Verschollenen angeordnet. Dex Ver- \chollene wird aufgefordert, sih sofort und fpâtestens în dem für den 4. Mai 1928, vorm. Uhr, vor dem Amts- and Themniß, Zimmer 246, an=- beraumten Aufgebotstermine zu melden, sonst wird er für tot exklärt. Wer Auskunft über Leben oder Tod dis Verschollenen zu geben vermag, wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu er- statten. Amtsgericht Chemnis, Abt. 20, den 26. September 1927, Hoffmann.

[68272] Aufgebot.

Das Amtsgericht hat heute folgendes Aufgevot erlassen: Frau Marie Höben, geb. Hicken, Cuxhaven, Grodener Chaussee 9, hat beantragt, ihren ver- \ho!llenen Bruder Peter Hinrih Wil= helm Hike, geboren am 2%. März 1873 in Sahlenburg, lebter inländischer Wohnsiß Cuxhaven, für tot zu er- Tlären. Der Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens in dem auf Diensing, ven 24, April 2928, H Uhr vormittags, vor dem Amts3- G in Cuxhaven, Deichstraße 11, Yimmer 8, anberaumten Termin zu melden; sonst wird er für tot erklärt

werden. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben fönnen, werden aufgefordert, dieses

dem Gericht spätestens im Aufgebots- termin anzuzeigen. Die alten frist beträgt 6 Monate.

Cuxhaven, 29, September 1927, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[58273] Nufgebot,

Das Amtsgericht hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Frau Marie Höben, eb. Hicken, Cuxhaven, Grodener Chaussee 9, hat beantragt, ihren ver- {ollenen Bruder August Friedrich Ludwig Hicken, geboren am 18, August 1864 in Gudendorf, leßter inländischer Wohnsiß Curhaven, für tot zu erklären, Der Vorschollene wird aufgefordert, si spätestens in dem auf Dienstag, den 24, April 1928, 9 Uhr vor- uittags, vor dem Amtsgericht in Cux- gaben, Deichstraße 11, Siimas 8, atn- eraumten Aufgebotstermin zu melden; sonst wird ex für tot erklärt werden. Alle, die Kuskunft über Leben oder

Tod des Verschollenen geben fönnen, ] werden aufgefordert, dieses dem Gericht | spätestens im Aufgebotstermin anzu | zeigen. Die Ausgebotsfrist beträgt | 6 Monate.

Cuxhaven, 29. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [58268] Ausfg-bot.

Der Na Mee Nr Friy Hôöüsel- barth in Chemnis, Lange Str. 23 11, hat als Nachlaßverwalter des am

27, Juli 1926 in Leukersdorf ver- storbenen Kohlenhändlers Bernhard Oskar Heinig gemäß § 989 flg. Z3.-P.-O. das Aufgebotsverfahren

zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf- gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 19. November 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht Bimmer 245

anberaumten Añfgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Aun- mesdung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forde- rung zu enthalten. Urkundlihe Beweis- stücke find in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un beschadet des Rechtes, vor den Ver- bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück- sichtigt zu werden, von den Erben nur Owen Befriedigung verlangen, als sih nach Befriedigung der niht aus- ge\chlossemen Gläubiger noch ein Ueber- \chuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses

nur für den seinem Evrbteil ent- sprehemden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils-

rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet,

Chemuiß, den 21. September 1927.

Amtsgericht. Hoffmann.

[58276]

Durch Ausf{lußurteil vom 15, Juni 1927 sind die Schuldverschreibungen ver Stadtgemeinde Hagen i. W. vom 11. Sep- tember 1913, und zwar: 1. Nr. 1448 über 500.46, 2. Nr. 499 über 1000 #, E 500 über 1000 4, für fraftlos erklärt.

Hagen i. W., den 6. Jult 1927,

Das Amtsgericht.

[58274]

Durch Aués{hlußurteil vom 28. Sep- tember 1927 find die nachgenannten Wert- papiere: 1. PM 1000 4 9% Hannover|che Stadtanleibe Lit. Q Ser. L Nr. 1277, 2 Mantelbogen des 3F 9/9 Pfandbriefes Ut. C der Braunschroeig-Hannover|chen Hyvyothetenbank Serie 13 Nr. 05990, 3. PM 2500 3 9/69 Hannov. Stadtanleihe Nr 1 Nr. 222 (1/2000), L 588 (1/500) PM 300 3} 9/% Calenberg - Göttingen - Srubenhagen - Hildesheimsche ritterschatt- liche Kreditobligationen Nr. F 9717 (1/300) für fraftlos erflärt worden,

Hannover, den 28. September 1927.

Amtsgericht. 27.

[58275]

Durch Aus\c{hlußurteil des Thür. Amts- gerichts. Tl, Gotha vom 30. 9. 1927 sind die Viántel der 49% Hypothekenpfand- briefe der Deutshen Grundcteditbank in

Gotha Abt, KLI Ser. 13 Ut. d Nr. 3995 über 1000 4 und Nr. 3996

über 1000.4, Abt. XVIII Ser. 05 Lit. e Nr. 0708 über 2000 #4 für kraftlos er- klärt worden. z Gotha, den 20. September 1927. Thür. Amtsgericht. 2.

[58481] Beschluß.

Der Erbschein vom 21. November 1922 nah dem Porzellanhändler Hermann Friedrich Albert Bahl1s wird für kraftlos erklärt.

Berlin, dena 1. Oktober 1927. Amtsgeriht Berlin-Mitte. Abteilung 96,

[58482] Bekanntmachung.

Durch Ausschiußurteil des Amtsgerichts Neustadt an der Haardt vom 30. 9 27 ist der am 11. 7. 1830 zu Landau/Pfal!z geb. ehemalige Assistent am Amtsgericht Neustadt an der Haardt Ludwig Philipp Sauter für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 1, Januar 1924 festgestellt worden,

Amtgeriht Neustadt a. d. Haardt,

[68277]

Durch Urteil des Amtsgerichts Magdeburg, Abt. Neustadt, ist der verschollene Postsekretär Conrad Bier, geboren am 14. Oktober 1856 in Oster- wied a. Harz, zuleßt wohnhaft in Magdeburg, Agnetenstr. 5, für tot er- flärt, Als Zeitpunkt des Todes wird der 23. Dezember 1928, mittags 12 Uhr, festgestellt.

[068278] Oeffentliche Benn In Sachen der Frau Anna Jänidte,

geb. Melzer, jeßt in Berlin-Karlshorst, }

Tresckowallee 86, Klägeria und Be=- rufungsklägerin, verireten durch Rechts- anwalt Hans Oppermann, Berlin W. 8, Jägerstraße 19, gegen ihren Ehemann, den Werkzeugdreher Karl Friedrich WVilhelm Jäuicke, zuleßt wohnhaft ge- wesen in Berlin, Meßer Straße 8, jebt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und VBerufungsbetlagren, hat die Klägerin gegen das am 18. Juli 1927 verkündete Urteil des Landgerichts L

Verlin Berufung eingelegt mit dem

Antrag, unter Abänderung der an- gefochtenen Entscheidung die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu er- flären. Auf die am 30. August 1927 bei dem Berufungsgericht eingegangene Berufungsschrift ist Termin zur müad- lichen Verhandlung über die Berufung auf den 7. Dezember 1927, vor- mittags 914 Uhr, vor dem 18, ZBivil- senat des Kammergerichts in Berlin W. 57, Elßholzstraße 32 Il. Stodwerk, 3immer 359, bestimmt, zu welchem der Berufungsbeklagte hiermit geladen wird mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem Berufungsgericht zu- gelassenen Nechtsanwalt vertreten zu lassen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus¿2ug aus der Berufungsschrifi und der Verhand- lungstermin bekanntgemacht.

Berlin, den 23. September 1927. Der Gerichtsschreiber d. Kammergerichts. [58279] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen mit dem Antrage auf Ehe-

scheidung gemäß §8 1565—1569 bzw Nichtigkeitserflärung der Ehe gemäß &L 1324—1329 B. G.-B.: 1. Auguste

Starke in Berlin, vertreten durch die Rechtsanwältin Munk in Verlin, gegen Max Starke, 2. Elsbeth Martin in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Jaffé in Berlin, gegen Hans Martin, 3. Betty Franke in Berlin-Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bromberg in Berlin, gegen Wilhelm Franke, 4. Maria Steffan in Bergen bei Bochum, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Miethke in Berlin, gegen Michael Steffan, 5. Charlotte Telzerow in Hônow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blumenhein in Verkin, gegen Max Telzerow, 6. Anna Donadt in Berlin- Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Krüger in Berkin, gegen Rudolf Erich Donadt, 7, Rosalie Otto in Berkin, ver- treten durch Recht3anwalt Holle in Berlin-Friedenau, gegen Max August Willi Otto, 8. Klora Podbielski inm Ham- burg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn în Beclin, gegen Farl Hugo Pod- vielsfi, 9. Karoline Berger in Char- Tottenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn în Berlin, gegen Friß Verger, 10. Alice Fahnke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zilesch

in Berlin, gegen Walter Jahnke, 11. Wilhelm Beckert in Berlin, ver-

treten durch Rechtsanwalt Dr. Münch in Beclin, gegen Luise Veckert, 12, Ernestine Eichbergec in Berlin, ver- treten durch Rechtsanwalt Dr. Moses in Berlin, gegen Friedrih Eichberger, 13. Franz Lüdcke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Salomon in Berlin, gegen Helene Liteke, 14, Martha Stachowski in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kurt Beer in Berlin, gegen Stanislaus Stachowski, 15. Karl Hermann Reckner in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Lewinski in Berlin, gegen Martha Reeckner, 16. Hubert Oswald in Berlin, vertreten durch Nechtsanivalt Niekrenz in Berlin, gegen Maria Oswald, 17. Hermann Ti gner in Berlin, vertreten durch Rechtsantoalt Lublinsky in Berlin, gegen Martha Elise Frida Tilgner, 18. Felix Seefeld in Berlin, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Volkmann in Berlin, gegen Helene Seefeld, 19 Frieda Pehmann in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frost in Berlin, gegen Friedrich Pechmanun, 20. Monika Chovarnierz in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt «Justizrat Hirschfeld in Berlin, gegen Hermann Chovarnierz, 21. Frieda Cynomon in Berlin, vertreten durch Recht8anwalt Dr. Bromberg in Berlin, gegen Samuel Cynamon. Sämtliche Bercagie sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht 1 in Berlin, Grunerstraße, I1. Stock, zu 1—17 und 20 auf 10 Uhr vormititags, zu 18, 21 auf 11 Uhr vormittags, zu 19 auf 12 Uhr mittags, und zwar: zu 1 auf den 22, November 1927 vor S Loma 22 nach Zimmer 2—(, zu

auf den 24. November 1927 vor Zivilkammer 20 nach Zimmer 8—10, zu 3 auf den 25. November 1927 vor Zivilkammer 37 nach Zimmer 19——21, zu 4 auf den 28. November 1927 vor Zivilkammer 22 nach Zimmer 2—4, zu 5 auf den 3. Dezember 1927 vor Zivilkammer 15 nah Zimmer 8—10, zu 6 auf den 16, Dezember 1927 vor Zivilkammer 37 nach Zimmer 19—21,

u 7 auf den 20. Dezember 1927 vor Bivilfantaer 37 nach Zi:nmec 19—21, zu 8—11 auf den 21. Dezember 1927 vor Zivilkammer 35 nah PERS 2—, zu 12—13 auf den 22. Dezeuber 1927 vor Zivilkammer 41 nas Zims- mer 25—27, zu 14 an den 22. De- zember 1927 vorx Zivilkammer 22 nah Zimmer 2—4, zu 15 auf den 23. De- zember 1927 vor Zivilkammer 39 nah Zimmer 11—13, zu 16 auf den 23. Dezember 1927 vor Zivil- kammer 37 nach Zimmer 19—21, zu 17—21 auf den 28. Dezember 1927 vor Zioilkammer 15 nach Zimmer 8 bis 10, mit der Aufforderung, sich dur einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Berlin, den 1, Oktober 1927,

Der Gerichts\hreiber des Landgerichts I. [58280] Oeffentliche Zustellung.

Jn Sachen der DUIITIEON Mortha Guminski, geb. Wieteck, in Breslau, Friedrich - Karl - Straße 32, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Fustiz- rat Münz 1., hier, gegen ihren Che-

Guminski, früher în Breslau, feßt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vorx die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 6. Dezember 1927, vormittag8 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gecicht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmöchtigten vertreten zu lassen. 2 R. 289/24. Bre8sau, den 29. Sep- tember 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[58282] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Hunold, geb. Seidemann, in Achim b. Bremen, Obernstr, 195, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stern in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kupfershmiedemeister Richard Huuold, früher in Straußfurt, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 unter derx Behauptung, daß der Beklagte sie fortgeseßt mißhandelt habe, er Ehebruch treibe, für den Unterhalt der Familie in keiner Weise sorge und die Familie böslih verlassen habe, mit dem Antrage auf Scheidung und auf Kosten des Be- klagten, Die Klägerin ladet den Be- flagien zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 253, Dezember 1927, vornmittags 9 Uhr, mit dex Aufforderung, ih

durh einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-

bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 27. September 1927. Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts. [58283] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Müller, geb. Kessel, in Langensalza, Lange Brüder- gasse 15, Klägerin, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Reißert in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schweizer Erih Müller, früher in Langenjalza, jeßt unbekannten Aufc1!- halts, ai! Grund §8 1567, 1568 B. G.-3, unter der Behauptung, daß der Be- flagte wegen mehrfacher Diebstähle vor- bestraft sei, sih jegliher Unterhalts- pflicht entziehe, die Klägerin böslih verlassen habe und die Voraussezungen für die öffentlize Zustellung Fit Jahresfrist vorlägen, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts im Erfurt auf den 23. Dezember 1927, vormittags § Uhr, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 27. September 1927, Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts. [58284] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau Anna Schmeiß, geb. Mollenhauer, in Hamburg, Borgesch- straße 111, Prozeßbevollmächtigter: Recht8antvalt Dr. Boie in Kiel, klagt geaen ihren Ehemann, den Heizer Paul Schmeiß, früher in Ktel, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der Witwe Koroline Schmidt, geb. Andre- jewsla, verw. Behrens, in Kiel Ehe- bruch getrieben habe, mit dem Antrage, die Ehe der Varteien zu scheiden und den Beklagten für den allein huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 5. Zivil- kammer des Landgerichts in Kiel auf den 30. November 1927, vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem Prozeßgerihte zu- gelassenen Anwalt zu Le en.

Kies, den 30. September 1927.

Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[58290] Oeffentliche Zustellung.

In der Beschlußsache des Wohlfahrts3- amts Hagen i. W. gegen den Arbeiter Karl Tiedemann, früher in Schueide- mühl, wegen Unterbringung in einer Arveits8anstalt wird Termin zur münd- lichen Verhandlung auf den 2. De- zember 1927, vormittags 9 Uhr, in Schneidemäühl, Jastrower Str. 17 I1, festgeseßt, zu dem Tiedemann hiermii geladen wird.

Schneidemühl, den 1. Oktober 1927. Der Bezirks8ausschuß zu Scimeidemühl,

v. Scheller.

[58287] Oeffentliche P olats,

Der minderjährige Kurt Riedel zu Nietleben, Saalkreis, Dölauer Str. 17, vertreten durch den Vormund Franz Wolf, Nietleben, Klägers, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr, Rieden- flau in Bielefeld klagt gegen den Arbeiter Kurt Riedel, früher in Hille- gossen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Anirage, den Beklagten kostenpflichtig ju verurteilen: a) rüdckstäwdige Unéer- yaltsgelder vom 1. Oktober 1925 bis zum 1. Juni 1926 im Betrage von 570 RM, b) monatlich im voraus die Summe von 30 RM zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstrebar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bielefeld, Detmolder Straße Nr. 9, Zimmer 28, auf den 12. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Bielefeld, den 26. September 1927. Dex Gerichts\chreiber des Amtsgerichts.

|

mann, den jeßigen Reisenden Albert | Sramer, geb. Thieme,

[58288] e Zuftellung. Die Arbeiterin Frau Hedwig in Lengefeld,

vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Prelle in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Otto Kramer, früher in Lengefeld, jegt unbekannten Aufs enthalts, unter der Behauptung, daß der Veklagte die Klägerin am 14. April 1927 verlassen hat, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, an die Klägerin Ae A 18 RM Unterhaltsbeitrag seit 14. Apci 1927 zu zahlen, und das Urteil für vor- läufig vollstretbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Beklagien zur mündlichen Verhandlung des Rechiss streits vor das Amtsgericht gzu Naumburg a. S., auf den 10. No- vember 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 25,

Nauuburg a. S., 19, Septbr. 1927, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[58289] Oeffentliche Zuftellung.

Der minderjährige Günther Rablaff in Altranfl (Gut), verireten durch das Kreisjugendamt des Kreises Obers barnim in Bad Freienwalde, dieses vertreten durch seinen Amtsvormund Dr. Karl Hinbe ebenda, klagt gegen den Arbeiter Otio Papenfuß, gurzett unbekannten Aufenthalts, früher 1n Dolgelin, Kr. Lebus, wohnhaft, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei und daß er mit seiner Mutter, der unverehelihten Ar- beiterin Jda Rablaff, während der ges sehlihen Empfängnisgeit vom 2, Mai 1926 bis 31, August 1926 geschlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrag, 1. den Beklagten kostenpflichtig zu ‘verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, nämlich dem 28. Februar 1927, ab bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine im voraus zu entrichtende Gelde rente von 60 Reichsmark zu zahlen, 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Seelow (Mark) auf den H. November 2927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Seelow, den 26. September 1927, Der Gerichtss{hreiber des Amtsgerichts,

[57906] Oeffentliche Bekanntmachung. Der am 8. Juli 1926 geborene Heinz Gerhard Boselt in Dorf Juliusburg, geseßlih vertreten durch das Kreis- sugendamt (Amtsvormund) Oels n Schles, agt auf Zahlung von Unter- halt gegen den Schweizer Ewald Opitl, zuleßt in Oberseifersdors, jegt un} bekannten Aufenthalts, mit dem An- trag, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig in vorläufig vollstreck- barer Form verurteilt, dem Klägex vom Tage der Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensiahres eins im voraus zu entrichtende Geldrente von 60 RM vierteljährlich zu zahlen. Der Beklagte wird zur O Güveverhandlung auf den 10, No- vember 1927, vorm. 9 Ußr, vor das Amtsgericht Zittau, Sachsen, geladen.

Zittau, den 30. September 1927. Der Gerichts\{reiber des Amtsgerichts. [57894] Oeffentliße Zustellung.

Der Makler Karl VBinnemann in Elmshorn, L Nechts« anwälte Justizrat Lamp und Reimers in Elmshorn, klagt gegen den errn G, Spörer, unbekannten Aufenthalts, früher in Gernrode a. H., Gerostraße 44, unter der Behauptung, daß der Ves- flagte ihm eine Forderung in Höhe von 70 RM, die die Fa. Pohl & Co. an ihn zediert hat, shulde, mit dem Antrag, dew Beklagten zu verurteilen: 1, an den Kläger 70 siebzig Reichsmark nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 4. August 1927 zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil für vorläufig voll« itredbar zu erklären, 4. das Urteil offent- [ich zuzustellen. Zur mündlichen Verhands lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Ballenstedt auf den 29. November 1927, vormittags 40 Uhr, geladen. :

Balleustedt, den 29. September 1927,

Anhaltisches Amtsgevicht.

57897] Oeffentliche Zustellung.

z Jn Ie des fe odrais Dey Erich Bandekow in Berlin, Urbans straße 3, Klägers, Prozeßbevollmächs tigter: Rechtsanwalt Paul Zobel in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 148, egen die Firma Hermann Behrendt, Sn, Heinz Behrendt in Berlin S, Ritterstraße 27, jezt unbekannten Aufs enthalts, Beklagte, wegen Einwilligung ist Termin zur mündlichen Verant des Rechtsstreits vor dem A Rg Berlin-Tempelhof in Berlin SW. 11, Möternstr. 128/130, auf den 8. Dee zember 1927, vormittags 19 Uhr, Zimmer 187, anberaumt, zu welchent die Beklagte hiermit geladen wird.

Verkin, den 27, September 1927. Der Gerichts\{reiber des Amt3ger1chts

Berlin-Tempelhof. Abt 6. C. T7. 27.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg, Nerantwortlih für den Anzeigenteil Jtehnungsdireftor Menger in g, Verlin, Verlag der Geschäfisstelle(Mengerin g) in Berlin.

Druck der Preußischen Dructereie und" Dele ege as Berlin, Wilhelmstraße 32.

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Fr.

I Z4A, Reichsbantgiroronto. Berlin, Donnerstag, den

6. Vtober, abends. Poftscheckonto: Berlin 41821. 1927

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Neich.

Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Kreditinstifuten.

Filmverbot.

Bekanntmachung über den Umtausch der in Namensschuld- urkunden verbrieften Markanleihen und der Schuldschein- darlehen des Landes Mecklenburg-Schwerin neuen Besißes in die Ablösungsanleihe des Landes Mecklenburg-Schwerin.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Saßungs- änderungen der Preußischen Pfandbriefbank in Berlin.

Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Dem zum Vizekonsul der Vereinigien Staaten von Amerika in Hamburg ernannten George F. Kennan und

“dem zum Vizekonjul bei dem Cubanischen Generalkonsulat in Hamburg ernannten Domingo Govantes y Aguirre ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

eran tM Gun 0; betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

1, Der Pachikreditaus]huß hat beschlossen, gemäß 8 17 des Geseyes, betreffend die Ermöglihung der Kapitalkredit- beshaffung für landwirtschaftliche Pächter, vom 9. Juli - 1926 (NGBl. I S. 399, 412), folgende Kreditinstitute zuzulassen:

Süddeutiche Pächterkreditbank, Stutigart, Ofpreutn|che Pächterkreditbank, Königsberg i. Pr., Landeëkreditfasse Kassel,

Kreissparkasse Wittenberg, Wittenberg (Bez. Halle), Syarkasse des Kreises Torgau, Torgau (Elbe), Bankhaus Albert Alex. Kay, Görliß,

Bankhaus S. Bielihowsty, Breslau.

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9. Folgende zugelassene Kreditinstitute haben ihre Firma geändert: die Deutshe Domänenbank, Berlin, in: Deutiche Pächterkreditbank (Domänenbank) e. G. m. b. H., Berlin, die Lübecker Getreidekredit A. G., Lübe, in: Norddeut)che Getreidebank A. G., Lübe.

Die Zulassung gemäß § 17 des Gefeßes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeshasfung für landwirlschaft- lie Pächter, vom 9. Juli 1926, wird gemäß Beschluß des Pachtkreditaus\chusses von dieser Aenderung nicht berührt.

Berlin, den 21. September 1927.

Der Vorsißende des Pachtkreditaus\chüsses: Graf von Baudissin.

Filmverbot.

Die öffentlihe Vorführung des Bildstreifens „Die Todesflieger von San Francisco“, 6 Akte 1674, Antragsteller: Nord-Film G. m. b. H., Hamburg, Ursprungs- firma: F. B. O. Pictures, Amerika, ist am 4. Oktober 1927 unter Prüfnummer 889 verboten worden.

Berlin, den 5. Oktober 1927.

Der Leiter der Filmoberprüfftelle. Dr. Seeger.

Bekanntmachung vo m 4. Oktober 1927 über den Umtausch der in Namens schul durkunden verbrieften Markanleihen und der Schuldschein- darlehen des Landes Mecklenburg-Schwerin neuen Besitzes in die Ablösungsanleihe des Landes Meccklenburg-Sch werin.

A. Die in Namensschuldurkunden verbrieften Mark-

ánleihen des Landes Mecklenburg-Schwerin, nämlich:

1. die sogen. Landfastenanleihe (Schuldverschreibungen der medlenburg:-\{chwerin\hen Schuldentilgungékommission, aus- gestellt auf deu Namen des Gläubigers),

2, die 49/9 Schuldver1ch1eibungen dez Mecklenburg-Schwerinschen Finanzministeriums vom 1. Oftober 1886, ausgestellt auf den Namen einzelner Kirchen und milder Stittungen,

sowie die in den Jahren 1922 und 1923 gegen Schuld-

vershreibung oder Schuldschein bei Versicherungsanstalten,

Sparkassen und Banken aufgenommenen einzeinen Mak- anleißen

werden, soweit für sie niht die Gewährung von Auslosungs-

rechten beantragt ist, als Neubesiß nach Maßgabe der §8 30 f.

des Gejeßzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom

16. Juli 1925 (Rg.-Bl. 1 S. 137) in die Ablösungsanleihe des Landes Mecklenburg-Schwerin umgetauscht.

B. Die Frist zur Anmeldung läuft vom 1. Oktober 1927 bis zum 14. Yanuar 1928. Nach Ablauf dieser Nusschlußfrist werden die zum Umtausch niht angemeldeten Markanleihen wertlos.

C. Die unter A genannten Schuldverschreibungen und Schuldscheine sind unter Bezeichnung nach Anleihzeart und Nenn- beirag sowie mit Berechnung des Goldwertes ohne Anirags- vordruck nur bei der Hauptstaatskasse in Schwerin, Ablösungs- stelle für Anleiheneubesiz, zum Umtausch anzumelden und ein- zureichen.

D. Für je 500 .4 Goldwert der umzutaushenden Mark- anleihen werden 12,50 Reichsmark Ablösungsanleihe gewährt. Bemerkt wird, daß der Goldwert der zu A 1 genannten Schuldverschreibungen bei Ausstellung

bis ein]ch1. Johannis 1918 für 100.46 = 100,— GM, im Antonitermin 1919 für 100 4 = 5951,30 GM, im Johannistermin 1919 für 100 4 = 28,60 GM, im Untonitermin 1920 für 100/X= 967 GM, im Johannistermin 1920 für 1004 = 1110 GM, im UAntonitermin 1921 für 100. /4= 6,056 GM, im Johanniétermin 1921 für 100.4 = 6,34 GM, im Antonitermin 1922 für 1004= 9252 GM, im Johanniéstermin 1922 für 1000. 4/= 9,50 GBMYt, im Antonîitermin 1923 für 10000 / = 494 GM,

im Johanniétermin 1923 für 100 000 4 2,73 GM

beträgt.

Umiauschfähig sind nur Anleiheposten, soweit ihr Gold- wert durch 500 teilbar ist; durch diesen Betrag nicht teilbare sogen. Spißenbeträge fallen beim Umtaush aus. Zur Auf- füllung des Goldwerts der unter A genannten Schuldurkunden auf einen durch 500 teilbaren Goldwert fönnen auh Jnhaber- \chuldurkunden der 4 °/ mecklenburg-shwerinschen Staatsanleihe von 1919 (Goldwert 100 Æ = 15,87 GM) in der erforder- lichen Höhe (mit Zinsscheinbogen und Erneuerungsschein) mit eingeliefert werden.

E. Im übrigen erfolgt die Anmeldung des Neubesißes der 4 °%/, mecklenburg-hwerinschen Staatsanleihe von 1919 ausschließlih durch Vermittlung der öffentlich-rechtlichen Kredit- anstalten, der Sparkassen und der Banken innerhalb der oben- genannten Ausschlußfrist.

P. Ueber die eingelieferten Markanleihen erhält der Ein- lieferer eine Empfangsbestätigung.

Schwerin, den 4. Oktober 1927. Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

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Preußen. Vetanntma Gut

Der Reichsrat hat in seiner Sizung vom 15. September 1927 die von der ordentlichen Generalversammlung der Aktio- näre der Preußischen Pfandbriefbank in Berlin am 1. März 1927 beschlossenen Aenderungen der 8F 1, 2, 5, 19 und 27 der Banksazung genehmigt. Die Aenderungen betreffen die Fusion mit der Landioirtschastlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank), den Gegenstand des Unternehmens, das Grundkapital, den Aufsichisratsvorsizenden und dessen Stell- vertreter und das Aktienstimmrechi.

Berlin-Schöneberg, den 30. September 1927.

Der Polizeipräfident zu Berlin. Abteilung T. J V. Schwidden.

E

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E e a p S)

Nichtamtliches.

Deutsches Rei.

Nachstehend wird der am 6. Ottober in Berlin unter- zeihnete Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Serben Kroaten und S!lovenen vorläufig veröffentlicht. Der Ver- irag unterliegt noch. der Genehmigung der beiderseitigen geseß- gebenden Körperschaften. “Jm Falle der Annahme wird er, seinerzeit falls nicht auf Grund der zu dem Vertrag ge- hörenden „Erklärung“ anderes vereinbart wird am zwanzigsten Tage nach Austausch der Ratifikationgurkunden in Kraft treten.

Handels- und Schifsahrtsvertrag zwischen dem Dentschen Reich und dem Königreich ver Serben, Kroaten und Slovenen.

einen Handels- und Schiffahrtsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: der Deutsche Reih8präsident:

den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr, Carl vonSchubert und

den Vortragenden Legationsrat D. Ernst EisenloŸÿx; SeineMajestätderKönigder Serben, Kroaten und Slovenen: den außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Berlin Zivojin BalugdZi& und den Universitätsprofessor Dr. Milan Todorovikè, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart haben:

im Auswärtigen Amt

ALEULEL l

Zwischen den vertragshließenden Teilen besteht gegenseitige Freiheit des Handels o der Schiffahrt.

Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile e soweit niht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen enthält, im Gebiet des anderen Teiles in bezug auf Handel, Gewerbe und Schiffahrt dieselben Vorrechte, Befreiungen und Begünstigungen aller. Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten Nation ailtehon oder zustehen werden.

Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile können in gleiher Weise wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation und vorausgeseßt, daß sie die Landesgeseße beobachten das Gebiet des anderen Teiles frei betreten, Bark reisen, sich aufhalten und niederlassen sowie dieses Gebiet jederzeit frei ver- lassen. Sie werden dabei keinen anderen oder läâstigeren all- gemeinen oder örtlichen Beschränkungen oder Auflagen irgend- welcher Art unterworfen sein als denjenigen, denen die An- gehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden. Sie genießen ferner hinsihtlich der Ausübung von Handel, Gewerbe oder Beruf im Gebiet des anderen Teiles die gleihen Rechte wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation.

Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile sollen im Gebiet des andere Teiles in gleicher Weise wie die Ans- gehörigen der meistbegünstigten Nation befugt sein, E oder unbeweglihes Vermögen zu erwerben, z1. besißen und darüber durch Verkauf, Tausch, Schenkung, leyten Willen oder auf ondere Weise zu verfügen sowie Erbschaften vermöge leßten Willens oder kraft Gesebes zu erwerben.

Die Angehörigen eines jeden der vertragshließenden Teile genießen im Gebiet des anderen Teiles in Beziehung auf den gerichtlichen und behördlihen Schuß ihrer Person und ihrer Güter die gleiche Bihatebläua ivie die Funländer und die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Sie haben auf dem Gebiet des anderen Teiles zur Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte freien Zutritt zu den Gerichten und anderen dem Rechts\{hußÿ dienenden Organen und genießen in dieser Beziehung die gleichen Rechte, die den Fnländecn und den Angehörigen der meist- begünstigten Nation zustchen. Sie sollen wie diese frei sein, ihre Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände unte: denjenigen Personen auszuwöhlen, die zur Ausübung dieses Berufs nah den Geseßzen des Landes zugelassen sind.

AL Et él 2

Aktiengesellshafien und Händelsgesellshasten jeder Art ein-

chließlich dex Judustrie-, Finanz-, Ver)icherungs-, Verkehrs- und ransportgesellschaften, die im Gebiet des einen vertragsließenden Teiles thren Siß haben und nah seinen Geseyen zu Recht bestehen werden auch in dem Gebiet des anderen Teiles als zu Recht bestehend anerkannt; ebenso werden sie in Ansehung der Geschäftsfähigkeit und des Rechtes, vor Gericht aufzutreten, nah den Geseyen ihres Heimatlandes beurteilt. «Fhre Yulalssung zu geschäftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des anderen Teiles richtet \ih nach den dort jeweils geltenden Geseßen und Vorschriften,

Jn jevem ere sollen sie sowohl hinsihtlich der Voraus- seyung ihrer Zulassung, der Ausübung ibrer Tei als auch in jedex anderen Beziehung A Rechte, Vorteile und Befreiungen wie gleichartige Gesellshaften der meistbegünstigten Nation genießen.

Die Staaisangehörigen jedes vertragschließenden Teiles

enießen im Gebiet des anderen Teiles diejenigen Rechte und BVorteile, die »en Staatsangehörigen eines dritten Staats hinsicht- li der Gründung von oder der Beteiligung an Aktiengesellschaften oder sonstigen Handelsgesellschaften der im Abs. 1 dieses Artikels bezeihneten Art gewährt werden.

ALUITEl:8,

Die Staatsangehörigen des einen vertragschliezenden Teiles genießen im Gebiet des anderen Teiles sowohl für ihre Person wie für ihre Güter, Rehte und Juteressen in bezug auf Abgaben (Steuern und Zölle), Gebühren, sofern sie steuerähnlih sind, und andere ähnliche Lasten in jeder Beziehung die gleiche Bchandlung und den gleichen Schuy bei den Finanzbehörden und Finanz- gern wio die Julander und die Angehörigen der meist- egünstigten Nation.

Artikel 4,

Der Deutsche Reichspräsident und Seine Majestät dec König der Serben, Kroaten und Slovenen, in gleicher Weise von dem Wunsche geleitet, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten weiter z1 befestigen, haben beschlossen,

Die Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles sind in dem Gebiet des anderen Teiles von jedem Militärdienst im Heer, in der Flotte und im Luftdienst sowie in der nationalen Miliz hbe-

| freit. Ebenso sind sie von jedem t Bwangsdienst bet | Gerichts-, Verwaltungs- unv Gemeindebehörden, von allen