1927 / 234 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

T E S E E m

A

Ausfuhrabgaben beseitigt werden. Sie verpflichten sich ferner, die in ihren eigenen Ländern bestehenden Ausfuhrverbole und sonstigen -beshränkungen, Ausfuhrzölle und sonstigen Aus- fubrabgaben für Häute und Felle jeder Art aufzuheben. Die Aufhebung wird innerhalb von zwanzig Tagen erfolgen, von dem Tage an gerechnet, an dem der eine Teil dem anderen von der Absicht, seinerseits die Aufhebung vorzunehmen, Kenntnis gibt.

Diese Vereinbarung bildet einen integrierenden Bestand- teil des heute abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsver- trags und tritt gleichzeitig mit diesem in Kraft.

Berlin, am. 6. Oftober 1927.

Dr. Carl von Schubert. Dr. E. Eisenlo hr.

Ziv. BalugdZic.

Prof. Dr. M. Todorovië.

Ertlärung.

Bei Abschluß des heute zustande gekommenen Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen besteht untex den vertragschließenden Teilen Einverstäudnis darüber, daß der Vertrag, ganz oder in einzelnen Teilen, schon vor der Natifikation des Vertrags so rash als möglich in Kraft gesetzt werden soll, insofern es nah den Verfassungs- bzw. Gesehes- bestimmungen gestattet ist. Dex Tag der Fnkraftsezung wird zwischen den beiden Regierungen vereinbart werden.

Berlin, am 6. Oktober 1927. Dr. Carl von Schubert.

Dr. E. Eisenlohr. Ziv. BalugdziC. Prof. Dr. M. TodoroviLe.

Parlamentarische achrichten.

Im Reichstag wurden die Aus8shußberatungen der Sirafrehtsreform am 4. d. M. fortgeseßt. Zur Be- handlung siand § 20, derx vorsieht, inwieweit der Rechtsirrtum die Strafbarkeit beeinflußt. Als Berichterstatter legte Abg. Dr, Loh- mann (D. Nat.) dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge dar, in welcher Weise diese Frage im geltenden Recht und dur die Entscheidungen des Reichsgerichts geregelt ist. Dann zeigte Nedner an verschiedenen Beispielen die Notwendigkeit, die jeßt geltende Unterscheidung zwischen straf- rehtlichen und außerîtrafrechilihem Fretum niht uiehr anzu- wenden. Als Mitberichterstatter belegte Abg. Saenger (Soz.) mit einigen zahlenmäßigen Angaben den Fortschritt, der in der Aufnahme derx Regelung des Begriffs „Rechtsirrtum“ in dem Ent- wurf liege. Besonders hob ex hervor, daß nah Jnkrafttreten der Bundesratsverordnung vom 18. Fanuar 1917 innerhalb der ersten aht Monate nicht weniger als 1765 ¡Fälle wegen schuldlosen Nechtsirrtun1s eingestellt worden wären. Ebenso habe das Neichs- gericht in 250 Entscheidungen zu dex Frage des § 59 des geltenden Strafgeseßbuches, der allein den Rechtsirrium regelt, Stellung genommen. Hier herrsche ein äußerster Tiesstand, der seWst von einer Anzahl von Mitgliedern des Reichsgerichts anerkannt worden sei. Aber auch die Vorlage trage den Erfordernissen nichk genügend Rechnung, da die Begriffsbestimmungen so unklar seien, daß sie allgemein, auch vom gebildeten Laten, nicht ver- flanden werden könnten. Der Vorsißende Abg. D. Dr. Ka hl (D. Vp.) führte aus, daß im geltenden Strafgeseßbuch în Z 59 nux ver Frrtum über Tatumstände enthalten sei, dagegen be- stehe keine Bestimmung über den Rechtsirrtum. Daher lasse si Da Auseinandergehen und das unendlihe Diskussious- gebiet für Wissenschaft und Rechtsprechung durchaus erklären. Die Unterscheidung in strafvrechtlichen und außerstrafrechtlichen Rechtsirrtum sei rein willkürlih und oft ganz zufällig. Troßdem Redner Bedenken gegen die Regierungsvorlage vorbrachte und frühere Entwürfe für inhaltlih besser und volkstümlicher for- muliert hielt, empfahl er doch, an der Vorlage fesizuhalten und vorher nux noch einzufügen: „Wer irrtünlih einen Sachverhalt annimmt, der die Tat rechtfertigen oder den Täter |straffrei machen würde, kann wegen vorsaßlichecr Begehung nicht und wegen fahrlässiger Begehung nur dann bestraft werden, wenn dec Jrrtum auf Fahrlässigkeit beruht.“ Von sozialdemokratischer, volksparteiliher und kommunistisher Seite waren Abänderungs- anträge gestellt. So verlangte Abg. Stoeccker (Konm.) bie nach seiner Meinung mögliche verschiedenartige Auslegung und Anwendung seitens der Strafrichter dadurch zu beseitigen, daß der Täter stcaffrei sein sollte, wenn er zwar vorsäßlih handelte, aber in einem Rechtsirrtum, der ihn das Gesebßwidrige seiner Tat nicht erkennen läßt. Abg. Barth (D. Nat.) betonte seine Be- denken gegenüber dex Fassung des § 29 im Entwurf. Es werde darin von einem Rechtsirrtum gesprochen, der dem Täter das „Rnrehtmäßige“ seiner Handlung nicht erkennen läßt. Der Ent- wurf verstehe das Wort unrehtmäßig in der weitesten Bedeutung. Œ8 soll jeden Widerspruh mit der Rechtsordnung decken, Mett gültig, ob es sich um geseßtes oder niht geseßztes Recht und ob es sich um öffentlihes Recht oder um einen anderen Rechiszweig handele. Für die Beurteilung der Frage, ob ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliege, würden die allgemein herschenden G Anschauungen als Richtschnur in der Begründung des Geseyes vorgeschlagen. Aber darüber, was unmoralisch sei, seien die Anschauungen vielsach shwankend und verschieden, wie die Gesezes8begründung selbst zu- gebe. Der Begriff des Rechtsirrtums sei also prägiser und enger F umgrenzen. Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig.) hielt die

Das Wwelie

assung, die ein Antrag des Abg. Dr. Kahl vorschlage, für eine erbesserung des Entwurfs auf \ystematischem Gebiete. Sie stelle auch eine s{härfere Präzisierung des Frrtumsbegriffs dar. Abg. Dr. Vell (Zentr.) begrüßte ébensalls die vom Abg. Kahl vor- geschlagene Aenderung. Die von dem kommunistishen und deutsh- nationalen Redner übereinstimmend vorgebrahten Bedenken, der Begriff der Sittenwidrigkeit und des Unerlaubtseins sei derart schwankend, n sih darauf eine genügende Rechissicherhett nicht qründen lasse, habe zu zwei ganz verschtedenen Sorge rungen qe- führt. Während nämlich der kommuristishe Redner den Begriff des Rechtsicrtums aus den angeführten Gründen erweitern wollte, wünschte der deuishnationale Redner aus den gleihen Gründen im Gegenteil eine starke Einshränkung des Begriffs. Nun sei natürlih zuzugeben, des; das neue Strafgeseßbuch an die Gerichte crheblihe Mehranfsorderungen Pag als es im geltenden Necht der Fall sei, Aber diese Mehransorderungen an die Entischeidungs- kraft des Richters geshähen durchaus geflissenilih. Gerade im Volks\taat müsse dem Richter Gelegenheit gegeben werden, durch eine vernünftige und lebenskluge Rechtsprehung sih von dem Vorwurf der Weltfremdheit zu reinigen. Mir müßten Vertrauen zu unserer Justiz haben. Keinesfalls aber dürften die Schöpfer cines neuen Strafgesepbuches von vornherein mit Mißtrauen allen Richtern entgegentreten; denn auf soïlhe Weise werde man zu einem exrsprießlihen Strafgeseßbuch überhaupt nicht kommen. Ministerialdirektor Bu mk e (Neichsjustizministerum) betonte, daß das geltende Reht auf dem Gebiete der Frrtumsregelung be- sonders dringend xeformbedürftig sei. Es nehme keine Rücsicht darauf, ob ein Strafrechtsirrtum entshuldbar oder verzeihlich, ja sogar unvermeidlich gewesen sei, und zwinge den Richter, selbst den zu bestrafen, der glaubhaft nahweise, daß er die Sirafvorschriften zu der Zeit der Tat noch gar nicht habe kennen können. Der andere roße Mangel des geltenden Rechts sei die nah der Auslegung, ie es gefunden habe, notwendige Unterscheidung zwischen Straf,

s

rechtsirrtum und einem Rechtsirrtum anderer Art, die im Einzel- fall zur Entscheidung führe, die als ungerecht empfunden werde. Der Redner legte sodann die Verschiedenhciten zwischen der jetzigen Vorlage und dem Entwurf von 1925 îin der Regelung des Jrrtums dar. Er wies nach, daß die Behauptung, die jeßige Borlage sei durhweg strenger als der Entwurf von 1925, unzu- treffend ist. Der wichtige Unterschied zwischen beiden Eniwürfen liege darin, daß der Schwerpunkt im Entwurf 1925 auf die Kenntnis des Unerlaubten, d. h. auch des Unsittlihen der Tat, im Entwurf 1927 dagegen auf die Entshuldbarkeit des Frrtums gelegt werde. Auf die Vorlage von 1925 zurückzugreifen, darin aber den Ausdruck „unerlaubte“ durch das Wort „unrechtmäßige“ zu erseßen, wie es beantragt worden sei, führe praktish zu höchst bedenklihen Folgen. Mit dem Gedanken des Vorsiyenden, die Frrtumsvorschrister in einer Vorschrift zu vereinigen, könne er sich nur einverstanden erklären. Jm weiteren Verlauf der Sißung widersprach Abg. Dr. Bell (Zentr.) der Ansicht der Kommunisten, daß durch die dem Richter gewährte Auslegungsfreihecit des „Frxtums“ der Proletarier benachteiligt, aber die besißenden Kreise bevorzugt würden. Jm Gegenteil sei es doch klar, daß jeder gerechte Richter einem gebildeten Täter gegenüber Gründe der Entshuldbarkeit weniger gelten lassen werde als einem un- gebildeten Täter gegenüber. Abg. Dr. Wunderlich (D. Bp.) war der Ansicht, daz der Begriff „unerlaubt“ mit Recht aus dem GBeseßzestext auszuschalten habe, da sonst das ganze Moralgeseß bei allen Gericht8vechandlungen zur Debatte käme. Der Ausdruck „ungeseblic“ könne auderseits das Mißverständnis hervorrufen, der Tâäter sei hon dann entschuldigt, wenn er irrtümlih an- nehme, es bestehe kein ausdrückliches geseßlihes Verbot, das seine Handlung untersage. Es müsse jedoch genügen, wenn der Täter imstonde sei, zu erfennen, daß seine Handlung dem Sinn und Iweck der Rechtsordnung widerspreche, daß sie, mit anderen Worten, rehtswidrig sei. Es bleibe also nur der Ausdruck: „unrehtmäßig“, MReichsjustizminister Hergt kennzeihnete die Stimmung im Ausschuß dahin, daß mam wohl allgemein der Ueberzeugung sei, das geltende Strafrecht müsse auf dem Gebiete der Jrrtumslehre geändert werden. Gewiß sei eine grundlegende Neuerung, wie sie nunmehr in der Vorlage vorgeschlogen sei, ernst- lih zu überlegen. Man könne sich aber doch wohl auf die Er- fahrungen berufen. die man mit dex RechtsirrtumEverordnung von 1917 und der Frrtumsvorschrift der Reichsabgabenverordnung gemacht habe. Dem Richter werde zwar hier wieder eine sch{chwierige Aufgabe zugewiesen, der deutsche Richterstand werde sh aber auch ibx gewachsen zeigen, Die Frage, ob man bei unentschuldbarem Rechisirrtum die Stvafmilderung zwingend vorschreibe oder nur als möglich zulasse, sei nah seiner Aufassung von minderer Be- deutung. Vorsichtiger sei es, hier nicht gleich zu einer zwingenden Vorschrift überzugehen. Nach einigen Schlußbhemerkungen des Mitberichterstatters Saenger (Soz.) und des Berichterstatters Dr. Lohmann (D. Nat.) wurde die Aussprache beendet. Die Abstimmung übex die den c{5rrtumSbegriff enthaltenden Para- graphen wird am Mittwoch erfolgen.

Der Reichstagsaus\chuß für die Strafrecht3- reform seßte gestern unter dem Vorsiß des Abgeodneten D. Dr. Kahl D: Bo): feme Beratungen Ubèêr das neue Strafgesebvbuch beim § 21 fort, dexr die Hastung für be- sondere Folgen der Tat behandelt. Die Aussprache, an der si die Vertreter aller Parteien beteiligten, wurde dem Nachrichten- büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge eingeleitet durch ein Referat des Abe. Dr, Lohmann (D. Nat.) und ein Korreferat des Abg. Saenger (Soz.). Es kam darin zum Aus- drue, daß der Entwurf mit dem bisherigen Rechtszustande breche, und den Tätex nur dann füx strafschärfende Folgen haften lasse, wenn er fie weniastens fahrlässig herbeigeführt habe. Diese Vor- aussehrbarkeit des schädlihen Erfolges stellt, wie das Wort „wenigstens“ andeutet, das Mindestmaß des für die Straf= \chärfung notwendigen BVershuldens dar. JF\t der Erfolg vorsäßlich herbeigeführt, so ist er selbstverständlich, soweit dadurch nichi schon der Tatbestand cines anderen s{wereren Deliktes erfüllt wird, ebenso zu vertreten wie ein als möglich vorhersehbares. Der Aus- {uß nahm § 21 unverändert an. Es folgte nun die Ab- stimmung über die Paragraphen, die im Entwurf die Begrisfe des RBRechts- und Tatirrtums enthalten; es sind dies die §8 17 Absaß 2 19 Absaß 2 1d 20. Die 82S 17 Abiaß 2 und 19 Absaß 2 wurden auf Antrag des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) gestrihen. Auf Grund desselben Antrages, den der Aus- {uß annahm, wurde alsdann der gesamte Begriff des „Frrtums über die Rechtéwidrigkeit“ in einer Vorschrift im § 20 zusammen- gefaßt, Demzufolge lautet Absaß 1 dieses Paragraphen: „Wer irrtümlich einen Sacwverhalt annimmt, der die Tat rechtfertiaen oder den Täter straffrei machen würde, kann wegen vorsäßlicher Begehung niht und wegen fahrlässiger Begehung nur dann be- straft werden, wenn der Frrtum auf Fahrlässigkeit beruht.“ Der Absab 2 des 20 wurde auf Antrag des Aba. Dr. Bell (Zentr.) ebenfalls geändert und folgendermaßen gefaßt: „Jst der Jrrtum nicht entshuldbar, so ist der Täter strafbar, ober milder zu bestrafen.“ Nach längerer Aussprache wurde auh § 22, der das Nichtabwenden eines Erfolges behandelt, unverändert nah dex Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Ueber 8 23, der den Auss{chluß der Rechtswidrigkeit zum 7Fnhali hat, referierte Abg. Dr. Hanemann (D, Nat.). Es {loß sich daran

23 unverändert ans

eine ausführliße Debatte, worauf der F genommen wurde, Weiterberatung heute.

Der Ständige Ausschuß des Preußischen Lamd- tags trat am 4. d. M. zur Beratung einer Notverordnung über einen erweitecien Staatsvorbehalt zur Aufsuchungund Gewinnung von Steinkohle und Erdöl zusammen. Nach der Vorlage soll nunmehr dem Staat auh in der Provinz Brandenburg und dem Stadtgebiet Berlin sowie in den noch nit erfaßten Gebietsteilen der Provinzen Sachsen und Niederschlesien die Aufsuhung und Gewinnung von Steinkohle, Erdöl, Erdgas, Bergwachs usw. zustehen. Begründet wird die Notverordnung, die Spekulationsauswüchse verhindern soll, mit. den neuesten Er» gebnissen der geologishen Untersuchungen. Der Berichtersta ‘ex Abg, Wie Er rol) (Soz.) empfahl dem Nachrichtenbüro des Veretns dentsher Zeitungsverleger zufolge die Notverordnung zur Annahme. Es sei berechtigt, daß der Staat das Ergebnis dcr wissenschaftlihen Arbeit seiner geologischen Landesanstalt rirt- schaftlich für sich verwerte. Abg. Dr. von Gerstorff (D. Nat.) bestritt das Vorliegen der verfassungsmäßigen Vorausseßungen für den Erlaß einer Notverordnung; die Ausschaltunag des Staats=- rates und des Landtages sei ungerechtfertigt. Für Spekulationen fehle jeder Reiz. Eingriffen in Privatrechte könne seine Fraktion nur dann zustimmen, wenn das allgemeine Staatsinteresse dies unbed!nagt erfordere. Handel83minister Dr. Schreiber trat diesen Ausführungen entgegen. Gelinge es der Spekulation, sh auch nur einiger Teile eines geschlossenen Fördergebieies zu bemäch=- tigen, dann stoße die Förderung auf ungeheure Schwierigkeiten. Die Verfassung kenne nicht nur den Staatsrat, sondern auch die Ein- rihtung dexr Notstandsverordnungen, und ein Notstand liege hier vo:. Abg. Dr. Pinkerneil (D. Vp.) war der Ansicht, daß man den Weg der Notverordnung nur deshalb gewählt habe, weil man wenig Hoffnung habe, im Landtag für ein Geseß eine Mehrheit zu finden. Jn Wirklichkeit solle der Ständige Ausschuß lediglich die Interessen der Preußag besoraen. Die Entschädigungsfrage sei ganz ungenügend geregelt. Abg. Sobottka (Komm.) be- antragte, das Mutungsrecht der Stadt Berlin zu übertragen. Abg. Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig.) lehnte die Vorlage alls Eingriff in das Eigentumsreht ab. Abg. Hartmann (Dem.) stimmte der Notverordmuung zu, die ledialih eine Lüdke ausfüllen wolle. Ebenso unterstüßten die Abgg. Osterroth (Soz.) und Effert (Zentr.) die Vorlage. Nach weiterec Aussprache wurde ließli der deutschnationale Antrag, die Vorlage von der Tages=- ordnung abzusepen, abgelehnt. Für den Antrag stimmten Deutsch- nationale, Deutsche Volkspartei und Wirtschaftspartei. Fn der Einzelberatung fand ein deutschnationaler Antraq Annahme, der als bitumenhaltige Gesteine Oelschiefer und Oelsandstein festleat. Unter Ablehnung aller übrigen Aenderungsanträge wurde die Vorlage sodann angenommen.

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{4 ust 3

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Der Städtebaucusschuß des Preußischen Lands tags beriet gestern eingehend über den § 9 der Vorlage, der die näheren Bestimmungen über den Shuß des Baumbestandes ent- hält, Es entwickelte sih eine ausgedehnte Aussprache, wobei auch die Anregung, den § 9 zu streichen, eingehend besprochen wurde. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wollten die Sozialdemokraten da, wo Flächen- aufteilungs3pläne aufgestellt werden, die geseßlihen Bestimmungen der Flächenaufieilungspläne und des Gesetzes über die Erhaltung des Vaumbestandes nebeneinander bestehen lassen. Von demo- fratisher Seite wurde ausgeführt, daß ohne die Erhaltung der Bestimmungen des Entwurfes für die großen FFndustriestädte kaum tragbave Schädigungen für die Gesundheitspflege und das Kultur- leben eintreten würden, und daß ein starker Anreiz für ungesunde Spekulation die Folge sein würde, wenn § 9 gestrichen würde. Deutschnationale und Zentrum forderten Einschränkung der Be- stimmungen des Baumschußkgeseßes und verlangten insbesondere, daß die Gemeinden verpflichtet sein sollen, sofor! die Baumbestände in Racht oder Eigentum zu übernehmen, wenn sie im Rahmen des Fliächenaufteilungsplanes zu Forftflächen erklärt würden. Von volksparteilicher Seite wurde dem widersprochen, weil dadurch die Lage der Eigentümer nux noch vershlehtert werden würde, da hann die Bestimmungen des Baumbestandsgeseßes schärfer als his- her zur Anwendung gebraht würden. Gin Vertreter der Regierung erflärte, daß, in diesem Falle von der Regierung erwogen würde, ob sie nicht durch Exlaß die Gemeinden anregen solle, die Bes stimmungen iber diesen Paragraphen überhaupt nicht zur An- ivendung zu bringen, weil es dann be! den weitergehenden Be4 stimmungen des Baumschußgeseßes bleibe. Da sine Verständî- qung nit erzielt werden konnte, wurde die Beratung und Be- schlußfassung zu § 9 auf später vertagt, Der Ausschuß hberiet hierauf über den Abschnitt, der die Bestimmungen über zwischen gemeindliche Flächenaufteilungspläne enthält. § 10, der die Vor- aussezungen festlegt für die Möglichkeir, daß der Kreis einen Flächenaufteilungsplan für den ganzen Kreis oder für Kreisteile im Wege der Kreissaßung festsezen kann, wurde bei Stimmengleich- heit abgelehnt. § 11, der bei Flächenaufteilungsplänen, die sich auf verschiedene Kreise beziehen, den Regierungspräsidenten zur Berufung eines Flächenaufsteilung8ausschusses ermächtigt, wurde angenommen. Ueber die Zusammenseßung dieses Ausschusses soll heute beraten werden.

Statistik uud Volkswirtschaft.

RNenteubewegung im 1.

T E ies

und 2. Vierteljahr 1927.1)

———————

Waisen-

s : Witwen \———————————————_——— Inyaliden- Kranken- Alters- Witwen- SBE kranfen- Stämme E Nenten

Bestand am 1. Januar 1927, « « « « | 1660 652 25 440 75 320 277 619 2915 521 308 828 619 Im 1. Vierteljahr 1927

wurden neu festgeseßt . « « - - 62 222 _— 15 420 —- 9 451 17 059

lebten wieder auf . eo... _— —— “—— 8 130 19 334

fielen weg Tas 38 642 588 9 930 4 966 98 19 100 44 223

Bestand am 1. April 1927 «e. - | 1684232 24 852 72 390 288 073 2817 519 789 820 789 Im 2. Vierteljahr 1927

wurden neu festgeseßt) « « « - 53 040 17 496 —— 7 967 14 604

leoten Ce U) L 4 s 6 o % —- —-— _—- ——— 5 451 13 890

aa 31827 491 2 274 4 019 53 16 392 39 406

Bestand am 1 Sult 12 6 o i 705 445 24 361 70 116 301 550 2 764 516 815 809 977

__) In den Zahlen sind die von den ehemaligen Landeéëversicherungéanstalten Westpreußen, Bosen und Elsaß-Lothringéên und der che: maligen Pensionskasse der Neichseisenbahnen übernommenen sowie die von den Erfayversicherungsträgern festigelegten Renten mit enthalten,

soweit sie noch liefen.

4

2) Unter den’ nel festgeleßten Witwenrenten befinden sich 6604 Alterswitwenrenten, von denen 814 auf Grund des Art. 71 Abf. 4 des Einführungégesezes zur Neichsversiherungsordnung festgeseßt worden find. 3) Die wegen Schuk- oder Berufsausbildung usw. wiedcraufgelebten Renten für einzelne Waisen wurden dur(\ch{nittlih für 3 Monate

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

nachgewährt.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg. Verantwortlich tür den Anzeigenteil : Rehnungsdirektor Mengering in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verla

Berlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 8-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen

(einshließlih Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

ITr. 234.

Der Fuhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachun

ESrste Zent ral-Handel8register-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatS3anzeiger

Berlin, Donnerstag, den 6. Ntober

1927

gen aus L. dem Handels-, (2. dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genofsenschafts-, 5. dem Musterregister,

6. der Urheberrechtseintragörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif: und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erïcheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Sentras-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reichs» und Staatsanzeigers 8SW. 48, Wishelm-»

straße 32, bezogen werden

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute

preis beträgt vierteljährlih 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark.

die Itrn. 234A und 23463 ausgegeben.

Das Hentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der B e z u g 8a Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

De” Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “2X

1. Handelsregister.

Angermünde, [58117] Im hiesigen Handelsregister Abt. A Nr. 213 ift heute bei der offenen Han- del8gefellshaft Schneider-Steinfardt & Co. in Serwest eingetragen: Die Firma ist von Amts wegen gelöscht. Angermünde, 29. September 1927, Das Amtsgericht.

Annaberg, Erzgeb. [58118] Auf Blatt 1284 des hiesigen Handel8-

registers ist das Erlöschen der Firma

C. Knapp & Co. in Annaberg einge-

tragen worden.

Amtsgericht Annaberg, am 1. Okt, 1927.

Alsleben, Saale. [58119] «in unser Handel8register Abteilung A Nr. 15 ist bei der Firma Hugo Schübe, Alsleben a. S., eingetragen, daß der (Be- Tellshafter Hugo Schüße aus der Gesell- schaft ausgeschieden ist. Als"eben a. S,, den 26. Sept, 1927. Das Amtsgericht.

Aschaffenburg. [581201 „Schade & ‘Füllgrabe Aktiengesell- haft Zweigniederlassung Aschaffenburg“ in Aschaffenburg: Als weiteres stellver- tretendes Vorstand8mitglied ist bestellt: Ernst Weill, Kaufmann in Frankfurt a. M., mit der Maßgabe, die Firma ge- meinsam mit einem anderen stellvertr. Vorstandsmitglied oder mit einem Pro- kuristen zu zeihnen und zu vertreten.

Aschaffenburg, den 30. Sept. 1927.

Amtsgericht Registergericht. Balingen. [58121]

Handelsregistereintrag vom 30. Sep- tember 1927 in Abteilung Gesellschafts- firmen bei dex. Firma Ammann & Drescher, Kommanditgesellschaft in Onstmettingen:

Die Prokura des Kaufmanns Rein- Hold Alber in Onstmettingen ist mit sofortiger Wirkung erloschen. Jm Ver- hinderungsfalle des allein vertretungs- berechtigten Fabrikanten Karl Drescher, Onstmettingen, ist dex weitere persönlich Haftende Gesellshafter Wilhelm Drescher, Werkführer in Onstmettingen, berechtigt, die Firma allein zu ver‘reten und zu zeihnen. Amtsgericht Balingen.

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Bassum, [58122]

Fn das Handelsregister Abteilung A ist bei dex Firma Gebr. Eitmann, Manufakturwaren, Bassum (Nr. 161 des Registers), am 28. September 1927 fol- gendes eingetragen worden: Der Kauf- mann Diedrich Eitmann ist aus der Ge- sellshaft ausgeschieden. Amtsgericht Bassum, 29. 9. 1927.

Beelitz, Mark. [58123

In unser Handelsregister A ist heute bei Nr. 18, Firma Paul Ney in Beeliß, eingetragen worden: Die Firma ist er- loschen. Beeliß, den 17. September 1927. Amtsgericht.

Berlin [58344]

Fn unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: ei Nr. 20 182 Maroti «& Freink Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Durh Be- \{chluß vom 6. September 1927 ist das Geschäftsjahr geändert. Bei Nr. 95 180 Vharmazeutische kosmetische Fabrik Friedrichsfelde Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Erwin Becker ist niht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Ferdinand Sprang, Berlin, ist zum. Geschäftsführer bestellt und von den Beschränkungen des § 181 B. G.-B. befreit. Bei Nr. 26 009 Keferfteinsche Papierhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. *

Berlin, den 14. September 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 122.

Berlin, 58125] Jn unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Bei Ne. 28 101 Nichard Lange Aktiengesell- e Bruno Lindemann ist nicht mehr orstandsmitglied. Bei Nr. 28 599 Wilms-Seifenfabvrit Afktiengesell= haft: Die Prokuren Waldemar Fi ch- bach und Wilhelm Brandau sind erloschen, Zum Vorstandsmitgliede ist bestellt. Kauf- mann Pau Harting in Berlin. Berlin, den 27. September 1927, Amkt3gericht Berlin-Mitte. Abt. 89b,

Berlin. . [58127]

Jn unser Handelsregister B is heute eingetragen worden: Nr. 40 329, Tratts- port- & Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sih: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Uebernahme von Transporten jeg- licher Art und der Betrieb eines Lagerungs- ge\chäftes. Stammkapital: 20 000 Reichs- mark. Geschäftsführer: Kaufmann Paul Otto Julius Schumacher, Hamburg, Dem Kaufmann Paul Fox ist Prokura derart erteilt, daß er allein vertretungsberechtigt ist. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellichast2vertrag ist am 5. Juli 1927 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäfts- führer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich. Zum Geschäftsführer is bestellt: Kauf- mann Paul Otto Julius Schumacher, Hamburg, mit der Befugnis, die Gefell- schaft allein zu vertreten, Als nit ein- getragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital werden in die Ge- sellschaft eingebracht von dem Gefellschafter Julius Schumacher in Hamburg: 1—s m Möbelwagen F. S. 115, jeßt Wert 2500 Reichsmark, 1—5 m Möbe:ivagen F. S. 125 2500 Reichsmark, 1 Autounter- wagen Nr. 2 2000 Reichsmark, 1 Auto- unterwagen Nr. 4 2000 Reichsmark, 2 alte Unterwagen 600 Reichsmark, sonstiges Material 1000 Reichsmark, Büromöbel 1400 Reichsmark, die ihm mit 12 000 RM auf die von ihm zu leistende Stammeinlage angerechnet, werden. Oeffentlihe Be- kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reich8anzeiger. Nr. 40 330. Orchestra Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Siß: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag, Vertrieb und Handel mit Musikalien aller Art sowie mit Büchern, Werken und Schriftsachen, insbesondere auf dem Gebiete der Mujik und Musiï- literatur, außerdem die Herstellung, der Vertrieb. und Handel von Musikinstru- menten und Musikgegenständen unter be- sonderer Pflege des Abzahlung2geschäftes. Zur Erreichung dieses Zwedes ijt die Ge- sellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sih an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Stammfkapital: 20 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmann Kurt Lichtenstein zu Berlin. Gesellschaft mit beschränktex Haftung. Der Gefell- schaftsvertrag ist am 7. September 1927 abgeschlossen Der Geschäftsführer Kurt Lichtenstein is von den Beschränkungen des § 181 BGB. befreit. Als nicht ein- getragen wird veröffentlicht: Deffentliche Bekanntmachungen dex Gesellschast er- folgen nur durch den Deutschen Reichs- anzeiger. Bei Nr. 6606 Zuclerwaren- Fabrik „Roland“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 12069 C. A. F- Kahlbaum, Chemische Fabrik Ge- sellschafi mit beschräntter Haftung: Der Geschäftsführer Graßmann hat sein Amt niedergelegt, dex Geschäftsführer Herre is} verstorben. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Geschäftsführer Chemiker Dr. phil. Friß Wilcke, Dr. Paul Neumann, Dr. Carlos Weyell, Dr. Walter Zeiß und Dr, Julius Weltien, sämtlich in Berlin. Bei Nr. 15 328 LN etre Braunkohlen- synvikat Gesellschaft mit beschräuk- ter Haftung: Laut Beschluß vom 21. Ceptember 1927 ist der Gesellschasts- vertrag dahin abgeändert, daß in § 15 die Worte „früher als sechs Monate“ ge- strichen sind. Bei Nr. 17 763 Victor Roos Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Das Stammkapitai is auf 4000 Reich8mark umgestellt. Laut Be- {luß vom 16. August und 3, September 1927 ist der Gesellschaft8vertrag bezgl. des Stammkapitals und der Geschäftsanteile (TIT) abgeändert. Bei Nr. 18 676 Märs- kfische Automobil-Vedarf2-Gesell- schaft mit beschränkter Haftung: Martin Rohde is nicht mehr Geschäfts- führer. Kaufmann Paul Bleckmann in Berlin-Mariendorf ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 24 058 Müller & Sprinz Gesellshaft mit beshränk- ter Haftung: Die Prokura des Dr. Arnold Wolff is erloschen. Kaufmann Osfar Sachs in Berlin ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt, Vei Nr. 35 383 Film-Booking Offices of Ger-

many Gesellschaft mit beschränkter | Exp

Haftung: Die Firma lautet fortan: Fe. V. O. Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura Margarete Lenkeit is erloschen. Laut Be- \{chluß vom 19, August 1927 bzw. 22. Sep- tember 1927 ist der Gesellschaftsvertrag

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bezgl. der Firma und der Vertretung ab- geändert, Die Geschäftsführer Frandson und Newman sind abberufen. Zu neuen Geschäftsführern sind Kaufmann Albert Eberhard Hübsch, Lichterfelde-Ost, Kauf- mann Karl Julius Frische, Berlin, be- stellt. Jeder dieser beiden Geschäftsführer hat Alleinvertretungsbefugnis, Bei Nr. 35 562 Rotolux-Apparate Ge- ellschaft mit beschränkter Haftung : Fmil Zörner ist nicht mehr Geschäftsführer. Bei Nr. 37 342 Palmolive Seifen- Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung: Dem Arthur VBurkardt in Berlin ist Einzelprokura, dem Willy Dreyfus in Berlin und dem Dr. Carl Hirschland in Verlin is Prokura erteilt derart, daß sie berechtigt sind, die Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. Bei Nr. 38 200 Ver- fauf®sgesellshaft mit beshränfter Haftung des Vereins deutscher Spiegelglasfabrikfen CARIE mi beshräunkter Haftung, Köln: Carl Pieper is nicht mehr Geschäftsführer. Bei Nr. 39 348 E. Remy Martin & Co. Verkaufs verwaltung für Deutschland Gesellschaft mit be- schräntter Haftung: Dr. Hermann Krebs is nicht mehr Geschäftsführer. Ge- ichäftsführer Edwin Seligmann n Berlin is zum weiteren Geschäftsführer bestellt, Die Prokura der Wally Matthes ist erloschen. Dem Jack Enns in Berlin- Stegliß ist Prokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinjam mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. Bei Nr. 39 678 Severin, Zimmermann & Co. Gesellschaft mit beschränkfter Haftung: Wilhelm Eirelberg is nicht mehr Geschäftsführer. -— Bei Nr. 40 044 Studebater - Automobil - Gesell» schaft mit beshränkter Haftung für Mitteleuropa: Dem Felix Adolphe Renfer in Hamburg is Prokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinjam mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. Bei Nr. 40 156 Friko- Automatifk Maschinen- und Metall= warenfabrik Gejellshaft mit be- schräuntter Haftung: Die Firma lautet fortan: Monopol-Nöstmaschinen Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung : Laut Beschluß vom 16. August 1927 is der Gesellschaftsvertrag bezgl.-der Firma und der Vertretung abgeändert, Der Ge- schäftsführer Krause ist abberufen. Zum neuen Geschäftsführer ist Kaufmann Hans Graebner, Berlin, bestellt. Berlin, den 27. September 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 122.

Berlin. . [58128]

Jn das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Nx. 40 331. Groß-Berliner Grundstücts- und Häuser-Verwer- tungs-Gesellshaft uit beschräufter Haftung, BVeclin. Gegenstand des Ünternehmens: die Vermittlung, der Er- werb und die Verwertung von unbe- bauten und bebauten Grundstücken in Groß Berlin, Stammkapital: 100 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmann Otto Oestreicher, Berlin, Kausmann Sieg- fried Cohn, Berlin. Die Gesellschaft is eine Gesellschast mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 19. Sep- tember 1927 abgeschlossen. Feder der beiden Geschäftsführer, Otto Destreicher und Siegfried Cohn, is zur Alleinver- tretung befugt und von den Beschrän- fungen des § 181 B. G.-B, befreit. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge- sellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger, Bei Nx. 6564 Hansa Fabrit ph e E Präparate Gesellshaft mit beschränkter Haf- tung in Liquidation : Die Firma is gelöscht. Bei Nx. 9226 GrundDstücks- Der werin ge Gan Schonen- schestraße Nr. 19 Gesellschaft mit beschränkter Haftung : Laut Beschluß vom 10, August 1927 ist der Gesellschasts- vertrag bezüglih der Vertretung abge- ändert. Zum weiteren Geschäftsführer ist Kaufmann Heinz Berg, Berlin, bestellt, Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so hat jeder Geschäftsführer Alleinvertre- tungsbefugnis. Bei Nr. 16 854 Ger- mania Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ernst Koch in Liquidation: Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 18 238 ort-IJmport und Commission Gejsellshaft mit beschränkter Haf- tung, Zweigniederlassung Berlin : Die Gesellschaft ist nichtig (§§ 16, 50 Gold- bilanzverorvnung in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 21. Mai 1926, R.-G,-Bl, S, 248), Adv Bei Nr. 20 7T7L

Bolma Hering®2handels-Gefell- schaft mit beschränkter Haftung? Der Siß ist nah Stettin verlegt. Laut Beschluß vom 22, September 1927 is der Gesellschaftsvertrag bezüglih des Si:hes der Gesellschaft geändert. Bei Nr. 26 860 Grundstüdcksgesellschast Ger=- vinusfstraße 12 zu Charlottenburg

Gesellschast mit beschränfkter Haf- tung: Rechtsanwalt Karl Tittel ist nicht

mehr Geschäftsführer. Kauïmann JZsak Meisels in Berlin-Schöneberg is zum Ge- schäftsführer bestellt. Bei Nr. 31 025 Dachfalzziegelwerk Velten Gefell- schaft mit beschränkter Haftung : Erwin von Mosch ist niht mehr Geschäfts- führer. Bei Nr. 33 528 Paul Egeling & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation; Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 39 046 Votophon, Radio-Gesellschaft mit beschränkter Haftung : Die Gejellschaft ist ausgelöst. Liquidator ist der bisherige Geschäftsführer Dr.-Jng. Erich Asch in Berlin-Südende. Berlin, den 27. September 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 152,

Berlin. . [58124]

In unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 89 C. SM Enge ee & Co. Com- manuditgesellschaft auf Aktien : Die Prokura des Erich Höfig ist erloschen. Bei Nr. 2411 Sehramm Lackt- 11D Farbenfabrilken Aktiengefellschaft: Die Prokuren Friy Wiesmann und Hans Mayer sind erloschen. Bei Nr. 12 586 August Wolf2holz Preßzementbau- Aktiengesellschaft: Gemäß dem be- reits durchgeführten Beschiuß der General- versammlung vom 17. Juni 1927 is das Grundfapital um 100 000 Reich3mark auf 200 000 Reichsmark erhöht; ferner die von derselben Generalversammlung be- schlossene Saßungsänderung. Als nicht eingetragen wird noch verössentliht: Auf

die Grundfkapitalserhöhung werden aus- |

gegeben auf Kosten der Ge ellschaft mit Gewinnberechtigung vom 1. Fanuar 1927 ab 100 Jnhaberaktien über je 1000 Reichs- mark zum Kuxse von 110 vH. Das ge- samte Grundkapital zerfällt jeyt in 200 Inhaberaktien zu 1000 Reih3mark. Bei Nr. 21 496 W. Spindler Aktien=- gesellschast: Die Prokura des Adolf Goetschke is erloschen. Vei Nr. 25 897 Landwirtschaftliche Pfandbrief=- bank (Roggenrentenbaufk): Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. März 1927 ist das gesamte Vermögen der Gejellschaft als Ganzes unter Aus- chluß der Liquidation auf die Preußische Pfandbriefbank Attiengesellscha# über- gegangen. Die Firma is daher gelöscht, Bei Nr. 34 199 Richard Wanderer, tuiholz-Aktiengesellshaft: Josef Kern und Erich Wanderer sind nicht mehr Vorstandsmitglieder. Zum Vorstand ist bestellt: Kaufmann Hans Wiegert in Berlin. Bei Nr. 457 Preußische Vfandvbrief-BVanï: Der Gegenstand des Unternehmens ist geändert durch Hin- zufügung der Worte: „unter besonderer Berücksichtigung der Forderung ländlicher und städtischer Siedlung‘““, Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 1. März 1927 ist das Grundkapital um 14000000 Reichs- mark auf 21 000 000 Reichsmark erhöht. Fernex die von. derselben Generalver- sammlung beschlossene Sagungsänderung. Als nicht eingetragen wird noch veröffent- liht: Auf die Grunödkapitalserhöhung werden ausgegeben auf Kosten der Ge- sellschaft unter Ausschluß des geseßlichen Bezugsrechts der Aktionäre: a) mit Ge- winnberchtigung vom 1. Januar 1927 ab 6075 Jnhaberaktien über je 1000 Reichs- mark und 9250 über je 100 Reichsmark zum Nennwert, welche zur Durchführung der Fusion mit der Landwirtschaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) Ver- wendung finden, b) mit Gewinnbereh- tigung ab 1. Juli 1927 und zum Kurse von 135 vH: 83925 Jnhberaktien zu 1000 Reichsmark und 30 750 zu 100 Reichs- mark mit der Verpflichtung des Ueber- nehmers, nah erfolgter Eintragung der durchgeführten Kapitalserhöhung und der durchaettihrtei Fusion in das Handels- register sowohl den bisherigen Aktionären der Preußischen Pfandbriefbank als auch den früheren Stamm- und Vorzugs- akftionären der Landwirtschastlichen Pfand- briefbank (Roggenrentenbank) Aktienge- sellschaft, welche ihre Aktien nah Maßgabe des Fusionsbeschlusses gegen neue Aïftien der Preußishen Pfandbriefbank im gleichen Nennbetrage eingetauscht haben, im Verhältnis 2:1 zum Kurse von 135%

steuer innerhalb einer Auss{lußfrist von mindestens zwei Wochen zum Bezuge an- zubieten. Das gesamte Grundkapital zer- fällt jeßt in Jnhaberaktien: 80 000 zu 50, 50 090 zu 100 und 12 000 zu 1000 Reich8s mark.

Berlin, den 28. September 1927. Amt3gericht Berlin-Mitte. Abt. 89 b, Berlin. . [58126]

In unser Handelsregister V iffst heute eirgetragen worden: Bei Nr. 5987 Wertheim Grundstücts-Gesellshaft mit beschränkter Haftung: Dem be- reits eingetragenen Prokuristen Franz Herter ist die Befugnis erteilt gememsam mit einem Geschäftsführer Grundstücke zu veräußern und zu belasten. Bei k 9381 Oscar Sehulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Jgnay Lands- berg is niht mehr Geschäftsführer. Der Bankbeamte Gerhard Heilmann in Berlin ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 19 465 Metall und Holzwaren Manufactur Gesellschaft mit bez schränkter Haftung: Das Stamm- fapital is auf 20 000 Reichsmark um- gestellt, Durch Beschluß vom 12. Sep- tember 1927 if der Gesellschaftsvertrag geändert bezügl. Stammkapital und Ge- \chäft3anteile. Bei Nr. 22 656 Silva, L S HandDelsgesells- schaft mit veshräuntter Haftung? Die Firma is gelöscht. Bei Nr. 30 470 Wärmewirtschaftli*te Gesellschaft „Thermopylae“ mit beschräntter Haftung : Die Firma ist gelöscht. Bei Ñr. 32 030 Tarnowski & Weißbarth Buehdrueckterei Gesellschaft mit bez schränkter Haftung : Die Firma is ge- löscht. Bei Nx. 34 560 Märkische KartoffelhanDels3gesellshaft mit beschränfter Haftung: Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 34 896 Schilder=- Halle Gesellshaft mit beschränkter Haftung : Karl Krause ist nicht mehr Ge- schäftsführer. Bei Nr. 35 719 Das Kleine Magazin, Verlags-Gesell=z schaft mit veshränkter Haftung+t Dr. Martin Benfki ist nicht mehr Geschäft3- führer. Bei Nx. 35 863 Jdeal-Wäsche Gesellschaft mit beschränkter Haf=-

tung: Die Firma is gelöscht.

Berlin, den 28. September 1927.

Amisgericht Berlin-Mitte. Abt, 122,

Berlin, . [58129]

Jn das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen oorden: Nr. 40 332, von Hentig* sche Rittergutsverwaltung Navlow Gez sellschaft mit veshräntter Haftung. Siß: Berlin, wohin ec von Nadlow ver- legt ist. Gegenstand des Unternehmens: die Förderunç¡ der landivictschaftlichen Er- zeugung, insbesondere die Entwickelung des Betriebes auf Rittergut Radlow. Die Gesellichaft ist befugt, gleichartige oder ähnlihe Unternehmungen zu erwerben und sih an solchen Unternehmungen zu beteiligen. Stammkapital: 130 090 Reichs mark, Geschäftsführer: Kaufmann Adolf Óollmann, Panïow, Sekretärin: Maria Stäcker, Lichterfelde-Ost. Die Gesellschast ist eine Gesellschast mit beschränkter Haf- tung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 11. DOftober 1921 geschlossen und am 10. April 1922, 1. Oftober 1924, 2, März 1925, 21. Geptember 1925 und 5. SGep- tember 1927 abgeändert. Die Geschäfts führer Hollmann und Stäcker vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Als nicht ein- getragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen dex Gesellschast er- folgen nux durch den Deutschen Reichs- anzeiger. Bei Nr. 36 933 Camium Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung: Max Groening und Dr. Karl Dreyer sind niht mehr Geschäftsführer, Professor Theodor Mann in Berlin- Reinickendorf if zum S be- taa Bei Nr. 39 517 Ajal Gefsell«

aft mit beschräukter Haftung für

etallsalz-Therapie nah Dr. med. AD., P Frau Elisabeth Ziegel- roth ist nicht mehr Gelchäftssührer. Kauf- mann Rudolf Hobl in Berlin is zum Ge-- schäftsführer bestellt,

Berlin, den 28. September 1927.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 152,

Berlin, [58130]

Jn das Handelsregister Abteilung A ist am 29. September 1927 eingetragen worden: Nr. 71846, Owsei Scher Dipl.-Vauingenieur, Berlin. Jn- haber: Owsei Scher, Diplombaus- ingenieur, Berlin. Der Kosa Scher, geb. Berlin, und dem Ernst Litthauer, beide Berlin, ist Gesamtprokura erteilt.

franko Zinsen zuzüglich Börsenumfsaß-

Nr. 71847, „Standard Möbel“

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