1927 / 239 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[59791] Aufgebot.

Fraulein Hedwig Braunsdorf in Prettin hat beantragt, den verschollenen Postassistenten a. D. Karl Robert Paukrath, geboren am 27. No- vember 1862 in Lichtenburg, zuleßt wohnhaft in Lichtenburg, für tot zu erklêren. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Mai 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Zimmer 1, anberaumten Auf- ebotstermin zu melden, widrigenfalls

ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, späte- stens im Aufgebostermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Prettin, den 1. Oktober 1927.

Das Amtsgericht. [59780] Aufgebot.

Scheuring, Dionys, geboren am 9, Oktober 1846 in Rottershausen, Sohn der in NRottershausen verstorbenen Bauerseheleute Georg und Anna Maria Scheuring, geb. Möltner, zuleßt Bahn- arbeiter in Rottershausen, beim Bahn- bau der Linie Schweinfurt-—Meiningen, ist durch Ausschlußurteil des Amts8- gerihts Münnerstadt vom 4. Fanuar 1927 für tot erflärt. Es ergeht an alle Personen, welche an dessen Nachlaß An- sprüche irgendwelher Art, insbesondere Erbrechte, zu haben glauben, die Aufforde- rung, diese Ansprüche innerhalb einer Frist von zwei Monaten bei dem Amtsgericht Münnerstadt anzumelden, widrigenfalls sie bei dexr Erbéen- feststelluna und Teilung des Nachlasses nicht berücksihHtigt werden würden. Der Anmeldung sind die urkundlihen Aus- weise über das in Anspruch genommene Ret beizulegen.

Münnerstodt, den 7: Oktober 1927. Amtsgericht Müinnerstadt -—— Nachlaß- geriht. de l'Espine.

[59793]

Durch Ausschlußurteil vom 1. Septem- ber 1927 sind die 3% % Scbuldverschrei- bungen der Stadt Bonn 9. Ausgabe von 1901 L B: Nr 1204 2000. f it C Nr. 1964 1000 M, für kraftlos erklärt worden

Bonn, den 1. September 1927

Amtsgericht. Abt. 19. [59805] :

In der Aufgebotssache der Firma Schatz & Sondermann in München-Gladbach Hindenburastraße 259 hat das Amts- gericht in Dortmund durch Ausschlußurteil vom *. Juli 1927 tür Necht erkannt : Die 4% Schuldverschreibung der Stadt Dortmund vom Jahre 1907 Buchstabe B Nr. 697 über 3000 4 wird tür frattlos erflärt. Die Kosten werden der Antrag- stellerin aufer!egt.

Dortmund, den 30 Sevtember 1927.

Das Amtsgericht. [59794] Ausschlußurteil. :

L Tur traftios werden erllärt: 1. XV a E 281/26. Die 4% STnhaber- s{uldverschreibung der Stadt München von 1910 Bucbst. C Nr. 5335 zu 1000 M4 aut Antrag von Ludw g Neich in Nünn- berg, NothenburgerStr. 9, 2. XVa E300/26. Der 4 9% Inhaberptandbrie! der Süddeut- ien Bodenctreditbank in München Serie 70 Lit H Nr. 402806 zu 1000 .4 aut An- trag von Heinrich Friedrih Bankbeamter in Lauf bei Nürnberg, Marktplay 17. 3. XV a E 301/26. Die Snhabervyfandbriete der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel- bant in München 4% Serie 10 Lit. JJ Nr. 83273 zu 1000.4 und 3409/6 Serie l Lit. BB Nr. 1650 zu 2000.4 auf Antrag pon Maria Beer, Haup!lehrerin in Altdort bei Landshut. 4. XVa E 299/26. Die 4 9% Inhaberptandbriefe der Süddeut)chen Bodencreditbank in München Serie 953 Lit. & Nr. 2653 zu 2000 4 und Serie 64 Lit. H Nr. 283956 zu 1000 M aut An- traa von Landwirt Sebastian Sponrast in Engelsdor!, vertreten durch N.-A. Hart- mair in Mootburg. 95. XVa E 248/26. Die 3# 9/9 Inhaberpfandbriefe der Baye- rishen Hypotheken- und Wechselbank in München Se1ie 40 Lit. L Nr. 326292 zu 1000 Æ und Serie 36 Lt. M Nr. 102539 zu 590 4 auf Antrag des Landwirts Thomas Ederer in Dauters- dorf Post Thanstein. 6. XVa E 286/26. Die Inhabervyfandbriete: a) der Baye- rifrhen Hypotheken- und Wech}elbank in München 4%, Serie 47 Lit. L Nr. 178294 zu 2000 M und 34% Serie 32 Lit. L Nr. 221378 zu 1000 , b) der Baye- ri\hen Landwirtscha|tsbank E. G. m. b. H. in München 4% Serie 13 Ut B Nr. 44964 zu 1000 Æ auf Antrag von Jose! Oswald, Austrägler inEschbaum, Post Meisbach. XVa E 290/26 Der 34 9/9 Inhaberpfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München Lit. M Serie 39 r. 122639 zu 500 4 auf Antrag von Franz Gnadler, Land- wirt in Amplöôy, Post Forstinning. 8. XVa E 7/27, Der 3709/0 JInhaber- pfandbrief der Süddeutschen Bodenctiedit- bank in München Serie 35 Ut. U Nr. 48282 zu 1000 4 auf Antrag von Michael Bartl, Landwirt in Parten- kfirhen Vadgasse 25. II. Die Antrag- steller haben die Kosten des Vertahrens zu tragen und zwar foweit aus1cheidbar, nah Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nah Kopfteilen.

Amtsgericht München. Streitgericht. Hnurnglinger, Amtsrichter.

[59795] Das Amtsgericht Kaiserslautern g! unterm 1, Oktober 1927 folgendes usshlußurteil erlassen: 1. Der Wechsel an eigene Order über 7000 RM, aus-

Andreas |

j gestellt am 27. September 1926 zu

Kaiserslautern von August Schroer, ge- | zogen auf das Guß- und Armaturwerk Kaiserslautern, AG. in Kaiserslautern, fällig am 29, Dezember 1926 zahlbar bei der Süddeutschen Discontogesellschaft Filiale Kaiserslautern zu Kaiserslautern, afzeptiert vom Guß- und Armaturwerk Kaiserslautern AG., wird auf Antrag der Reichsbankstelle Kaiserslautern für [rastlos erflärt I1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Amtsgerichtsschreiberet.

Beschluß.

Der verehelichten Helene Brackhaus, geb. Beisner, ist von dem unterzeich- neten Nachlaßgeriht am 22. Fuli 1927 ein Erbschein erteilt worden, worin folgendes bescheinigt ist: Vorerbin der am 16. März 1926 zu Berlin, -Dunker- straße 84, gestorbenen, zuleßt in Sonnen- burg, N. M., wohnhaft gewesenen Eigen=- tümerwitwe Emma BeisS8ner, aeb. Geschke, ist ihre Tochter, die verehelichte Helene Brackhaus, geb. Beisner, in Berlin. Nacherben sind die Abkömmlinge der Vorerbin. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Sonnenburg, N. M., 7. Okt. 1927,

Das Amtsgericht

ea) [59779]

[59798]

Durch Aus\{lußurteil vom 28, Sep- tember 1927 ist der Hypothekenbrief vom 16. September 1920 über die im Grund- buch von Braunschweig Band T78B Blatt 386, jeßt Band 57 B Blatt 33 in Abteilung Il] unter Nx. 8 für die Volksbank Lutter a. Bbg., früher ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht jeßt eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pflicht, in Lutter a. Bbg. eingetragene Hypothek zu 80 000 Æ achtgigtausend Mark nebst Zinsen füx kraftlos er- klärt worden.

Vraunschweig, den 29, September 1927. Das Amt3gericht. 23. [59799]

Durh Aus\{lußurteil Amts- gerichts in Emmertch vom Septems- ber 1927 ist der über die im Grund- buch von Emmerih Band 19 Artikel 42 Abt. 111 Nr. 16 für die Witwe Friedrich Swwerbß in Emmerich eingetragene Dar- lehnshypothek von 20000 M gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt worden.

Emmerich, den 28. September 1927.

Das Amtsgericht.

Des 9D

Cid,

[59800] Das unterzeichnete Gericht hat am 28. September 1927 den Hypothekenbrief

über die im Grundbuch von Bulmke Band 3 Blatt 127 in Abteilung Il] Nr. 4 unter dem 20. März 1922 für die Witiwe Bergmann Wilhelm Saborotwski, Charlotte geborene Kubinski in Gelsen- kirchen eingetragenen 69500 Papier- mark Restkaufgeldforderung für kraftlos erklärt

Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.

Das Amtsgericht. [59801]

Das unterzeichnete Gericht Hat am 28, September 1927 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wanne Band 10 Artikel 31 in Abteilung 11 Nr. 10 unter dem 6. Funi 1908 für die Witwe Wilhelm Nehrina, Emma geb. Vaßmann, in Wanne-Eickel, Hindenburg- straße 164, eingetragenen 36 300 Papier- mark für kraftlos erklärt.

Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.

Das Amtsgericht.

[59802]

Das unterzeichnete Gericht hat am 28. 9, 1927 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Gelsenkirhen Band 9 Blatt 393 in Abteilung All Nr. 3 unter dem 16. Mai 1922 für die Preußische Hypotheken-Aktien-Bank in Berlin ein- getragenen 38 000 Papiermark Darlehn für kraftlos erklärt.

Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.

Das Amtsgericht. [59803]

Das unterzeichnete Geriht hat am 28. September 1927 den Hypothekenbrie über die im Grundbuch von Ücckendor Band 4 Blatt 232 in Abteilung Ill Nr. 4 unter dem 25. Januar 1915 für die Geschwister Maric und Luise Neu- haus zu Caternberg eingetragenen 9000 Papiermark Darlehn für kraftlos erklärt,

Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.

Das Amtsgericht. [59804]

Das unterzeihnete Gericht hat am 28. September 1927 die Hypotheken- briefe über die im Grundbuch von Wanne Band 15 Blatt 689 in Ah- teilung TIT Nr. 2 unter dem 14. März 1923 für die Eheleute Landwirt Anton Hoppe und Marta, geborene Thöne, in Wanne-Eickel, Karlstr. 19 eingetragenen 9112,06 Papiermark Restkaufgeld und über die im Grundbuch von Wanne Band 15 NVlatt 690 in Abteilung 17] Nr. 2 unter dem 14. März 1923 für sie eingetragenen 11 840 Papiermark Rest- kaufageld für kraftlos erklärt.

Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.

Das Amtsgericht.

[59796]

Durch Aussch{lußurteil von heute wurde der über die im Grundbuch von Köln Band 362 Blatt 14472 in Abt. II1I1 Nr. 12 eingetragene Hypothek von 1000 M gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.

Köln, den 5. Oktober 1927.

Amtsgericht, Abteilung 71.

1 [59797]

Durh Auss{lußurteil von wurde der über die im Grundbuch von Köln Band 386, Blatt 15 408 in Abt. 111 Nr. 5 eingetragene Hypothek von 9000 M gebildete Hypothekenbrief für erflärt.

Köln, den 5. Oktober 1927.

Amtsgericht. Abteilung 71. [57857] Verscho!len erklärung.

Durch Beschluß der 11. Kammer des Obergerichts des Kantons Zürih vom 2. September 1927 wurde der vermißte Gustav Stierlin von St. Gallen, geb. 24. Zuni 1838, Kaufmann. geschieden von Ida geb. Zürcher nach erxso!glosem Aufruf als jeit 31. Mai 1890 verschollen erklärt.

Zürich, den 29. September 1927,

Im Namen des Bezifksgerichts, 9. Abteilung. Der Gerichté)chreiber: K. Huber.

[59806]

Durch Auss\cchlußurteil vom 5. Oktober 1927 ist der Maler Wilhelm Knaps, geb.' 9. Mai 1893, aus Lyck, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 10. Fanuar 1920 festgestellt.

Amtsgericht Lyck. [59809] Oeffentliche Zustellung.

Es flagen: 1. Frau Frieda Bagge, aeb. Würfel, in Spremberg, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Kahle in Cott- bus, gegen den Kau'mann Nichard Bagge, fiüher in Spremberg (2 R. 212. 27); 2. der Heizer Nicha1d Beit\h in Kling- mühl, Prozeßbevollmächtigter: Mechts- anwalt Dr. Christiani in Cottbus, gegen seine Chesrau Ella Beitsch, geb. Nix, Obér M Mtebeodors (2 R, 186 27); 3. die Weberin Elly Kummerow, geb. Krüger, in Cottbus, Prozeßbevollmäch- tigter: Nechteanwalt Dedolph in Coltt- bus, aegen den Maler Willy (Wilhelm) Kummerow, früher in Cottbus (2 R. 171. 27); 4. Frau Martha Ruben geb. Stiller, în Sauo, Prozeßbevollmäch- tigter: Nechtéanwalt Justizrat Schulz in Cottbus, gegen den Schlosser Marx Ruben, früher in Welzow (2 R 220. 27); H. Frau Erna Schniyer, geb. Schuldt, in Hoyeréwerda, Prozeßbevollmächtigte : NRechtéanwälte Hammerschmidt in Cott- bus, gegen den Maurer Nobert Schnitzer, Ot in Stat 2 R 180 2005 6. Frau Hilda Marie Zeuschner, geb. Albreht, in Wehrsdorf, Prozeßbevoll- mächtigte: Nechtsanwälte Justizrat Carstens und Dr. Otto Carstens in Cott- bus, gegen den Maschinensührer Paul Hermann Zeuschner, trüher in Hörliß (2 R. 167. 27). Die Betlagten sind jeßt sämtlih unbekannten Aufenthalts. Die Kläger beantragen unter Scchuldig- erflärung der Befklagten, gemäß § 1574 Ab). 1- B. G. -B., die Ehescheidung Wo O U Ss 1568 1567, zu 2 äus SS 1565, 1568, 1567, zu 4 aus § 1568 B. G-B. Die Kläger laden die Bekiagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivil- kammer des Landgerihts in Cottbus zu I bis 3 auf den 2. Fanuar 1928, 10 Uhr, zu 4 bis 6 auf den 23. De- zember 1927, 10 Uhr, mit der Auf- forderung, fih durch einen bei diejem (Bericht zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Cottbus, den 7. Oktober 1927.

Der Gerichts)\chreiber des Landgerichts.

[59812] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Nowak, geb. Mau, in Hamburg 39, Sengerstraße 46 11, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bui in Güstrow, klagt gegen den Seemann Wilhe!m Nowack, jeßt unbekannten Auf- enthalts, früher in Teterow, Börning- straße 16, auf Grund der 8§S 1567 Ziffer 2, 15968 B. G.-B.,, mit dem Antrage auf Ehe\cheidung und Allein\chuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Mecklb.-Schwerin)chen Landger!chts in (Güstrow auf den G6. Dezember 1927, vormittags 94 Uhr, mit der Aufforde- rung sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu laffen.

Güstrow, den 5. Oftober 1927.

__ Ter Gerichtsschreiber des Meck1b.-Schwerin)chen Landgerichts.

[59814] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Martha Weirich, geb. Pottfamp, in Hannover, Spittastraße 18 Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Necken in Hannover, klagt gegen ihren Ebemann, den Schlachter Wilhelm Weirich, früher in Hannover, auf Grund 8 15968 B G.-B auf Che\cheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Mechtéstreits vor die 111. Zivilkammer des Landgerichts in Han- nover auf den 28, November 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen

Hannover, den 9. Oktober 1927.

Der Gern1chts\chreiber des Landgerichts

[59813] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Wilhelm Max Schuster Hambu1g, Valentinskamp 87/88, vertreten durch MNechteanwälte Dres. N. Dehn- Labow|ky, Petersen, Stumme, klagt gegen seine Chefrau Pauline Schustex gech. Holla, geb. Bleich, unbekannten Autent- halts, aus §§ 1565 B. G.-B., mit dem Antrage aut Ehe\cheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Land- gericht in Hamburg, Zivilkaminerx 11 (Zivil-

justizgebäude, Sievekingplag), auf den

|

| walt zu bestellen.

21, Dezember 1927, vormittags

heute | 93 Uhr, mit der Autrorderung, einen bei

dem genannten Gerichte zugelassenen An- Zum Zwecke der öffent-

| lichen Zustellung wnd diejer Auszug aus

fraftlos |

der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, ten 8. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [59815] Oeffentliche Zustellung.

l, Frau Martha Fabian, geb. Grand, aus Schudiiten Kreis Fi\chhauten, Pro- zeßbevollmächtigter: Mechteanwalt Dr. T1chakeit in Lyck, klagt gegen ihren Ehe- mann Schneider Friedrih Fabian aus Lögen fett unbefannten Ausenthalte. Sie behauptet Beklagter habe sich des Ehe- bruchs 1chuldig gemacht und sie mit emer Geschlechtsfranfkbeit angesteckt. 2. Frau Amanda Jakubzik, geb. Salloh, aus Gzyvrkfen, Post Nosinsko, Prozeßbevoll- mächtigter: Justizrat Walchhoeffer in Lyck, flagt gegen ihren Ehemann, Arbetter Wilhelm Fakubzik aus Hinter Pogobien, Freis Johannisburg, jeßt unbefannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter wegen Urfundentäschung \tra!- rechtlih verfolgt werde, daß er im Sey- tember 1925 nach Polen auégewandert sei und sich seit dieser Zeit um eine Familie nit gekümmert und zu ihrem Unterhalt nichts beigetragen habe. Die Klägerinnen zu 1 und 2* haben den Antrag au! Scheidung der Ehe gestellt. Sie laden die Betlagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- tammer des Landgericbts Lyck auf den 22, November 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer 204, mit der Aufforderung, sich durh einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Nehtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Lyck, den d. Oktober 1927.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[59816] Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Krauthäuter. geb. Müller, in Sponsheim, Prozeßbevollmächtigter : MNechtsanwalt Weber in Bingen, klagt gegen ibren Gbemann, den Schlosser Werner Heinrich Krauthäuser, unbekannten Auf- enthalts, trüber in Sponsheim auf Grund des § 1568 B. G.-B., mit dem Antrage, die am 9. April 1926 vor dem Standes- beamten in Svontheim geschlossene Ehe der Parteien auf Kosten des Beklagten zu scheiden und diejen tür den alleinshuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Hessischen Landgerichts in Mainz au! den 30, November 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Mainz, den 7. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Hess. Landgerichts. [99817] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Minna Dammler, geb. Zabel, in Perleberg, Prozeßbevollmächtigter : Nechteanwalt Stade in Neuruppin, klagt gegen den Sdlosser Heinrich Dammler, früher in Perleberg, jeßt unbetannten Aufe: thalts, mit dem Antrag aut Scheidung der Che. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ber- handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkfaminer des Landgerihts in Neu- ruppin auf den 16. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Au!- forderung, si durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Mechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3 R 14 A

Neuruppin, den 7. Oitober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [59818] Oeffentliche Zustellung.

Die Schlossersrau Anna Bott, geb. Schneider, in Natibor, Prozeßbevollmäch- tigter: Nechtsanwalt Dr. Schmidt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Adalbert Bott, früher in Nativor, jeßt unbefannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte fie böswillig verlassen habe, - weder für ihren noch der Kinder Unterhalt jorge und sein Auf- enthalt unbekannt sei, mit dem Antrage aut Scheidung der Ehe der Parteien und Erklärung des Beklagten für den allein ¡chuldigen Teil, diejem auch die Kosten des Nechtestreits caufzuer!'egen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Nechts\treits vor den Einzeltichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Natibor auf den 18. No- vember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Au!forderung, sich dur, einen bei dieiem Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevo!l!mächtigten ver- treten ¿zu lassen.

Ratibor, den 6. Oktober 1927.

Der Gerichts)\chreiber des Landgerichts.

[59820] Oeffentliche Zustellung.

Die Schweizertrau Else Haas, geb. Hagen, Nostockt, Wollenweberstr. 14, Pro- zeßbevollinächtigter: MNechtéanwalt Dr. Fischer, Nostock, klagt gegen ihren Che- mann, den Schweizer (Arbeiter) Andreds Haas, früher in Nostock, jegt unbekannten Aufenthalts, aut Grund des § 1567 B. G.-B., mit dem Antrage aut Che- scheidung Die Klägerin ladet den Be: flagten zur mündlichen Verhandlung des MNechtsstreits vor den Cinzelrichter der l, Ziviltammer des Meckl -Schwerinschen Landgerichts in Nostock auf den 12. De- zember 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei dieem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt af Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Rostock, den 7. Oktober 1927.

Der Gerichte)chreiber des Medl.-Schwerinschen Landgerichts.

[59821] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehenrau Véinna Sriebeit. geb, MNempert, in Alt Schlawe, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtéanwalt Ju1tizrat Nunde in Stolp. kiagt gegen ihren Ebemann, den Seefahrer Johann Friedrich Siebert, früher in Schlawe, jeyt unbefannten Awenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Chemann sie im Oftober 1925 böôs- willig verlassen habe, mit dem Antrag aut Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Vers handlung des Nechtéstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgericbts in Stolp auf den 2, Dezember 1927, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zus gelassenen Nechtsaawalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Stolp, den |. Oftober 1927.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts, [59822] Oeffentliche Zustellung.

Die Köchin Helene Chrig geb. Wade- wiy, in Berlin N, Swinemüyder Straße 70, Prozeßbevolmächtigte: Nechts- anwälte F'1ßau und Dr. Ulrich in Torgau, klagt gegen ihren Ghemann, den Gärtner Otto Ehrig, zulegt wohnhaft in Vlühl- berg a. d. Elbe jezt unbekannten Aufs entha!ts, auf Ebescheidung aus §8 1567 Ziff. 2 und 1568 B. G.-B und Schuldigs erflärung des Bekiaaten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtéstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in To1aau auf den 16, Dezember 1927, vor- mittags 9 Uhr, mit der Au'forderung, fich durch einen bei dieiem Gericht zuge- lassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Torgau, den 6. Oktober 1927.

Der Gerichts1chreiber des Landgerichts.

[59823] Oeffentliche Zustellung.

l, Die Ebeirau Jacob Schmitt, Bertha geb. Schmidt, in Bottrop, Prozeßbevoll- mächtigte: Nechteanwälte Geh. J.-Mat Schönbrod und J.-R Maver in Trier, 2. die Ghetrau Jakob Kurz, Susanna geb. Scholz, in Trier, Prozeßbevollinächtiater : Iechtsanwalt Frieß in Trier, klagen gegen ihre Chemävner, zu 1 Arbeiter Jakob Schmitt. früher in Trier, zu 2 Arbetter JFatob Kurz, früher in Noviant, jeßt beide ohne bekannten Wohn- und Aut- enthaltsort, auf Ehescheidung. Die Kläge- rinnen laden die Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Trier au! den 6. Dezember 1927, vorm. 11} Uhr, mit der Aufforderung, sich durh emen bei diesem Gerichte zus- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[59824] Oeffentliche Zusftelluug.

Der minderjährige Karl Heinz Gaßtze- meyer, geb. 19. April 1927 in Oldenburg, vertreten durch das Jugendamt Bremen, Babnhofstr. 12, MVeerfkurhokt, klagt gegen den Dienstknecht Eduard Weide. geb. 11. Mai 1902, früher in Stühren b. Land- wirt Johann Meyer, jeyt unbekannten Aufenthaits, unter der Behauptung, daß der Beklagte Erzeuger des genannten (Gaßzemeyer sei und er daber zum UÜnter- halt gem. § 1708 B. G.-B. verpflichtet sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer jährlichen Unter haltérente von 420 NM tür die Zeit vom 19. April 1927 bis zum 18 April 1943. Zur mündlichen VBer- bandlung des Nechtéstreits wird der Be- flagte vor das Amtagericht in Bassum au! den 18, Fanuar 1928, §9 Uhr, geladen.

Bassum, den 6 Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [59826] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Helene Wilde in Bergen, Säuglingéheim, vertreten durch das Kreisjugendamt des Kreites Rügen in Bergen, klagt gegen den Friteur Ernst Schmidt, früher in Berlin, Panks\tr. 76, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin, Elisabeth Wilde, innerhalb der - geseßlihem Ems- pfängniszeit vom 18. Juni 1926 bis 17. Oftober 1926 beigewohnt habe. mit dem Untrage den Beklagten Schmidt kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 16. April 1927, bis zur Vollendung des fsechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu ent- 1ichtende Geldrente von vierteljährlih 75 NM zu zahlen, und zwar die rück- ständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Amtsgericht Berlin- Wedding in Berlin N. 20, Brunnens play, auf den 16. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 0, geladen. Aktenzeichen: 3 C. 892. 27.

Berlin, den 6. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerihts Berlin-Wedding.

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einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmarki, einer 3 gespaltenen Emheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Ner. 82.

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

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werden; es muß aus den Mauuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdru hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- Feiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “Wg

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über den Vertrieb amtlicher Veröffentlichungen durch das Geseysammlungsamt.

Neunte Verordnung des Senats Hamburg zur Durchführung des Geseßzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.

Zweite Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs- huld des Deutschen Reichs.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches. Deutsches Rei ch.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Geseges über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923.

(NGBl. 1 S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt

tür eine Unze Feingold j . 84 sh 11} d, für ein Gramm Feingold demna . 32,7777 pence,

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im MNeichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlih des Tages, der einer im Meichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

vorausgeht. Berlin, den 11. Oktober 1927. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Seckel. Gleimius.

E: #6

Bekanntmachung.

Von den Bundes- und Reichsgeseßzen unterhält das Geseßsammlungsamt seit 1867 ein ständiges Lager,

Soweit vorrätig, werden auch Einzelnummern vom Amts- blait der Reichsfinanzverwaltung, von dem Reichszollblatte, dem Neichssteuerblatt und dessen Anhang abgegeben.

Einbanddecken auf Wunsch für sämtlihe Jahrgänge

des ‘Neichsgeseßblatts, Teile l und [L,

des Amtsblatts der Reichsfinanzverwaltung, des RNeichszollblatts und

des Neichssteuerblatts.

Gebundene Jahrgänge ebenfalls auf Wunsch von allen Vertriebsgegenständen.

Barverkauf: 8 bis 3 Uhr.

Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Verkautspreite für den 8feitigen Druckbogen

im CEinzelbezuge durch den Verlag aus|chließlich der Postversendungsgebühren: a) tür das Neichégesetzblatt (Teil [I und I[) und die Preußische Gejeßsammlung aus trüheren Jahren 10 Npf., aus dem laufenden Jahre 195 RNp!.,

b) für das Amtsblatt der Neichéfinanzverwaltung, Ausgabe A, Reichezollblatt, Autgabe A, RNeichssteuerblatt und den Anhang

zum Meicbssieuerblatt 20 Nvf,

c) für das Amtsblatt der Neichsfinanzvenwaltung, Ausgabe B, und Neichszollblatt, Ausgabe B, 15 9)ipt.,

d) tür Teilabzüge des Neichtzollblatts (einseitig bedruckt) je nah Druckumiang,

Preisnachläs se. s) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezuge:

1. von mehr als 10, 20 und 60 Bogen der Reichsgeseßze, des Amtsblatts der Neichsefinanzverwaltung, des MReichfzoll- blatts, des Neichésteuerblatts und dessen Anhanges,

2, von mehr als 5, 10 und 20 Bogen der Preußischen Geleße

b) 40 vom Hundert beim Bezuge der Haupt'achverzeichnisse der Preußischen Ge)eßzlammlung (autgerommen das Haupt}ach- verzeihnis 1914—1925) und vollständiger Jahrgänge des

Neichegeteublatts Teil 1 und 11, der Preußi)chen Geteysamm-

lung, des Amtsblatts der NReichéfinanzverwaltung, des MNeichs-

zollblatts und des MNeichsfteuerblatts, c) 50 vom Hundert auf Sammelbestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezuge von mindestens 10 Stück.

Den fortlaufenden Bezug vermitteln die Postanstalten. Die vierteljährlichen Bezugspreise sind in der Zeitungspreis- liste veröffentlicht und gelten immer nur für die laufende Bezugszeit. :

Unsere Prospekte stehen postfrei zur Verfügung. Berlin NW. 40, Scharnhorststraße 4, den 7. Oktober 1927.

Geseßsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

BELoLd t u g

zur A Des Gee es Uber die Ablösung Cifentiider ANlLEUH E M

(Hamburgisches Geseß- und Verordnungsblatt Nr. 89, aus- gegeben am 2. September 1927, Seite 409.)

Auf Grund der Pveiten Verordnung zur Durchführung des Gejeves über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (RGBl. 1 Seite 343) wird in Ausführung

S S2 N 5 der Verordnung zux Durchführung des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 7. Fuli 1926 (Hamburgisches Geseß- und Verordnungsblatt Seite 445) verordnet: :

I. Die Barablösung von Markanleihen des

hamburgischen Staates.

N EUU be

S1 Im Fuland wohnende deutsche Reichsangehörige, die Alt- besißer bis zum 1. Fanuar 1919 begebener hamburgisher Mark- anleihen im Gesamtnennbetrage von weniger als 1000 4 sind, erhalten auf Antrag eine Barablösung, e sie bedürftig oder

minderbeniittelt sind. Soweit Anleihen auf eine frühere Landes- währung lauten, gilt als Nennbetrag der Betrag, der ihrem Nennwert nach § 15 des Münzgejeßes vom 1. Juni 1909 (RGBIl. Seite 507) entspriht. Anleiheablösungsshuld und ee rechte über je 12,50 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesißer bis zum 1. Fanuar 1919 begebener hamburgisher Markanleihen bereits erlangt hat, stehen derartigen hamburgischen Altbesiß- anleihen im Nennbetrage von 500 4 gleich.

Die Ablösungssumme beträgt 15 RM für je 100 4 Nenn- betrag, wenn der Anleihegläubiger bedürftig ist. Als bedürftig gelten gemäß § 19 des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Zuli 1925 (RGVl. 1 Seite 137) in der Fassung des Geseßes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Gen jowie über Vorzugsrenten vom 9. Fuli 1927 (RGBl. I Seite 171) Personen, deren Ein- fommen im Kalenderjahr 1926 niht mehr als 1000 RM be- tragen hat.

Die Ablösungssumme beträgt 8 RM für je 100 X Nenn- betrag, wenn der Anleihegläubiger minderbemittelt ist. Als minderbemittelt gelten die niht bedürftigen Personen, deren Einkommen im Kalenderjahr 1926 niht mehr als 1500 RM betragen hat.

Durch 100 nicht teilbare hältnis abgelöst.

Nennbeträge werden nach Ver- S2

Fnhaber von Stücken der 42% igen hamburgisch82.,Staats=- anleihe von 1919 und Funhaber von Stüdckten odex Zwischen- scheinen der 4/4 Ligen hamburgishen Staatsanleihe von 1919, Serie B, soweit solche auf Grund § 11 des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. I Seite 137) als Altbesiß gelten, erhalten auf Antrag eine Bar- ablösung für diese Markänleihen.

Die Ablösungssumme beträgt 312,50 RM für je 10000 X Nennbetrag der 4% %igen P En Staatsanleihe von 1919 und 125 RM füx je 500 X Nennbetrag der 4!4 %igen hamburgischen Staatsanleihe von 1919, Serie B.

Anleiheablösungsshuld und Auslosungsrehte über je 62,50 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesißer- von Stücken der 4/4 Ligen hamburgischen Staatsanleihe von 1919 bereits erlangt hat, stehen 10000 Æ Nennbetrag dieser Anleihe ares. Anleiheablösungsshuld und Pfe d t M über je 12,50 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesiver von Stücken oder Zwischenscheinen der 4134 igen hamburgishen Staatsanleihe von 1919, Serie B, bereits erlangt hat, stehen 25 000 4 Nennbetrag dieser Anleihe gleich.

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3

S3. Ansprüche auf Barablösung können nux in dem Verfahren geltend gemaht werden, das durh diese Verordnung gevegelt

8 4. Der Antrag auf Barablösung ist in der Zeit vom 15. Séptember bis zum 15. Dezember 1927 auf amtlihem Vor- druck bei der Finanzdeputation (Staatsschuldenverwaltung) in Hamburg einzureichen. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Markanleihen. Die Finanzdeputation wird ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit Anträge auf Barablösung auh nah Ablauf der in Absay 1 bezeichneten Frist zuzulassen. 8 6.

Der Anleihegläubiger hat in dem Antrag den Nennbetrag und die Bezeichnung Ver Markanleihen, deren Varablösung beantragt ivird, anzugeben,

Wird: eine Varablösun( s 8 1 beantragt, hat der Anleihe- gläubiger in dem Antrag Lerner eine Staatzangehörigkeit, seinen Wohnort sowie die Höhe und die Quellen seines Einkommens im Kalenderjahr 1926 anzugeben. Soweit die Einkünfte den Betrag von 1000 RM übersteigen und eine Barablösung von 15 RM für je 100 e Nennbetrag der Markanleihen beantragt wird, ist zu begründen, weshalb einzelne Teile des Einkommens außer Ansaß. zu bleiben haben 19 Absay 2 des Geseßes über die Ablösung offentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, RGBl. I Seite 137). Der Antragsieller hat ferner zu erklären, ob er für hamburgische Mark- anleihen Rechte als Altbesißer geltend gemacht hat und ob ihm Schuldbuchforderungen von hamburgischen Markanleihen oder im Staatsschuldbuch eingetragene Auslosungsrechte zustehen.

Dem Antrage sind die Schuldurkunde, für die eine ablösung beantragt wird, nebst Zins- und Erneuerungsscheinen sowie die Nachweise über den Altbesiß und, falls eine Barablösung gemäß § 1 beantragt wird, eine Bescheinigung Über die Höhe des Einkommens im Kalenderjahr 1926 beizufügen. Bei Arbeitnehmern genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers. :

Sind dem Antragsteller für seine Markanleihen bereits Aus- losungsrechte gewährt, so tritt an die Stelle der Shuldurkunden die Bescheinigung des Staatskommissars für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen oder die Entscheidung dex Entschei- dungsstelle für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen über die Gewährung der ‘Auslosungsrechte.

S6 E

Veber den Antrag auf Barablösuig entscheidet der Staats» kommissar für die Ablösung der hamburgischer. Markanleihen.

Die Vorschriften der 8 17, 18, 24, 25 und 26 Abs. 1 Saß 2 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 7. Fuli 1926 (Hamburgisthes Geseß- und Verordnungsblatt Seite 445) gelten entsprechend.

Gegen die ablehnende Entscheidung des Staatskommissars für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen kann der Antrags jielin innerhalb einer Frist von zwei Wochen nah der Zu-

bar abzulösenden

Bar=-

tellung die Beschwerde bei dem Staatskommissar einlegen. Ueber ie Beschwerde entscheidet die Entscheidungsstelle für die Ab- lösung der hamburgishen Markanleihen. Die Entscheidung der Entscheidungsstelle ist endgültig. Sie ist dem Antragsteller mit- zuteilen. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen. t

Die Finanzdeputation wird ermächtigt, in besonderen Fällen au3 Gründen der Billigkeit eiae Barablösung auch dann zu ge- währen, wenn einzelre Vorausseßzungen des § 1 Abs. 1 nicht gegeben sind.

S 8. L Die Finanzdeputation zahlt die Ablösungssummen gebühren- frei durch die Post aus. i Fs eine Schuldbuchforderung abzulösen, so darf die Aus- zahlung erst erfolgen, nahdem dice Schuldbuchforderung gelöscht ist. Hat ein Anleihegläubiger auf Grund eines bar abzulösenden Auslosungsrechtes 1 Abs. 1 Sab 3, § 2 Abs. 3) bereits eine Vorzugsrente erhalten, so sind die gezahlten Rentenbeträge auf die Ablösungssumme anzurechnen.

8 9.

Wer zur Begründung eines Antrages auf Gewährung einer Barablösung leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht, wird gemäß § 18 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesebes über die Ablösung öffentliher Anleihen vom 2. Jult 1926 (RGBl1. T Seite 343) mit Geldstrafe bestraft.

8 10.

Gebühren und Auslagen werden in dem durch diese Ver-

ordnung geregelten Verfahren niht in Ansaß gebracht.

Il Die Barablösung von Markanleihen der hamburgishen Gemeinden, Gemeindeverbände und anderer öffentlih-rechtlicher Körper- schaften. SAE

Auf die Barablösung der Markanleihen der hamburgischen Gemeinden und Gemeindeverbände per solcher öffentlih-reht- licher Körperschaften, für deren Markanleihen die Vorschriften des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen gelten, finden die Vorschriften der 88 1 und 3 bis 10 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Nes und des Staatskommissars für die Ablösung der hamburgishen Mark- anleihen das Verwaltungsorgan des Anleiheshuldners (in den Städten Bergedorf, Cuxhaven und Geesthaht der Rat, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand) tritt. :

Gegeben in der Versammlung des Senats. Hamburg, den 31. August 1927.

e) für Einbanddeckden 2,90 NM das Stüdk,

ist. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.