1858 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verpflichteten geklagt wurde, als wenn derjenige, dexr zu euer Abgabe herangezogen worden, nicht dazu derpflichtet zu sein

bedauptete. 2 Jm vorliegenden Falle wird die Einziehung von Schulgeld, welches

na der Meinung des Klägers der Regierungs-Rath N. zu zahlen hat, aus dem Grunde verweigert, weil dieser seine Kinder mit Genebmigung der Aufsichtsbehörde in eine andere Schule gesdickt bat. Daß die {Frage über die Zuläsfigkeit eines solcben anderweiten Schulbesuchs der Verwal- tuna anbeimfalle, ist von dem Gerichtsbofe für Kompetenz - Konflikte schon in cinem früberen Kale anerkaunt, als aus eben diejem Grunde der Vater eines sch{ulpflihtigen Kindes die NRücfzablung des eingezogenen Schulgeldes verlangte, die Zecgierung zu Licgniß aber, in Anerkennung desselben Grundsagzes, der jeyt von der Neguerung zu Marienwerder au gewandt worden, dennoch auf die Ausscbließung des Nechtsweges bestand, weil nit feftgestellt worden, daß die für den Besuch anderer, als der Ortäschulen, getroffenen Anordnungen gehörig beobachtet worden. (Er fenntniß vom 7. Juni 1856, Binistenal - Blatt von 1856 Seite 231.) Zier liegt der umgelebrte zzall vor, s wird gegen die Auordnung dex Regierung die Zablung des Schulgeldes verlangt, es muß dabcr au® demselben Grunde, wie früber, der Rechtsweg als unzulä\kg betrachtct werden.

Oiesem steht nicht entgegen, daß der Kläger sich auf scine Vocation als einen Vertrag beziebt;, denn sofern dics ein Vertrag ist, ist er mil der Schulgemeinde gescblossen; zwischen dem Kläger und dem Verklagten bestebt kein Verbältniß, welches als ein titulus specialis angesehen wer- den könnte, wie si selbst dur den ZJnhalt der Vocation flar anfündigt, indem der Kläger nach derseiben das Schulgeld von der Oritsbebörde em- pfängt. Jnwiefern derselbe auf den Grund diefer Vocation ein Klagerech! gegen die Gemeinde habe, weil ibm nicht gewährt worden, was 1hþm ber- \prochen , kann dabingeftellt bleiben, gegen den vermeintlid Verpflichteten, der mit Genebmigung der Auffichtsbedörde seine Kinder in eine andere Schule schickt und deswegen vom Schulgelde befreit worden, ist das Klagec- recdt in Ermangelung eines jus s1uguáare unter feinen Umständen anzu erkennen.

Aus vorstedbenden Gründen ist, wie geschehen, zu exkenuen gewesen.

Berlin, den 24. Oftober 1897.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung dex Kompetenz-Konflikte

Ministerium des Junern.

Erlaß vom 4. Mai 1858 betreffend den Betrieb des Petshirsteher-Gewerbes auf Jahrmärkten.

Der im Berichte der 2c, vom 18. Februar d. J: vorausge- scßten Absicht des dortigen Graveurs N., bei dem Veziehen der Zahrmärkte mit seinen Waaren auch Petschafte zu stechen, leben die Erlasse vom 30. April 1835 (Aun. S. 482) und vom 28. Fee bruar 1839 (Ann. S. 225), uach welchen Gewerbescheine zum Be triebe des Petshustecher - Gewerbes im Umherziehen zu versagen ind, nicht entgegen. Als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen ift der Verkehr des Bittfiellers auf Jahrmärlten na §. 1 des Hausir- Regulativs vom 28. April 1824 und nach h. 59 der Gewerde Ordnung auch dann nicht anzusehen, wenn derselbe die feinlgehaltenen Petschafte auf den Märkten für den Gebrauch der Käufer zurtcktct. Es fehlt an Veranlassung, seinen Gewerbebetrieb in dicser Hinficht zu beschränken. Demzufolge hat die 2c. in Betreff der gen ünschten Angabe des zulässigen Reisezwecks in den für den BVittfleller und dessen Sohn auszufertigenden Reisepässen den Wiagifirat mit Un- weisung zu versehen und jenen auf die zurüdfolgende Lo1stellung vom 7. November v. J. zu bescheiden.

Berlin, den 4. Mai 1858.

Der Minister für Handel 2c. Der Minister des JZunern. von der Heydt. von Westphalen. Der Finanz-Minister. Jm Auftrage: von Pommer- Esche,

An die Königliche Regierung zu N.

Erlaß vom 17. Mai 1858 betreffend den Klein- handel mit Spiritus.

Verfügung vom 16. Zuni 1897 (Staats- Auzeiger r. 19/ D. 1005).

Nachdem in Folge unserer Verfügung vom 16. Juni-:9/ F. von den meisten der Königlichen Regierungen Bekanntmachungen erlassen worden, daß Spiritus von geringerem Alkoholgehalte als 80° Tralles zu den geistigen Getränken im Sinne der Allerhöchsten Erlasse vom 7. Februar 1835 und 21. Juni 1844 zu rechnen sci, und daß demzufolge gegeu diejenigen, welche solchen Spiritus in lleineren Lluantitäten, als in Gebinden von mindestens einem halben Anker verkaufen, ohne die nach jenen Allerhöchsten Erlassen und

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nah §. 55 der Gewerbe - Ordnung für den Kleinßandel mit Ge- tränlen erforderlide Erlanbniß zu besigen, auf Grund der Straf- bestimmungen des §. 177 a. a. O. cinzusräiten sei, haben die inmittelsi gemachten Erfahrungen mebr und mebr ergeben, daß die dadur gedotene Gelegenheit, Spiritus mit einem Alkobholgehalt von «0° und daruber, auc ohne besondere polizeilide Erlaubniß verkaufen zu können, vielfa zu den bedenklihsten Umgehun gen der Vorschriften jener Allerböchsten Erlasse geführt hat. Udgeschen davon, daß es nach den gemachten Erfahrun- gen sckon überhaupt unúbersteiglide Schwierigkeiten hat, mit Sicherheit polizeilich zu fontroliren, od der von nicht fou zesfionirten Händlern verkaufte Spiritus wirkli einen Ulkoholge- balt von mindestens 80 °® Trallcs hat, so i aucb von den ver- schiedensten Seiten, zum Theil unter Anführung amtlich fonftatirter spezieller Fáâlle, angezeigl worden, daß feit jener Zell selbst Spiritus von diescx E tärke sehr häufig ledigli zum Trinken in fleincn Quan- titáten gekauft und nah sofortiger Verdünnung nit Wasser ge: trunfeu, ja, daß in einzelnen ¿Fällen solcher Spiritus fogar ohne jede Verdünnung genossen worden ist, und day 1n Folge dessen auch die Zahl der Kaufleute und Krämer, welche deu Detailveilauf vou Spiritus begonnen haben, obne zum Kleinbandel mit Geträn ken berechtigt zu sein, in neuester Zeit bereits auffallend zugenom men hat.

Es kann biernah nicht zweifelhaft sein, ebensowohl, daß das Fortbestehen der Eingangs gedacten Verfügung mit der Hande habung einer wirksamen €chanfk- und Getränkehandels - Polizei 1m Sinne der Allerböchsten Erlasse vom 7. Februar 1835 und vom 21. Zuni 1844 micht vereinbar ift, als auch, daß Spiritus mit einem UAlkoholgehalt von 80° Tralles und darúüber, wenn derselbe au vielfa zum Brennen und allerhand techmschen weden be» nußt wird, do dadunch noch keinesweges unbedingt tcine Natur als Getränf verliert.

Zur Sicherstellung der Zwecle der Allerhöchsten Erlasse vom 7. Februar 1835 und vom 21. Jun 1844 und im CEinsflange mit den Bestimmungen derselben, wird die Königiche Regierung daher

| bierdur veranlaßt, die in Folge unserer Verfügung vom 16, Zuni pr. erlassene Befanntmacung unverzüglich wieder aufzubeben, unter dem gleicbzeitigen Eröffnen, daß fernerhin der Kleinhandel mit Spiritus, obne Rückfiht auf den größeren oder geringeren Alkohol gehalt desselben nur den mit einem polizeilihen Erlaubnßschbeine zum Kleinhandel mit Getränken oder zum Schanfkwirthschafts betricbe versehenen Personen gestattet se, und daß sona jeder, welcher si nicht im Besitz eines solchen Erlaubnißscheins befinde, | bei Vermeidung der im YŸ. 177 der Gewerbe - Otduung vom

| 17. Zanuar 1845 angedrobtken Strafen des Verkaufs von Spiritus in fleineren Quantitäten, als in Gebinden von mindestens einem dalben Anker, si streng zu enthalten habe.

Dabei wird es sch jedo aus Nücksichten der Billigkeit empfeblen, denjenigeu Händlern, welbe auf Grund der bisherigen Vorschriften den Kleinhandel mit Spiritus von 80* Tralles und darüber obue besondere polizeilide Erlaubniß bereits begonnen haben, zur Entäußerung ihrer Vorräthe eine nicht unter drei Monate zu bemessende Frist zu gewähren, bevor das neue Verbot für fle in Wirksamkeit trilt,

Berlin, den 17. Mai 1858.

Der Minister für Handel, Gewerbe 2c. Der Minister des Zunern. von .der Heydt, Jam Auftrage: Sulzer,

An die Königlichen Megierungen zu Gumbinnen, Dauzig, Stralsund, Franffuit a. d. O,, Oppelu, Bromberg, Merscburg, Erfurt, Münster, Min: den, Coblenz, Aacven, Trier, Cóslin, Stettin, Marienwerder, Breslau und Posen.

Abschrift vorsteheuder Verfügung zur Kenntuißnahme uud mit dem Auftrage, in sorgfältige Erwägung zu nehmen, ob fi nicht eine gleide Bekanntmachung auc für den dorfigen Verwaltungs Bezirk empfeblen dürfte und beziehungsweise {hon jeyt oder bei eintretendem Bedürfnisse dana zu verfahren,

Verlin, den 17. Mai 1858.

Der Minister für Handel, Gewerbe 2c. Der Minister des Znnern. von der Heydt. Jm Aufirage: Sulzer.

An die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Potsdam, Liegniß, Magdeburg, Arnsberg, Cöln, Düsseldorf und das biesige Polizei-Präfidium, so wie an die Königliche Regierung zu Sig- maringen,

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Nichtamtliches.

Preußen. Aachen, T n Ge. F K, Hobeit der Erzherzog Johann von Oesterrei, reisend unter dem Namen

eines Grafen von Meran, iff von Ems heute hier angefommen. |

Dem Vernehmen nah wird Se. K. K. Hoheit einige Tage hier verweilen. (Aan. Ztg.)

Lübeck, 7. Juli. Die auf der Tagesordnung stehenden Antráge des Senates haben die Zustimmung der Bürgerschaft er- halten. Der in nich! öffentliber Sihung verhandelte Antraq be-

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traf die Ratification eines Vertrages aut T änemark über die direkte

Eisenbahn von Lübeck nab Hamburg fiber L ldesloe und Wands8- |

beck; es wand na zu veröffentlicben e j us

Hamburg, 8. Zuli, Vie Erbges. Bürgerschaft bat in ihrer heutigen Sihung mehrere von dem E enat ibr gemachte Vorlagen genehm1gk, darunter die úber eine direkte Eisenbahn zwischen Hamburg und Lübe, über eine revidirte Verordnung für bambur- gishe Maße und Gewichte. Der Vorladung wegen Erbebung einer Hundesfeuer if sie nickt beigetreten und die Anzeige iber den Erfolg der turch die Handelsfkrisis hervorgerufenen außerordent- lien Maßregeln bat he danfend entgegengenommen.

Sachsen. Gotha, 7. Zuli, Geflern vertaglke ber Staats Minifter von Seebach den hiehgen S veiial - Landtag auf unbe immte Zeit, da die Beratbungsgegenstände erledigt waren.

Oesterreich. Venedig, Juli. Se. Majefiáät der

König von Griechenland ist gestern über Etrà nach Cattajo

abgereist.

in seiner lezten Situng den VYegicrungs Entwurf der antwerpenen Befestigung mit sechs é

Belgien. Brüssel, 7. Juli. Der Central-Ausschuß hat |

l : timmen gegen Eine definitiv verworfen.

Gestern sind im ganzen Lande die Provinzialstände eröffnet

worden. Der König ift gestern mit seiner Familie in Ostende |

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eingetroffen, woselb1i er einige Zeit si aufhalten wird. (Köln. 3.)

Großbritannien und Jrland. London, 1. E, Die Königin und der Prinz-Gcmahl langten vorgestern Abends

D.

sämmtliche dort versammelte Truppen mehr als 22 000 Vann

ab. Ein besonderes Jnteresse hatte das militairishe Schauspiel |

noch durch die Anwesenheit des Herzogs von Malakoff, der einer Einladung Jhrer Majestät ¡Folge geleistet. Nachdem ein E chein-

gefecht ausgeführt worden war, defilirten die Truppen vor der |

Königin.

Jn der gestrigen Oberbaus-Sißung zeigte der Herzog von Male |

boroughb an, er werde in der Comité - Berathung über die Eides bill die Aufnabme eines Artikels beantragen, fraft dessen Personen israelitischen Bekenninisses nicht befugt sein sollen, der Krone 1n Bezug auf die Beseßung geistlicher Stellen Rath zu ertheilen Als der Antrag auf dritte Lesung

der auf die chinesischen Passagiere bezüglichen Bul geftellt wurde, | wiederdolte Lord Brougham seie früber ausgesprocbenec Anficht, daß |

die an Bord der „Regina Coeli“ nefundenen Neger wirklich Sklaven ge wescn seien. Der Earl von Derby erflärte, Lord Malmesbury sei zu dem cntgegengesezten Schlusse gelangt. Die Bill wurde bierauf zum drit ten Male verlesen.

Jn der Unterha us-Sigung wurde die Berathung über die 1n- dische Bill fortgeseyt. Gladstone beantragte die Nufnahme eines

Artikels kraft dessen, außer, wo es fich darum handelt, eine Jnvasion zu-

rûdzu weisen, oder im Falle dringender Notbwendigkeit, die Streitkräfte |

Jhrer Majestät in ZJudien zu feiner militairischen Operation außerhalb der Gränzen des ¡ndo » britischen Reiches verwandt werden sollen, es müßte denn das Parlament vorber seine Einwilligung dazu gegeben haben. Eine solche Schranke zu ziehen, sei prinzipiell sehx rathsam, und die Weis- heit einer derartigen Maßregel erh4le aus den Erfahrungen der Geschichte. Als Beispiele wolle er nur den Afghanen-Krieg und den persischen Krieg

anführen. Lord Stanley erklärte sich mit dem Antrage einverstanden ; |

Lord Palmerston hingegen bekämpfte denselben entschieden. Bei der Ub-

stimmung wird der Urtikel mit 152 gegen 46 Stimmen angenommen. Lord | Palmerston beantragte die Aufnahme eines Artikels, welchem zufolge die |

Akte, in so fern fie die Ernennung, Wahl, Zahl, Amtsdauer, die Ge»

hälter und Penfionen der Räthe betrifft, fürs Erste nur fünf Jahre in |

Kraft bleiben soll, Dex Zweck des Antrages sei der, dem Hause die Gelegenheit zu geben, oder es vielmebr in die Nothwendigkeit zu ver segen, nah einer bestimmten Zeit den Gegenstand nochmals in Erwägung

zu ziehen und die betreffenden Bestimmungen zu revidiren. Auch dieses |

Mal wieder tadelt er, daß die Zahl der Näthe zu groß fei. Acht , ja,

selbs sechs würden hinreichend fein, und es werde fich berausftellen, daß |

15 Rätbe eine sehr \chwerfällige Maschinerie seien. Lord Stanley meinte, es habe feine Nachtbeile, wenn man später eine die Fortdauer der Akte verfügende Bill einbringen müsse, Auch sei der Artikel über: flüssig, da es dem Parlamente ja stets frei stehe, die Sache nochmals in Erwägung zu ziehen. Was die Zahl der Räthe angebe, }0 werde es vielleicht mdglich sein, die Geschäfte in England später bedeutend zu re- duziren, und dann stehe ciner Verminderung der Zahl nichts im Wege. Doch sei es nicht recht, zum Voraus einen Plan zu verdammen, den das Haus nach reiflicher Ueberlegung gutgeheißen dabe. Bright spra für den Antrag Lord Palmerston's. Doch wird derselbe mit 149 gegen 115 Stimmen verworfen. S E. Perry stellte den Antrag,

rtifel 10 durch Hinzufügung von Worten zu amendiren , welche es den irgend ein anderes Amt oder eine andere Stel-

Räthen untersagen, l i anderen Berufe zu widmen, der ihnen

lung anzunehmen oder fich einem

im Lager zu Alder shott an und dbielten gestern Heerschau über

Geld einbringt. Lord Stanley bekämpfte den Antrag, und derselbe wird verworfen. Lord J. Nussel l beantragte die Auslafsung der Artikel 27 und 28, durch welche die Befugniß, die jeßt der geheime Ausschuß befipt, ohne Zinmuziehung der Nathskammer geheime Oepeschen nah Jndien zu senden und von dort zu empfangen, auf den Staats - Secrétair übér- tragen wird. Der Shaäßkanzler entgegnete, es bandle fch darum, db es nicht Fälle geben könne, wo es im Fnterefse des Landes die Pflicht des Ministers sei, auf seine eigene Verantwortlichkeit zu handeln. Das charafteristi\che Merfmal der Bill sei die Berantwortlichkeit des Ministers und wenn derselbe in einer eigenthümlichen Lage der Dinge, tvo die höchsten Unforderungen an seine Verantwortlichkeit geftellt würden, ger- nöthigt sei, mit Zinzuziehung sciner Rathskammer zu handeln, so werde dadur eben jene Verantwortlichkeit in gewissem Grade vermindert. Bei der Abstimmung sprachen fih für Beib ehaltung der beiden erwähnten Artikel 176, für Ausmerzung derselben 149 Stimmen aus, Majorität flir die Negierung 27. Die dritte Lesung der Bill wurde auf näâchften Donnerstag anberaumt. :

Ueber die verfehlte Legung des transatlantishen Telté- graphen schreibt man aus Queenstown, den 5. Juli: „Der „Agamemnon“ und „Valarous“ werden sündlich erwartet ‘Das Geschwader hatte sehr s{blimmes Wetter. Am 13, Juni erhob fich ein sarfer Sturm, der die Schiffe auŸÑeinander trieb, aber alle trafen wieder beim Stelldichein zusammen, 52—2 B,, 33—18 L. Beim ersten Versuch gingen ungefähr 10 Meilen Tau verloren, beim ¡weiten ungefähr 120 Meilen und im Ganzen waren ungefähr 250 versenkt als die Verbindung aufhörte Der „Niagara“ und der „Gorgon“ segelten dann bierher zurück und waren erstaunt, daß der „Valarous“ und „Agamemnon“, welche über 200 Meilen Vor- sprung gebabt, noch nicht eingetroffen waren; leßteres S chiff \o0ll im Sturm sehr gelitten baben. Na dem „Cork Reporter“ beträgt der Verluft ungefähr 500 Meilen Kabel; der Werth einer Meile Kabel wird auf 100 Pfd. geschäßt.

Der Stapellauf des Kriegs\ciffes „Windsor Caftle“ von 116 Kanonen, dessen Bau vor 8 oder 10 Jahren begonnen wurde, ift auf den 26. August festgesezt. Gestern hat si die Mannschaft des 1sten und Zten Bataillons Jufanterie aus Chatham nab Gravesend begeben und auf dem „Eastern Monar“ na Kurraju in Jnudien eingeschifft.

Frankreich. Paris, 7. Juli. Der „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser sich in Plombières im besten Wohlsein befinde, Morgens arbeite, Nachmittags spazieren gehe und fich nebenbei eifrig mit der Kantonnirung der Wälder, d. h. mit der Augseinan- dersezung und Abgrenzung der Staat3- und Gemeinde- Waldungen, beschäftigte. Seit zwanzig Zahren werde, besonders in den östlichen Departements , diese wichtige Angelegenheit hinausgezogen , do seien neuerdings auf Betrieb des Kaisers viele dieser Auseinander- sehungen erfo!gf,

Durch ein Schreiben des Kaisers von Plombières aus if der (Grenzstreit zwischen dem Kolonial- und dem Marine-Minister über die Marine-Artillerie dahin entschieten worden, daß dieselbe unbe- chránft dem Marine - Minifter bleibt, der dem Kolonial - Minister die nöthige Anzahl Truppen für den Hafendienst zu leihen hat.

Die Reise der Königin Victoria na Cherbourg gilt jeßt als unzweifelhafte Sache. Die Zusammenkunft der hohen Verbündeten wird am 5 August erfolgen. Der Kaiser, der nah den früheren Anordnungen ers| am 5. August in Paris eintreffen wollte, wird zu dem Zwecke nun schon am 3ten in Paris erwartet, um die Kaiserin nah Cherbourg abzuholen. Die Befehle zu den dur den Besuch der Königin von England erforderlihen Abänderungen im Festprogramme find bereits ertheilt.

8, Juli. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht ein De- fret, welbes die Vergrößerung von Lille bezweckt. Das amtliéhe Blatt bestätigt ferner, daß gestern die achte Konferenz fstattge- funden hat.

Spanien. Madrid, 3, Juli. Man liest in der „Cor- respondencia“: „Das Ministerium des Grafen von Lucena ift nicht weniger entshlossen, als das vorhergehende, von England über die beleidigenden Worte Lord Malmesbury's Aufklärungen ¡u verlangen. Die desfallfigen Depeschen wird der neue Minifter der auswärtigen Angelegenheiten unterzeihnen. Dem „Correo“ zufolge wurde in dem gestrigen Minifterratbhe die Auflôqunug der Abgeordneten - Kammer beschlossen. Die Wahlen werden wahr- {einlichd am 15. September statthaben. Das neue Parlament wird am 1. Oktober zusammentreten. |

Aus. Madrid, 6. Juli, wird telegraphirt: „General Serrano is zum General: Direktor der Artillerie, Roberti zum Post-Direktor, Roda zum Oireftor der Staatsschuld und Santa Cruz zum Präsidenten der Recbnungskammer ernannt worden.“

Jtalien. Turin, 6. Juli. Der an Stelle des Cavaliere de Cîîro neu ernannte Gesandte Spaniens, Don Alcala Galiani di Villavicencio, früher Marineminister, wurde behufs der Ent-

egennahme semer Beglaubigungsschreiben von dem Könige geftern in besonderer Audienz empfangen.

Aus Catania wird vom 4. d. M. gemeldet: Jm Prozefse gegen ULutgi Pellegrino und Mitangeklagte wegen eines Komplotts zum Umfturze der Regierung wurden Ÿ Judividuen zu mehrjähri- gem Kerker verurtheilt, 19 in Freiheit geseßzt.