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werbes, Znnungs-Genosse oder Nicht-Jnnungsgenosse, den Lehrling inner-
balb der genannten Frist nur dann annehmen darf, wenn der frühere Lebrberr auf die Fortseßung des Ledrverhältnisses dverzicttet und cinen
Entlafsung8schein ausgestellt dat.
C. 5. Lehrlinge der Niht-Jnnungs- Genossen. Die Auf- nahme und Entlassung (§§. 147 und 157 der Allgemeinen Gewerbe- Orduung dom 17. Januar 1845) jedes Lehrlings, dessen Lehrhberr in Berlin wobnt, soll, wenn dort für das Gewerde des Lehrherrn eine JZunung besteht, oder so bald künftig eine solche errichtet sein wird, vor dieser JZnnung erfolgen. Jeder Lehrherr , für dessen Gewerbe dort eine Junung dbestedt, ist derpflichtet, seine Lehrlinge vor Ablauf von 6 Wochen na dem bdorläufigen Eintritte derselben in die Lehre bei dem Vorstande der Jnnung zur Aufnahme anzumelden. Hinsichtlich der Erstattung der durch die Eufzazine oder durch die Entlassung solcher Lehrlinge entftehen- den Kosten kommen die Fesisepungen des betreffenden Jnnungs - Statuts au dann zur Anwendung, wenn der Lebrderr nicht zur Jnnung gehört. Lebrberren, für deren Gewerbe in Berlin keine Junung bestebt, baben idre Lehrlinge in gleicher Frist bei dem Magistrat anzumelden.
Ueberwachung der PLebrverbältnisse bezieht sich nur auf Lehrlinge der Jnnungs-Genossen. Der Vorftand jeder Jnnung bat jedo von der Ve- schäftigung der bei der Jnnung aufgenommenen Lehrlinge auch dann, wenn der Lehbrberr nicht zur Znnung gehört, Kenntniß zu nebmen, Oer zu diesem Zweck erforderliche Eintritt in die Werkstätten, in welchen Lehr linge beschäftigt find, ift dem Jnnungs - Vorstande gestattet. Sollte der Eintritt von dem Lehrberrn verweigert werden, so bat darüber, ob die Weigerung begründet ift, der Magistrat auf den Antrag des Jnnungt- Vorstandes zu entscheiden. Der oben gedachten Bebdrde hat der Znnungs- Vorftand auch die zu seiner Kenntniß gelangende Versäumniß der Pflichten, welche dem Lebrberrn nach §. 150 der AUgemeinen Gewerbe Ordnung vom 17. Januar 1845 obliegen, zur weiteren Veranlassung an zuzeigen. Zur Verwarnung oder zur Zurecbtweisung solcher Lehrlinge, deren Lebrherrn nicht zur Znnung gedbören , ist der Jnnungs - Vorftand nur auf Antrag des betbeiligten Lehrberrn, oder auf ctwanige Anordnung des Magistrats befugt oder verpflihtet. Das Ausschciden des Lehrlings aus dem Lebrverbältnisse muß binnen 3 Tagen vom Lebrherrn, wenn für das Gewerbe eine Jnnung besteht, dem Jnnungs - Vorstande, sonst dem Magistrate angezeigt werden. Vei der Verpflichtung zu dieser Anzeige macdt es keinen Unterschied, ob die vertragémäßige Lchr cit bereits ab- gelaufen ist oder nit, und ob der Lehrling mit oder ob
des Lebrherrn die Lehre verläßt.
§. 6. Lebrlinge der Jnnungs- Genossen. Hinsichtlich der An- und Admeldung wie Beaufsichtigung der Lebrlinge der Jnnungs- Gen ossen bewendet es bei den bestehenden Vorschriften.
C. 7. Lehbrhberren, welche, den obigen Vorschriften (Ch. 9, 6) zuwider, die An- oder Abmeldung ibrer Lehrlinge oder solher Personen unter- lafsen, die mit der Absicht, ein Lehrverhältniß einzugehen , bei ibnen ein- getreten find, verfallen in eine vom Polizeirichter feftzuseßende Strafe bis zu 5 Tblr. Geld, oder im Unvermögensfalle verbältnißmäßiger Freiheits-
éziehung. Diess Sétrafo wird ncben den in den JZnnungs-Statuten für die unterlafsene An- oder Abmeldung der Vebrlinge etwa festgeschten
Ordnungs-Strafen vollstreckt. Lebrherren, welche die Anmeldung der Lebrlinge unterlassen, haben überdies im Wiederbolungsfalle neben der berwirften Strafe die Entziebung der Befugnisse, Lehrlinge zu balten, zu gewärtigen.
§. 8. Auf Lehrlinge der Kaufleute und Apotheker finden vorstehende Feftseßungen (§F. 4—7) keine Anwendung.
ne Zustimmung
IV. Unterfstüßung8- Kassen.
§. 9, Diejenigen , welche im Gemeinde - Bezirke der Stadt Berlin selbfiständig ein Gewerbe betreiben, für welches dort eine Jnnung be- ftebt, können mit deren Zustimmung durch die Kommunal - Bebörde „an- gehalten werden, den Kranken -, ESterbe- und Hülfskassen der Znnungs- Genossen, ingleihen den Wittwen- und Waisen-Unterstüßungs-Kassen der- selben, so wie denjenigen Kassen der Jnnung beizutreten, welche die Unter- ftügung solher gemeinsamer Gewerks - Angelegenheiten bezwecken, welche den Nicht-Jnnungs-Genofsen denselben Nußen gewähren, wie den Jnnungs- Genossen. Für diejenigen selbfiständigen Gewerbtreibenden , für deren Gewerbe in Berlin eine Jnnung künftig errichtet wird, tritt die bdor- stebende Bestimmung dur die Bestätigung des betreffenden Jnnungs- Statuts in Wirksamkeit. Ein Unterschied binfihts der Beiträge und sonftigen Leiftungen zu den erwähnten Kassen und der daraus zu ge- wäbrenden Unterstüßungen zwischen den Jnnungs « Genossen oder ibren de L er und anderen Betheiligten findet hierbei nicht statt. Auch muß den nit zu den Znnungen gebörigen Betbeiligten durch statutarische Anordnungen für die einzelnen Kassen - Verbände eine den Verhältnissen entsprehende Theilnahme an der Kassen - Verwaltung und an den Be- ratbungen über die gemeinsamen Kassen - Angelegenheiten gefichert und in gleicher Art , wie den Junungs - Genossen, Gelegenheit gegeben werden, bon den Ergebnissen der Kassen-Verwaltung Kenntniß zu nebmen. Wenn selbstständige Gewerbtreibende, für deren Gewerbe in Berlin eine Jnnung nicht beftebt, zur Bildung von Kranken-, Sterbe- oder sonstigen Hülfs- faffen zusammengetreten find, so können mit Zustimmung der Vertreter der betreffenden Kassen Alle, welhe in dem Gemeinde - Bezirke Berlin gleiche oder berwandte Gewerbe selbstständig betreiben, dur die Kommunal- Bebörde angehalten werden, diesen Kassen beizutreten. Die vorstehenden a O find auf Kassen, zu welchen die neu zutretenden Mitglieder neben den für alle Betheiligte nah gleihen Grundsäßen bestimmten Bei-
trägen ein besonderes Antritts- oder Ein aufs-Geld von mehr als 5 Thlr ¿u zahlen baben, nickcht zu bezieben.
§. 10. Alle in diesem Statute bezeihneten Kassen ftehen unter der
Aufficht des Magiftrats bo Berli w [ mifsarien auszuüben bat. N Be: VOMEr exe Muse dure Man
Die in | den Znnungs- Statuten vorgeschriebene Mitwirkung der ns bei der |
V, S&%lußbestimmungen.
den berührenden Orts-Statute bleiben selbstredend bierneben in Kraft. Berlin, den 14. April 1857.
Magistrat biefiger Königlichen Haupt - und Refidenzstadt, Kransnidck,
1) Der Erlaß derjenigen Bestimmungen, nah welchen die Unterlafsung
11, Mär, 1850 dem Königlichen Polizei-Präfidium vorbehalten. Von den betreffenden Strafbestimmungen bleibt auch die Anwendung der Vorschriften des Ÿ. 7 mit Ausnahme der Schlußbestimmung , welehe bierdurch außer Wirksamkeit geseßt wird, abhängig.
2) Zin §Ÿ. 9 ist am Schlusse des ersten Sapes ftatt der Worte: „so wie denjenigen Kassen der Znnung beizutreten, welche die Unterstüßung solcher gemeinsamer Gewerks- Angelegendeiten, welche den Nicht-Jnnungs-
Genossen denselben Nußen gekväbren, wie den Jnnungs-Genossen,*“ zu lesen, „beizutreten.“
Berlin, den 24. November 1857.
Der Minifter für Handel, Gewerbe und dffentliche Arbeiten, don der Heydt.
Nichtamtliches.
Preußen. Danzig, 12. Juli. Sr. Majestät Schrauben- Dampf-Vacht „Grille“ ift von Stettin bier aaten und liegt jeßt an der Warine-Werft in der Weichsel. (Danz. D.)
Cóln, 12. Juli. Heute früh um 5 Uhr langte mit dem aus Belgien kommenden O E Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern hier an, seßte jedo, obne Côln zu berühren, soglei über die Ningbahn um die Stadt seine Reise nach Remagen fort, um von da per Dampfboot rheinaufwärts zu gehen. (Köln. tg.)
Sachsen. Eisenach, 11. Zuli. Nach der „Weimarer ung vom heutigen Tage wird vom 22. d. M. an zu weiterer
evifion des Vertrags von Gotha vom 15. Zuli 1851, betreffend die Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden, eine Kon» ferenz von Abgeordneten der diesem Vertrag angehörigen Staaten bier stattfinden. Zum Bevollmächtigten von Sachsen - Weimar ist der Geheime Regierung#-Math Schmith ernannt, welcher auch s{chon der gothaer Konferenz mit beigewohnt hat. (Fr. P. Ztg.)
Altenburg, 11. Juli, Nach einer Bekanntmaung des
Ober,Kommando's wird das Herzoglicde Kontingent in seiner bol- len Kriegsflärke von ungefähr 1500 Mann gegen Ende des künfs- tigen Monats einberufen werden, um von Bundeêwegen inspizirt zu werden. Die Uebungen werden zwishen Gößniß und Schmölln stattfinden; als Jnspecteur wird ein öfterreichisher General er- wartet. (L, Ztg.) … Frankfurt a. M., 11. Juli. Jn der Bundeêtags- Slßung vom 8. d. M. wurden von mehreren Gesandten die Ge- nerale namhaft gemact, welche seitens ihrer Höfe zur Theilnahme an der im Laufe dieses Jahres bundesbes{chlußmäßig tattfindenden Musterung des Bundesheeres beftimmt worden find. — Von dem Militair-Ausschusse wurde Bericht erstattet über den von einer Regierung, deren Truppen der Reserve - Jnfanterie - Divifion zugetheilt find, vorgetragenen Wuns, ihr Kontingent von der dies- jährigen Musterung auszunehmen, da dasselbe erft im le tverflossenen Zahr an größeren Uebungen theilgenommen habe. Von der Ver- sammlung wurde jedoch hierauf nit cingegangen, indem die Bundes- Kriegsverfassung vorschreibt, daß neben der von Seiten des Bundes in der Regel alle fünf Jahre anzuordnenden Musterung des Bundes- deeres mindeftens alle zwei Jahre eine Vereinigung der kleineren Kontingente mit größeren Truppenkörpern zu gemeinschaftlichen Uebungen ftattfinden sol. — Von dem Ausschusse für das Kassen- und Finanzwesen wurde Vorlage über die Rechnungen der Bundes- Kanzlei- und Bundes - Matrikular - Kasse für das Jahr 1857 ge- mat und der Antrag geftellt, solhe als richtig anzuerkennen ; die Abstimmung hierüber wird ausgeseßt, um den Gesandten die Möglichkeit zu geben, vorher von den Rechnungen Einficht zu nebmen. — Endlih wurden die durch die Abberufung des vors- maligen Großherzogli Mecklenburgischen Bundestags-Gesandten, Geheimen Raths von Oerßen, unvollzählig gewordenen Bundes- tags-Ausshüsse durch neue Wahlen ergänzt. (Fr. J.)
Baiern. München, 11. Juli. Es erhält sich das Gerücht, daß der Landtag auf Mitte September einberufen werden soll. Die Kammer der Reichsräthe wird vier neue Mitglieder zählen : den Herzog Karl Theodor, welcher seit dem legten Landtag groß- jährig geworden if (bis zum 21ften Jahre aber nur Siß, nicht
auch Stimme in der Kammer haben wird), den neuen Erzbischof
F. 11. Die bereits publizirten, die Verhältnisse der Gewerbetreiben-
Auf Grund des §. 168 der Gewerbe-Ordnung, der ÇF. 45 und 56 der Verordnung vom 9. Februar 1849 und des Gesehes vom 3, April 1854 genehmige ich das vorstehende Statut bierdurch unter dem Vorbe- balte der Abänderung im Falle des Bedürfnisses, mit folgenden Maßgaben :
der in den §F§. 3 und 5 vorgeschriebenen Anzeige der erfolgien Auflösung cines Arbeitsverbältnisses oder der erfolgten Annahme eines Lehrlings respektive des Ausscheidens eines solchen aus dem Lehr-Verbältnisse bestraft werden soll, bleibt nach dem Geseßge über die Polizei - Verwaltung vom
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i in solcher , den neuen Erzbishof von Bamberg (wenn ein so
bis My Amt getreten tis) und den jungen Fürsten Ernst von
Se age, beabsichtigte Besucb Sl U Ms las A nag
; i den preußischen Vaje wirs
C Rónig Max wird auf der unternommenen a
reise heute Mittag in Bad Kreuth eintreffen und fich von da au nah dem nahen Tegernsee begeben. (N. C.)
' run, 10. Juli. Der Stáänderath behandelte ¿A Tadez enn ung des Kantons Tessin und eines Theils des Kantons Graubünden von den lombardishenBisthü- mern. Die Kommisfion flellte den Antrag: „Der Bundesrath
| igheri erfal i die
ird i utbeißung seines bisherigen Verfahrens eingeladen , Ba A Tesfing und Graubündens von den lombardischen Bisthümern mit Nacbdruck zu betreiben.“ Der Vorschlag der So misfion wurde mit 28 gegen 5 Stimmen angenommen. (Fr. P. 3.)
i h e U, britannien und Jrland. London, 11. Ju ' Der e „Observer“ schreibt: „Wir glauben, daß mehrere LE tikel, welhe die Runde durch die Zeitungen gemacht Lan, e welchen zufolge eine besonders M T le reoviaiia i Eatite n wáre, irrig find. ie Minifter : Dit Binntr im Zuli n halten. Von Einigen wird Cm 22 d. M, als der dazu bestimmte Tag, und Donnerstag, 26 g der Prorogations - Tag genannk. Allein wir sind mehr zu s Glauben geneigt, daß die dem Parlamente vorlie Es G schäfte erst eine Woche später erledigt sein können. Eine Anzah Budget - Poften, die drei vershiedenen Rubriken E müssen dem Hause der Gemeinen noch vorgelegt werden, ehe s Appropriations - Klausel eingebracht werden kann, p zwar ley dies die vermisbten Posten, welche in der Regel nebft Af ia ten Augenblicke gemachten Zusäßen zu einer lebhaften e G Anlaß geben. ir halten es daher für wahrscbeinlih, daß t Prorogation bis Dienstag den 2. Augusft vershoden werden S , was der Königin noch immer Zeit lassen würde, am 4. RaO Me bourg abzureisen. Mehrere Mitglieder des Hauses der E haben Schritte gethan, um einen Dampfer der Ms E Oriental Company zu miethen, und Jhre Majeftät wir t P E Ausfluge nach Frankrei von einem beiden H Y O ments angehörigen großen Gefolge begleitet werden. as d ae Journal “ meint, das Parlament werde E u Tre babe Ú ; einige vierzi i be, figen Ga red i vorceftárn M raens von seinem O Ausfluge nach Osborne zurückgekehrt. Das ¿Gon p. reibt : „Prinz Alfred rers die E pa bats S em : egleiten und in onn en, N x MeidaeE, Der junge Prinz wird si auf der Umiversta! in ähnlicher Weise aufhalten, wie sein erlaucter Vater. Prinz Alfred wird am 6. August d. J. 14 Jahre alt.
i T n inifler nkreich. Paris, 11. Juli, Da der neue Minis
des Bs fih in der VRL üter Bo E E ubs
e , so fangen die Verwaltungs-Kommi E E R Namentlich hat die Gospitm emar teen in Straßburg , die aus den angesehensten Männern der Sin besteht, einen sehr ausfübrlichen Bericht an die Nézierung ge! S worin als Vermittlungs - Grundsa vorgeschlagen f S erhaltung der Unveräußerlihkeit aller Jmmobilien, E, b N. eintragen, dagegen langsam und stufenweise zu E E wandlung in Staatsrenten in Betreff aller Eüter, welche weisbar keinen Jahresertrag von 3 pt. abwerfen.. B
Die Unterzeichnungen für die (9 Millionen BREE, “f gationen haben in Paris das Dreifache des zu zeicbnen Ea E theils ergeben. Dr. Véron unter Anderen hat allein 400 E tionen für fich und 40 für eine hohe Person, die nit genan sein will, gezeichnet.
anien. Madrid, 7. Juli. Das Dekret wegen B e- ¿R der Wahbllisten ist nebst dem Berichte des (inifters des Innern an die Königin in der heutigen „Gaceta erschienen. Die Berichtigungen sollen von den Civil - Gouverneurs bis zum 31fsten d. M. entgegengenommen und die eingelaufenen Reclama- tionen in den ersten zehn Tagen des August durch die offiziellen Provinzial - Blätter veröffentlicht werden, worauf eine neue Frist zu Reclamationen bis zum 29. August geftellt ift. Die so refor- mirten Wahllisten sind daun bis 15. Mai 1860 gültig. Die
Gaceta“ theilt zugleich die Weisungen an die Civil - Gouverneure mit, worin dieselben aufgefordert werden, fich bei dieser Gelegen- heit in den Schranken der ftrengsten Unparteilichkeit zu halten. Jn dem Berichte an die Königin gesteht der Minister des Jnnern, daß diese Maßregel gewissermaßen die strengen Grenzen des Me sezes überschreite, aber daß dieselbe gerechtfertigt werde E u patriotischen Jntentionen und durch die vollständige Unparteilichkeit, welche dadurch dem Lande bewiesen werde.
i ld Gouverneure sind abberufen worden. Die s{webende Schu wurde um 33 Vüllionen vermehrt, Die Nachrichten aus Mexico lauten nicht günstig.“
Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juli. Aus E ea saatiodeniht der gutes rusfischen Eisenbahngesell- schaft, zu dessen Entgegennahme fich Repräsentanten von 120,000 Actien eingefunden hatten, geht hervor, daß die Betbeiligung des Publikums an dem Unternébmen größer sei, als man hier erwartet hatte. Die Regierung selb| begünftigt dasselbe durch die Geneh- migung, daß verschiedene Stifte und Znsftitute derselben ihre Kapi- talien anvertrauen dürfen. So wurde Allerhöchsi bcfoblen, daß Obligationen der Gesellshaft im Betrage von 1 Millionen Silber - Rubel von den Kuratel - Aemtern und 3 Millionen von anderen zur Verfügung der Regierung ftebenden Summen ange- fauft werden sollen, Dadurch war die Gesellshaft in den Stand geseht, während die Handelsstockung in Europa alle Unternehmun- gen daseli. s läbmte, ihren Arbeiten einen besonderen Nachdruck zu geben. Es wird nun eine Modification des Statuts beantragfk, um im §. 7, der vom Verkauf der Actien und Obligationen an fremden Pläßen handelt, die Worte „und Obligationen ju sireichen ; ferner soll dem Verwaltungsratbe die Modification der Pon zwishen Theodofia , Moskau und Tula in den einzelnen E und die Anlage eines Schienenstranges zur Verbindung des Ha e Ak - Manfi am asowshen Meere mit dem Scienenwege Theodofia gestaltet werden. — Die „Polizei-Zeitung “ veröffentlicht die rp senen neuen Paßvorschriften der franzöfischen Regierung zur Nach- achtung biefiger Unterthanen.
weden und Norwegen. Stockholm, 7. Juli. dtriebiidai Nachrichten zufolge ift das Lager bel Ae 28 heute abgebrochen worden und der Kronprinz-Regent von dort q s ereist, man erwartet ihn zum 11. d. Mts. dier. Am folgenden Tage wird die Taufe des neugebornen Herzogs P S land, Sohnes des Herzogs von Oftgothland, im Reichssaale de Slosses Orottningholm ftattfinden. Den Taufakt wird E bischof von Upsala vollziehen, die Pathenftelle_ haben der E: die Königin , die Königin - Wittwe und der Herzog von afsau übernommen.
A i, Vie „VDeparié-
ánemarfk. Kopenhagen, 11. Juli. „Depa) M rwa oe: meldet offiziel : „Unterm 10. d. if das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten von dem Marine-Minister Michel- sen auf den Conseils - Präfidenten Hall übergegangen. Das Ab- scbiedägesuch des Finanz-WMinifters Andrá ist angenommen und der Minister des Junnern, Krieger, zuglei einftweilen mit dem Finanz : Departement betraut.” E ee N Einem Anschlag in der „Börsen - Halle“ zufolge ift die Ant- worts - Note an die hohe deutshe Bundesversammlung bereits von Kopenhagen expedirt worden. (H. C.)
i è Y 26 ! Der mexikanische Amerika. New - York, 26. Juni. Ve rifanisc A,» in Washington, Sennor Robles, hat entschieden die Nachricht abgeleugnet, taß die Provinz Sonora von der mexikanischen Regierung an eine Gesellschaft amerifanisher Kapitaliften vers- t sei. ; “Ag a Londoner Abend-Blätter vom I. Zuli ver Ie G per „Arago“ bei tem Agenten der vereinigten New-Yorker Presse in Liverpool eingegangene Privat-Depescbe, wonach die merxifanische Regierung auf Waaren amerikanisher Bürger Beschlag gelegt E weil deren Eigenthümer jede Betheiligung an her gegan E leihe verweigerten Jn Folge dessen hat der amerikanische esandte, Forsyth, seine Pässe verlangt und dieselben erhalten. Asien. Die gefiern von uns telegraphisch gebrochie Nuche rit über die Vorgänge in D Ker q aud E i if | 1 Malta erhalten. & hat die englishe Regierung über i Suez brachte die Kunde von jenen Ereignissen der daselbft gun S Abends angekommene „Cyclope“. Am 15. Juni versute : Bewohner Dscheddab's, fanatische Mohamedaner, rv Ea ! er Stadt lebende Christen E CREANEN, L Le O L a: E G franzöfische Herr Eveillard, feine ÿ r Vage, der franzósishe Konsul, H i H 0 eve Personen wurden g Die A O i l V es l andert. Einer Anzahl Christen ge ang es, m ; pee und sich an Bord des „Cyclope“ zu flüchten. Unter ibnen befanden sich die Tochter und der Dolmetscher des ranzôft- chen Konsuls; beide waren {wer O A. 24 Ee | S ) S reichen. Der mi Sbrisi elang es, Suez am 6. d. Mts. zu errei _mit R Poft durch das Rotbe Meer s\egelnde „Ventinck hatte fie unterwegs an Bord genommen.
| «“ pom 12. Juli berihtet aus Calcutta vom a « Dns, daß die Rebellen von Calpi, don uen britisben Kolonne verfolgt, idren Weg nach n, t rv haben. Der Maharadsa Scindia soll eine Niederlage erl hen haben und in Agra angekommen fein. Central « Jndien wird ai
Aus Madrid, 10. Juli, wird telegraphirt: „15 Civil-
wieder sehr unruhig geschildert.