1858 / 168 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nur dann beschlofsen werden, wenn in der zum Zweck der Einberufung zu erlaffenden Bekanntmachung ausdrück&lih bemerkt ift, daß ein dierauf be- zügliher Antrag zur Verhandlung kommen soll. die Veschlüsse ad 1 bis 3, um verbindliche Kraft zu erbalten, der lan- desberrlichen Genehmigung, Beschlüsse ad 4 der Genebmigung des Herrn Handelsminifsters.

Paragraph Acht und dreißig.

Ueber die Verhandlungen in der General-Versammlung wird ein ge- ricdtlihes oder notarielles Protokoll aufgenommen. Die Namen der zur Tbeilnabme an der Versammlung berechtigten (Paragraph Acht und awanzig) und wirklich erschienenen Actionaire respektive ibrer Bevollmäch tigten, so wie die Zabl der einem jeden von ibnen gebührenden Stimmen werden dur ein von dem Verwaltungsratbe zu vollziebendes Verzeichniß konstatirt, weldes dem Protokolle beizufügen ift. :

Oas Protokoll ift von dem Vorfißenden, so wie dem beim Schlusse jenes anwesenden Skrutatoren zu unterschreiben.

Lei An Bilanz, Dividende und Reserbefon ds. Raragraph Neun und dreißig.

Außerdem bedürfen |

Mit dem dreißigsten Juni eines jeden Kalender - Zabres if von der Direction eine vollständige Juventur , die das gesammte Befiptbum der |

Gesellschaft, mit Einschluß der Vorrätbe und Außenstände zu umfassen bat,

aufzunehmen und nebst der Bilanz dem Verwaltungsrathe zur Prüfung

und Feftstellung mitzutbeilen. Jn der erften Jnventur werden die Zm-

mobilien und Mobilien nah dem Koftenpreise angeseßt. Jn jedem folgen» |

den Zabre bestimmt der Verwaltungsratb, wie viel darauf abzuschreiben ist. Die Abschreibungen auf Vauwerke müssen jedo mindestens Ein

Prozent, auf Maschinen und Utenfilien mindestens fünf Prozent jährlich |

betragen.

Die Nobstoffe, Materialien und Fabrikate werden nah dem laufenden Wertbe, den der Verwaltungsrath zu prüfen und festzustellen bat, zum Ansaß gebracht.

Jn der Bilanz find den aus der Jnuventur fich ergebenden Uctivis der Gesellschaft alle Pasfiva derselben, mit Einschluß der Einshüsse der Actionaire, gegenüberzuftellen.

Paragraph vierzig. Der aus der Vilanz eines Betriebsjabres nach Deckung aller Aus

gaben desselben fi ergebende Ueberschuß der Uktiva über die Pasfiva |

bildet den Reingewinn des betreffenden Jahres. In welcher Weise dabei die in cinem Jahre vorgekommenen Aus-

4,

gaben für Neubauten, Maschinen und größeren Anschaffungen oder An- | lagen, die einen bleibenden Werth baben, zur Berückfichtigung kommen |

sollen, bestimmt der Verwaltungsrath bei Feststellung der Vilanz.

Die Vilanz ist dur die Gesellschafts - Blätter alljährlich bekannt zu machen und den Königlichen Regierungen zu Arnsberg und Minden mit: autheilen.

Paragraph Ein und vierzig.

Aus diesem Jahres-Gewinne werden bei jedem Abschluß vorweg zebn |

Prozent zur Bildung eines Reservefonds abgezogen und entnommen,

big dieser die Höbe bon zehn Prozent des Grundkapitals erreicht hat. Die |

nußbare Anlegung des Reservefonds bleibt bem Verwaltunasratbe über- laffen. Zinsen werden demselben nicht zugeschrieben. Wird der Reserve- fonds angegriffen, so wird derselbe in gleicher Weise ergänzt. Der Re- servefonds kann nur auf den besondern und von der General - Versamm lung genehmigten Antrag des Verwaltungsrathes ganz oder tbeilweise zur Verwendung kommen.

Demnächst wird von dem Reingewinne die Tantieme für den Vers- |

waltungsrath (Paragraph Zwei und zwanzig), so wie die etwa zur Be- soldung des Spezial-Direktors bestimmte Tantieme (Paragraph Sieben und zwanzig) entnommen.

Der Reft des Reingewinnes wird als Dividende unter die Actionaire vertheilt.

Gesellschaft zu erheben, hat der Verwaltungsrath durch die Gesellschafts Blätter jährlih bekannt zu machen.

Dibidenden, welche nicht binnen bier Jahren nah dem Fälligkeits- termine abgehoben find, verfallen zum Besten der Gesellschaft.

rei T Aru derx VeiceiilSatlE Paragrapb Zwei und dierzig.

Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusammen ein Fünftel des emittirten Actien-Kapitals der Gesellschaft besißen, kann der Antrag auf Auflösung der Gesellsbaft geftellt werden. QDer Vertval- tungsârath ift zu der Berufung einer außerordentlichen General-Versamm- lung zur Beschlußfassung über die Auflösung der Gesellschaft verpflichtet, wenn ein Drittel des Anlage-Kapitals verloren gegangen if. Diese Auf- lôfung fann nur in einer außerordentlichen T mtamenbnte bes {lossen werden , in welcher jede vertretene Actie für eine Stimme zählt, gleichviel, wiebviel in einer Hand vereinigt find.

Jn dieser Versammlung müssen drei Viertel der sämmtlichen Actien vertreten sein; ift dieses nicht der Fall, so ist eine neue außerordentliche General-Versammlung anzuberaumen, in der die dann anwesenden Actio- naire vollgültige Beschlüsse fassen können.

Jn beiden Versammlungen kann die Auflösung der Gesellshaft nur durch cine Majorität von zwei Drittheilen der Stimmen , bei welcher wiederum E vertretene Actie für eine Stimme zählt, beschlossen werden. Der Beschluß bedarf der landesherrlichen Genehmigung.

_Die Auflösung erfolgt nach Maaßgabe der beftehenden geseßlichen Beftimmungen. Außerdem tritt die Auflösung der Gesells{haft in den, in den Paragraphen fünf und zwanzig, aht und zwanzig und neun und ¿wanzig des Geseßes vom neunten November Achtzehnbundert drei und bierzig bestimmten Fällen ein und wird nah Maaßgabe der in jenen Pa- ragrapben getroffenen geseßlichen Bestimmungen bewirkt.

Den Modus der Liquidation, die Liquidatoren und deren Befugnisse beftimmt die General-Versammlung.

Diese Dividende ist am Ersten Nobember zahlbar. Der Betrag | der Dididende, so wie die Orte, wo dieselbe etwa außerhalb der Kasse der |

tei GSGiedeu Schlichtung don Streitigkeiten. Paragraph Drei und vierzig.

Alle Streitigkeiten, welhe zwischen der Gesellschaft und den Actio. nairen als solchen entsteben, mit Ausnahme des Paragraph Zehn vorge. sehenen Falles, sollen mit Ausschließung des Rechtsweges durch Schieda. richter entschieden werden, von denen jeder Theil einen ernennt. Ein Ob. mann tritt nur dann binzu, wenn die beiden Schiedürichter fih innerbalb acht Tagen nit einigen fönnen. Jn diesem Falle ernennt das Direkto rium des Kreisgerichts zu Dortmund den Obmann. Schiedürichter und Obmann müssen in dem Kreise Dortmund wohnen. Verzdgert einer der ftreitenden Theile auf die ibm durch Notar oder Gericht infinuirte Auf, forderung des Gegners, in welcber die Bekanntmachung des don diesem ernannten Schieduricdters und die Aufforderung zu gleicher Ernennung ent balten sein muß, die Ernennung des Scbiedsgrichters länger als at Tage so muß er fich gefallen lassen, daß der andere Tbeil auch den uweiten Schiedsrichter ernennt

Die Uctionaire find, wie groß auch ihre Zabl bei einer Streitfrage sein mag, verbunden, wenn fie ein und dasselbe Jnteresse baben , einen einzigen gemeinschaftlihen Bevollmächtigten zu Dortmund zu bezeichnen welchem alle prozefsualishe Verhandlungen und Verfügungen in einem etnzigen Exemplare mitgetheilt werden. Geschieht solches nicht, dann er folgt die Znfinuation rechtsgültig durch JZJnfinuation auf dem Prozef Vürecau des Kreisgerichts zu Dortmund. i

Gegen die schchiedörichterlihen Urtheile find nur die in den Para graphen Einbundert ein und fiebenzig und Einhundert zwei und fiebeniia, Titel Zwei, Theil Eins der Allgemeinen Gerichts - Ordnung aufgeführten Nechtämittel zuläsfig.

Bitte L Verbältniß der Gesellschaft zur Staats-Regierung. Paragraph Vier und dierzig.

Die Königliche Regierung zu Arnsberg, so wie die Königliche Ne gierung zu Minden, mit Bezug auf die in ibrem Bezirke, insbesondere auf den Etablissements der Gesellschaft zu Wertber betriebenen Geschäfte, und diejenigen Königlichen Regierungen, in deren Bezirken die Gesellschaft anderweite Etablissements errichten möchte, find befugt, einen Kommissar zur Wabrnebmung des Auffichtärehts für beftändig oder für cinzelne Fälle zu beftellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Verwaltungsratb, die General-Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusam menberufen und ibren Berathungen beiwobnen, sondern auc jederzeit bon den Büchern, Necbnungen , Negistern und sonstigen Verbandlungen und Schriftftücken der Gesellschaft, ibren Kassen und Anstalten Einsicht nebmen

Paragrapb Fünf und vierzig.

Die Gesellschaft bat mit Nückficht auf die von ibr betriebenen Unter nehmungen für die firhlihen und Schulbedürfnisse der von ibr beschäf tigten Arbeiter zu sorgen, auch zu den Kosten der Polüizci-e und Gemeinde Verwaltung in angemessenem Verbältnifse beizutragen, und kann, sofern dieselbe fih dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Fwecke diejenigen Beiträge zu leisten, welche bon der Staats Regierung nach scbließliher Bestimmung der betreffenden Nefsort - Minister und des Minifters für Handel, Gewerbe und dffentliche Arbeiten für nôtbig erachtet werden.

Paragraph Sechs und bierzig. Transditorische Bestimmungen.

Sofort nah erfolgter lantesherrliher Genehmigung soll durch die Herren General-Direktor Wilbelm Brewer in Düsseldorf, Kaufmann August Kopfermann und Kaufmann Vincenz Brewer in Dort- mund eine außerordentlibe General-Versammlung der Actionaire der Ge sellsdaft einberufen werden, in welchcer der General-Direktor Wilhelm Brewer den Vorsi führen soll.

(Trockener Stempel.) Nr. Actie der Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral - Oel, Naraffin 2c. über Zweibundert Thaler Courant.

Der Jnhaber dieser Actie ist auf Hdhe von Zweibundert Thalern Courant an dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben ge- nannten Gesellschaft mit allen ftatutenmäßigen Nechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.

Dortmund, den ten 19,

Der Verwaltungsrath der Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral - Oel, Paraffin 2c. (Unterschrift sämmtlicher Mitglieder des Verwaltungsrathes). Eingetragen nah des Actienbuches. (Unterschrift des Direktors). :

Formular À.

Formular B.

Dividendenschein zur Actie Nr.

Gegen NRückgabe dieses Scheins zablt die Kasse der Actien-Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral - Oel, Paraffin 2c. die für das Be- triebsjahr 18... auf obige Actie fallende Dividende nach Maßgabe der deshalb zu erlassenden Bekanntmachung.

Dortmund, den ten 19...

Der Verwaltungsrath der Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral - Oel, Paraffin 2c. Der Vorfißende (Facsimile der Unterschrift).

Anmerkung. Dividenden, welhe niht binnen vier Jahren nah dem Fälligkeits-Termine abgehoben find, verfallen zum Beften der Gesellschaft.

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Formular C.

Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral - Oel, Paraffin 2c. Talon. Oer Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Oibdidendenscheine vom Jahre 18... T laufend zur Actie Nr.

Dortmund, den ten 8. Der Verwaltungsrath

der Actien « Gesellschaft Helios zur Gewinnung bon Mineral - Oel,

Paraffin 2c, A Gali ingetragen in das Actienbuch. er Vorfiyende. R (Facsimile der Unterschrift.)

(Unterschrift.) E

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und

Medizinal : Angelegenheiten.

Der Thierarzt erfter Klasse Friedrich Roloff is zum Kreis-Thierarzt in den Kreisen Steinfurt und Telenburg des Ne- gierungsbezirks Münster ernannt; und

Die Anstellung des Lehrers Bramesfeld als Zeichenlehrer an der Realschule in Elberfeld genehmigt worden

Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Ge- neral-Znspecteur der Artillerie, von Hahn,. nah Stettin.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. Juli. Das Poft - Dampfschiff „Preußischer Adler“, aus Kronstadt am 17, d. M. E ist in Stettin gesteru Vormittag mit 74 Passagieren eingetroffen, Unter den lehteren befindet sich der portugiesishe Gesandte am rusfishen Hofe, Lobo de Moura.

Das Poft - Dampfschiff „Geiser“ ist, von Kopenhagen fom- mend, gestern Vormittag mit 14 Passagieren in Stettin ange- kommen.

Côln, 20, Juli, Seine Königlibe Hoheit der Prinz Karl von Preußen traf gestern Nachmittags hierselbst ein. Seine Königliche Hoheit begab si heute Vormittags nah der Wahner Haide, um das daselbs in seinen Uebungen begriffene 8, Artillerie- Regiment zu inspiziren, und beabsichtigt, beute Nachmittags den Cóôln: Mindener Courierzug zu benußen, um si nach Wesel zu be- geben. (Köln. 3.)

Hannover, 20. Juli. Die heutige Nummer der „Neuen

Hannoverschen Zeitung“ veröffentlicht in ibrem amtlihen Theile

nachstehendes Königliches Schreiben, gegeben Herrenhaufen, den 16, Juli, an die allgemeine Stände Versammlung :

Geo - Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, | e 4 ra A En , L L i f j Königlicher Prinz von Großbritannien und ZJrland, Herzog von |

Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg 2c.

Es würde zwar Unseren Absichten entsprochen haben, daß mebre bon den der allgemeinen Etände-Versammlung gemachten Vorlagen, insbeson dere insoweit dieselben den Finanz: Haushalt, so wie verschiedene Aenderun- gen in der Gerichtsverfassung betreffen, noch vor einer eintretenden Ver- tagung ihre Erledigung gefunden hätten ] : Gewichtigkeit der von der allgemeinen Stände-Versammlung für die bean

tragte Vertagung angeführten Gründe haben Wir Uns bewogen gefunden, |

dem Antrage stattzugeben und die allgemeine Stände - Versammlung einst- weilen vom 20. d. M. bis zum 12. Oftober zu vertagen. E Zndem Wir den Wiederzusammentritt der allgemeinen Stände- Versammlung auf den 12. Oktober d. J. beftimmen, wollen Wir zugleich zur Förderung einer raschern Erledigung der bei der allgemeinen Stände- Versammlung in der Berathung noch rückftändigen Vorlagen genehmigen, daß die zur Prüfung dieser Vorlagen gewählten Ausschüsse auch während der Vertaaung ihre Arbeiten fortsegten, und geben Uns dabei der zu- verfichtlihen Erwartung hin, daß die betreffenden Ausschüsse ihre Arbeiten während der Vertagung so zeitig wieder aufnehmen, daß he 1n der Lage sind, ihre Berichte der allgemeinen Stände - Versammlung sofort bei deren Wiederzusammentritt zu überreichen. E Unsere Allerhöchste Entschließung auf das Budget pro Zuli 1858/00 werden Wir der allgemeinen Stände - Versammlung nach deren Wieder- zusammentritt eröffnen. h: Baiern. Tegernsee, 18. Juli. Jhre Majestäten der König und die Königin von Preußen, so wie Jhre Kön1g- lihe Hoheit die Prinzessin Alexandrine, nebft näbstem Gefolge, batten am Donnerstag, den 15. d. Mts., einen Ausflug nah dem „Lobacher Wasserfall“ gemacbt, wozu auch der hier bei seiner Durchreise nah Bad Gastein anwesend gewesene General von Manteuffel eingeladen war. Jhre Majeftät die Königin ließen Sich die Höhe hinauftragen, während Se. Majeftät der König dieselbe zu Fuß erstieg. Freitag, den 16ten, begaben Sich Jhre Majestäten der König und die Königin, so wie Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Alexandrine und Prinz Karl von Baiern mit Gefolge nach , Kaltbrunn “. Geftern, Sonnabend den 17ten, wiederholten Jhre Majestäten die Partie nah dem „Marmorbruch“, woselbft Allerhôchftdiesel- ben mehrere Beftellungen machten. Die zunehmende Rüftigkeit Sr. Majeftät des Königs is bei den Fußpromenaden immer

mehr wahrzunehmen.

Jn Berücksichtigung jedoch der |

Belgien. Brüssel, 18. Juli. Der Gemeinderath von Antwerpen hat in seiner vorgestrigen Sihung beshlossen, bei dem Könige um Gewährung einer Audienz nachzusuchen, wo er in cor- pore Sr. Majestát gegen den Befestigungs-Entwurf der Regierung Vorftellungen zu machen gedenkt. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Jrland. London, 19. Juli. Wir haben Nachrichten aus Malta vom 14. Juli. Der „Marl- borough“, das Flaggenschiff des neu ernannten Oberbefehlshabers der Mittelmeer - Flotte, Vice-Admirals Arthur Fanshawe, so wie die „Hibernia“, das Flaggenschiff des Vice-Admirals Sir Montagu Stopford, waren daselbst angekommen.

Das zur Legung des atlantishen Telegrapben beftimmte Ge- s{hwader, bestehend aus dem englishen Schiffe „Agamemnou“ nebft den Lichtern „Gorgon“ und „Valorous“, so wie aus der amerika- nishen Fregatte „Niagara “, is gestern früh von Queenstown aus wieder in See geftochen.

Fraukreih. Paris, 19. Juli. Dem „Moniteur“ wird durch eine telegraphishe Depesche aus Konstantinopel, 16. Zuli, noch einmal bestätigt, daß eine Kommission der Pforte nah Dscheddah abgehen wird mit völliger Freiheit, die Schuldigen zu richten und hinzurichten.,

Italien. Turin, 15. Juli. An Stelle von dreizehn durch die Deputirtenkammer für nichtig erklärten Wahlen waren Neuwahlen nöthig geworden. Das Ergebniß derselben ift jeyt bekannt. Die liberale Partei hat zwölf Kandidaten, die klerikale, welche im November in acht der dreizehn Wahlbezirke gefiegt hatte, nur einen ihrer Kandidaten durbgebracht.

Aus Cagliari wird vom 6. Juli gemeldet: „Der Dampfer „Elba“ fischte die zwei Taue, welche vor zwei Jahren bei der Tele- graphen-Legung zwischen dem Kap Spartivento, Buona und Galita verloren gingen, glüdcklich auf.“

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen traf, auf dem Landwege von Galaß kommend, am 4. Juli iu Odeffa ein und ward am Thore seinem Range gemäß empfangen. Nachdem der Prinz am Iten die Stadt besehen und das Theater besucht, seßte er am bten seine Reise durch das Chersonshe Thor nah Se- bastopol fort. Der Ober- Architekt der vor Kurzem eingeweihten St, Jsaaks-Kathedrale, Auguste de Montferrant, hat die Vollendung seines lehten Werkes und größten Denkmals seines Genies nicht lange überlebt, denn er verstarb vorgestern im Alter von 74 Jahren als wirkliher Geheimer Staatsrath, und nachdem er faum die beträcbtlihe Staatspension erhalten hatte, die nun auf die Wittwe übergeht,

Dánemarfk. ments - Tidende theilt eine Uebersicht d ¡Finanzjahr vom

Die Departi ;

Srtaatsbudgets für das 1. April 1858 bis zum 31. Viárz 150099 mit. Die gemeinsamen Einnahmen der Monarchie find zu 17,115,479 Thlr. 18 Scbill., die gemeinsamen Ausgaben zu 17,115,479 Thlr.

Nopeudagen, 19. Tul, es

[8 Schill. veranschlagt. Die Einnahme des Königreichs beträgt 6,043,800 Thlr., die Ausgabe 5,518,847 Thlr. 664 Schill. ; Uebershuß 524,952 Thlr. 207 Schill, Die Einnahme des Herzog- thums Schleswig beträgt 1,341,296 Thlr. 87 Sill, die Ausgabe 1,363,067 Thlr. 80 Schill. Unterbalance 21,780 Tblr. 89 Schill. Die Einnahme des Herzogthums Holstein beträgt 1,752,391 Thlr. 93 Schill, die Ausgabe 1,834,762 Thlr. 764 Schill. ; Unterbalance 82,366 Thlr. 79% Schill.

Amerika. New- Vork, 7. Juli. Laut Nachridten, die von Hrn. Forsyth, dem Gesandten der Vereinigten Staaten zu Mexiko, in Washington eingetroffen find, hatte derselbe zwar den diplomatishen Verkehr mit der Regierung Zuloaga's abge- brochen, es jedoch für rathsam erachtet, in Mexiko zu bleiben, um amerifanischen Bürgern erforderlichen Falles Shuß zu gewähren und die Meinungs - Aeußerungen seiner Regierung über die ob- \chwebende Streitfrage abzuwarten. Unsere Regierung betrachtet, wie man hört, das Auftreten der mexikanishen mit Bezug auf die den Fremden auferlegte Zwangsfteuer als einen Mißbrauch der Gewalt und als nachtheilig für amerikanische Bürger, ift aber noch zu feiner beftimmten Ansicht darüber gelangt, ob auch eine Ver- legung der Verträge darin liege. Attorney General Bla wird dem Práfidenten ein Gutachten darüber überreichen. Lord Mal- mesbury soll die böôflide Zuvorkommenheit gehabt baben, dem Ge- neral Caß seine das Durcsuchungsreht betreffende Rede zu übersenden.

Der Präsident hat in einer Proclamation angezeigt, daß am 7. Februar in Kalifornien Grundftücke im Betrage von zusammen 5,231,070 Acres verkauft werden sollen.

Die Nachrichten aus Camp Scott reichen bis zum 12. Zuni, Oberst Hoffmann und Capitain Marcy waren mit Lebensmitteln und Verftärkungen im Lager angekommen, und das Heer sollte am folgenden Tage zum Weitermarsch aufbrehen. Ueber die Pläne der Mormonen wußte man nichts Bestimmtes; doch seßten fie ibre Auswanderung nah Süden fort.

_ St. Thomas, 30. Juni. Die durch Vermittlung der frem-