1858 / 170 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ár die laudwirth\sc{aftlichen ugelegenheit en.

Dem Rittergutsbesißer Frank auf Wikoline bei Herrnstadk ist die große silberne Medaille für Verdienste um die Landwirth-

haft verliehen worden.

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er vou Oheimhb auf Neudorf, Kreis

Dem Rittergutsbesi ' | er ausgeprägte Gestüt-Medaille verliehen

Nimptsch, is die in Sil worden.

Bescheid vom 3, Juli 1858 betreffend die Ver- |

theilung von unfixirtenGeldleistungen und Dienst- |

pflichten für Kommunal-, Kirchen - und Schulzwedcke bei Parzellirungen.

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(Staats-Anzeiger Nr. 124 V. (Staats-Anzeuger Nv. 198 S. 1639).

j Gesey vom 14. April 1856 975). Eixkutar-:Erlaß vom 7. Zuli 1857 | in dem Berichte der Königlichen Regierung vom 10. Mai e. über die Regulirung der Abgaben und Lasten bei Dismembhration von Grundstücken vorgetragenen Anfichten 111 diejenige die allein richtige , wonach die unfixitten nad demn, Jedes maligen Bedürfnisse zu bemessenden Geldleistungen und Vlensle pflichten, für Kommunal-, Kirchen und Schulzwecke, even so wie andere Prästationen nah Vorschrift der §Y. 14 bis 15 und 18 des Geseges von 3, Januar 1845 und unler Beachtung der in dem Cirkular-Reskripte vom ¡. Juli pr. gegede nen Fingerzeige auf die Trennstücke der diémembrirten Grundstücte vertheilt werden sollen, wodurch cine angemessene Berücsichtigung der im §. 12 und 13 des Gesetzes vom 14. April 1500 empfohble- nen Gesichtspunkte bei dieser Vertheilung nicht ausgeslossen wird. Die entgegengcseßzle Ansicht, welche die spezielle Vertheilung der unbestimmten Leistungen un den Diémembrationsplänen aus- scbließen und ledigli für den eintretenden Fall die Aus- [reibung nah dem dann gerade vorhandenen Bestß - und dem dana sich bestimmenden Klassen Verhaltnisse vorbe- balten will, würde zwar das RegulirungSgeschält außerordentlich vereinfacden, aber zugleich dessen Zwed, die offentlichen Lasten zu regeln, in dem wesentlichsten und schwierigsten Theile unerfulilt lassen. Zuglei würde diese

Von den beiden

Ansicht in vielen Fällen dahin fübren, daß Lasten der dismembrirten Grundstücke diefen abgenommen und den übrigen Höfen gletier Klasse in der Gemeinde ohne allen Recbtsgrund aufgebürdet ioerden. L T

Abgeseben davon stehen der leßten Anficht aber au die Wort des Gesckes vom 3. Januar 1845 direkt entgegen, da §. 7 Nr. 1 daselbft die Vertheilung der auf dem dismembrirten Grundttücfe baftenden oder in Rücksicht auf dessen Besitz zu entrihtenden Äbgaben und Leistungen, welche die Natur öffentlicher Latten baden, ein {ließlid der aus dem Gemeinde-, Kiren -, Pfarr - oder Scul- verbande entspringenden oder sonstigen Corporattons - oder Sozie- tätsla sten ausdrüdcklih vorschreibt. Deun die unfixzirten Geld leitungen und Diensipflichten sind entweder zu den auf dem Grund stüde baftenden, den eigentlichen Reallasten, zu recbnen, oder he gehören zu den persönlichen S chuldigkeiten, welche jedo net der Person an si, sondern um deswillen obliegen, weil fie ein beftimm- tes Grundstúck besißt, wodur die Verpflichtung bedingt oder deren Umfang bestimmt wird. Derartige persönliche Leistungen find aber fole, welhe in Rücksicht auf den Besitz eines Grund- ftùd8 zu entrichten find und es erscheint durchaus bedeu- tungsles , einen Unterschied aufftellen zu wollen zwischen Laflen, welce in Rücksiht und solchen, welche 1m Hinblick auf den Besitz eines Grundsiücks oder na ch Maßgabe desselden zu ents- ridten sind. Ebensowenig ift die Vehauptung gerechtfertigt, daß die gedachten unbestimmten Leistungen im Gegensage zu den zu vertheilenden Laften nah der Schlußbestimmung des T T E T des Pesyro LEA 3, Fumiar B Aur regulirt werden follen; denn an dieser Stelle ift die Regulirung ledigli in Betreff der Kommunal- und Sozie tätäverbältnisse, und zwar im Gegensaßze zu der Verthei- lung der Kommunal- und Sozietätsla ften vorgeschrieben. Die Regulirung kann fich also nicht auf Lasten beziehen, vielmehr hat fih dieselbe mit der Vestimmung der Zubebörigkeit des Erund- ftüd3 zu dem Gemeinde-Verbande oder einer anderen Sozietät, der Regelung des Stimmrechtes, der Theilnahmebefugniß an den Ge- meindenußungen 2c. zu besháftigen.

Die eingereichten Berichte der Landraths - Aemter, u. \. w. erfolgen bierneben zurü. Berlin, den 3. Juli 1858. er Minifter des Junnern. von Wesiphalen.

Magisirate

D Für den Cbef des Ministeriums für die landwirthscaftlichen Angelegenbeiten.

Jm Auftrage:

Kette.

| denträgern.

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Nichtamtliches.

Baden, 21. Juli. Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen bat heute nach fast Kwöchentlihem Aufenthalte unsere Stadt wieder verlassen. (Karlsr. Ztg.)

Niederlande. Haag, 21. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen wird morgen hier erwartet und auf dem in der Nähe unserer Residenz gelegenen Landfiße des Prinzen Friedrich, Vakkershagen, seine Wohnung nehmen. (Kôln. 3)

Brüssel, 21. Juli. Heute wurde in der Gu: Te-Deum gesungen zur Feier des 27. Zahresfestes der Thronbesteigung König Leopold's. Se. Majestät erschien in der mit Gobelins u. \. w. prächtig verzierten schönen Hauptkirche, begleitet von dem Herzoge und der Herzogin von Brabant und vielen LWür- Beim Heraustieten empfing 1hn eine unzählige Volks- meuge mit Lebehocbs.

Großbritannien und Jrland. London, 21. Zuli.

Aus Liverpool, Dienstag Morgens, wird gemeldet: „Die amerika- nishe Dampf-Fregatte „Niagara“ befand fic am 18. Zuli um 4 Uhr Morgeus auf der Höhe von Cap Clear (Südwestspize Jr lands), und Jhrer Majestät Dampfer „Agamemnon“ um 11 Uhr Morgens am selbigen Tage auf der Höhe von Kmsale (etwas west li von Corf).“ Transports{hi} „Southampton“, der oftindiscen Com- pagnie angehörend, istam Montag Nacbmittags, von Zndien fommend, in die Themse eingelaufen. Es hatte nabe an 200 kranke und berwundete Soldaten an Bord.

Belgien. dula- Kirche ein

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Jn der gestrigen Oberbaus-Sißung ging die den Verkauf von Grundstückcn in ZJrland betreffende Bill durch's Comite. Als bierauf der Bericht über die indische Vill entgegengenommen wird, beantraate Lord Ellenborough ein Amendement durch welcbes jeder Zweifel darüber beseitigt werden soll, daß die Kosten der indiscen MNegierung aus ließli aus den Einkünften Zudiens zu bestreiten find. Das Amende

ment wurde und die dritte Lesung der Bill auf Donnerstag anberaumt.

Zu der Unterhaus Ansicht der Regierung Jhrer Majestät in Anbetracht der ungeheuren abl der in Judien bereits stattgebabten Hinrichtungen und 1n Anbetracht der Verbeerungen, die auf dem Schlachtfelde unter dem Feinde angerichtet worden seien, wünschenswerth wäre, eine allgem Amnestie für alle due- jenigen eintreten zu lassen, welche die Waffen niederlegten, es müßte denn bewiesen werden, daß fie bei der Ermordung von Europäern zugegen gewec/en. Stanley: Die Worte, welche der ebrenwertbe Abgeordnete an mih gerichtet bat, seben mehr einem Ratbe als einer,çrage äbnli. Zcb denke, ich werde dieselben am besten beantworten, indem ich das Haus an die in den legten Wochen von England aus dem weneral-Gouverneur gesandten Znstructionen Am 24. März richtete der geheime Ausschuß, d. b. mein edler

Lord Ellenborough, cine Depesche an den General - Gouverneur

Haufe vorgelegt worden ijt und deren wichtigste Stelle folgender-

maßen lautet! Es \cheint uns, daß in allen deu Fällen, wo offener Widerstand aufgebört bat, es ratbjam sein würde, bet der Verbängung don Strafen lieber dem Braucde zu folgen, welcher nach der Eroberung cincs Landes, das st1ck@ bis aufs Aeußerste mnn einem verzweifelten Kriege

bertbeidigt dat, berföômmlich It, als ¡enem, der vielleicht nach der Unter 4 f «P befolgt werden darf,

drückung teuterei und Aufrubr mit

wobei freili stets diejenigen, welcbe das Maß der berechtigten Feind seligkeiten überschritten haben, bon der Straflofigkeit oder Milderung der Strafe auszuschließen scin würden.“ Lord Stanley veiliest bier auf noch verschiedene andere Auszüge aus Jnfstrucetionen , welche denselben Geist atbmen, so wie folgende Stelle aus einer Des pesche, welche der Secretair des Gouverneurs der Nordwest - Provinzen unterm 28, April an den Kommissar in NRobulkund gerichtet bat: „Was ferner Verrath und Auflebnung gegen die britishe Botmäßigkeit betrifft, so wünscht Se. Herrlichkeit, daß nur gegen die Führer

genehmigt

Sißung fragte Burxton, ob es nicht na

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und gegen solche Personen auf dem Wege der Kriminal-Prozedur eingeschritten werde, welche fih durch Thätigkeit und Haß gegen die Regierung ausgezeichnet haben oder dadur, daß ste in der Widerseplichkeit gegen ibre Autorität be- barrten, nachdem unsere Truppen vorgerückt waren und die Stationen wieder besezt hatten. Der General-Gouverneur will alls anderen Klassen | amnestiren, selbsi wenn sie Waffen auf Seiten der Nebellen getragen baben, vorausgeseßt, daß fie fich schnell und vollständig unterwerfen. Ein Verbarren im Widerstande zedoch ließt sie bon der Begnadiì gung aus.“ Das bemerkt Lord Etanley schlicßlie ist die offen ausgesprochene Politik Canning's. Was die Politik der Negierung in diesem Lande it, babe id bereits gesagt, und wenn wir nit den bestimmten und peremptorishen Befehl erlassen haben, daß an cinem bestunmten Tage eine Amneftie verkündet werden solle, so batte dics sœinen Grund nur darin, daß wir im Vertrauen auf die rihtige Einficht Lord Cannings ibm nicht die Hände binden wollten, indem wir ibm geradezu befablen, einen bestimmten Schritt zu einer Zeit zu thun, in welher wir dier unmögli wissen fonnten, wie die Lage Indiens sein würde. Doch find die Absichten und Wünsche der Negierung Lord Eanning so deutlich fund gegeben worden, wie es nur immer möglich war. RNoebuck beantragte folgende Resolutionen: „Die Privilegien der Hudsons-Vai- Gesellschafk, | welche auf dem Punkte stchen, zu erlôshen (im Mai des nácbsten Jahres), find nicht zu erneuern; die legale Gültigkeit der von der Hud- \ons-Bai-Gesell schaft kraft ibres Freibriefes beanspruchten aué schließlichen Nechte ist durch eine gerichtliche Prozedur sofort festzustellen, und von dem Gebiete, das fie bisher inne hatte, nimmt die englische Regierung ohne Ver-

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ug wieder so viel an fich, als fie zu Zwecken der Colonisation braucht. Der Antragsteller bemerkt, der gegenwärtige Zustand des nordamerikanchen éstlandes fei für England von sehr großer Wichtigkeit, E die Cclonifation auf dem britisch-nordamerikanischen art fen wie q begünstigen. Eine Auflage gegen die gle agg A s eg, y- e er keineswegs. Sie habe nur das gethan, was ihr N Dn G Ua A exheischt. Als eine Gescllschaft von Pelzhänblern ha y fic sich ex Coloni» sation ‘widersegt, da diese die Zahl der das Pelzwerk iefernden Thiere verz mindere. Was für Rechte die Gesellschaf! auch immer haben möge, so müßten fie dexselben gegen Entschäd1gung entzogen umd Kolomeen vom west lien Ufer des Obersee's bis zu den Nocky Mountains und dem Stillen Meere angelegt werden. Gladstone bált die zweite Resolution für die witbtieste. Séines Erachtens unterliegt es feinem Zweifel, daß ein großer Theil des Gebietes der Hudsons-Bai-Gesellsaft ihrer Natur nach der Colonisation feindlich ist. Jhr Freibrief, jagt er, verleibe ihr das aus- \chließliche Necht des Handels mit den JZudianern. Es frage si aber, ob nicht nach der richtigen Auslegung des ¡Freibriefes due ihr verliehene Gebietsstrecke fi nicht blos auf das Ufer ver Hudsons-Bai und auf den See und die Flüfse in deren unmittelbaren Nachbarschaft beschränke. Doch halte er cs für wünschenswerth, die ¿zrage jegt in den Händen der Ne- gierung zu lassen. Eir E. Bulwer Lytton räumt ein, daß es fehr wün- s{henswertl sei, die Civilisation auf das in Yede stehende Gebiet auszu- dehnen. Doch seien große Strecken diefes Landstriches so beschaffen, daß fein cibilisirter Mensch im Stande fein würde, daselbst zu leben. Die hier angeregte Frage werde von den Kron- Juristen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Er kônne nicht umbin, zu erflären, dap die Compagnie fich nichts weniger als hartnäckig und eigenfinnig zeige, und ex bose, m der nächsten Session mit einer den Gegenstand betreffenden Geseß- Vorlage vor das Parlament treten zu fönnen. Die Regierung habe nicht die Ab- sicht, der Compagnie die Konzession zum ausfließlihen Handel in den zur Colonisation geeigneten (Hebietstheilen zu verlängern. Bord N, Nussell meinte, die s{wierigste Seite der jzrage beftebe darin, die Nechte der Hudson8.Bai-Gesell schaft feftzustellen. Jrgend eine juristische Behörde, z. V. der geheime Nath oder ein Gerichtshof, mühe diesen Punkt ent- scheiden. Lowe äußerte, wenn man der Compagnie einen Theil ibres Gebietes zu Colonisationszwecken wegnehmen wolle, fo werde fie fich nit besonders dagegen fträuben. Uls Handels - Gefellschaft babe fte ¡edoch Anspruch auf cine angemessene Entschädigung. glei dem des Red Niver, daé kaum auf einem anderen Wege als dur die Vereinigten Staaten zu erreichen und \{wer zu vertheidigen fei, etne Kolonie anzulegen, werde äußerft {wer halten. Noebucck zicht \{ließlich seinen Antrag zurüúck. Crawford beantragte, die Königin in einer Adresse zu ersuchen, fie môge durch cine Königliche Kommission die Beschwerden gewisser britischer Untertbanen untersuchen, deren Eigentbum von Jhrer Majestät Streitkräften zu Uleaborg im VBoth- nishen Meerbusen während des Krieges mit Rußland zerstört worden sei. Jn einem dieser Fälle sei eine Quantität Baubolz, die vermöge ihres Zweckes nicht als Kriegs-Contrébande babe betrachtet werden fönnen und Privat-Eigenthum, und zwar zum Theil britisches Eigenthum, gewesen sei, im Zahre 1854 vom Admiral Plumridge vernichtet worden. Ein solches Verfabren sei frev:lbaft und barbarisch und durchaus nicht zu rechtferti- gen. Auch laufe es der offen ausge]prochenen Politik der englischen Ne- gierung, ja, einex von dem Admiral Nlumridge selbst erlassenen Procla- mation \{chnunrstracks zuwider. Eir J. Pakington entgegnete, das Gut-

athten der Kron - Juristen laute dabin, daß die Entschädigungs - Ansprüche |

nit statthaft scien. Das besagte Holz sei allerdings Kriegs-Contrebande gewesen. Sir C. Napier bebauptete, Admiral Plumridge habe ein Necht gehabt, fo zu handeln, wie er in Wirklichkeit gehandelt. Er habe gewußt, daß zwölf Kanonenboote in Uleaborg gebaut worden seien.

Frankreich. Paris, 21. Juli. Der „Moniteur“ enthält ein Kaiserlides Dekret, wonah der Staatsrath vom 15. August bis 15. Oktober Ferien haben wird. Doch wird ein Ausschuß utter dem Vorsize des Vice - Präsidenten Herrn von Parieu die dringlichen Geschäfte erledigen.

Das Evolutions-Geschwader des Mitte:meeres ist gestern nach ungfinstiger Fährt, aber ohne allen Unfall in Cherbourg ange- kommen.

Das Paketboot von Aegypten hat den franzöfischen General- Konsul in Alexandria, Herrn Sabhatier, so wie Hexrn Cmerat und Fräulein Eveillard aus Dscheddah nah Marseille gebracht.

Hexr Leverrier bat den Kometen von 1556 (den Kometen Karls V.) gesehen und ihn nach dem über diesen Kometen nut- getbeilten Signalement erkannt. Der Dircktor des pariser Obser- vatoriums findet, der genannte Stern sei in Allem -magerer gewor- dèn. Herr Babinet dagegen meint, daß desscn Appendix bedeutend größer geworden sei. 22. Juli. „Heute um 2 Uhr sind die Mitglieder der Kon- ferenz zu einer Sizung zusammengetreten. Die nächste Sizung wird in fommender Woche stattfinden.

Portugal. Der „Jndepend. Espan.“ wird aus Lissabon, 14. Juli, geschrieben: „Morgen ift aus Anlaß des Geburtstages der jungen Königin große Gala bei Hof, der fich sodann nach Eintra begiebt, um dort den Nest des Sommers zuzubuigen."

O : : G a p u a ü i; éa talien. “Genua, 21. Juli. Hiesige Blätter melden, daß “uy ebungs - Géshwader , bestehend aus der Schrauben - Dampf- regaîte mit 52 Kanonen „Vittorio Emanuele“, aus der Korvette

9] î [4 2 Á 4 , « 0 «Aquila®, und einer Brigg, am 20. ausgelaufen ift. An Bord R 4TIinao od ogunge des a) 5 4

“A ‘epigenanntitn Schiffe befindet sih ein Theil der Viarine - Kollegiums; das Geschwader soll zunächst na Lissa bon gehen, i

Türkei. Aus Ragusa wird über Triest, 21. Juli, mitge- theilt, daß der russische Genie-Hauptmann Vlangali auf dem Levante-Dampfer dort angekommen ift.

i Nußland und Polen. St. Petersburg, 15, Juli. Die Titulatur deutscher „Großherzoge“ enthält bisher in amtlichen Papieren der ruffishen Armee das deutshe Wort „Groß“. Kai- serlier Verordnung gemäß soll dasselbe fortan dur das gleih- lautende russishe Wort „Weliki“ ersezt werden, so daß die Titu- latur an der betreffenden Stelle lauten wird ,Welifi Herzog“.

| VLondon, Donnerstag, 22. Juli, Nachmittags. (Wolff's- Tel, Bur.) Offizielle Verichte aus Madras vom 25. v, M. mel-

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UAuf einem Gebiete |

mit 4,754 760 Thlr.

den, daß Sir Hugh Nose am 20ften Gwalior nach vierstündigem Kampfe erobert habe.

Nach Nachrichten aus Hongkong vom 7. Juni sind die durch viele Truppen und 138 Kanonen vertheidigten Forts an der

Peyho-Mündung ohne namhaften Verluft von englischen und fran zösischen Kanonenbooten genommen worden und fuhr das ver

H Ae A a , i OCTT einigte Geshwader am 22. Mai stromaufwärts. 600 Mann na

Cochinchina bestimmter franzöfisher Truppen sind nah dem Pchho dirigirt worden. Das Wetter war kühl.

London, Donnerstag, 22. Juli, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) Jn der fo eben stattgehabten Sizung des Unterhauses wieder

holte Fißgerald auf eine Zuterpellation in Betreff der Dscheddah-

Angelegenheit die von Vialmesbury im Oberhause bereits gemach- ten Mittheilungen und fügte hinzu, daß der Sultan den Betroffe- nen 1000 Piaster, so wie den Familien des englischen und franzö sischen Konsuls resp. 400 Pfd. jährlich geschenkt habe.

Jm Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruerc! (R. Deer) sind so eben: „die Verordnungen über die Ehren gerichte im preußischen Heer und über die Bestrafung der Offiziere wegen Zweikampfs, kommentirt von Eduard Fleck, Königlicher General- Auditeur der Armee“, in zweiter, neu bearbeiteter Auflage erschienen Der rasche Absagz der ersten Auflage ist der beste Beweis für das prakti- he Bedürfniß nach cinem Leitfaden, wie die vorliegende Arbeit ibn bietet Uls Anlagen sind die älteren für Offiziere ertheilten Duellgeseße, wie das älteste churbrandenburgishe Duell-Mandat, dem Buche beigefügt, um die in mancher Beziehung interessante Vergleichung der gegenwärtigen mit der âlteren Geseßgebung zu ermöglihen. Der Preis des Werkchens be- trägt 225 Sgr. (Pr. C.)

Statistishe Mittheilungen.

Die Vergleichung der gemeinshaftlihen Einnagh- men des Zollvereins im ersten Quartal 1858 mit jenen des ersten Quartals 1857 führt zu folgenden Ergebnissen: Die zur gemein schaftlichen Theilung gestellte Brutto-Einuabme aus den Eingangszöôllem betrug für Preußen 2,949,060 6 Thlr. (212,039 Tblr. weniger), außerdem bei Luxemburg 20,931 Thlr. (601 Tblr. weniger), zusammen 2,970,537 Thlr. (212,640 Thlr. weniger). Dem gegenüber steht die Brutto Einnahme der sämmtlichen übrigen Staaten mit 1,698,655 Thlrn. (71,416 Thkr. weniger). Von dieser Summe kommen auf Baiern 220,028 Thlr. (3862 Thlr. mehr), Sachsen 380/379 Thlr. (61,260 Thlr. weniger), Hañ- nover 417,500 Thlr. (25168 Thlr. mehr), Württemberg 57,941 Thlr. (7854 Thlr. wehr), Baden 114,826 Tblr. (3344 Thlr. weniger) Kurfürstenthum Hessen 63,687 Tblr. (1227 Thlr. mebr), Großherzogtbum Hessen 88,848 Thir. (11,855 Thlr. weniger), Thüringen §2,529 Thlr. (4588 Thlr. mehr), Braunschweig 61,035 Thlr. (9223 Thlr. weniger), Oldenburg 27,988 Tblr. (6445 Thlr. weniger), Nassau 10,994 Thlr. (2148 Thlr. weniger), Frankfurt a. M. 173,330 Tblr. (19,840 Thlx. we niger). Eine Mehreinnahme bat also nur bei 5 Staaten (Baiern, Han nover, Württemberg, Kurfürstenthum Hessen und Thüringen) mit zusam men 42,699 Thlxn. stattgefunden; die Mindereinnahme der übrigen 5 Staaten zusammen betrug 326,755 Thlr. Jm Ganzen ergiebt also die Einnahme aus den Eingangsabgaben (4,609,192 Thlr.) gegen 4,953,248 Thlr. des Vorjahres eine Mindereinnahme bon 284,056 Thlxn. Dice Einnahme aus den Ausgangsabgaben (im Ganzen 30,726 Thlr.) ei giebt gegen 51,767 Thlr. des Vorjahres eine Mindereinnahme von 21,041 Thlrn., zusammengeseßt aus einem Mehr von 1884 Thlrn. für 4 Staaten (Sacbsen, Thüringen, Braunschweig, Frankfurt a. M.), und einem Weniger von 22,925 Thlrn. für die übrigen. Die Einnahme aus den Durchgangsabgaben (im Ganzen 54,842 Thir.) «i giebt gegen 61,146 Thlr. des Vorjahres eine Mindeveinnahme von 6304 Thlrn., zusammengeseßt aus 2089 Thlr. Mebr für vier Staaten (Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Thüringen) und 8993 Thl1 weniger für die übrigen. Jm Ganzen erlitt also der Zollverein gegen 5,066,461 Thlr. des Vorjahres eine Minder