1858 / 180 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1546

an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzli zu fassirende Obligationen werden neue dergleiwen außLgefertigk. Die Amor- tisation angebli verlorener oder vernichteter Zins - Coupons ift nicht statthaft.

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Die Nummern der zur Zurückzablung fälligen, nit zur Ein- lôsung angezeigten Obligationen werden während 10 Jahren na dem ZablungSstermine alle zwei Zabre einmal öffentli aufgerufen. Die Obligationen, wel@e nicht innerhalb eines Jahres nah dem lekten êfentlihen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, find wertblos und verfallen zum Vortheil der Gesellshaft, was von der Direction der Oberscblesishen Eisenbabn zu Vreélau, resp. der etwa später an deren Stelle fungirenden Verwaltung unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann öffentlich zu erklären 1k. Die Gesellschaft bat wegen solcher Obligationen feinerlei Verpfhi

tung mehr. A

Außer den in §. 6 gedachten Fällen find die ZJnhaber der Obligationen berechbtigt, deren Nennwerth in folgenden ¿Fällen von

S der Gesellschaft zurückzufordern :

a) wenn fällige Zinêcoupons, ungeachtet solwe gebörig zur Em lôsuna präsentirt werden, länger als drei Monate unberick- tigt bleiben ; wenn der Tranêsport - Vetrieb auf der Eisenbahn dur Sculd der Gesellschaft länger 8 ses Monate ganz aufdóört;

_. - . - 2 ¿ ¿ dis g - da wenn gegen die Gesellschaft in Folge rechtskräftiger Erkennt- nisse Schulden balber Erecution in das Gesellschafts-Vermögen vollístreckt wird ; wenn die im Y. 6 festgesetzte eingehalten wird.

Jn den Fällen zu a, b. und c. kann das Kapital an dem- selben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden ; in dem Falle d. is dagegen cine dreimonatlicbe KündigungeEfrift zu beobachten. Das Recht der Zurücforderung dauert in dem Falle a. bis zur Zahlung der betreffenden Zins-Coupons, in dem Falle b. bis zur Wiederberstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, in dem Falle c. Ein Jadr, nachdem der vorgesedene Fall einge- “treten ift, das Recht der Kündigung in dem Falle d. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen bâtte erfolgen sollen.

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Tilqungq der Obligationen nicht

10,

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird feftgeseßt und verordnet :

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligatio nen geht der Zablung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire, so wie den Beiträgen zum NReserve- und Er- neuerungqsfonds der Gesellshaft vor; fie wird aus den erften Betriebs - Uebershüssen nah Deckung der im §. 3 Nr. 1. des Statuten-Nachtrags der Stargard-Posener Eisenbahn-Gesell schaft vom 8 März 1847 bezeichneten Vetriebsfkoften und der zur Verzinsung und Amortisation der Anleiben nach den Allerhöchften Privilegien vom 27. Dezember 1852 und vom 12. Márz 1855 erforderliben Summe entnommen.

Vis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine, zur Eisenbahn und den Bahnhöfen erforderlihen Grund füde verfaufen. Dies beziebt fi jedo nicht auf die außerhalb der Babn und der Bahnhöfe befindliben Grund- stüde, aud nicht auf solbe, welche mnerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat, oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Polizei- oder fteuerlihen Einrichtungen, oder welde zu Packhöfen oder Waaren - Niederlagen abgetreten werden möchten.

Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisen- bahn und den Bahnhöfen erforderli sei oder nicht, ge- núgt ein Attest der Direction der Oberschlefishen Eisen- babn zu Breslau, resp. der an ihre Stelle tretenden Be- dôrde, oder des für das Eisenbahn - Unternehmen bestellten Staats-Kommissariats.

Vie Gesellshaft darf weder Prioritäts-Obligationen kreiren, noch neue Darlehne aufnehmen, es sei denn, daß für die jeßt zu emittirenden Obligationen das Vorzugsrecht ausdrücklich ftipulirt werbe.

Zur Sicberheit für das im §. 9 festgesetzte Núckforderungs- recht an Kapital und Zinsen ift den Jnhabern der Obliga- tionen von der Stargard-Posener Eisenbahn-Gesellschaft das

Gesellshaftôvermögen, namentli die chtargard-Posener Eisen- bahn, dergestalt verpfändet, daß sie daraus ihre Befriedigung und auc die bypothekarisbe Eintragung auf die der Gesell- {aft gehörigen Jmmobilien nahsuchen können,

Die vorstehend unter b. und e. erlassenen Beftimmungen sollen jedoh auf dicjenigen Obligationen si nicht bezieben, welche, zur

Zurückzahlung fällig erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nah

Verfall zur Empfangnahme der Zablung gedörig präsentirt werden, Q. Kl,

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebencn öffentlichen Ves- fanntmacwungcn müssen in den Preußischen Staats-Anzeiger, in eine zweite zu Berlin erscheinende Zeitung, in eine Stettiner und in eine Posener Zeitung eingerückt werden. Sollte eines dieser Blätter eingeben oder nit vorhanden sein, so genügt die Bekannt machung in den drei anderen bis zur anderweitigen, mit Genehmi- gung Unseres Minifters für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- beiten zu treffenden Veftimmung.

Zur Urkunde dieses baben Wir das gegenwärtige landesherr- lihe Privilegium Allerböchsteigenbändig vollzogen und unter Unse- rem Königlichen Jnfiegel ausfertigen lassen, obne jedo dadurch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung 1hrer Vefriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rech- ten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Baden -Vaden, den 5. Juli 1858.

Jm Allerböcbsten Auftrage Sr. Majeftät des Kön1gs : Prinz von Preußen.

von der Heydt. von Vodelshwingd

Á.

Stargard-Posener Eisenbabn- Obligation. 111. Emisfion. (Embleme: geflügeltes Nad mit der Krone.) über . Thaler preußisch{ Courant. Vg

Jnhbaber dieser Obligationen Nr. ……........ hat auf die Höhe von 100 Tbalern preutisckch Courant Antbeil an dem in Gemäßbeit des um- ftebend abgedruckten Ullerböchsten Privilegiums emittirten Kapital von 1,200,000 Tbalern

Die Zinsen mit Prozent für das Jahr find gegen die ausge gebenen, am 1. April und 1. Oftober jeden Zahres postmumerando zabl- baren balbjäbrlicden Zins-Coupons zu erbeben.

Breslau, am ten

Königliche Direction der Oberscblesfischen Eifenbahn. (2 Unterschriften.) Eingetragen in die Prioritäts-Obligations-Controle Fol.

Mit diefer Obligation ‘find für den Zeitraum vom …...... bis ae zwanzig balbjäbrlihe Zins-Coupons F ..... bis . auss gegeben, von welchen der leßte den umstebend Y. 3 beftimmten Vermerk enthält.

Der Nendant.

B.

Inu

Ar Stargard-Posener Eisenbabn-Obligation

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Tbaler preußisch Courant bat Jnbaber dieses vom …....ten os. 0b in Breslau bei der Hauptkasse der Direction der Ober chlefischen Eisenbahn oder nach seiner Wabl in Berlin oder Stettin bei einer, von der Direction jedesmal näber zu bezeichnenden Stelle zu er- beben. Dieser Zins-Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jabren nach der Verfallzeit zur Zablung präsentirt oder wenn die Vorderseite desselben durchkreuzt oder eine Ecke abgeschnitten ift.

Breslau, am ten :

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. 2 Unterschriften.)

Eingetragen

in die Prioritäts: Obligat. Controle

E n zur Stargard-Posener Prioritäts-Obligation Mg er Prâsentant dieses Talons ift zur Entgegennahme der folgenden

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1547

Zins-Coupons, über deren Empfang er zugleich durch Nüdcgabe des Talons quittirt, berechtigt, wenn dagegen niht vor dem ¡Fälligkeitsätermine des lezten Coupons von dem Znhaber der Obligation bei der Direction der Oberschlefischen Eisenbahn in Breslau schriftlich Widerspru erboben wird, in welchem Falle die Ausreihung der neuen Coupons gegen besondere Quittung an den Jnhaber der Obligation erfolgt

Breslau, den ten

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. (2 Unterschriften.)

Der Nendant E

M iniferium für Kandel, Ecwerbe und vffeutlicze Arbeiten.

Verfügung vom 2. August 18358 betreffend die Beförderung von Korrespondenz aus Preußen 2c. nach Auftralien.

In der durch das Pof-Amtsblatt Nr. 17 pro 1857 veröffentlichten Bescheidung an das Königliche Ober - Poft - Amt zu Hamburg ift ausgesprocden worden, daß der Weg über Triest zur Beförderung von Korrespondenz aus Preußen 2c. nah Auftralien für jeßt nicht zu benugen sei, indem die - monatli zweimal von Triest na Alexandrien abgehenden Dampfscbiffe mit der den lekteren Ort am 24ften jeden Monats passirenden Englisch - Auftralischen Pos nit im genauen Zusammenhange steben und dader Briefe nach Auftralien zur Beförderung auf dem Wege über Triest mehrere Tage früher aufgeliefert werden müssen, als zur Veförderung über England, überdies auch das Porto auf der ersteren Route fic böber stelle, als auf der lepteren. Diese Bestimmung wird dahin modifizirt, daß, wenn der Absender eines Vriefes nah Ausftralien, ungeactet der ihm über die obigen Verhältnisse gemachten Eröff nungen, auf Benußung des Weges über Trieft befteht, diesem Ver- langen fstattzugeben ist. Die betreffenden Briefe müssen alsdann mit dem eigenhändigen Vermerke des Aksenders „via Triest“ ver seben sein.

Berlin, den 2. August 1858.

General - Pos - Amt. Schmüdckert.

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Ministerium der geistlicen, Unterrichts - und Medizinal : Angelegenheiten.

Die biefige Universität beging am 3. Augusi cr. die jährliche |

Gedächtnißfeier ibres erhabenen Stifters, des Königs Friedri Wilbelm 111, im großen Saale des Universitäts-Gebäudes,

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Alexander von Humboldt, der Visbof Neander, der General - Poft - Direktor Schmückert, der General - Jntendant der Königlichen Museen von Olfers, mehrere Direktoren und Räthe des Kultus-Minfte- riums und des Ober-Kirchen-Rathes, so wie mehrere andere böbere Beamte wohnten der Feierlichkeit bei.

Sie wurde unter Leitung des Professors Marx mit Gesang eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Geheimer Jujtiiz - Rath Pro- fessor Dr. RNudorff, die Festrede in lateinisher Sprache bielt.

Der Redner gedachte zunächst jeuer Schuld des Dankes, an welche die Erinnerungen des Tages gemahnen. Zwar hätten die hochherzigen iFürften des preußishen Herrscherhauses na dem Grundsay, welhen Kurfürst Friedrich 11]. bei der Stiftung von Halle ausspreche, auch in ernster Zeit der Wissenschaft ftets neue Freistätten gegründet, keine jedo in s{wererer, wie die zur Mitarbeit an der geiftigen Wiedergeburt des Staats berufene Hochshule der Hauptftadt. Darum vergegenwärtige diese vor Allem an dem heutigen, dem preußischen Volke unvergeßlichen Ge- dächtnißtage dem fommenden Geschlehte das Bild 1hres König- lihen Stifters in Seiner stillen und scheinlosen Größe. Wie aber dem Lebenden der ch{chlichte Dank treuer Pflichterfüllung der er- wünshtefte gewesen, so knüpfe sie an Sein Gedächtniß die Erthei lung der von Jhm geftifteten Preise, als öffentliches Zeugniß des Eifers der Lehrer wie der Lernenden. Jn gleibbem Sinne möge die der Univerfität überlieferte Aufgabe, dies Mal in Beziehung auf Recht und Rechtswissenschaft , erwogen werden, Der Vor- tragende eröffnete bier zunäcbst einen Rückblick iu die Gesammt- arbeit der deutshen Hocshulen für dieses Leben8gebiet. Jhrer Pflege der fremden Kulturrehte danke das angeftammte Recht der Nation seine erste Verfeinerung. Unrihtig pflege man diese auf das rômishe Recht zurückzuführen, welches

mittelalteriihen deutschen Rechtsscbulen nach pariser Muster fremd blieb: die Magdeburger Angriffe auf die sächfischen Nechtsgewobnheiten gingen vielmehr vom fkirdlideu Recht aus. Erf die monarchishe Entwicklung des Nechts und der Rechtspflege entstamme der Gründung des Reichsgerichts auf faiserlihes Necvt und einen wissenshaftlich erzogenen Nichterstand, in Stelle der vielgestaltigen Gewohnheiten und ungelehrten Schöffen. Vieser großfinnige Schritt trieb Niederländer und Eidgenossen aus der Rechtsgemeinschaft zu ständisch republifanischer Gestaltung, uns Jedoch erjparte er die innern Kämpfe, welche das mittelalterlicbe England und Frankreich zu beftehen hatten. 2wa1 zertiß die Re- formation die Welt in neue Gegensäte, welche die westphälisen Verträge mühsam überbrückten. Ein Einheitsband aber blieb: die gemeinsame Nechtäwissensctaft im Schooße der deutschen, vor allen der proteftantiswen Universitäten, welher einzeln (mit besonderer Theilnahme der JZubelfeier Jena's) gedacht wurde Aufgabe der Gegenwart fortgebend, erinnerte die Preußens Stellung in Deutschland verjüngtes deutsbes Reih auf den gebrocbenen alten, Erbe der carolingische1 formation, der wichtigsten Gebiete des

Reichsvikariats bedürfe und befiße

sâgen gewacbsen sei, die es als Vorkämpfer

ten berufen wurde. Erkenntniß und wissenscbaftlicwe Kultur d

der Gegenwart berube aber (wenn auch das

dungs-Organ der Spruch-Kollegien einer N

Untergang entgegengehe) unfraglich noch jett in ihren Grundlagen auf den Universitäten. n diesen ewußtsein habe die zu tieferem und reicdderem Aufbau ifsenscbaft in allen ißren Gebieten gestiftete Berliner Hocbsbhule durch ibre beiden ersten großen Nechtslehrer die beutige civilistishe und germanifstis Jurisprudenz begründen und gestalten belfen. Und nur in fester allseitiger Durchführung jener Aufgabe könne sle dem Königlichen Stiftungsgedenken, dem Genius Preußens gereckt werden.

Demnächst wurden die Urtheile der Fakultäten über die einge gangenen Preisbewerbung8sc{riften vorgetragen und neue Preis aufgaben bekannt gemacht.

Jn der theologischen Fakultät gewann den Preis der Stud theal. Rudolph Krantiwhfeld aus Berlin ; in der juriftischen der Stud. juris Karl Schmidt aus Paderborn, das Accesfit der Stud. juris Rarl Löwenberg aus Berlin. Jun der philo sophischen Fakultät erhielt den Preis für die philosophische Aufgabe der Slud, phil. Ernst Laas aus Fürstenwalde, das UAccessit der Stud. phil. Julius Adolph du Mes nil aus der Provinz Brandenburg, den Preis für die hiftorische Aufgabe der Stud. phil. Rarl Eduard Jacobs aus Crefeld; das Accesfit der Stud. plil. Bernhard Niebhues aus Westfalen. Jn der medizinishen Fakultät wurde kein Preis vertheilt

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Preußische Bank,

Monats- Uebersicht der preußischen Bauk, gemäß §Ÿ. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.

50,524,000 Ihir. 1,926,000

(0),354,000)

11) 345,000

Geprägtes Geld und

Kafsen-Anweisungen

Wechsel-Bestände .

Ee ania iert 00o Staatspapiere, verscbtedene Forderungen und

E aa 6,305,000

Banknoten im Umlguf.... Depofiten - Kapitalien ..,. Guthaben der Staat8s-Kafssen, Privatpersonen, mit Einscbluß BICLREULS

le Berlin /

Königlih Preußisches Meyen S chmidt

Angekommen: Der Wirkliche Gebeime Ober - Regierungs- Rath und Ministerial - Direktor im Ministerio des Innern,

Sulzer, aus Mariendadò

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister a, D., Graf von Arnim-Voitzenburg, nah Boizenburg

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