1858 / 183 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1566

Es find biernach alle dem entgegenstehende Ausführungen des Uppel- lationsrichters unbegründet, und sein Erkenntniß unterliegt nah Art. 104 Nr. 1 des Gesezes vom 3. Mai 1852 der Vernichtung.

Jn der Sache selbft war nach Art. 116 1. e, in dieser Jnstanz anderweitig zu erkennen, da die thatsächliche Feststellung der Vorderrichter ausreicht. Namentlich kommt es nicht darauf an, ob die Abzugsdffnung nit vollständig verstopft war; wenn fie genügte, um wenigstens 30 Quart unreifer Maische aufzuhalten, und irrig ist die Annabme des Richters zweiter Justanz, daß eine solche Verstopfung keine Contravention an und fúur si darsteUt. Gleichgültig ist es ferner, ob dieselbe nebenbei auch den Zweck gehabt hat, das Eindringen der falten Luft von Außen abzuhalten, da, wenn dies lediglih der Fall ge- wesen wäre, das Aufsammeln der übergährenden Maische unter allen Um- änden vermieden werden mußte. Unerdbeblich ist es nicht minder, daß das Ueberlaufen gährender Maische nicht verbindert werden kann, n eil es, wenn wirkli, in der Verpflichtung der Betheiligten liegt, für deren zork schaffung obne Aufenthalt zu sorgen. Einflußlos ist es endlich, daß die auf dem Fußboden fi sammelnde Maische zur Erzielung von Branntwein nit tauglich scin soll, weil dies nur dann von Belang sein könnte, wenn es fich nebenbei um eine Steuerdefraudation handelte, die bier gar nicht behauptet worden ift.

Demzufolge unterliegt der Angeklagte 2c. der in- Nr. 5 der Buer bôcbsten Kabinetäordre vom 10. Januar 1824 bestimmten Ordnungsstrafe von 100 Tblrn. Nab §. 83 der Steuer-Ordnung vom 8. Februar 1819 muß der Dienstherr desselben, der Mitanaeklagte 2c., subsidiaris{ dafür baften, und es war demgemäß, unter Aufbebung des Erkenntnisses erster Instanz, auf die Appellation der Staatäanwalischaft zu erkennen.

Der Kofstenpunkt ergiebt sich aus §§. 178, 179 der Verordnung vom 3, Januar 1849.

Ausgefertigt unter Siegel und Unterschrift des Königlichen Ober Tribunals.

Berlin, den 26. März 1858.

Finanz - Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 3. Mai 1858 betref fend den steuerfreien Einlaß des aus der Fabrik von Sattler u. Comp. in Langensalza herstammen-

S den Stärkegummi in mablfteuerpflihtige Städte.

Jn der Fabrik von Sattler u. Comp. zu Langensalza wird ein Stärkegummi bereitet, welcher si zum Genusse für Venschen nicht eignet, sondern nur zum gewerblichen Gebraucbe dieat.

Es soll daber das gedacte Fabrikat in mabl- und s{blat- fteuerpflibtige Städte steuerfrei eingelassen werden, obne vorber nach Maßgabe der Verfügung vom 21. Mai 1841 mit Terpentin Oel vermischt zu werden, weshalb ich Ew. 2c. ermächtige, zu die sem Ende die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Das Hauptsteueramt zu Langensalza wird den zu versen:- denden Stärkegummi jedesmal unter amtlichen Verschluß legen und mit einer Bescheinigung darüber verseben , daß er aus der Fabrik von Sattler u. Comp. berftamme.

Berlin, den Z. Mai 1858.

Der General-Direktor der Steuern

An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren, (aus\{ckließlich desjenigen in Münster), die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt 2c.

Verfügung vom 10. Mai 1858 betreffend die

Eingangsverzollung frischer, mit Salzwasser über-

gossener, in Fässern oder Tonnen eingehender Fische.

Bei Rücksendung der Anlagen des Berichts vom 27. v. M. bemerke i, daß Fische, welche nur zur Erdbaltung auf dem Transporte mit Salz bestreut oder mit Salzwasser begossen find, sofern sle von den Revifions-Beamten unzweifelhaft als frisde Fische erkannt wer: den, zollfrei zu lassen find, auch wenn sie in Fässern oder Tonnen eingehen. Da indeß, wenn Fische nicht in Körben, sondern 1n Fässern oder Tonuen eingehen, die Vermuthung dafür spricht, daß es sich nicht um „frishe“, sondern um „gesalzene“ Fische handelt, fo muß in diesen Fállen eine sorgfältige Revifion ftattfinden, und die allgemeine Eingangs - Abgabe zur Erhebung kommen, fobald Zweifel entstehen, ob die Fische nicht in der That zu den gesalzenen zu renen sind,

Berlin, den 10. Mai 1858.

(T _—

Der General-Direktor der Steuern

Un die Königlicbe Regierung zu N

Verfügung vom 9. Juni 1858 betreffend die Tarifirung von Weberkämmen.

Jch erkläre mich mit der von Ew. 2c, in dem Berichte vom 19, v. Mis. ausgesprochenen Ansicht einverstanden, daß Weber- fämme aus Wollengarn ohne Verbindung mit anderen Materialien von der Beschaffenheit der zurückerfolgenden Probe nah Pos. 11 41, c. 2. des Tarifs mit 30 Thlrn. und dergleichen Weberkämme aus baumwollenem Garue nach Pof, 1. 2, c. mit 20 Tblrn, für den Centner zur Verzollung zu zieheu sind.

Berlin, den 9, Zuni 1858.

Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath N. zu N.

Kriegs : Ministerium.

Allerböchste Kabinets-Ordre vom 29. Juni 1858

den Eintritt8-Termin und die Berittenmachung

der einjährigen Freiwilligen bei der Kavallerie und reitenden Artillerie betreffend.

Nachstehende Allerböcbste Kabinets: Ordre :

Auf Zhren gemeinschaftlihen Antrag vom 18, Zum d. Z genehmige Jb, daß von jeßt an der Eintritt zum einjáhrige! Militairdienfte bei der Kavallerie nur cinmal im Jahre, un zwar am 1. Oltober, gleichwie seither bei der Artillerie, stattfin den darf; imgleichen daß die wegen der Berittenmachung dieser einjährigen Freiwilligen, sowobl bei der Navallerie, als Artillerie bisber bestandene Einrichtung, durch verkäuflihe Ueberlassung von Dienstpferden aufgehoben werde; die Truppentheile dagegen die Verpflihtung übernehmen, den Freiwilligen während seines Dienstjahres, falls er nach seiner Wahl nicht ein qualifizirtes eigenes Pferd mitbringt, beritten zu machen. Für die Benugung des Pferdes bat derselbe bei seinem Eintritt —- des für die Offizier - Chargenpferde des betreffenden Truppentheils normiuten Vergútigungs - Satzes, also zeitig bei einem Kürasfier - Regimente 44 Thlr, bei der übrigen Kavallerie und reitenden UArtilleri, 32 Tblr. zum sogenannten Pferde - Verbesserungs - „Fond des Truppentheils zu zahleu, und entrichtet außerdem, wie seither noch die Vergütung für die Neitzeugstückde und eine jährlicht Nation, Leßtere nach den jedesmal zu normirenden Preisen. Um aber aub die gleihe Zahl von Mannschaften des etatsmäßigen Dienststandes neben den einjährigen ¡Freiwilligen beritten zu et halten, genehmige J gleicbzeitig, daß von den betreffenden Truppentheilen bei der im Herbste cines jeden Zahres ftattfinden- den Ausrangirung von Pferden ebensoviel zurüc{bebalten werden als einjáhrige Freiwillige bei denselben eintreten. Sie, det Kriegs - Minister, haben das Weitere zur Ausführung die!et Anordnung zu veranlassen.

d L

Schloß Babelsberg, den 29. Zuni 1858. Jm Allerböchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: (gez.) Prinz von Preußen.

(gegengez.) von Westphalen, Graf von Waldersee

Un die Minister dès Junern und des Krieges.

wird bierdurch der Armee zur allgemeinen Kenntniß gebracht, un sih darnach vom 1, Osftober c. an zu achten.

Sollten noch einzelne Jndividuen vorhanden sein, welcen zu! Ableitung ibrer einjährigen Militair-Dienstpfliht der End:Term! nur bis längstens den 1. April 1859 hinausgeseßt worden, o0dn daß es ibnen ausführbar ist, schon ein halbes Jahr früher, al am 1. Oktober dieses Jahres einzutreten; so werden die König lichen General:Kommandos ermächtigt, diesen Personen ausnahm? weise den Eintritt noch zum vo1beregten 1. April zu gestatten

Berlin, den 29. Zuli 1858. j

Kriegs - Ministerium.

Graf Waldersee.

1567

Berlin, 7, August. Seine Majestät der König haben Aller- gnädigst gerubt: Dem Bischof von Münster, Dry. Müller, die L CoRAE zur Anlegung des von des Königs von Hannover Ma- jestät ihm verliehenen Commandeur - Kreuzes erster Klasse des Guelphen - Ordens, so wie dem Mitglied des General - Vicariat- Amts in Münster, Geistlihen Rath Pr. Bangen, zur Anlegung des ibm verliehenen Ritter-Kreuzes dieses Ordens zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Hannover, 5. Auguff|. Die Königin von Großbritannien wird am 12, August hier eintreffen, bei der „Burg“, in der Nähe vom Schloß Herrenhausen, wo ein Perron errichtet und festlich geschmüdckdt werden soll, aussteigen und zum Diner nah Herren- hausen fahren. Nach dem Diner wird die Königin unverzüglich ihre Reise fortsezen, (Wes, Ztg.)

Oldeuburg, 5. August. Jn Ausführung der Beftimmung des Staaktägrundgesezes, nah welcher jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten selbstständig zu verwalten hat, unbeschadet der Nechte des Staats werden durch ein im neuesten Geseublatte er- shienenes Geseh die Cultus- und Unterrichts8angelegenheiten der Zuden im Herzogthum geregelt. Die jüdische Neligtonsgenossen- haft wird darnach in 9 Synagogengemeinden eingetheilt, die je ein freigewähltes vertretendes und zuglei die Verwaltung befor- gendes Organ mit einem Vorsteher erhalten. Eine Vereinigung sämmtliher Vorsteher unter dem Vorfiße des Landrabbiners ver- tritt und besorgt die Gesammtangelegenheiten der jüdisben Reli- gionsgenossen chaft des Herzogthums. Die sonstigen Bestimmungen, insbesondere auch wegen der Aufbringung der Laften und der Ver- möógensverwaltung, sind denjenigen Normen entnommen, welche dieserhalb wegen der politishen Gemeinden und wegen der christ- liden Schulgemeinden beftehen, und von dem Grundsatze der Selbst- verwaltung beherrscht. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Weimar, 6. August. Mehr als zwei Dritt- theile der neuen Landtagswahlen, nämlich 22, find nunmehr voll- zogen. Eilf, darunter die der großen Grundbesißer und der hiesi- gen Nesidenz, ftehen noch zurü. Das bisherige Wahl-Ergebniß berechtigt zu der Erwariung, daß die Majorität des neuen Land- tages im Wesentlihen wiederum mit der Staatsregierung gehen und insbesondere auc denjenigen Propofitionen günftig sein werde, welche zur Beseitigung des Mißverhältnisses zwishen Besoldung und Lebensbedarf der Staatsdiener, so wie zur Ausgleichung der von den Rittergutsbefitzern erlittenen wirklihen NRechtsverlezungen erfolgen werden. (L. 3.)

Eisenach, 5. August, Der Aufenthalt der beiden Prinzen

von Orleans in Wilhelmsthal und, wahrscheinlih vom 9. August |

an, im biefigen Großherzoglichen Schlosse selb dürfte fi, wie der „L. Z.“ mitgetheilt wird , nicht über den 22, d. M. erftrecken, da die Feier des Geburtstages des Grafen von Paris im Kreise der in Claremont lebenden Mitglieder des Orleanishen Hauses beide Prinzen zum 24. d. dorthin ruft. Gestern besuchten fie in Begleitung unserer Großherzoglichen Herrschaften und des von Lieben- stein hierher gekommenen Herzogs Bernhard von Weimar zum ersten Mal nach dem Tode ihrer erlauchten Mutter deren Woß- nung im biefigen Großherzoglichen Schlosse. Die Entfiegelung des hiefigen Jnventars der Herzogin von Orleans war noch kurz vor der Ankunft der Söhne derselben im hiesigen Großherzoglichen Cchlosse bewirkt worden,

Hessen. Darmstadt, 5. August. Das heute erschienene „Regierungsblatt“ enthält das Geseß, die Rechtsver b ältnisse der Standesherren des Großherzogthums betreffend; sodann Bekanntmachung des Großherzogl. Kreisamts Mainz, die ordent- lide Sizung der Nheinschifffahrts - Central - Kommission im Jahre 1858 betreffend, wonach dieselbe ihre diesjährige ordentliche Sizung, nit wie alljährliÞ vom 16. August bis 16. September, sondern für diesmal vom 26. August bis zum 26. September zu Mainz abhalten wird.

Schweiz. Bern, 4. Augufk. Der Bundesrath hat die Akftenftüce, betreffend die Auswanderung nach Brafilien, publizirt, Der brafilianishe Gesandte hat die Publication verdankt und gegen den Versuch des Ständeraths, die Auswanderung nach Brasilien zu verbieten, lebhaft remonstrirt., E

Belgien. Brüssel, 5. August. Die heutige Kammer- sizung war sehr kurz; nah Erledigung einiger Gegenstände bestieg Herr Rogier die Tribüne und verlas zwei Königliche Erlasse, von denen der erste die Rücknahme des großen Bauten - Projektes, dessen ersten Artikel die Antwerpener Befestigung bildete, zur

Kenntniß der Kammer brachte, während der zweite die legislative Sesfion von 1857—58 für geschlossen erklärte. Die Kammer ging

sofort unter dem Rufe: „Es lebe der König!“ aus einander, (Köln. 3tg.) |

Großbritannien und Jrland. London, 4. Augusft. Lord Palmerston begiebt fi in wenigen Tagen auf seine Güter in Zrland. Lord Stratford de Redcliffe tritt am 20. die Reise nah Konftantinopel an, um dem Sultan Lebewohl zu sagen und gedenkt mit seiner Gemahlin in Rom zu überwintern. i

_ Franukreich. Paris, 5. August. Der „Moniteur“ be- rihtet aus Cherbourg, 4. August: „Die Reise hrer Majestäten ist auf das Glüdlihfte von Statten gegangen. Der faiserliche Zug ging gestern, Mittags 12 Uhr, von Caen ab und gelangte in D Minuten nach Bayeux. Jhre Majestäten wurden im Bahn- hofs - Saale von den Behörden der Stadt empfangen. Der Kaiserin ward von den Jungfrauen der Stadt eine Spiten- Arbeit uüberreiht. Jhre Majestäten beftiegen einen Wagen, um sch nach der Kathedrale zu begeben, wo sie von dem Bischofe an der Spiße seiner Geistlihfeit empfangen wurden. n Carentan wurden die hohen Neisenden mit der lebhaftesten Theilnahme empfangen. Der Kaiser prüfte mit dem größten Jnteresse einige Proben der Pferde-Nace von Cotentin, die ihm als Geschenk darge- bracht worden. Der Kaiserlihe Zug kam um 5 Uhr in Cherbourg an. Der Maire von Cherbourg überreichte dem Kaiser die Schlüssel der Stadt. Ein Altar war in der Mitte des Bahnhofes errichtet. Der Bischof von Coutances, umgeben von seiner Geistlichkeit stimmte das Te deum an; später wurden die Bebörden empfangen. Jhre Majeftäten hielten ihren Einzug in die Stadt inmitten einer ungeheuren Menschenmasse, die von allen Seiten herbeige strômt war.“ : Der Kaiser hat den Befehl gegeben, daß zur Erinnerung an die Feste von Cherbourg ein Linienschiff erbaut werde, das den Namen „Die Stadt Cherbourg“ führen foll.

Der Unterrihts- und Cultu8-Minister hat fi an die Erz- bdishôfe und Bischöfe gewandt, um am 15, August, dem Namens- tage des Kaisers, „wo Zhre Majestäten die Patronin von Frank- reih în einem der ehrwürdigen Heiligthümer, errihtet durch den Glauben der Vorfahren“, anrufen werden, ein Te Denm fingen zu lassen. Das nämliche Ersuchen is an die kirchlichen Behörden der übrigen Konfessionen gestellt.

6. August. Wie der heutige „Moniteur“ aus Cher bourg, 5. Auguft, meldet, hatte die Königin Victorta an jenem Tage in Gesellschaft des Kaisers auf der See-Präfektur gefrühftückt und dann einen Spaziergang nah den Höhen von La Roule ge- macht. Für den Abend war ein Diner an Bord des Schiffes „Bretagne“ veranftaltet. f

VBermuthlih hat Zhre Majestät die Rüdckreise nah England noch im Laufe derselben Nacht angetreten.

Spauien. Madrid, 1. August. Die „Novedades“ be rihten aus Cieza, Provinz Murcia, daß man dort eine Verschws- rung entdeckte, welche Verzweigungen in Alicante, Valencia, Anda- lufien und Catalonien hatte.

Nußland und Polen. St. Pet Ein fkaiserliher Ufas verfügt auf Vorlag nisters die Reorganisation der Sculanstalten im Lehrbezirk Wilna und Bialystock dergestalt, daß an Stelle der 19 adeligen Kreis schulen mit je 5 Klassen, 7 Gymnafien und 12 Kreisschulen, lehtere mit 3 Klassen organisirt werden; ferner sollen die Abtheilungen von 4 Klassen an den Gymnafien in Wilna und BVialyfiock in drei andere Parallelklassen dieser Anstalten umgewandelt und darin Na turwissenschaften vorgetragen (also Realschulen affimilirt) werden Mit dem Lehrjahr 1858—59 treten 4 Gymnasien und 8 adelige Kreis- schulen ins Leben. Den preußischen Unterthanen ift gleih an deren in Zukunft gestattet, auch über die Frist hinaus, für welche deren Pässe Gültigkeit haben, in Rußland zu verbleiben und die dem entgegenstehenden Geseßbestimmungen aufzuheben. Sie wur- den früher nah Ablauf der im Passe angegebenen ¿Frist in ihre Heimath zurückgewiesen, wenn fie niht vorher die Verlängerung des Passes erwirkt hatten. Jn Folge der auf Befehl des Kai sers angestellten Untersuhung des Konfliftes zwischen den Studen ten der Kaiserlihen Univerfität in Moskau und der Polizei sind die vom Kaiser bestätigten S traferfenntnisse unserer Polizei - Offi- zianten gestern publizirt. (H. B. H.)

ererduta, A E e des Unterrichts - Mi-

London, Freitag, 6. August, Nachmittags. (LWolff's Tel

meldet aus Valentia in Zrland

daß eine neue mit dem atlantishen Telegraphen gemachte Probe H V)

T

vollkommen gelungen sei Das Signa

® N » la 1 J 5 dw y Î Bur.) Die beutige „imes

l, r

j - » 4 M V s 4 i wurde von den thn Ven