1858 / 190 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der gegenwärtige Erlaß ift durch die Geseh - Sammlung zur öffentlichen ntniß zu bringen. Baden-Baden, deu 19. Juli 1858.

Jm Allerhöchsten Auftrage Sr, Majestät des Königs: Prinz von Preußen.

Fur den abwesenden Finanz-Minifter :

von der Heydi. von Raumer. |

An den Minsster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minifstor.

——

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 5. Augunf| 1858 die Mitgabde von Kontroll- Atteften bei Wildpret-Sendungen, welhe in Berlin eingeführt werden sollen, betreffend.

Vom 24. August d. J. ab alles Wildpret nachbezeich- neter Gattungen : RNokhwild, Dammwikd, Schweine, Rebe, Frischkinge, Fasanen, Waldfchnepfen, Birkhühner, Auerbähne, Trappen , Hasen, wikde Euten und Rebhühner, au wenn es in einzelnen Theilen der betreffenden Thiere, als: Ziemer, Keulen, Vorderblätter, Köpfe, ar Verfendung kommt, s\o-

bald es in die Stadt Berlin eingeführt wird, bei Strafe der Confi§raktion mit Kontrol - Attest versehen fein. Die Kontrol - Atteste müssen die Stütfzaßl des zu

legitimirenden Wildes in Worten, die Gattung desselben und das gegreer, in welhem es erlegt worden, genau angeben, auch das

atum der Ausftellung, fo wie Namen und Siegel des Ausstellers erntthalten. Zur Ausftellung derartiger Attefte find, außer den Königlichen Forftbeanmten auch adlige Fnhaber von Jagdgerechbkigkeiten und deren Verwalter berechkigt. Ès werden jedo auch bie Atteste aller übrigen Jagd-Jnhaber zugelaffen, deren Qualität als \olche unter dem Attefte von der Polizri-Obrigkeit des Bezinks, in welhem das Jagd- Revier liegt, unter Beidruückung des Amtsfiegels bescheinigt ift. und Unterschrift nicht notorisch, d. bh. den biefigen Exekutiv-Beam-

ten befannt find, fönnen auf die Anerkenntng threr Atteste nur |

dann mit Gewißheit rehnen, wenn six dieselben ebenfalls in der vorstebenden Art haben beglavbigen lassen.

Die Verwalter adliger Jagd-Jnhaber müssen, wenn fie Legi- timations-Attefte ausstellen, ihre Eigenshaft immer don den Auf- traggebern unter Berückfichtigung der vorbezeihneten Formen be- glaubigen lassen. J der Jagd - Jnhaber zur Zeit der Atteft- ausftellung zuglei ausübender Jnhaber der Polizeigewalt über das Jagdrevier, so is diese Eigenschaft aubdrüdcklich im Atteste unter Beifügung des Amtssiegel-Abdrucks zu vermerken.

Die Post - Anstalten werden angewiesen, bei der Annahme von Wildpretsendungen, welcbe vom oben bezeihneten Termine ab mit der Voft in Berlin eingeführt werden sollen, auf Veibringung vorshriftsmäßiger Legitimations-Atteste zu balten, Dieselben sind den Frachikarten auf das biefige Hof-:Post-Amt, mittelft deren die Sendungen dbergelangen, in hbaltbarer Befestigung offen beizufügen, bei solchen Sendungen aber, welhe vor der Encartirung auf Berlin umsyedirt werden müssen, bis zu der leßten Spedition s- Poft - Anftalt bei dem Begleitbriefe und an denselben be- feftigt, zu befördern. Auf den Begleitbriefen sowohl, als auch in den Frachtkarten, ist das Vorhandensein der Legitimations - Atteste zu notiren.

Wildpret, welches vom Auslande her eingeht, wird au ohne das vorgeschriebene Legitimations- Attest zugelassen werden, sofern aus dem Begleitbriefe oder sonstigen Begleit - Papieren tie Ueber- Pi gewonnen werden kann, daß dasselbe im Auslande er- egt ift.

Berlin, den 5. August 1858.

General-Post-Amt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts : und

Medizinal - Angelegenheiten.

__ Der Assistent an dem hiesigen anatomisch - pathologisen Jn- flitut, Dr. Friedrich Grobe, ift zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald er- nannt worden,

Ablige Jnhaber von Jagdgerecbtigkeiten, deren Ret , Siegel |

FKönigliéhe Bibliothek.

Der Bestimmung des Königlichen hohen Minifsterii der geiß, lichen, Unterrihts- und Medicinal- Angelegenheiten zufolge, if die Kônigliwhe Bibliothek, der vorzunehmenden baulihen Einttehtungen, fo wie der Reinigung der Säle und Bücher wegen, auf drei Wochen, und zwar vom 23, Auguft bis 12. Septemder c

grs{loffen. Berlin, den 16. August 1858.

Kdniglihe Bibliothek

Angekommen: Se. Excellenz der Königlih \chwedi\che

Staatsminister Due, von Stocholm.

Der General-Major und Commandeur der 9, Kavallerie-GBri gade, Graf von Schlippenbach, von Glogau,

Der außerordentlihe Gesandte und bevollmä@&tigte Minsser am deutshen Bundestage, von Bismarck-Schönhausen, von Frankfurt a. Main.

Abgereist: Se. Dur(laucdt der Fürst Heinrich LXX1V Neuß-Scbleiz-Köstriz, nah Jänkendorf.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. August. Dem Fürsten Auguf Sulkowsli, Grafeu zu Lissa u, s, w., ift von Sr. Heiligkeit dem Pabsite Pius IX. der Chriftus-Orden verliebeu. (Pr. C.)

Nach einer Vereinbarung der Regierungen der Elbufer Staaten sollen die Dienskbücber der Schiffsleute auf der Elbe aut als Reiselegitimationen für die Landreisen derselben dienen. (Pr. C

Wegen Erleichterung der Verbindung der mecklendurg- shwerius{en Stadt Marlow mit dem preußischen Gebiete dur die Feststellung eines Tarifs für die Erbeburg des Brückengeldes werden Unterhandlungen durch Kommissarien beider Regierungen

| beabsichtigt. (Pr. C.) at. Koburg, 13. August. Mit dem geslrigen Regierungsblatt is ein Gesey über die Vereidigung der Juden

veröffentliht worden. Nach diesem Geseß geschieht die Vereidigung der Juden im gewöhnlichen Geschäftstokal der betreffenden Gerichts oder Verwaltungsbehörde, fie unterbleibt aber, Fälle dringender Nothwendigkeit ausgenommen, am jüdishen Sabbath und an júdiswen Feiertagen. Bei der Eêidesabnabme muß cin Rabbiner mit der Thora zugegen sein, die Zuziehung zweier jüdishen Shwur- zeugen in einer Civil Prozeßsache i uur nöôthig, wenn eine der Parteien es verlangt. Die Vereidigung eines Juden als Staats bürger, Landtags- Abgeordneter, Geschworner oder Staatsdiener geschieht nad der durch das Staatsgrundgeseßz, durch die Straf- Prozeßordnung und dur das Staatsdiener - Geseh vorgeschriebe nen zForm.,

SDessen. Darmstadt, 12. August, Das beute ers&ienene Regierungéblatt bringt das aus 21 Arkikelu beskebende wichtige Geseß über Herstellung der Jagdberecktigungen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. Die Eingangsartikel, welche die Grundprinzipien enthalten, bestimmen :

Art. 1. Die durch das Gésey dom 26. Juli 1848 aufzehobener Jagdberechtigungen follen den früheren Jagdberechtigten, nämlich den jenigen, welche solche gur Zeit des Erscheinens jenes Gesekes eigenthükin lich oder nußnießlich besaßen, beziehungsweise deren Nechtänachfolgern nah Maaßgabe der näderen Beftimmungen gegenwärtigen Geseges zurüd gegeben werden. Art. 2. Die Gemeinden und Grundbesißer, wel: in Folge des Gesezes vom 26. Juli 1848 Jagden erworben haben, nach Art. 1 gegenwärtigen Gesezes den früheren Zagdberechtigten zurüd gegeben werden, können solche mittelst Ablbsung der Jagdberechtigunger wieder erwerben. -— Art, 3, Das Ablösungscapltal, welchGes der früher Zagdberechtigte für Abtretung der Jagd von denjenigen anzwsprechen ha! welche die Ausítbung der Fond erwverden wollen (Art. 2), besteht in dem ahtzehnfachen Betrag der Summe, welehe die betreffende Jagd von dem Zeitpunkte ihres in Folge des Gesehes vom 26, Juli 1848 eingetretene! Uebergangs an bis zum Erfcheinen des gegenwärtigen Gesetzes im Reg! rungsblatte im Durchschnitte jährlich ertragen hat 2c.

Frankfurt, 14. August. Ju der Bundestags-Sigzung von 12, d. Mts. wurden von mehreren Eesandten noch die von ihren Regierungen zur Antheilnahme an der Musterung der Kontingente zum Bundesheere bestimmten Generale namhaft gemacht. Ein!

| Regierung ließ Bemerkungen zu den vou-der Kommisfion zu Núürn-

| berg gemachten und durch Beschluß vom 15. April l. J.

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| Kenntniß der höchsten uud hohen Regierungen gebrachten Vorschläge | bezüglich der allgemeinen Wechsel - Ordnung überreichen und dabe!

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ibre Geneigtheit, jenen Vorschlägen beizutreten, erklären, Der

Gesandte von Hannover legte eine Verwahrung dagegen ein, daß das von ibm in der Sißgung vom 5, August überreichte Separak- Votum zu dem Ausshuß- Vortrage in der Verfassungs- Angelegen heit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg nit in das Proto0-

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161L foll jener Sipung aufgenommen worden sei, Bei der hierauf or-

latten Abstimm wurde den in dieser Angelegenheit am 29, Juli lo Paten Ausschuß Unträgen (\, Nr. 178) von derx dul is

beigefiammt

} mlung . E schritt die Versammlung zur Abstimmung über den

ndlih von der Reclamation #-Kommission erstatteten Vortrag bez

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Beschwerde einer Anzah! von Handelsvorfständen, Dampfsifffa rts- Corporationen und Schiffern wegen der zwishen Köln und Deut im Bau begriffenen Brüccke und beschloß, den Beschwerdeführern eröffnen zu lassen, daß sie auf die erhobene Beshwerde nicht ein- gehen fônue, da in derselbeu nit nachgewiesen sei, daß fie, die Beschwerdeführer, in Geretsameu, welche die Bundesgeseze zu Gunsten von den deutshen Bundesfliaaten angehörigen Privat- personen festgestellt, durch den von der Königlich preuß1ishen Regie- rung unternommenen Bau einer festen Eisenbahnbrücke zwischen Côln und Deuhy verlegt worden; es sih vielmehr bei den durch dieses Unternehmen hervorgerufenen Differerzen nur um die Un- wendung des den Rheinuferstaaten gemeinsamen Rechtes handle, die Vedingungen der Zuläfsfigkeit neuer Stromanlagen durch güt- liches oder rechtlihes Uebereinkommen untereinander zu bestimmen. Baiern. Tegernsee, 14. August. Bei der anhaltend eingetretenen s{ónen Witterung unternahmen Se. Majestät der König, nahdem sie dem Vernehmen nah die Erscheinun gen des Podagra's bei Allerböôchstdemselben ganz verloren haben, wieder mehrmals des Tages mit früherer Rüttigkeit weitere, nicht unskrapazióse Bergpromenaden. Von den sons noch unternommenen S pazierfahrten Jhrer Majestäten des Königs und der Königin und Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine sind ¡u nennen: am Mittwoch, den 11ten, ein Ausflug nach Wahlen,

am Donnerstag, deu 12ten, nad der Kapelle St. Quirin, woselbfi Allerhöchstdieselben die Höhe zu dem sogenannten Angermann hinaufstiegen, und geftern die weitere VLand-

fahrt um den See. Se. Majestät der Kön1g beehrten gestern auch in Begleitung des Geheimen Ober-Bauraths Stüler und des dienfthabenden Fkügel :- Adjutanten die Werkstatt des hiesigen Zimmermeisters Tölzer mit einem Befuch und sprachen Sich über das von demselben angefertigte und dort aufgestellte Modell cines Landhauses welches vor drei Jahren auch in der Jndustrie- Ausstellung in München war sehr lobend aus.

Heute Mittag machten Jhre Majestäten der König und die Königin wieder eine längere Gondelfahrt auf dem See und febrten zum Diner nah Sch(loß E zurüdck.

München, 13, Anguft. as eben erschienene , Mili tair - Verordnungsblatt bringt eine Allerdöchfe Verordnung úber das Unterrihtäwesen im Heere. bierber bezüglihen Dienstvorschriften auf und bestimmt Folgendes :

Art. 1. Die Schulen bei den Heeregabtheilungen sollen ausschließlich die Herandildung zu Unteroffizieren und die weitere Ausbildung als solche ¡um FZwedcke haben. Art. 2, Zur Ergänzung. der Offiziersftellen im Frie-

Vorschriften in Anwendung zu kommen:

tene, welcher zu hdherer Beförderung gelaugen will, hat zunächst in einer |

Prüfung den wissenschaftlichen Anforderungen zu entsprehen. UAusnahms- weise fôunecu auch schon länger dienende Unteroffiziere, Kadetten und Soldaten vor zurüdcgelegiem 22. Lebensjahre zu. einer solchen Prüfung zugelassen werden, b) Nach bestandener Prüfung und mindestens einjäh rigem Waffendienst werden die Offizieróaspirauten aller Waffengattungen in die zu München ausschließlih für militairische Lehrgegen stände zu er- nicbtende Kriegsschule bexufen. e) Die in einer Schlußprüfung an der Kriegsschule dargelegte wissenschaftlihe, dann die nah den Verordnungen für die Vorschläge der zu hdherer Beförderung geeigneten Jndividuen

Aussicht auf Beförderung zum Junker oder Offizier.

14. August. Die Heradsezung der öfterreihishen Zwanziger auf 234 Kreuzer und der Zwölfer auf 11 Kreuzer tritt übermorgen in Wirksamkeit, Niemand i} gezwungen, die herabgeseyten Veünzen anzunehmen. Die Königlide Münze nimmt die herabgeseßten Geldsorten bis zum 15, November zum obigen Preise an. (Tel. Dep, des N. C,)

Hesterreich. Wicn, 13. August. Der Erzherzog Ferdi-

nand Max hat an die Beamten des lombardisch - venetianischen | | ungemein gerührt ; die Aufnahme aber, die ihm in Quimper werde,

Nönigreichs ein neues Cirfular erlassen, welches ihnen Strenge in der Pfliebterfüllung, artiges Benehmen gegen die Parteien und Raschheit in der Erledigung an's Herz legt. Der Prinz wird, wie das Cirfular andentet, mit Energie über die strenge Dur- fübrung der erwähnten Grundsäye wachen,

Schweiz. Neuenburg, 12. August. Der Verfassungs- rath hat fi bis zum 25, Oktober vertagt. Die Kommission wird die inzwischen eingehenden Bittschriften prüfen und Anträge stellen.

Großbritannien und Jrland. London, 13. August. Der Prinz und die Prinzessin Eduard von Sachsen - Weimar sind in Gordon-Caftle, dem schot1ishen Landsit des Herzogs von Rich- mond, zu einem mehrwöcbentlichen Besuch angelangt.

| Quimper vom Abende des

nachgewiesene sittliche und dienstliche Befähigung gewähren zunächst die | Rundreise dur die Bretagne. am Morgen des 12ten mit einem

| Morbiban

Der mexikanische Gesandte, Genexal Ulmonte, hat aus b 5 & | Gesundheitsri fihteu gezwungen gesehen, von t a 2A en in j England zurü utreten , wird jedo fortfahren , sein Vaterland in Paris zu repr isentiren, wohin er fih in wenig Tagen begiebt, General Eir William Fenwick Williams of Kars segelt heute auf dem Dampser „Kanada“ von Liverpool nach Amerika ab, wahrscheinlich um sein Geburtsland Nova Scotia zu besuchen. General-Lieutenant Sir Charles Felix Smith, Kommandant des Königlichen Geniecorps, der im Alter von 72 Jahren im See- bade Worthing gestorben if, diente seit den neunzi er Jahren zeichnete fi vorzugsweise im Halbinselkrieg aus und alta zuleßt die alliirten Landtruppen beim Bombardement von Bairut und bei der Eroberung von St. Jean d'Acre im Jahre 1840 wo er s{chwer verwundet wurde. 2 E Die „Times*” berichtigt eine frübere Notiz úber Sir John ‘Lawrence mit den Worten: Wir find in den Stand geseht, zu melden, daß Sir John Lawrence seinen Posien in Judien nit verlassen wird, bis die NRuße wieder hergestellt if, obwobl er fih sehr nah der Heimkehr sehnt und ohne den Ausbruch des Auf-

standes vergangenen Winter heimgekehrt sein würde. Jm Hinblick auf seine eventuelle Rückehr wurde ihm ein Siß in der indischen Rathsfammer angeboten und ihm zugleich freigeftellt, diesen Poften zu behalten oder wieder nach Belieben mit seinem gegenwärtigen Posten in Jndien zu vertauschen. S

Aus Neufoundland erhielt man gestern ein Telegramm von 26 Worten, dessen Jnhalt sich auf Signale und Instrumente be- zog. Auf der amenkanischen Seite geht es mit dem Lesen der Depeschen noch etwas langsam, auf irischer Seite macht es gar feine Schwierigkeiten mehr. i

Die Minifterfrifis in Kanada wurde dur die Weige- rung des Parlaments, die Erhebung Ottawa's zur fkanadishen Hauptlstadt zu ratifiziren, berbeigeführt, Das Parlament batte selbst die Königin als Schiedsrichterin angerufen, und die Wahl der Krone war auf Ottawa gefallen, Was die Ansprüche der ver- schiedenen Städte auf die Erhebung zum Mittelpunkte des Landes betrifft, so bemerkt die „Times“, daß Quebek alterthúmlih, \{chôn und geschihtlich denkwürdig, aber sehr entlegen und mit einem sibi- rishen Klima gesegnet sei, Montreal sei central und fommerziell, aber mehr franzöfish , als englis und der Beleidigung der Ver- einigten Staaten ausgeseßt. Kingfion uud Toronto könnten beide leiht von einer amerifanischen Flotille überrumpelt werden. Daß die Wabl Jhrer Majestät zur Ueberraschung von ganz Kanada auf Ottawa fiel, erkläre sich größtentheils dur den neutralen Charakter

: | | des Ortes, dur seine zurúückgezogene, im Falle eines ges Dieselbe hebt die bisherigen | y L d gezogene, Falle eines Krieges mit

den Vereinigten Staaten leiht zu vertheidigende Lagc und durch den Zmpuls, den die Wahl der Colonisation des großen Ottawathales zu geben versprochen babe.

14. Auguf. Der geftern bereits gemeldete, in Southampton

| aus New-York angekommene Dampfer „North star“ brachte 602,000

den aus den Unteroffizieren, Kadetten und Soldaten haben nachfteheude | B s : a) Jeder in das Heer Éingetre- | Dollars an Contanten und Nachrichten aus New - Vork vom

31sten v. Mts. Nach denselben war ein Gesandter aus Nicaragua in Washington eingetroffen, um die Unterhandlungen des Transits mit der Regierung der nordamerikanishen Freistaaten zum Abschluß zu bringen. Der -Cours auf London war in New - Vork 94, 9K bis 10, Weizen fes, Baumwolle 114. Fonds waren gedrüdt. Der Dampfer „Hammonia“ war daselb aus Europa eingetroffen.

Frankrei. Paris, 14. August. Der Kaiser und die Kaiserin sind, wie in einer Korrespondenz des „Moniteur“ aus 12. Auguft berichtet wird, auf ihrer

Gefolge von vier Wagen von Brest abgefahren. Jn Quimper, wo die boben Reisenden um 4 Uhr Nachmittags bei Glockengeläute durch einen Triumphbogen ihren Einzug dbielten, sprah der Maire im Namen der Stadt, „die noch niemals die Ehre gehabt, ihren Herrscher zu empfangen“, Worte der Begeisterung, worin er „das gewaltige Genie“ feierte, „welches die Leidenschaften zu bändigen, Alles mit Frieden zu beglücken und Wohlstand und Ruhe des Vaterlandes zu s{üßen vermocht.“ Der Kaiser entgegnete, er fühle sid durch den ihm in der Bretagne überhaupt bereiteten Empfang

geböôre zu den angenehmften Erinnerungen seiner Reise. Heut berichbtet der , Moniteur“ über die Empfangsfeierlicßkeiten Lorient am t13ten. Auf der Grenze zwischen jFinisterre und

In wurde der Kaiser vom Unter - Präfekten von Lorient

| erwartet, worauf um 1 Uhr Mittags der Einzug in diese Stadt

| erfolgte.

Zunächst verfügten fid auc bier wie in Quimper die

| hoben Reisenden in die Pfarrkirche, wo dieselben durch den Pfarrer

Se, Königl, Hoheit der Herzog von Cambridge if von etnem |

Gichtanfall heimgesucht. __ Herr Guizot befindet sih jeßt zum Besuch bei Lord Aberdeen auf defsfen Schloß Heatherhouse in Schottland.

mit einer Rede bewillklommt wurden, in welcher derselbe die Bretagne als vorzugsweise dankbar, weil sie vorzüglih chriftlich sei, bezeich- nete, dann von der Fürsorge des Kasers für die Arbeiterklassen spra, und s{ließlich mit dem Bedauern, daß diese Kirche mit den religiösen Bedürfnissen der Bevölkerung nit in Einklang stehe, die kfaiserlihe Freigebigkeit in Anspruch nahm, fich auf die Aeuße- rung des Prinzen Jerome berufend: „Wenn der Kaiser kommt, so verfehlen Sie nicht, ihn um eine Kirche anzugeben.“ Der Kaiser