1884 / 244 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Oct 1884 18:00:01 GMT) scan diff

s Ù 6 N S D Mee E L na Ae S M A

zu beweisen ; der Staat dagegen dem Rothen Kreuz eine geselih geregelte Stellung als Staatéinstution zu gewähren.“ Die Mehrzahl der Redner, unter welden die Herren Micheli und Dr. Appia vom interrationalen Comité, von Holleben vom deutsen, Sérurier, Ellifsen vom französischen Central-Comité \i befinden, ist gegen eine fole Unterordnung des freiwilligen Sanität8wesens unter die Militär- autorität, weil dadurch die Freiwilligkeit leiht in cine ss leistung verwandelt werden könnte. Nachdem der deutsche Bericht- erstatter noch darauf aufmerksam gemacht, daß das Verhältniß der "deutschen freiwilligen Krankenpflege durch die Kriegsfanitätsordnung geseßlich geordnet sei, und daß im Uebrigen keine Nation in der ihr angemessenen Regelung dieses Verhältnisses behindert werden könne, werden von sämmtlichen Resolutionen nur dei Punkte angenommen : 1) daß eine internationale Regelung der Beziehungen der Regierungen zur freiwilligen Hülfsleistung nit möglich sei; 2) daß die Organi- fation dieser Hülfe von nationalen und "lokalen Eigenthümkickeiten abhänge und 3) daß die Hülfe der Fraue; an dem Werke des Rothen Kreuzes unbedingt nothwerdig sei. Dieser die Becliner Resolutionen von 1869 wiederholende Besbluß is ‘mit großer Mehrheit gefaßt worden. Miß Barton, die Präsident’.n des amerikanischen Rothen Kreuzes, mit den beiden Mitgliedern des dortigen Centralcomités, Sheldon und Solomons, nahmen an der Verhandlung ‘und Beschlußs nahme Theil, ohne jedoh das Wort zu ergreifen. E In der fünften Sitßung erh¿lt das Wort, vor Eintritt in die Tagesordnung, der amerikanische D-.legirte Joseph Sheldon, um über die improvisirten Rettungsmittel zri \sprechen, durch deren Ausftellung und Erklärung sid Dre. Port aus München ein besonderes Verdienst erworben hat, ebenso wie General-Arzt Dr, Niese aus Altena. Dr. Port if Verfasser der von dem internationalen Comité gekrönten Preis\hrift über diese Materie. Hr. Sheldon, welcher us Erfah- rung den wahren Werth und dîe Wichkigkeit der Herstellung solcher Rettung8mittel aus überall leèbt zu besbaffenden oder dem gewöhn- lihsten Lebensgebrauch eutneeanenen ‘Gegenständen kemen gelernt Hat, versichert, daß die ‘Art der Löfeng mancher Fengen dur Dr. Port ebenso sinnreic als einfa sei. Cs trete ihm hier cin Erfin- dung8geist entgegen, welfzr den Amerikanern sebr sympathisch sei und von ihnen gern anerkannt werden würde. Dr. Port möge sie deshalb in die Weltausftelizing nach New-Orleans senden. Der Redner erntete vielen Beifall. E83 folgte menmehr die Abstimmung Über den neu formulirten Antrag won v. Langenbeck, Gurlt, Longmore, von Mundy x. wegen Einfühvang der antiseptisben Heilmethode. Derselbe wird von französischer und italienisher Seite insofern als zu weit gehend bekämpft, als e dem Militärsanitätswesen eine reglements- mäßige Verpflihtung für eine bestimmte Methode auferlegen will. Es soll den Aerzten vie Wahl unter den antiseptiscen Mitteln frei gelassen bleiben, Bei der namentlichen Abstim- mung enthalten fb die Regkicrungsdelegirten Preußens, Oester- reichs, Schwedens, Sachsens u. a. des Votums, weil sie für den außerhalb des Programmes liegenden Antrag keine Instruk- tionen haben. Frankeih und Jtalien \timmen mit Nein, eine grofie Majoritäl, und darunter fast alle medizinischen Celebritäten, ift für den Anteag. L : Die Frage üer die Ausbildung des Sanitätsperfonals der freiwilligen Keankenpflege und dessen Verwendung führt ebenfalls zu sr interessanten Erörterungen, insbesondere wird dabei n-ben den Pflegern and Pflegerinnen auch die höhere Ausbildung für die Leitung von Ambulanzen ins Auge gefaßt. Ein eingehender Be- richt über die Bildung von Sanitäts- und Evacuations-Colonnen ist von einom Mitgliev des preußischen Central-Comités, Dr. Meyel, verfaßt. Neben verschiedenen deutschen Delegirten ergreift das Wort Dr. Zuber, der Bevollmäcbtigte des französischen Kriegs-Ministers. Dr. Megels Vorsé:läge wegen Vorbereitung und Bereithaltung des Sanitätäperfonals im Frieden, welche zum Theil längst in der Ausfüh- rung begriffen sind, werden sodann allgemein gutgeheißen und bescblossen. An diesen Gegenstand knüpft fih die Berathung der vom Genfer Comité aufgestellten Frage über die Erfahrungen, welche das Rothe Kreuz bisher ‘bei seinem Einschreiten in außerordentlichen Noth- ständen gemacht hat. Die Berichterstatter Pretenderis und Galvani vom Central-Comité in Athen haben den Antrag gestellt, daß die Konferenz den Vereinen die Verpflichtung auferlegen möge, im Frieden bei großen Nothständen schaelle Hülfe zu leisten. Das griechische Gentral-Somité wünscht sogar, daß eine solhe Bestimmung in die künftigen Additional-Artikel der Genfer Konvention aufgenommen werden möchte. Da einige Nationen gegen eine folche Ausdehnung der Wirksamkeit des Rothen Kreuzes sind, andere die Vereinshülf- leiftung bereits mf ein beshränkteres Gebiet zurückgezogen haben, fo entspinnt fi eine tiefgreifende Diskussion. Bei dieser Gelegenheit erbittet fich ver amerikanische Delegirte Judge Sheldon das Wort und entwirst im Namen der Miß Barton ein Bild von der Orga- nisation des seit Lem Beitritt der Vereinigten Staaten zur Genfer Kon- vention dort wieder erftandenon Rothen.Kreuzes und von dessen Friedens- thätigkeit. Das amerifkanische Rothe Kreuz kennt keinen Unter- {ied zwischen Nothftänden des Krieges und des Friedens. Es ist grundsävßlich für beide geshaffen. Ebensowenig kennt es ge- trennte Männer- und Frauenvereine. Der Artikel 2 des Statuts der amerikanischen Naticnal Association of the Bed Oress, welche die Union umfaßt, bestimmt als Zweck: Hülfsleistung in allen Fällen fentliher Noth, welhe dur Krieg, Pestilenz, Feuer, Hungersngth, Uebers&wemmung u. #. w. herbei- geführt find, und ¿war mit Geld, Material, Krankenpflegern oder andexem persönlichen Beistand. Borausgesetzt ist, daß dieje öffent - libe Noth ven dem Central«Comité in Washington als eine nationale anerkannt wird. Die Nationale Association für die ganze Nation, an deren Spiße Miß Barton als Präsidentin steht, zerfällt in einen Council-Board, weder über diz wichtigsten Fragen der Organisation, der Hülfslei¡tungen .u. \. w. entscheidet, und welchem unter Borsiß des Präsident zn der Vereinigten Staaten, alle hohen Würdenträger der Union angehören. Der Ae miteinigen Kolle- gen (Comiutee of trustees) verwaltet das BWermögen ver Nationalen Affsociation. An ihn geben die Gesammteianahmen. Neben dem Council-Board fteht der Execatif-Board von neun Mitgliedern und einem engeren Ausschuß, Central.ezecutif .comittee, von 3 bis 5 Gliedern, worunter ein Sc{ ahßmeister, Diese Exekutiv-Sektion der National-Afjociation ift der stets aktive Faktor. Ihm liegt au die Organisation der State-comittzes, der Landesvereine, in den einzel- nen Staaten ober anderer Zroeigvereine (A8sociate s0cieties) ob. Von diesen Staats- oder Landesvereinen haben si erst cinige, z. B. Louisiana, vollständig organifirt. Sonft find {ie überall no im Werden. Erwägt man, daß eben erst 2 Fahre feit dem Beitritt der Union zar Genfer Konvention verflofien sind, so ist die Ent- wickelung ver National-Association \{chou eine beträchtliche, und die Hilfsmittel, wie sie bei den Ueberschwemmungen des Missisippi zur Verwendung kamen, schon sehr bedeutende. Der Schwerpunkt ihrer Organisation liegt aber darin, daß fie ein Unions- institut is, welhem die Autorität der Regierung und des Kongresses zur Seite steht. Ihr ift au das Symbol des Rothen Kreuzes von dex Regierung ausd rücklickch verlieben. Die State-comittees, Landes- vereine, haben fch ganz in der Weise der National-Afßoliation zu organisiren, Wie hier die höhhften Unionsbeaaxten, bilden bei ihnen die höchsten Landesbeamten: der Governor mit seinem ganzen Stabe den Council-Board u. st. w. Die Landvesvereine haben an den National- verein jährlich Bericht zu erstatten, und in allen wichtigen Fragen Direktiven von ihm zu verlangen. Die National-society erbält Unterstüßung von der Union, und fteht natürliß aub in engster Verbindung mit dem . Kriegs - Sekretariat, Miß Barton, welche so viel dazu beitrug, daß die Kongreßakte für den Beitritt zur Genfer Konvention zu Stande kam, hat mit den ihr zum Theil von der Union bewilligten Mitteln die Organisation des Vereinswesens, an dessen Spitze sie gestellt ist, energisch én die Hand genommen, Die Entwickelung desselben vollzieht si schuell und glückli. Die Friedensthätigkeit des amerifanischen Rothen Kreuzes hat \ich ins- Des auch bei den großen Ucberschwemmungen des Mississippi ewährt,

._In Deutschland is die Frage der Hülfsleistungen in Noth- ständen dcs Friedens ganz nach den Beschlüssen der Berliner

Kowfccenz geregelt. Die Männervereine Haben die Ermächti- guug dazu. No den Statuten oer, Frauenve-eine if für diese die Hülf2ieistung + obligatorisch. Hr. von Holleben vom preußishen Central-Comité béant.agte daher ‘rine Modifikation der von den Herren Berichterstattecn gestellten Anträge dahin, daß von der Konferenz den Verciner,“ des Rothen Kreuzes cine folde Sriedensthätigkeit zwar empfohlen, aber nicht obligatoris{ auf- erlegi werde, daß ferner von der Jnausfihtnahme von Additional- artifeln darüber für die Genfer Konvention ganz abgesehen werde. (Die Genfer Konvention erwähnt bisher die Vereine des Nothen Kreuzes gar nit.) Oberst Tosi aus Rom und Graf Arco aus München sprechen in gleihem Sinne, und es wird eine hiernach lau- tende Nefolution von der Konferenz angenommen. Oberft Tosi spriht dabei den Wunsh aus, daß die Konferenz die außerordentlichen Verdienste der Miß Barton im Dienste der Humanität anerkennen möge, was unter lebhafter Acclamation geschieht. Die Sitzung wurde hierauf vertagt. S

Am Nacuaittage fand die Vorlesung über die Einrichtung von Sa- mazitersulen ftatt, welche Dr. Appia na dem von Professor Esmarh eingesandten Manuskript in französisher Sprache hielt. Sodann seßte Overst Ziegler seine Mittheilungen urd Vorführungen aus dem \chweize- rischen Mititär-Sanitätswesen fort. Unter den zur Vertheilung gekom- menen Dreekschriften befindet fih auch ein Bericht über die Leistungen des transleithaniswen Rothen Kreuzes in Ungarn. Derselbe ift deutsch abgefaßt, wie denn auch der Abgeordnete. des Pester Central-Comités, Hr. Emmerich von Jwoanka, welcher in den Konferenzverhandlungen wiederbolt das Wort nahm, sehr gut deutsch sprab. Die K. K.

österreichisb-ungarishe Regierung wurde durch den K. K. General- Stabsarzt Dr. Wenzel Hoor vom Kriegs-Ministerium vertreten.

Die sechs8te und zugleich die Schlußsißung der Konferenz war die bewegteste und interessanteste von allen, und es war nur zu be- dauern, daß wichtige Gegenstände der Tagcs8ordnung nicht mehr zur Grledigung kamen. Vor Eintritt in dieselbe betrat Miß Barton die Rednerbühne unter allgemeinen Beifalsbezeigungen. Die Präsidentin des amerikanishen Rothen Kreuzes sprach ihre Freude und Genug- thuung darüber aus, daß es ihr vergönnt sei, im Auftrage der Re- gierung der Vereinigten Staaten mit ihren beiden Kollegen aus dem Central-Comité an den Verhandlungen der Konferenz theil- nehmen zu können. Sie knüpfte hieran die eben eingegangene Trauer- kunde von dem Ableben des Schaßsekretärs J. Folger, eines treuen Anhängers des Rothen Kreuzes. Zugleich dankte sie für die all- seitigen Sympathien, welhe dem amerikanishen Mothen Kreuze entgegengetragen worden, das einer raschen und glüd- lien Entwickelung entgegengehe. Nach cinem Blik auf dessen Leistungen lenkte Miß Barton die Aufmerksamkeit der Konferenz auf die bevorstehende Weltausstellung in New-Orleans, welche auch für das Rothe Kreuz von Wichtigkeit zu werden versprehe. Ste lud zur Betheiligung an derselben ein und theilte mit, daß die Trantportkosten für die vom Rothen Kreuz bewirkten Einsendungen von dem Aus- stellungs-Comité getragen werden würden. Die Ünions-Reagterung hat eine Million Dollars für die Au€stellung bewilligt. Präsident Moynier begrüßte die Redneria wiederholt mit Worten des Dankes und der Anerkennung. Graf Sérurier theilte mit, daß das fran- zösisbe Comité die Beschikung der Ausftellung in New-Orleans be- \{lofsen habe.

Die Tagesordnung führte zunäst zum Bericht des Dr. de Landa vom spanischen Rothen Kreuze: Ueber die Mittel zur Feststellung der Identität der Verwundeten und Todten auf dem Schlachtfelde. de Landa wird von Elissen in Paris vertreten. Der dänische General Thomsen, früher Kriegs-Minister, der si ebenfalls sehr éingehend mit der Frage beschäftigt hat, fordert zur Mittheilung der praktischen Erfahrungen auf. Eine Reihe von Rednern meldet sich: Furley (Johanniter), Longmore, Dr. Gurlt, von Martens (Rußland), Tosi (Italien), Sheldon (Amerika), von Mundy (Oesterreich), von Hol- leben (Preußen). Die verschiedensten Anordnungen zur Feststellung der Identität werden mitgetheilt, welde alle keine Garantie geboten haben. Aht Monate nach der Schlacht bei Sadowa hatte noch von 1500 Gefallenex die Identität nicht festgestellt wecden können. Dort sowobl als in späteren Kriegsfällen waren die Identitätémarken von den Soldaten fortgeworfen worden. Es knüpft sich an sie cine aber- gläubishe Todesfurht. Au aksihtliher Austaush kommt vor. Nach einer Schlaht im russis-türkishen Feldzuge hatten von 300 Todten nur 12 die Identitätsmarke behalten. Von deutscher Seite wird auf diesen Mißstand hingewiesen, aber auch die englische Methode, die ganze Bekleiduug des Soldaten, bis auf die kleinen Bestandtheile der Wäsche, mit der Matrikelnummer bei der Cin- kleidung zu versehen, als unpraktisb angegriffen, weil nah Schlachten, oft au vorher, Austausch und Aneignung von fremden Kleidungs- ftücken stattfinden und zu Verwirrungen führen. Longmore ve: sichert dagegen, daß in der englishen Armee seit vielen Jahren k.in einziger Soldat auf dem Sclachtfeld gefallen sei, ohne daß seine Identität festgestellt worden. Tätowirungen in civilisirten Armeen einzuführen, sei unmöglich! (Sheldon hatte ihrer Erwähnung gethan.) Auf cine lange, höchst interessante Diskussion folgte der Beshiuß: 1) die Landesvereiñe sollten auf Einführung der Identitätämarke hinwirken, und 2) die Truppen-Commandeure müßten verpflichtet werden, bei Beseßung eincs feindlichen Landstrihs der Bevölkerung die Straf- bestimmungen kundzugeben, welde für das Berauben von Ver- wundeten und Todten verhängt sind.

Professor Dr. Gurlt vom preußis{en Central-Comité erstattete hierauf den Bericht über die von den nichtkriegführenden Regte- rungen zu erlangende militärärztlide Hülfe. Die daran geknüpften Anträge s{lofsen sich eng an die Beschlüsse der Berliner Konferenz von 1869 an und spracen, wie diese, den Wunsh aus, daß die Art und Weise ciner solchen Hülfeleistung vertragsmäßig festgestellt werde. Hiergegen erboben sich Witersprübe der Regierungsbevollmächtigten von Rußland, Jtalien und Belgien. Professor von Martens formulirie einen Antrag auf Tagesordnung, und wollte die Frage bis zu einer nächsten Konferenz vertagt wissen, weil sie die Revision der Gerfer Konferenz voraussetze. Graf Sérurier gab Namens des franzöfischen Kriegs- und Marine-Ministers die Grklärung ab, daß die von den Regierungen stillshweigend zur Ausführung gebrachten Beschlüsse der Berliner Konferenz festzuhalten seien. In der Diskussion wird, bet den thatsächlichen Mittheilungen über die Verwendung von Militärärzten in den Kriegen von 1870/71 und 1877/78, von dem Obersten Ziegler (Bern) hervorgehoben, wie verschieden die Aufnahme der Schweizer Aerzte im deutschen Lager von derjenigen im französischen gewesen sei, was zu einer lebhaften Replik des Grafen Sérurier Anlaß giebt. Der Antrag des Letzteren: die Konferenz wolle beschließen: die Resolution der Berliner Kon- ferenz ven 1869 zu erneuern, wird \{ließlich mit großer Majorität angenommen. Zunächst wurde über den Antrag von Professor von Martens abgestiment, gegen welchen die deutschen Delegirten ge- \{lofsen stimmten und wobei sie, wie auc sonst sehr oft, von den franzöfischen Delegirten unterstützt wurden.

Die Lagesordneng ward hier vom Präsidenten dur Ankündigung einiger neuen Mittheilungen unterbrohen. Zunächst wurde ein Hand- schreiben Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta verlesen. Jn demselben war über die Art und Weise, in welcher die Konferenz die gewünschte Preis- aufgabe keschlessen, Anerkennung und Dank ausgesprochen. (Es sollen für das beste, neu erfundexe transportable Kranfenzelt 5000 Fr. bewilligt werden.) Zugleich stellt dée Kaiserin für den preisgekrönten Erfinder woch cine goldene Medaille zur Verfügung. Die Konferenz votirt unter lebhaftem Beifall eine telegraphisbe Danksagung.

Präsident Moynier theilt sodann den folgenden, als dringlich einge- brachten ‘Antrag mit, welcher sofort zur Vechandlung kommt: „Dke dritte internationale Konferenz, bet der zwanzigjährigen Erinnerungéfeier der Genfer Konvention wieder in dieser Stadt versammelt, von welGer das Werk des Rothen Kreuzes seinen Ausgang nahm und wo es feine völkerrechtlihe Sanktion erhielt, ectheilt dem Gedanken vollen Beifall, daß zum Gedächtniß daran in Genf ein Denkmal errichtet werde. Díe

Konferenz \priht ferner den Wunsch aus, daß die Central-Comités des Rothen Kreuzes aller Nationen an der Ausfüh.-ung des Denkmals nach dem Modell des Konferenzwitglieds Hrn, Rig;ard Kißling An- theil nehmen.“ Eingebraht it der Antrag vor Dr, R. Hepke

(Pre'Zen), J. Furley (Großbritannien) und unterstüßt von 22 Dele- gir{en der Centralvereine aller Nationen. Darunter: Longmore, Ba- roffio, Miß Clara Barton, Colonel Staffff, von Martens, Tosi, Séruvrier, von Weech, Mappes, von Brünnek, Leonce de Cazenove, v. Dom, Solomons, Sheldon, Thomsen, Haß, Hoor u. \. w. Der Antrag- steller bemerkt mit wenigen Worten, daß der Antrag wobl keiner be- redten Unterstüßung bedürfe. Gescicbtlibe Ereignisse, rettende Thaten, wohlthätige Heilquellen dur@ Denkmäler auszuzeichnen, sei Sitte zu allen Zeiten und bei allen Völkern gewesen. Hier handle es sib um eine rettenade That für die ganze Menschheit, zugleih um eine Pflichterfüllung gegen die Stätte, von welcher aus ein Hei[« quell von unendlichem moralischen Werth entsprungen sei, der jeßt hon als ein gewaltiger Strom sittlider Mat die civilisirte Welt durceile Wer wollte einer solhen Segen®quelle nit ein Denkmal seßen? Er bitte um Genehmigung des Antrags ohne Diskussion. Derselbe wird hierauf durch Afklamation angenommen und seine Ausführung der Delegirtenkommission übertragen. Präsident Movnier spricht im eigenen Namen, wie in demjenigen aller sciner Mit- bürger der Konferenz für den Beschluß seinen Dank aus. Eine leb- hafte Diskusfion erhebt sich bei dem folgenden Punkte der Tagesord- nung, welcher den Mißbrauch betrifft, der mit dem Symbol des Rothen Kreuzes sowohl auf den Schlachtfeldern, als auch im Frieden, und. hier in den mannigfaltigsten Formen, getrieben wird. Bericbterstatter ist Hr. Sigart vom belgischen Centralcomité gewefen. Er bean- tragte: die Konferenz wolle den Wunsch aus\prech{en, daß in allen Staaten, welche der Genfer Konvention angehören, die Regierung die Vereine vom Rothen Kreuz als gemeinnüßige Institute \{ütßzen und geseßlihe Maßnahmen ergreifen möge, um die Nachtheile, welche denselben aus dem Mißbrauch ihres Symbols erwachsen, zu verhüten. In der Diskussion konstatirt Graf Sérurier, daß man in Frankreich zum Schutz polizeilich vorgehen könne, und daß diefer Weg ausreiche. Hr. von Holl ben weist darauf hin, daß auf dem S{blachtfeld und im Kriege überhaupt die Uniform und eine bestimmte Ordenstracht die Organe der freiwilligen Krankenpflege am besten {ützze, daß der

Mißbrauch der Armbinde mit dem Rothen Kreuz dazu geführt habe,

diese bei den legitimen Organen mißliebig zu machen. Jn Deutsch- land sei die Uniform eingeführt, auch über die Tracht der Kranken- pflogerinnen Bestimmung getroffen. Hr. von Martens will nit nur polizeilihe Maßnahmen getroffen wissen, sondern die Vergehen gegen das Symbol des Rothen Kreuzes auch" geseßlich Feahndet haben, und soll die Konferenz den Wunsch aussprechen, daß dies in den Gesetz- gebungen der einzelnen Staaten vorgesehen werde. Dr. Hepke mat deshalb auf die Schwierigkeiten aufmerksam, welhe der Aus- führung eines allgemeinen geselichen Scbutzes hier entgegens stehen. Son die diplomatishen Konferenzen von 1868 haben darauf hingewiesen, daß solche s\trafrehtlibhe Bestimmungen nicht in völkerrectliße Verträge gebören. Andererseits wäre die Frage, ob ohne Zustimmung der Kontrahenten der Genfer Konven- tion das Symbol derselben zum Gegenstand von gesctlichen Bestim- mungen in einem Staate gemacht werden könne, welce in cinem an- deren keine Geltung hätten, bisher nicht bejahend beantwortet worden. In Deutschland im Gegentheil negativ. Die Klagen über die Miß- stände sind hier aber nit weniger groß, als wo anders. Der Redner

ermähnt, daß ihm so eben noch aus Hamburg cin soldber Beschwerdes--

fall zugegangen sei. (Ein Industrieller hatte cine Marke mit dem Rothen Kreuze im weißen Felde als Waarenzeichen für Wein, Bier und Spirituosen auf Grund des Markenscußzgeseßes beim Ham- burger Landgericht cintragen lassen, und erstritt die Bestrafung eines anderen Kaufmanns, welcher ein gleibes Etikett für seine Liqueure zur Anwendung brachte.) Beschlossen wurde von der Konferenz die obige Resolution mit dem von Martens\cchen Zusaß. Präsident Moyntier {lug nunmehr bei der sehr vorgerückten Zeit den

Schluß der Verhandlungen der Konferenz .vor, welcher auch genehmigt:

wurde, da die ODelegirtenkommission noch die abscließenden Ar- beiten in einer letzten Sißung vorzunehmen hatte. Diese Kommis- fion hat für die nächste internationale Konferenz Karlsruhe in Aus- fiht genommen, von wo, wie aus München und Washington Einladungen ergangen waren. Am Abend des 6. September fand im „Hôtel National“ das vom Staate Genf der interationalen Konferenz gegebene Bankett statt, bei welhem der Kantons- Präsident Hr. Gavard präsidirte und auf die Souv-räne aller derjenigen Staaten, welche durch Reaierungsdelegirte in Genf vertreten waren, einen Toast ausbrachte. Die Mitglieder der Konferenz haben si in den Gefellshaftskreisen Genfs der herzlihsten Aufnahme zu erfreuen gehabt und sind ihnen Aufmerksamkeiten aller Art in den wohl- thuendsten Formen erwiesen worden.

Wenige Tage nah dem Schlusse der Konferenz is der Text der Beschlüsse derselben von dem internationalen Comité an die Dele- girten und an die Landesvereine mitgetheilt worden. Der Drutck der Berhandlungen, welche nicht stenographirt worden sind, wird erst

nah geraumer Zeit erfolgen können, da die Feststellung des französi:

schen Textes von den Rednern selbst erfolgen muß.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Band LIII, Heft 1. Jnhalt: Rückblide auf Staat und Heer in Bayern. Erinnerungen an die leßte Campagne Friedrich des Großen. Die Verwendung der napoleonischen Kavallerie in den Feldzügen 1805—6—7 im Vergleich zum Gebrauch der fridericianischen im 7 jährigen Kriege. Die neuen Gefehtsformen der Infanterie in Frankreih und unsere Manövertaktik. Umschau in der Militär- Literatur. Verzeichniß der neu erschienenen Bücher und der größeren, in den militärischen Zeitschriften des JIn- und Auslandes enthaltenen Aufsätze. (T. Quartal 1884.)

Unteroffizier - Zeitung. Nr. 41. Inhalt: Vater- ländishe und geschihtlihe Haupt - Gedenktage. Aus alten Pa- pieren. 11. Militärishe Mittheilungen. Ueber den Werth von Entfernungs- (Gewalt-) Nitten im Allgemeinen und ein Ritt der Offiziere des Jekaterinoslawschen 10. Dragoner-Regiments von Bjelostok (Bjalystok) nach Warschau. Lose Blätter. Vakanzen füc Militäranwärter. Das Eiserne Kreuz.

Die Sparkasse. Nr. 62. Jnhalt: Verwaltungs- ergebnisse der einzelnen Sparkassen in Westdeuts{chland. Die bayerischen Sparkassen 1882, Das sähsishe Sparkassenwesen von 1821—1881. Zum Vergleich der Schulsparkassen in Deutschland und Frankreich. Die Sparkasse zu Dresden, Bericht des K. K. österreichishen Postsparkassen-Amtes. Geld-, Bank- und Börsen- Nachrichten: Die Finanzen der Großstaaten. Kündigung der latei- nischen Münzunion. Preußishe Staats\chuldsheine. Die Bedeutung der Zinfeszinsen. Versiherungswesen: Zur Verstaatlichung. Die Versicerungssumme als Norm zur Brandschaden-Regulirung, Die Ausdehnung der Lebensversiherung in Deutschland. Juristisches: Provisionen der Grundftücks- und Hypothekenmakler. Vermengung. fremden Geldes mit dem eigenen. Literatur: Geschichte des Zins- fußes in Deutschland von Dr. Kahn. Fürs Haus. Von der Börse. Annoncen. Í

Süddeutsbes Bank- und Handels-Blatt. .Nr. 41. Inhalt: Unsere Landwirthschaft. Der Kredit im Geschäftslehen. Errichtung einer ftaatlih geleiteten Mobiliarbrand-Versicherungs- Anstalt in Bayern. Eine interessante Neuheit auf statistischem Gebiete. Aufruf 2c. Finanzielle, Handels- und Versicherungs-

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ubba ationen Aufgebote, Vor- s dani u. dergl.

6053] Aufgebot.

Antrag des Regierungs-Raths Kuntze in M als Bevollmädtigter der Erben der l, verwittweten Frau BVürgermeister Langheim d des Klostersynkikus Selt ebendaselbst als ridtlih bestellter Kurator des erblindeten Fräu- ins Margarethe Elisabeth Langheim in Shle€- iq, werden der etwaige Inhaber der angeblich ver- E gegangenen, laut Agnitionsakte vom 1. März 3% dem wail. Bürgermeister Caspar (Conrad Lang- ou in Eckernförde zugefallenen Obligation von d T, R. 1819, aus welcher auf dem in der Ge- jcinde Hostrup belegenen, der Lehnsgrafschaft cackenburg gehörigen und im Schuld- und Pfand- \cotokoll der Tonder-, Hoyer- und Schlux-Harden Sm, VII, Fol. 126 aufgeführten Hofe „Sollwig- f* c. pert, für den oben genannten wail. Bürger- R cister Langheim eine Hypothek von 4800 Thlr. 1m, dän. R.-M. jeßt 10800 6 eingetragen teht, wie, mit Ausnahme der Antragsteller, alle Die- nigen, welche aus der erwähnten Urkunde Ansprüche h haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Mhâtestens in dem auf : Montag, den 15. Dezember d. J.,, E Bormittags 10 Uhr, Änberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich- Mieten Gericht anzumelden bezw. die Urkunde vorzu- gen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos und die der Mnmeldung bedürfenden, aber niht angemeldeten sprüche daran werden für erlofchen erklärt werden. S Tondern, den 7. Oktober 1884. : M Königliches Amtsgericht , 11. Abtheilung. Martens.

A 6054] Aufgebot. S Das Aufgebot der nachbenannten Grundstücke ist M iggenden Personen beantragt: S 1) Johann Georg Schleicher in Büchenberg 1, 247 aselbst, . L ») Wittwe des Hartmann Will das., Kunigunde, O 93a, H. 229, S 3) Johann Georg Raab das. k. 415/231 a., M 6/23la, M 1) Wittwe des Nicolaus Hartung, Flora, daf. A 25,

E 5) Konrad Mahr das. 1/5 von E. 398/179, 399/179, 0/179, 401/179, 179 b., 179 c. das, S 6) Anna Christine, Helene, Friedrih Helfenbein n Cassel, unter Vormundschaft des Philipp Richard Mind Heinrich Kirchhoff das. 2/5 von den Grundstücken mter d,

7) Clisabeth, Johannes und Anton Herbert in Wiühenberg D, 16, H. 72, M. 28/16, 29/16 das,

s) Karl und Peter Becker das. H. 239 daf,

9) Maria Belz daf. D. 112 daf.,

10) Amalie Helfenbein das. E. 28 das. und D. 170

D), S 11) Gottfried Hahn daf. H. 221 und è{ von J. 53/7 Amd an J, 54/7 daf, [1 poler Helfrih und Frau, geb. Schütz, das. F Da Mi 13) Wittwe Benedicta Hillenbrand, geb. Belz, daf. R 131/20, 132/20, 133/21, 134/21, H. 217 daf., 14) Johann Georg Kreß das. E. 207 daf., 15) Valentin Auth in Wildfleckten D. 117, D. 125, 26, G. 103 in Büchenberg, 16) Wilhelm Diegelmann in Zillbach 6. 39 Jühenberg, 17) Martin Krack in Niederkalbah und ‘Frau, b, Dehler, A, 58 daf, 18) Franz Faust und Frau, geb. Muth, das. M 145, B. 119, G. 29 das., M 19) Wendelin Larbig daj. 6. 18 a. das, 29) Bernardin Sauer und Frau, geb. Albinger, M. ‘e an E, 68 daf., 221) Wittwe des Johann Joseph Kempf, geb. Wwüfer, D Le D, 52) Wittwe des Bonaventura Möller, Kathar., 0 h, Herbert, D O. O Dal, [F 43) Martin Kra, Vinantius, Mathias, Albanus, cas, Katharina, Veronika Kra, Niederkalbach, A 2d, G. 11, H, 3, 4) Magnus Gärtner das. und Frau, geb. Weß, \ 6, 35 und 37 das,, 9) Elisabeth Weß das. 6. 33 das., 26 branz Faust, Bonaventura Möller und Nico- Mus Leibold da. B. 184 dä, : p Ferdinand Kreß und Martin Krack daf. L, 18

4 9) Hcinrih Möller und Franz Möller daf. 6. 21

Bonnert das. E. 36 das., r Auth, b. Joabim Auth, ec. Ve- zu.2 Theilen, in Niederkalbach, D. 1

(5 p Dittwe des Hartmann Neuland daf. K. 34/5, V Rudolf Fuchs in Hattenhof F von (G. 39/13 dherer Theil von Chr. Frohnapfel das. und Nad B. 18, 47, E. 41 Hattenhof. mb em der 10jährige ununterbrohene Eigen- lde iv nachgewiesen ist, werden alle Diejenigen, Pte solpren Grundstliden zu haben glauben, T6 , 01 n Dezember 1884, Morgens 10 Uhr, je Lee widrigenfalls nah Ablauf der Frist h eine de Vesiger als Eigenthümer im Grund- legende an werden wird, und der die ihm h ius Anmeldung unterlassende Berechtigte er ur feine Ansprüche gegen jeden Dritten, des n redliben Glauben an die Richtig- tuögen Grundbuchs das oben getahte Grund- bis erwirbt, nit mehr geltend machen kann, Bit gus ein Vorzugöreht gegenüber Den- ‘. deren Rechte in Folge der innerhalb der

), verliert.

‘uhof, den 9, Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Dr. Leppin.

1 geseßten Frist erfolgten Anm-ldung eingetragen |

[46411] Aufgebot.

Der in der NawWlaßsache der Philipp Feldmann V. Wwe. zu Griesheim bestellte Vormund Hellwig Engel III. von Griesheim hat das Aufgebot:

1) des auf den Namen der Philipp Feldmann V. Wuwe. aus Griesheim lautenden Sparkassen- buchs über 1248 M,

2) des auf den Namen der Anna Barbara Feld- marn lautenden Sparkassenbuh8s Nr. 126 über 30 A 56 S,

3) des auf den Namen der Elisabetha Feldmann Lee Sparkassenbuch3 Nr. 127 über 34 M

6 welche verloren gegangen sind, beantragt. Der JIn- haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 22. Dezember 1884,

Vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rebte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunden erfolaen wird.

Darmstadt, den 13. Oktober 1884. Großherzoglihes Amtsgeriht Darmstadt. 11.

Geilfus, Malzahn.

[45861] Edict, _Vom k. k. Kreisgerihte in Przemys[ (in Galizien, Kaiserthum Oesterrei) wird bekannt gemacht, daß Wilhelm Fürst Nadziwill am 25. Januar 1883 zu Niktowice in Galizien kinderlos und ohne Hinter- lassung ciner letztwilligen Anordnung gestorben sei.

Da diesem Gerichte unbekannt ift, ob und welchen Personen auf seine Verlassenschaft ein Erbrecht zu- stehe, so werden ale Diejenigen, welche hierauf aus was immer für einem Rechtégrunde Anspruch zu macben gedenken, aufgefordert, ihr Erbreht binnen Einem Jahre, von dem unten geschten Tage gerechuet, bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrehtes ihre Erbserklä- rung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft, für welhe inzwishen Sigismund Dembowski als Verlassenschafts8-Curator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und thren Erbs- rechtstitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Ver- lassenschaft aber, oder wenn stich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erb- los eingezogen würde.

Vom k. k. Kreisgerichte Przemysl, den 24. September 1884,

[46060]

Auf zulässige Anträge des Acker8manns Heinrich Faasch zu Dassow, als Besitzers des dortigen Grund- sttüds Nr. 13 mit Zubehör von 1324,36 a oder 6109 [ JNutben in altem Maaß (davon 43 [Ruthen Haus und Hofplaß und 113 Ruthen Garten Nr. 19,- 20 der Charte, 75 [Ruthen Bauplayz Nr. 171 der Charte, 5878 Ruthen Ader incl. Wiesenpläße und Unbrauchbar Nr. 420, 421, ex 422, ex 423 der Charte), sowie der Ehefrau des Schnei- ders Johann Screep, Elisabeth, gebornen Prager, daselbst, als Besißerin des Grundstücks Nr. 53a. mit Zubehör von 11,66 a oder 534 Ruthen in altem Maaß (davon 53 [Ruthen Hausplaß und Garten vor dem Hause ex Nr. 72 der Charte, 13 [Ruthen Garten und Weg ex 257 der Charte, 35 [Ruthen Garten im Bruch ex 311 der Charte) wird hierdurch ein Aufgebotstermin angeseßt zu Dassow auf den 17, Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, und werden Alle, welche Widerspruchsrehte gegen die Verlassung dieser Grundstücke auf die bezüglichen Antragsteller und Alle, welche an dieselben Grund- stücke dingliche Ansprüche oder Privilegien nicht ding- liber Rechte, welche na bisherigen, aber nicht nah den neuen Rechtsgrundsäßen einen Vorzug vor den in die Grund- und Hypothekenbücher eingetragenen Pösten gewähren, geltend machen können, zweck8s Niederlegung und Eröffnung solher Bücher für die vorbezeichneten Grundstücke in Grundlage des neunten Buchs der Civilprozeßordnung und der landesherr- liden Genehmigung der Anwendung des Gesetzes vom 2. Januar 1854 auf den Flecken Dassow vom 6. Juli 1858 aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, unter dem, wenn die Anmeldung unterbleibt, eknitretenden Rechtsnachtheile der Verlassung der Grundstücke auf die bezüaglihen Antragsteller, beziehungsweise des Ausschlufses von der Eintragung in die Grund- und Hypothekenbücber.

Grevesmühlen, am 9. Oktober 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.

46073]

j In dem Aufgebotsverfahren, betr. die Löschung der im General-Währschafts- und Hypothekenbuch von Fulda Bd. IX. Bl. 397 eingetragenen 4100 Gulden Kaufgeldsrest zu Gunsten der Caspar Erbs Wittwe, Maria Josepha, geb. Joeckel, in Fulda, sind die unbekannten Rechtsnachfolger des Leihhaus- Inspektors Franz Carl Erb von Fulda mit ibren Ansprüchen betreffs gedahter Post dvurch Urtheil vom 7. Dktober 1884 ausgeschlossen und ist die Post in Hinsicht ihrer etwaigen Ansprüche für löschungs- fähig erklärt worden.

Fulda, am 10. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3. Veröffentlicht: Der Gerichts\chreiber.

[46076] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Ackermannes Gerhard Her- mann Ernsting zu Catenhorn und des Kötters Anton Sünker zu Wellbergen erkennt das König- liche Amtsgericht zu Rheine für Recht :

1) Die unbekannten Berechtigten zu der Band 66 Blait 3 Grundbuches Rheine links der Ems cein- getragenen, wie folgt lautenden Poft :

Nr. 1. Einhundert zwanzig zwei Ntblr. Act Gutegroscen, wofür der Kötter Joh. Bh. Puls zu Katenhorn seinen minderjährigen Kindern erster Che, Namens Anna Maria Christina, Anna Maria, Joh, Bernh. und Maria Katha-

rina Puls, vermöge der geri{tlichen Uckunde vom 13. September 1817 als den Antheil der- selben an das dem ersteren belassene Pekulium unter Verunterpfändung seines Antheils an das xraedium Sicherheit gestellt hat. Eingetragen für die vorgedachten minorennen Puls ex de- creto v. 6, Oktbr. 1817, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post biermit au8ges{lossen. 2) Die Kosten des Verfahrens werden den An- tragstellern zur Last gelegt. Bon Recbts Wegen.

9iheine, den 30. September 1884. Königliches Amtsgericht.

[46069] Jm Namen des Königs!

In der Johanna Reimuß’shen Aufgebotssache von Portshweiten erkennt das Königliche Amte- gerisht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Necht:

1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprü@&n auf die im Grundbuhe von Porishweiten Nr. 21 Abth. 111. Nr. 1 für die Geschwister Anna Elisabeth, Johann und Anton Drosscl eingetragene Hypothekenpost von 54 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. Muttererbtheil aus- ges{lofssen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin zur Last gelegt.

Verkündet am 30, September 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

(46085) Oeffentliche Zustellung. i

Die Erben und Rechtsnachfolger der zu Barmen verstorbenen Wittwe Gottfried Albert Wever, nämlich:

1) des Maschinenfabrikanten Albert Wever in

Barmen;

2) der Rentnerin Wittwe Robert Wülfing, Emma, geborene Wever in Elberfeld ;

3) des Kaufmannes Paul Bredt in Barmen für sih und als Vormund seiner 5 minderjährigen Kiñder aus der Che mit der verlebten Emma, geborene Wülfing, nämlich: Emma, Alice, Paul, Adda und Adolf Bredt;

4) der Cheleute Landrath Eduard Frowein und Johanne, geborene Wülfing in Wesel ;

5) Cheleute Fabrikdirektor Richard Roth und Selma, geborene Wülfing in Düsseldorf,

vertreten dur den zu Barmen wohnenden Rechtsanwalt Kranz,

lagen gegen den Wirthen August Fink, früher in Barmen, Oberdörnerstraße und resp. Mohrenstraße wohnhaft, nun aber ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort , Beklagten ;

wegen rücständiger Wohnungsmiethe aus der Zeit vom 1, Mai 1882 ab bis dahin 1883,

mit dem Antrage:

Königliches Amtsgeriht wolle das erlassene Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklärend den Beklagten verurtheilen, den Klägern 130 A nebst 6/9 Zinsen und die Kosten zu zahlen; wolle au die Königlihe Regierungéhauptkasse in Düsseldorf anweisen, die bei ihr am 15. November 1882 VIII E. J, Nr. 3341 zur Vollziehung des Arrest- befehls hiesigen Königlichen Amtsgerichts in Sachen der Kläger gegen Beklagten vom 31, Oktober 1882 hinterlegten 100 4, die vorab auf der Gerichts- schreiberei hiesigen Königlichen Amtgerichts seitens der Kläger durch den Mitkläger Albert Wever hinter- legt waren, und darauf vom Königlichen Amtsgericht an jene Hinterlegungsftelle einges{ickt sind, an den Mitkläger Albert Werer nebst den Depositalzinsen zurücfzuzahlen ;

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Barmen auf

den 9. Dezember 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Barmen, den 30, September 1884.

(L. 8.) Kopp,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [46091] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Louise Maliß, geb. Braun, zu Char- lottenburg, vertreten durch den Justiz-Rath von Massenbay in Braunsberg, klagt gegen den Kom- missionär Wilhelm Mali in Saalfeld i. Ostpr. wegen Ehebruchs, Nichtgewährung des Unterhalts und unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage, das Band der Che zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die exste Civillammer des König- lichen Landgerichts zu Braunsberg auf den 19, Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mutschmann,

Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46095]

In Sachen der Ehefrau des Fuhrmanns Gustav Hensel, Marie, geb. Gutheil, hieselbst, Klägerin, wider deren genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Chescheidung, ist nah Beendigung der Beweisaufnahme zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 12, Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Herzoglichen Land- gerichts bierselbst bestimmt, zu welchem Beklagter damit öffentli geladen wird.

Braunschweig, den 11. Oktober 1884.

E A, Rautmann, Gerichtsshreiber Herzoglichen Landgertchts.

(46079) Oeffentkiche Zustellung. Die Augustine Dire, Chefrau von Joseph Ludwig Zehringer, Rebmann, und der Letztere, beide

in Diedolshausen wohnhaft, zum Armenrechte zuge- lassen, vertreten durch Rechtéanwalt Ronrer in Colmar, flagen gegen den Johann Baptist Desi- derius Simon, Müller in Bambervillé, und Kon- forten, wegen Unrichtigkeit der unterm 14. Oktober 1875 und 14. Januar 1878 durch Notar Petit- demange geführten Liquidationsverhandlungen mit dem Antrage auf R-«ktifikation der Liquidation und Verurtheilung der Beklagten zur Herausgabe eines Vermächtnisses von 5600 # nebst Zinsen dieses Betrages vom Klagetage an und Tragung der Kosten des Rechtsstreits, und laden den Beklagten Simon zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Abthlg. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf

den 3. Februar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der com. Landgerichtssekretär. Braun.

[46092] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Steinjeßzers Wilhelm Lange, Louise, geborene Brandt, zu Croppenstedt, vertreten durch den Rechtsanwalt Ruhnke zu Halberstadt, klagt gegen ihren Chemann, den Steinießer Wil- helm Lange aus Groeningen, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen bösliher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II1. Civilfammer des Königlichen Landgerich1s zu Halberstadt auf ]

den 26. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug aus der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 13. Oktober 1884.

Ritter,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46093] Oeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Albert Maiberg, Alwine, geborene Hermes, zu Halberstadt , vertreten durh den Rechtsanwalt Frorath daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, den Arbeiter Aibert Maiberg, früher ebendaselbft, z. Z. in unbekannter Abwesenheit, wegen bötlicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chetrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf

den 26. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedach1en Gerichte zugelassenen Anwalt zu besteUen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diescr Auszug aus der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 11. Oktober 1884.

Ricter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46087] Oeffentliche Zustellung.

Die Heiligenpflege Hechingen, vertreten durch den Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeiunde zu Hechingen Klägerin ver- treten durch den Rechtsanwalt Senn zu Hechingen Tlagt gegen E /

1) die Wittwe Bernhard Hirt, Weber, Franziska,

geb. Schneckenburger, aus Wilflingen,

2) deren minderjährige Kinder: Hermann, Michael und Susanne Hirt, vertreten durch deren Vor- mund, Lehrer Konrad Rapp von da,

3) das minderjährige Kind der verstorbenen Ebe- frau Engelbert Käppeler, Christine, geb. Hirt, Namens: Theresia Käppeler, vertreten dur seinen genannten Vater als Gewalthaber und gesetztihen Vormund,

4) den genannten Engelbert Käppeler aus Hundcr- singen, zuleßt wohnhaft in Wilflingen, jeßt mit unbekanntem Aufenthalte, angeblih in Amerika abwesend Beklagte

aus Schuld- und Pfandverschreibung vom 28. Iult 1868 mit dem Antrage : | : die Beklagten zu verurtheilen, und zwar die Beklagten sub 1 und 2 sowohl für ic, als auch als Erben der verstorbenen Conrad, Martin und Friedri Hirt, die Beklagte zu 3 einmal als Miterbin des Martin und Friedrich Hirt, sodann gemeinschaftlich mit dem Bes klagten sub 4 als Ecben der verstorbenen Christine Hirt zu dulden und cinzuwilligen, daß die Klägerin rücksichtlid ihres Guthabens von 1300 Fl. = 2228 46 58 S nebst 5 9/6 Zinsen daraus scit dem 22, Juli 1883 aus der Schuld- und Pfandverschreibung des ver- storbenen Webers Bernhard Hirt aus Wilflingen vom 28. Juli 1868 ihre Befriedigung aus nahstehenden, ihr für ge- dachtes Guthaben verpfändeten Grundstücken der Gemarkung Wilflingen, nämli:

Parzelle Nr. 151, 2707/1, 2707/2, 2685, 2683, 2693, 2694, 2697, 2696, 2692, 2691, 2679, 2704 und 2690

suche; i O daß Klägerin insbesondere bere{tigt sei, die Zwangsversteigerung dieser Grundftücke zu be- antragen und zu betreiben und aus dem Erlöse derselben für ihr Guthaben von 2228 4 58 8 nebst 50/6 Zinsen daraus seit dem 22. Juli 1883 für die Kosten dieses Prozesses, fo wie die Kosten des Zwangsêvollstreckungsverfahrens fich befriedige; 4 ; L

das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung

für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des

Königlichen Landgerichts zu Hechingen auf

den 8. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen.