1927 / 241 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

t R E A IOIE r E E e C n B S L A 2M U a N A BIS Be D: Ie TELE Err E P ES

E C E R D

Ì

anze Politik zurückwirken und besonders nahteilig auf die Bestrebungen für die Besreiung der Rheinlande. (Lebhafte ZU- stimmung links.) :

Abg. Ladendorsf (Wirtschaftl. Vereinig. von den Kommunisten mit dem Zuruf: „Es lebe die Mietspreiserhöhung:“ empfangen) erklärt, er erkenne der Staatsregierung das Recht zu, Zur die Achtung der Farben Shwarz-Rot-Gold einzutreten. Der

eg der Notverordnung zu diesem Zwecke sei aber ein falscher. Er vertrage sich niht mit dem Prinzip demokratisher Selbst- verwaltung. Schwarz-Weiß-Rot würde nie zum alten Eisen gestellt werden. Ganz entschieden lege die Wirtschaftlihe Ber- einigung Verwahrung dagegen ein, daß die Ee Regierung wegen der Farbenangelegendeiten einen Boykott gegen wirtschaft- lihe Unternehmungen einrichtete. Es sei nicht Aufgabe einer Staatsregierung, sih darum zu bekümmern, ob ein Hotel Shwacgz- Weiß-Rot oder eine Auslandsfahne zeige. Das sei ein Eingriff in die Privatwirtschaft. (Sehr richtig! rechts.) Und Ober- bürgermeister Böß habe nicht gerade eine glücklihe Rolle bei dieser Angelegenheit gespielt. Mit der beantragten Aus|huß- überweisung der Flaggenverordnung seien seine Parteifreunde einverstanden.

Abg. Vo ß (Völk) stattet untex Gelächter dexr Linken dem

Ministerpräsidenten seinen Dank für die Notverordnung ab, weil dadurch die Liebe zu Shwarz-Weiß-Rot gestiegen sei. Wieder ein- mal werde dadurch der abgrcundtiefe Unterschied zwischen Schwarz- Weiß-Rot und Schwarz-Rot-Gold dargetan. Das könnten die Völkischen als Aktivposten buchen. (Zuruf bei den Kommunisten: Sie Esel haben ja keine Ahnung von Buchführung. Präsident Bartels erteilt dem Abg. Golke |Komm.] einen Ordnungsruf.) Die Tatsache, daß die Notverordnung nux mit einer Stimme Mehr- Heit angenommen sei, zeige, wie die Parteien des Hauses dazu tehen. Die Notverordnung hätte überhaupt keine Mehrheit im Ständigen Ausschuß gefunden, wenn niht das Zentrum zwei vat: Sitze den Sozialdemokraten überlassen hätte. Dies sei für as Zentrum bezeichnend, das, sobald es das Reichsshulgesey und das Konkordat erreicht habe, den Deutshnationalen im Reiche seine alte Schulter und seinen s{chwarzen Rücken zeigen werde. (Gelächter)

Abg. Seelmann (D. Nat.) bedauert das niedrige Niveau, auf dem die Rede des Abg. Leinert gestanden habe, und erklärt weiter, Schwarz-Weiß-Rot sei ebensogut verankert in der Ver- assung wie Schwarz-Rot-Gold. Staatssekretär Abega, der im (usschuß die Vorlage verteidigt habe, habe selbst noch Schwarz- Weiß-Rot geflaggt, als wir Hindenburgwahl hatten. (Widerspruch links.) Durch die Verordnung habe man unzulässig in die Selbst- verwaltung eingegriffen; s{hließlich könne man mit der gleichen Begründung bestinmen, die Wahl des Bürgermeisters sei Sache dex allgemeinen Landesverwaltung, Eine positive a könne für das Land nicht erlassen werden dahin, daß die Reichs- arben gezeigt werden müssen. Die rehtlichen Vorausseßungen ür den Erlaß einer Notverordnung hätten völlig gefehlt. Es ei weder die öffentlihe Ordnung in Gefahr gewejen, noch habe ein gewöhnlicher Notstand vorgelegen. Durh diese Art der Gejeßesmacherei mache man die ganze Verfassung tot. Ein un- erhörter Vorgang aber sei es, daß zwei Sozialdemokraten zu Stimmberechtigten für das Zentrum gemacht seien, da ci a tene im Ständigen Ausschuß fehlten. Ein solches

erfahren, weil man glaube, die Macht in Händen zu haben, sei auf das schärssie abzulehnen. Die Deutshnationale Partei lebe der festen Zuversicht, daß einst wieder die shwarz-weiß-rote Fahne über einem glücklihen Deutschland wehe.

Abg. Leinert (Soz.) erwidert, dex Abg. Seelmann habe mit seinen juristishen Ausführungen nux die Niederlage seiner Partei in der Sache selbst verdecken wollen. Seine Fnterpretation der Geschäftsordnung sei auch nicht richtig. Die Fraktion hätte Anspruch auf Vertretung im Ausshuß nach ihrer Stärke. Der Ständige Ausshuß bestehe aus 29 Mitgliedern, die nach dem Verhältniswahlveht verteilt würden. Den Fraktionen sei aus- drüdlih das Recht gegeben, Sive an andere Fraktionen ab- dutreten.

Die Verordnung wird dem Verfassungsausshuß über- wiesen.

Freitag 11 Uhr: Besoldungs8orduung.

Schluß gegen 19 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags ist für Dienstag, den 18. Oktober, 14 Uhr, zu einex Sipung einberufen worden, um die Dispositionen für die am Dienstag beginnende Plenartagung des Reichsiags zu treffen. Auf derx Tagesordnung der ersten Sißung am 18. Oktober steht als erster Gegenstand zux Beratung das Reichs\chulgeseß, ferner die Beratung des Antrags, betreffend Saargängerunterstübungen, sowie die ersten Beratungen der Ent- würfe über den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frank- xeich über die Festseßung der Grenze, über das Luftverkehrs- abkommen zwishen dem Deutschen Reih und dem Königreich W&talien, betreffend das Uebereinkommen und Statut über die nternationale Recht8ordnung dexr Seehäfen, betreffend Ueber- einkommen und Statut über die internationale Rechts8ordnung der Eisenbahnen, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecke der Warthe und den Verkehr auf diesex Strecke und schließlih Über das Lusftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien. i

Der Reichstagsausschuß für die Strafurechts- reform hatte durch seinen Vorsipenden, Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.), verschiedene Sachverständige eingeladen, sich zu zwei pringipiellen Fragen zu äußern, nämlih daxüber, ob es sich empfehle, die Altersgrenze der Strafmündigkeit vom 14. auf das 16. Lebensjahr zu erhöhen, und ob es notwendig oder gerechtfertigt ei, für die Strafverantwortlichkeit noch eine besondere Alters= \tufe zwischen 18 und 20 Fahren zu bilden. Zur Einleitung gab cx Vorsißende, Abg. D. Dr. Kahl, einen kurzen Ueberblick über den Stand der Verhandlungen im Ausschuß, dem sich als Bericht- w. Mitberichterstattex die Abgg. Lohmann (D. Nat.) und aenger (Soz.) zu Ausführungen über diesen Fragen- kfomplex anschlossen. Der erste Sachverständige, Professor Dr. von Düring von der Universität Frankfurt am Main, dessen Spezialfah Heilpädagogik ist, stellie sich laut Bericht des Nah- rihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu Beginn seines Referats als Leiter einer Anstalt vor, in die Jugendliche von 14 bis 18 Fahren, und tar zum größten Teil vom Jugend- geriht und der Fürsorge oder aus dem Gefängnis eingeliefert werden. Diese Fugendlihen habe erx längere Zett, 6bis 18 Monate, betreuen können. Deshalb habe ex Gelegenheit, die Psychologie dex Jugendlichen nicht nux als A souderv auch al3 Pädagoge u studieren. Der Redner sprach si kategorish für die Herauf- eung der Strafmündigkeit aus. Zunächst sei bei der unter n Kriegs- und O nen zurüdckgebliebenen Ent- wicklung niht das Kalenderjahr, sondern der tatsählihe Stand dex körperlihen und geistigen Entwicklung allein maßgebend. Ein großer Teil der straffälligen Fugendlichen sei intellektuell nit auf der Höhe. Der leihte Schwvachsinn sei unter ihnen er- hreckend weit verbreitet. Weitaus der größte Teil der straf- älligen Jugend sei „schwer erziehbar“, ein Wort, das der „Psychopathie“ vorzuziehen sei. Jn Hamburg Heim, in das gefährdete Mädchen von derx werden. Als man die Anormalen trennen wollte, habe si heraus8- zwei Prozent normal waren!

ezeichnung Hestehe ein Straße eingeliefert von den Normalen

gestelli, daß nur

Die Zahl der rFugendlichen, die für ihre Handlungen wirklich ver- antwortlih gemacht werden können, sei sehr klein. Die meisten sogenannten Psychopaten seien Produkte ungünstiger Milieu- verhältnisse, die meisten {wer Erziehbaren Produkte s{lechter Erziehung. Kinder, die aus solchem Milieu kämen, könnten gar nicht verantwortlich sein. Die hätten Kenntnis von der Straf- barkeit ihrer Handlungen, aber es fehle ihnen unbedingt die Erkenntnis, d. h. die Ueberzeugung zur Verpflihtung zu sozialem Verhalten. Die Pubertätszeit nennt der Sachverständige eine „normale Anomalie“. Himmelhohjauchzend zu Tode betrübt. Berade in den Fahren der Pubertätsentwicklung sehe man au

das Auftreten bestimmter geistiger Störungen. Manchmal set es geradezu unmöglich, zu entscheiden, ob es sich um eine „Jugend- eselei“ oder um Symptome einer beginnenden Krankheit handele. Gerade das Fugendirresein biete in seinem Beginn so manche Züge, die man bei Jugendlichen in der Pubertätszeit beobachten fönne. Der Sachverständige lehnt deshalb für die qroße Masse der kriminell gewordenen Fuaendlichen sowohl das vierzehnte wie das sehzehnte Fahr als Grenze der Verantwortlichkeit ab. Er erörterte dann die Frage, ob Minderjährige über achtzehn Fahre besonderer strafrechtlicher Regelung zu unterstellen sind. Geringere Strafe bei Annahme verminderter Zurehnungsfähigkeit sei völlig unlogish. Die geringere Strafe seße den Täter nur nah kürzerer Zeit wieder der gleichen Wahrscheinlichkeit aus, mit dem Geseß in Widerspruch zu kommen. Nicht vollzogene Strafen, bedingte Verurteilung aber gingen an den meisten JFugendlichen und vielen Angehörigen der Kinder völlig eindruckslos vorüber. Vollzogene Strafen machten stumpf oder verbittert, in anderen Fällen wirke das Gefängnis einfach als „Zuchtanstalt“ für die Verbrecher- laufbahn. Gerade bessere Fugendliche sähen in der Freiheitsstrafe etwas so Entehrendes, daß thnen ein Wiederaufstieg völlig un- möglich werde. Hinzu komme die Tatsache des „Vorbestraft“. Der Weiterbestand dieses Begriffs sei der acößte Mangel im Fugend- strafgeseß. Er verewige die Strafe. Nicht Strafen, sondern Er- ziehung sei die notwendige Maßnahme. Der Sachverständige hat unter Hunderten von Fugendlichen noch nicht einen gesehen, der durch die Strafe gebessert worden sei. Mindestens bis zum 16, viel logisher und pädagogisch richtiger aber bis zum 18. Lebensjahr käme überhaupt nur erziehlihe Beeinflussung, niemals Freiheits- strafe in Frage. Diese Erziehung habe allerdings nah ganz andern Grundsäßen zu geschehen als in der heutigen Fürsorgeerziehung. Vor allem sei eine unbedingt abschließende Berufserztehung not- wendig. Fm übrigen solle man diejenigen, von denen festgestellt werde, daß sie nicht sozial brauchbar werden können, durch ein Bewahrungs- oder Verwahrungsgeseß sehr viel schneller ausscheiden. Dex Sachverständige faßte sein Gutachten zusammen: 1. Die Grenzen der Strafmündigkeit müssen unbedingt hinaufgeseßt werden. Mindestens das sechzehnte oder besser das ahtzehnte Lebensjahr ist als Grenze der relativen Strafmündigkeit fest- zuseßen. Dabei muß viel mehr, als es geschieht, auf die tatsählich feststellbare körperlihe und geistige Entwicklung als auf das Kalenderjahr Rücksiht g-nommen werden. 2. Für Minderjährige über ahtzehn Fahre ist vor der Fällung eines Urteils und vor Vollzug der Strafe in ganz anderer Weise als bisher auf Anlagen und Milieu Rüesiht zu nehmen und vor allen Dingen zu ent- scheiden, ob eine zur Berufsbildung führende Nacherziehung nicht ganz andere Garantien zur sozialen Wertigmachung dieser Jndi- viduen s{hafft als eine Freiheitsstrafe. Jhre genaue Beobachtung liegt auch unbedingt im Fnteresse dex Gesellschaft.

Professor Dr. Kramer, der Psychiater der Berliner Charité, erklärte als zweiter Sachverständiger, daß die Jugend- lihen von 14 bis 18 Fahren selbstverständlich vom Standpunkt des Juristen und Psychiaters aus anders anzusehen seien, als die Vollerwachsenen, Die Verantwortungsfähigkeit der jugend- lihen Person kann natürlich mit derjenigen der Erwachsenen nicht verglichen werden. Die Entwicklung des einzelnen Menschen be- stehe darin, daß das Triebleben allmählih durch das Stärker- werden des Fntellekts überwunden werde. Auch sei mit 18 Fahren der Abschluß der Pubertät noch keinesfalls gegeben. Jedenfalls bestehe gar kein Zweifel darüber, daß man vorx allen Dingen bei jedem jugendlihen Angeklagten von der Frage ausgehen ‘müsse, auf welhe Weise man am besten den erzieherishen Zwecken gerecht werde. Diese erzieherischen Gesichtspunkte müssen im Mittelpunkt aller Ueberlegungen stehen. Hierbei müsse man sich vergegen- wärtigen, daß mit dem Austritt der Fugendlichen aus der Schule die disziplinarishen Mittel der Schule für die Erzichung der Jugend niht mehr zux Verfügung ständen. Würde also die Straf- mündigkeit des Fugendlichen bis zum Lebensalter von 16 Fahren erhöht werden, so würde zwishen dem 14. und 16. Jahr ein Vakuum entstehen, für das wirksame disziplinare Mittel zum Zweck der Erziehung niht vorhanden seien. Der Sachverständige behandelte dann die Frage, ob es wünschenswert erscheine, daß Fugendlichen gegenüber das ordentlihe Strafverfahren angewendet werde, kam aber dabei zu de:n'Ergebnis, daß die vom Vormundschaft s=- richter zu ergreifenden Erziehungsmaßnahmen als ausreichend angesehen werden müßten. Bei aller Berücksichtigung der Unreife der rugendlichen erschien es dem Sachverständigen doch durhaus möglich, daß die Grenze der Strafmündigkeit bei einem Lebens- alter von vierzehn Fahren für das Kind belassen wird, voraus- gesebt, daß als leitende Momente bei einem Konflikt des Kindes mit der Strafrechtspflege stets in genügender Weise die Er- Peng ge Gram le in den Vordergrund gestellt würden. Während dexr Sachverständige die Grenze von 14 Fahren für das Kind als ausreichend anerkannte, hielt er es doch für empfchlen8- wert, die Minderjährigen zwischen 18 und 21 Fahren einer beson- deren strafrehtlichen Regelung zu unterstellen. Hier also E die Schaffung einer Zwischenstufe im Hinblick auf die strafrehtlihe Verantwortlichkeit durhaus zu begrüßen. Auch hier müßten im Stcafverfahren wie im Strafvollzug die erzieherischen Momente unter Berücksichtigung auch eventuellex krankhäfter Anomalien in den Vordergrund gestellt werden.

Als dritter Sachverständiger äußerte sich Landgerichtsdirektor Frantdcke, der als Jugendrichter in Berlin tätig is, folgender- maßen: Die Heraufsezung der Strafmündigkeit über das Lebens- alter von 14 Fahren hinaus sei im gegenwärtigen Augenblick nicht tunlich, da die Jugendlichen mit 14 Fahren der Regel nah die Schule verlassen und in das Wirtschaftsleben eintreten. Zudem biete das heutige Jugendgerichtsgeseß vollkommen die Möglichkeit, der seelishen Eigenart der Jugendlihen im Alter von 14 bts 16 Fahren gerecht zu werden, bei Fnfantilen und Schwachsinnigen nötigenfalls die Einsicht und Willensreife zu verneinen und au sonst in geeigneten Fällen von Strafe abzusehen. Redner gab dann ausführlihe statistishe Angaben über die Kriminalität der Fugendlichen zwischen 14 und 16 Fahren in Groß-Berlin. Be- züglich der zweiten an die Sachverständigen gerichteten Frage, ob es notwendig oder gerechtfertigt ist, für die Strafverantwortlich- keit noch eine besondere Altersstufe Een 18 und 20 Fahren zu bilden, {lug der Sachverständige vor, den über 18 Nees alten Minderjährigen eine Mittelstellung zwischen Jugendlihen und Vollstrafmündigen einzuräumen, und zwar im Lebensalter von 18 bis 21 Fahren, da die Kriminalität dieser Altersgruppe die ae von allen Altersgruppen —- noch durch seelishe Unfertiakeit ieser Jugendlichen Zat beeinflußt sei und auch bei ihr die Ver- bindung von strafrechtlihen und fürsorgerishen Maßnahmen wie bei den Jugendlichen den meisten Erfolg verspreche.

An die Darlegungen der drei Sachverständigen \{chloß sih eine lebhafte Fragestellung seitens der Abgeordneten an. Dann ver- tagte sich der Aus\{chnß auf heute vormittag.

Der Feme-Ausschuß des Preußischen Land- tags beshloß, vom 2. bis 5. November weitere öffentliche Sißungen abzuhalten, um das bisher bes{hlossene Programm, ins- besondere den Fall Pannier, weiter zu fühnen.

Handel und Getverbe, Berlin, den 14. Oktober 1927. Telegraphi)he Aus-ahlung,.

Buenos- Aires . Ca s, Japan Kairo Konstantinopel London New York. Nio de Janeiro Uruguay . . Am/sterdam- Notterdam . Abm Brüffel u. Ant- werpen . Budapest Dad elfingfors . Italien Iugoflawien. . Kopenhagen . fisfabon und RIPOTIO « Se

a E G E Schweiz .

Sofia Spanien. „.. Stockholm und

Gothenburg . Wien

. | 100 Belga .| 100 Pengö

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§

1 âgypt. Pfd. 1 türk. L

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1 Milreis 1 Goldpesc

100 Gulden 100 Drachm.

1

1 fTanad.

1 Yen agy

100 Gulden 100 finnl. 4

100 Dinar 100 Kr.

100 Cécudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr. 100 Fres. 100 Lèiva 100 Peseten

100 Kr. 100 Schilling

14. Oftober

Geld 1,789 4,190 1/952 20,917 2,233 20,39 4,1855 0/5005 4,256

168,20 5,944

58,29 73,16 81,29 10,547 22,89 7,376 112.23

20,69 110,17 16,43 12,404 80,735 3,027 72,95

112,72 99,06

ter D

168,54

112,45

110,39

Brie! 1,793 4,198 1,956

20,957 2,237

20,43 4,1935 0,5025 4,264

5,996

58,41 73,30 81,45 10/567 22/93 7,390

20,73

16,47 12,424 80,895 3,033 72,39

112,94

59,18

13. Oktober

Geld 1,789 4,190 1,955 20,92 2,255 20,393 4,186

Brief 1,793 4,198 1,959 20/96 2,259 20,433 4,194

0,5005 0,5025

4.296

168,12 5,5994

58,30 73/20 81,31 10/547 22/89 7/381 11224

20,68 110,34 16,44 12,406 80,74 3,029 72,90

112,69 59,10

4,264

168,46 5,606

58,42 73,34 81,47 10,567 22/93 7,395 11246

20,72 110/56 16,48 12,426 80,90 3,035 73.04

112,91 59/22

Ausländische Geld)orten und Banknoten.

Sovereigns 20 Fres.„-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische . Englische: große 1 £ u. darunter Türkische. . Belgische . Bulgarische . . Ae 5 Danziger. Fennle, R ranzösische . . olländische . . talienische : gr. 100 Lire u. dar. Iugo!|lawische . Norwegische . Oesterreich. : gr. 100S(h. u.dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Sehe 5 Schweizer: große 100Frcs. u. dar. Spanische Tschecho - slow. 0000 Nr i 1000Kr. u. dar. Ungarische .

ap.-Pefs. R anad. §

1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leya 100 Kr.

100 Gulden 100 finnl. M 100 Frecs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinat 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Frcs. 100 jFres. 100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Pengò

14, Oktober

Geld 20,485

4,23

4,175 4,163 1,767

4,171 20/362 20/355

58,23

111,96 81,10 10,51 16,47

167.88 22,91 22,93

7,345

109,98

58,94

2,60 2/57 112,45 80,60 80,59 72,20

12,36 12,36 72,95

Brief 20,565

4,2%

4,195 4,183 1,787 4,191 20,442 20,435

58,47 112,40 81,42 10,55 16,53 168,56 23,01 23,03

7,365 110,42

59,18

2,62 2,99 112,91 80,92 80,91 72,48

12,42 12,42

73,25

_—

13. Oktober

Geld 20,485 4,23

4,177 4,168 1,77

Brief 20,565 4,925

4,197 4,188 1,79

0,4875 0,5075

20,367 90 357

112,08 81,09 10,50 16.47

167,73 22,91

7,345 110,18 98,98 98,98

2,61

112,37 80,625 80.61 72,67

12,37 12,37 73/03

90,447 90/437

112,52 81,41 10,54 16,53

168,41 23,01

7,365 110,62 99,22 99,22

2,63

112,83 80/945 80/93 72,97

12,43 12,43 73,33

London, 13. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank yon England vom 13. Oktober (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 6. Oktober) in tausend Pfund Sterling :

Gesamtreserve 34 485 (Zun. 546), Notenumlau} 136 272 (Abn. 168) Barvorrat 151 007 (Abn. 172), Wech|elbestany 53560 (Abn. 3168

1

Guthaben der Privaten 101 505 (Abn. 8359), Guthaben des Staates

21 830 (Zun. 837),

Notenreserve 32 921 (Zun. 547),

Negierungs8-

sicherheiten 52930 (Abn. 4915). Verhältnis der Reserven zu den

Passiven 27,96 gegen 25,93 vH,

Clearinghouseum)atz 794 Millionen,

gegen die entsyrehende Woche des Vorjahres 79 Millionen mehr.

Paris, 13. Oktober.

(W. T. B.) Wochenausweis der Bank

von Frankreich vom 13. Oktober (in Klammern Zu- und Ab- nahme im Vergleih zu dem Stande am 6. Oktober) in tau}end

Francs:

Gold in den Kassen 3 681 512 (unverändert),

Gold im

Ausland 1 864 320*) (unverändert), Barvorrat in Silber 342 925

Zun. 24),

Guthaben im Ausland 54 251

(Zun. 207),

vom

Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 339 385 (Zun. 134 016), Vor- {üsse auf Wertpapiere 1 690 000 (Zun. 27 78 den Staat 25 200 000 (Abn. 200 000),

5 820 090 (Zun. 9000),

Schaßgathaben 65 926 (Zun. 46 566),

(Zun. 254 186),

*) davon freies Gold 462 771, sonstiges 1 401 549.

Vor)\chü Notenumlauf 55 403 981 (Abn. 483 366),

F

Vorschüsse an

e an Verbündete

Privataguthaben 10 696 870 Diverse Aktiva 24 526 222 (Abn. 231 713).

Bern, 12. Oktober. (W.T. B.) Wochenausweis der Shwei zer i- \chen Nationalbank vom 7. Oktober (in Franken): Metallbestand 0925 560 554, Wechselbestand 303 862 257, Sichtguthaben im Ausland) 49 810 200, Lombardvorshüsse 53 211 245, Wezitschriften 6 430 316, Karrespondenten 15 390 599, Sonstige Gelder 32 940 858, Notenumlauf 837 951 165, Girodepot 103 818 595, Sonstige Passiva 20 600 925.

ÁAftiva 50 046 370, Eigene

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13, Oktober 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 27811 Wagen, nit gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupternotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 13. Oktober auf 125,75 4 (am 12, Oktober auf 125,75 Æ) für 100 kg.

Berlin, 13. Oktober. Preisnotierungen fürNahrungs-

mittel.

(Durhschnittseinkaufspreije des

Lebense-

mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kasfazahlun

packungen.]

Notiert dur d verständige der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.)

bei Emptang der Ware.

[Ortginals

öffentlih angestellte beeidete adh-

Preise

in Neichsmark: Gerstengraupen, lose 20,50 bis 23,50 4, Gersten-

grügte, 24,50 M,

18,75 bis 19,75 Æ,

lo)e 20,00 bis 21,00 4, Haferfloden, Palergrüge, lose 24,50 bis 25,590 4, Roggenmehl 0/1 eizengrieß 22,75 bis 24,25 4, Hartgrieß 24,50

lose

23,00 bis

* Bur

Zweite Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 14. Oftober

1927

Ièr. 241.

1. Unter)uhung8hachen 2. Aufgebote,

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellshaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kelonialgesellschaften.

=

erlust- u. Fund)achen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

E Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

s. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

————————————————2

G)

2, Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[60735]

Die Ehefrau des Schmiedes Johannes Erich Frrgang, geb, Diet, in Aubstadt (Unterfranken, A.-G. Königshofen - in Grabf.) klagt gegen ihren Ehemann Irrgang, Johannes Erich, zuleßt Fabrikarbeiter in Schweinfurt, Wilhelm- straße 11, zurzeit unbekannten Aufent- halts, iegen Ehescheidung (E. R. 122, 27, ‘A. R. 61/27), mit dem Antrag, zu er- kennen: I. Die Ehe wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden; IT. der Beklagte trägt sämtliche Kosten, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Schweinfurt, Zivil- kammer, zu dem auf Montag, 5. De- zember 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 153/11, anberaumten Verhand- Tungstermin mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Vertreter zuy be- stellen. Zum Zwecke der bewilligten vsfentlihen Zustellung an den Be- fagten wird dieser Auszug bekanrt- gemacht.

Schweinfurt, den 12, Oktober 1927,

Gerichtsschreiberei des Landgerichts.

[60736] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Sophie Elise Doris, ge- nannt Dora Poliwoda, geb. Schüß, in Nienburg, Neue Straße 18, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Geh. «Fustizrat Meyer în Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Robert Peter Poliwoda, früher in Nienburg (Weser), jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die TII. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 17. De- zember 1927, vormitiags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- antvalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Verden (Aller), 12. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[60737] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Ruth Stichling, Willerstedt, vertreten durch den Landrat des Landkreises Weimar, Fugendamt in Weimar. als Amtsvormund, klagt gegen den Schneider Hugo Rod, jebt un- Bekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Keibelstraße 9 bei Pasch, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr außereheliher Vater sei, mit dem Antraa. den Beklagten zu verurteilen, dem Kinde vom Tage der Geburt, d. î. bom 23, März 1926 bis zur Vollenduna des 16. Lebensjahres, eine im voraus zahlbare Unterhaltsrente von viertel- fährlich 75 RM, und zwar die rück- ständigen Beträge sofort, die künftia fällig werdend?zn Beträge vierteljährlich im voraus zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil für vorläufia vollstreckbar zu erklären mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor da3 Amt8gericht Berlin-Mitte, Abt. 183, Berlin C.?2 Neue Friedrichstraße 15 Bimmer 253/255, IT. Stoä, auf den 17. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, geladen.

Berlin, den 6. Oktober 1927, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin-Mitte. Abt. 183.

[60738] Oeffentliche Zustellung.

_ Die minderjährigen Geschwister Frieda Gerda, Johanne Elfriede und Vaul Gerhard Schubert zu Chemnit, geseßlich vertreten durck ihren Pfleger, den Bau- arbeiter Friedrih Thiergarten fn Chemnib, klagen gegen den Vertreter und Arbeiter Richard Paul Schubert, zuloßt in Chemniß, febt unbekannten Avfenthalts, unter der Behauptung doß der B-klagte thr eheliher Vater sei, daß- er aher seiner Unterhaltsvyflicht niht nachkomme, mit dem Antraa: Der Bcklaate wird verurteilt, an die Kläger vom 22. Sevtember 1926 ab eine wöchentliße Unterhaltsrente von fe 10 RM 211 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Da3 Urteil ist vorlänfig vollstreckbar. Der Beklaate wird zur miündlihen Verhandlung des Reht83- streits vor das Amtsgericht zu Chewnik auf den 22. Dezember 1927, vorm. 84 Uhr, geladen.

Der Gerichts\@reiher des Amt3gericchts,

am 11. Oktobex 1927.

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[60741] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Max Herbert Schmidt aus Plauen, vertreten dur feinen Vormund, S%Hlossermeister Wil- elm Herold in Plauen. Se 66, lagt gegen den Max Paul Vogel, früher in Gießen, wegen Unterhalt, mit dem Antrage auf Zahlung von 1890 (eintausendahthundertneunzig) Reichs- mark Unterhalt für die Zeit vom 1. Fa- nuar 1922 bis 30, Funi 1926. ur Güteverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Siegen auf den 13. Dezember 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer 18, geladen.

Siegen, den 5. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[60728] Oeffentliche Zustell ung.

Die National-Negistrierkassen G. m b. H., vertreten durch thren Geshäfts- führer G. H. Wark in Berlin-Neukölln, Werra-, Ccke Thiemannstraße, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtéanwalt Dr. Gold-

strom, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 211, |

klagt gegen den Anton Fuhr, Restaurant, früher in Essen (Ruhr), Parkhotel, jeut unbekannten Aufenthalts, auf Grund der

Behauptung, daß der Beklagte ihr als

Ausstellerin dreier Wechiel vom 17 8., 8. 12, 1925 und 3. 2. 1926, zusammen 1937 RM, als Akzeptant \{chulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1937 NM nebst 99/9 Zinsen von 645 RM seit dem 27. 3. 1926, 647 RM jeit dem 27. 4. 1926, 645 RNM seit dem 1. 4. 1926 zu zahlen. Das Urteil ist für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Cinzelrichter der 43. Zivilkammer des Landgerichts [ in Berlin, Grunerstraße, auf den 8. De- zember 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer 223—25, I1. Stock, mit der Anfforderung. sih durch etnen bei diesem Geriht zuanelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen. 79. P. 4. 26. Berlin, den 10. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerich(ßts L.

[60730] Oeffentliche Zuftellung.

Der Kautmann Max Marx in Berlin- Wilmersdort, Brandenburg!|che Str. 46, Prozeßbevollmächtigter: Nechts8anwalt Dr. Emanuel in Berlin, Potsdamer Str. 51, klagt gegen 1. die Ehefrau Martha Heisler, 2. den Erwin Heisler, beide früher in Berlin W, 50, Spichern- straße 8/9, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Wech\elforderung 22. P. 170. 27

im Wechselprozeß mit dem Antrage, |

die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 700 NM nebst 8 9% Verzugs- zinsen seit dem 7. April 1927 bis zum 11. Ayril 1927 aus 1700 NM 8 9%/9 Ver- zugszinien aus 700 NM seit dem 7. April 1927 und 8,88 NM Wechselunfosten als Ge}amt)\chuldner zu zahlen, den Beklagten zu 2 auch zu verurteilen, die Zwangs- vollstréckung in das eingebrahte Vermögen feiner Cheftau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtästreits vor die 3. Kammer für Handelsfachen des Landgerichts Ill in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17—20 Saal 104, auf den 3. De- zember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bet diejem Gerichte zugelassenen Reczts- anwalt alé Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Charlottenburg, den 10. Oftober 1927. Der Gertichts)chreiber des Landgerichts [1TT

in Berlin.

[60731] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Samson in |

Dresden-A., Bürgerwiese 24, klagt gegen den Apotheker und Chemiker Georg Loewenthal, ey in Nicktern bzw. Dresden, iet unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß aus einem Kaufvertrag zwischen dem früheren Rittergutspächter Otto Kästner in Dresden, Hellerstraße 1, und Professor Claus in Chemniy, der leßtere 48 000 Reichsmark schulde, daß von dem Rest- kaufgelde Kästner mit Urkunde vom 23. und 25. 11, 1926 größere Beträge an Dritte abgetreten habe, darunter mit Urkunde vom 25. 11, 1926 2000 RM an den Kläger für dessen Honorar- forderung, Professor Claus habe Anfang 1927 wegen Glaubigerunsicherheit den größten Teil des Restkaufgeldes bei der D O Ge des Dresden Me egt, Kästner habe auch 20 000 RM mit Urkunde vom 283. 11, 1926 an Beklagten abgetreten, auch wegen dieser 20 000 RM sei Hinter- legung erfolgt. Da an die gesamte Summe zahlreiche Gläubiger Ansprüche durch Pfandungen usw. geltend machen, müsse Käger von allen diesen Freigabe- erflärungen, an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Dresden gerichtet,

Amtsgerichts |

verlangen, weil es ihm sonst niht mög- lich l E entsprechende Erklärungen die für ihn hinterlegten und ihm ab- etretenen 2000 RM zu erhalten, der eklagte sei unbekannten Aufenthalts, Kläger könne infolgedessen keine Frei- gabeerflärung von ur erlangen. Kläger E den Beklagten ko}tenpflichtig in vorläufig vollstreckbarer Form zu verurteilen: Der Beklagte willigt ein, daß der von Professor Claus bei der Hinterlegungskasse des Amts8gerichts Dresden hinterlegte Betrag von 2000 Reichsmark (Hinterlegungs8akten: 3 A Reg. 82/27) an den Kläger ausgezahlt ' wird. Er ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits [vor die 12. Zivilkammer des Land- ' gerichts zu Dresden auf den 13. De- zember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der DERG M dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- ¡ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Dresden, den 10. Oktober 1927. | Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. ! [60740] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Korkfabrik Frankenthal, | Bender u. Co. G. m. b L in Franken- thal, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blum in Frankenthal, klagt gegen den Werner Häring, Smhaber der Nordi- den Feinkostproduktion, zuleßt wohn- haft in Köln a. Rhein, Balthasarstraße, nunmehr unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, ¡den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 127,50 RM (einhundertsiebenundzwanzig | Reichsmark 50 Rpfg.) nebst 8 % Alsen ab 21. März 1927 zu bezahlen und das | Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. Sie ladet den Beklagten zur mündlihen Güteverhandlung in die öffentlihe Zivilsiung des Amtsgerichts Frankenthal vom Montag, den 28, November 1927, vormittags [8!4 Uhr, in den Sitzungssaal des | Amtsgerichts Frankenthal, Zimmer | Nr. 7. Dieser Auszug der Klage wird n Zwecke der öffentlichen Darin | bekanntgemacht. | Frankenthal, dên 11. Oktober 1927. Der Gerichts\chreiberx des Amtsgerichts.

|

| [60424] Oeffentliche Zustellung.

| Die Firma Husumer Möbelfabrik A. G. in Husúm, ‘vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder G. de Fontenay und Dr. W. Kluge, beive in Husum,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Berendsen in Husum, klagt gegen: 1, die Firma Friedrich Megnin, Ma- schinenbau, früher Vaihingen, Enz, Württemberg, 2. deren Fnhaber, den | Kaufmann Friedrich Meguin, früher in Vaihingen, Enz, Württemberg, auf Grund einer Forderung auf Wandlung und Zahlung von 492,50 RM, mit dem | Antrag, die Beklagten gesamtschuld- [nerisch zu verurteilen, 1. gegen Rück- nahme der der Klägerin im Mai d. F. gelieferten Doppelabkürzsäge (Holz- | ablängmaschine) mit Fest- und Los- heibe und Arbeitstisch an die Klägerin | 492.50 RM nebst 8 2% Zinsen seit dem 7, Mai 1927 zu zahlen, 2. die Kosten ' des Rechtsstreits zu tragen und da3 Urteil, falls geaen Sicherheitsleistung, | für vorläufig vollstreckbar zu erklären [Zur mündlihen Verhandlung des | Rechtsstreits werden die Beklagten vor | das Amtsgericht in Husum, Zimmer | Nr. 7, auf den 2. Dezember 1927, | vormittags 9 Uhr, aeladen. | Husum, den 8. Oktober 1927.

E Das Amts3gericht. IT. [60429] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma B. Hofstetter Nachfolger in Reutlingen klagt gegen den Josef Hollenstein, zuleßt wohnhaft in Stutt- gart, Rotebühlstx. 16, jeßt mit un- bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Kauf, mit dem Antrage, für Recht zu erkennen: Der Beklagte ist \huldig, an Klägerin 7324 RM nebst 9 % Den hieraus seit 2. Funi 1927 B bezahlen und die Kosten des Rechts- treits zu tragen. Das Urteil ist vor- läufig vollstrebar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Reut- lingen auf Freitag, den 25, No: vember 1927, nachm. 3 Uhr, geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt.

Amtsgericht Neutlingen, | den 10, Oktober 1927.

[60742] Deffentliche Zustellung.

Der Kaufinann Carl Happe aus Siegen, Sandsir. 1/1, klagt gegen den Vertreter Wilhelm Vfeiffer, früher in Düsseldorf, jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage, den Beklagten koste. pflichtig und vorläufig vollstreck- ‘bar zur Zahlung von 37,70 (fiebenund-

BeaiO) Reich8maxk 70 Pfg. nebst 10 2% E en ab 10. Fuli 1925 zu verurteilen. ur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Siegen auf den 13. De- zember 1927, vorm. 9 Uhr, Himmer 18, geladen. Siegen, den 5. Oktober 1927, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

4. Verlosung x. von Wertpapieren.

[60743 Ablösung

der Offenburger Stadtanleihen.

Durch die achte badishe Verordnung zur Durchführung der Ablö}ung der Mark- anleihen der Gemeinden und Gemeinde- verbände vom 18. 8. 1927 i} die An- meldefrist für die Neubesißmarkanleiben (d. |. der nah dem .30. 6. 1927 er-

[61012]

worbenen Stüde) der badishen Gemeinden aut die Zeit vom 1. Oktober 1927 bis 14. Januar 1928 festgelegt worden. Die Anmeldung hat bet einer Vermittlungestele zu ertolgen. Ver- mittlungsstellen im Deutschen Reich sind die öoffentlih-rechtlihen Kreditanstalten, die öffentlichen oder unter Staatsau!sicht stehenden sowie die von der obersten Landeébehörde besonders zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die tn das Handels register eingetragenen Koufleute, die Banfkiergeschäfte betreiben, die den Ne- visioneverbänden des Deutschen Genossen- \chaftsverbandes angehörenden Kredits genossenschasten, die Zentralkassen des Neichéverbandes der Deut|hen landwirt- \shaftlihen Genossenschaften, die NRaiff- ettenbank A.-G., Berlin, und ihre Zwetg- stellen oder Hauptgeschäftss\tellen.

Die Besißer von Offenburger Stadt- anlethen werden hiermit auf obigen An- meldetermin aufmerksam gemacht.

Offenburg, den 7. Oktober 1927.

Der Oberbürgermeister.

Bekanntmachung. E Dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband mit seiner Bankanstalt

der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunalbank Berlin ist durnh Beschluß der Herren Preußi|chen Minister des Innern und der Finanzen vom l, 10, 1927 die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In-

haber bis zum Nennbetrage von

RM 30 0009 000,— (i. Worten: Dreißig Millionen Reichsmark) Deutsche Kommunal-Sammel-Ablösungsanleihe

erteilt worden.

Bis zu diesem Nennbetrage ist der obige Verband berechtigt, Stüdcke der

Deutschen Kommunal-Sammel-Ablösungsanleihe auszugeben.

Die Anleihe is zur

Ablösung der trüheren Markanleihen neuen Besiges der deutshen Gemeinden, Gemeindeverbände sowie der diefen gemäß § 46 des Anl.-Ablösung8ge|ezes gleich- gestellten öffentlih-rechtlihen Körper]chatten zu verwenden.

Verzinsung und

Tilgung der Anleibe erjolgen nach den Vorschriften des

Gesetzes über die Ablösung öffentliher Anleihen. f S Die Stüde der Deut]chen Kommunal-Samrmel-Ablösungsanleißhe werden in Abschnitten über RM 12,50 oder ein Vieltaches dieses Betrages ausgegeben.

Berlin, den 12. Oktober 1927.

Deutscher Sparkafsen- und Giroverbaud. Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank —.

5. Kommanditgefell- {haften auf Aktien, Aktien- gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellshaften.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin-

den sich ausschließlich in Unter- abteilung 2.

[60868]

Die am 9. August 1927 stattgefundene Generalversammlung genehmigte lt. Be- {luß die Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrehnung für das Jahr 1926.

Aus dem Auisichtsörat schieden aus: Herr Dr. Nonniger, Leipzig, Herr Dir. Forgacz, Berlin.

In den Aufsicht8rat wurden neu ge- wählt: Herr Herbert Schul;z-Schomburgk, Leipzig, Herr Karl Fikentser, Leipzig.

Ernst Rowohlt Verläg Kommandit Gesellschaft auf Aktien. Persönlich haftender Gesellschafter :

Ernst NRowohlt. Vorsitzender des Aufsichtsrats : Justizrat Dr. Rosenberger.

[61106] Norddeutsche Acetylen- und Sauer- stoffwerkte A.-G., Hamburg/Wilheimsburg.

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am Montag, den 7. November 1927, 3 Uhr nach- mittags, im Saal 120 der Börse zu Hambu1g.

Tagesordnung:

l, Auskunit und Aussprache über Ver-

träge und Prozesse.

. Erjazwahl und Zuwahl zum Auf- sichtsrat.

. Verchiedenes.

. Beichlußfassung über die Uebernahme der Einberufungétosten der General- veriammlung.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben hre Aktien bis |pätestens den 4. November 1927 bei der Darm- städter und Nationalbank, Hamburg oder bei einem deut\chen Notar zu hinterlegen.

Die Hinterlegungsbescheinigungen dienen als Einlaßkarten.

Hamburg, den 12. Oktober 1927. Der Vorstand, Jean Pommése.

{61107}

Norddeutsche Acetylen- und Sauer- stofswerïe A.-G., Hamburg/Wi!he!msburg.

Herr Otto Hassel, Hamburg, isk aus dew Liufficht@rat unserer Gesell|haft ausgeschieden.

Hamburg, den 12, Oktober 1927. Der Vorstand. Jean Pommée,

| [61013]

Buchheim & Heister Aktiengesell-

schaft, Ulm a. d. Donau.

Die Aktionäxe werden zu der am Sams- tag, den 5. November 1927, nach- mittags 4 Uhr, in den Geichäftsräumen der Gesell|cha{t in Ulm, Michelsbergstr. 7, stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen. Zur Teil- nahme find die Aktienmäntel pätestens am 2, November 1927 bei den Bank- häusern B. Meyler seel. Sohn & Co., Frankfurt a. M., ver Gewerbebank Ulm e G, m. b. H. tin Ulm, derx Handels- und Gewerbebank Heidelberg oder der GBefell- \haft in Ulm oder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen.

TageS®&ordnung :

1. Vorlage und Genehmigung des. Rechs nungsabsch!usses für 1926 sowie Vor- lage des Ge)chättéberihts des Vor- stands und des Berichts des Auf- fichtsrats.

2, Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats.

3. Herabsezung des Aktienkapital? durh Zusammenlegung im Verhältais von 59:1 unter gefonderter Abstimmung der Vorzugs- und Stammaktionäre.

4. Saßtzungsänderungen entiprechend Ziffer 3 der Tagesordnung.

Ulm a. d. D., den 12. Oktober 1927,

Der Vorstand.

[60877]

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Ge1ellshaft zu der am Freitag, den 28, Oktober 1927, vorm. 114 Uhr, in Nürnberg, Imhoffitr. 28/11, statts findenden o. Generalversammlung höf- lihst ein. Tagesordnung :

L, Verlage und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Berlusts redznung per 19, September 1927 fowie des Berichts des Vorstands

und Autsichksrats. )

. Entlastung von Vorstand und Auf«- sichterat.

3, Genebmigung der Liquidations-Er- óffnungsbilanz per 20, 9. 1927 und des Berichts des Liquidators und des Autsichtörats

4. Ver)chi-cdenes.

Aktionäre, welche sich an der General- ver)ammlung beteiligen und dort ab- stimmen wollen haben ihre Attien oder einen Hinterlegunaëshein über deren Hinterlegung bei einem deut1hen Notar bis zum Dienétag, den 295. Oktober 1927, mittage 12 Uhr, bei der Getjellichatt zu hinterlegen und bis zum Scchlusse der [Hen.- Ver). dort zu belasten.

Nürnberg, den 11. Oktober 1927, JFndusirie- und Metaülbank Atktiengefellichafi in Liqu.

Der Vorsiuende des Aufsichtsrats

HêEinrih Stadler.