1927 / 243 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

einen Durchschnitt zu errechnen, so kommt man auf etwa 16 bis 17%. Natürlich ist das bei den einzelnen Gruppen ganz ver- schieden; einzelne Gruppen liegen unter diesem Durchschnitt, andere darüber.

Die Erhöhung is}, wie gesagt, in den einzelnen Gruppen ver- schieden. Aber im großen und ganzen zeigt die vorgeshlagene Er- höhung die Tendenz, bei den unteren Gruppen größer zu werden, Fch darf auch hier ein paar Zahlen angeben. Gegenüber dem bisherigen Besiystand beträgt die Erhöhung bei den Ministerial- räten, auf ‘Grundgehalt und Frauenzulage bezogen, 17,7 %, bei den Regierungsräten 18,7 %, bei den Obersekretären 21,8 %, bei

den Sekretären 20,6 %, bei den Ministerialamtsgehilfen 25,4 %, bei den Amtsgehilfen 29,6% und in der untersten Gruppe 33,1 %. Jch glaube, daß sich aus diesen Zahlen die Tendenz der Besoldungserhöhung, bei den unteren Gruppen eine prozentual höhere Steigerung vorzunehmen, klar und deutlih ergibt. Fm einzelnen finden sich natürlich auch hier Abweihungen von der Tendenz mit Rüsiht darauf, daß vielleicht das Friedensgehalt verhältnismäßig hoch oder niedrig war oder daß ein Beamter bei der bisherigen Besoldungsordnung schlecht oder gut weggekommen war. Aber die Grundtendenz ist, glaube ich, festzustellen.

Meine Damen und Herren, die jeßige Besoldungsordnung stammt aus dem Fahre 1920. Die Mängel der jeßigen Be- soldungsordnung sind, glaube ih, niht zu verkennen. Das ur- sprüngliche System dieser Besoldungsordnung vom Fahre 1920 sah 13 klar voneinander geschiedene Gruppen vor, Dieses System besteht in Wahrheit heute-niht mehr. (Sehr richtig!) Die Auf- rückungsstellen, die Schlüsselungsgrundsäße, die sogenannte Ver- zahnung, die Sonderbestimmungen für Beamte, die am 31. März 1920 im Dienst waren, haben die Grundgedanken der Besoldungsordnung vom Fahre 1920 über den Haufen geworfen. Fm Laufe der Zeit ist etwas vollständig Neues erstanden. Niemand wird, glaube ih, sagen können, daß dieses Neue über- sihtlih und in allen Punkten gerecht sei, Daraus ergibt sih eben die Notwendigkeit, auch an dem System der bisherigen Be- foldungsordnung in entscheidenden Punkten zu ändern.

Wir haben es auch erlebt, daß im Laufe der Fahre die Zahl der Klagen, Eingaben, Resolutionen des Landtags und der Be- schlüsse, die beim Etat gefaßt wurden, immer größer und größer wurde, daß dadurch nun nicht etwa die Beunruhigung bei den Be- amten geringer, sondern im Gegenteil mit den Klagen, Eingaben, Entschließungen, Beschlüssen und Aenderungen der Besoldungs- ordnung die Beunruhigung in der Beamtenschaft immer größer und größer wurde.

Die Hauptmerkmale der neuen Besoldungsordnung oder ih will lieber sagen die Unterscheidungen zwischen der neuen und der alten Befoldungsordnung liegen vor allem in folgenden Punkten: einmal darin, daß das bisherige Aufrücken durch mehrere Gruppen grundsäößlih beseitigt wird. Das bisherige System führte zu den größten Härten und Ungerechtigkeiten. Das Auf- rüden in die höhere Gruppe war davon abhängig, daß Auf- rüd1ungsstellen durch den Wegfall der Vordermänner frei wurden. So konnte es, um einige Beispiele anzuführen, kommen, daß ein Oberförster viele Fahre später in die Gruppe 11 hineinkam als der ihm gleichgestellte Studienrat oder Amtsgerichtsrat, oder daß der Volksschullehrer die Gruppe 8 viel ehex erreichte als der Ober- sekretär. Dadurch, daß nunmehr die Aufrückungsstellen zu einer neuen Gruppe vereinigt werden, deren Endgehalt eben über dem bisherigen Gehalt der oberen Aufrückungsstelle liegt, wird erreicht, daß jeder Beamte in den gleichen Fristen bis zum Endgehalt der neuen Gruppe aufsteigt, ganz ohne Rücksiht auf den Wegfall der Vordermänner. Natürlich wird durch diese Aenderung des Systems die sogenannte Verzahnung berührt. Verzahnung bedeutet, daß Beamte der mittleren und unteren Laufbahn mit ihrem Endgehalt das Anfangsgehalt der höheren und mittleren Beamten erreichen. Solange die Beamten mehrere Gruppen durchlaufen, führt die Verzahnung dazu, daß die Endgruppe der mittleren und unteren Beamten gleich der Anfangsgruppe der höheren und mittleren Beamten ist. Wenn wir nun den Durchgang durch mehrere Gruppen beseitigen und das ist aus den eben angegebenen Gründen notwendig —, so kann die Verzahnung in vielen Fällen nux noch în der Ueberschneidung der Bezüge zum Ausdruck kommen und nicht mehr darin, daß sich End- und Anfangsgruppen mit- einander decken. Die Zahl der Gruppen ist gegenüber der bis- herigen Ordnung vergrößert worden. Wir haben 12 Gruppen, und diese Gruppen wieder in Untergruppen geteilt. Die Zahl der Gruppen ist also niht unerheblich höher als die bisherige Zahl von 13. Aber, meine Damen und Herren, es wäre ein {Frrtum, anzunehmen, daß die bi8herige Zahl von 13 Gruppen nun etwa auch nur entfernt die verschiedenen Möglichkeiten der Besoldung dargestellt hätte, denn diese 13 Gruppen wurden in der ver- shiedensten Weise miteinander variiert und kombiniert, und wenn man all diese Variationen und Kombinationen einmal zusammen- stellen würde, so würde die Zah! der Gruppen weit über 50 liegen. Fnsofern wird man nicht sagen können, daß unsere Besoldungs- ordnung, selbst wenn man unsere Gruppen noch variiert mit den Zulagen, die es bei einzelnen Gruppen gibt, die verschiedenen Möglichkeiten über die bisher vorhandene Zahl erhöht.

Auch darin liegt eine Aenderung der Besoldungsordnung, daß die Beförderungsstellen in Zukunft im allgemeinen niht mehr durch eine besondere Gruppe herausgehoben werden sollen, sondern durh Zulagen. Wir haben uns auch hierin der Vorlage der Reichsregierung angeschlossen, weil wir bisher durch das sogenannte Schlüsselungssystem außerordentlih eingeengt wurden, und weil dieses Schlüsselungssystem dazu führte, daß Beförderungsstellen nah dem Grundsay der Sechstelung geschaffen wurden, ohne daß immer ein sachliches Bedürfnis dafür bestand. Meine Damen und Herren, wir werden also diese Zulagen in Zukunft nux da gewähren, wo für eine Zulage die sachlihen Vorausseuungen in der Bedeutung der Stelle und in der Bedeutung der Funktion der Beamten auch wirklich gegeben sind.

Die Frauenzulage ist 1n das Gehalt grundsäßlich cingebaut.

Die Kinderzulage soll wie bisher gemährt werden, nur daß in allen drei Stufen der gleiche Kinderzuschlag von 20 Mark gezahlt wird, eine Maßnahme, die von geringer praktischer Be-

deutung ift, aber für die Berechnung eine außerordentlihe Er- leihterung bringt.

Das Wohnungsgeld foll bestehen bleiben. Eine Besonderheit tritt hier insofern ein, als das Wohnungsgeld für die ledigen Í

Beamten gekürzt wird. Die Frage, ob man den ledigen Beamten ein geringercs Gehalt gewähren soll, is eine viel umstrittene Frage. Jch glaube, es läßt sich mckcht bestreiten, daß es nicht ungerechtfertigt sein würde, wenn man einem ledigen Beamteu mäßigere Bezüge geben würde als einem verheirateten Beamten, der für Frau und Kinder zu sorgen hat. (Sehr richtig! rets.) Die Besfoldungsordnung sucht diesem Gedanken dadurch Rechnung zu tragen, daß sie dem ledigen Beamten ein geringeres Wohnungsgeld gibt.

Wir haben uns dann auch bemüht, nach Möglichkeit einheit- lih mit dem Reich vorzugehen und die Befoldungs8ordnung #o aufzubauen, wie sie auch das Reich aufgebaut hat. Das Bu- sammenarbeiten mit dem Reich ist außerordentlih erfreulich gewesen. Es is auch gelungen, in den vergleihbaren Gruppen überall die Gleichstellung herbeizuführen. Daß die preußische Besoldungsordnung natürlich in einigen Punkten von der Reichs- besoldungs8ordnung abweichen muß, liegt auf der Hand. Aber ih glaube, alle Abweichungen, die Sie 1n der Vorlage werden feststellen können, sind auf Besfonderheiten der preußischen Ver- waltung zurückzuführen und dadurch gerechtfertigt,

Meine Damen und Herren, ih wende mich nunmehr der sehr ernsten Frage zu, wie die Mchrausgaben gedeckt werden fönnen. Jch erwähnte schon, daß diese Mehrausgaben in Preußen rund 193 Millionen betragen werden. Wir müssen unterscheiden zwischen der Deckung in der zweiten Hälfte des Jahres 1927 und der Deckung im Jahre 1928. Wir können damit rechnen, daß wir im Jahre 1927 Mehreinnahmen bei den Steuern im Betrage von 40 Millionen haben werden, bei den Betriebs=- verwaltungen Mehreinnahmen im Vetrage von 10 Millionen, und daß aucch niht unerheblihe Ersparnisse bei einzelnen Ver=- waltungen gemacht werden können. Jnsbefondere geigt si, daß die Besoldungsausgaben bei der Schupo mit zu hohen Durch- schnitts\äßen berechnet sind, und daß hier Ersparnisse möglich sind. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Allerdings steht diesem Mehr an Einnahmen und Minderausgaben auch ein Mehr von Ausgaben gegcnüber insofern, als mt unerhebliche außerplan- mäßige Ausgaben in diesem Jahre geleistet werden müssen. Jch erinnere nur an die außerplanmäßigen Ausgaben, die uns durch die Hochwassershäden und Unwetterschäden aufgezwungen werden. Immerhin wird der größere Teil der Mehrausgaben für 1927 aus den vorhandenen Mitteln gedeckt werden können, Wir glauben aber, auf die Hilfe des Reichs nicht ganz verzichten zu können, und haben daher an das Reich die Forderung gestellt, das Reich solle zum mindesten für 1927 die 65 Millionen den Ländern zur Verfügung stellen, die für die effektive Garanrre zurückgestellt sind und die vom Reich in diesem Jahre nichr gebraucht werden, weil die Garantie nicht effektiv werden wird. Im Jahre 1928 wird die Deœung schwieriger werden, weil m Jahre 1928 die Mehrausgabe für die Besoldung auh mit anderen Mehrausgaben zusammentreffen wird. Jh erwähne von diesen anderen Mehrausgaben nur einige Hauptposten. Die Erhöhung der Ortszuschläge wird eine Mehrausgabe von 9 Millionen erfordern, die Verzinsung der Staatsschuld eine folhe von 10,9 Millionen, für Geschäftsbedürfnisse wird eine Mehrausgabe von 14 Millionen infolge der Erhöhung der Mieten und Post- tarife erforderlih sein, die Zuschüsse an die Kommunalberbände zu den Kosten der gesebßlihen Fürsorgeerziehung werden um 10 Millionen steigen. Die Kosten für Wervên und Verbringen des Holzes werden um 8 Millionen \teigen. Dazu kommen einige kleinere Mehrausgaben. Jnsbesondere werden wir für Volksschulausgaben einen höheren Betrag einstellen müssen, da die im nächsten Jahr zu erwartende Erhöhung der Kinderzahl die Zahl der staatsbeitragpflihtigen Lehrstellen vermehrt, also eine Verschiebung der Belastung zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates herbeiführen wird, deren Auswirkung für den Staatshaushalt wir auf 20 Millionen veranschlagen müssen, Zu diesen Mehrausgaben tritt die außerordentliche Mehraus8gabe der Besoldungserhöhung hinzu, so daß die Her- stellung des Gleichgewichts im nächsten Jahre nicht leicht sein wird,

Wir rechnen aber auch auf nicht unerheblihe Mehreinnahmen im nächsten Fahre. Wir rehnen damit, daß die Mehreinnahmen bei den Betriebsverwaltungen 23 Millionen betragen werden, bei den Hoheitsverwaltungen 16 Millionen, daß wir bei den Landes- steuern 40 Millionen mehr einnehmen werden und daß die Steuerüberweisungen des Reiches um 858 Millionen steigen werden alles ohne Erhöhung der Steuersäße. Die Erhöhung der Ueberweisungssteuern beruht auf sorgfältiger Schäßung im Reichsfinanzministerium Das Reichsfinanzministerium rechnet damit, daß die Einkommen- und Körperschaftssteuer, die in diesem «Fahr auf 3020 Millionen gesHäßt ist, im nächsten Fahr 3450 Millionen bringen wird, Man glaubt, daß im Reich die Erträgnisse der Lohnsummensteuer von 1200 auf 1300 Millionen steigen werden, die Erträge der Kapitalertragsteuer von 120 auf 150 Millionen und die Erträge der veranlagten Einkommen- steuer von 1300 auf 1450 Millionen, und daß die Erträge der Körperschaftssteuer von 400 auf 550 Millionen wachsen werden. Diese Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftssteuer führt zu einer Erhöhung der Ueberweisungen, die für Preußen 85 Millionen ausmachen dürfte also eine niht unerhebliche Er- höhung der Einnahmen, die es uns möglich macht, einen Teil des gesamten Mehrbedarfs zu deken.

Dazu kommen gewisse Ersparnisse, die insbesondere bei den Besoldungs8ausgaben der Schubpolizei \sich machen lassen, weil die Besoldungsansäße bei der Schußpolizei offenbar bisher zu hoch gegriffen waren. Rechnet man das alles zusammen, so glaube ih, daß es auch 1928 gelingen wird, den größeren Teil der Mehr- ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. JFmmerhin werden wir für 1928 auf die Hilfe des Reichs nicht verzichten können und haben daher im Reichsrat den bayerishen Antrag, den Anteil der Länder und Gemeinden an den Ueberweisungen aus Einkommen- und Körperschafts\steuern von 75- auf 80 5 zu erhöhen, unterstüßt. Ob sich das Reich diesem Beschluß des NReichsrats fügen wird, ist eine offene Frage. Die Hoffnung, daß es sih fügen wird, ist zurzeit niht groß. Denn der Reichsfinanz- minister hat uns immer twieder erklärt, niht nur im eigenen Namen, sondern im Namen des Reichskabinetts, daß eine Aende- rung des Finanzausgleihs zurzeit, auch im nächsten Jahre, eine politishe Unmöglichkeit sein würde.

Der Landtag wird sih aber niht nur die Frage vorlegen müssen, wie dieser Aufwand vom Lande gedeckt werden kann,

sondern er wird sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, wie dieser Aufwand von den Gemeinden gedeckt werden kann. (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, das Mehr der Ueber- weisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände wird sih um 87 Millionen Mark erhöhen. Das Mehr bei der Hauszinssteuer wird bei den Gemeinden nach dem bisherigen Ergebnis, auf das Jahr gerechnet, um 20 Millionen Mark ausmachen, und auch bei der Gewerbesteuer wird bei gleihbleibenden Steuern mit einem Mehrbetrag von 50- Millionen zu renen sein (Zuruf: Und wenn eine Krise eintritt?), wenn die Wirtschaft so bleibt, JFmmerhin muß sich das, was sich bei der Einkommensteuer uud der Körperschafts\steuer auswirkt, die günstige Konjunktur, und in erhöhten Ueberweisungen zum Ausdruck kommt, auch bei der Gewerbesteuer auswirken, da ja die Gewerbesteuern, insbesondere die Gewerbeertragsteuern nah ähnlihen Grundsäßen aufgebaut sind wie Einkommensteuern und Körperschaftssteuern. Fch glaubs also, daß die Gemeinden in der Lage sein werden, den weitaus größten Teil des Mehraufwands aus vermehrten Einnahmen ohne Erhöhung der Steuersäbe zu decken, zumal auch nach meinem Dafürhalten der Besoldungsmehraufwand der Gemeinden nicht so groß zu sein braucht wie der des Staates (sehr richhtig!), weil ja doch in vielen Gemeinden die Eingruppierung der Beamten sagen wir etwas weitherziger erfolgt ist als im Staate und daher die Notwendigkeit der Besoldungserhöhung nicht in den Maße dringend ist wie beim Staat (Sehr richtig!)

Danach werden also die Besoldungserhöhungen sowohl im Reiche wie in den Ländern ohne Steuererhöhungen durchgeführt werden können. Wenn das aber der Fall ist, dann besteht nah meinem Dafürhalten auch niht der geringste wirtschaftliche Grund für Preissteigerungen, wie wir sie leider in der leyten Zeit mehrfach beobachtet haben. (Sehr richtig!) Wenn die fommende Besoldungserhöhung zum Vorwand solcher Preis- steigerungen genommen wivd, so ist das ein Gebaren, das gar nicht sharf genug verurteilt werden kann. (Erneute Zustimmung.) Aber ih möchte doch hier auch an die Beamten und Beamten- organisationen die Bitte richten, sih in ihren Käufen etwas ein- zuschränken (Lachen bei den Kommunisten und Zurufe: Wovon sollen sie denn einkaufen?!) lassen Sie mih doch ausreden! und nicht aus einer gewissen Angstysychose, weil man meint, die Preise könnten sih steigern, nun allzu schnell zu kaufen. Durch solche Angstkäufe würde die Preissteigerung nur noch gefördert werden. Die Beamtenorganisationen werden sich nach meinem Dafürhalten auch die Frage vorlegen müssen, ob sie niht den Kauf in solhen Geschäften vermeiden wollen, die jeßt ohne wirt- schaftliche Gründe mit Rücfsiht auf die Beamtenbesoldungs- erhöhung eine ungerechtfertigte Erhöhung der Preise vornehmen,

Jh glaube, daß hier durch die Selbsttätigkeit der Beamten mehr erreiht wevden kann als durch Maßnahmen, wie sie früher versucht worden sind und meist nur zu einem ziemlih dürftigen Ergebnis geführt haben.

Meine Damen und Herren, wenn ih mich zusammenfasse, so kann ih sagen: Die Erhöhung der Besoldung ist nah allem eine staat3politische Notwendigkeit. Aber der Landtag wird auf der anderen Seite niht außer acht lassen dürfen, daß das Staats- ministerium in Anerkennung dieser Notwendigkeit mit seiner Vorlage bis an die Grenze des Möglichen gegatigen ist. Wir wissen, daß der Landtag zu dieser Besoldungsordnung nicht in allem {Fa und Amen sagen wird, und daß wir in gemein- samer Arbeit mit den erfahrenen Vertretern des Landtags an dieser Besoldungs8ordnung noch arbeiten und feilen müssen. Aber ih lege dabei auch besonderes Gewicht auf die Mitarbeit der- jenigen, die bisher mit der Staatsregierung zusammen für das Gleichgewicht im Staatshaushalt gesorgt haben. Eine Erhöhung der Mehrausgaben über die 193 Millionen hinaus ist für das StaatZ3ministerium eine Unmöglichkeit. Soll also eine :Um- gestaltung der Besoldungsordnung im einzelnen vorgenommen werden und ih zweifle niht daran, daß noch manches ver- bessert und gefeilt werden wird —, dann wird man dabei immer nicht vergessen dürfen, daß dex Gesamtaufwwand nicht erhöht werden darf, weil sonst eine Möglichkeit der Deckung nicht mehr vor- handen sein würde. Wenn ich einmal von den unendlih vielen Klagen absehe, die ih jeßt von den Organisationen darüber be- fomme, daß gerade diese Gruppe nicht gerecht eingestuft und jene Gruppe nicht genug berücksichtigt worden sei, sondern wenn ich die Dinge in ihrer Gesamtheit betrachte, so wird im ganzen ge- nommen niemaud leugnen können, daß ein Aufwand von 193 Millionen für Besoldungserhöhungen etwas Gewaltiges ist, und daf das Staatsministerium und der Landtag damit eine große und schwere Aufgabe auf sich nehmen.

Fch würde meine Ausführungen hier am liebsten abbrechen und das Weitere den Beratungen im Ausschuß überlassen. Aber ih bin durch die Ausführungen des Herrn bayerishen Finanz- ministers, die er jüngst im bayerischen Landtag gemacht hat, ge- zwungen, noch einige und zwar nicht sehr kurze Aus- führungen zu machen. Der Herr bayerische Finanzminister hat in der Sißung des bayerishen Landtags eine ausführlihe Rede über den Etat und die Besoldungsvorlage gehalten und in dieser Rede an verschiedenen Stellen auf die preußischen Verhältnisse Bezug genommen, Er klagte einmal darüber, daß das Ein- vernehmen zwishen der Reichsregierung und der Preußischen Staatsregierung in den Fragen der Besoldungsordnung ein aus- gezeihnetes gewesen sei, so ausgezeichnet, daß auch die anderen Länder den Wunsch haben müßten, an allen den Verhandlungen ebenso beteiligt zu jein. Demgegenüber möchte ih feststellen, daß nach meiner Kenntnis der Dinge die Referenten des Reichsfinanz- ministeriuums s{chon vor langen Wochen mit den süddeutschen

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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Funhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. Bekanntgabe der Großhandelsindexziffer vom

12. Oftober 1927 Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsaß

im Monat September 1927. Filmverbot. =

Preußen.

Ernennungen und sonstige Perionalveränderungen. Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bezw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

amtlichen

Amtliches.

Deutsches Reich. Dem zum peruanishen Konsul in Chemniß - ernannten

Herrn Kurt Plaschke ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Die amtliche Großhandels indexziffer vom 12. Oktober 1927.

Die auf den Stichtag des 12. Oktober berechnete (GSroßhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt :

Ber-

100 == LOO Indexgruppen 1927 änderung 5. Oktbr. | 12. Oktbr. | in vH 1. Agrarstoffe | 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . 1445 | 1435 O7 9. Vieh E 118,4 O P 04 O Debereuane c 6+ 1938/2 154,8 -+ 1,0 4. Futtermitte! a 141,0 1411 + 0,1 Agrarstoffe zusamrien 138,5 138,5 + 0,0 D Ot 130,4 Io E: +09 [T1 Tndufirielle Nobstoffe / und Halbwaren, j 6. Kohle L A E S O E307 + 0,0 O, 124,3 Y) 1244 O O E e d 103,4 103,6 4 0,2 D er C S 164,8 163,8 0,6 10, Häute und Leder es 142,3 143,6 -+ 0,9 O bg S E [23,7 1297 12.- Künstlihe Düngemittel. . 82,8 82,8 + 0,0 13. Techni1che Dele und Fette 120,7 120,5 0,2 14. Rauttchuf 40,7 411 + 1,0 15. Papierl|tofle und Papier 150,7 150,7 16, Baustoffe L e 162,3 162,3 + 0,0 Industrielle Nohstoffe und Ha! bwaren zu)ammen Fd odA + 9,0 IV. Industrielle Fertigwaren. | 17. Produfktionemittel : 130,8 130,9 -+ 0,1 18. Kon)umgüter E S 167,6 168,7 -+ 0,7 Industrielle Fertigwaren zu- sammen S REI LO 151,8 152,4 +- 0,4 Y. Gejamtindez E 139,8 139,9 -|- 0,1

*) Yeonatsdurchs{niit September. 1) Berichtigt intolge nachträglich eingegangener Preisangaben Die Gesamtinderziffer war demnach gegenüber der Vor- woche nahezu unverändert, Von den Hauptgruppen weisen die Fnderziffern für Agrarstoffe und für industrielle Rohstoffe und Hailbwaren keine Veränderung auf. Die Inderxzisfer für Kolonialwaren hat um 0,5 vH angezogen; diejenige der Gruppe industrielle Fertigwaren hat sich gegenüber der Vorwoche um 0,4 vH erhöht. Innerhalb der Gruppe Agrarstoffe wurde der Rücigang der Inderzisfern für pflanzliche Nahrungsmittel (bei niedrigeren Preisen für Weizen, Roggenmehl und Zucker) und für Vieh durch eine Steigerung der Juderziffer für Vieherzeugnisse (hauptsächlich infolge höherer Eierprei)e) etwa ausgeglichen Jn der Gruppe industrielle Nohstosfe und Halbwaren haben sich die Juverziffern für Eisen (bei gestiegenen Preisen für Maschinengußbruch), für Metalle (Blei und Zink), für Häute und Leder (Nindshäute und Unterleder) und Kautschuk erhöht. Dagegen ist die Inderzisfer für Textilien, unter denen die Preise für Baumwolle und Vaumwollgarn nachgegeben und diejenigen für NRohseide und Hanfgarn angezogen haben, 1m ganzen zurückgegangen. Die Anfwärtsbewegung Fertügwaren hat sich fortgeseßt. Berlin, den 15. Oktober 1927. Statistisches Reichsamt. L B: Ole Play ere

der Inderziffer für industrielle

4 20WIW

einschließlich des Portos abgegeben.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsazß im Monat September 1927.

1) Weitere 1315 hi W. find im Laufe des Betriebsjahres von den Zollstellen versehentlih in Spalte 9 gehören nach Spalte 7.

Berlin, den 14. Oktober 1927.

P 1-8 4A 5 6 S 9 10 e Bon der in Spalte 1 Von dem ablieterungsvflichtigen E82 Im Monat angegebenen Menge Branntwein (Spalte 4) S SBE Zugang September 1927 entfallen auf ags hergestellt in B SE S S S | an sonstigem | find hergestellt L ablieferungs- | aftlichen DSEE| L 2 | Branntwein \ S S freien Brennereien E S8 29A S S | 2% 2 Ge l S S2 | Branntwein | g) b) S | Q-S | S6 SSEl È 28 | 22 S | 25S |BS/ SZE| a) | b) « T2888 S8 IS2SEL 2 52 S2 S2 | famt- S% |2E| uw [ZEE 10 1E [TE E L S2 E SS | S8 ZUE n L E 25 (E A8 EELEESNI S | §185! # | moe E S |SÈ | sammen [S2 E gungvon| Sÿ S8 S S | 9 18 E Sl E 2 ch8 | ganzen | Se S | S 8] S Sli R DETL ollte Wet ngetli - D | 7 43 897 2 371 65 268 | 31 637 |12 200 | 286 I 450 | 472 4 963| 5 752 —— 556 596 131 637/21 371| 70 / 53 078 | | | | | h S S | 7 | 18 | 19 j 20 le 21 | L M: s Abgang | » Sf SE Abgeseßt gegen Entrichtung I S EULZ S8 des allge- j | QEB S S8 davon für: meinen er- des l P S S2) B S5 S L | der i mäßigten Ver- | Essig- | Verkautpreises für : des |\ Gejamt-| ° S E E52 Preis im fautpreiles b t2 3 : * J Aus- | Â 2E ER.ES BE 1 Aganzenl V b) 6) d) ®©) a) | b) Le 9) b) | c) } ubr, | 29909 1 E BÉBEIE. E SB spite Trink- Heil Nieh- 1.) (F}en- | fon- davon st wein- ] Sei , |Niec- u.) (Fen A SC2Z291O08? S brannt-| Veit “| tige | P L hrelse87 27 iel Sdjön- | jpreiseë j VE2El 8 E. | wein mittel mittel den Zwee | ganzen | wein 4 e mittel | dn | L E Hekttolbtiter. Wetn get | | | | | | | 51 082] 5 173 56 266 53 562) 2211 19 | 343 |- 130 1138 883| 20 0s) 17 166 710) 3491 | 297 124 996 | 241 798] 367 876} 21 036 | | | | i h

nachgewiesen worden, sie

Reich8monopolamt. Nebelung.

Jgnaß Rogge, Nekt

! bezir® Erfurt ist

G Mm v ero l Vorführung

Die öffentliche

des Bildstreifens „Die

Todesflieger von San Francisco“, 6 Akte, 1614 m, Antragsteller: Nord-Film G. m. b. H.,, Ursprungsfirma: F. B. O., New York, ist am 11. Oktober 1927 unter Prüfnummer 16888 verboten worden.

Hamburg, Kalkhof 2,

Berlin, den 14. Okiober 1927, Der Leiter der Filmprüfstelle.

Mildner.

Preufßfzen. Ministerium des Fnnern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 12. bezw. 19. September 1927 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Norbert Scharte, Gymnasiast, Ohlau. “N

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

V ES

oratschüler, Borken i. Wesif., Franz Gör ch, Schwerkriegsbeschädigter, Frankfurt a. M., ohann Nakonz, Bauer, Tzschelln, Kreis Rothenburg, O. L.

DUstzaministertum. Der Senatspräsident Quirll bei dem Oberlandesgericht

in Celle ift gestorben.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten. Die Oberförsterstelle Königsthal im Regierungs-

um 1. Dezember

1927 und die Ober-

försterstelle Liebenwalde im Regierungsbezirk Potsdam zum 1. April 1928 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 4. November 1927 eingehen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der in Nr. 242 des „Neichs- und Staatsanzeigers“ ver- öffentlichte Bericht des „Nachr:chienbüros des Vereins deu!scher Zeitungsverleger“ über die Vollsißung des Reichsrats am 14. d. M. enthält die Angabe, daß der hessi‘he (Gezandte Freiherr von Biegelebea einen Antrag zum Entwurf des Reichsschulgejeßes gestellt abe. Diese Angabe is dahin richtig- zustellen, daß Freiherr von Biegeleben in den Ruhestand ge- ireten ist, und daß Hessen sowohl in den Ausschußberatungen Über das Reichsschulgeses als auh in der Vollversammlung am 14. d. M. durh den Ministerialdirektor Urstadt ver- treten wurde.

Barlamentarische achrichten.

«zu der am 14. d. M. abgehaltenen Sißung des Reichs - tagzausschusses für Strafrechtsreform {loß sich an die in der leßten Sißung erfolgte Vernehmung von drei Sach- verständigen eine lebhafte Aussprache. Diese Sachverständigen hatten sich über die ihnen vom Ausschuß vorgelegten zwei Fragen geäußert, ob es sich empfiehlt, die Altersgrenze der Strafmündig- keit vom 14. auf das 16. Lebensjahr zu erhöhen, und ob es weiter- hin notivendig oder gerechtfertigt ist, für die Stvafverantwortlich- beit noch eine besondere Altersstufe zwischen 18 und 20 Fahren zu bilden. Die leßte Frage war übereinstimmend, die erste nur von einen S E ae bejaht worden. Fn der Aussprache schil=- derte die Abg. Pfül f (Soz.) auf Grund ihverx sozialen Tätigkeit, die sie seit 20 Fahren mit der Jugend in engste Berührung bringe, die seelishe Eigenart der jungen Menschen, die eben aus der Schule entlassen seien. Deren Willensenergie sei noch nit so ge- esligt, daß sie bei zunechmendem Anspruch an die menschlichen VeduUrfnisse oft G cigenes Verschulden mit dem Strafgesez im Konflikt kämen. Auch bei den Fugendlichen aus sozial höhecen Schichten, deren normales Wunschleben befriedigt sei, kämen Dieb- stähle in der Schule ershreckend oft vor. Rednerin sprach sih nah längeren Ausführungen dafür aus, die Jugendlichen, deren Wohl identish sei mit dem Wohl der Gesellschaft, dann, wenn sie gefehit hätten, durch zweckmäßige Erziehungsmittel zu bessern, aber niht durch langjährige Freiheitsstrafen in ihrer Besserung zu hindern. Abg. Stö ckerx (Komm.) verlangte die Hinaufsezung des straffreien Alters auf 16 Fahre und wies ‘zur Begründung u. a. darauf hin, daß sich shon im Jahre 1891 eine Kommission der Fnternationalen Kriminaltstishen Vereinigunng in diesem Sinne ausgesprochen habe. Darüber hinaus sei von diesex sogar