1927 / 248 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[62465]. Schöttle & Schuster Aktiengesellschaft, Verlin. Bitanz per 31. März 1927.

Besigteile,

Kassaguthaben . ,

Poftscheckguthaben

1 E

HUCHIAE a o o luto

Jmmobilien

Einrichtung

Materialien

Debitoren

K 13 189 2 987 2 077 532 000 10 400 13 500 68 600|— 215 500 209 408

1067 663

§04 A 90S 0D 00 0.0 S S9

Verbindlichkeiten. Stammaktien Reservefonds a 1 Kreditoren «

Wechsel Gewinn « «

500 000 100 000\— 287 736/25 99 075 80 851

1067 663 Gewinn und Verlust.

Soll,

a A Ï 130 906 STEUEN « a o 66 è 26 678 Men «e c oe s 6 13 991 Gewinn . « 29 000,— Vortrag auf Rechnung

M

80 8518: 262 428

———————

51 851,85

Haben. Vortrag - - VBetriebsgetvinn

36 1496! 216 2789

p ———————-

252 4286

0.00.0

[62496]. Vereinigte Verlagsanstalten Aft .-Ges., Oberhausen (Nhl5.). Bilanz am 31. Dezember 1926. on ep

An 6 918/69

2 841/57 488

24 852 736 663 18 700 102 347 11 887|— 109 606/52

1014 304

Postscheckguthaben Wertpapieren » Warenvorräten Immobilien Mobilien Maschinen « Schriften Debitoren «

S. 0 S: O s L . . S D. S P D S D: r: D S O.

Pex Haben, Aktienkapital Reservefonds , « Kreditoren . « « Delkredere « - Hypotheken ° Reingeivinn é

240 000 127 000|— 347 591120 1 807/53 295 32311 2 582/30 1014 304/14 Gewinun- und Verlustrechnung. An Geschäftsuntkosten . « Abschreibungen « «- - Reingewinn «

244 56778 144 071/35 2 582/30

391 221/43

M .

O s Cr Gewinnvortrag aus 1926 Rohgewinne

106/11 391 115/32 391 221/43 Oberhausen, den 16. September 1927.

Der Aufsichisrat. H. Faßbender. Der Vorstand, J. Pöv.

[62463]. Rechnungsabschluß am 30. Juni 1927.

. , .

Vermögenswerte. Eisenbahnanlage « « - - Kanal, Maschinen- und Turbinenanlage - - + Gebäude u. Werksanlagen Schotterlagerplazanlage Hängebahnanlage . - » Grundstücke Neuwerk « Mobilien und Geräte « Steinbruchswerkzeuge » - Vorräte an Steinen und Materialien « « « « +- 1 864 Kontoreinrichtung « » « 1 700 Kassenbestand « « « 145 Wertpapiere 80S 1 664

67 260

88 500 22 600 2 050 1 700 9 320 22 450 1 885

Kautionskonto 20 947 Kontokorrentkonto 145 421 Bürgschaft 5000,—

[63149]

sichtörat

verwe

Herr Paul Singer ist aus dem Auf-

ist Herr Forstmeister Érnst Yocksti oh. Vafsauersir. lla, Grundftücks-

[63169]

Herr Karl Noeble ist aus dem Auf- sichtsrat un\eier Ge'ellibaft aus- geschieden, um in Ten Vorstand einzutreten. ¿DRROREL!, Berlin, den 20. Oltober 1927.

Hein, Lehmann & Co. Aktiengesell-

auége\h1eden, neu binzugetieten

rtungsgejellschaft A.-G,, Berlin.

[62470]. Ernst

Bilauz

haft Eisentonstruktionen, Brückeu- u. Signalbau.

Bell Allien geser Gan Der Vorstand.

n. per 31. Dezember 1926.

[63344]

Posischeckk Reichsban

Debitoren Jnventark

1926

Kassakonto

Deutsche Bank

Abschreibung 10% Verlustvortrag 1. 1.

ab Reservefonds .

Aktienkapital

Kreditorenkonto Sparkassenkonto Rúckstellungskonto für Dubiose

Neingewinn « « « - « o «-

Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember

Diamant Gasglühtiht A.-G.

zu Verlin.

Die Aktionäre unierer Gesellschaft werden hierdurch zur ordentlichen Ge- neratlversammlung auf Freitag, den 25. November 1927, 12 Uhr mittags, im Sitzungssaale der Darm- städter und Nationalbank Komm.-Ge). a. A., Abteilung Behrenstraße hier1elbst, Berlin, Behrenstraße 68/69, eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlegung des Ge\chäftsberichts, der Bilanz und derx Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Ge)chäftéjahr 1926/27.

2, Beichlußfassung über die Genebmigung der Bilanz und über die Gewinn- verteilung.

3, Grteilung der Entlastung an Vor- stand und Aufsichtsrat.

4. Wahlen zum Au!sichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm-

lung find nach § 19 der Sagung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am

Attiva.

E: S S

424 1 245 . *‘ . . 1 032 E e R 99 74 770

v E

onto 1. 1. 26 405,—

40,560 | 364

4 233 82 170 E 15 000 43 317

19 150 3 861

81 329 840

82 170

926.

Reinge1wwi

Warenkto

[62660]

den 22. 1.

2.

F,

bank, der

rechts in

Unkostenkonto « » -* Spesenkonto ü Provisionskonto . « « Löhne und Gehälter « Mietekonto « « . . Zinsenkonto . Y Skontokonto . . o Debitorenverluste « « Dubiose Außenstände « Abschreibung Fnventar

Diskontkonto

Ernst Bell Aft.-Ges.

Einladung zur 56. ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag,

3, Beschlußtassung über Erhöhung des Stammdlfapitals um einen Svißenbetrag

4.

5, Wahl von Mitgliedern des Aut!sichtörats. Die Hinterlegung der Aftien oder an deren Stelle

tolcher Aktien zur Teilnahme bis 1pâtesiens 14. November scheine der : \ ] sind ohne Spezrvermerk niht mehr zur Dinteegang zwecks Ausübung des Stimm-

dah die bei der Reichsbank hinterlegten Aktien bis zur Beendigung der Generalver- jammlung im Sperrdepot gehalten werden.

interlegungéstellen sind: Ï , in Bais e Büro der Geellschaft, Dorotheenstr. 40, das Bankhaus S. Bleich-

in Breslau: das Bankhaus E. Heimann und die Dresdner Bank ; in Hamburg: die Norddeut\he Vank

in Frankfurt a.

in München: das Bankhaus H. Authäuter und die Dresdner Bank; in Warschau: die Warschauer Diskontobank; in Wien: Die Oesterreichi|he Creditan|talt Berlin, den 18. Oktober 1927. Dex Auffichtsrat.

Dienstag, den 22. November 1927 bis mittags 12 Uhr, bei der Kasse der GHe!ell- hatt hierselbst, Gubener Straße 47, oder bei derx Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellshant a. A. hierselbst, Behrenstraße 68/69. ; a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil- nabme bestimmten Aktien einreichen. b) ihre Aktien oder die da1über lautenden Hinterlegungöscheine der Reichsbank oder eines deut)chen Notars hinterlegen. Werden Hinterlegungs|\cheine der Deul- hen Reich-bank hinterlegt, so müssen dieje mit Rücksicht auf die veränderten Hinterlegungsbedingungen diejes Instituts den Vermerk tragen, daß die Aktien bis nach der Generalverjammlung bei der Reichobank deponiert bleiben.

Berlin, den 20. Oktober 1927. Diamant Gasglühlicht Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Dr. Willy Saulmann.

Soll, 42 982 12 005 653

20 452 1 825 927

5 221 5 306 3 861 40

93 276 840

94 116

ck::97..9

e s e e # L e oss

N © s s

Haben. : „, Komm.-Rohgewinn | 92 931

1 185 94 116

Der Vorstand.

Vereinigte Königs- und Laurahütte Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb. November 1927, vormittags 11 Uhr, nah Berlin, Dorotheenstr. 40. Tagesordnung. Vorlegung des Geschättoberichts und Beschlußtafsung der Generalyersamm- lung über Genehmigung der Bilanz nebst Gewinnverteilung und Ent- lastung des Aufsichts1ats und Vorstands. i Wabl von 2 Rechnungéprüfern und eines Stellvertreters für das Gejchäfts- jahr 1927/28

Aktien in Ausführung der 7. Durch)ührungs- veroxdnung über Golobilanzen sowie Teilung der Aktie von 1600 NM 1in 16 Aktien zu 100 RM und entsprechende Aenderung der 8&8 5 und 34 des Gesell|chaitestatuts nah Durchfüh1 ung des Beichlusses, Aenderung des § 32 des Gesell|chaftsstatuts betreffend Hinterlegung von Aftien zwecks Teilnahme an der Generalver)ammlung.

der Depotscheine der Reichs- Bank des Berliner Kassen-Vereins oder eines Notars über Hinterlegung an der Generalversammlung muß nah § 32 der Satzungen 1927, namittags 4 Uhr, erfolat tein. Die Hinterlegungs- L epotquittungen und

von 40 NM, Umtausch von

MNeichsbank haben nur noch die Bedeutung einfacher

der Generalver)ammlung geeignet. Gs ist deshalb der Nachweis zu erbrìngen,

rôder die Dreédner Bank und die Parmitädter und Nationalbank. Behrenstraße ; in Hamburg, die Herren L. Behrens &

und Wechselbank vorm. L. A. Hahn, Bank;

Söhne und die Dresdner Bank; M.: Die Deut1che Effekten-

die Drebdner Bank und die Franktu1ter

für Handel und Gewerbe. Dr. von Schwaba. Der Vorstand. Ohly. Wandel.

RM 1 000 000, verfehreibungsgläubigern aus gegebenen 7 % igen Anleihe von nom. RM 3 000 000,— zustehenden Options- rechtes. Sollten bis zum RM 1 000 000,— Aktien optiert G. m. b. H., Berlin, verpflichtet, zu übernehmen. Options8afktien begeben worden.

eingeteilt in 50 000 Aktien zu je R bis 110 000), 10 000 Aktien zu je RM 100,— aktien zu je RM 300,— (lautend über 6 Aktien zu RM 50,—, Nx. 70 001/70 006 bis 99 995/100 000) und 500 Globalaktien zu je RM 3000,— (lautend über 60 Aktien zu RM 50,—

An es des Vorstands und Nr.

Brand, Berlin, Paul Barnidckel, Altdamm, und Eugen Le als ordentlihe Vorstandsmitglieder, Paul Trömel, Berlin, als stellvertretendes

Aktien dienen gur Dos des den Teilshuld»

der im Jahre 1926 seitens der Gesellshaft aus-

Ablauf der Optionsfrist (31. 12. 1929) nit sämtliche sein, hat sich die Wilhelm Hartmann & Co. die restlihen Aktien zum Optionspreis (140 %) September 1927 find rund RM 8334 000,—

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr RM 6 500 000, M 50,— (Nr. 1—40 000 und Nr. 100 001 (Nx. 110 001—120 000), 5000 Global-

Bis zum 24.

Nx. 40 001/40 060—69 941/70 000). L E

Sämtliche Aktien lauten oui den Jnhaber. Sie tragen die faksimilierten es Vorsißenden des Aussihtsrats; die Aktien

ind von einem Kontrollbeamten handschriftlih gegen-

bilden zurzeit die Herren: Dr. Philibert Lendholt, Krappiß, O. S,.,

0 001—120 000 gezeichnet. Den Vorstand derx Gesellschaft

Vorstandsmitglied. Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, gegenwärtig aus den Herren:

Robert Friedlaender, Berlin, stellvertretender Vorsißender,

Josef Gorggee Geschäftsführer der Wilhelm Hartmann & Co. G. m. b. H., Berlin,

Fakob G2 imitt, Geschäftsinhaber der Darmftädter und Nationalbank Komman dige Gal auf Aktien, Berlin, :

Herbert M. Gutmann, Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, Berlin,

Friß Hart Geschäftsführer der Wilhelm Hartmann & Co. G. m. b. H., Berlin,

Kommerztalrat Josef Kraus, Wien,

Karl Schmeil, Vorstandsmitglied der Dresdner Chromo- und Kunst- drucépapierfabrik Krause & Baumann Aktiengesellschaft, Heidenau bh. Dresden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bele außer des weiter unten er- wähnten Anteils am Reingewinn eine jährliche feste Vergütung, die für die Mitglieder je RM 2000,— und für den Vorstyenden RM 4000,— beträgt.

Die Generalversammlun der Gesellschaft werden in Berlin oder

in einem anderen Ort innerhalb des Deutshen Reiches abgehalten.

Alle von der eas ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durhch

den „Deutschen Reichs- und reußischen Staatsanzeiger“. Die Ae aft ver-

pflichtet 8 jedo, ihre Bekanntmachungen weiterhin in einer Berliner örsen- zeitung (bis auf weiteres im „Berliner Börsen-Courier“ odex in der „Berliner

Börsen-Zeitung“) zu veröffentlichen. :

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Von dem nah Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen ver-

bleibenden Reingewinn dec SREGaN wird mindestens der zwanzigste Teil

dem Reservefonds zugeführt so lange, als diesex den zehnten Teil des Grund- kapitals niht überschreitet. odann erhalten die Aktionáre vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals. Von dem alsdann verbleibenden Betrag are der Auisichtsrat als Vergütung für seine Mühewaltung zehn Prozent. Der

Rest des Reingewinns wird als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt, so-

weit die Generalversammlung niht auf Vorschlag des Aufsichtsrats anders be-

ließt. \hließ verpflichtet sich, in Berlin Stellen zu unterhalten und

Die Gesellschast / ( eweils A en, bei denen die Auszahlung der Gewinnanteile, die Au§- h er Bezug neuer Aktien,

ändigung neuer Gewinnanteilsheinbogen, ein etwai ; Hinterlegung von Aktien behufs Teilnahme an den Generalversammlungen so- wie alle die Aktienurkunden N Men, welche dur die Genercal- versammlung beschlossen worden ind, kostenfrei bewirkt werden können. An Dividenden sind verteilt worden: :

im Jahre L 9% (der Reingewinn in Höhe von RM 70 308,98 wurde

uf neue Rechnung vorgetragen), L :

im Fee 1925 10 % ail RM 4 828 350,— in Umlauf befindliche Aktien, im Fahre 1926 10 % auf RM 5 500 000,— Aktien.

Die Vilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per

lauten wie folgt:

31. Dezember 1926

Bilanz per 31. Dezember 1926. T bude m E D I

RM 202 700

172 700

aue i Aktiva, RM

Grundstide « «ooo o Wehranlage Le

; ch2; 7 191 900,— Abschreibungen « «

60. E 70,0 19 200 E. | Gebäude E « « 1066 418,45 Abschreibungen « s : 21 378,45 Maschinen L s « 1 689 333,93 Abschreibungen . eo. 168 793/63 Ma)cinenlager Krappiß Utersilien und Geräte Abschreibungen . Pferde und Wagen « . - Abschreibungen ¿le Glektr. Beleuchtung Ohligsdrisch Rohmaterialien, Vorräte usw.) « Beteiligungen 2) Debitoren è) Kasse . « - - V E Dis ersicherungsprämten 4 è Disagio auf Obligationsanleihe 1926 Abschreibung -chch + .+- Avale RM 853 123,29

1 045 100

1 520 600 2 500

4

3 1|—| 2 943 608 3 934 068 2 021 426 3 166 934 15 548

4 588

29 854

240 000

300 000 60 000|—

——

[2 359 627|87

5 500 000|— 684 330|— 166 586/67

5 469/60

3 000 000

Aktienkapital .

NReserveionds . - Obligationsanleihe 1921) , « «+ « Öbligationszinien cut Anleihe von 1921

Srste Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 248. _

Berlin, 6onnabend, den 22. Aftober

1927

Der Fnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. d R T D - 1 d s -, 2, dem Güterrechts», 3. dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts-, 5. d i G. der Urheberrecht8eintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der.Eisenbahnen Sicthitlden sind S

besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral-HandelS8register für das Deutsche Reich.

: Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin füx Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-

straße 32, bezogen werden

preis betrög! vierteljährlih 4,50 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bez u g s Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Neich“ werden heute die Iten. 248A und 2486 did adciében.

[—y

E

Defriftete ÆAnzeigen müssen drei Lage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fjein. “L

Entscheidungen des NReichSfinanzHhofSs.

99. Zur Körperschaftsteuerpflicht rechtsfähiger Stif- tungen, die sazungsgemäß Beträge zu ausschließlich gemeinnüßigen vder mildtätigen Zwecken verwenden. Begriff des Zwectvermögens. Die Beschwerdeführerin ist eine rechtsfähige Stiftung. Jhre Tätigkeit liegt auf dem Gebiete der inneren Kolonifation. Die Vorentscheidung hat anerkannt, daß die Beschwerdeführerin nach ihrer derzeitigen Wirksamkeit dem ge- meinen Besten dient Sie hat aber der Stiftung die Eigenschaft ausshließlicher Gemeinnüßigkeit nicht zuerkannt, weil das Ver- mögen. nah Auflösung. der Stiftung zufolge § 14 der Saßungen an Verwandte des Stifters fällt. Die Saßzungen entsprächen also nicht den Vorausseßungen des § 16 Abs. 3b der Durchführungs- verocrdnung Z zum Ede ie age 1925. Die Recht8- beschwerde macht geltend, daß rehtsfähige Stiftungen nicht zu der Gruppe der Zweckvermögen' zu rechnen seien, und daß darum die Vorschrift der Durchführungsverordnung zum Körperschaftsteuer- 0E 8 16 Abs. 3b, die nur vón Zwedvermögen spreche, auf die

eshwerdeführerin keine Anwendung fände. Ferner rügt die Rechtsbeschwerde, daß von der Vorentscheidung die Anwendbarkeit bes. §14 des Körperschäftsteuergesepes nicht geprüft sei. Beide Einwendungen" sind nicht n Der Begriff des Zweck- vermögens ist in den Retichs\teuergeseßen nicht festgelegt. Auch im Hürgerlichen Rechte ist dies nicht Elcehen; das Bürgerliche Geseßz- buch verwendet die Bezeichnung überhaupt nicht. Es mag wobl sein, daß im juristischen SprachgebrauGe von Zwecvermögen vor- e dann gesprochen wird, wenn es sich um ein Gebilde ohne

echtspersönlichkeit handelt. Begrifflih wird man unter einem R oes U eine ‘Vereinigung von Wirtschaftsgütern zu ver- tehen haben, deren Verwendung für einen bestimmten Zweck fest- gerent ist. Eine: Hindeutung auf die Rechtsnatur eines solchen

ermögens wird man dem Begriffe nicht entnehmen können. Db die Bezeichunng-Zweckvermögen in einer steuerlichen Vorschrift in dem weiteren Sinne gebräucht ist, so daß rechtlich selbständige und rechtlich unseclbständige Vermögensmassen darunter fielen, oder in dem engeren Sinne gemeint ist, so daß nur die unselbständigen Vermögen getroffen werden sollen, muß darum für jede Vorschrift besonders geprüft werden. Fm § 16 Abs. 3 der Durchführungs- verordnung kann der. Begriff nur in dem weiteren Sinne ge- braucht sein. Die Vorschrift scheidet in den Buchstaben a und b Personenvereinigungen und Zweckvermögen und stellt für beide Gruppen besondere Vorausseßungen für die Anerkennung der aus- \cchließlihen' Gemeinnütigkeit auf. Die Gegenüberstellung ist nah großen Gesichtspunkten erfolgt: auf der einen Seite handelt es sich um Vereinigung von Personen, auf der anderen Seite um die Vereinigung von Wirtschastsgütern. Eine Personenvereinigung kann ein felbständigés ‘Rechtssubjekt darstellen oder nicht. Eine Zrennung der Pexsonenvereinigungen nah ihrer Rechtsnatur ist nicht vorgenommen. Darum. läßt sich in diesem Zusammenhang auch aunchmen, daß ebenfalls. die Bezeihnung Zwecvermögen ohne Hinweis auf die Rechtsnatur des einzelnen Zweckvermögens aufzufassen ist: Jm daxauffolgenden § 17 der Durchsührungs- verordnung wird in Abs. k unter d wieder eine Bestimmung über Ziweebermögen getroffen, hier aber unter ausdrüdlicher Begren- Lins auf die rehtsfähigen Zweckvermögen. Aus dieser. Be-' } timmug* geht also hervor, daß der Reichsminister der Finanzen einem Sprachgebrauche nicht huldigt, der mit dem Ausdruck Zwel- vermögen nux ein rechtlich unselbständiges Gebilde bezeichnet. Dasselbe ergibt sich u. a. au aus der Begründung zum Körper- \chafisteuergeseße 1925 S: 13. Dort begründet der Reichsminister der Finanzèn die’ nete Bestimmung im § 4 Abs. 3 des Körper- Stiftungen und andere

\chaftstéuergeseßcs, nach der Anstalten, Dwedvermögen unter gewissen Vorausseßungen den (Erwerb8- esellshäften gleichgestellt werden Der Reichsminister der S ianzen faßt: diese Gebilde, also auch die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Stiftungen und Anstalten, in einem- der folgenden Säße zusämmên als „die bezeihneien Zweckvermögen“. Das, was die Rechtsbeschwerde für die engere Auslegung des Begriffs Zweck- es im ginzelnen anführt, ist nicht stihhaltig. Sie gibt selbst zu, daß § 4 Abs. 3 des Körperschaftsteuergeseßes Stiftungen, also | 2

pflegen im

wendungen

100.

gaben für

renen.

wenn ' man reisen voll

Bedürfnisse

stand, daß gestellten

rechnen îst.

inhabers bei der Einkommensteuer. buchführender Kaufmann. die Ausgaben für die Reisen sind auf Das Finanzamt hat angenommen, daß ein Teil der Reijeausgaben nicht als Geschäftsunkosten zu behandeln sei, da der Steuerpflichtige mit den Ausgaben auch seine nid habe. Das Finanzgeriht hat zwar festgestellt, daß der Steuer- pjlictige aus den Spesen auch die Kosten für Lebensunterhalt und Anschasfungen bestritten habe, ist aber derx Ansicht, daß eine Ver- teilung in geschäftliche und nihtgeshäftlihe Ausgaven nux vor» genommen werden fönne, wenn leßtere einen wesentlihen Ums Lg Die Rechtsbeshwerde ist begründet. trefsend, daß Ausgaben, deren Gegenwert in geringem Maße auch zu Privatzwecken ausgenüßt wird, in voller Höhe als Geschäfts- usgal Dies gilt aber ‘nur insoweit, als die Höhe der Ausgaben durch die Benußung zu Privatzwecken nicht el pird DIe* Betriebe benötigtes Pferd bleiben sih gleih, wenn es auch bisweilen in freien Zeiten zu Vergnügungsfahrten benußt wird. | zu Privatzwecken verursacht hier keine Kosten, und deshalb ist es wegen dieser Benußung einen Teil’ der Aus» zu den Unkosten des Betriebs zu vet Anders liegt es dagegen wenn ein Teil ‘ängebklither ‘Ges “schäftsïosten lédiglih'zu Privatzweken ausgegeben ist. jolhen Falle kann der Umstand. daß si dieser L Sicherheit feststellen läßt, nur dazu führen, daß er Es besteht au fein Grund, von einer solchen Sc abzusehen, weil die Ausgaben zu Privatzwecten 1 Teil der gei

fang erreichten.

ausgaben zu behandeln sind.

bérührt wird.

nicht gerechtfertiçt

agcfohtene Entscheidung

Reisenden zugebilligten übereinstiz

meinnüßigen Zwedcken bei unselbständigen Zweckvermögen zwar nötig, für rechtlich selbständige Zweckvermögen aber für l ibebni zu halten. Die Stiftungen und Anstalten mit Rechtspersönlichkeit o {lege 1 reicher ausgestattet zu sein als unjelb- ständige Zweckverniögen; gerade auf die Bindung der rechtlich selbständigen Zweckvermögen müßte daher am ehesten Wert gelegt werden. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß § 14 des Körperschaftsteuergeseßes, i leistungen handelt, auf die Beschwerdeführerin. und deren Auf- keine finden fann Es greift vielmehr die Bestimmung im § 17 Nr. 2 des Körperschaftsteuergeseßes ein, nah der bei Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden l für die Erfüllung der durch die Stiftung, Saßung oder sonstige Berfassung vorgeschriebenen Zwede der Steuerpflihtigen. (Urteil vom 19. Fuli 1927 1 A 218/27.) l

allgemeinen

der von abzugsfahigen

für ihre saßungsmaäßigen Zwede

Behandlung von Neisespesen

R Ps r, e Die Ausgaben für ein im

das Pferd nicht

zu den Reisekosten rehnen würde.

Ir zu den - Geschäftskosten zu renen

die Reisekosten des Ge\ch{ch inhaber3

daß erstere in voller Höhe als Geschäftskosten anzusch sind die R&&sespesen etnes

dürfen die Aufwendungen

des Geschäfts: enst Der Steuerpflichtigêë ist Er führt elbst Geschäftsreisen aus,

Reisespesenkonto gebucht.

en Bedürfnisse

Die Benußung des Pferdes

Teil nit u s{äuen ist. zung deshalb inen geringen E3 würde nun

nur e meinschafilicen Ausgaben ausmachen dem Grundsaß, daß Ausgaben für den Lebensunterhalt- bei Be- | rechnung des Einkommens nicht abzugsfähig sind, widersprechen, die Ausgaben für' Essen und Trinken auf “Geschäfts- en! Diesec Grundîaß maß vielmehr dazu führen, daß lediglih der durch die Geschäfts- reisen verursahte Mehrauswand zur Befriedigung der genannten L ist. c rue E1 war deshalb aufzuheben und | die nicht jprureife Sache an das Finanzgericht zurücfzuverweisen der erneuten Verhandlung ift folgendes zu beachten. mit mmen, beweist nicht, en- find. Zwar d Angestellten unter allen Umständen Ge- {chäftsausgaben, aber doch nur aus dem Grunde, weil auch das Gehalt des angestellten Reisenden zu den Geschäftsausgaben zu G Des8halb kann es sih bei den Reisespesen ‘des An- gestellten nux darum handeln, inwieweit sie Einkommen des An- gestellten darstellen, während es ohne Zweifel ist, daß sie für den Geschäftsinhaber zu den Geschäftsunfosten gehören. nicht angängig ist, einen Geschäftsinhaber als Angestellten seines eigenen Geschäfts zu behandeln, kann der Umstand, daß seine Reisespesen die eigentlichen Reiscaus8gaben übersteigen, nur dazu

Ür

ih

zurüdckgewiesen. j nämlich auf 4820 9 der Vorsteher

Sonder- der Vertreter des Anwendung ! geltend gemahten zu geben. Erfolg versagt werden. stoß gegen § 208

Finanzgeriht, wiewohl

mutung aussprach, daß

gänzte. estritten

Es ist zu-

und nur worden. sammenhange mit standen werden.

bezüglich

den

163 der erhebliche Bedenken ug bestehen.

Finnahmen - zweifellos Fn ‘einem mit

führung ‘beiseite

S

L0d E T Mt betreffs Weizen, Gerste

überhaupt niht îin

Die an=-- | vielmehr Bedenken Bei lollte. § den Vorschriften der §8

Der: Um- den an-

Da es nun

l zl becechtigt nimmt dann Stellung zu der: weiteren Frage, ob die ganze Bu g ‘beise ge/choben einem Teile die Buchführung zugrunde gelegt werden sollte. hat das Ergebnis der Buchführung nur bezüglich der Angaben b [fs W e und Roggen verworfen und im übrigen die Buhführung berücksichtigt. s eine unrichtige Anwend1u1! ordnung nicht zu erblicke

19 der n. § 1De dem Besteuerung zugrunde zu legen waren, angewendet worden. das Finanzgeriht ausdrückli seßung des: § 208 der: Reichsabgabenordnung nicht gegeben set, gegen konnten die Ausführungen niht wohl sv verstanden werden, daß gleihwohl § 208 der Reichsabgabenordnung ‘angewendet werden 208 der Reichs8abgabenordnung- spriht nux aus, daß dit

] i Auf die Berufung hat das Finanzgeriht den Be- triebsgewinn des Sts etwas niedriger als das Finangamt M festgestellt. | è ) der 2 des Finanzamts Begründung, daß § 208 Abs. 1 der Reihsabgabenordnung in Ver- bindung mit § 28 des Einfommensteuergesebes und § 210 Abs. 1 Say 2 Halbsay 2 der Reichsabgabenordnung und § 6 der Reichs- abgabenordnung verleßt. seien. Fn der Gegenerklärung bestreitet Pflichtigen ; 1 [ Rechtsbeshwerdegründe beshwerde ein, ohne die dazu vorbehaltene weitere Begründung

Der Rechtsbeschwerde und Ansch{hlußbeshwerde muß der Der Finanzamtsvorsteher sieht einen Ver- der Reichsabgabenordnung

_ Gegen die Entscheidung legte Rechtsbeshwerde ein mit der

die vom Finanzamtsvorsteher

und legte Anschluß-

das Dom

g darin, Richtigkeit

Dg daß die sachliche der

es

Pflichtigen geführten Betrieb8bücher nicht bloß bezüglich der Ans gaben Uber einzelne Ernteergebnisse“ verneinte, sondern die Vers

die gesamte Getreideernte und darüber

hinaus die Gesamteinnahmen zu niedrig angegeben seien, do das Ergebnis der Buchführung T hinsichtlich der An e e geernteten Weizen, Gerste und Roggen im Wege der Schäßung er- S 210 der Reichs8abgabenordnung und § 6 der Reich3s abgabenordnung seien verleßt, ( Außerachtlassung der Feststellungen hinsihtlich der gejamten Ge- treideernte und der Gesamteinnahmen nur einen geringen Teil der Ernteerträge schäßte und die Erfahrungstatsache der Sachverständigen außer aht ließ. Dem Finanzamtsvorsteher ist darin beizutreten, daß die Ausführungen des Finanzgerichts die Auffassung aufkommen lassen fônnen, es sei § 208 der Reichsabgabenordnung bezüglich eines Teiles der Eintragungen in die Wirtschaftsbücher angewendet eines Die einzelnen Ausführungen können aber nur im Zu- übrigen der Entscheidung [k Das Finanzgeriht hat nah Anführung des Inhalts des § 208 der Reihsabgabenordnung dargelegt, daß dite vom Pflichtigen geführten Bücher den Vorshhriften der §8 162 Reich8abgabenordnung : ß ( gegen Unter

indem das Finanzgeriht unter

Teiles ‘der Einkünfte geschäßt

richtig ver-

entsprechen mögen, “dite sahlihe Richtigkeit diesen Umständen sei eine gewesen. Das

daß aber E OeI Buchs Schäßung der A

Je werden oder nicht

wenigstens zu

E3

«n diesem Zusammenhang ist 88 908, 210, 6 der Reich8abgabens- 208 der- Retchs8abgabenordnung ist daß die Aufszeihnungen der Wenn die eine Vorauss

Sinne feststellte, die fahlihe

Richtigkeit bestehen, #o

162, 163 forrzell entsprechenden Bucher

und Aufzerhnungen, wenn ihre sahlihe Richtigkeit nicht zu, be» anjtanden ist, der Besteuerung zugrunde zu legen sind, daß also, wenn diese Voraussezungen vorliegen, eine Verpflichtung Veranlagungsbehörde und ein Recht des Pflichtigen besteht, - daß auf das Buchergebnis die Veranlagung gegründet werde: shließt aber die Vorschrift, {alls die Vorausseßungen nicht vor- liegen, nicht aus, daß bei der erfolgenden Schäßung doch in weiterem oder“ weniger weitem Umfang auf die Aufzeihnungen als Anhaltspunkte Rücksicht genommen werde. ) | in den Wirtschaftsbüchera ausgewiesene Ergebnis der Wirtschaft3- A als den tatsächlihen Verhaltnissen niht entsprehend der

eranlagung nicht zugrunde zu legen ist, können do die Ein-

der

Es

Auch wenn das

ühren, den Mehrbetrag nicht zu den GeschäftSsunkosten zu rehnen. Bei der Schäßung, welcher Teil des auf der Reise ausgegebenen Betrags nicht zu den Geschäftsausgaben zu rechnen dh ist folgen- des zu beachten. Es ist selbstverständlich, daß die Ausgaben für Lebensunterhalt auf einer Reise höher sind als in den häus- lichen Verhältnissen. Es kann auch zugebilligt werden, daß der E der Geschäftsreisen höhere Aufwendungen für Lebensunter- alt verursacht, daß der Steuerpflichtige auf Geschäftsreisen 1 i ) teurere Wirtschaften besucht, als er auf einer Vergnügungsreise ie Anstalten, Stiftungen und Zweckvermögen bezieht (vgl. auch besuhen würde. Deshalb is, soweit jemand auf einer Geschäfts- die Vom zum Geseße S. 20), so sind eben nur die nicht- reise niht übermäßigen Aufwand getrieben hat, ledigli in An- rechtsfähigen Personenvereinigungen, Zweckvermögen / und der- [a8 zu brinzen, was er in derselben Zeit zu Hause ausgegeben

Prospekt über Rei Gta 1 000 000,— neue Aktien, 10 000 Stück zu je RM 100,— mit den Nrn. 110 001—120 000, dex

RNatronzellstoff und Papierfabriken Aktiengesellschaft in Berlin.

Die Jirma seit dew und Papierfabriken Aktiengesellschaft besteht [l

387 497 auch rehtsfähige Stiftungen, „und andere Zweckvermögen“ neben» !

èeinander nennt, woraus zu schließen ist, daß eben auch die rehts- ähigen Stiftungen nah dem Sprachgebrauche des Körperschafst- teuergeseßes zu den Zweckvermögen zählen. Der § 5 des Korper- chaftsteuergeseßes steht nicht, wie die Rehtsbeshwerde meint, im egensaßze dazu. § 5 führt zunächst die juristishen Pexsonen, \o- dann die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, Änstalten, Stiftungen und: andere BZweckvermögen auf. Da sich das Beiwort „nichtrehtsfähige“ sowohl auf die Pezrsonenvereinigungen wie

163174) tragungen im einzelnen gewisse für die Schäßung bedeutsame Umstände ersehen lassen. Wenn das Finanzgeriht bei der Schäßung des landwirtshaftlihen Einkommens, wozu es befugt war, einem Teil der Eintragungen Bedeutung beimißt, im übrigen noch weitere Umstände berüsichtigi und zu einem Ge- samtergebnisse gelangi, das nah seiner Ansicht der wirklichen Sachlage entspricht, jo hat es auch die Vorschrift des § 210 derx Reichsabgabenordnung nicht verleßt. Daß das Finanzgericht das gesamte Einkommen aus dem Landwirtschaftsbetriebe schäßen wollte, ergibt de abgeschen davon, daß es die Schäßung für ere erachtete, daraus, daß eben, wenn die Bud ührung als gebotene Grundlage der Veranlagung abgelehnt wurde, nur

Obligationtanleihe 196). Obligationszinsen auf Anleihe von 1926 Nicht eingelöste Dividende pro 1929

Kreditoren) «ooo

Gewinn O Avale RM 853 123,29

Verteilung des Reingewinns: 4 9/9 Dividende auf RM 5 500 000 109% Vergütung an den Aufsichtörat . 6 0/0 Superdividende auf RM 5 500 000 . Wilhelm-Hartmann-Gedächtnisstiftung . « Vortrag auf neue Rechnung

99 691/67 2n29|—

2 281 202/58 615 818/35

Verbindlichkeiten. Aktienkapital . « + . ° Geseßliche Rüdcklage - « -

ypothek ¿

ividende, nit abgehobene Kontokorrentkonto Bürgschaft 5000,— Getvinn- u. Verlustrechng, :

Vortrag aus 1925/26 2 768,47 20 712,27

300 000 1 000 54

63

62 990

e e 2e ooo e ee ooooo : S: A 6 60S S 0: S ch0 S: S. Q 00S S eo a2. 9.9 É. 0 0 6 4.6. 0,0

Ed

220 000|— 36 66F |66| 330 000|— 25 000) 4 151/69

615 818/39

unter dieser Firma seit dem Jahre 1918. Die Gesellschast wurde im Jahre 1905 untex dexr Firma emeine * e ktiengesellshaft A erhielt alsdann unter Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens die Firma Allgemeine Yndustrie-Uttiengese lsa}, aus welcher s{hließlich im Jahre 1918 untex nohmaliger Aenderung des esellshaftszweckes die

Reingewinn 29 422 ätte. (Urteil vom 12. August 1927. V1 A 3941/27.) eine Schäßung übrig blieb.

387 497

Gewinn- und Verlustrechnung am 30. Juni 1927.

E

Sih

Soll. Allgemeine. Unkosten Abschreibungen . . « «. * Vortrag aus 1925/26

2 768,47

20 712,27

80 677 24 600

. .

Reingewinn in

1926/27 . 23 480

Natron Rohstof unterne solhen

Haben. Vortrag aus 1925/26 . . Bruttoüberschuß in 1926/27

2 768

20. September 1927. Diabas-Steiubrüehe Neuwerk. Der Vorstand.

128 758/42

125 989/96 128 ia

Neuwerk b, Rübeland, Harz, den

mart

Gesells

Papierfabriken Aktiengesellshaft hervorgegangen ist. Di. 4 in Berlin; A cleecclassutcen befinden sih in Brachelen, Krappiß, : : Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellun

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug ux springt Á 12 000 000,— und wurde nah und nah auf 4 130 :

A 20 000 000,— nur mit 25 % eingezahlter Aktien dur Genexalver O o 29, 11. 1924 auf RM 5

hat die Erhöhung des Alktienka Aus8gabe von 10 000 Stü 100,— mit den von einem e n unter Führung der Kommanditgesellshaft auf Aktien

ast, dex RM 1 000 000,— Aktien der Gesellschaft der Darmstädter und

t: Diese

lbank Kommandiigesellshast auf Aktien selsdatt zu treuen gea. bete, wie

atron P und Die Gesellschast hat ihren Altdamm, Arnstadt, Oker und Priebus. j und a ien ellulose und Papier sowie die Herstellung von Erzeugni|sjen aus solchen en, Die Gesellschaft kann zu Pie em Zwecke industrielle und Handels- mungen selbständig im Jn- und Auslande ins Leben rufen oder fih an nternehmungen beteiligen.

0 000— erhöht und nah Einziehung von fammlüngse S 500 D0O eldo vom 16, Juni 1927

ie ordentlihe Generalversammlung der Gesellshast vom 19. «JUnt p is um RM 1 000 000,— auf RM 6 500 000,— auf den Jnhaber lautenden Aktien zu je Reihs- Nen. 110 001—120 000 beschlossen. Die neuen ktien sind rmstädter und Nationalbank Kurse von 140 @ übernommen

erlin, zum 7 einem Großaktionär der

b 1. 1. 1927 dividendenberehtigt und werden

u Vexlin für Rechnun

[2 355 627|87 Hiervon: Rohmaterialien RM 3 537 678,24, Fertigfabrikate Reichs»

1 mark 306 390,19. | 2) Hierunter Beteiligungen an: Cer eir Hell toff Ls in Os. N

Berlin RM 1 066 626,53, Papierfabrik Oker A. : Verband Deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H. in Berlin RM 10 800,—.

8) E Bantguthaben RM 140 305,85, Guthaben bei Tochtergesell- haften RM 1 210 589,71. j )

4) Von der im Jahre 1921 aufgenommenen Jago ear gesicherten A 20 000 000 Obligationsanleihe sind noh PM 18 722 000 in Umlauf. Der Aufwertungsbetrag beläuft sih auf RM 9,51 für je PM 1000 nom. Die ilgung

erfolgt bis zum Jahre 1951. | : : M 5) Die Gel haft hat 1926 eine 7 % hypothekarish gesicherte Anleihe in nommen. Die An-

öhe von RM 000,— mit 25 jähriger Laugen au ihe i it ei 31. 12. 1929 auszuübenden tionsrecht auf nom. leihe t mit einem bis zum ä n s eh Lilbulv-

,— Aktien zum On von 140 % für je nom. R i 8 ttet. O Siccunire Wee tshulden RM 107,87, Akzeptverpflihtungen aus Waren- geshäften RM 452 985,57, Schulden au Tochtergesellshaften RM 661 644,99.

s zur Verfügung geste

©) Hierunter: (Fortseyung auf der folgenden Seite.)

Mit dem, Siß ig- Lachou.. (Gegenstand

; Und der Vertrieb von Leimén, Kleb- - Mot u Abra ing-|

bv gemeint; die retlich selbständigen sind bereiis mit der

A juristishe Personen erfaßt. Vor allem fehlt aber jeder fsahlihe Grund, die Bestimmung im § 16 Abs. 3b in dem von der Rechtsbeshwerde behaupteten. engeren Sinne auszulegen. Die Vorschrift hält eine ausschließlihe Gemeinnüpigkeit nur bei solchen Vermögen gewährleistet, deren "Verwendung zum allge- meinen Besten für die Dauer gesichert ist. Es gibt keinen ver- ständlichen. Grund, die dauernde Bindung des Vermögens zu ge“

101.

1. Handelsregister. Aachem 1 h [62514] u das Handelsregister wurde ein- geiragen am- 17...Oktober - 1927;

Die» Firma ;+-Glibberleim - Gefell: s&aft mit beschränkter Haftung“

unter der - Bezeichnung außerdem ist die Gesellschaft befugt, chemish-technishe Erzeugnisse anderer Art herzustellen sowie ein- shlägige Patente und Verfahren zu. er- werben und zu. verwerten.- Stamms- R §5 000 Reichsmark. . Geschästs- führer: Alfred Crous,. Apothekor-. in Aachen. Der Gesellschäftspertrag ist a; ; 28. Septenibex Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwet

besondere „Glibber“ 4

des: klarternehmenS. ist. die. Hexsteilung,j

1987 festgestellt. feellun {Marke ¿A ürd

Veriictsichtigung von

_V Aufzeichnungen Steuerpflichtigen bei ciner infolge nicht ordnungsmäßiger Buchsührung notwendig gewordenen Schäßung des steuer- pflichtigen Einkommens. Das Finanzamt hat das Einkommen des Pflichtigen aus Landwirtschaft für 1924/25, da die Wirtschaft8- bücher nicht als beweisfräftig angesehen wurden, auf Grund des a aus der Begründung der

8 210 der Reich2abgabenordnung geshäßt Der Einspruch wurde | (

cines

Reichsfinanzhof. Da

1rteil vom 30. «Juni 1927 VI A 284/27.)

Wieweit den einzelnen für die

Schätungen bedeutsamen Umständen Gewicht beigelegt werden mußte, ist Sache des Ermessens des Finanzgerichts Uh tedileet als eine A Duk Ce E der Nachprüfung durch den ì as Finangzgericht- bei sei

die Grenzen des § 6 der eichSabgabe e O

enordnung überschritten habe,

ntscheidung niht zu ersehen.

E B becAa oder durh einen Ge-

schastsführer mit einem Prokuristen. Ferner wird bekanntgemaht: Von den Gesellschaftern bringen ein der E 0 B Alfred Crous in Aachen a) das eingetragene Warenzeichen „Glibber“* und das eingetragene Ge- brauthsmuster „VPastentops“, b) seine

bisherigen vier Verfahren "zur Hèk- Scchnellbinderfaltietm! B,. Glibberpasta* und:

stellung“ * von Sl

Gltbberbflünzerkerin" (Kleistet), Dit Ge-

sellshafter Dr med, Friedrih Jrle in Aachèn, beeidigter Bücherrevisor Wil- helm Kilb in Aachen und Apotheker Alex Osthoff in Aachen die von ihnen aus der Konkursmasse der Firma „Victor, Tünschel & Co. Glibber Ge- ellschast mit beschränkter Haftung“ zu

Aachen erworbenen sämtlihèn Aktiva ‘dieser

Firma mit

L A Ausnahme Außensiände, bestéhend

aus dem

der ge-

sammten Warenlägex, ‘den Maschinen und Gerätschasten, ‘**Laböratoriums8s «ü

‘und

Büroeinrihtung. Die Sacheinlage des Apothekers Crous wird mit 5000 Reichsmark auf seine Stammeinlage angerechnet, die Sacheinlagen der dret übrigen Gesellshafier werden mit 15000 Reichsmark bewertet, wovon jedem von ihnen 5000 Reichsmark auf die Stammeinlage angerehneèt werden, Oeffentliche Bekanntinahungen dex Ge- sellschaft. erfolgen. im Deutschen" Reichss anzetger: Getchäftsräume: “Südstraße Nx. 87. ;