1927 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

1. UntersuGunassachen.

2, Anfgebote, Verluit- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

z

. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5. Kommanditgaefellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesell\haften

Öffentlicher Ænzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 10. 11.

1,05 Reichsmark.

. Erwerbs- und Wirts{haftsgenossensaften. . Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Bankausweise.

Ver|\chiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

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Befristete Anzeigen müssen drei

Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. "i

2, Aufgebote, Ver- lust: und Fundsachen, Zustellungen u. decgl.

[64185] Zwangsversteigerung.

Fm Wege der Zwangsvollstreckchung soll am 22. Dezember 1927, vor- mittags 1014 Uhr, an der Gerichts- stelle, Berlin N. 20, Brunnenplay, Zimmer Nr. 87 [11, versteigert werden das m Grundbuch von Hermsdorf Band 61 Blatt Nr. 1844 (eingetragene Eigentümerin am 18. Fanuar 1927, dem Tage der Eintragung des Versteige- rungsvermerks: Frau Berta Arndt, geb. Redel, zu Berlin-Friedenau, Bornstraße 30 bei Levy) eingetragene Grundstück in Berlin-Hermsdorf, die an der verlängerten Werderstraße Ecke Theodor-Körner-Straße 2 belegene un- bebaute Holzung, Kartenblatt 1, Par- zellen 2464/194, 5968/194, 5969/194, 14 a 21 qm groß, Reinertrag 16/100 Taler, Grundsteuermutterolle Art. 1844, O D D

Verlin N. 20, 28. September 1927,

Das Amtsgericht Berlin-Wedding,

Abteilung 6. [64421]

Gemäß §8 367 H.-G.-B. wird bekannt- gemacht, daß tolgende Schlesi)he Land- \chattlihe 8§%/oige Goldp)andbrieje ab- handen gefommen find: Neihe 111 Nr. 192 über 500 GM, MNetihe 11 Nr. 423/4 über je 100 GM.

Breslau, den 21. Oktober 1927.

Schiesische Generallandschaftsdirefktion.

[63302] VBetanntmachung.

Zur Ermittelung bis jeyt unbekannt- gebliebener Teilnehmer und zur Fest- stellung der Legitimation der Beteiligten wird die nachstehende, bier anhängige N useinander|ezung öffentlich bekannt- gemaht. Meaierungsbezirk Merse: burg, Kreis Wittenberg. Gemein: heitsteilungssache von Pratau Gtl. P. Nr. b Aufteilung der der Hühnerschaft und den Kossäten in Pratau gehörigen gemeinschattlihen Grundftüe in der Gemarkung Pratau. Allen dven- jenigen, die bet dieter Auéeinander)]etzung ein Interesse zu haben vermeinen und bis jeßt noch nicht zugezogen wo1den ind, wird cs überlassen, fich )pätestens in dem auf Donnerêtag, den 29. Dezember 1927, 11 Uhr, im Büro des Kultur- amí@& zu Torgau, Leipziger Wall 13, anberaumten Termine zu melden, widrigen- falls der Ausbleibende selbst im Falle der Verlegung, die Auseinandersezung gegen ch gelten lassen muß.

Torgau, den 19 Oktober 1927.

Kulturamt. Der Vorsteher: Gärtner, Negierungsrat. [64186]

Die Ehefrau des Drehers Hermann Konrad, Lina geb. Nichaus, in Essen, Rankestraße 8, hat beantragt, ihren Ehe- mann, den verschollenen Dreher Her- mann Konrod, geboren am 30. zFa- unor 1884 zu Bielefeld, zuleßt wohnhaft in Essen, Hobeisenstraße 19, seit dem Jahre 1911 von Essen verzogen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver- \collene wird aufgefordert, sich s\päte- stens in vem auf den 31, Mai 1928, vorm. 1A Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zweigertstr. 52, Zimmer Nv. 139, anberaumten Aufgebotstermin zu meiden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufcebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Essen, den 19. Oktober 1927.

Amtsgericht.

64187] Aufgebot.

Die Witwe Marie Möbis, geb. Klee- mann, in Neukölln, Friedelstraße 46, Hat beantraat, den verschollenen Paul Emil Mböbis, geb, am 27, Mai 1888 in Berlin, zuleßt wohnhaft in Neukölln, fe tot zu erklären. Der bezeichnete Ver- chollene vird aufacfordert, sich spätestens in dem auf den 24, Mai 1928, vor- mittags 10% Uhr, vor dem untec- geihneten Gericht, Berliner Str. 65/69, Dinrmex 7011, anberaumten Aufgebots- termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben odex Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, eracht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Neukölln, den 20. Oktober 1927.

Amtsgericht. Abt. 24, F. 58, 27.

#64188] Fm Namen des Volkes!

In der Arfgebotssache der Witwe Minna Hohmuth, geb, Klie, in Gôt- tingen, Burgstr. 11, zurzeit in Witten, Breite Str. 35, hat das Amksgericht in Göttingen durch den Amtsgerichtsrat Schlump für Necht erkannt: Das auf den Namen der Antragstellerin am

30, November 1923 ausgestellte Spar- fassenbuch Nr. 9 der städtishen Spar- fasse Göttingen über einen Gesamt- betrag von 400,28 RM wird für kraft- los erklärt. Göttingen, den 20, Oktober 1927. Das Amtsgericht, I.

[63801]

Der Preußishe Bezirksfürsorgeverband des Kreijes Northeim in Nort'eim (Hann.) bat beantragt, den landwirt\chaftliben Arbeiter Max Fischer aus Gumbinnen (Oftpr.), zurzeit unbefannten Autenthalts in einer öffentlichen Arbeitsanstalt au! Grund des § 20 der Verordnung über die Fürforgepfliht vom 13 Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Aubführungs- verordnung vom 17. April 1924 unter- zubringen, weil Fischer der Unterhalts- vflicht gegenüber seinem unehelichen Kinde Frieda Dietrich in Northeim niht nach- tfommt. Zur mündlihen Verhandlung wird der landwirtschaftliche Arbeiter Marx Fischer, geb. am 15. November 1900 in (Sumbinnen (Ofstpr.), zurzeit unbekannten Aufenthalts, vor den Bezirksausschuf zu Hildesheim, MNegierungégebäude, Il. Stock, Zimmer 17 Sißungs)haal —, auf Dienstag, den 13. Dezember 1927, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Aus- bleibens wird nach Lage der Akten be- {lossen werden. Vergütungen 2c. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teil- nahme am Termin nicht gezahlt werden.

Hildesheim, den 18. Oftober 1927.

Namens des Bezirköaus|chusses. Der Vorsitzende. J. V.: Bacmeister.

[64189] Oeffentliche Zustellung.

6. R. 335/27/2. Die Lehverin i. e. R. Gertrud Ottilie Marta Paul, geb. Schadow, in Breslau, Rosenthaler Straße 43, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Waltex Eylenburg in Breslau, klagt gegen den Lehrer Franz Karl Reinhold Paul, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sih länger als ein Fahr gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten und seine Unterhaltspflicht verleßt habe, mit dem Antrag auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- lagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 16. Januar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durxh einen bei diesem Gericht zu- Rad Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 18. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[63768]

Es tlagen auf Scheidung der Ehe : l. Lagergehilfe Karl Goller, Elberteld, Brüderstraße 24, Prozeßbevollmächtigter : Nechtéanwalt Dr. Nottenstein, Elberteld, gegen dessen Ehefrau, Elisabeth geb. Zimmer, zuleßt in Elbeëtleld, § 1568 B G.iB. 3. R, 126/27, 2. Ghesrau Nobert Schuhmacher, Elisabeth gev. Mattive, Lennep, Borner Straße 18a, Pi ozeßbevollmächtigter : Nechtscinwalt Hünerbein Elberfeld, gegen den Althändler Nobert Schuhmacher, zuleyt in - Lennep, 8 1568 B. G.-B. 4. R. 95/27, 3. In- valide Hugo Höhbuscch in Langenberg (Nhld.), Voßnacker Str. 9, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt JFirael, Elber- teld, gegen dessen Ehetrau Auguste Wilhelmine Bertha geb. Sinnemann, zuleßt in Bad Lauterberg “i. Harz, 8 1568 B. G.-B. d. R. 141/27, 4. Che- frau Ewald Hojang, Antonie geb. Elling- haus, Holzwickede, Heng}erstraße 117, P1ozeßbevollmächtigter: Nechtsanwa!t Dr. MWetstein, Elberfeld, gegen den Kellner Ewald Hosang, zuletzt in Barmen, 8 1968 B. G.-B. 2 R. 168/27, 5. Ghe- trau Jojef Pantenburg, Käthe geb. Haupt, Wermelskirchen, Inden Steinen l, Prozeßz- bevollmächtigter: Nehteanwalt Dr. Por- genstern, Elberfeld, gegen den Arbeiter Josef Pantenburg, zuletzt in Wernmels- kirchen, § 1568 B. G.-B. —- 4. R. 141/27. 6. Ehefrau Wilbelm Hausmann, Maria Henriette geh. Kluthen, Barmen, Karl- raße 49, Prozeßbevollmächtigter: Mechts- anwalt Dr. Behling in Elberfeld gegen den Hilfsarbeiter Wilhelm Hausmann, zu- legt in Barmen, § 1568 B. G.-B. 2. R. 184/27. 7, Chetrau Wilhelm Meyer, Anna geb. Kanthoff, Krefeld, Hubertusstr. 37, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Hünerbein in Elberfeld, gegen den Niemen- dreher Wilhelm Meyer, zuleßt in Barmen. § 1568 B. G.-B. 2. R. 190/27. Die Kläger laden die Beklagten, deren Auf- enthalt unbekannt ist. zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Zivil- fammer des Landgerichts Elberfeld mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. - Verhandlungstermin: zu L: am 20, Dezember 1927, vormittags 92 Uhr, Saal 79, zu ® und S: am 19, Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, Saal 92, zu 3: am 16. De- zember 1927, vormittags 9: Uhr, Saal 79, zu 4, G und 7: am 29 De- zember 1927, vorm. 94 Uhr, Saal 92.

Elberfeld, den 20. Oktober 1927

Der Gerichts\{reiber des Landgerichts,

[64191] Oeffentliche Zusteliung.

Die Ehefrau Erika Loets, geb. Hart- mann, in Glöglichen bei Oberglogau (Oberschlesien), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Jngenieur Gottfried Loets, zurzeit in Brasilien unbekannten Aufenthalts, früher in Göttingen, auf Grund des & 1568 B. G.-B,, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den alleinshuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die 2. Zivilkammer des Land- gerichts in Göttingen auf den 16. De- zember 1927, vormittags mit der Aufforderung, sih dur® einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechis- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Göttingen, den 19, Oktober 1927.

Gerichts\{hreiber des Landgerichts. [64192] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Fohanna Henriette Meyer, geb. Harm, in Ham- burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Strube, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Karl Arthux Meyer, un- bekannten Aufenthalts, aus § 1565 B. G.-B, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht in Ham- burg, Zivilkammer 8 (Ziviljustiz- gebäude, Sievekingplaß), auf den 20, Dezember 1927, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- KevoUmaättigten vextreten zu lassen.

Hamburg, den 22. Oktober 1927. Der Gerichts\{hreiber des Landgerichts.

[64194] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Lauter, geb. Güntheroth, in Mötderling, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leichsering in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Adolf Lauter, ruher in Neu Biendorf, auf Grund des 8 15672? B. G.-B. auf una Die Klägerin ladet den Beklagten zur Res Verhandlung des Rechts- treits Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 13, Dezember U927, vor- mittags § Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsgnwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 21, Oktober 1927.

Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[63794] Oeffentliche Zustellung.

Fn Sachen der Chefrau des Heizers Heinri Schmidt, Louise Christine. ge- borene Engelmann, in Bartg-Selben- hausen, Bez. Weilburg, Prozeßbevoll- mächtigte: Nechtzanwälte Dillmann und Hartenstein in Limbu1g a. d. Lahn, gegen den Ehemann, den Heizer Heinrich Schmidt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, irüher in Oberhau)en, Parallelstraße 283. Zur mündlichen Verhandlung des Necht8- streits wird der Antragêgegner vor das Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 28, auf den 7. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Oberhausen, den 17, Oktober 1927,

Thomas, Gerichtéschreiber des Amtsgerichts,

[64195] Oeffentliche Zustellung. Frau Pauline Jda Gaucct, geb. Heese, in Groß Kreuß (Mark), Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte F. u. R. Josephsohn und Giesen in Potsdam, flagt geaen den Arbeiter August Albert Gauert, früher in Groß Kreuß, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung aus § 1567 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 8 1574 Abs. 1 V. G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerihts in Potsdam auf den L®2. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dicsem Gericht zugelassenen Rechts-

anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- | l

treten zu lassen. Potsdam, den 22. Oktober 1927, Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64196] Oeffentliche Zustellung. Dex Kreisaus\schußobersekretär Wil- helm Pustolla in Schönlanke, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kräuter in Schneidemühl, klagt gegen seine Ehefrau Ottilie Pustolla, ge- borene Burgschat, aus Schönlanke, jeyt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung aus § 1567 Abs. 1 B. G.-B. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B.G.-B. Der läger ladet die Beklagte zur“ münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts

9 Uhr,

vor die I1. Zivilkammer des)

in Schneidemühl auf den D. De- zember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Schneidemühl, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64197] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Schuppan, geb. Schulz, in Harburg - Wilhelmsburg, Wilhelmstraße 20, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schhmoldi in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Hermann Schupvan, zur- zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Harburg - Wilhelmsburg, auf Ehe- scheidung aus §8 1567, 1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B.G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 16. Dezember 1927, vornittags 1014 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht s- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Stade, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[64198] Oeffentliche Zustellung.

Frau Regina Friederika Edckl, geb. Müller, in Arzberg, vertreten durch Rechtsanwalt Mohr in Weiden, erhebt Klage zur Zivilkammer des Land- gerichts Weiden i. Opf. gegen ihren Ehemann Georg Eckl, Zimmermann von Teunz, zurzeit unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ebe der Streitsteile aus dem Verschulden des Beklagten zu scheiden ev. den Beklagten zur Wieder- herstellung der ehelichen Lebensgemein- schaft zu verurteilen und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem auf Donnerstag, den 15, Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, im Sibßungssaal des Land- gerichts Weiden bestimmten Verhand- lungstermin, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Weiden, den 24, Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [63785] Bekanntmachung.

Josef und Maria Theresia Bachfischer, unehelich der Gütlerätohter Franziska Bachfischer in Mansbach, haben gegen Tröger, Georg, ledig, Kraftwagenführer von Amberg, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, wegen Vater|]cha\t u. a. Klage zum Amtsgericht Amberg erhoben und beantragt, Urteil zu erlassen: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater der am 4. August 1926 zu München ge- borenen Kläger ist, 11. der Beklagte ist \chuldig, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt, d. i 4. August 1926 bis zum zurügelegten sechzehnten Lebensjahre der Kläger eine je für drei Vêonate voraus8- zahlbare Unterhaltsrente von fährlih 480 NM zu entrichten und die Streits- fosten zu tragen. IlL. soweit geseßlih zulässig, vorläufig voll- itreckbar. Die öffentlihe Zustellung der Klage an Georg Trögex ist bewilligt und Termin zur Streitvcrhandlung bei dem Amtsgericht Amberg, Sitzungésaal Nr 34/1, auf Dienstag, den 6. Dezember 1927, vorm. 834 Uhr, bestimmt. Zu diejem Termin wird Georg Tröger hiermit ge- laden.

Amberg, 20. Oktober 1927.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [63787] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen Horst Schneider, vertreter durch das Bezirks- jugendamt Berlin-Wilmersdorf, gegen den Friseur Icsef Sallat, früher in Berlin- Wilmersdorf, Wexsir. 42, jegt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unter- halts, wird ver Beklagte zur Fortseßung der mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Amtégericht in Charlotten- burg, Zimmer 142, auf den 8. Dezember 1927, vormittags 11 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 43 C. 246/27,

Chaxzlottenburg, den 18. Oktober 1927, Dec Gerichts)chreiber des Amtsgerichts.

63788]

Das Amtsgericht Ellingen i. Bayern bat in Sachen Bör)chletn, Josef, unehelich der led. Diensimagd Anna Bör|chlein von Stodcheim, ge)eulich vertreten durch den Vorstand des Bezirksjugendamts Schwabach als gesezlihen Amtsvormund, Klägers, gegen Schulze, Willy, led. vollj. Schmied von Schernberg, zuleyt in Oberbreitenlohe, nun unbek. Aufenthalts, Beklagten, wegen Feststellung der Vaterschaft u. Unterhalts Termin zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits bestunmt auf Dien®êtag, 13. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr. Hierzu wird hiermit der Be- klagte geladen. Es ist beantragt, zu er- kennen: 1. Der Beklagte iït der Vater des von der led. Dienstinagd Anna Bör!ch- lein in Oberbreitenlohe am 20. Juni 1926

das Urteil ist,

unehelih geborenen Kindes Iosef Börschs lein. 2, Der Beklagte hat dem Kinde vom 20, Suni 1926 bis zur Vollendun des 16. Lebentjahres den Unterhalt bats Entrichtung einer an den ge}eglihen Ver- treter zu leistenden, je für drei Monate vorauézuzahlenden Geldrente von viertel- jährlih 75 NM zu gewähren und die verfallenen Beträge nahzuzahlen 3. Der Beklagte hat die Koiten des Nechtéstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbetiträge tür das Kind für die Zeit nah der Cr- hebung der Klage und für das der Er- hebung der Klage vorausgehende legte Vierteljahr zu entrichten find.

Ellingen, 21. Oktober 1927.

(Berichts\cbreiberei des Amtsgerichts Ellingen i. Bayern.

[64203] Oeffentliche Zustellung.

Dex minderjährige Rolf Busse, ge- boren am, 19. Dezember 1923 zu Spandau, vertreten durch das Bezirks- jugendamt Berlin-Spandau, dieses ver- treten durch den Stadtamtmann Dr. Pilz in Spandau, klagt gegen den Bankbeamten Helmuth Busse, früher in Spandau, Kolk 14 bei Marzahn, jevt unbekannten Aufenthalts, mit dem An- trage auf Unterhaltszahlung. Zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Spandau, Potsdamer Straße 18, Zimmer Nr. 13, e den 8. Dezember 1927, vormittags 10/4 Uhr, geladen. 3. C. 876. 27.

Spandau, den 14. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

[63796] Oeffentliche Zustellung.

Der am 14. Juni 1927 geborene Heinz Wiegand zu Groß Bülten, Kreis Peine, vertreten durch den vom JIugendamt des Kreises Peine mit der Ausübung der vor- mundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Amtsvormund Suchomel in Peine, klagt gegen den Schneider Hermann Reusche, früher in Oelsburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger zu Händen des Kreisjugend- amts Peine von seiner Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Unterhaltérente von vierteljährlih 105 RM, und zwar die rückständigen Beträge so!ort, die künftig fällig werdenden am 14. 6,, 14. 9.,, 14. 12. und 14. 3. jeden Jahres zu zahlen und die Kosten des Nechtéstreits zu tragen, das Urteil gemäß § 706 Ziffer 6 Z.-P.-O. für vorläufig vollstreck- bar zu erflären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Amtsgericht zu Vechelde auf den 9. Dezember 1927, 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Vechelde, den 17. Oktober 1927.

Der (Serichts\chreiber des Amtsgerichts.

[64202]

Der Kaufmann Wilhelm Vanselow in Berlin-Tegel, Berliner Str, 88, klagt gegen den Syndikus Dr. Hans Karl Vaßwald, früher in Berlin-Waid- mannslust, Gutachstr. 4 b. Riefenstein, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 345 RM für im August 1927 gelieferte Fahrräder, mit dem Antrage, den Be- agten fostenpflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 345 RM zu zahlen. Zur münd- lichen Verhandlung wird der Beklagte vorx das Amtsgericht in Bexrlin-Wedding, Brunnenplaß, auf den 19. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin N. 20, Brunnenplab, den 91. Oktober 1927. 16. C. 1797. 27. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt. 16.

[63786] Oeffentliche Zustellung.

In der Nechtsstreitsahe 1. des Uhr- machers Hermann Steggemann, | Carnap bei Essen, 2. des Kaufmanns Karl Bartho- lomäus, Oldenburg, Kläger, Prozeßbevoll» mächtigter : Néchtsanwalt Kohistok, Berlin SW. 68, Kochstraße 3, gegen den Kauf- mann Bernhard Braunstein, Wien 1, Gold1chmiedgasse 10, zurzeit unbekannten Autenthalts, Betlagten, ist Termin zur Verkünduna des Urteils auf den 29. Nos- vember 1927, vormittags 19 Uhr, Berlin, Neue Friedrichstraße 15, L. Stocko werk, Zimmer 167/169, anberaumt, zu welchem Beklagter hiermit geladen wird.

Berlin, den 22. Oktober 1927, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin-Mitte, Abteilung 14.

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(E Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die 2. Auslosung der Melenburg- Strelißschen Anleiheablösungsstüccke für das Jahr 1927,

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung einer Anleihe der

Emschergenossenschaft in Essen. S E E A E E E R I E A E I Ra At

Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Bekanntmachung vom 20. Oktober 1927,

betr. die 2. Auslojung der Mecklenburg-Strelißschen Anleiheablösungsstücke für das Jahr 1927.

Bei der heutigen, für das Kalenderjahr 1927 gültigen 9. Ausloijung der an Stelle von Zentralsteuerkassenobligationen Alibesißes herausgegebenen Meclenburg-Strelißschen Anleihe- oablösungsstücke sind folgende Nummern gezogen worden:

Buchstabe A: 23 = 1 Stü zu 12,90 NM,

Buchstabe B: 952, 148, 177, 274, 303 = 9 Stück zu 29 RM,

Buchstabe C: 353, 359, 373, 413, 418, 461, 485, 530 931, 69, 577, 605, 613, 623, 646, 647, 601 = 17 Stück zu 100 NM.

Die Auszahlung des Fünftachen dieser Beiräge nebst e erfolgt am Schlusse des Jahres 1927 durch die Haupkt- taatskasse (Rentei) in Neustreliß nah zuvoriger Ablieferung

der bezüglichen Ablösungs- und Auslosungsscheine an die unter-

zeichnete Behörde. Neustrelitz, den 20. Oktober 1927. Mecklenburg-Strelißsche Staatsschatverwaltung. N N: Reinke.

Preußen.

Staatsministerium. Auszug aus der Genehmigung8§urkunde.

Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesezbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürger- tichen Gesezbuchs vom 16. November 1899 (Geseßsamml. S. 562) wird der Em\chergenossenschaft zu Essen die Genehmi- gung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Julande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 10 000 000 RM, „Zehn Millionen Reichsmark“, erteilt, - wobei für jede Reichsmark der Preis von 1/190 Kg Feingold zu rechnen ist. :

Der Erlös der Anleihe is zur Beschaffung der Mittel zur Ausführung der der Emschergenossenschaft durh Geseß vom 14. Juli 1904 (Geseßsamml. S. 175) auferlegten Auf- gaben zu verwenden. As :

Der jährliche Zinsfuß darf 6/2 vH des Änleihekapitals nicht überschreiten. : :

Die Tilgung erfolgt zum Nennwert nach festem Tilgungs8- plan innerhalb 25 Jahren vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder einzelner ihrer Teile folgenden Rechnungs- jahres ab zuzüglich der durch fortshreiteade Tilgung ersparten Binsen dur Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung ist für die ersten 5 Jahre ausgeschlossen, sie ist frühestens zum 1. Oktober 1982 zulässig.

Berlin, den 3. Oktober 1927.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen des Finanzministers und des Ministers des Innern,

Der Minister für Landwirtschafi, Domänen und Forsten, Vi 1 Uge:

Finanzministerium.

Die Rentmeister stelle bei der staatlichen Kreiskasse in Worbis, Regiecungsbezirk Erfurt, ist zu besetzen.

(E I S R E E LE E C E A A S E EG R

einschließlich des Portos abgegeben.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich belgishe Gesandte Everts ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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Parlamentarische Nachrichten.

Die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats be-

Res sih heute mit der Angelegenheit v. Keudell—

adt. Ueber das Ergebnis der Verhandlungen wird Still- shweigen gewahrt.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts- reform trat gestern unter dem Vorsiy des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) in die Beratung des fünften Abschnitts des Stra f- geseßbuches, der die „Strafen“ behandelt, ein. § 33 (Straf- arten) lautet: „Die Strafarten sind Todesstrafe Freiheitsstrafen und Geldstrafen“. Berichterstatter Abg. Ro enfeld (Soz.) wies, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, darauf hin, daß der A mit diesem Abschnitt in die Schicfsalsfrage des ganzen Gejegentwurss eintrete. Seine Freunde würden der Aufrechterhaltung der Todesstrafe den aller- [mes Widerstand entgegenseßen. Sie sei der Kardinalpunkt es ganzen Entwurfes. An ihm zeige sich, ob er Altes fkonser- vieren oder ob er füh vorwäuisshreiten werde, ob er im Mittel alter stecken bleiben oder der neuen Zeit Rechnung tragen wolle, die seit dem Lebendigverbrennen auf eine stete Milderung hin- ürbeitete. Schon Feuerbach habe 1804 die Eintwände gegen die Abschaffung der rohen Todesstrafe Gemeinpläve genannt. Seil 1912 Liepmann diese Frage behandelt habe, sei sie wissenschaftlich nicht mehr bearbeitet worden. Der edner gab eine Uebersicht über die früheren Arten der Todesstrafe und ihre S von der Zeit Karls des Großen bis ins 19. Jahrhundert. Fn Deutschland wurde in der E von 1848 die Todesstrafe abgeschafft, aber diese Abschaffung nur în Anhalt, Sachsen, Bremen und Oldenburg aufreht erhalten. Wo die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, geschah das nicht, weil man schlechte Erfahrungen gemacht R sondern weil der politische is Ene zux Reaktion geführt hatte. So war es au in Frankreich, Eng- land, Rußland usw. Fn Ftalien sei sie 30 Jahre abgeschaf\t gewesen; jeßt wolle sie Mussolini wieder einführen. Fn Dester- veih sei die Todesstrafe 1787 abgeschafst_ worden. Sie wurde dann wieder eingeführt, aber 1919 habe die E National- versammlung einstimmig die Todesstrafe aufgehoben. Gegen- wärtig hätten in Europa 22 Staaten die. Todesstrafe arge t. 94 Staaten niht. Jn drei Staaten würde sie nicht vollstreckt. Jn anderen Staaten sei die Abschaffung geplant. Unter den Staaten, die die Todesstrafe verwürfen, befänden sih auch gerade solche, die den unseren ähnliche Verhältnisse hätten, z- B. die Nieder- lande, Norwegen, Oesterreih, Schweden und ein großer Teil der Schweiz. Die Gründe, die Bismarck im Norddeutschen Bund für die Todesstrafe angeführt habe, könne man heute shwerlich noch als ausshlaggebend betrachten. Die Todesstrafe dürfe nit lediglich als rafrechtlige Frage betrachtet werden, sondern sie sei eine Kulturfrage ersten Ranges. Jn der Nationalversammlung in Weimar sei die Mehrheit eigentlih für die Abschaffung ge- wesen, wenn sie auch nicht beschlossen worden sei. Der Redner bezeichnete die Todesstrafe als einen Fremdkörper 1n unserer Rechtsentwicklung. Jm Reichsrat hätten sich Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Anhalt für ihre Abschaffung ausgesprochen, Preußen habe den Augenblick als nicht gun tig bezeihnet. Der Redner gab weiter eine Uebersicht Uber die Beschlüsse der Ju- ristentage zu dieser Frage. Geheimrat Kahl habe selbst die Staaten S geprien die jeßt schon so weit seien, daß sie die Todes- strafe haben abschaffen könnten. (Abg. Dr. Kahl: Deren Kultur- Der Redner ging dann auf die Be-

tand ein so hoher ist!) H i ( indien des gegenwärtigen Entwurfs über die Todesstrafe und

die Möglichkeit threr Verhängung ein. Diese Vorschriften seien gewiß ein Vortschritt gegenüber dem bestehenden Zu- stande, sie reihten aber niht aus, um dem modernen Empfinden zu genügen. Die Grenzlinien zwischen Mord und Totschlag seien außerst flüssig, Von dieser flüssigen Greuzlinie hänge nun die Todeëstrafe ab. Dadurch werde ein Faktor der Unsi erheit, ein umstrittener Faktor in diese Entscheidung hineingetragen. Die Bibel könne hier mcht als Rechtsquelle gelten: Fhre Aussprüche würden N und wider die Todesstrafe verwendet. Schleiermacher sei Gegner er Todesstrafe gewesen. Auch die Philosophen seien getrennter Fichte dagegen, Kant dafür. Bon unsecen Goethe für die Todesstrafe gewesen. eine s am Mörder sei wecklos. Dos treffe nux für Geisteskranke uslo. zu. Es fehle uns freilich eine genaue Statistik über die Psyche der Mörder. Der M Teil der hiugerihteten Mörder sei nihi vorbestraft oder nur

Meinung gewesen: Klassikern fei Schiller gegen, Man dürfe auch nit sagen,

ehr gering. Dex Redner gitiert Aussprüche von Gefängnis- rektoren, Strafrechtslehrern und Gefängnisgeistlihen, Die eht- mäßigkeit der Todesstrafe könne er nur anerkennen, wenn man ihm nahweise, daß ein Mörder nicht besserung2fähi sei. Auch der Grund des Schubes der Gesellschaft treffe heute niht mehr zu. Der Staat habe hier die as selbst alle Roheitem zu ver- meiden. Hoffentlicy folge der Todesstrafe bald auch der Mord in

den nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

die Vergessenheit nah, wie Schiller es einst ausgesprochen. Das Vergeltungsprinzip würde schließlich auf eine in die Rechtsform gekleidete Blutrache hinauskommen, die wir heute doch gewiß nicht mehr anerkennen könnten. Das Vergeltungspringip könne er daher ebensowenig gelten lassen wie die Theorie der Abshreckung. Woher stamme aber die in der Begründung behauptete Verrohun; ? Sie sei die Folge des Krieges. Er freue sich, daß gerade ein deutshs nationaler Minister durch seine Unterschrift unter diesen Entwurf anerkannt habe, daß der Krieg ein Stahlbad sei. Die Abschreckungs- theorie halte er für einen wissenshaftlihen Aberglauben. Wenn die Leidenschaft einen Menschen überfalle, dann denke er niht an die Strafen. Manche Mörder wollten gerade einen „Erlösungstod“. Da wirke zweifellos die Todesstrafe nicht abshreckend. Fn der ersten Regiecrungszeit Wilhelms I. (bis zu den Attentaten) sei die Todesstrafe faktish abgeschafft gewesen, Die Morde hätten in dieser Zeit durchaus nicht zugenommewm. Noch nirgends sei be- obachtet worden, daß die Mörder dahin wanderten, wo die Todes strafe niht bestehe. Die Gnadenpraxis shwäche überdies die abs ichreckende Wirkung ab. Bei Affekten und politishen Vergehen set an eine abshreckende Wirkung nicht zu denken. Er nenne nur das Wort „Märtyrer“. Der Redner erinnerte dabei an Leviné. Bei politishen Delikten komme leiht die Auffassung von einer Klassens- justiz zum Durchbruch. Oeffentlih werde kaum noch hingerichtet, Die Geseßgebung shâme sich, die Todesstrafe öffentlih zu voll- ziehen. Eine öffentliche Hinrichtung diene nux zur Belustigung, nicht zur Abschreckung. Liepmann habe festgestellt, daß in Staaten, wo die Todesstrafe abgeschafft sei, die Morde nicht zugenommen hätten, wo sie bestehe, die Morde niht abgenommen hätten. Endlich werde angeführt, die volkstümlihe Rehtsüberzeugung fordere die Todesstrafe. Das könne für jene Zeiten zugetroffen haben, wo die Schulen noch zur Schau ‘bei Exekutionen geführt worden seien. Heute erscheine sie roh und mit den modernen Anschauungen un- vereinbar. Die Mehrheit des Volkes scheine nicht für die Todess strafe zu sein. Der Redner fragte, ob es überhaupt eine allgemeine einheitliche Rehtsüberzeugung in Deutschland gebe. Selbst Rechts lehrer sagten, daß wir heute kein einheitlihes Volksempfinden hätten. Der Redner ‘erinnerte an die Begnadigung des zum Tode veruxteilten Grafen Arco und die Nichtbegnadigung des zu Zucht- haus verurteilten Lindner, ferner an den Brief der Mutter Ratbenaus an die Mutter des Mördérs ihres Sohnes. Die sozials demokratishe Partei habe immer die Abschaffung der Todesstrafe p Auch der Internationale Sozialistenkongreß in Kopen- jagen habe diese Stellung eingenommen. Dex Staat dürfe sich nicht drücken und etwa sagen, die Menschen scien noch nit reif, und er müsse Erzieher sein. Tatsächlih müsse 2x voraussehen. Der aller» wichtigste Gesichtspunkt gegen die Todesstrafe sei die Möglichkeit eines Fustizirrtums und eines Justizntordes. Die Zahl der Justits irrtümer sei durhaus nicht klein. Der Berichterstaiter ging auss führlih auf den Fall des Schlähhters Trautmann bei Glaß ein, der u Zuchthaus begnadigt, shließlich als unsGuldig erkannt worden fei und für 12 Jahre Zuchthaus 20 000 Mark Entschädigung €r- halten habe. Es fehlten leider noch moralische Sternwarten, die die Beobachtungen miteinander austauschten. Der Redner bat die Reichsregierung, die Landesregierungen zu einer Statistik der Fälle unshuldig erlittener Strafen zu veranlassen. Fw politi- {en Fällen sei die Todess.rafe noch weniger zu rechtfertigen. Jn politish bewegten Zeiten seien Frrtümer no weit leihter möglich. Es sei dann gesagt worden. die Todess strafe sei eine Frage politisher Zweckmäßigkeit. Das sei ein furchtbarer Gesichtspunkt und ein Fehlschluß. (Abg. Dr. Kahl: Eine kriminalpolitishe Zweckmäßigkeitsfrage ist gemeint!) Der Redner fragte, welche Eindrücke die Zuschauer von solchen Hinrichtungen hätten. Er erinnerte an verschiedene Dichter. So habe Goethe gesagt: „Ein Blutquell rieselt nicht allein, er läuft zum Strom und rieselt fort.“ Bei der Todesstrafe falle endli die Anerkennung der Kollektivshuld der Gesellschaft fort. So gegen FJugendlihe mit 21 Ge die Todesstrafe vollstreckt werden? (Abg. Dr. Kahl: Nein!) Fch freue mih über das Nein, y t der Redner fort, aber wie wollen Sie es durchs ühren ollen Sie die Todesstrafe gegen Frauen aufheben? Zch höre hier leider kein Nein. Die Abschaffung der Folter, der körperlichen Züchtigung, hat auch anfängli Gegner gefunden. So wird einst auch gegen solchen Widerspruch die Todesstrafe fallen, Jhre Aufhebung würde uns endlih zu einer Rechtseinheit mit Oesterreih führen. Dort ist eine Wiederaufnahme der Todesstrafe niht zu erwarten. Für die Sozialdemokraten ist dieser Gesichispunkt entscheidend. Soll die Kulturgemeinschast dex deutshen Stämme an unserer Aufrehterhaltung der Todes» strafe scheitern? Die 6 Millionen Oesterreicher müssen sich den 60 Millionen Reich2deutshen fügen, wird Dr. Barth jagen. Die Deutschnationalen wollen Desterreich annekiieren, die Sozialdemokraten wollen es aber zum freien Anschluß bewegen. Jn diesen Ka erfragen dart man keinen Zwang üben und keine Differenzen schaffen. Die shimpflihste Taisache ist, wenn Söhne eines Volkes nihi dem gleihen Recht und Unrecht unterstehen, Dazu kommt noch die Frage der Rechtseinheit. Wir stehen einen Schritt vor der Aufhebung der Todeéstrafe. Du sollt nicht töten, sagt dex Denker, nicht bloß zum Mörder, auch zum venker! Wollen wir allein als Barbareninsel übrig bleiben? Der Redner appellierte an die Persönlichkeit des Bor igenden Dr, Kahl, Lasse er die Todesstrafe fallen, dann sei sie in Deutschland ecledigt. Jedes Jahcundert habe seine Aufgabe auf dem Gebiete der Humanität. Unser Jahrhundert müsse sie in der Abschasfung ver Todesstra wies darauf Abschaffung d E Aehnlih äußerten sich Kohlraush und andere. Auch die SFnternationale Kriminalistenvereinigung habe sehr weitgehende

“schen, Mitberichterstatter Dr. Zap f (D. Vp.) in, daß Liepmann noch viel weiter gehe und dis des Zuchthauses, der Einschliezungsstrasen usw. ver-