1927 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

preußischen Anstalten säßen, um eine lebenslänglihe Zuchthaus=- strafe zu verbüßen, und wie viele diese Strafe tatsächlich leben8- länglih verbüßten Nach einer statistishen Erhebung vom April 1922 saßen damals in preußishen Anstalten 335 Gefangene, die eine lebenslängliche Zuchthausstrafe zu verbüßen hatten; darunter waren nur 828, die über 10 Jahre saßen. Von diesen 38 faßen 12 schon über 15 Jahre, weiter 11 über 20 Jahre. Nach einer enaueren Statistik vom Januar 1927 saßen zu diesem Zeitpunkt n preußischen Zuchthäusern 585 Gefangene, die eine lebens- länglihe Zuchthausstrafe zu verbüßen hatten; darunter waren 479, die zuerst zum Tode verurteilt, dann aber zu lebensläng- lichem Zuchthaus begnadigt worden waren. Nur 105 waren von vornherein zu lebenslänglihem Zuchthaus verurteilt worden. Von diesen 585 saßen 560 noch nit länger als 10 Jahre, nur fieben länger als 15 Jahre und weitere 2 länger als 20 Jahre. Diese Statistik zeigt einmal, daß die große Masse derer, die eine lebenslängliche 2Zuchthausstrafe zu verbüßen hätten, solche sind, die vorhex zum verurteilt waren. Weiter zeigt sie abcr, daß es tatsächlich eine Ausnahme is, wenn ein Verurteilter länger als 15 Jahre im Zuchthaus sißt. Ministerialdirekter Bumfke (Reichsjustizministerium) wies darauf hin, daß ein Maßstab für die Umrechnung der verschiedener Arten der Frei- heitsstrafen nah dem System des Entwurfs niht mehr notwendig sei. Die Kriminalstatistik beweise, daß auf lebenslanges Zucht- haus, das im Geseß nur in engen Grenzen angedroht sei, von den Gerichten nur verhältnismäßig selten erkannt werde. Das Hauptanwendungsgebiet des lebenslangen Zuchthauses seien die Fälle, in denen eine Todesftrafe iu lebenslanges Zuchthaus um- gewandelt werde. fi

Tode

Schon mit Rücksicht hierauf sei das lebenslange Zuchthaus nicht entbehrlih. Abg. Dr. Moses (Soz.) griff den Gedanfen auf, Sachverständige über die Frage zu vernehmen, ob es zweckmäßig sei, die lebenslänglihe Zuchthausstrafe beizu- behalten. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) gzitierte den Pfarrer Bertsch, der auf Grund seinex Tätigkeit in württembergischen Zuchthäusern festgestellt hätte, daß dort im Laufe der Zeit alle lebenslänglich Verurleilten begnadigt worden seien, und daß diese nicht wieder straffällig geworden wären. Fnteressant wäre zu wissen, was aus den BVegnadigten geworden sei. Ministerial- direktor Bu mfke (Reichsjustizministerium) erklärte, daß darüber, wie sih die zu lebenslangem Zuchthaus verxurteilten oder be- eibe und nah Ablauf einer gewissen Zeit entlassenen ersonen in der Freiheit geführt hätten, keine statistischen Unter- lagen vorhanden seien. Jhm erscheine es grundsäßlich in hohem Maße bedenklich, das spätere Leben der Personen behördlih zu überwachen, die einmal eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatten. Vorsißender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) warf den Gedanken 1n die Debatte, ob es nicht möglich sei, im Strafvollzugsgeseß éine Vestimmung aufzunehmen, daß nah Ablauf einer bestimmten Zeit bei allén zu lebenslänglihem Zuchthaus Verurteilten eine amtlihe Prüfung einzutreten habe, ob diese Strafe fortgeseßt werden müsse. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) trat für die Veibekaltung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe ein und schil- derte einen bestialishen Gattenmord, der nur mit lebensläng- lichem Zuchthaus geahndet worden sei. Wer garantiere, daß diese Vestie nach ihrer Begnadigung aicht ähnliche Schandtaten verübe ? Er (Nedner) habe viel mehr Mitleid mit den übrigen Menschen als mit dieser einzigen Person, Ministerialrat Schäfer Preußisches Justizministerium) erklärte zu der Anregung des Zorsibenden, daß derartige Generalprüfungen in Preußen in den lehten Jahren wiederholt vorgenommen worden seien. Jm übrigen gäben shon Gnadengesuche der Betroffenen regelmäßig Anlaß zur Einzelnachprüfung. Der Redner äußerte Bedenken gegen die Abschaffung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe unter em Gesichtspunkt, daß daraus leiht unerwünshte Rückwirkungen auf die Gnadenpraxis bei den zum Tode Verurteilten eintreten würden. Abg. Schulte - Breslau (Zentr.) hielt die Zuchthaus» strafe zur Sicherung der Gesellschaft für durchaus notwendig. Man dürfe niht immer nux an das Wohlergehen der Ver- brechex denken, man müsse auch ein wenig die Opfer berüd- sichtigen. Abg. Marie Lüders (Dem.) veklagte sih über zu milde Urteile der Juristen bei Sexualverbrechen. Derartige unver-

\tändlihe Milde sei von den Frauen stets verurteilt worden. Reichsjustizminister Hergt wies darauf hin, daß aus den

Fällen einer allzu milden Urteilsbildung, wie sie die Vorrednerin vorgebracht habe, doch nur der Schluß gezogen werden fönne, daß der Geseßgeber seine Strafdrohungen nicht abshwächen dürfe. Schon jeßt werde bei allen Personen, die lebenslanges3 Zuchthaus zu verbüßen hätten, nah Ablauf einer gewissen Zeit die Möglichkeit einer Entlassung geprüft. Ob nach dieser Richtung noch gewisse Sicherheiten zu schaffen seien, werde bei der Beratung des Entiourfs eines Strafvollzugsgeseßes zu prüfen sein. Abg. Koenen (Komm.) sprah über den Fall Hölz als Argu- ment gegen die lebenslänglihe Zuchthausstrafe. Abg. Dr. Brodau f (Dem.) war der Ansicht, daß in einzelnen Fällen das lebenslängliche Zuchthaus nicht zu entbehren sei. Auch für die Gegner der Todesstrafe sei es von Wichtigkeit, daß die Zucht- hausstrafe nicht zeitlich begrenzt werden müsse; denn sonst werde man an Stelle von Todesstrafe kaum Zuchthausstrafe anwenden fönnen. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) führte Spegialfälle an, um gu beweisen, daß man auf die lebenslängliche Zuchthaus- strafe nicht verzihten könne. Jn der Abstimmung wurden die fommunistischen und sozialdemokratischen Anträge, die die lebens- länglihe Zuchthausstrafe abschaffen wollten, abgelehnt. Es ver=- blieb bei dem Wortlaut der Negierungsvorlage. Die Kommus- nisten stellten dann noch Anträge, die den Strafvollzgug betrafen. Diese Anträge wurden abgelehnt. Bet Behandlung der Geld- trafen verlangte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), es möge bet

erhängung von Geldstrafen auf die wirtshaftlihen Verhält» nisse des Verurteilten entsprehende Rücksicht genommen werden. Von seiten der Regierung wurde an Hand statistishen Materials bewiesen, daß dies jeßt {on in der gerihtlihen Praxis geschehe. Abg. Stöccker (Komm.) wandte sih gegen einen angeblichen Mißbrauch der Geldstrafen bei politishen Vergehen, -—— Der Aus8=- {uß vertagte sih sodann auf Sonnabend,

Der Reichstags8ausschuß für die Strafrechts- reform führte am b, d, M. die Beratung über das neue Strafgesebbuch fort. Behandelt wurde § 39, der die Ersab= R a an Stelle einer uneinbringlihen Geldstrafe zum Snhalt hat. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte, den Para- graphen dahin zu ändern, daß die Vollstreckung der Er aßstrafe unterbleiben müsse, wenn die Geldstrase ohne Verschulden des Verurteilten niht eingebraht werden könne. Denn durch die an Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe tretende Freiheitsstrafe werde hauptsächlih der Besißarme betroffen. Ministerialdirektor Bumfke vom Reichsjustizministerium war der Ansicht, daß der sozialdemokratishe Antrag in das Gebiet des Strafvollzugs gehöre und deshalb am besten bei der Beratung des Strafvoll- N a näher besprohen werde. Gegenwärtig wolle er nur

ervorheben, daß die beantragte Abschwächung der Möglichkeit, die Ersaßfreiheitsftrafe zu vollstrecken, leiht gu einer Ein- aa der Verwendung der Geldstrafe führen könne. Nach- em sich auch der stellvertretende Vorsibende Abg, Dr. Bell (Zentr.) zu der Ansicht bekannt hatte, daß die Materie zum Strafvollzug gehöre, zogen die Sozialdemokraten zunächst ihren Antrag zurück. § 89 wurde alsdann entsprechbend dem Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen. Es folgte die Beratung des sechsten Abschnitts der Geseßesvorlage, d1e den „bedingten Straferlaß“ behandelt. Als Berichterstatter führte Abg. Hampe «Wirtschaftl. Vereinigg.) aus, daß der bedingte Straferlaß bei Geföngnis- und Einschließzungsstrafen bis zu sech8 Monaten und bei Geldstrafen zulässig \ei. Redner erinnerte an die starken Widers!ände, die bei Einführung des bedingten Straferlasses zu- nächst besiegt werden mußten. Von 18 befragten preußischen Oberlandesgerichten begutachteten 12 die Sache ablehnend. Troß- dem wurde 1895 im Verordnungs8wege eine „bedingte Bes nadigung“ geschaffen, die den Justizministern, dann den Obers- taat8anwälten übertragen wurde. Heute werde der Grund- gedanke des bedingten Straferlasses allgemein als gesund

empfunden. Auch das Ausland habe die bedingte Verurteilung fast ausnahmslos eingeführt. Der deutsche Entwurf weist dem Strafrichter die Aufgabe zu, die Vergünstigung gegebenenfalls auszusprehen. Abgelehnt werde das english-amerikan!sche System, wonah entweder zunächst em Urteil überhaupt nicht ausgesprochen oder auf keine fest umrissene Strafe erkannt werde. Abg. Landsberg (Soz.) beantragte, daß die Beschränkung des bedingten Straferlasses auf Freiheits\strafen von nicht E als sechs Monaten fallen müsse. Die Sech8monatsgrenze bedeute einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis Dem freten Ermessen des Richters dürfe keine Schranke gezogen werden. Die Sechsmonats8grenze werde höchstens die Neigung des Richters stärken, auf furze Freiheitsstrafen zu erfennen, nur um bedingten Straferlaß bewilligen zu können, also die Fälle vermehren, in denen er durch das Geseß zu unaufrichtigen Begründungen ver- führt werde. Der Redner wandte sich dann auch gegen die Worte in der Geseße8vorlage, daß sich der Verurteilte während der Probezeit „gut führen“ müsse. Es wäre besser, zu formulieren, daß der Verurteilte „ein gesezmäßiges Leben“ führen müsse. Der Vorsißende, Abg. D, Kahl (D. Vp.) hielt es nicht füx rat- sam, wenn die Höhe der bedingt anguseßenden Strafe überhaupt für belanglos angesehen werde. Dagegen könne man die Sechs» monatsgrenze vielleicht in eine Grenze bis zu einem Jahr um- wandeln. Abg. Barth A, verwies darauf, daß das Ueberhandnehmen der Bewilligung der Bewährungsfrist bei Eigen» tumsvergehen die Kreise der Wirtschaft mit Sorge erfülle, Be- sonders bedenfklich sei es, daß die Bewährungsfrist troß hoher ungedeckter Schäden oder troþb raffimerter Tat bezw. troß ein» {lägiger Vorstrafen vielfach bewilligt worden sei. Die willigung der Bewährungsfrist dürfe nicht in folhem Umfange gewährt werden, daß die Furcht vor Strafe erlöshe. Als Aeußerung solher Bewährungskandidaten würde beispielsweise folgender Ausfpruch gitieri: „Erst flau’ id, denn bewähr’ id mir!“ Massenbegnadigungen sporuten zu neuen Straftaten an und entwerteten die Richtersprüche. Wenn der Richter Gefängnis sage und etwas ganz anderes meine, so verliere er und sein Wort an Autorität in der Bevölkerung. Redner verwies auf cine Ein- gabe des Verbandes Berliner Metallindustrieller, die sih gegen zu allgemein zugebilligte Bewährungsfrist wende. Jn der jeßt tatsählich bei Vewährungsfrist eintretenden Straflojigkeit liege ein so großer Anreiz für die Zuschauer, daß ein dauerndes Ab- bröceln auf der Seite der reellen Menschen festzustellen sei und reihenweise Angestellte mit 15- bis 30 jähriger Dienstzeit strauchelten und sich zu Untershlagungen, Betrug usw. verleiten ließen. Jn ähnlichem Sinne außerte sich Abg. Hanemann (D. Nat.): Unsere Zeit dürfe nicht zu weich werden, sonst würden alle Bindungen gelockert. Abg. Dr, Wu nderlicch (D. Vp.) hielt das allzu freie Ermessen des Richters für den Richter selbjt für ein Danaergeschenk. Eine Grenze, his zu welcher der Richter die Bewährungsfrist bewilligen könne, sei unbedingt notwendig. - Der Ausschuß vertagte sich dann auf Donnerstag.

Be»

Dex Bildungsauss\chuß des Ry seßte vorgestern unter dem Vorsig des Abg. D. Mumm 2 G mi

die Einzelberatung des Rei chs#\chu lge seyentwurfes dex Besprehung des 8 1 fort. Abg. Rheinländer (Zentr.) gab, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger ufolge, der Auffassung Ausdruck, daß das Ee in erster inie Sache der Eltern sei. Es sei verwurzelt im Dasein des Kindes. Aus dem Artikel 120 der Verfassung könne allerdings fein besonderes Recht der Eltern auf die Schule abgeleitet werden, aber eine indirekte Verbindung mit Artikel 46 bestehe doh. Das Elternrecht habe allerdings seine Grenzen an den Interessen des Kindes und an den Fnteressen des Staates. Das Zentrum E, daß die Kinder solange wie möglih in der Familie verblieben, Das möge in Großstädten schwierig jein, auf dem Lande A sei diese Möglichkeit vorhandeu. Die Schulerziehung solle die elter- lihe Erziehung unterstüßen. Abg. Rönneburg (Dem.) ver- langte, daß im § 1 das Prioritätsrecht des Staates zum Ausdruck fomme. Dex Regierungsentwurf sage das Gegenteil. Unverständ- lih sei die bisherige Haltung der Deutschen Volkspartei, die im Plenum das Primatrecht des Staates vertreten habe und hiex im Ausschuß s{chweige. Die Volksschule dürfe nicht ein Werkzeug des

Elternwillens werden. Der Redner ersuchte den Reichsinnen- minister um eine Futerpretierung des 1 des Entwurfs.

Abg. Hoernle (Komm.) verlangte gleichfalls, daß die Regierung nun endlich in der Spezialdebatte die versprochenen Ausküusfte er- teile. Der Redner bekämpfte die vom Abg. Rheinländer ver- tretene Au ano von dem Natuxreht dex Eltern. Abg. Dr. Else Ma h (D. Bp.) erklärte, die Deutsche Voiksparteî lege Wert darauf, auch bei der Beratung von & 1 zu erklären, daß an dem Charakter der Schulen als Staatsshulen und-an dem entscheidenden Recht des Staates an der Schule unbedingt fest- uhalten sei. Die Worte über die Unterstüßung und Erganzung er Schulerziehung dur die elterlihe Erziehung unter Bezug- nahme auf Arlikel 120 der Reichsverfassung entsprechend dem von

den Regterungsparteien gestellten Abänderungsantrag be- deuteten lediglich einen paädagogishen Hinweis auf die er-

Per iOa Kräfte des Elternhauses. Ein Elternrecht auf die qule und irgendwelhe Einschränkung der Rechte des Lehrers seien damit nit gegeben. Dex Hinweis auf Artikel 120 ergebe ugleih die Ueberwachung durch die staatliche Gemeinschaft. Die ednerin bat um eine auédrücklihe Erklärung dex Regierung, daß Rechtsfolgen für Eltern und Lehrer aus der geänderten Fassung der Regierungsvorlage nicht herzuleiten seien Staatssekretär

weigert gab dieje Erklärung ab: Bei der Formulierung des

1 war nicht daran gedacht, den Eltern und Lehrern ein be- jonderes Recht zu geben. § 1 ist als Präambel nux von pro- grammatischer Bedeutung. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) orderte eine Klarstellung des Elternrehts, weil die Kirche das drimatreht für sih beanspruhe. Das kanonische Recht sei do nicht in die Reichsverfassung aufgenommen worden. Eine Be- rufung auf Artikel 120, wie sie die Regierungsparteien durh ihren Abänderungsantrag einfügen wollten, um den Elternwillen in dex Schule zur Geltung zu bringen, sei abwegig. Ausgiobig und er- (Meno seien die Schulfragen in den Artikeln 144 bis 149 der teih8verfassung behandelt. Dex Saß Faulhabers „Elternrecht briht Staatsrecht“ stehe mit dex Verfassung in Widerspruch. Der Redner begrüßte die Erklärung der Abg. Maß und erwartete ähnlihe Erklärungen von den Übrigen Regierungsparteien. Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) bemerkte, daß das Unverse- tändnis selbst bei sonst bedeutenden Persönlichkeiten La die Ein- tellung des Katholizismus das Zentrum oft in Erstaunen seße. Das staatspolitishe Programm des Katholizisnus erkenne dem Staat das Recht auf die Schule zu, Auch Mausbach erkenne das volle Recht des Staates auf die Schule an. Steine Partei isolieve aber dieses Recht des Staats nicht, sie bringe es in Verbindung mit dem Recht der Familie, dem Recht der ene Seine A4 Freunde wendeten sih gegen die Zurückdrängung des Privatrehts. Die im Staate lebendigen privaten Rechte müßten Gestaltungsmöglichkeit erhalten. Falsh sei die Behauptung, daß das Zentrum das Naturreht von seiner religiösen Einstellung ab- leitete. Abg. Rosenbaum (Komm.) bemängelte die von der Reichsregierung erteilte Auskunft. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) hielt den Abänderungsantrag der Regierungsparteien wegen der Berufung auf Artikel 120 der Reichsverfassung für noch gefährlicher als den Regierungsentwurf. Da nun nicht mehr nur von der „Fortführung der elterlihen Erziehung“ die Rede sei, so werde der Einfluß der Schule noch mehr ein- lu e4s Abg. Dr. Löwenstein (Sog.) betonte gegenüber x. Schreiber, daß auch die Sozialdemokraten die in den Ge- nossenshaften wirkenden Kräfte zur Geltung kommen lassen wollten. Sie machten ja selbst in Hunderttausenden von Arbeiter- kindern durch Laienpädagogen eine sozialistishe Welt lebendig. Für seine Behauptung, daß die katholische Kirche wohl ein Eigen- eben des Staates und der Schule anerkenne, aber für fih das Primatreht auf die Schule beanspruche, berief sih dex Redner auf Tischleder. Bei der Abstimmung wurden alle Abänderungs- anträge der Sozialdemokraten und Kommuntisten abgelehnt. Der

Sack schleunigst noch einmal zu vernehmen.

Absaß T des § 1 wurde dann mit der von den Demokraten bean» tragten Einschaltung „im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung“ mit 16 Stimmen gegen die Deutsch- nationalen angenommen. Auf Antrag der Regtrerungsparteien wurde vor Völkerversöhnung noch „Volfksversöhnung“ cingeschaltet. L E i exgpelt dadur folgende Fassung: „Alle deutschen Volksschulen haben die gemeinsame Aufgabe, die shulpflichtige Jugend durch Unterricht auf der Grundlage des deutschen Kulturs gutes im Geiste des deutschen Volkstums, der Volk3- und Völker=- versöhnung zu körperlicher und geistiger Tüchtigkeit heranzubilden und sie in Unterstüßung und Ergänzung der von den Eltern p leistenden Erziehung (Artikel 120 der Reichsverfassung) zuw ittlih-wertvollen Menschen und zu Staatsbürgern zu erzichen, die fähig und bereit sind, der deutshen Volksgemeinschaft zu dienen.“ Nächste Sizung Donnerstag, den 10. November.

Im Städtebauausshuß deS Preußischen Landtags wurde vorgestern die Besprehung über die Regelung des Reklamewesens fortgeseßt. Allgemein wurde

anerkannt, daß die heute übliche Reklame, an jeder nur erreich» baren Stelle Werbezeichen anzubringen, dringender Regelung bedürfe. Auseinander gingen die Meinungen, inwieweit die Reklame der behördlihen Genehmigung zu unterwerfen sei. . Die deutschnationale Anregung, auch die Plakate, soweit sie nicht an Plafatsäulen angebracht werden, der behördlihen Genehmigung zu unterwerfen, wurde von anderen Parteien bekämpft. Auch der Vertreter des Ministers des Jnnern sprach sih gegen die An=- regung aus, weil sie praftisch zu einer neuen Zensurmaßnahme führen würde. Reichsrechtlihe Bedenken ständen allerdings nicht entgegen. Von deutschnationaler Seite wurde darauf hin» gewiesen, daß es untragbar sei, daß Häuser, Mauern, Zäune usw. dauernd beklebt würden. An eine Zensur der Plakate hinfichtlih des Inhalt sei nicht gedacht, aber ihre Anbringung müsse so sein, dóß fie keinen Anstoß errege und keine Verschandelung der Gegend bringe. Es sei auch eine behördlihe Handhabe nötig, die den Ankleber zur Beseitigung der überflüssig gewordenen Plakate zwinge. Der Ausschuß beschloß, die Regierung zu er- suchen, zur zweiten Lesung der Vorlage eine geeignete Fassung, die den geäußerten Wünschen Rechnung trägt, vorgulegen. Jn der Abstimmung wurde der § 45 gestrichen, welher in Gebieten, die durch besondere Vorschriften durch Maßnahmen der §8 42 und 45 geschüßt sind, das Anbringen von Werbezeichen und Schaukästen, die Errichtung der Träger oberirdischer Leitungen usw, mit baupolizeilicher Genehmigung gestattet, auch wenn sie feine baulihen Anlagen find. Jm übrigen wurden die Be- stimmungen des Entwurfs über das Reklamewesen mit einigen fleinen Abänderungen angenommen.

Jm Feme-Aus\chuß des Preußischen Land- tags wurden vorgestern weitere Zeugen vernommen. Zunächst wurde ein Schreiben verlesen, in dem Rechtsanwalt Loewens- thal Stellung nimmt zu den Bekundungen des Landgericht8- direktors Bombe ind des Landgerichtsrais Vormbaum. Nach Pes eines weiteren Schreibens eines früheren Ange- hörigen der Schwarzen Reihswehr sagte der frühere Oberwacht- meister Krüger, der Jene bei Verhandlung der Sache Schirmann beim Gericht wad tat, laut Bericht des Nachrichten- büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, er habe eiw Schreiben des Rechtsanwalts Obuh dem Gericht übergeben und später diesem mitgeteilt, der Antrag sei abgelehnt. (Es! andelt sich um den Antrag auf Bang des Rechtsanwalts Obuch als Ver» teidiger.) Rechtsanwalt buch hatte Q er habe auf seim Gesuch um Zulassung eine Antwort nicht erhalten. Auf Vorhaltung bleibt der Zeuge bei seiner Aussage, Vernommen wurde sodann ein Hauptwachtmeister Papendorf, er in dem Untersuchungs» gefängnis, in dem Stein und Aschenkampf gesessen haben, Dienst tut. Der Zeuge erklärte, es sei unwahr, wenn behauptet worden sei, exr habe Dr. Sack als Verteidiger empfohlen. Bei Stein habe er bei einer Leibesbesichtigung eine Säge gefunden. Die Beschuldi- gung, er, der Hilfswacht meister, habe die Säge eingeshmuggelt, die er von Dr. Sack erhalten habe, sei ebenso unwahr, wie die Bes Ua, er sei an die Gefangenen hinsichtlich der Bestellung eines Verteidigers herangetreten. Der Zeuge Mäderx, der int Fememord-Prozeß freigesprochen ist, bekundete, er sei selbst an Dr. Sack herangetreten, niht etwa umgekehrt. Woher das Honorar für die Verteidiger stamme, wisse ex niht. Ueber die Behauptung, Geld sei in Kameradenkreisen gesammelt, konnte der Zeuge nihts aussagen. Aba. Kuttner (Soz.) erklärte, nah dem aktenmäßig festgestellten Tatbestand könne es sich bei dieser Behauptung nux um Mäder handeln. Der Zeuge der erklärte weiter, er habe nux eine Reihe von Leuten anti aufmerksam gemacht, daß ver- schiedene Angeklagte keinen Verteidiger hätten. Er hobe das au Dr. Sack gegenüber erklärt und dabei im Sinn gehabt, diesen zu veranlassen, Aschenkampf aufzusuchen. Von ihm sei jedenfalls Ge d nicht zur Verfügung gestellt worden; er habe lediglih die Ver=- teidigerkosten für seine eigene Person an Dr. Sack gezahlt. (Dec Zeuge hat beim Freiherrn v. Senden Dienste getan, die ein Adju- tant zu tun pflegt.) Rechtsanivalt Ob u ch hält dem Zeugen vor, daß Stetelberg zugegeben habe, von der Tötung Pannters gewußt zu haben. Da der Zeuge Adjutantendienste geleistet habe, sei doch anzunehmen, daß er selbst gleihfalls davon gewußt habe. Der Zeuge erwiderte, daß er zu dieser Zeit noh keine Adjutanten- dienste geleistet Habe. Die Behauptung der Frau Stein, er habe gejagt, er werde doch Herrn v. Senden niht verraten, sei unwahr. Abg. R iede! (Dem.) kommt noch einmal auf die Honorarfrage zu sprechen and fragte, wann der Zeuge von den Honoraren ge- hört habe. Der Zeu ge erwiderte: Erst vor kurzer Zeit. Auf ieitere Fragen anitivortete er, daß er erst jeßt aus den Zeitung8= berihten über die Ausschußverhandlungen von der Summe von 500 Mar? erfahren habe. Abg. Riedel (Dem.) hielt dem Zeugen vor, daß er sich vorher über seine Kenntnis dieser Summe nicht so deutlich ausgesprochen habe. Der Zeuge erklärte, er habe sih genau geäußert. Er wiederholte weiter, in der Familie Kuhnheim, in der er verkehrt habe, sei von Geldsammlungen für die Verieidi- gung nicht gesprohen worden. Die weitere Fragestellung eraab nichts Wesentliches. Der Aus\{huß beschloß, in der Sache Dr. Aus dem Auss{hauß heraus wurde bemerkt, daß aftenmäßig wiederholt festgelegt sei, welche Tätig?eiten Mäder ausgeübt habe. Dr. Sal solle auf- gegeben werden, seine Akten mitzubringen. Frau Stein, die darauf vernommen wurde, erklärte, ihre Bemerkung „Um Geld brave sih Schtrmann für einen anderen Rechtsantwalt niht zu kümmern“ habe fo nicht etwa auf Rechtsantvalt Obuch bezogen, sonde: nux auf sie selbst bzw. auf ihre eigene Familie. Recht8- anwalt Obuch habe sih geradezu unfreundlih gegen sie benommen. Die Zeugin gab dann ein Gespräch mit Rechtsanwalt Rettkowskt wieder, in den dieser sein Offiziexswort gegeben habe, er werde für Stein auf Freispruch plädieren, während er dann später auf Totschlag plädiert habe. Jn einer nichtöffentlihen Sißung wurde über Art und Zeit der weiteren Verhandlung beraten. Jn einer neuen öffentlichen Sißung wurde der Zeuge A schen - kampf noch einmal vernommen, der über einen Brief an Rechtsanivalt Dr. Sack Aufs{luß geben sollte, in3besondere über die Erklärung Dr. Sacks, daß Mader der Auftraggeber gewesen fei. Der Zeu g e erklärte, ein Justizrat hätte den Brief unterschrieben. Es treffe zu, daß Dr. Sack den Namen Mäder genannt habe. Er habe auch 20 Mark geschickt. Dr. Sack habe dabei geäußert, Mäder der gut verdiene, shicke ihm was. Dr. Sack habe auch versucht, au ihn einzuwirken, nicht Dr. Themal als Verteidiger zu nehmen. Dr. Themal habe ihn ieder zu beeinflussen versucht, nicht Dr. Grünwald zu wählen. Ueber die Honorarfrage habe er mit Dr. Themal nicht gesprochen. Mäder habe im Lager Feldwebeluniform aetragen. Ob er Portepeeträager acwesen sei, wisse er niht mehr. Ueber die finanziellen Verhältnisse Mäders sei khm nichts bes kannt. Darauf vertagte sich der Aus\chuß zur weiteren Zeugenver=- nehmung auf heute.

Börfen-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börje vom 5. November

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Krone = 1,1254. 1 1 alter Goldrubel = 3,20 1 Pess (arg. Pap.) = 1,75 #. 1 Pfund Sterlin 1 Dinar = 83,40 4. 1 Sloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 #

Die einem Papier betgefligte Bezeichnung X be- fagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.

Das hinter etnem Wertpapter beflindl bedeutet, daß eine amtlihe Preisfeststellung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Das F hinter einem Wertpapier bedeutet # für

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Frankfurt O. 1 do. 19191. u. 2. Au83g. Fraustadt „.……...1898/82 Freiburg {. Br. 1919 Fürth i. B, .….,.1923 1920 ufv. 1925

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bo. Kreditbr. b. S. 22,

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#541, 4, 3X Berliner alte X, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, 4%, 4, 3% ÿ Berliner alte. Neue Berliner X, ausgestellt bis 81, 12. 1917. L, 34 Neue Berliner. *4IBrandenb.Stadtschaftsbriefe (Vorkriegs stücke) 44 do. do. (Nachkriegsftücke)

+ Ohne Binsscheinbogen u. ohne Erneueru

*+Deutsche Pfandbrief- Ansi. Posen Ser. 1

Westf. Pfandbriefamt f. Haußsgrundstüce. 4

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.-L, Braunschw. 20 Tlr.-L, Hamburg. 50 Tlr.-L. Sahs.-Mein. 7Gld.-L.

exgebnis angegeben. so ift es da8jenige des vorleßten Geschäft8jahrs.

e Die Notterungen für Telegraphische Aus- sahlung sowie für Ausländische Bauknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Da Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangabeun werden am nächsten Börsen- tage in der Spalte „Voriger Kurs“ bes richtigt werden. JIrrtiimliche, später amt- lich richtiggestellte Notierungen werden mögie&st baid am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8). Amsterdam 4. Brüssel 5. Helfi Kopenhagen 5s,

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Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.),gk.1.7.24 do. ds. 19,20, gk.1.5.24

do. do. 19227r5. 28 annov. Komm. 1923}

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Múülhaufj. i. E. 06, 07, 13 Æ, 1914 Posen 0005,08 af. do. 94, 03, gef. 24] L Sofia Stadt Stockh. (E. 683-84)

Fulda.…….....1907 X Gteßen 1907, 09, 12, 14 9

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Kur-u.Neum.Schuldv| f] 1.1.7 *) Binsf, 7—16%. + BinBf. 6—

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Straßb. t. E. 1909 (u. Au3g. 1911)

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Heidelbg.07, gk.1. do. 1903, gef. 1, 10.23/33 Heilbronn 1897 A} Herford 1910, rückz. 39 Köln. .19283 unk. 33 F

Deutsche Provinzialanleihen.

Mit Hin3berechnung. Brandenburg, Prov. Reich2m.26,kdb.ab 3 Hannov. Prov. RMj R.28,4Bu.5B,tg.27 do. do, N. 3 B, r3.103

6 (Lombard 7). rie 61. Jtalien 7.

Paris 5. Prag 5. Schweiz 3% Stockholm 4. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen mit Kins3berechnung. P

| Beutiger | Voriger Kurs

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*{ #. 1.10.20, *S.14.8.1.1.17,S. 2 i. K, 1.7, 1T

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19.

Konstanz02, gef.1.9.23/3% Krefeld .…. 1901, 1909}

do. 06,07, gef. 30.6.24 do. 1913, gek. 30.6,24 do.88,01,03, gf.30.6.24/8% Langensalza... 1903/84 Lichtenberg(Blu) 1913 Ludwigshafen .. 1906 do. 1890, 94, 1900, 0284

Sonstige ausländische Anleihen,

Budap.HptstSparc au3gft.b.31.12.96 Chil.Hp.G.-Pf.12 Dän.Lmb.-D. S.4

Niederschle). Provinz

RM 1926, x3. ab 32; Dberschl.Prv.Bk. Goldz

R. 1, rz. 100, uk, 31 Komm. - Anl. 1 Buchst, A,rz.100,uk.31 OstpreußenProv,RMs-|

Anl. 27 A. 14, Uk. 32 . Pr. Reichsmark usg. 13 unk. 833

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Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen= notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen eine amtliche Preisfestsezung

do.Injselst.-B.gar. do.do. Kr-Ver.S.9 Finnländ.Hyp-V. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr.V.S.5 i.K

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1.—4. Abt. ukv. 31 do, Stadt-Pfdbr. R. 1/4

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Ohne Hinsberehnung. Westfal. Provinz Anl. uslofgssh. einsL.

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1908, 2, gef. 1.1.24) do. 19 1,Ag., gk. 1.9.24/4 . 191L.A., gk. 1.2.25 . 1920, gek. 1. 11.25) . 1888, get. 1. 1.24/32 . 1897, 98, gl. 1.1.24/8%8

1904, 19056 get.13% Merseburg 1901 Mühlhausen i. Thür,

Miilheim (Ruhr) 1909 Em, 11,13, uf. 31, 35

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do. Invest. 14 ® do, Land. 98 in K do. do.02 m.T.i.K do, do.95 m.T.i.K Bulg. G.-Hyp. 92 2er Nr.241561

Kopenh. Hausbefs.j 4 Mex,Bew. Anl. 48 gesamtfdb.2101

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Pest.U.K.B.,S.2,3 Poln. Pf. 3000 M.

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Brandenb,Prov. 08-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27—-—33, 1914 Reihe 34—dö2

do. 5erNr.121561

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do. 2er Nr. 61551

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Posen.Prov.m.T. do. 1888, 92, 95,

1er Nr. 1-20090 DänischeSt.-A.97} 3 Egyptischegar.i. L] d do. priv. i. Frs3. do.25009,12500#r

do. 2500, 500 Fr. Els.-Lothr. Rente Finnl. St. - Eisb. Grie. 4% Mon. do. 5 1881-84 . do. 5sÿ Pir.-Lar.90 do. 4Y Gold-R. 89 JItal.Rent.in Lire do. amort. S.3, 4

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Ser. 9, gek. 1. 5. 24 Dberhesj.Prov20 uf.26

Oftpreuß. Prov. Ag. 12 PommernProvA.17§ . Ausgabe 16... F . Ausg. 14, Ser. 4

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__ Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dt, Anl,=- Auslo 98\ch

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Offenbach a. M. Oppeln 022, gf.81.1.24/6 Pforzheim 01, 07, 10,

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do. 1000Guld. G.*® do. 200Guld G* do. Kronenr, *, do. fv, R. in K. ® do, da u do. Silb, in fl ® do.Papierr.in fl Portug. 8. Spez. Rumän.083 m.T.2 do. 18 ukv, 24 14

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Schein Nr.1—60( Disch. Anl.-Ablösgs\{ch ohne Aus3losgsschet: Dtsche. Wertbeft. Anl . 5 Doll, fäll. 2. 9, 85) Mecklenburg - Schwer Anl.-Auslosungt { einschl.!/, Ablösgejch.

f.B. in 4 |50,25b G Pfandbricfe und Schuldverschreib,

deutscher Syvothekenbauken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deuts. Hypoth.-Bk. sind gem.Bekonntm. 2. 26.38.26 ohns s\cheinbogen u. ohne Erneuerungss\chein lieferbar, ie durch * gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schulds verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzuseßen.) Bayerische Hyp. u. Wechselbank

verlo8b. u, unverlo8b. N (3%Y)* -Bk. Kom.-Obl.S.1,2*

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do.08,09,11,gt.31.12.23 do.87-99,05,gk 31.12.23 do. 96, 02, gef.31.12.28 ambg.Staat8-Rente o. amort.St.-A.19A do. do. 1919 B fleine

Spandau 09 X, 1.10,23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gef. 1, 4. 24 do. 1903, gef, 1. 4, 24

#*) Bin8f. 8—16 § Stolp i. Pomm... Þ Stuttgart 19,06, Ag.19 Trier 14,1.1.,2.A. uk.25 1919, unk. 80 Viersen 1904, gk.2.1.24 Weimar 1888,gk.1.1,24 Wieshad. 1908 1.Au3- gabe, rüdz. 1937

1920 1. Aus8g.,

21 2.Ag., gef. 1.10.24 do, 18 Ag. 19 L u. IL.,

Braunschw.- Hannov. Hyp.-Bk.

Pfbr. Ser. 2—26* do, do. Komm.-Obl. v. 1923 -Bk,Kom.-Obl. E

Hadersleb.Kr.10 utvx Lauenbg. Kreis 1919.

Offenbach Kreis 1919 Deutsche Stadtanleihen,

Aachen 22 A. 23 u. 24/8 do. 17, 21 Au3g. 22} Altona... 1923}

Aschaffenburg... 1901 Barmen 07, rs. 41/404 do. 1904,05, gef.1.3.24 Berlin... 1923 F A Binsf. 8—18§

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rankf. Hyp.-Bk. Pfdbr. Ser.14* rankf. Pfandbr. - Bank Pfdbr,

Ser. 43, 44, 46—52* (fr. Frankf. H

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do. do. St.-Anl.1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2,

11,13 rz. 53, 1473.55 do. 1887,91,93,99,1904 1886, 97, 1902 Lübeck 1928, unk. 28 Sächs. Mk.-A. 23, uk.26 Württembg. N. 86-42

Preußiiche Rentenbriefe.

Gefündigte und ungeklindigte Sie, und unverloste Stítke.

Vrandenb., agst. b.31.12.17 do. {später ausgegeben Hannov. ,ausögst.b.31.12.17 do. später ausgegeben) Hess.-Naff., agst. b.31.12.17) do, später au3gegebenj er, agst. b. 81.12.17) äter auögegeben: Pomm., ausgest.b,81.12.17 do. später ausgegeben

X Posensche, agst. b. 81.12.17 do. später au3gegeben

xd Preußische Ost- u. West=-, aus8gest, b. 31.12.17

x do, später au3gegeben 4,315 Rh.u.Westf..agst.b.31.12.17 später ausgegeben 4,3 Sächsische, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben 4,3 Schlesische, agst. b. 31.12.17 o. später ausgegeben Shl.-Holst.,agst.b.31.12.17 o. später au3gegeben

do. St.-R.04 i..4 do. do. 1906 {..4

Schweiz. Eidg. 12 do. do

do. Eisenb.-R.90 Türk. Adm.-Anl. do. Bgd. E.-A. 1

do. kons. A. 1890 do. unif. 03, 06 TürkenAnl.05i.4

do. Zollobl.11S.1 do. 400 Fr.-Lose Ung. St.-N. 13 !

do. Abt. 23a F do. Komm.-Obl. Em, 1

Hamburger Hyp.-Bank Pfdbr Ser. 141-690 (4Y), Ser. 1-190, Ser. 301—830 (8% 4) *

do. do. Ser. 691—730

do. Ser. 731—2430

Bobkr.-Bk. Pfd. Ser.1-16*®

do. Komm.-Obl. Ser. 1*

.- u. Wechs.-Ban?

omm.-Obl. Ser. 1

Meckl.-Str.Hyp.-B. Pf. Ser.1-4*

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Deutsche Pfandbriefe.

ie durch * gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach n von den Landschasten gemachten Mitteilungen a8 vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Geklindidte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stitce. alenberg. Kred. Ser. D, (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) *3%F Kur- u. Neumärk. neue *4, 8%, 8% Kur- u, Neumärk. Kom.-Obl.XFm.Deckungsbesch. bis 81. 12. 1917 4,3%,8YFur-u.Neum.Kom.-Obl. *4, 3%, 3Y landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12,17 Nx, 1—484 620 1

, 3% Ostpreußische

gegeben bis 31. 12. 17.,....1 4, 38, 3h Ostpreußische 43 Ostpr. landschaftl. Schuldv. *4, 3%, 3h Pommersche, auß-

gestellt bis 31. 12. 1T...,.. 4, 8X, 8Y Pommersche ... 55

do. do. Groß Verb. 1919

Berl. Étadtsynode 99, 1908, 12, gef. 1.7.24 do. 1899, 1904, 1906, gek. 1, T. 244 Bonn 1914 F, 1919/4 Breslau 1906 F, 1909

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* {K Nr. 41—48 u, 651, ** {,K, Nr. { t. K, Nr. 16—21 u. 24, sämtlich mit neuen Bogen der Caisse-Commune,

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Cottbus 1909 F, 1913 Darmstadt, 1920 1913, 1919, 20 Dessau1896, gk. 1.7.23

18—28 1. 26, i. K. Nr. 82—87 1. 90,

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