[65575]
Fein- & Zigaretten-Papierfabrik A.-G, Köbeln bei Muskau O. L. In ter außerortentliben Genetalver- sammlung vom 12. September 1927 ft zweckds Samwerung der Gesell!hant be- schlossen wo1den, die Vorzugeattien den Stammaftien gleichzustellen und das sib b'ernach ergebende Aktienkapital dm Zusammenlegung der Attien im Ver- bhältnmis von 100:1 berabzuteßzen. Der Beichluß 1|st 1m Handels1eg!ister ein- getragen. (Gemäß § 289 H.-G.-B. weiden die (GBläubiger der Ge'ellihaît auf. e'oreert, ihre Amp1iüche bei dem Vor-
tand anzumelden. Köbe!n bei Muskau, den 27. Ok-
tober 1927. Der Borstand ter Fein- & Zigaretten-Papierfabrik A..G, Köbelu,
[68833] Bekanntmachung, uach § 374 Abs. 2 B. G.-B.
Gemaß unserer BVefanntmachung vom 1. Juni 1927 waren unsere Teilshuld- verschreibungen zur Eint1ösung bis zum 30 Funi 1927 bei uns einzureichen.
Fur die bis heute noch nit ein- gelösten Teilschuldvershreibungen vom Jahre 1920 und 1921 werden wir nah Ablauf des 15. November 1027 die laut Beschluß der Spruchftekle [fr Gold- bilanzen beim Oberlandes-ertcht Stutt- gart vom 24. Mai 1927 für je A 1000,— Nennwert festgeseßten Ablösungsbeträge
von RM 21 11 der Anlethe von 1920
mit Genußrecht, von RM 16,61 dex Anleihe von 1920 ohne Genußrecht,
von RM 3,52 der Anleihe von 1921 bei dex Hinterlegungsstelle des Amts- gerihts Stuttgart T hinterlegen. Wir verweisen daher die Gläubiger der bis zum genannten Zeitpunkte niht ein- gelösteu Teilschuldverschreibungen auf die für sie hinterlegten Beträge. Die Einreichung der Stücke zum Zweck der Ablösung hat vom 15. Nov. an nicht mehr bei uns, sondern bei der Hinter- legungsstelle des Amtsgerihts Stultt- gart E Archivstr. 15, Himmer 171, zu geschehen.
Stuttgart, den 12. Novenwbexr 1927. Eisemanu-Werke Aktien-Gesellschaft.
Sade e Em aen enten ame
6. Erwerbs- und Wirtschafts- genofsenschaften.
[672961 Bekanntmachung.
Wir haben die Geschä!ttsanteile unserer Mitglieder von 30 NM auf 10 RNM herabgesetzt. Die Haftsumme wird dadur nicht berührt. Etwaige Gläubiger wollen {ih melden.
ESlektrizitäts-Genossenschaft, Gremmendorf e. G. m. b, H., Münster (Westf), Gremmendorfer Weg Nr. 35,
[67665]
Die Metcklenburgishe Arbeits- gemeinschaft für Stadt und Land e. G. m. b. H. in Schwerin (Meckib.) {ist durch Be)\cchluß der Generalversamm- Iung vom 14. Mai 1927 au}gelöst worden.
Alle Glänbiger der Genossen1chast werden autgetordert, si bei der Genossen- \chatt zu melden.
Die Liquidationsbilanz per 14.Mai 1927 lautet:
Passiva.
Werlustvortrag 1925/26 L
Geschäftsgutl)aben
20 2 421 80 2421804 2 421/80 Meckekleuburgische Arbeitsgemein- schaft für Stadt und Land e. G. m. b. H. î. L.
Die Liquidatoren: van Wyck. Kimmich. Or. Krüger.
8. Unfall- und Fnvaliditäts- 1. Versicherung.
[69164 |
Großsthaudels- und Lagerei- Berufs-
genossenschaft Sektion V, Bremen. Berichtigung.
Untex Hinweis auf unter Wahlaus- schreiben vom 4. November 1927 machen wir darauf aufmerk]am, daß etwaige weitere Vor)\chlagöl1sten 1pätestens bis zum £2. November 1927 beim Wakhl- vorstand eingereiht werden können.
Bremen, den 10, November 1927.
Dec Wahlvorstand. E d. Achel is, Vorsipender.
[68198] Süddeutsche Eisen- und Stahl- Verufssgenossenschast.
_ Vekauntmachung.
Gemäß § 5 der Wahlordnung geben wir bekannt, daß die Wahl des Genossen- ere tas am Donuerdôtag, den
9, Dezember 1927, nahm. l Uhr, in Mainz, Genossenshaftsbüro, Breiden- bacher Str. 13, stattfinder Sie kann eine Stunde nah ihrem Beginn ge- s{lojsen werden. Es sind 12 Mitglieder und 12 Ersazmännex auf je 5 Fahre
er Saßung möglichst vertreten sein:
titglied, 2. folgende Gewerbszweige wenigstens ein Mitglied: A) Maschinenfabrikation und mech. Werkstätten, B) Eisengießerei, C) Waggonfabrikation, D) Echlosserei, E) Drescherei, 3. folgende Betriebsarten durch wenig- tens ein Mitglied: a) Betriebe mit 100 Versicherten, b) Betriebe mit mindestens 10, aber weniger als 100 Versicherten, ec) Betriebe mit weniger als 10 Versicherten.
Die einzelnen Mitglieder können zu- gleih Vertreter einer Sektion, eines Gewerbezweigs und einer Betriebsart s Die in gleicher Zahl zu wählenden Ersaymänner sollen Sala Ver- tretungsfreisen angehören wie die Vor- standsmitglieder.
Der Wahlvorftand hat gemäß § 7 der Wahlordnung im Auftrag des Genossen- shaftsvorstands ' und im- Einvexnehmen mit den in Betracht kommenden wirt- schaftlichen Vereinigungen von Arbeit- gebern nachstehende Vorschlagsliste auf- geftellt. Die ‘deu einzelnen Namen am Schluß beigefügte römische Ziffer be- deutet die Sektion der große lateinische Buchstabe den Gewerbszweig und der kleine lateinishe Buchstabe die Betriebs- art, die der Vorgeschlagene vertritt.
Vorstandsmitglieder:
1. Geh. Kom.-Rat Fr. Kustermann, i. Fa. Gießereien, Eisenkonstruktions- werk, Maschinenfabrik F. S. Kuster- mann G. m. b. H.,, München. I. A. B. a.
j N . Wilh. Bußmann, i. Fa. W. Bußmann, Zahnräderfabrik, München. 1. A. b.
. Geh. Landesbaurat Dipl.-FFng. Eug. Böhringer, i. Fa. Eisenwerkgesell- haft Maximilianshütte b. Ro en- berg. II, a.
. Theodox Steinbacher, i. o: Ma- [Buen abrik Augsburg - Nürnberg A.-G. Werk Nürnbera. 1I. A. B.C.a.
. Dr. Erh. Funghans, i. Fa. S. K. F. E, A.-G., Cannstatt.
Qi
. Paul Rößler, .Kunst- und Bau- \hlosserei, Stuttgart. 11], D. e.
. Dr.-thng. e. h. Yosef Brecht, i. Fa. Daimlex-Benz A.-G.,, Mannheim- Luzenberg. IV. A. B. a. *
. Dr.-ZFug. e. h. Eugen Geiger, i. Fa. Buderus'\{he Eisenwerke Abt. Geiger he Fabrik, Karlsruhe. I A. A.
. Moriß Herivig, i. Fa, A. Herwig Söhne, Eisenwalzwerk, Dillenburg.
a
. Dix. Günther, i. Fa. Klein, Schanz- lin & Becker A.-G., Frankenthal (Pfalz). VI. A. B. a
. Chr. Göller, Dreshmaschinenbesiver, Erbenhein. VI. E. e.
Ï Ana On Römheld, i. Fa. Julius Römheld A.-G, Mainz. VI, A. B. D. a.
Erfatßzmänner :
. Johann Sturm, Schlossermeister, München. 1. D Þb.
, Alois Leichex, i. Fa. Frz. Leicher, P München. L DE Di
mindestens
. Dipl.-Fng. Karl Kinzelbach, Nürn- berg, i. Fa. Eisengießerei Nürnberg- Mögeldorf Gebr. Decker, Nürnberg- Mögeldorf. 11, B. a
. Dr.-Jng. Rudolf Ottenstein, i. Fa. Viktoria-Werke A.-G., Nürnberg. IIL A. a.
. Dir. Dr. Ludw, Keßler, i. Fa. Ma- Ener Eßlingen, Eßlingen.
T A D, C. d
. Heinr. Jäger, Schlossermeister,
tuttgart. III. D. b.
. Dir. Frdr. Fröber, i. Fa. Bopp & Reuther G. m. b. H., Mannheim- Q IV. A. L S
. Dix. Ga. Fahr, i. Fa. Maschinen- E Fahr D C Boten
a
, Dir. Dr. Ernst Mangold, i. Fa. enshel & Sohn G. m. b. H. assel-Mittelfeld. VI. A. B. a.
. Albert Gastell, i. Fa. Wa 00am Gebr. Gastell G. m. b. H., Mainz- Mombach. VI. C. a.
i: Me Klein, Dreschmaschinenbesißer, Pfeddersheim. VI. E. c.
, Dir. Paul Nepolski, i. Fa. Adler- werke vorm. Hch. Kleyer A.-G,, Frankfurt a. M. VI. A. a.
Jm Falle des Ausscheidens eines Mitglieds tritt der in vorstehender Vor- chlagsliste an gleiher Stelle stehende rsaßmann in den Vorstand ein. deitere Vorschlagslisten können von wirtschaftlichen Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Verbänden solcher Vereinigungen bis zum 1. Dezember 1927 bei dem Wahlvorstand unter der H „Süddeutsche Eisen- und Stahl- Beru sgenossensehaft, Mainz, Breideu- bacher Straße 13‘ C Eer! Weren, Hierbei ist § 7 der Wahlordnung zu be- rücksichtigen, Die -eingereihten Vor- schlagsli]ten können nach ihrer Zulassung bis zum 28. Dezember 1927 in der Ge- \chästsstelle der Genossenschaft in Mainz, Breidenbacher Strasßte 13, eingesehen werden Die Stimmabgabe ist an die zugelassenen Vorschlagslisten gebunden. Die Betriebsverzeichnisse und zu- gehörigen Nummernlisten können eben- falls an genannter Stelle eingesehen
werden. Etwaige Einsprüche gegen die
[gu wählen. Jm Vorstand soll nach § 12! Richtigkett der sih hieraus ergebenden
| Wahl- und Stiummberechtigung sind bei
1. jede Sektion durch wenigstens ein | Vermeidung des Ausschlusses spatestens
vier Wochen vor dem Wahltag unter
MurG M von Beweismitteln bei dem
Wahlvorstand einzulegen Der Wahl- vorstand ist befug1, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen, weshalb es sih empfiehlt, einen Ausweis hier- über zu der Wahlhandlung mitzubringen.
Der Wähler kann nur einen solchen Stimmzettel abgeben, der mit einer der zugelassenen Vorschlagslisten vollständig übereinstimmt An Stelle der Auf- zählung der Namen genügt der Hinweis auf die Ordnungsnummer der Vor- chlagsliste.
Die Stimmzettel sollen von weißer Farbe und 9 : 12 em groß sein. Wenn Stimmzettel von dicsen Bestimmungen abweichen, sind sie ungültig, wenn das Abweichen die Absicht einer Kenn- zeihnung wahrscheinlih macht.
Wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine weitere Vorschlagsliste nicht eingeht, so gelten gemäß § 9 der Wahl ordnung die in der Vorschlagsliste des Wahlvorstands bezeichneten Bewerber als gewählt. Fn diesem Falle findet eine Wahlhandlung nicht statt und wird der Termin für die Wahl durch be- sondere Bekanntmachung aufgehoben.
Mainz, den 3 Rovember 1927.
Der Wohlvorstand.
Moriß Herwig, Vorsißender.
9. Bankausweise.
69143; LVochenübersfich1 det
Bayerischen Notenbauk
vom 7. November 1927. Aktiva. nM
. 28 559 000,— deckungsfähigen Devijen. 6 134 900,— lonstigen Wechseln und
Sche . . §0 508 000,— deutschen Scheidemünzen 52 000,— Noten anderer Banken . 2247 000,— Lombardkorderungen . . 1115 000,— Wertpapieren e 11103 000,— lonstigen Aftiven . . 6841 000,—
Passiva,
Grundfapital . . .…« . 15 000 000,—
Nücdklagen :
Geseplicher Re)ervefonds 10 000 000,-— Umstellungsre)ierve . . « 2876 000,-— Sonstige Nüdcklagen . « 1200 000,—
Betrag der umlaufenden Mo e 08810000
Sonstige tägliÞch fällige Verbindlichkeiten . « 1774 000,—
An éine Kündigungsfrist g vene Verbindlich- eiten 4 A
Sonstige Paisden L
Darlehen bei dex Deutschen Rentenbank. . — - »
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechje!n
RM 2 675 000,—.,
Goidbejtand Bestand an:
176000,— 1795 000, —
4 925 000,—
[69142] Wochenübersicht der Sächsischen Bank zu Dresden vom 7. November 1927.
Aktiva. RNM Goldbestand 21 026 304,— Deckungdtähige Devisen . 6911 783,— SonstigeWechsel und Schecks 60 708 700,02 Deut)che Scheidemünzen - 116 015,68 Noten anderer Banken . . 8774 470,— Lombardforderungen . « « 1634 820,— Wertpapiere e Sonstige Aktiva . . . 10251 940,43 Passiva, . « 15 V00 000, — 4 000 000,-—
Grundkapital Nüdlagen G Betrag derx umlaufenden
Ne 63 738 650,— Sonstige täglich fällige Ver-
bindlichkeiten 15 792 465 97 An eine Kündigungsfrist ge-
bundene Verbindlichkeiten 5 273 463,50 Darlehen bei der Nenten-
bank « 2 850 000, — Sonstige Passiva... 3917547,83
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wech)eln Yeichs- mark 3 727 422,25.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
[67666] Aufforderung.
In der außerordentlichen Gesellschafter- versammlung vom 19. Oktober 1927 ist die Uquidatton des bisherigen Syndikate Deut\cher Sodatabriken Ge1ellicha)t mit be\chränkter Ha!kung zu Bernbung unter der neuen Firmenbezeibvwung Deutsches Soda- und Aezuatron-Syndikat Ge!ell\chaft mit be\hränfter Haftung zu Bernburg be- chlossen worden. Die Gläubiger werden auge"rordert, ihre An1p1üche bei der Ge/ell- 1cha!t anzumelden,
Veruburg, den 4. November 1927. Deutiches Soda- und Vetnatron: Syndikat G. m. b. H. i. Liqu. Dr. Eilsberger.
[67117]
Durch Gesellschatterbe\{chluß vom 8. 10. 1927 nitt unsere Gesell)chaft in Ligu1- dat'on Eventl1. Gläubiger unterer Ge)ell» icbatt bitten wir aemäß § 69 des Ge)epes, sich bei uns melden zu nollen
Soktar G. m. b. H.,, Lübe,
[69120]
Von der Deuts{en Bank, der Firma S. Bleichiöder und der Direction der Disconto-Getellichaft, hier ist dei Antrag qettellt morden
MM 2200000 volleingezablte Inhaber-
aftien der Nordftern Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesell- schaft in Berlinr-Schöneberg, r. 2810/a—4700ln wum je N 100 end Nr. 10 001—10 400 zu je Neichs- mar 1000
zum Börsenhandel! an der
zuzulassen.
Berlin, den 9. November 1927.
Zulassungsstelle an der Börje zu Berlin. Dr. Gelpdcke.
hiesigen Börje
[69121]
Von den Firmen J. Dreyfus & Co., (Bebr. A1nhold und A. E. Wassermann, vier, if der Antraa gestellt worden
GM 50006000 8% Goldhypo-
thetenpfandbriefe eibe 12 vom Jahre 1927, unfündbar bis 1. Of- tober 1932, der Hannoverschen Bodenkredit-Bant in Hildes- heim zum Bör'enhande]l an der hiesigen Börse zuzulassen. Beriin, den 10, November 1927. Zulassungsstelle an der Vörse zu Berlin. Dr. Gelp e.
(69187) Bekannimachung.
Die Darmstädter und Nationalbank K. a A. h'erselbf hat bei uns den Antrag gestellt,
nom. NM 2 520 000 nene Aktien
der Straßenbahn Bremerhaven- Wesermünde A. G. in Weser- munde-Lehe (8400 Stück zu je NM 300 Nr. 4651 — 13050) zum Handel und zur Notiz an der hiesigen Börse zuzulassen.
Bremen, den 10, November 1927. Die Sachverständigenkommission der Fondsbörse.
s V TN 0:
[69122] Bekanntmachung, betreffend Autrag auf Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Köln.
Seitens der Bantfitmen: 4. Schaaff- haulen’!cher Bantverein A. G., Comme1z- und Privat-Bank A. G. Filiale Köln Darmstädter und Nationalbank K -G. a. A. Filiale Köln Deut'he Bank Filiale Köln, Dresdner Bant in Köln, A. Levy und Sal. Oppenheim jr. & Cie. ist bei uns beantragt worden,
nom. NM 160 000 200 Stamm-
aktien der Hamburg - Ameri- kanische Packetfsahrt-Actien. Ge- sellschaft Hamburg - Ameriïa Linie) in Hamburg (533 334 Stück zu je Neichemark 300 Nr. 1 bis 33 334 davon Nr. 433 33H — 533 334 mit halber Dividendenberechtigung für 1927)
zum Handel an der hiesigen Börse zu-
zulassen.
Köln, den 9. November 1927.
Die Zulafsungsftelle für Wertpapiere an der Vörse zu Köln. A. Düring.
{69188] Betkauntmachung.
Die Bayeri1che Hypotbefen- und Wechsel- bank, München, und. die Bayeri!che Staats- bank, München, haben beantragt,
nom. NM 4800000 Fnhaber-
aktien der Bayerischen Elek: tricitäts- Lieferungs: Gesellschaft Atkitiengejelljchaft in Bayreuth, 46 000 Attien zu je NM 100 Nr. 1 hia 46 000, zum Handel und zur Notiz an der Münchener Börse zuzulassen.
München, den 8. Ncvembex 1927. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu München. Vo1isitzender: Nemshard. Schu}ttührer: F. P. Lang. Syndikus: Dr. Schu b.
69189] Bekanntmachung.
Die Direction der Disconto-Gesellschaft, Finale München, und die Dreédner Bank, Filiale München haben beantragt,
nom. NM 26 620 000 Stamm-
aktien der Deutschen Linoleum- Werke Alktiengesellschaft in Berlin, 182000 Sück zu je RM 100 Nr. ¡—182 C00, 8420 Stüdck zu je RM 1000 Nr. 1— 8420, zum Handel und zur Notiz an der Münchener Börse zuzulassen.
München, den 8. November 1927. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu München, Vorsißender: Nemshard. Schriftführer: F. P. Lang. Syndikus: Dr. Su b.
{66992}
Die Firma Glaeser & Nakowstki Gejellschaft mit beschräntter Haftuug zu Sperenberg it aufgelöst. Gläubiger haben sih lotort zu melden.
66993
In das Handeléregister Abteilung B ist bei der Firma Gejellschaft für Aus- führung Guido Rütgers'scher Holz: pflasterungen Gej). m. b. H., Berlin N W. 23, Holsteiner Uter 12, am 24 Of tober 1927 eingetragen worden : Die Ge- ellschaft ist aufge öt. Liquidator ist der bisherige Geschäfteuhier Ingenieur Ka1l Zchmoof, Wien IX,., Liechtensteinstraße 20. Mit rieter Bekanntgabe weiden gleich- zeitig die Gläubiger der Gesell\ha!t aus- aelardeait sih vei ihr zu Händen des Liquidators zu melden.
Scchmoofk.
[65213] Aufforderung.
Laut Beschluß der Gen.-Vers. vom 15. Oft. 1927 der HSesfsentaler Gelatine- Jndustrie. Hesscuntal, G. m b. H, hat die Fn1ima liquidiert. Die Gläubiger werden aufgetordert, ihre Forderung }pât. bis 1. Dez. 1927 einzureichen.
Der Liquidator: W. Sauter.
{683781
Laut Gefsellichasterbe)chluß vom 12. Juli 1927 ist die Au'lö?ung und Liquidation unterer (Setellihatt beichlofsen.
Die Gläubiger der Geellschaft werden hiermit gemäß § 6 dea G. m. b. H.- Geiezes autgefordert, sih bei uns zu melden.
Neuhaus (Kreis Sonneberg), den 8. November 1927.
Porzellanfabrik Neuhaus G. m. b. H,
[67116
Das Stammkapital der Firma Neform- Majichinenbau Gejellschaft mit be- schränkter Haftung (jeßt Sch!osserei & Maschinenbau G. m. b. H.) ift von G 14600 auf G! 8000 durh Beichluß vom 25. Oktober 1927 ermäßigt woiden. Die Gläubiger der Gezell)\cha1t werden aufge?tordert, sih bei ihr in Lübe, Kuy!terschm1edestraße Nr. 5, zu melden.
Lübeck, den 3. November 1927
W. Husfeldt, Geschäftsführer.
(68679] Laut Beschluß. der Gesellschafter der Deutichen Betriebs- und. BPeteiligungs- gesellsha}t m. b. H. in Bremen vom 15, März 1927 ift das Stammfapital der Gesell\haft um Reichêma1k 23 900 herahs geleßt worden. | Die Gläubiger der Gesellscha|t werden aufgefordert, \sih bei dieser zu melden. Bremen, den 8. November 1927 Die Geschäftsführer der Deutschen Betriebs- und Beteiligungs- gesellschast m. b. H. Jotef Möôndel1. Werner Lehmann-Heinedcke.
[67667]
Die Schwerter Brotfabrik G. m. b. H, Schwerte- Holzen, hat durch Be)hluß vom 3. 11. 1927 die Herabseßung des Stamm-s favitals von 82000 Goldmark aut 36 000 Neichèmark bestimmt. Die Gläubiger der Gerellshatt werden hierdurh gemäß § 958 Ziff. 1_ des Geießes vom 20. 4 1892 aufs gefordert, sich bei der Gejell\hast zu melden, Schwerter Brotfabrik G. m. b. H,
[66991]
Die Vaterländische Film Vertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftun in Berlin ist durch Gesell\chatterbeichlu vom 31. August 1927 autgelöst. Die Gläubiger der Getell|ha}t werden aufs gefordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator: Grimmer.
[67115]
Die Firma Schmidt & Bilstein Ge- sellschaft mit bejchränkter Hastung ist aufgelöst. Zum Liquidator ist der bisherige Ge1chäitstührer Gustav Bilstein in Albiss heim/Pfrimm ernannt. Gläubiger werden aufgefordert sih zu melden.
{663711 :
Die Film-Kunst-Gesellschaft mit be- schränkter Haftung. Berlin, ist dur Gejelliha}terbe\chluß vom 8. Oftober 192 aufgelöst. Die Gläubiger der Getello \chaït werden autgetoxrdert, sich bei ihr zu melden. E
Der Liquidator: Grimmen. [67076] /
Die Fern Andra Film Vertriebs Gejellschaft mit beschräutter Haftung in Berlin ist durch Ge])ellschafterbe)ch!uß vom 31. August 1927 ausgelöst. Die Gläubiger der Gefell\haft werden aulges tordert, sich bei ihr zu meiden.
Der Liquidator: Grimmer.
[67241]
Die Firma Kraft und Verkehr-Ver- lags-Gei. m. b, H., Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm 19, befindet sich in Liquidation. Der unterze1cbnete Liquidator fordert hiermit Gläubiger aut, Un)prüche bis spâtestens 15. Dezember 1927 geitend
zu machen. M. Schmers\otw.
[69490] Betanntmachung.
Die Mitaliederver)ammlung des Evang- Vereinshaus-Vereins E. V., Halle a. S., hat am 14. August 1926 die Aufs weitung der auf den Namen lautenden Darlehnsscheine des Evang. Vereins- haus-Vereins E. V., Halle a. S., aut 25 vom 100 des autgedruckten Papiers marfnennwerts festgesetzt.
Der noch umlauteide Betrag dieler Darlehnsscheine in Höhe von PYè 58 000 = RM 14%00 witd hiermit zur Rüdk- «ahlung zum 31. Dezember 1927 ge- fündigt; es wird der volle Aunwertungss betrag bezahlt, und zwar
NM 29.— je Stück zu PM 100,—, RM 12,50 v ” " PM 50, —. Die aufgelaufenen Zin!en ab 1925 sind
dadurch mit abgegolten
Die E1nlöôtung e1tolgt ab 2. Januar 1928 aus!chließlih beim Bankhause Yeins hold Stedckner, Halle a. S. Die Ut1kunden sind von dem darauf verzeichneten Gläus biger oder dessen Rechtsnachfolger zu quittieren und unter Vorlegung eines Pe1sonalausweites einzureichen; bei Erbs übergängen ist der Crbausweis zu ühren. Der unterzeihnete Parochialverband ift der Nechtänachtolger des Evang Vetieinss haué-Vereins E V., Halle a. S.
Hafie a. S., den 10. November 1927, Der Paro-hialverband evangelischer Gemeinden in Halle a. S. D. Meinhot, Vorsigender.
——
ESrste Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Ir. 266.
Berlin, Gonnabend, den 12. November
1927
Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, S. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts-, 5. dem Musterregister,
6. der Urheberrecchtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsauffiht und Vergleiche zur Abwendung des Konkurses und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen dex Eisenbahuen enthalten sind, er)jcheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur ale Postanstalten, in Berlin lîre Selbstabholer auch durh die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW 48, Wilhelm-
ftraße 32, bezogen werden
Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. — Der Bez u g 8 preis betrögt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 geipalienen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.
He S OI I S E E E A D
e Erne rae wt ———————
Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Iten.
268A und 266Bß ausgegeben.
5" Befriftete Anzeigen müssen brei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “K
Entscheidungen des ReichsSfinanzhofS.
Nr. 109. Bei ver Einkommenbesteuerung nah dem Verbrauch scheiden Ausgaben für den Erwerb von der Vermögetsteuer unterliegenden Gegenständen aus. Der Veschwerdeführer s nah einem Verbrauch von 65000 f zur Einkommensteuer veranlagt Er hatte geltend gemacht, daß 40 000 M zum größten Teil als Stammeinlage einer G. m. b. H. verwendet feien. Die Vorinstang hat diese Behauptung für unerheblich gehalten. Sie führt aus, daß abgesehen von den im § 49 Abs. 8 und 4 des Einkommensteuergeseßes genannten Ve- trägen alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Verbrauch
gu rechnen seien. Die Nechtsbeschwerde ‘ist begründet. Das Geseb
Yat allerdings micht genau bestimmt, was cs. unter Verbrauch versteht. Es erwähnt nur in Abs. 2, daß gew!se Aufwendungen „insbesondere“ ¿zum Verbrauche zu rechnen seien. Jmmerhin fann man berêits aus den Worten „Ausgaben zum Erwerb von Gegenständen, die beim Steuerpflichtigen nicht der Vermögen- steuer unterliegen", schließen, day Ausgaben für den Erwerb von Gegenständen, die der Vermögensteuer unterliegen, niemals zum Verbrauch zu. rechnen sind, was auch in der Begründung zum Gesßegentwurf S. 63 ausgesprochen. ist, Nach der Behauptung des Steuerpflichtigen liegen begzüglih der 40 000 RM gzum Teil Ausgaben zum Erwerb von Gegenständen vöor, die beim Steuerpflichtigen der Vermögensteuer unterliegen. Es kann natürli nicht darauf ankommen, daß der Steuerpflichtige wirklich zur. Vermögensteuer veranlagt wird oder zu veranlagen ist. Die Nichtzurechnung der genannten Beträge folgt aber auch aus dem Zwecke der Verbrauchsbesteuerung. Wie der Neichsfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, beruht die Verbraunchsbesteuerung auf dem Gedanken, daß jemand, der einen erheblichen Verbrauch hat, feine Leistungsfähigkeit so- hoh cinshäß:, wie die einer Person, die cin entsprechendes Einkommen hat. De Verbrauchs=- besteuerung - bedeutet gewissermaßen eine Veranlagung ents sprechend einer Selbsteinshäbung - der Leistungsfähigkeit. Aus dicsem Gedanken heraus ist der Begriff des Verbrauchs zu bestimmen. Es ergibt sich dann, daß der Verbrauch unmöglich als Gesamtbetrag der nicht als Werbungsfosten, Schuldzinsen usw. anzusehenden Ausgaben zu bestimmen ist, sondern als Gesamtbetrag des zur Lebensführung Aufgewendeten. Jn diesem Sinne ist das Wort Verbrauch auch gemeint, wenn man bis» weilen .das Einkommen als: denjenigen Betrag: bestimmt, den jemand--verbrauchen dürfe, ohne in feinen Verhältnissen zurüd- zukommen. Es ift ja’ aucch-einleuchtend, daß jemand, dem eine Forderung von 50000 RM gurückgegahlt wird und der dafür Aktien anschafft oder. sih an einer G. m. b. H. beteiligt, in feiner Weise zu erkennen gibt, daß er seine Leistungsfähigfeit besonders hoch einschäßt, vielmehr nur derjenige, der die 50000 RM für Essen und Trinken, Vergnügungsreisen oder Bescbaffung einer Wohnüngseinrihtung ausg1bt. Es mag zugegeben werden, daß im einzelnen zweifelhaft sein kann, ob eine Ausgabe zum Ver- brauch zu rechnen ist. Eines näheren Eingehens auf diesen Begriff bedárf es aber im vorliegenden Falle nicht, da * nicht gweifelhaft sein kann, daß die Ausgaben für Gründung einer Existenz nicht zum Verbrauch zu rechnen find. Die angefocztene Entscheidung war schon aus diesem Grunde aufzuheben, Bei freier Beurteilung ist die Sache spruchreif. Nach dem bereits Ausgesührten vermindert sich der Betrag des Verbrauchs um den größten Teil der 40 000: NM.- Außerdem sind 10 000 NM für den Mietwert der Villa hier zu Unrecht berüdcsichtigt. Es erscheint glaubhaft, daß die Villa schwer verkäuflich und ver- mietbar war und dem Beschwerdeführer ihre Benußung lediglich deshalb belassen wurde, weil dies im Interesse der Gläubiger vorteilhaft erschien. Es fann dahingestellt bleiben, ob unter diesen Umständen der Mietwert der Wohnung als Einnahme anzuseben wäre. Jedenfalls fann man ihn dann nicht ganz dem Verbrauch zurehnen. Danach ift der anzurechnende Verbrauch nicht so’ hoch, daß éine Anwéndung des § 656 des Einkommen- steuergeseßes ausgeschlossen wäre. Wie der Reichsfinanzhof wiederholt entschieden hat, ist. § 56 des Einfommensteuergeseßes unter dem Gesichtspunkt anwendbar. daß neben der Selbsts cinschäßung dec Leistungsfähigkeit auch die . tatsächlich festzus- Pelende u. berüsichtigen ist, und leßtere um so mehr, je weniger er Verbrauch nach den gangzén. Umständen den Charakter der Selbsteinschäßung hat. Es mag zugegeben werden, daß der Ver- brauch im vorliegenden Falle immerhin noch giemlich erheblich wax. Bei. der bisherigen Lebensstellung des Steuerpflichtigen kann er aber nicht als so übermäßig angesehen werden, daß nicht die tatsählih sehr ungünstige Lage des Steuerpflichtigen ents scheidend in Betracht zu ziehen war. Mit Rücksicht auf dieje erschien es vielmehr geboten, im Wege des 8 56 des Einkommens» steuergeseßes von einer Besteuerung ganz abzusehen. (Urteil vom 28, September 1927 VI A 372/27.)
Nr. 110, Keine Nechtsanwalt für scinen Auftragaecber ausgelegteu Ge- richts8fostenvorschüsse oder sonstigen durchlaufenden Posten. Die Einnohmen des Pflichtigen aus seiner Tätigkeit als Rechtss anwalt und Notar betragen 45000 M, seine tatsählichen Aus8- aben 7600 M Er verlangt den Abzug von 15000 M — 834 vH der Einnahmen), weil ia seinen Einnahmen auch die Kostenvorshüsse mitenthalten seien, die den Unterschied gwischen den pauschalierten und den tatsählihen Ausgaben aus8- gleichèn würden. Die Vorbehörden haben nur den Abzug der tatsächlihen Werbungskosten in Höhe von 76800 M zugelassen. An der Vorentscheidung wird dies damit begründet, daß d1e Kostenvorschüsse nicht als solche besonders verbucht seien und day iv deshalb als tim voraus geleistete, nah § 11 des Einkommen- teuergeseßes 1925 steuerpflihtige Zahlungen aufgefaßt werden mußten. Bur Frage der Anwendung der Pau Ie geht dite Vorbehörde vavon aus, daß die tatsächlihen Werbungskosten,
Einkommensteuerpfliht der vom
wenn sie exst einmal ermittelt seien. auch der Veranlagung zugrunde zu legen seien, daß im vorliegenden Falle die Pausch- säße auch deshalb nicht in Betracht fämen, weil oer Unterschied zwischen tatsächlihen und pauschalierten Werbungskosten mehr als ein Drittel des Pauschbetrags ausmache. Die Rechts- beschwerde ist begründet. Bei den Beträgen, die der Recht8anwält oder Notar einstweilen an Stelle seines Auftraggebers vorlegt, wie g: B. die auf eine Beurkundung gelegte Stempelsteuer und vor allem Gerichtsfostenvorschüsse, handelt es sich um durh- laufende Posten, um Auslagenersaß und nicht um ' steuerbare Einnahmen im Sinne von & 11. Da es zum mindesten zweifel» haft ist, ob es sih. be: den vom Pflichtigen geltend gemachten Kosteuvorshüssen nicht um von. ihm. lediglich vorgeschoss»ne Gerichtstosten oder fonstige durchlaufende Posien handelt, muy die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur weiteren Auf- klärung an die Vorbehörde gzurücverwiesen werden. Soweit der Pflichtige die durhlaufenden Posten n'cht im. einzelnen nach» weisen kann, bleibt nur übrig, sie nach ihrer Höhe zu schäßen. Ein Anhalt für die Schäßung kann vielleiht àus den nach- gewiesenen - durchlaufenden Posten anderer Rechtsanwälte und Notare mit entsprehend gestalteter Berufstätigkeit gewonnen werden. Der für die durchlaufenden Posten „ermittelte Betrag ist von den Einnahmen abzuziehen und von diesén üm die durh- laufenden Posten geminderten Einnahmen 3314 :vH zu bestimmen. Wie der Reichsfinanzhof {hon wiederholt entschieden hat, dürfen lediglich die tatjächlihen Werbungsfkosten nur ‘dann abgezogen werden, - wenn ihr Unterschied gegenüber dem Pauschbétrag zum mindesten ein Drittel des leßteren aus» macht. Vorausgeseßt ist dabei, daß nit besondere, die Anwends barkeit der Pauschsäbe überhaupt aus\chließende Verhältnisse vor- liegen. {Urteil vom 28. September 1927 VI A 566/27.)
111. NRücterwerb des wirtis{chafilichen Eigentums durch den früheren Eigentümer im Sinne des § 23 Abs. l a Nr. 3 des Grunderwerbfteuergese8es. Fn der notariellen Ver- handlung bot der eingeiragene Eigentümer U. sein Grundstück den Beschwerdeführern W. und L. für 68000 & zum Kaufe an und seute fün die Annahme eine Frist bis zum 15. Fanuar 1926. Auf Grund diescs Angebots wurde derx gesamte Kaufpreis in Höhe von 34 000 # sofort, in Höhe des Restes bis zum 15. März 1995 entrichtet. Fn einer. zweiten notariellen Verhandlung vom 26. Fanuar' 1925 bevollmächtigte. U. die Beschwerdeführer das Griindstück zu ver! alfcu, MeIetvertLüge abzus{hließen, aufzuheben und zu kündigen, Verträge jeder Art ezüglih des Grundstüdcks gb- guschließen, Mietzinsen und sonstige Gelder in Empfang zu nehmen, einen Unterbevollmächtigten zu bestellen, das Grundstück zu verkaufen und aufzulassen, den Kaufpreis in Empfang zu nehmen, Eintragungen jedex Art zu bewilligen, insbesondere auch das Grundstück zu belasten.
Die Steuecstelle erblickte hierin die Ueberiragung des wirtschaft- lihen Eigentums an - die Beschwerdeführer und zog sie gemäß &' 6 des Grunderwerbsteuergeseßes zu je 2970 RM Steuer ein- \chliezlih Zuschlag heran... Der dagegen eingelegte Einspruch wurde vechtsfräftig als unbegründet zgurüdgewiejen. Jn dex notariellèn Verhandlung vom 1. Juli 1925 vergichteten die Be» schwerdeführer sowohl auf die Rechte aus dem Kaufangebot, jedoch vorbehaltlich ihres Rechts auf Rüdcersiattung ihrer an U. geleisteten Zahlungen und gemachten Aufwendungen, äls ckucch auf ihre Rechte aus der Vollmacht. Vorher erteilten fie indessen in einer notariellen Verhandlung vom 1. Juli 1925 auf Grund der erwähnten Vollmacht des U. vom 26. Januar 1925 dem Ingenieur P., der von ihnen schon unterm 17 April 1925 Unters- vollmacht zur Verwaltung des Grundstücks erhalten hatte, noh- mnals, Untervollmacht. Endlich haben sie: dann ‘erneut in der notariellen Verhandlung: vom 21. Oktober 19256 auf alle Rechte aus der von U. ecteilten Vollmacht; tnsbesondere- auch auf ‘das Recht zur: Verwaltung des Grundstücks, verzichtet und die dem Ingenieur: P. erteilte Untervollmachi widerrufen. Jungwischen hatten die Beschzverdefühcer eine Hypothek von 40 000 RM und eine Grundschuld von 85000 RM eintragen lassen und die ver- abredete Valuta von dem Hypothekengläubiger bzw. dem Er- werber der Grundschuld ‘erhalten. - Die Beschwerdeführer bean» tragten. nunmehr unterm 2. Juli und ‘23. Oktober 1925 Erlaß der. Steuer auf Grund des 8 23 Abf, 1a Nr. 8 des Grunds erwerbsteuergeseßes, da das wirtschaftliche Eigentum innerhalb 2 Jahren von U. zurückerworben sei. Nachdem indessen der von dem Verzicht in der Urkunde vom 1. Juli 1925 in Kenntnis eseßte Vertreter der Erben des inzwischèn verstorbenen U. ers lärt hatte, die Behauptung, das wirtschaftliche Eigentum sei. an die Erben des, U, zurückgegangen, fei nicht rihtig und die Erben hätten sich mit den Beschwerdeführern in keine wie immer ge- arteten Aus8einanderseßungen eingelassen, wurde der Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt. Einspruch und Berufung blieben erfolglos. Die Vorinstanz erkannte zwar an, daß auch im Falle des § 6 des Grunderwerbsteuergeseßes ein Erlaß nach § 283 Abs. 1a Nr. 83 des Grunderwerbsteuergeseßes zulässig ijt, hält aber im vorliégenden Falle dessen Vorausseßungen nicht für ge- geben, weil, lie wenn man' annähme, daß eine Rückübertragung des wirtschaftlihen Eigentums sich ohne Zutun des früheren Inhabers allein durch den Verzicht des späteren vollziehen könnt, die erforderliche Wiederherstellung des früheren wirtschaftlichen Zustands irifolge der von den Beschwerdeführern inzwischen vor- genommenen starken Belastung des Grundstücks und der dadurch entstandenen Vernichtung seines wirtschaftlihen Werts nicht ein- getreten sei. j
Die Rechtsbeschwerde, die lediglich auf das frühere Vor- bringen der Veschwerdeführer Vezug nimmt, konnte keinen Er- folg haben. Die Entscheidung, ob die nach § 6 des Grund- erwerbsteuergeseßes rechtskräftig festgeseßte Steuer auf Grund
der Vauschsaß von .
des & 23 Abs. 1 a Nr. 3 des Grunderwerbsteuergeseßes zu erlassen ist, hängt davon ab, was dort unter „Rückerwerb" des Eigentums zu verstehen ist, BVetrachiet man ¿zunächst das juristische Eigens tum, das § 23 Abs. la Nr. 8 in erster Lime tm Auge hat o liegt, wenn man vom Rücerwerb 1m Wege der Bwangsversteige» rung absicht, „Rückterwerb" des Eigentums nur dann vou, wenn es auf Grund einer Einigung beider Tet1le auf den früheren Eigentümer wieder umgeschrieben wird, mag diese
Einigung freiwillig. erklärt oder “im Rechtswege erzielt worden
sein. Der bloße, von dem Gegner abgelehnte Verzicht des neuen Eigentümers auf sein Eigentum genügt dagegen n:cht dag. Stellt man nun für die Anwendbarkeit des 8 23 Abs. 1a Nr. 8 das wirtschaftlihe Eigentum dem jurissischen glei, so fann auch
bei jenem der bloße, von dem Gegner abgelehnte Verzicht des
wirtschaftlichen Eigentümers auf fein ihm durch Vereins
barung erteiltes wirtschaftlihes Eigentum mcht zu, einem
„Rückerwerb" des. wirtschaftlichen Eigentums dur den Gegner im. Sinne des § 28. Abs. 1 a Nr. 8 genügen Das wirtschaft
liche Eigentum fällt auch nt etwa 1ns Leere, wenn verzichtet
wird. Ein Verzicht ohne Rückübertragung is rechtlich unmögs lich. Eine dem § 928 des Bürgerlichen Gesepbuchs -entsprechende
Vorschrift. gibt es hier niht. Jn keinem Falle aber fann der
bürgerlih-rechtlihe Eigentümer die mirtschaftliihe Macht ohne
oder gegen seinen Willen zurückerhalten. Er hat sich
dieser Macht endgültig entäußert. Jm vorliegenden Falle liegt
nun lediglich ein solcher von den Erben des U,
abgelehnter Verzicht der Beschwerdeführer vor Hieraus
ergibt sich bereits die Unanwendbarkfeit des § 23 Abf. 1 a Nr. 83
des Grunderwerbsteuergeseßes, so daß es eines Eingehens auf
den dafür von der Vorinstanz angeführten weiteren Grund nicht
bedarf. War aber der von den Beschwerdeführern eingeschlagene
Weg nicht geeignet, die Anwendung des § 28 Abs. 1a Nr. -8
¿zu rechtfertigen, so fann dahingestellt bleiben, aus welchem
Grund und auf wessen Veranlassung sie diesen Weg gewählt _ haben. Die Rechtsbeschwerde war daher als unbegründet zurü-
¿uweisen. (Urteil vom 20. September 1927 11 A 388/27.)
12, Eémäßignug der Einkommensteuer wegen durch Krankheit herbeigeführter Arbeitsunfähigkeit gemäß § 586. des Einkommensteuergeseßes. Der Beschwerdesührer erhielt vom Staat auf Grund vertraglicher Zusicherung für die Dauer seines Lebens eine Rente von jährlich 2000 Æ#, zaßlbax in moniats lichen, je auf Schluß eines Monats fälligen Teilbeträgen. Aus dem Inhalt des Vertrags ergibt sich, daß die Rente zur Abs findung der von dem BVeschwerdeführer gegen den Staat und einzelne Beamte geltend gemachten Schadenersapansprücze wegen einer zu Unrtecht erfolgten Entmündigung und deren Folgen zugebilligt wurde. Die Vorbvehörden haken die Rente als Leibrente angesehen und die einzelnen LTeilbeträge ais wieder- fehrende Bezüge nach §8 6 Abs. 1. Ziff. 7 .nd § 0 Ziff. 2 des Ein«- fommensteuergeseßes zur Einfommensleuer heraugezogen. De Rechtsbeschwerde ift, soweit sie sih gegen diesen Teil der. Vor« - entscheidung richtet, nicht begründet, Zunächst gehen die Eins«- wendungen des Beschwerdeführers, es handle sich niht um eine Leibrente im Sinne der 88 759 ff. des Bürgerlichen Geseßbuchs, fehl. ‘Wenn im § 780 des Bürgeclichen |Beseßbuchs. Beftims mungen über die Art der Entrichtung der erngelnen Bezüge ge- troffen (ind, so handelt es sich dabei um nahgiebiges Recht, d. H, es förnen im Rentenvertrag abroecichewde Bestimmungen ge- troffen werden. ohne ‘daß dodurch die Rechtsnatur der in dem Vertrag zugesicherten. Leibrente berührt wird. KYuch die übrigen Ausführungen des Beschwecdeführers vermögen die zutreffenden Feststelungen der Vorbehörde, daß es sih sowoh! ‘bezüglich des Rentenstammrechts als auch der einzelnen Bezüge mt um Unterstüßungen aus öffentlihen Mitteln wegen Hilfsbedürftig« keit handelt, nicht -zu entkräften. Dagegen '*# ‘der Rechts- beschwerde der Erfolg nicht gu versagen, foioeit sie ¡ih dagegen richtet, daß die Vorbehörde ohne genügende Nachprüfung des Sachverhalis: die Anwendung des § 68-des- Einkommensteuer» gesehes abgelehnt hat. Der Veschwerdeführer hat in den von ihm im Laufe ‘des Berufungsverfahrens eingereichten Schrift- säßen mehr darauf hingewiesen, daß er fich ein schweres Lungen- und Herzleiden sowie ein empfindliches Augenleiden zus gezogen babe. Demgegenüber hat die Vorbehörde die Ablehnung der Anwendung des § 66 des Einkommensteuergeseßes lediglich damit begründet, daß cine außergewöhnliche Belastung des Bes schwerdeführers durch besondere, aus dem Einkommen - zu machende Aufwendungen nicht vorliege. Daß dieser Feststellung Ermittlungen wegen etwaiger Krankheitskosten vorangingen, lassen die Akten nicht erkennen. Es liegt daher eine. Verleßung. der von Amts wegen gebotenen Pflicht Ynbgerter Sachauf- klärung vor, die zu einer Aufhebung der Vorentscheidung und Zurüdckverweisung der nicht spruchreifen Sache an die Vorbehörde ühren muß. Dabei ist zu den Ausführungen des Beschwerde- ührers, der ‘offenbar davon ausgeht, daß eine Ermäßigung der Steuer nah § 56 des Einkommensteuergeseßes auch deshalb ges boten 1% weil er infolge seiner Krankheit arbeitsunfähig sei, zu bemerken, da ge Umstand nach § 56 nicht berücésihtigt werden fann. Die Unfähigkeit, durch Ausnüßung der Arbeitskraft Eins fommen gzu ergielen, findet ihre steuerlihe Verüdsichtigung viels mehr darin, dg dann eben insoweit fein sbeuerbares Einkommen ergielt wird. Eine Ermäß1gung der Steuer gemäß & 66 fann daher nur so weit in Frage kommen, als das an und für sih der.
teuer unterliegende erzielte Einfommen infolge besonderer Bes lastungen, g. B. durch Krankheitskosten, zu dem sonstigen Lebenss unterhalt nicht mehr zur Verfügung steht und infolgedessen die aus dem unvermirderten Einkommen zu entrichtende Steuer in einem Mißverhältnis zu der steuerlichen Leistungsfähigkeit eines Pfiichtigen steht. (Urteil vom 28. September 1927 VI A 274/27.)
D