1927 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[73126] „„Upag““ Apollo:Plantector-Werk- UtticifWichaft, Gößnitz i. Thüringen, 2. Aujforderung.

Unter Bezugnahme au? die 1n Deutschen Nechaanzeiger Ir. 293 vom 12. Dezember 1924 er)jchtenene auerührlidere Befannt- machung ordern wir untere Stamm- afnionâre aut, soweit sie noch Stamm aktien besißen, die noch nit in neue au! Reichsmark lautende Stammaktien um- getausht worden lind, diele bis 31. Ja- nuar 1928 einicchließlihch

be! der Kasse unterer Ge!ell|hatt in

(Söknitz oder

bei der Allgemeinen Deutschen Credit-

Austalt iu Leipzig während der üblihen Geschäftéstunden zum Umtausch einzure!chen. Gegen ein- gereih!e Stammaltien im Nominaltetrage von PM 10000 bezw. PMV 2000 weiden vach dem Umstellurgsveihältnis von 100: 1 neuaedruckdie Meichéma1tstammalîtien über N 100 bew. NM 20 zurüdgegeben.

Wir forde1n terner gemäß § 17 Abj. 5 der 2. Durchtührungsverordnung in der Fassung der 9. Durchtühïrungsverordnung zu WBeror1dnung über Goldbilanzen die Nfktionäre unerer Gesell)chatt, die aus der Golèdma1fumstellung ilhner Uftien Anteil- scheine besitzen, au!, die Anteil\cheine bis 341, Januar 1928 einschließlich

bei der Kasse umerer Gejellschatt in

(SGößniyz tin Thür. oder

bei der Allgemeinen Deutschen Credit-

Anstalt in Lewzig zum Umtausch in Aktien einzureichen Gegen eingereichte 2 Anteii\cheine über je NM 10 wind eine Stammaktie über RNM 20 unückgegeben. Die Einreichungs- stellen erklären sich bereit, 1oweit ea ihnen möglih ist, einen Austgleih von Spitzen zu vermitteln. Der Umtau!h an den Schaltern der Einreichungsstellen ist pro- visions'rei. Erfolgt er im Wege der Konteipondenz, so wird die übliche Gebühr berechnet.

Anteil\heine und Papiermarkstamm- aktien, die nit innerhalb der obigen Frist In Meichemarkstammaktien umgetauscht worden sind werden gemäß § 290 H -G »B, für fraitlos exftlärt. Das gleiche gilt in An'ehung eingereihter Papiermarkstamm- aktien und Añteil\cheine, welche die zum Euay durh MNeichemarkstanmaktien er- forderlihe Zahl nit erreichen und der Getell)\cha\t mcht zur Verweitung für MNechnung dex Beteiligten zur Vertügung getiellt sind.

Gößnitz i, Thür., den 24. Nov. 1927.

„„Apag‘‘ Apolto-Plantector-Werk- At1iengejellschaft, Der WorstandD. Allendorf. Schneeweiß.

[73129] Nhenania Vereinigte Emaillierwerke Aktien - Gesellschaft, Düsseldorf.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell- \chaft werden hiermit zu der am Don- nerstag, deu 22. Dezember 1927, mittags 22 Uhr, im Geschäftshause der Linke-Hofmann-Werke Aktiengesell- schaft in Berlin NW.6, Schiffbauer- damm 2, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Vorlegung des Geschäftsberichts, des Nechnung8abschlusses sowie der Gewinn- und Verlustrehnung über das Jahr 1926/27 seitens des Vor- stands,

. Bericht der Prüfer übex das Er- gebnis der Prüfung des Rech- nung8abschlusses.

. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 1926/27. Vorschläge tes Aufsichtsrats und Beschlußfass:ng über die Verwendung des Gewinns sowie Genehmigung des Rech- nungsabshlusses und Erteilung der Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat.

. Wahl von zwei Prüfern für die Prüfung des Rechnungs8abschlusses ür 1927/28.

5, Aufsihtsratswahl.

Diejenigen Aktionäre, die in der Ge- neralversammlung stimmen wollen, müssen ein Verzeichnis der Nummern der Aktien, für welche sie das Stimm- recht ausüben wollen, spätestens fünf Tage vor der Generalversammlun

bei der Gesellschastskasse in Düssel- dorf, oder

bei dex Berliner Handels-Gesellschaft, Verlin, oder

bei der Darmstädter und National- bank K. a. A., Berlin,

einreichen und diese Aktien beziehentlich die darüber lautenden Reichsbank- niederlags\scheine spätestens am 16, Des gember 1927 bei einer der vorbezeich- neten Stellen oder bei einem deutschen Notar bis zum Schluß der Generalver- sammlung hinterlegen Die über die erfolgte Hinterlegung und die Ein- reihung des Nummernverzeichnisses auszustellende Bescheinigung dient als Ausweis in der Generalversammlung.

Die Niederlagsscheine der Reichsbank müssen die hinterlegten Aktien nach Nummern bezeichnen, auch ist zu be- scheinigen, daß die Stücke bis zur Be- endigung der Generalversammlung bei der vorbezeichneten Stelle in Ver- wahrung bleiben,

Laut § 16 unserer Saßungen scheiden die Herren Dr. Eichberg und Carl Fürstenberg aus dem Aufsichtsrat aus; thre Wiederwahl i} zulässig.

Düsscldorf, den 22. November 1927. Rhenania Vereinigte Emaillierwerke

Aktien - Gesellschaft.

Frankenstein Herkner,

1 4 ati.

[73128] Har: orische Bergwerke und chemische Fabric¿en Aitiengesellichaft in Haspe (ZWestf.).

Wir tündigen hiermit 1ämtlihe noch im Umlauf befindlichen Genuß)cheine unserer Getellihaît mit der Maßgabe, daß aut? jeden (Senuß|chein eine Stammaktie im gleichen VNennbetrag gewährt wind, und tordein unjere SGenuß]cheininhaber daher auf ihre Genuß!cheine zwedó Umtauschs in Stammaktien im gleihen Nennbetrag bei der Mitteldeutschen Creditbank, Berlin C. 2, Burg'!traße 24, bis zum 29, Februar 1928 mit doppeltem Nummernverzeichnis einzureichen.

Haspe (Westf 1, den 24 November 1927.

Der Vorstand. W. Augustin. Dr. Falkco. [73178]

Einladung zur 5. ordentlichen Ge- neralversammlung der Vereinigten Hutwerke Aft. - Ges. am 209. De- zember 1927, uachmittags 4 Uhr, in den Amtsränmen des Herrn Notars Vleugels, Köln, St. Apernstr. 17.

Tagesorduung:

1. Berichterstattung des Vorstands Über den e der Ge- Ce Lat sowie die Ereignisse des Ge tsjahrs 1926/1927. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäftsberihts und der

cFahresrechnung.

. Beschlußfassung über Genchmigung

der Bilanz für das 6. Geschäftsjahr.

. Beshlußfassung über die Ent-

lastung der Mitglieder des Vor-

stands und Aufsichtsrats. 4. Neuwahl ¿zum Aufsichtsrat. 5. Aenderung des § 8, betr. die Ver- 6

tretungsbefugnis. j S fassung über Auflösung der Gesellschaft. 7. Anträge der Aktionäre. vgs zux Generalversammlung haben diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Aktienbuche eingetragen sind und die ihre Aktien spätestens am zweiten Werk- tage vor der anberaumten Generalver- sammlung bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt haben und im Besiß einer diesbezügl, Bescheinigung sind. Kölu-Sülz, den 24. November 1927. Der Vorstaud. Ernst Silberberg. Gerhard Bieger.

[73174] Eisen- und Emaillierwerke Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserex Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, ven 17. Dezember 1927, 11 Uhr vormittags, in den Geschäftsräumen des Schlesischen Bankvereins Filiale der Deutschen Bank, Breslau, Albrecht- straße 33—36, stattfindenden ersten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tag?esoronung:

1. Bericht des Vorstands über das ab- ene (Geschäftsjahr 1926/1927.

2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Rechnun( Mes,

3. BesGluüsassung über Genehmigung des M E R und Er- teilung der Entla und Aufsichtsrat.

¡ l über Aenderung des § 28 Absay 1 dez Sazungen. (Streihung der Worte: „oder die darüber lautenden Hinterlegung8- f der Reichsbank“)

5. Aufsichtsrats8wahlen.

Um in der a) U g zu

S oder Anträge zu stellen, müssen ie Aktionäre spätestens am Mitt- woch, den 14. Dezember d. J., bis um Ende der E bei en Kassen der Gesellschaft in Sprottau-Wilhelmshütte und Koßtze- nau oder bei folgenden ern in Breslau: Schlesisher Bank- verein Filiale der Deutschen Bank, Direction dexr Disconto-Gesell-

schaft, in Verlin: Deutsche Bauk, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,

Direction der Disconto-Gesell- schaft, i Veruheim, Blum «& Co., Mittel-

straße 2—4 Braun «& Co., Eichhornstraße 5, Jarislowsky « 0, Jager-

straße 69, in Glogau: Darnistädter und Nationalbank Kommatidit- gesellschaft auf Aktien, Filiale Glogau, in Magdeburg: Mare und Privat-VankAktiengesellschaft, e Aktien hinterlegen und bis zur eendigung der Generalversammlung dort belassen. Die dèm Efsektengiro- verkehr Sg a enen Bankfirmen können Hinterlegungen auch bei ihrer Effektengirobank vornehmen. ie Hinterlegung vou Reichsbank- depotscheinen gewährt wegen der ver- änderten Verwahrungsbedingungen der Reichsbank ein Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung bzw. zur Stimmrechtsausübung nicht mehr.

Jm Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutshen Notar sind die Be- stimmungen des § 28 Absatz. 4 unserer Saßbungen zu beachten.

Sprottau - Wilhelmshütie, den 24 November 1927.

Der Anffichtsrat der Eisen- und Emaillierwerke Aktiengesellschaft.

M, L i p p, Vorsitzender,

tung an Vorstand

[73123] 1e Phoenix“/ Maschinenfabrik und Eisenaießerci Aktiengesellschaft, Ratingen. Die Aktionäre unserer Gejellschaft werden hiermit zur ordentlichen Ge- neralversammlung auf Montag, den H. Dezember d. J., nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellshaft in Ratingen, Homberger

Straße 6, eingeladen. Tagesorduung :

1. Vorlage der Bilanz nebs Gewinn- und Verlustrechnung für das Fahr 1926/27 sowie des Berichts des Vor- tands und des Prüfungsberichts es Aufsichtsrats.

2. Da ung über die Genehmi- ung der Bilanz.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, Firmenänderung.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. An den Abstimmungen und Beschluß- sassungen können sich jedoch nur die Ak- tionäre beteiligen, welche ihre Aktien oder die von einem Notar ausgestellten Depotscheine mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung, den Tag der Ge- neralversammlung niht mitgerechnet, bei unserer Gesellschaft hinterlegt haben.

Natingen, den 22. November 1927.

Der Aufsichtsrat.

[73156] Deutsche Aufbau- Aktiengesellschaft für Grundbesitz, Industrie und Schiffahrt, Berlin, Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hiermit zu der am Douners-

tag, den 15. Dezember 1927, k Uhr nachmittags, in Berlin NW. 7, Doro- theenstraße 311, stattfindenden ordent- lichen Generalversammlung cinge- laden. : Tagesordnung:

1. Vorlegung der Vilanz, der Getvinn- und L sowie des Sahresberihts für das Geschäfts- Jahr 1926 und Beschlußfassung über

eren Genehmigung.

. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1926.

. Sagzungsänderung: § 16 Absay 2 (zwei Wochen Frist zur Veröffent- lihung der Einladung zur General- versammlung im Deusban Reichs- anzeiger)

4. Aufsichtsratswahl.

Das Recht, an dex Generalversamm- lung teilzunehmen oder sich in derselben vertreten zu lassen, besißt nur derjenige Aktionär, der sich unter Vorlegung der Aktien spätestens drei Werktage vor der Generalversammlvng qur Teilnahme an derselben bei der N haft angemeldet oder bei der Gesellschaftskasse die Aktien hinterlegt hat. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem detetschen Notar erfolgen.

Verlin, den 24, November 1927. Deutsche Aufbau - Aktiengesellschaft für Grundbesiß, Jndustrie- und Schiffahrt, Berlin.

Der Vorstand.

[73163] Peipers & Cie. Aktiengesellschaft, Siegen (Westfaten).

Die Herren Aktionäre unserer Ge- sellschaft laden wix hiermit zur ordent- lichen Venetalvoriäinmlung auf den 21. Dezember d. J., nachmittags 6 Uhr, in das Lokal dex Gesellschaft Erholung in Siegen ergebenst ein.

Tagesorvunng:

1. Vorlage des Geschäftsberichts der Bilanz und der Gewinn- und Ber- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27 und Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz.

. Erteilung dex Enilastung an Vor- stand und Aufsichtsrat.

. Sazungsänderungen:

N Aenderung des § 10 Abs. 3, betr. Teilnahme an dex GBeneral- versammlung.

b) ua E 8 12 durd Verlegung des Geschäftsjahres u den 1. Januar.

4. Wahlen zum. Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rehtigt, die spätestens am 3, Tage vor der anberaumten Generalversammlung, ail dieser Tag ein Sonntag oder taatlih anerkannter Feiertag ist, späte- Es an jem vorangehen- en Werktag, also bis zum 17. De- ember, während der üblichen Geschäfts- E aden bei der gener Vank, Fi in

dem die

Siegen, bei der Siegener Bank, Filiale der Deutschen Bank in Siegen, bei der Deutshen Bank, bei Herren Georg Fromberg & Co. in Berlin, bei der Internationalen Bank in Luxemburg, oder bei einer Effektengirobank eines deutshen Wertpapierbörsenplaßes a) ein Nummernverzeichnis der gur Teilnahme bestimmten Aktien ein- reichen, und i b) ihre Aktien hinterlegen und bis ur Beendigung der Generalver- sammlung doûl belassen. 5 Hierdurh wird die geseßlihe Ermäch- tigung des Aktionärs zur Hinterlegung bei cinem deutishen Notar nicht berührt. Die Hinterlegung is auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit ustimmung einer der oben bezeichneten interlegqungsstellen für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. / Siegen, den 24. November 1927. Der Aufsichtsrat. W, Har, Vorsigender, *

[73309] Nordische Geldschrankfabrik A.-G., Hamburg-Ahrensburg.

Nufzerordentiiche Genueraiver- sammlung am 19. Dezember 1927, 15} Uhr, bei den He1iren Notaren Dres. Aibreht Cadmus und Muhle, Hamburg, Kl. Johannisstr. 6/8.

Tagesordnung :

Antrag des Aukfsichterats: „Die a. o. Generalversammlung erteilt die Geneh- migung das der Getellihaft gehörende Fabrikgebäude in Ahrentburg zu ver- äußern und nah erfolatem Verkauf die Gejellschaft zu liquidieren.“

Eintutt6farten zur Generalversammlung aegen Vorzeigung dev Aktien bei der Bankfirma Willi Seligmann, Hant- burg, (Gän}emarft 35, bis 16. Dezember

erhältlich. Der Vorstand.

[73389]

Die Aktionäre der Firma J. H. Sweering Co. A-G.,, Jbben- büren, werden hierdurch zu der am 16. Dezember 1927, nachmittags 34 Uhr, im Hotel Finstenho! in Vünster i. W. stattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung eingeladen.

TageSLordnung :

1, Beschlußtassuna über die Bilanz 1926/27, Gewinnverteilung und Ent- laitung des Vorstands und Au}sichts- rats.

2, Wahl zum Aus|ch{uß.

3. Wer)chiedenes.

Aktionäre, welche an der Generalver- fammlung teilnehmen wollen müssen th1e Aktien oder die über deren Hinterlegung bei einer öffentlihen Sparkasse oder einem deut)chen Bankhau'e auegestellte Bescheini- gung spätestens am Tage der General- ver)ammlung bei der Gelellschaft niederlegen.

Ibbenbüren, den 22. November 1927.

Der Busffsichtsrat. J. Tilmann, Voisitender.

[72172] Maschinenbau-Anstalt Humboldt, Köln- Kalk.

Einladung zur Generalversammlung.

Zu der aan Montag, den 19. De-

zember 1927, nachmittags 414 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaff- hausen’shen Bankvereins A.-G. in Köln anberaumten diesjährigen General: versammlung laden wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurh mit dem Ersuchen ein, gemäß § 21 unseres Statuts ihre Aktien (ohne Dividendenbogen) oder die darüber lautenden Depotscheine der Bank des Berliner Kassenvereins oder eines deutschen Notars bis spätestens 12. De- zember 1927 einschließli bei unserer Gesellschaftskasse, dem A. Schaaffhausen'schen Bank- verein A.-G. in Köln und dessen Filialen,

dem Bankhaus A. Levy in Köln,

dex Berliner Handelsgesellshaft in Berlin,

dex Commexrz- und Privat-Bank in Berlin und Köln,

der Direction der Disconto-Gesell- schaft in Berlin. und Essen,

der Dresdner Bank in Berlin, Dresden und Frankfurt a. M.,

dex Firma Klöckner & Co. in Duis- buxg oder

der Norddeutshen Bank in Hamburg

zu hinterlegen und bis nach Beendigung der Hauptversammlung zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord-

nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung | einer Hinterlegungsstelle Dr sie bei anderen Baukfirmen bis zur eendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Tagesxrduung: 5

1. Entgegennahme des Geschäfts- berichts - des Vorstands nebst der Bilanz und dex Gewinn- und Ver- lustrechnung. :

2. Entgegennchme des Berichts des Aufsichtsrats übex die Prüfung der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung.

. Beschlußfassung über die Genehmi- ¡ung der Bilanz und Entlastung des Vorstands und des E ia

. Beschlußfassung über die Aenderung des § 4 des Statuts (Schaffung von Aktien über RM 1000,—). Er- mächtigung des Vorstands, eine ent- sprechende Anzahl bisheriger Aktien im Einvernehmen mit den Besißern in Stückte über RM 100,—, RM 300,—, RM 1000,— umzu- tauschen.

. Beschlußfassung über den Umtausch einex entsprechenden Anzahl der nah der ilanakeileatna ver- bleibenden Aktien über RM 150,— in solhe zu RM 100,— oder RM 300— gemäß § 35a der fünften Verordnung zur Durch- führung der Verordnung über Goldbilanzen. ;

. Ermächtigung des Aufsichtsrats, in Gemeinschaft mit dem Vorstand die Einzelheiten zux Ausführung der Beschlüsse unter 4 und 5 festzuseßen. Ermächtigung des Aufsichtsrats, Me der Fassung des Statuts, die sich aus der Durch- führung dieser Beschlüsse ergeben oder vom Registergeriht als er- forderlich erachtet werden, vorzu- nehmen.

7, Aenderung des 21 des Statuts (Hinterlegungsbestimmungen).

8. Wahlen zum Aufsichtsrat,

Köln-Kalk, im November 1927,

Der Aufsichtsrat.

Peter Klöcck nex, Vorsiyender,

[72173] Motorenfabrik Deus Uttiengefellschaft.

Einladungzur Generalversammlung, Die diesjährige Generalversamms lung findet am Montag, den 19. De- zemb-x 1927, nahmittags 3 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. Rai hausen’shen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, statt. Tagesordnung:

1. Vorlage der Gewinn- und Verlust4 rechnung nebst dem Bericht des Vorstands und Aufsihtsrats liber das Geschäftsjahr 1926/27. Ge- nehmigung der Bilanz.

i; Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats für das Geschäftsjahr 1926/27.

3, Wahlen zum Auffichtsrat und Wahl der Revisoren.

Die Aktien oder die Depotscheine der Bank des Berliner Kassenvereins, auf Grund deren in der Generalversamm- lung das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müssen spätestens am Dienstag, den 13, Dezember 1927, mittags 12 Uhr, hinterlegt werden und müssen bis zum Schluß der Generalversammlung hinter- legt bleiben.

Die Hinterlegung kann außer bei einem Notar erfolgen bei

Motorenfabrik Deuß, Alktiengesell- schaft, Köln-Deuy,

A. Schaaffhausen’sher Bankverein A.-G.,, Köln, und dessen Zweig- niederlassungen,

Bankhaus A Levy, Köln,

Deutsche Bank, Berlin, und deren Zweianiederlassungen in Köln, Frankfurt und Hamburg,

Disconto - Gesellshaft, Berlin, und deren Beg e lgen,

Dresdner Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,

Darmstädter und Nationalbank, Kom- manditgesellshaft auf Aktien (Fil. Frankfurt a. M.),

Bankhaus Straus & Co., Karlsruhe,

Firma Klöckner & Co., Duisburg,

Norddeutsche Bank, Hamburg.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zue Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. i

Werden die Aktien und Depotscheine nit bei der Gesellschaft hinterlegt, so ist spätestens zu dex vorstehend an- gegebenen Zeit eine Bescheinigung der Hinterlegungss\telle über die, erfolgte Hinterlegung beim Vorstand der Gesell- schaft einzureichen,

Köln-Deuß, im November 1927.

Der Aufsichtsrat.

Petex Klöckner, Vorsißender.

[72174] Motorenfabri? Dberurfel.

Einladung zur Generalversammlung. Die diesjährige Generalversamms=- lung findet am Montag, den 19. De- zember 1927, nachmittags 4 uhr, in den Geschäftsräumen des A. vi t s hausen’schen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, statt. Tagesorditung: 5 1. Vorlage dexr Fahresrehnung für das Geschäftsjahr 1926/27, Berichte des Vorstands und des Aussichtsrats. . Genehmigung der Fahresrehnung. Beschluß, über die Verwendung des Reingetoinns. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. e 4. Wahl von Ausfsichtsratsmitgliedern. Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehrnen ge- denken, haben sich über den Besiß ihrer Aktien bis setne einschließlich Mitt- woh, den 14. Dezember 1927, bei dex Gesellschaftskasse oder dexr Motorenfabrik Deuy, Aktiengesell- schaft, Köln-Deuy, dem Bankhans Straus & Co., Karl8- ruße, dem M, Schaafshausen'schen Bauks- verein A.-G., Köln, dem Bankhaus E. Ladenburg, Frank- furt a. M., i der Direction dex Disconto-Gesell- haft, Frankfurt a, M., oder der Süddeutschen DiscontogeseUschaft, Mannheim, auszuweisen. Karlsruhe, im November 1927. Der Aufsichtsrat. M. A. Straus, Vorsißender.

731811 Einladung zur 4. ordentlichen Ge- neralversammlung der „Triumph“ Krebsfonserven- u. Feinkostfabrik A.-G. zu Bremen am 15. Dezember 1927, 18 Uhr, beim Notar Dr. jur. O. Leist, Langenstr. 9/6. Tage®sLorduung : 1. Geschäftsbericht über daz Jahr 1926, 2. Genehmigung der Vilanz fowie Ge- winn- und Verlustrechnung für das Fabr 1926. 3. Entlastung an Vorstand und Auf- sickté1at. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5, Verlängerung der Fist zur Durchs führung der Kapitalerhöhung. 6, Verschiedenes. Bremen, den 21. November 1927. Der Vorstand. Heß. Kolusn1ewski, Eintiriltékarten sind bis zum 12. Des zember 1927 bei der Ge]}ellichatt abs zuto1dein gegen Eimendung des Depot- \heins einer Bank oder eines Notars,

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Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Str. 277. Berlin, Gonnabend, den 26. November 1927

Der Junhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts:, 5. dem Musterregisier, G. der Urheberrechtseintragörolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsauffichi und Vergleiche zux Abwendung des Konkurses und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanuntmachungen d“L Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handel8s8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezu g 8s preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile ( Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW 48, Wilhelm- Mas 32, bezogen werden.

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Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nen. 277A und 27

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2 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrücœungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “R

ESntscheidungen des NeichSfinanzhofS.

die Gewährung als eine freiwillige ersheint, Hhinderi die Au4 nahme von Arbeitslohn nicht. Ebensowenig, daß sie mit Rü- icht auf die besonders anstrengende Tätigfeit in den fraglichen

117. Die Aufnahme von Darlehen zur Bestreitung Lin der Verbrauchsbesieuerung niht entsprehen, wenn man von Kraukheitskosten als außergewöhnliche Belastung im | diese Ausnahmevorschrift au bei Anwendung des § 49 des Ein- Sinne von § 56 des Einkommensteuergeseßes. Der Steuer- kommensteuergeseßes heranziehen und demgemäß in jedem Einzel- ) j flihtige mit einem steuerbaren Reinkommen von 17 250 46 ver- | falle untersuchen wollte, ob je nah dem Werte der Lebens- gen erfolgte. Dagegen kann nicht gebilligt werden, daß der ana Anerkennung einer seine steuecliche Leistungsfähigkeit be- | versiherung die Ausgabe für die Prämie als Verbrauch oder als | Steuer der Betrag der L Secaide, für die Eßmarken zu- einträhtigenden außerordentlichen Belastung in Höhe von 4452 4 | niht zum Verbraude gehöri E elten hat. Für die Ver- bitae gee t wurde. Die Verabreihung der Eßmarken geschah wegen Aufwendungen, die er für die Wiederherstellung seiner brauchsbesteuerung genügt naŸ n t des Reichsfinanzhofs die | jelbstoerständlih lediglih zu dem Zwecke, den Angestellten ein

Tatsache, daß noch nit fällige Ansprüche aus Lebensversihe- | warmes Mittagessen zu verschaffen. Eine anderweitige Aus.

und seines mittellosen Bruders Gesundheit gemacht habe. Er V U ! hat dazu ausgeführt, daß sein inzwischen verstorbener Bruder si un grundsäßlih der Vecmögensteuer unterliegen, um die | nußung, etwa etne Veräußerung der Marken, kam offenbar nicht in Frage. Es muß deshalb so angesehen werden, als wenn die

rut mehrere Monate zur Kur in einem Sanatorium aufgehalten habe Sal ung der Prämien nicht als Verbrauh zu behandeln. Die j ) 1 ; und daß er selbst infolge eines Lungenkatarrhs im Frühjahr 1925 | Au fassung, daß die Lerstung der Prämie als eine Ausgabe zum Firma den Angestellten unmittelbar ein warmes Mittagessen drei Monate im Süden gewesen sei. Der Betrag von 4452 RM | Erwerb eines Gegenstands im Sinne des § 49 Abs. 3 des Ein- | geboten hätte. Nach § 21 des Einkommensteuergeseges sind nit seve sih zusammen aus einem im Fahre 1925 getilgten Darlehen | kommenstieuergeseges anzusehen ist, wird von der vorläufigen | in Geld bestehende Einnahmen, wie Naturalien, Waren, Koit, von 600 RM, Pungen an seinen Bruder im Jahre 1925 in Bou ge anwaatns gan Einkommensteuergesey (Anm. 8 zu § 49) | mit den üblihen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzuseten. N von 800 und Aufwendungen für sich in Höhe von eteilt; wenn die Vollzu E aber auch die Ausnahme- | Würde die Firma ihren Angestellten an jedem Tage ein warmes 2 RM, darunter ein im Fahre 1995 aufgenommenes Dar- | bestimmung des § 38 Abs 1 Nr. 6 des Reichsbewertungsgeseßes | Mittagessen gewähren, so käme nicht der Wert des tatsächlih ge4 lehen von 2000 RM. Das Finanzgeriht hat ‘ausgeführt, daß | berücksihtigt wissen will, so kann der Raabe! aus den | währten Da in Frage, vielmehr was allgemein für Ge4 im Jahre 1925 nur 800 RM für den Bruder und etwa 1000 R angeführten Gründen darin nicht folgen. Der Bes werdeführer | währung von Mittagessen an Angestellte der betreffenden Art in für den Pflihtigen selbst geleistet worden sind und hat die Auf- | hat daher Anspruh darauf, daß die von ihm gezahlte Lebens- Ansay zu bringen is. Diese Regelung beruht auf dem Ge«4 wendungen, die für den Bruder aus laufenden Mitteln des | versiherungsprämie in voller Höhe nicht zum Derbeas danken, daß als Arbeitslohn nur der Betrag anzusehen ist, den Jahres 1994 geleistet waren, und diejenigen, die für ihn aus | gerechnet wird. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben. Be die Angesteliten dadur ersparen, daß ihnen Beköstigung geboten reier Beurteilung war die Sache niht spruchreif. Der Be- | wird. Wenn E ei für die eee ein gewisser chwerdeführer hat auch noch beantragt, zu prüfen, ob niht bei | Anreiz zur Gewä rung besonders guter Kost besteht, so kann dies ihm § 56 des Éinkorimensteuergeseßes anzuwenden sei. Wie der | nur als erwünscht bezeihnet werden. Danach kann es nicht für eichsfinanzhof mehrfach ansgelpxoGen A kann auch bei der | zulässig erahtet werden, in den S in denen sich die Aus Verbrauchsbesteuerung § 56 zur Anwendung gelangen; seine An- | gäben des Arbeitgebers für die * eshaffung der Kost genau be- wendung wird vor allem dann in Frage kommen, wenn ein | renen lassen, den Betrag dieser Ausgaben der Steuer zugrunde Steuerpflichtiger im Steuerabschnitt einen Verlust erlitten hat | zu legen. Wenn nun der Arbeitgeber niht für jeden Tag, und der bei ihm festgestellte Verbrauch niht als übermäßiger | jondern nur E Beköstigung gewährt, so besteht kein Aufwand anzusehen ijt; je nah Lage des Falles kann die An- Grund, den steuerpflihtigen Wert der laE A nah anderen wendung des § 66 bis zur Freistellung führen. Die Vorinstanz | Grundsäßen zu berechnen. Es ist _keinesfalls der Wert des wird daher die Veranlagung auch noch unter diesem Gesichts- | einzelnen Mittagessens verhältnismäßig höher anzusezen, als punkte nachzuprüfen haben; zu diesem Zwecke wird allerdings

wenn jeden Tag ein O ES gewährt wäre. Jm Gegenteil gunäljt die wirklihe Höhe des Verlustes festzustellen sein. | ist davon auszugehen, daß die Ersparnis bei nur vereinzelt ge- (Urteil vom 26. Oktober 1927 VI A 478/27.)

währten Mittagessen für den Arbeitnehmer verhältnismäßig 119. Die Kosten eines Arbeiterwohnhausfes, das ein

we S geringer ist, als JERS er sich allgemein “eris ein- Ea , , richten fann, daß er von der Firma ein warmes Mittagessen Verpächter auf Grund eines Pachtvertrags errichtet hat, | erhält. Die angefochiene Entscheidung war danach e URG ras U E Streitig {t pg leg E und die niht spruhhreife Sache an die Vorinstanz zurück-

Ls ; : erwei i 2 927 VI A 618/27.

E die Kosten der Errichtung eines Arbeiterwohn- guverweisen. (Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 618/27.)

hauses auf dem von ihm verpachteten Gute als Werbungskosten

abziehen darf. Das Finanzgericht hat den Abzug nicht zugelassen, weil es n um eine Aufwendung zur Ver léxvao des Ver- mögens handle 18 des Einkommensteuergeseßes). Der Be- ante ais E t geltend, E Lurch den Pa erttas ZUr / L S rrihtung des Gebäudes verpflihtet gewesen sei, daß er wegen wendbarkeit der Vergünstigung von § 56 des Einkommensteuer- | dieser Verpflichtun eine entsprechend höhere Fei t Sue Vie eseyes oder ihres Umfanges von Bedeutung. Es ist aber der | ex in den zvfiEliegenben Fahren als Einkommen versteuert ehtsbeshwerde auch darin Ses daß das vom habe, endli, daß das Haus nicht ihm, sondern dem Pächter von Pflichtigen im Fahre 1925 aufgenommene Darlehen von uyen sei. Für die zu entscheidende Frage ist es ohne Be- 2000 RM nicht ohne weiteres und lediglich des alb 00 bein, deutung, daß der Beschwerdeführer nah dem Pahtvertrag eigent- werden fann, weil es der Pslichtige erst im Fahre 1926 heim- lich zur Errichtung einer Scheune verpflichtet war, aber auf gezahlt hat. Wenn mas ein Seen aufnehmen muß, um Wunfth des Pächters anstatt dessen ein Arbeiterwohnhaus die Krankheitskosten für a oder für Angehörige überhaupt be- | errihtet hat; es handelt sich jedenfalls um die Erfüllung einer streiten zu können, so kann das je nah den Umständen des Falles | Verpflichtung aus dem Pachtvertrage. Was ein Verpächter in ein Anzeichen dafür sein, daß ihm die Tragung der vollen Steuer | Erfüllung des Pachtvertrags aufwendet, dient der Erhaltung der nicht zugemutet werden kann. Da die Vorbehörde insoweit von | Einkünfte aus dem Pachtverhältnis. Nur wenn der Verpächter einer unzutreffenden Auslegung des § 56 des Einkommensteuer- seine Pflicht erfüllt, kann ex damit rechnen, daß ex den Pacht- geseyes 1925 ausgeht, E die Vorentscheidung aufgehoben | zins erhält. Daher sind die Kosten der Errichtung des Arbeiter- werden. Bei freier Beurteilung erscheint die Sache spruchreif. | wohnhauses Werbungskosten, und weil sie es sind d. h. nicht Es handelt sich um dem Pflichtigen zwangsläufig erwachsene | über den Rahmen des § 16 hinausgehen —, müssen sie auch da Aufwendungen, die im Verhältnis zu seinem Gesamteinkommen | ¿zum Abzug zugelassen werden, wo, wie hier, ein Bestandsvergleih recht beträhtlih sind. Dazu kommt, daß der Pflichtige, ab- | nicht in Frage kommt; § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuer- geschen von den gzahlenmäßig geltendgemachten Krankheits- | geseges greift nicht Play, und A beruht die Vorentscheidung Uen Uen nah der Natur seines Leidens und der für ihn | auf Rechtsirrtum. Der Beschwerdeführer kann jedoch nicht ver- R da e esonderen E, und Schonung auch Mehrausgaben | langen, daß die gesamte Summe in einem Jahre abgezogen ür die allgemeine Lebenshaltung hatte, die einem vollgesunden | werde. Das Arbeiterwohnhaus ist ein Gegenstand, dessen Steuerpflichtigen in den Gern Verhältnissen nit Nang durch den Steuerpflichtigen au in bes Ueberlassung erwachsen sind. Danach liegen die Aera 2 d für die An- | an den Pächter liegt eine Bara durch den Steuerpflichtigen wendung von § 66 des Einkommensteuergejeyges vor, und es sig auf mehrere Jahre erstreckt; die Kosten der Errichtung sind erscheint nah den Gesamtumständen des Falles der Abzug von | daher gemäß § 16 des Einkommensteuergeseßes zu verteilen. Auf 2000 M angemessen. Die Steuer war hiernach entsprehend zu | welhen Zeitraum die Kosten zu verteilen und wie hoch daher die ermäßigen. (Urteil vom 28. September 1927 VI A 499/27.) [r ichen Absezungen wegen Abnubßung gemäß § 16 Abs. 3 des

18. Zahlungen für Lebeusversicherung8prämieun ge- inkommensteuergeseßes zu bemessen sind, richtet sich nach derx

einem im Fahre 1925 aufgenommenen, erst im Fahre 1926 zurückgezahlten Darlehen von 2000 RM eei waren, aus- eschieden, weil durch diese Ausgaben die |teuerlihe Leistungs- t igkeit des Pflihtigen im Jahre 1925 nicht beeinträchtigt werde. Auch für den Betrag von 1800 RM ijt das Vorliegen der Voraussezungen von § 56 des Einkommensteuergeseßes ver- neint. Dies wird damit begründet, daß dem Pflichtigen nah Abzug von 1800 RM Krankheitskosten und 1900 RM Ein- kommensteuer noch ein Einkommen von 13550 RM für den Lebensunterhalt seiner Familie (Frau und zwei Kinder) zur Verfügung stehe und daß ihm destolb nah seinen Einkommens- und Familienverhältnissen und in Rücfsiht auf die Allgemeinheit die Tragung der vollen Steuer von 1900 RM zugemutet werden könne.

Der Rechtsbeshwerde ist s\tattzugeben. Das Finanzgericht geht zutreffend davon aus, daß es Für die Frage, ob und in- wieweit dem Pflichtigen die Tragung der Einkommensteuer des Kalenderjahres 1925 billigerweise zugemutet werden kann, auf ome wirtshaftlihen Verhältnisse in diesem Steuerabschnitt an- ommt. Jm zu O Falle haben sih die im Eee 1924 für den erfranften Bruder gemachten Aufwendungen aber auch auf dcn Steuerabschnitt 1925 ausgewirkt, als im Fahre 1925 ein für die Zwecke dieser Aufwendungen gemachtes Darlehen in ‘ohe von 600 RM getilgt worden f Das aus Einkünften des

ahres 1925 getilgte Darlehen is für die Frage nah der An-

121. Zur rechili*cen Natur des Steuerabzugs vom Kapitalertrag. Der Beshwerdeführerin, einex polnischen offenen Handelsgesellshaft mit zwei in Polen wohnenden Gesell- shaftern polnisher Siaatsangehörigkeit, ist eine Steuer von 10 vH der auf die ihr gehörigen Aktien einer in Deutshlænd Cn Bankaktiengesel ¡haft entfallenden Dividenden genäß g 83 des Einkommensteuerge}eßes einbehalten. worden (Steuer- abzug vom Kapitalertrag). Die Beschwerdeführerin beantragt, unter Hinweis auf den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 27. März 1923 (Reichssteuerblatt 1923 S. 143), betr. die vor- Q Beseitigung von Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Polen, die Erstattung der eindehaltenen Steuer.

Die Rechtsbeshwerde is! nicht begründet. Der durch das Einkommensteuergeses vom 10. August 1925 eingeführte Steuer- Us Don Kapitalertrag (F 83 des Einkommensteuergesees) stellt sih als eine, an der Quelle des Einkommens erfaßte, vom Tuer zu tragende V auf die Einkommensteuer dar. in Zweck is, den Kapitalertrog bei allen Steuer- pon mögli gleihmäßi zu erfassen, ohne daß dadur ie Tatigkeit der Steuerbehörden S lic in Anspruch ge-. nommen wird. Wie der Reichsfinanzhof bereits in dem Gut- achten vom 14. Dezember 1926 VI D 2/26 (Sammlung dex Entsch. Bd. 20 S. 164, insbesondere S. 169) des näheren aus- geführt hat, ergibt sich aus der bewußten Ausschaltung derx allgemeinen Veranlagungsregel, daß der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt, sondern daß er "S in seinex geseßlichen An gedr stark einer für diese Einkommens- arten vorgesehenen jektsteuer nähert. Das Gesey hat daher davon abgesehen, den Steuerabzug von einer Prüfung der individuellen Verhältnisse des Gläubigers abhängig zu machen, Eine Erstattung der durch den Steuerabzug diabebaitten Steuer ist grundsäßlich nicht vorgesehen; lediglich für Steuerpflichtigs mit einem Einkommen von nicht mehx als 1300 RM ist im § 94 des Einkommensteuergesezes ausnahmsweise unter den dort be-

einer normalen Lebensdauer zusammenfallen, sofern niht etwa : : esoudere Umstände bewirken, daß das Haus mit Ablauf des | n ers der Entltehunaggeshidte exo fugen, Aue

Vertrags mit dem gegenwärtigen Pächter für den Beshwerde- istehungsgeschichte ergebenden Natur des

ührer wertlos ist; in diesem Falle wären die Kost der | Steuerabzugs vom Kapitalertrag folat, daß er bei den beshränkt eee des A nton d n R Gren Die Men U eo Steuerpflichtigen (im vorliegenden Falle kommt § 3 Nr. 7 in

Nach dem Gesagten war a : : E : : ge) wie eine reine Kapitalertragsteuer, also wie eine besondere Fftantgeiot Meme, damit “0 hr Beachtung dar Belastung des Einkommens aus Kapital wirkt, ohne daß loo, vorstehenden Ausführungen neu entscheidet. (Urteil vom 26. Ok- WeLRe, Pee Verhältnisse des Steuerpflihtigen (des tober 1927 VI A 275/27) äubigers) oder des Schuldners zu berücksihtigen wären. Aus j den Vorschriften des Einkommensteuergeseßes kann daher ein

: 120. Anrechnung vou Eßmarken auf die Lohnfteuer. Erstattungsanspruch nicht hergeleitet werden. Beschwerdeführerin

Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesellschaft, Wi in den | kann sich auch niht für die von ihr beantragte Erstattung auf Fahren 1924 bis 1926 an bestimmten E LEEN agen ihren | den oben angeführten Erlaß des Reichsministers der Finanzen en Eßmarken gegeben, für die diesen in einer Speise- | berufen. Denn die Anordnung vom 27. März 1927 ist lediglih anstalt ein warmes das Gde verabreiht wurde. Die Eß- | auf Grund der zwishen der Deutschen Regierung und derx marken wurden auf das Gehalt nicht angerehnet. Die Vor- | Polnishen Regierung gepflogenen „Verhandlungen“ ergangen, instanzen haben den Betrag der Aufwendungen dem Steuerabzug | ein Vertragszustand besteht isher also nicht. ie Anordnung vom Arbeitslohn unterworfen. stellt demgemäß auch nur eine vorläufige Verwaltungsmaßnahme __Die Rechtsbeshwerde is zum Teil begründet. Es läßt sich ohne recht8verbindliche Kraft dar und weist die Finanzämter

nit bestreiten, daß die Eßmarken zu den Gütern gehören, die lediglich an, die Veranlagung zur Einkommensieuer in be- einen Geldeswert besißen. Mit Recht hat auch die Vorinstanz timmtem Umfang auszuseßen, Da im vorliegenden Falle eine angenommen, daß Arbeitslohn vorliegt. Die Empfänger standen erxanlagung niht in Frage kommt, ist auch ein Er- in einem Tie Milit a zu der Firma, und es sind ihnen die | stattungsanspruch_ auf Grund der Anordnung nicht gegeben, Eßmarken mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis gewöhrt. Daß 1 (Urteil vom 19, Oktober 1927 VI A 126/27.) i

hören niht zum Verbrauch bei der Besteuerung nach Verbrauch gemäß &# 49 des Einkommensteuergeseßzes. Der Beschwerdeführer is nah dem Verbrauche besteuert worden. Streitig ist zunächst, ob die von ihm gezahlte Lebensversicherung8s- prämie von 1300 #4 in voller Höhe oder nur bis zum Betrage vov. 480 # nicht zum Verbrauche zu rehnen ist. Die Vor- instanzen glauben, daß wegen der Vorschrift im § 17 Abs. 2 des O Lega nur ein Betrag von 480 RM nicht als Verbrauch gelten könne. Der Reichs art ad kann dieser Auf- I Do nicht beitreten. Aus § 49 Abs. 3 des Einkommensteuer- geseves ergibt sih, daß Ausgaben zum Erwerbe von Gegen- ständen, die beim Steuerpflichtigen der Vermögensteuer unter- liegen, niht zum Verbrauche gehören sollen. Man wird die Worte „Ausgaben zum Erwerbe von Gegenständen“ sinngemäß auch auf die Zahlungen von debenêversitherungäprämiet an- wenden müssen, weil auch durch sie ein Gegenwert, nämlich der Anspruch auf die Leistungen der Versicherungsgesellschaft, er- worben wird. Da nun nach § 38 Abs. 1 Nr. 6 des Reichs- bewertungsgeseßes noch niht fällige Ansprüche aus Lebens- versiherungen der Vermögensteuer unterliegen, gehört die Aus- abe für Lebensversiherungsprämien grundsäßlich zum Ver- rauche. Allerdings heißt es im § 38 Abs. 1 Nr. 6 a. a. O., daß diese Vorschrift keine Anwendung auf Versicherungen finde, deren Wert insgesamt 5000 RM nicht übersteigt. Es würde jedoch dem

dem seiner normalen L Nugtungsdauer des Hauses; diese wird mit