1905 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

übrigen sind alle diese

i Wasfserläufe nit nur keine Verkehrs- erleihterung, fondern

sie bedeuten in der Regenzeit wegen ihrer ausgedehnten Uebershwemmungsgebiete eradezu eine Verkehrsershwerung. Allerdings wird das Kamerungebiet in ces seiner Teile von schiffbaren Flüfsen berührt, die ihr Mündungsgebiet außerbalb der deutshen Küste baben, dur den in den weiten Wald- ebieten der Nordwestgrenze zwishen dem 5. und 6. Breitegrad ent- pringenden und in British-Nigeria mündenden Croßfluß, ferner dur den Benue, den bedeutendsten Nebenfluß tes Niger, der sein Quell- gebiet in Deutsb-Adamaua hat, und {ließli im äußersten Südosten durch den zum Stromgebiete des Congo gebörenden Sanga. Diese Flußläufe find jedech nur für fehr beschränkte Teile des insgesamt etwa 500000 gkm umfassenden Scutzgebiets von irgendwelcher Bedeutung; außerdem find innerhalb des deutschen Gebiets so- wobl der Benue als namentlich auch der Croßfluß nur für wenige Monate im Jahre schiffbar. In dem beschränkten Umfang aber, in dem diese Wasfserläufe für Kamerun als Berkehrsstraßen in Betracht kommen, fördern sie weniger die Entwicklung des deutschen Kamerunhandels als vielmehr die Ablenkung des Verkehrs mit dem AOLLEA Hinterlande nah den Küstenpläßen der benahbarten fremden

olonien.

Erschwert wird die ungünstige Wirkung dieser bydrographishen Verbältniffe dadur, daß die Kamerunküste von dem Hinterland in ihrer ganzen Ausdehnung dur einen unwegsamen Urwaldgürtel, defsen Breite zwish2n 100 und 200 km s{hwankt, abgeschlossen ift.

Diese Verhältniffe erklären die Tatsache, daß abgesehen von der Gewinnung von Gummi und Elfenbein nahezu alles, was in Kamerun bisher in den 20 Jahren der deutshen Herrschaft in wirt- shaftliher Beziehung erreiht worden ist, si auf die Gebiete in der

unmittelbaren Küstennähe zusammendrängt und daß die vroduktions- ;

fähigen und heute {on produktenreihen Gebiete des Hinterlandes3 bisher ungenußt geblieben sind. Troß dieser Beschränkung durch die ungünstigen Verkehrsverhältnisse hat, wie die folgende Tabelle zeigt, der Handel des Schutgebiets Kamerun namentli \eit dem Jahre 1898 erfreulide Fortschritte gemacht. Handel von Kamerun 1891 bis 1903:

————— Ausfuhr

Einfuhr 4 306 000 4 263 000 4 633 000 4 435 000 4 089 000 3 961 000 3 385 000 4 602 000 4 841 090 5 886 000 2 5 985 000 15 236 000 1902 13 276 000 6 264 000 19 540 000 1903!) 13 983 000 7 577 000 21 560 000 An der Auéfuhr waren in erster Linie Palmkerne, Kautschuk und Elfenbein beteiligt. Erst im Laufe der leßten Jahre ist Kakao mit größeren Werten hinzugetreten.

Ausfuhr der witigsten Erportartikel 1891 bis 1903. ] Palmkerne | Palmöl | Kauts@uk 1000 !| 1000 1000 1000! 1000 kg M. M Ko M6

Gesamthandel

1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901

4 547 000 4 470 000 4 161 000 6 497 000 9 658 000 9 399 009 6 327 000 9 297 000 11 133 000 14 245 000 9 251 000

—_

O V0 I N O I S A O5 I

R O D

U ODODO I

SSSSEESEE

D O pak Go —_

Elfenbein| 1000/1000

1000 1 kg | M

1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903

4749 1155 9636 1162 D 990 5 976 9 975 7 080 6 381 7 670

81 | 1182 O17 1E 3e | 13954 7 c

337 3251 414 409 | 3 381353 : 340 | 5

Od O O Co #= O!

35 40 32 35 43 28 51 38 50 58 65

bik

b G _

78 101 135 | 137 142 | 127 52 | 44 210 | 239 235 | 277 223 | 192 261 | 334 528 | 565

O ck H C! —J

O Or 1M M

3 372 | 25 534 560 547 | 506 |

O O l C ck ck C C5

|

3 D 3 3 3 3 3 2 3

i N S

C3 DO O 00 C0 S TO M O O 4 00 S D

[Ey S O

3196| 1 069 : 3105 | 10531424 60 | 6581648 | 693 2990| 1 0381827 66 | 7561913 | 928

Troß der beträtliden Steigerung, welhe die Ausfubr von Kautschuk infolge der Aufschließung des südlichen Teiles von Kamerun gegenüber der ersten Hälfte der 90 er Jahre erfahren bat, berubt die wirtschaftliße Zukunft von Kamerun für die nächsten Iabrzebnte, abgesehen von dem Kakao, zweifellos in erster Linie auf der Nußtbar- machung der enormen Bestände von Oelpalmen, die das Hinterland von Duala sowobl in dem breiten Talbecken des Mungo und Wuri als auch an den Hängen des Randgebirges bis hinauf in das Gras- land in einer Ausdehnung, die jeder Schä ung spottet, aufweist. Heute {on kommen etwa neun Zehntel der Miller und Palms[- ausfuhr des Schußgebiets aus dem Dualabezirke, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt:

Die Ausfuhr der wittigsten Exportartikel nah den Auéfuhr- pläßen im Jahre 1903.

O O A A j j

O O D

0D

Dualabezirk | Viktoriabezirk 1000 | 1000 | 1000 | 1000 kg I M kg | M

10095/ 21481 791| 99 2603! 959) 381 76 25 251 886| 902 2 N 18 2 74 t 118 13 173 I 0 50 0 E I 18 2

j

Kiribibezirk 1000 | 1000

Kg M.

almkerne . “é E.

alao .

Kautschuk

Elfenbein L Bau- und Nutholz .

Gesamteinfubr (ein- | shließlich der nit ge- | | | nannten Artikel) 13 423} 3514] 2323| 1231 721! 2395

Dabei entfällt auf Palmkerne und Palmöl weitaus der größte Teil der gesamten Gewichtêmenge der Ausfuhr des Schußzgebiets.

Im Jahre 1903 betrug die Gewichtsmenge der Ausfubr von Palmkernen , 10 958 Tonnen,

von Palmsl . 2 990 g zusammen 13 948 Tonnen,

während dic Gesamtausfuhr ein Gewißt von 16 467 Tonnen umfaßte. Auf die Produkte der Oelpalme kamen mithin dem Gewichte na etra 85 Prozent der Gesamtausfuhr.

Im Gegensaß zum Kautschuk, bei dem in nicht allzuferner Zeit mit einem Nachlajsen der Gewinnung infolg? ter vielfa in Raubbau ausartenden Auënußzung der vorhandenen Bestände zu renen sein mag, stellt die Oelpalme in ibrer nabezu unerschöôpflihen Produktion€- fähigkeit eine sichere Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung von Kamerun dar. Während jedoch Kautshuk und Elfenbein infolge ihres relativ hoben Wertes den Transport über große Strecken vertragen, sind der Ausbeute der Oelpalme dur die Verkehrsverbältnisse enge St#ranken gezogen. Bei dem Tranéporte dur Träger liegt die Gewinngrenze für Palmöl und Palmkerne in einer Entfernung von nur etwa 100 km von der Küste. Bei größeren Entfernungen ver- {lingen bei den beutigen Verkehr®verhältnissen die Tranéportkosten den ganzen Marktwert der Produkte, sodaß alles, was, die ver- s{chwenterische Natur über den eigenen Verbrauch der Eingeborenen

?) Die Einfuhr des Jahres 1903 if der Vergleichbarkeit halber nah der alten Methode der statistishen Anschreibung, wie fie bis zum Jahre 1902 eins{ließli6 angewendet worden ift, berechnet (vgl. Drudcksachen des Reichétags Nr. 540 von 1903/1905, Anlage I. I, Tabelle 1).

Palms, |

DOZ | ; ¿ e ce 2= ¡+1904 dur den Oberingenieur der Firma Lenz u. Co. ausgeführt !

binaus wahsen läßt, ungenußt verkommt. Export von Palmkernen seit 1896/97 nit unerbeblih gewahsen ist, und wenn im Jahre 1903 die Ausfuhr Kameruns an Paimkernen und Palmöl einen Wert von 3,, Millionen Mark erreichte, so ergiebt sich daraus, in welhem Umfang eine günstige Wirkung von der geplanten Eisenbahn, die das nutzbare Produktionsgebiet der Oelpalme ver- vielfahen wird, erwartet werden darf. f

_ Neben der Nußbarmachung der großen Bestände von Oelpalmen wird die geplante Bahn die Möglichkeit einer ausziebigeren Ver- wertung des im Schußtzgebiete vorhantenen Reichtums an Nut- und Edelbölzern schaffen. ie sich aus den oben mitgetziltzn Zahlen ergibt, ist der Export von Hölzern sveziell aus dem Dualabezirke heute hon nicht unerbebli%. An Edelbölzern kommen vor allem in Betracht Ebenholz, Mahagoni und Rotktolz.

Die Bahn wird ferner die Möglichkeit geben, die Kamerunküste aus dem viebreihen Innern in ausreihender und regelmäßiger Weise mit Schlachtvieh zu versorgen. Bei den beutigen Verkehrsverbältnissen geht stets ein großer Teil des aus dem Innern nach der Küste ge- triebenen Viehes bereits auf dem Mare oter binnen kurzer Zeit nach der Ankunft am Bestimmungsort ein.

gürtel nit die genügende Weidenahrung findet ; das Vieh während des Tranéêports dem Stiche der Tfetsefliege. Dur die Beseitigung dieser Hindernisse wird nicht nur einem wihtigen Produkte des Hinterlandes ein Absatz eröffnet, sondern au | eine Verbesserung in den Ernährungeverbältnifsen und damit in dem Gesundheitszustande der an der Küste ansässigen Europäer, die beute j unter dem häufigen Mangel an frishem Fleishe zu leiden baben, | herbeigeführt. j So weit eröffnet die geplante Eisenbahn die Aussicht auf die | wirtshaftlide Ausnußung der bereits vorhandenen Produkte. Die Bahn wird aber darüber hinaus wichtige Kulturen, für die alle natürlichen Vorausseßungen gegeben sind, ins Leben rufen. Jns- besondere O die leiht ansteigenden Gebiete am Manenguba- und | Nlonakogebirge, die durchweg Basaltboden aufweisen, nah den am | Kamerunberg unter ähnlihen Bedingungen gemahten Erfahrungen | als für die Anlage von Plartagen auf Kakao und andere wertvolle Kulturgewächse hervorragend geeignet anzuseben. Außerdem führt die Bahn mit ihrer Res Strecke in das Grasland hinein, das bekannt- li von ‘iner verbältnismäßig dichten, leistungsfähigen, arbzitsamen und intelligenten Bevölkerung bewohnt ift und von dieser in einer für afri- kanishe Verhältnisse rationellen und intensiven Bodenkultur bewirt- schaftet wird. Vor allem eröffnet si hier ein breites Feld für eine Baumwollkultur großen Stils. Die Baumwolle ist in jenen Gebieten beimisch und wird von den Eingeborenen seit langer Zeit für thren eigenen Bedarf angebaut. Die bisher nah Deutschland gelangten Proben dieser einheimishen Baumwolle lassen erwarten, daß bei rationeller Kulturmethode sich auf weiten Flächen ein der amerikanischen Baumwolle aleihwertig2s Produkt erzielen läßt. Ueber die Bedeutung, die einer leistungëfähigen Baumwollkultur auf deuts- folonialem Boden für die deutsche Volkswirtschaft zukommt, erübrigt ih jede weitere Ausführung.

Au wenn die Erwartungen, die auf die dur die Bahn erst hervorzurufenden neuen Kulturen gesetzt werden, ih langsamer, als ; anzunehmen ist, erfüllen sollten, so sihern nah dem Urteile der Landesfenner die im Bereiche der Bahn heute bereits vorhandenen Produkte diesem Verkehrsweg eine hervorragend günstige Einwirkung | auf die Entwicklung der Kameruner Wirtshaftsverbältnifse. Gleich- zeitig reihen die heute bereits vorhandenen Produkte an ih schon aus, um auch den finanziellen Erfolg der Babn zu gewährleisten. | Für das Reich kommt dabei in Betracht, daß die infolge der Babn | zu erwartende Verkehrssteigerung einen erheblichen Zuwaws an Ein- nahmen, namentli an Zolleinnahmen, bringen wird. Eine Steigerung ¡ der Einfuhr um 15 bis 20 rozent dürfte genügen, um allein {on i durch die Erböhung der Be einnahmen den ganzen vom Reiche zu

garantierenden Betrag in Höhe von 370 000 M zu decken. Außerdem wird die Bahn große Ersparnisse bei allen amtlichen Tranéêporten nah dem Innern ermöglichen.

Abgesehen von ihrec großen wirts{aftlichen Bedeutung, wird die geplante Cisenbahn in sanitärer Beziehung eine günstige Nebenwirkung haben. Die Bahn wird für die an der Küste ansässige eurovâische | Bevölkerung, deren Kopfzahl von 253 im Jahre 1897 auf 710 im | Jahre 1904 gestiegen ist, die Möglichkeit shaffen, in wenigen Stunden

nach den infolge ibrer niedrigeren Temperatur und geringeren Luft-

| feudtigkeit gesunderen Gebirgsgegenden zu gelangen, die nah Berichten

von sachverständiger Seite malariafrei sind und teilweise fogar als area E eine Besiedelung dur Europäer gelten können. -

Nicht

| militärischWe Bedeutung der Bahn. Für die Beherrshung des Binnen-

j ! j

Wenn glei{wobl der

; ; ( Der Gruod liegt zum | Teil darin, daß das Vieh auf dem langen Mariche dur den Urwald- | zum Teil erliegt |

Flutzeit die Dur(hfahrt gestaitet. Sollte die Zunahme des Verkehrs das Durchbaggern der Barre zweckmäßig erscheinen lafsen, so wird sih das ohne allzu große Schwierigkeiten ausführen [afsen. _ Gin zweiter Zwangépunkt für die Bahn ist die Stelle, an der die Bahn den Gebirgsgürtel durhqueren foll. Das enge, tief ein- eshnittene, felsige Wurital kommi von vornberein nit in Betracht. s standen drei Stellen zur Wahl: das Mungotal, das Bakossital und der Sattel zwishen dem Manenguba- und dem Nlonakogebirge. Im Verfolg des oberen Mungo kommt man zwar auf verbältnis, mäßig geringer Höbe am weitesten in das Land hinein, doch ift nahber

der Ausstieg auf das Tafelland außerordentli \{wierig. Außerdem ist der hier zu verfolgende Tälerzug von steilen und hoben Gebirgs- wänden umgeben; sie würden das Einflußgebiet der Bahn eng be- grerzzn.

Eine Linie durch das Bakossital müßte das Randgebirge bei mens ¡wish-n dem Bakossi- und dem Manengubagebirge über- schreiten.

boch genug onzus{lagen ist schließlich die volitishe und !

| [andes und für die rache Niederwerfung von etwaigen Aufständen ist |

j es von unsckäzbarem BVorteile, daß der unwegsame Urwaldstreifen, der | einer Verwendung ñ fordert, in einer nach Stunden zu bemefsenden Zeit passiert werden kann. Die zentrale Linienführung der Bahn bringt es mit sich, daß von dem Endpunkt aus obne jede weitere Schwierigkeit eine Ver- wendung der Truppen nah allen Richtungen des offenen Graslandes | hin mögli ist. So wird die Bahn dazu beitragen, die teutshe Herrschaft in den erst in den leßten Jahren unterworfenen wertvollen Gebieten von Adamaua zu befestigen. L;

Nachdem einem zur Gründung einer Kamerun-Eisenbahngesell- schaft gebildeten Syndikat am 8. September 1902 eine Vorkonjzession ¡zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kamerunküste nach dem Hinterland erteilt worden war (Reichstag8drucksahen Nr. 54 von 1903/04 Anlage K 1) entsendete dieses Syndikat noch im Jahre 1902 eine Erpedition nah Kamerun, um an Ort und Stelle die für den Bahnbau in Betracht kommenden Verhältnisse in technischer und wirtschaftliher Beziehung zu ftudicren. Die Ergebnisse der Reise

wurde. Die Fesistellungen dieser Expeditionen waren bestimmend für die Wabl der Linienführung (vgl. die anliegznde Karte) und für die Veranschlagung der Baukoîten.

| Graslande

nicht, wie Rio del Rey und Victoria, die nah ihrer geographischen Lage gleihfalls als Au8gangspunkt hätten in Erwägung gezogen werden fönnen, durch Gebirge in der unmittelbaren Küstennähe vom | Binnenlande getrennt.

| Duala it die Pforte zu dem großen Kameruner Talbecken, das in weitem Umkreise dur einen losen Gürtel hoher Gebirge umsäumt wird. Die Höbenzüge bilden indes keine ununterbrochene Kette, sondern find durch Sättel und Täler von einander geschieden, und in diesen findet der Verkehr seinen Weg von dem Ürwaldgebiete des | Talbedens in die weiten Grasländer jenseits jener Gebirgs\ranken. Das Talbecken wird durch seine beiden Hauptströme, den Mungo und den Wuri, in drei natürliche Sektoren geteilt. Es galt vorab zu eulsGeiden, in welhem dieser Sektoren die Bahn am besten geführt werde.

Auf Grund eingehender Untersuhungen an Ort und Stelle gewann man die Ueberzeugung von der tehnischen und wirtschaftlichen Ueberlegenbeit einer im mittleren Sektor verlaufenden Trafse gegenüber einer Linie in cinem der beiden Seitensektoren.

Nach der Entscheidung dieser Frage lag auch der Ausgangspunkt der Bahn fest : die Hickorispize gegenüber der Stadtanlage von Duala, hervorragend geeignet für einen Güterumshlag zwishen Eisenbahn und Seeschiffen und für eine Bahnhofsanlage (pern Umfangs. Dicht vor dem Ufer hat der Wuri hier bei “Ebbe 11 bis 13 m Tiefe, sodaß auch die größten Schiffe dort ankern können, und unmittelbar dabinter findet sih weites, -ebenes Gelände für die Gleisanlagen in günstiger Höhe. Flußabwärts bis in die offene See ist eine stets

enügend tiefe Fahrrinne vorhanden mit Ausnahme einer nicht allzu reiten Barre, die indes noch Dampfern von etwa 5 m Tiefgang zur

erfuhren eine Nachprüfung durch eine zweite Expedition, die im Jahre | E

16 d organisierter Truppen keinerlei Vorteile läßt und | dessen Ueberwindung beute eine Reibe anstrengender Tagemärsche er- |

. nissen

Dieser Punkt liegt verbältnismäßig boch. Um ihn zu erreichen, müßte die Bahn {on vorber auf lange Strecken am Hange statt in der Talfoble geführt werden und würde dem Verkehr der Talebene nur unvollkommen dienen.

Die Linie durch die Einfattelung zwischen dem Manenguba- und dem Nlonakogebirge überschreitet das Randgebirge an seiner niedrigsten Stelle und liegt in breitem Gelände, dem die Bahn in vollem Umfange zugute kommen wird. Die Weiterführung ins Innere ift von bier aus verbältni8mäßig leiht. Da sih überdies diese Linie noch fo führen läßt, daß fie nahe an das stark bevölkerte obere Bakossigebiet herankommt, so wurde ihr der Vorzug vor den anderen Trassen gegeben. :

Von der Luftlinie der beiden Zwangspunkte, der HiCorispitze und dem Manenguba-Nlonako-Sattel weiht die gewählte Trafse zuerst sanft, dann etwas steiler ansteigend, in einem nach Often offenen Bogen so weit ab, wie es das Gelände und die wirtshaftliGen Ver- bâltnisse verlangen. Die Bahn tritt etwa bei km 130 in das Gra8land ein. Der Endpunkt liegt in km 160 auf 900 m Höbe.

Die geschlossene, ununterbroHene Urwaldzone ist im Zuge der geplanten Bahn befonders kurz, fie reiht nur von etwa km 20 bis km 55. Weiterhin, bis etwa 90 km (Südabhang des Kupeberges), ist der Urwald vielfach licht; es finden sih bereits volkreiche Ort- schaften eingesprengt. Nördlih von km 90 beginnt das ofene Ge- lände bereits zu überwiegen ; die Besiedelung nimmt um so stärker zu, je weiter man in nördlicher Richtung vorwärts schreitet, sodaß die Bahnlinie mitunter \tundenlang durch sorgfältig bearbeitete Ein- geborenenfarmen führt.

an der Küste berrs{ht

Nur auf einer Breite von 50 bis 60 km Lateritboden vor. Auch diesec ist unter der Einwirkung der großen Niedershlagêmengen von großer Fruchtbarkeit. Weiterhin nah dem Innern weift das Land mit geringfügigen Ausnahmen verwitterten Basaltboden auf. Das gilt namentli von der breiten Einsattelung zwishen dem Manenguba- und Nlonakogebirge, wo \ih das Gelände nah Lage, Bodenbeschaffenbeit und klimatishen Verbältnissen ganz besonders zur Produktion hohwertiger Erzeugnisse der Plantagen- wirtschaft eignen dünfte.

Bisher wird in dem Gebiete von etwa 60 km bis zu dem End- punkte der geplanten Bahn nur wenig Handel getrieben. Euroväishe Händler kommen fast gar niht in jene Gegenden. Der Verkebr beschränkt sih fast auëschließlich auf die Einfubr von etwas Tabak und Stoffen durch s{chwarze Händler, die dafür Ebenholz und Produkte der Oelpalme einzutauschen sfuhen. Auf nahezu zwei Dritteln ibrer Streckz wird also die Bahn ein so gut wie neues Gebiet erschließen.

Die vorzugsweise auf vulkanishe Vorgänge zurückzuführende Ober- flähengestaltung zeigt vielfahe Unebenheiten, wie ja auch die Getirgs- strecken längs der Bahn Gipfel von 2000 bis 2500 m Höbe, auf- weisen. Immerhin wird man mit Steigungen von 1 : 60 bis 1 : 40, wie sie auch bei uns im Vorlande von Gebirgen üblich sind, aus- kommen und dabei die Bodenbewegung in annehmbaren Grenzen halten können. Nur im unmittelbaren Küstengebiet findet sih leiter Boden ; weiterhin berrscht s{chwerer Laterit- und Basaltboden vor.

Die jährliche Niedersblagsmenge ift etwa fünf- bis \ groß als in Deutschland. Ein weitverzweigtes Neg von Wafferläufen durchzieht das Gebiet. Die Bahn wird daber zablreihe Brücken und Durcläfse erhalten müssen.

Die Bauschwierigkeiten werden das von unseren Bahnen in Togo und Ostafrika her gewohnte Maß in einigen Teilen überschreiten. Hierber gehören die mübselige Nodung der Bauzone im Urwald und die in großem Umfange nötigen Anstalten zur Schaffung ausreicender Vorflut für die gewaltigen Nieders{lagsmengen. Besonders aber wird man damit rechnen müssen, daß trotz der letzteren Maßregeln die außerordentlich starfen Regenzeiten die Arbeiten mehr s{ädigen und öôfter und länger stillegen werden, als das z. B. für die Linien Lome—Palime und Daresfsalam—Mrogoro veranshlagt werden müßte.

Die Babn bekommt die Meterspur, also dieselbe Gleisbreite wie unsere Bahnen in Ostafrika und in Togo.

AAA,

Das Kapital, dessen die Gesellshaft zum Bau und Betriebe der eplanten Eisenbahn benötigt, wird auf 17 Millionen Mark berechnet. Dieses Kapital seßt ih folgendermaßen zusammen :

l) die reinen Baukosten zuzügli der Deckung für Risiko und des Gewinns des Bauunternehmers

2) Zuschuß zu den Betriebskosten während der Vaud.

3) Zuschuß zu den während der Bauzeit zu JabIenVes S 5a

4) für proviforishe Anlagen, Wiederkberstellungen infolge von Zerstörungen durch höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ausgaben . Ï

5) Beliebetelerve E

6) zur Disposition, insbesondere für Ergänzungs-

mal so

14 290 000 A 300 000 - 500 000 -

1010000 - 600 000 - 300 000 -

zusammen . 17 000 000 A Nach diesem Anschlage stellen si die reinen Baukosten eins{ließlich

| der Deckung für Risiko und Gewinn pro Kilometer auf 89 300 4; von Als Ausgangêvunkt für eine Bahn von der Küste nah dem | ande fonnte nur Duala ernstlih in Frage kommen. Duala hat ! j die besten Vorbetingurgen für einen leistungsfähigen Hafen und ift !

dem gesamten in Autsiht genommenen Gesells(aftskapitale kommen auf das Kilometer 106250 # Bei der Eisenbahn Daressalam— Mrogoro sind die reinen Baukosten ein\schließlich der Deckung für Risiko und Gewinn (gleihfalls bei Meterspur) seinerzeit auf 81 750 Æ pro Kilometer veranschlagt worden, und das Gesellschafts- kapital ift auf 21000000 M bei einer Streckenlänge von etwa 220 km, alfo auf etwa 95 590 4 pro Kilometer bemessen worden. Die etwas höheren Ansäßze für die Kamerun-Eisenbahn erklären sich daraus, daß die reihliheren Niederschläge und die üppigere Vegetation in Kamerun eine anders geartete und kostspieligere Bauaus ührung als in Ostafrika verlangen; ferner aus den schwierigeren Geländever- bältnissen uîw., die im 11. Abschnitte dieser Begründung bereits erörtert sind. Auch für die Kamerun-Cisenbahn gilt, was in der Begründung der Gesetzentwürfe, betreffend die Uebernahme ciner Garantie des Reichs, in bezug auf eine Eisenbahn von Daressalam nah Mrogoro (RNeichstags- druckfahen Nr. 230 von 1900/01, Nr. 220 von 1903/04) auseinander- gefeßt worden ist, daß die sihere und rechtzeitige Fertigstellung der Bahn und die Aufrechterhaltung des Betriebs in den ersten Jahren der Entwicklung eine nicht zu knappe Bemessung von Mitteln bedingt ; abgesehen von dem Betrage, der zur Deckung der reinen Baukosten sowie des Nisikos und des Gewinns des Bauunternehmers dient, muß die Gesellschaft über ausreihende Kapitalien verfügen, aus denen einmal die in den ersten Jahren notwendigen Ersatz- und Ergänzungsbauten und sonstige nicht vorberzusehende Ausgaben, ferner die während der Baujeit zu zahlenden Zinsen und aufzuwendenden Betrieb#kosten be- stritten werden können, und aus denen {ließli der eigentlihe Be- triebsfonds sowie eine auêreihente Reserve zur Deckung von etwaigen Betriebsausfällen während der ersten Betriebsjahre zu bilden find. Eine zu knappe Bemessung des Gefellschaftskapitals würde die Gefahr heraufbeshwören, daß fih die Gesellshaft unter ungünstigen Verhbält- den Anforderungen der ersten {wierigen Entwiklungszeit nit

| finanzielle Konstruktion, wie sie hier

sen zeigen und in der einen oder anderen Weise dem Reich zur

y T nte. , r E 4 rie Beschaffung des für die Kamerun-Cisenbabngesellscha

orderliden Kapitals anlangt, so ist zunächst der Versuch gemacht orden, das ganze Gesellshaftékapital aus privaten Mitieln ohne ¿ode Beteiligung oder Garantie des Reichs aufzubringen. Zu diesem wede ist am 8. September 1902 einem zur Gründung einer Ge- Tellsaft unter der Firma Kamerun-Eisenbahnge|ellshaft gebildeten Syndikate die oben bereits erwähnte Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kamerunküste nah dem Hinterlande ugesagt worden unter der Vorau®sezung, daß bis zum 1. Juli 1905 E 1) die Wabl der Bahnlinie im allgemeinen erfolgt ist,

2) die Gefellshaft mit einem für den Bau und Betrieb der Bahn genügenden Kapitale, welches mit Zustimmung des Reichs- kanzlers festzuseßen ist und auf das bei der Gründung 25 9/9 ein- uzablen sind, !ih gebildet und mit einem vom Reichskanzler zu L nebmigenden Statute die Rehtsfäbigkeit erlangt hat. : ;

E Die von dem Syndikate bewirkten Vorarbeiten, über die oben ausführlicher berichtet ist," haben das Ergebnis gehabt, daß der Bau der Linie Duala—Manengubagebirge ins Auge gefaßt worden ist. Es ist dem Syndikat jedoch nicht gelungen, das für den Bau und Betrieb der Eisenbahn erforderliche Kapital, das sich nah den Er- ebnifsen der Vorarbeiten beträhtlich Höher stellte, als bei der Bildung des Syndikats angenommen worden war, obne eine Mit- wirkung des Reichs aufzubringen. Auch hier machte si die Tatsache fühlbar, daß das deutshe Kapital felbst gegenüber solchen kolonialen Unternehmungen, die gute Aussichten auf eine Rentabilität in nit allzuferner Zeit bieten, eine große Zurückhaltung zeigt. Immerkbin ist in dem vorliegenden Falle der Kolontalverwgltung die Aussicht gemacht worden, daß für die geplante Eisenbahngesellschaft ein nit unerbebliher Betrag aus privaten Mitteln ohne Reichsgarantie zur Verfügung stehen werde, wenn es gelänge, für den anderen Teil des benötigten Gesellschaftefapitals eine Reich8garantie zu erwirken.

Auf dieser Grundlage ist die Kolonialverwaltung mit dem Syndikat unter Beiziehung weiterer Finanzkräfte in erneute Ver- handlungen eingetreten. Auss{laggebend war dabei die im I. Abschnitte dieser Begründung dargelegte Ueberzeugung, daß die Erschließung des Hinterlandes für die weitere Entwicklung des Schußzgebiets Kamerun in wirtshaftliher und finanzieller Beziehung eine Notwendigkeit ist, und daß ferner damit gerechnet werden darf, daß in naber Zeit die vom Reiche zu garantierenden Jahreszahlungen in den Betriebsüber- schüssen der Bahn ihre DeXung finden werden. S

Das Ergebnis der erneuten Verhandlungen über die Finanzierung der Bahn ift in der Konzession und den Saßungen, welche dem Geseß- entwurfe beigedruckt sind, niedergelegt. Die finanzielle Konstruktion des Unternehmens ift dana die folgende: -

Das Gesellschastskapital in Höhe von 17 Millionen Mark zerfällt in 170 000 Anteile von je 100 4 Die Anteile werden in zwei Kategorien geteilt. Die Anteile Reibe A, umfassend ein Kapital von 6 Millionen Mark, genießen weder hinsihtlich ibrer Verzinsung noch binsichtlih einer Rückzahlung des Kapitals eine Reic8garantie. Dagegen find sie mit Vorzugsrechten bei der Gewinnverteilung und bei einer etwaigen Liquidation ausgestattet. Hinsichtlih der Anteile der Reihe B, umfafsend ein Kapital von 11 Millionen Mark, ist dagegen eine Garantie des Reichs vorgeschen, und zwar vom ersten Geschäftsjahr an für eine jährlihe Verzinsung in Höbe von 3 Prozent des eingezahlten Anteilskapitals und vom fünften Geschäftsjahr an für eine Nückzablung des Anteilskapitals mit einem Zuschlage von 2 Prozent des Nennwerts nah dem der Saßung beigefügten Tilgungs- plane 18 der Konzession, § 17 der Saßung). :

Diese Garantie des Reichs für 1!/;7 des Gesellschaftskapitals ent- spricht sowohl birsichtlich der Verzinsung als auch der Rüdzahlung des Kapitals derjenigen Garantie, welche das Reich in dem Geseße vom 31. Juli 1904 (Neichegeseßbl. S. 330 ff.) hinsihtlich des Sesamtfkapitals der Ostafrikanishen Eisenbahngesellschaft übernommen hat. Sobald die Uebernahme einer Reich8garantie für einen Teil des Kapitals der Kamerun-Eisenbahngesellshaft für das Zustande- fommen des Unternehmens notwendig erschien, stellte fi für das Reich die Anlehnung an die der Ostasrikanishen Eisenbahngesellschaft gewährte Garantie als der weitaus billigste Weg dar. Die Anteile Reibe B sind nah § 8 der Statuten bei der Errichtung der Gesell- haft voll einzuzahlen. Das Syndikat kann diese Verpflihtung nur ibernehmen, wenn es in der Lage zu sein glaubt, die Anteile Reibe B ¡u ibrem Nennwert zuzüglih eines Aufschlags, der die Kosten der Begebung und einen legitimen Emissionegewinn deckt, unterbringen zu fôónnen. Würde von einem Zuschlage bei der Rückzablung abgesehen, so wäre um eine solche Begebung der Anteile zu ermöglichen, eine Verzinsung von mindestens 34/9 zu garantieren. Dagegen beträgt bei der gewählten Art der Garantie die vom Reiche für die Ver- zinsung und Rückzahlung des Kapitals der Anteile Reibe B zu garan- tierende Jahreszablung nur 3,40756 9/9, mithin weniger als im andern

alle die bloße Zinssfumme. E

5 M OeiiiA E Finanzierung der ODstafrikanisWen Eisenbahn- gesellschaft stellt die für die Kamerun-Eisenbabngesellshaft vorgesehene Finanzierung insofern einen wesentlihen Fortschritt dar, als bier eine Reichzgarantie für nur 1/,7 des Gesellshaftskapitals gewährt werden soll. Die vom Reiche zu garantierenden Jahreszahlungen stellen sich infolgedessen auf 374 831,52 4, während sie sich bei einer Finanzierung nach Art der Ostafrikanishen Eisenbahngesellschaft mit Garantie für das gesamte Gesellshaftskapital auf 579 285,08 4, also um mehr als 200 000 höher stellen würden. E O

Für die nit garantierten Anteile A ist eine vorzugsweise Be- teiligung am Reingewinne der Gesellshaft und ein Vorzugsanspruh bei einer etwaigen Liquidation vorgesehen worden. Die vorzugsweise Beteiligung am Reingewinne besteht darin, daß die Anteile Reihe A eine Verzinsung von 3 Prozent erhalten, ehe eine Deckung der vom Reiche zu garantierenden Verzinfung und Rückzahlung der Anteile Reibe B eintritt; daß ferner nach der Deckung dieser „vom Reiche garantierten Jahreszahlungen an die Inhaber der Anteile Reihe B der Gewinnanteil der Neiße A auf 5 Prozent aufgefüllt wird, bevor eine weitere Dividendenausshüttung an Reihe B eintritt G 20 der Satzung). Das Vorrecht der Anteile Reihe A bei der Liquidation die ohne die Genehmigung der Auflösung der Gesellschaft dur den Reichskanzler nicht eintreten kann besteht darin, daß aus dem etwaigen Liquidationserlöse vorweg auf die Anteile Reihe A die ihrem Nennwert entsprehenden Beträgz: zu verteilen find. Gine solhe Ausstottung der Reihe A erschien gegenüber dem Risiko, daß für diese Anteile für eine Reibe von Jahren eine Verzinsung überhaupt niht oder nur in mäßigem Umfang eintritt und daß bei einer ungünstigen Entwicklung das Kapital ganz oder wenigstens zu einem erheblichen Teile verloren gehen kann, als das Mindestmaß des Notwendigen, um zu einer Finanzierung unter Mit- wirkung nit garantierten Kapitals überhaupt zu gelangen. Troß der Vorzugsbehandlung bleibt die Tatsache bestehen, daß die Inhaber der Anteile A erst dann eine über 3 9/0 hinau8gehende Dividende erhalten können, wenn die Garantie des Reichs für die Verzinsung und Rück- ¿ablung der Anteile Reihe B durch den Reingewinn des Unternehmens vollständig gedeckt ist. Es sei darauf hingewiesen, daß eine äbnliche

für E E E esellshaft vorgesehen ist, auch bei einer Anzabl von deut|chen C del ur ften vorhanden ist, nur daß sowohl die Zinegarantie der in Betracht kommenden kommunalen Verbände als auch die Vorzugszinsen der nicht garantierten Anteile auf höhere Säge, als e hier normiert sind, zu lauten pflegen. Als Beispiel fei die „Liegnitz - Rawitsher Eisenbahngesellshaft" erwähnt. Das E kapital der Gesellshaft beträgt 8 500 000 Æ und zerfällt in 85 Aktien zu 1000 A Davon sind 5000 Stück Vorzug®aktien A und 3500 Stammaktien B. Den Stammaktien B haben die Kreise Und- und Stadtkreis Liegniß, Steinau, Wohlau, Guhrau und Rawitsh auf die Dauer von 20 Betriebsjahren einen Gewinnanteil von 34 9/9 gewährleistet. Die Vorzugsaktien A erhalten aus dem Reingewinne vorweg einen Anteil von 44 °/0 ihres Nennwerts. erner gewähren die Vorzugsaktien A bei einer etwaigen Auflösung

werden kann. Diese Vorzugsrechte gehen mithin erbeblih weiter als diejenigen, welche E die nid F Anteile der Kamerun- Eijenbahngesellshaft vorgesehen sind. i

: ir ei eped t denen die Konzession die Gesellschaft ausstattet, halten sich in dem Rahmen derjenigen, welt der Osft- afrikanischen Eisenbahngesellswaft durh die nah Maßgabe des Gesetzes vom 31. Juli 1904 erteilte Konzession verliehen worden sind; sie sind jedo vor allem, soweit das Recht auf Ofkupation herrenlosen Landes in Betracht kommt von geringerem Umfang als bei der Ost- afrikanishen Eisenbahngesellshaft. Während der Ostafrikanischen Eisenbahngesellshaft das Recht zugestanden worden ist, in einer Zone von je 100 km Breite zu beiden Seiten der Bahn für jedes Kilometer der Eisenbahn 2000 ha hberrenlofen Landes in Besiß ¡u nehmen, beshränkt sich das für die Kamerun-Eisenbahngesell- haft vorgesehene Okkupationsrecht auf das herrenlose Land in shacbrettartig zu beiden Seiten der Bahn gelegenen quadratischen Blöcken von je 2 km Länge und Breite, also im günstigsten Falle die Herrenlosiakeit der sämtlihen Blöcke vorau8gesezt auf 200 ha für das Kilometer. Dazu kommt allerdings am ndpunkte der Bahn ein Okkupationsrecht auf 10 000 ha, wodur bei einer Bahnlänge von 160 km der Betrag pro Kilometer auf 262,5 ha erhöht wird. Es sei erwäbnt, daß in der Vorkonzession vom 8. Sep- tember 1902 am Endpunkte der Bahn ein Ofkkupationsreht auf 50 000 ha (ftatt nunmehr 10 000 ha) vorgesehen war, während jeßt das Okkupationsreht längs der Bahn selbst und an ihrem Endpunkte ih zusammen auf nur 42 000 ha beläuft.

Die der Bahn gemachten Auflagen binsihtlich des Baues und Betriebs usw. entsprehen den analogen Bestimmungen in der Kon- ¡jession der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft.

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Ent- wurf eines Gesezes zur Abänderung des Gesegzes, betreffend die Ausführung des Ne1qsviehseuchen- gesetzes, vom 12. März 1881 zugegangen: Artikel 1. L i Der § 3 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Reichs- geseßes über die Abwehr und Unterdrückung von Viebfeuhen, vom 12. März N (Set Rus Seite 128) erbält unter Fortfall des 2. Absatzes folgende Faffung: O ie E A Seucheneins{leppung aus dem Auslande in Gemäßheit der §§ 7 und 8 des Reich3geseßes zu erlafsenden Anordnungen sind von dem Minister für Landwirtshaft, Domänen und Forsten oder mit defsen Genehmiguna von den Regierungs - präfidenten der Grenzveirrre zu treffen. Artikel 2. 2 A Dieses Ge)et tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

wird folgendes ausgeführt: : : Der § 3 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Reich3-

viebseuchengeseßes, vom 12. März 1881 bestimmt in seiner jeßzigen

Fafsung, daß die zur Abwehr der Seucheneins{leppung aus dem Aus-

Jn der diesem Gesezentwurf beigefügten Begründung |

»

Die Rüleinnahmen auf die gezablten Staatsbeibilfen baben bis

¡um Schlusse des Etatsjahres 1903 insgesamt 1 412 863,08 M be- tragen.

Davon sind aufgekommen in der Zeit vom 1. April 1896 bis 31. März 1897 1897 é 1898 1898 1899 1899 1900 1900 1901 1901 1902 1902 1903 1903 L 1901

Zusammen wie oben

650,22 4, 10562441 , 79 031.66

116 450,25 163 502,77 267 969,58 346 032,72 428 603.44 - T2 50308 A

m D 2 Q: 0 D

lande gemäß §§ 7 und 8 des Neich2geseßzes zu erlaffenden Anordnungen von Den Neaibcngsbräfidorten der Grenzbezirke nah zuvor eingebolter Genehmigung des Ministers für Landwirtshaft, Domänen und Forsten zu treffen sind. Dadurch ift der Zentralinstanz zwar ein inreichender materieller Einfluß auf die Abwehrmaßregeln gewahrt, da ohne ihre Anweisung oder Genehmigung keine Anordnungen von den Regierungspräsidenten getroffen werden können. In formeller Beziehung is der Minister jedo beschränkt, denn er ist nit befugt, die erforderlichen Anordnungen felbst zu erlaffen, sondern muß in jedem einzelnen Falle die Tätigkeit des Regierungspräsidenten in Anspruch nehmen. i :

s Bei der großen Zahl der Grenzbezirke und bei der Entwicklung des heutigen Verkehrs ist in den meisten Fällen einer Abwehrmaßregel gegen das Ausland eine Mehrheit von Regierungtbezirken beteiligt und deshalb auch eine Mehrheit von landespolizeilihen Anordnungen erforder- lich, deren rechtzeitiger übereinstimmender Erlaß nicht selten auf Schwierig- keiten gestoßen ist. Die Abwehrmaßregeln sind oft das Ergebnis von Ver- handlungen mit anderen beteiligten Ressorts, und das gesamte Material zur Beurteilung der Frage ift in der Regel in der Zentralinftanz vor- handen. Es bedeutet in solchen Fällen einen unter Umständen nicht wieder einzubringenden Zeitverlust und eine vermeidbare Vermehrung des SYreibwerks, wenn der Minister, statt diz Maßregeln selbst zu treffen, eine Anzabl von Regierungspräfidenten zum Erlaß der Anordnungen anweisen muß. Auh bedingt der jezige Zustand eine den Verkehr in den Grenzbezirken und die Handels- beziehungen mit dem Ausland stark belästigende Unüber- sichtlichkeit der geltenden Maßregeln, die ih leiht vermindern läßt, wenn an die Stelle der Vorschriften der einzelnen Regierungs- präsidenten eine einheitlihe Anordnung des Ministers tritt. Die vor- geshlagene Abänderung des § 3 Absaß 1 des Ausführungsgeseßzes be- deutet sonach eine Beschleunigung, Erleichterung und Vereinfachung des Geschäftsgangs8, von der nicht nur die Veterinärverwaltung, fondern auch weite Kreise der an dem Viehverkehr beteiligten Bevölkerung Vorteil zichen würden. : : : T Der 2 Absatz des § 3 enthält lediglich eine Anweisung an die Beamten, die keiner geseßlichen Regelung bedarf und deshalb gestrichen erden kann. : L 7 Da im vorliegenden Falle eine Gewöhnung weiterer Kreise an den neuen Rechtézustand nit in, Frage kommt, kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens unbedenklich mit dem der Verkündigung zusammens- fallen.

Beiden Häusern des Landtags sind ferner vom Minister der öffentlihen Arbeiten 1) eine Denkschrift über die Entwicklung der nebenbahnähnlihen Klein- bahnen in Preußen, 2) eine Nahweisung der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Klein- bahnen (Gesezge vom 8. April 185, 83. Juni 1896, 8. Juni 1897, 20. Mai 1898, 25. Mai 1900, 20. Mai 1902, 18. Mai 1903 und 25. Juni 1904) bis um Schlusse des Jahres 1904 bewilligten Staats- deihitfen, 3) eine Nachweisung der aus demselben Fonds bis zum Schlusse des Jahres 1904 in Aussicht gestellten Staatsbeihilfen und 4) eine A über die bis um Schlusse des Etatsjahrs 1903 aufgekommenen

üdckeinnahmen auf Staatsbeihilfen für Klein- I “i anang Bag par iten: Gib ana aufen sich die bewilligten Staats- beibilfen bg e E 0687400203 M, die zunächst nur in Aussicht gestellten Beihilfen auf 1998 338,00 „. In 28 Fällen liegen außerdem noch Anträge auf Gewährung von Staatsbeihilfen in zahlenmäßig

bestimmter Höhe, nämlih im Gesamtbetrage von 9539 300,00

vor, sodaß si die bewilligten, die in Aussicht ge- stellten und die in zabhlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Staatsbeibilfen insgesamt auf . . 76411 700,63 M stellen. In 40 anderen Fällen sind Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihilfen in nicht Mens bestimmter Höhe gestellt oder Anträge auf Bewilligung folher Beihilfen noch zu erwarten.

Am Sgthlufse des Jahres 1903 waren von den bewilligten Bei- hilfen 96 mit 41 645 028,93 M vollgezahlt. /

Im Laufe des Jahres 1904 sind weitere 18 Fe mit 6411 972,47 M erledigt, sodaß si die vollgezahlten Beihilfen nun- mehr auf 48 057 001,40 # belaufen. Mit Hinzurechnung der auf die übrigen bewilligten Beihilfen bisher gezahlten Beträge von zu- fammen 7 496 081,46 M ergibt sih hiernah eine Gesamtausgabe von

Anspruch auf Auszahlung thres vollen Nenn- Mus ar ae Sina auf die Stammaktien B geleistet

55 553 082,86 A

Literatur.

Das Königlih württembergishe Statistishe Landesamt ver- anstaltet eine neue Ausgabe der Landesbeschreibung des König- reichs Württemberg nah Kreisen, Oberämtern und Gemeinden. Das Werk foll vier Bände, zusammen 140. Druckbogen umfassen und wird mit Karten, Ansichten und anderen Beigaben versehen, im Lauf von etwa zwei Jahren im Verlage von W. Kohlhammer in Stutt- gart ersheinen. Der Gesamtpreis beträgt gebunden 25 #, brosch. etwa 20 # Für jede einzelne Seite der Darstellung sind tüchtige Kräfte gewonnen worden, sodaß die neue Ausgabe ein zuverlässiger Schay umfassender Belehrung, zugleich ein in allen Dingen, die Württemberg betreffen, ausführlihes Nas(hlagebuß bilden wird. Der Einzelbeshreibung vorangestellt ist der allgemeine Teil. Er bietet kurz und anshaulih zusammengefaßt, für das ganze Land eine geschichtlihe Uebersicht, die Genealogie der württembergischen Negenten, eine geographische Beschreibung, eine Schilderung der geologischen Ver- hältnisse, der Gewässer, klimatishen Verhältnisse, der Pflanzen- verbreitung, der Verbreitung der Tierwelt und der landschaftlichen Gliede- rung; ferner eine Schilderung des Volks nach Abstammung, körver- liher Beschaffenheit, Mundarten, Siedelung und Feldwirtschaft, Leben3weise und Sitte, Glaube und Sage, Volksdihtung und Volk3gesang, Wohnung, Kleidung und Volk3{harakter; ferner eine Darstellung des geistigen Lebens, der kirchlichen _Zu- stände, des Unterrihts und der Entwicklung der Kunst sowie des wirtshaftlihen Lebens. Es folgt eine Darstellung der Staats- organisation. Andiefen „Allgemeinen Teil“ {ließt si die Einzelbeschrei- bung, geordnet nah Kreisen, Oberämtern und den einzelnen Orten. Iedem Kreis sind allgemeine Angaben vorangestellt, betreffend die Einteilung der Kreisbehörden, geshi{tliche Bemerkungen usw. Ebenso wird jedes Oberamt eingeleitet mit eingehender Einzeldarftellung der geograpbisen, geologischen, wirtshaftlißen Verhältnisse, der Geschichte, der Altertümer usw., Angabe der Bezirkebehörden und statistischen Tabellen. Hieran {ließt sch sodann die Einzelbeschreibung aller Gemeinden und Parzellen, ebenfalls wieder mit speziellen ges{ihtlihen und naturgeshihtlihen Angaben. Außerdem wird ein sorgfältig be- arbeitetes Namen- und Sachregister dazu beitragen, das Auffinden alles Gesuchten zu erleichtern. Ein reiher Shmuck von Karten und Jlluftrationen wird dem Werk beigegeben. Jeder Kreis erbält seine besondere Karte, und eine große Zahl wahrheit3getreuer neuer Ansichten, eigens für das Werk aufgenommen, ift dem Tert beigegeben.

Grundriß der Musikgeshihte. Von Nobert Musiol. Dritte, stark vermehrte Auflage, vollständig neu bearbeitet von Richard Hofmann. Mit 11 in den Text gedruckten und 22 Tafeln Abbildungen sowie zahlreiten Notenbeispielen. Fn Originalleinen- band 4 #4 50 „4. Verlag von I. J. Weber in Leipzig. Die vorliegende 3. Auflage hat mit Ausnahme der Kulturvölker des Altertums und des äußersten Oflens, deren Musikgeshißte nur ein- gebender als in der 2. gewürdigt worden ift, eine vollständige Umarbeitung erfahren; besonders if die Entwicklung der Musik in der zweiten Hälfte des 18. und im 19. Jahr- bundert berüdcksihtigt worden. Die Musikgeshichte in den einzelnen Ländern Europas und in Nordamerika ist getrennt; sie behandelt be- sonders ausführlich die Niederlande, Italien, Frankrei und Deutsch- land als die für die Musik wichtigsten Länder. Auch über die Musik in England, Böhmen, Ungarn, Skandinavien, Polen, Rußland, Spanien, Portugal und Nordamerika unterrihtet das Buch, dessen Brauchbarkeit zahlreihe Notenbeispiele und Abbildungen von Mufik- instrumenten sowie Literaturnahwzise und ein Register wesentlih er- höhen. j E

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- : maßregeln.

St. Petersburg, 8. Mai. (W. T. B.) Die „Nowoje Wremja“ meldet aus Zaryzin, daß dort ein Gholerafall mit tödlihem Ausgange vorgekommen ift.

ali; Rog - Handel nund Gewerbe.

Nath der Wochenübersicht der Reihsbank vom 6. Mai 1905 betrugen (+ und im Vergleih zur Vorwoche): Aktiva: 1905 1904 1903

Metallbestand (der t. M é Bestand an fkurs- fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländishen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 M. berehnet)

Bestand an Reihs- kassensheinen . ‘(+

Bestand an Noten anderer Banken .

Beftand an Wechseln

Bestand an Lombard- forderungen

Bestand an Effekten

Bestand an sonstigen O « « » +

Passiva: das Grundkapital

der Reservefonds

der Betrag der um- laufenden Noten .

die fonstigen tägli

Lite Verbind- lichkeiten

—— 80 000) |(— 23 807 000) (— 33 251 000) ( 18 639 4 ( 19 276 000 18 493 000 (+ (+ (+

882 530 000 (+ 7788 000)

29 369 000 999 000)

6 990 000 (— 2492 000)

812 459 000 (— 21 461 000)

78 092 000

(— 40 498 000) 176 530 000

(— 19 973 000)

74 730 000 752 000)

918 978 000 (+ 9 378 000)

27 864 000 172 000)

18 053 000

(+ 10 966 000) 832 358 000 (— 51 108 090)

64 577 000 (— 14 428 000)

11 699 000 (— 13 986 000)

73 312 000 4 353 000)

1040 713 000 (— 13 149 009)

28 029 009 404 000)

17 398 000

(+ 10 195 000) 870 657 000 (— 37 520 009)

61 396 000 (— 22 043 000) 81 846 000 (— 39 641 000)

94 313 000 (— 17 294 000)

M (+

(— (— 150 000 000 (unverändert) 47 587 000 (unverändert)

1216 516 000 (— 43 616 000)

150 000 000 (unverändert) 51 614 000 (unverändert)

1273 638 000 (— 39 903 000)

180 000 000 (unverändert)

64 814 000 (unverändert)

1322 361 000 (— 26 724 000)

608 548 000 | 452 313 000 628 104 000

bie Joniligen. Bs 356 000) 351 000) 478 000)

Metallbestand überschreitet den Betrag der entsprechenden É 4 Vriiee um i Mill. Mark. Die Abnahme der Giroverbindlichkeiten war um 69 Mill. Mark bedeutender als im

Vorjahre.