1905 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Just m zur Station kommen, ihren Häusern verblie

t mit

niht die bâtten,

Auf meine

bindung mit den weißen Männern des Fahes Wachen und ständige PEXOAen ein und sandte sofort Freiw 1 ‘ihtungen des Bezirks, um die Farmer zu warnen, und ließ bestimmte Pläße bis auf weiteres zusammenziehen. ] etwas entfernt wohnende Frau von Burgsdorf sowie den Lehrer seinen Shulkindern h während die anderen Bewohner des Platzes in ben. Ungefähr um 11 Uhr Nachts kam der Misfionar Spellmeyer zur Station und erbat für sich und seinen Schulmeister Pferde, um den Et zurückzuholen; ich stellte ihm die : Als ih um 12 Uhr Nachts die Wachen revidierte, hörte ih auf dem Wege von Rietmond her einen Wagen kommen und ging demselben entgegen; es war Herr Brandt aus Marienthal mit seiner Familie und zwei Söhne des Ansiedlers Hußfeld; auf meine Frage, was es auf Marienthal und Umgegend Neues gäbe, sagte mir Brandt, es wäre dort alles in Ordnung. Nachdem ich ihm die ernste Lage mitgeteilt hatte, sagte er mir, daß dies unmöglich wäre, da er erst am vorigen Abend von seinem Hause fortgefahren sei und dort au leisesten Anzeihen von sein Shwager Oskar 1 y der Abfahrt von der Station aus noch seine Post gesandt und ihm geschrieben, daß es in Rietmond nichts Neues gäbe, au Unteroffizier Held am anderen Tage nah Nietmond reite, um den aus dem Damaraland desertierten Witbois die Gewehre abzunehmen; dem Herrn von Burgsdorff, n er auf dem Wege getroffen, bâtte er auf seine Frage, was es ufforderung hin, bei der Station auszuspannen, da die Schulkinder alle in der Station wären Brandt wollte seine Kinder in die Shule bringen antwortete er mir, das tâte er nit, denn das, was ih ihm soeben gesagt hätte, wären dod nur leere Gerüchte und er zöge vor, unten am Platze auszuspannen; was er au tat. Gegen Morgen des 4. Oktobers war der Missionar Spellmeyver mit einem großen Teil von eingeborenen gekehrt, und trafen am Vormittag no i es beinahe den Anschein hatte, als wäre das Volk nur aus einer unbe- kannten Furt geflohen. Am Vormittag heliographierten verschiedene Farmer von Hanaus aus, daß sie dort versammelt wären und. was nun des weiteren zu geschehen hätte, worauf ih die Antwort heraus-

ab: „Frauen und Kinder na Gibeon hereinkommen, Männer is auf weiteres dort bei der Station bleiben, bis ih Verstärkung sende.“ Am Nachmittag _spät traf der Farmer A. de Wet mit seinen Frauen von Sechskamelbaum aus auf

Gibeon ein und sagte mir, daß er die Lage draußen niht mehr für sicher hielte und deshalb seine Familie in Sicherheit brähte. Gleich- zeitig teilte er mir mit, daß er auf dem Wege nach Gibeon einen Trupp Pferde gesehen, welhe in der Richtung Fischrivier aufwärts nach Swartdorn getrieben seien und jedenfalls vom Truppenposten Hatsium stammten. Eine sofort nah Swartdorn entsandte Patrouille kehrte unverrihteter Sache zurü. 4

Als ich nach Dunkelwerden in meiner Wohnung mit Abendessen beschäftigt war, wurde ih berausgerufen und traf dort den Missionar Spellmeyer, welher mir Meldung brate, stande und die Absiht hätten,

greifen; erfahren bätte er es von

welch

en

Nachdem

\âde

den

n, Wellble Gefangene

Gewissensbisse ih mit

zu

t dem Missionar sprochen, ließ ih sämtlihe weiße Männer, Frauen und Kinder zur Station kommen und darin unterbringen. Besaßung, welhe nunmehr aus zwei Unteroffizieren, zwei Mann und 27 Zivilisten bestand, ein und ließ die Station mittels Proviant- ch und Balken in Verteidigungszustand seßen. Von n wurden alle verfügbaren Gefäße in die Station ge- haft und mit Wasser gefüllt sowie Brennholz besorgt. Gegen Morgen des 5. Oktober waren die notwendigsten Arbeiten beendigt.

und erwarteten wir den Angriff

si cinige feindliche Patrouille Nach Tagwerden sandte ich stärkere

Richtungen verstärken bleibenden Mannschaften

gearbeitet und alle nötigen Bestände

aus, und

die Station g Hatsium zurü

um die außerhalb befindlihen Ansiedler zu nach Gibeon zu bringen. Mit den zurück- wurde an den Befestigungen weiter

eschaft.

den Ansiedler Tehnau mit

mit der Bitte um Verstärkun

Morgen des 5.

ein,

Der

der Missionar Berger und suchte ich dens cedung mit den Mis beiden bereit, versuchen,

eines Eingeborenen nach Nietmo beliographische V Station aus

mit zwei Mann Mag war, an Gibeon heran. Am Nah- mittag tehrten die Missionare, vor den Witbois flüchtend, nach Gibeon zurück und meldeten mir, daß der Bezirks-

amtmann von Burgsdorf und die Farmer von Marienthal, Rietmond

Ta(

am andern

Am Miitag kehrte eine Patrouille von und brate die Meldung, daß der dort stationierte Reiter Gröber ermordet aufgefunden fei. einer Meldung über das Geschehene kereits ärfung nach Keetmanshooy abgesandt. Am Oktober sandte ih heliographishe Meldungen an das Gouvernement und nach Keetmanshoop. ersten geretteten Ansiedler mit ihren Frauen und Kindern auf Gibeon 1, die meisten davon hatten nur mit Unterstüßung der aus- gesandten Patrouillen das nackte Leben gerettet, da auf dieselben bereits geshofsen bezw. Angriffe von seiten der verlief mit Vorbereitungen zur Sicherung. Am Abend traf zufällig von Gochas kommend auf Gibeon ein, elben im Missionshause auf. Na einer Unter- sionaren Berger und Spellmeyer erklärten {ih die Morgen nach Rietmond zu reiten, um zu mit den Eingeborenen in Verbindung zu treten und über den Verbleib des Bezirksamtmanns von Burgsdorf nahzuforsen.

Am Morgen des 6. Oktober

und Orab ermordet seien. gekommen, wo

wurden sie am Weiterritt ve bei ihnen zu Tätlichkeiten zu \

en. Nach ihrer Meldung w Abteilungen je 100 Mann auf dem Wege nah Gibeon, um den Platz

griffen.

anzu

greifen.

5m der D

effffentlihkeit war die Nachricht verbreitet worden, der verstorbene Bezirksamtmann von furz vor dem Ausbruche des Witboi-Aufstandes an die Witboi Schutze gegen die Herero zweihundert Gewehre nebst

Prnifion vert Munition vertei

150

abgegeben, den Einzeborenen zur Abwehr der Hereros belassen worden. März und April 1904 an die gegen die Hereros nach fandten Hottentotten rund 100 Gewehre (wovon etrca 80 entiprehender Munition. im Norden abgenommen, 16 sind in Händen der s 3) Etwa Mai 1904 55 Gewehre nebst mehreren Kisten Patronen zu

500

Anmarsch vermuteten

6

bis

Stüdck nebft

dem

t. Die hierüber vom Gouvernement ein- geleiteten Ermittelungen haben, wie das „Deutsche Kolonial- blatt“ mitteilt, nah einem Berichte amtmanns von Gibeon nachstehendes Ergebnis gezeitigt :

Soweit si feststellen licß, sind an Hottentotten aus amtli{en Beständen auf Veranlassung von Burgsdorff abgegeben worden : Bondelzwartsfeldzug g Patroren.

find auf

an

Witbois zum Schuß gegen die in Vereros. Hiervon sind alle bis auf größten Teil der Munition Anfang August

erbindung mit Falkenherst gesucht wurde, blie ; eine sofort nah dort entsandte Patrouille kehrte gegen Mittag mit der Meldung zurück, daß die Station und die umliegenden Höhen von Witbois beseßt und anzunehmen sei, gefallen wäre. Ich zog daraufhin die Station Hanaus, welche nur

i Die Missionare sie die Frauen der ermordeten alles Näbere gehört hatten. Von den dort versammelten Hottentotten rhindert und als man Miene matte, au (Een Hann dieselben die Flucht er- aren die

etwa 150 Gewehre;

Bon

Bitten

Hiervon

am nächsten Morgen den Platz anzu-

diesem Verrate

en seben,

des

lige nach verschiedenen fie auf Die vom Platz

lies ih zum Uebernahten

ngeborenen nachzureiten und diejelben Dferde und er ritt sofort ab.

Derartigem vorgelegen babe ihm fkurz vor

etwas Mähler

ch daß der

eues gäbe, dasfelbe geantwortet.

Gre und Kindern zurück- wieder welche ein, sodaß

daß die Witbois im Auf-

dem ältesten Sohne des Kapitäns, getrieben hätten.

noch verschiedenes bes

Dann teilte ih meine

. Kurz vor Sonnenaufgang ließen ein Angriff erfolgte jedo nicht. Frelwiligenpatromillen nah allen

aus den Kaufgesckäften in

Am .4. Abends hatte ih Am Nachmittag trafen die

Hottentotten erfolgt waren.

ritten die Missionare in Begleitung nd ab. Als nach Sonnenaufgang die

daß die Besatzung

waren bis Jakalsfontein Farmer getroffen und

Witbois in Stärke von zwei

Burgsdorff habe noh

des derzeitigen Bezirks-

verstorbenen Bezirkéamtmanns 1) Im November 1903 zum jeder Mann erhbielt den Gewehren sind 120 wieder Witbois und Simon Kovpers 2) Im Norden ge- M/88) mit sind etwa 84 bei der Entwaffnung Flüchtigen geblieben.

d. J. wieder zurückgegeben. 4) Im September 1904 an zwei Witboi-

atrouillen je 6 Gewehre mit je 50 Patronen. Diese Patrouillen find unter Mitnahme der Gewehre zu den Aufständigen übergetreten. 9) Außerdem sind den Eingeborenen seit 1902 im ganzen 19 Ge- wehre, rund 7000 Patronen und 474 kg Blei käuflich überlassen. Demnach sind seit 1902 von amtlichen Gewehren im ganzen 83 in die Hände der Aufständigen gelangt.

Deutscher Reichstag, 185. Sißung vom 18, Mai 1905, Nahmittags 2 Uhr,

(Bericht von Wolffs Telegraphis hem Bureau.)

Am Bundesratstishe: Staatssekretär des Jnnern, Staats- minister Dr. Graf von ee preußischer Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski, Staats- sekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberd ing. /

An Stelle des enen Abgeordneten Pauli-Ober- barnim wird auf Vorschlag des Abg. Grafen von Hompesh (Zentr.) der Abg. Schlüter (Np.) durch Zuruf zum Schriftführer gewählt. |

Das am 14. Mai 1904 zwischen dem Deutschen Neiche und dem Großherzogtum Luxemburg geschlossene Ab- kommen über die gegenseitige afung des zum mensc- lihen Genusse bestimmten Fleis ches bp freien Verkehr wird in erster Beratung ohne Debatte erledigt und in zweiter unverändert angenommen. i

Die Allgemeine Rechnung über den Reihshaushalt für 1901 wird der Rehnungskommission überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Geseßentwurfs be- treffend die Wetten bei öffentlih veranstalteten Pferderennen. (Sog. Totalisatorvorlage.)

Die Budgetkommission hat die Vorlage mit unwesent- lichen Aenderungen angenommen. § 1. „Der Betrieb eines Wettunter- nehmens für öffentli veranstaltete Pferderennen ist nur mit Erlaubnis der Landeszentralbehörde oder der von ihr bezeihneten Behörde zu- lässig“ wird unverändert zur Annahme empfohlen. § 2 lautet nach den Kommissionsbeschlüfsen : „Die Erlaubnis darf nur solhen Ver- einen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, welche n a ch Maßgabe der vom Bundesrat zu erlassenden Aus- führungsbestimmungen die Sigerheit bieten, daß sie die ihnen aus dem Betrieb des Wettunternehmens zufließenden Ein- nahmen auss{ließlich zum Besten der Landespferdezuht verwenden.“ Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht, jederzeit beschränkt und widerrufen werden; sie muß widerrufen werden, wenn die vorbezeihnete Sicherheit niht mehr besteht. Nah § 3 der Kommissionsvorshläge ist das ges{häftsmäßige Vermitteln von Wetten für öffentlih im In- und Auslande veranstaltete Pferde- rennen verboten. (Die gesperrten Worte in §S 2 und 3 sind Zusätze der Kommission.) 7 3 bestimmt ferner, daß Aufforderungen und Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten verboten sind, wenn sie öffentlich oder in Verbreitung von Schriften oder anderen Darstellungen erfolgen. Nah § .4 ift die nah Maßgabe des Reichsstempelgesezes von den Wett- einsäßen zu erhebende Reichsstempelabaabe bei Pferderennen auch dann zu entrihten, wenn aus\{chließlich Mitglieder bestimmter Vereine zum- Wetten zugelassen werden. §8 5 is von der Kommission, wie folgt, formuliert worden: „Die Hälfte des Er- trages der Neichs\tempelabgabe von Wetteinsäßen bei Pferderennen wird im Reichshaushalt für Zwecke der Pferdezucht bereit- estellt und zur Verwendung für dicse Zwecke den Regierungen der

inzelstaaten nah dem Verhältnis überwiesen, nah welchem diese Abgaben in ihrem Gebiete aufgebracht find.“ § 6 enthält die Straf- vorschriften. „Mit Gefängnis von 1 bis 6 Monaten oder mit Geld- strafe von 500 bis 1500 wird, sofern nit nah anderen Gesetzen eine bôhere Strafe eintritt, bestraft: 1) wer ein Wettunternehmen für öffentlih veranstaltete Pferderennen _ohne die vorgeschriebene Er- laubnis betreibt; 2) wer den Vorschriften des §& 3 zuwiderhandelt. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Gefängnisstrafe bis zu einem Monat oder auf Geldstrafe bis zu 500 Æ erkannt werden.“ (Die Minimalsäße und die Klausel wegen der mildernden Umstände sind Zusäße der Kommission.)

Ferner hat die Kommission zwei Resolutionen zur An- nahme vorgeschlagen :

_1) „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesezentwurf vorzulegen, nach welchem die 88 3 und 6 des Ge- seßes auf die Wetten bei öffentlih veranstalteten Rennen mit Fahrrädern und Automobilen Anwendung finden.“

2) „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Abbaltung von Rennen am ersten Weihnachtstage, am Karfreitag, am ersten Ostertage, am ersten Pfingsttage und in Gegenden mit überwiegend katholischer Bevölkerung am Fronleihnamsfste zu verbieten.“

Neferent ist der Abg. von Oertzen (Rp.).

Abg. Dr. Becker- Cöln (Zentr.) : Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt in der Vauptsache zweierlei: das Verbot der Wettbureaus und die Heranziehung der sogenannten Vereinstotalisatocen. Die Wettbureaus haben si in ung aubliher Weise vermehrt, es existieren ihrer 5000. Die Wettbureaus entziehen der Reichékasse die ihr zu- ständigen Stempelsteuern und (en das Publikum dadur, daß sie eventuell den Gewinnern die Gewinne niht auszahlen. Die Schädigung der Reichskasse ist um fo stärker, als die Stempelsteuer im Laufe der Zeit von 5 auf 20 % des Umsaßes erhöht worden ist. 1890 betrug die Einnahme der Reichskasse aus diesem Stempel noch_ 1 850 000 , 1902 war sie auf 909 000 A gesunken. Diese Schädigung der Einnahmen des Totalisatcrs wirkt indirekt ganz erheblich auch auf die Zucht unserer „edlen Rennpferde zurück. Frankreih und Oesterreih beziehen weit erheblihere Einnahmen aus dem Totalisator. Der Gesetzentwurf will nun eine bobe Steuer einführen und gleichzeitig _böôbere Einnahmen erlangen. Beides zusammen ist erfahrungsgemäß fehr {wer zu erreichen. Bei 10 %% Steuer waren die Einnahmen viel höhere. Der Erfolg der vorgeshlagenen Maßregeln zur Bekämpfung der Wettbureaus und des Buhmacherunwesens wird wesentlih von der Energie der Re- gierung abhängen. Uebt sie eine scharfe Kontrolle aus, fo dürfte der entstandene Ausfall zum großen Teil ausgeglihen werden. Aber die S9 4 und 5 können und wérden auch manchen kleineren Rennbverein \chwer drüccken. Ein Teil meiner politischen Freunde beantragt des- halb zu § 4 einen Zusaß, nah dem die sogenannten Vereins- totalisatoren, die jeßt durch Reich3gerichtserkenntnis steuerfrei sind, dem Gesetze erst vom 1. Januar 1906 unterworfen fein sollen.

Abg. Bruhn (Reformp.) beantragt, den Stempel auf 99% berabzusezgen und dem Reiche eine Mindesteinnahme von 1200 000 Æ zu garantieren.

Preußisher Minister für Landwirtschaft, Forsten von Podbielski:

Der Antrag zum § 4 entspriht, glaube ih, der Billigkeit, und ih bin der Ansiht, daß voraussihtlih die verbündeten Negierungen diesem Zusaße ihre Zustimmung nicht versagen werden.

Was weiter der Herr Vorredner betreffs der Unterdrückung der Wett- bureaus ausgeführt hat, so begegnen sich seine Anschauungen vollständig mit denen, die in der hohen Kommission bereits dargelegt worden find. Ich habe es immer als eine der ersten Pflihten der Regierung an- gesehen, daß die Wettbureaus, die zweifellos zur Verführung weiter Kreise Veranlafsung geben, unterdrückt werden:

Domänen und

Abg. Bruhn: Als die Stempelabgabe für den Totalisator ingeführt wurde, war eine Erhöhung der Reihseinnahme und

d

eine Verminderung des Wettspiels beabsihtigt. Beides hat mit einem Mißerfolge geendet. Die Reichseinnahmen sind zurück, gegangen und das Wetten hat einen ganz ungeheuren Umfang angenommen. Uns erscheint als Abhülfe der Weg geeignet, den unser Antrag vorschlägt. Die Buchmacher werden sonst nah wie vor ihre „festen Wetten legen“. Es haben ih sogar Bus macherringe gebildet. Es ist gegen sie nicht scharf genu vorgegangen worden. Die Rennbvereine, die die betreffenden Buhmacber ennen, sollten die staatlihen Organe unterstüßen. Der Minister deg Innern sollte in Berlin shärfer vorgehen. Jh bitte Sie, unseren HULag augen; wir werden aber auch für die Vorlage stimmen, wenn dieser niht angenommen werden sollte.

Abg. Dr. Ablaß (fc. Volksp.): Die Kommissionsverhandlungen können uns von unserem ursprünglich ablehnenden Standpunkt nicht ab, bringen. Der ganze Geseßentwurf segelt unter einer falschen agge. Bei dem Totalisator handelt es sich nicht um Wetten, sondern um ein reines Hasardspiel. Man arbeitet bei diesem Gese entwurf mit dem falschen juristishen Begriff und vermeidet es, offen auszusprechen, daß es fi um einen Anreiz zum Spiel handelt. Eine harmlose Wette hat mit diesem Gesez gar nichts zu tun; man verschleiert einfa den Tatbestand. Es handelt \sich bier um ein einfaches gewerb-

lihes Glüdsspiel; darum muß S {hon Anstoß nehmen an dem Titel des Gesezes. Wette und Spiel unterscheiden \ich in ihren Beweggründen und im Ziel. Der Totalisator hat nah der Ent-

scheidung der obersten Gerichte mit Wetten nichts zu tun; er ist weiter nihts als ein Spiel, ein Höchst gefährlihes Spiel. Die verbündeten Regierungen hätten besser getan, offen aus8zusprechen, daß sie ein \olhes Spiel troß der geltenden moralischen An- schauungen geseßlih konzefsionieren. Was sonst jeder anständige Bürger nicht tun darf, wird hier vom Staate gestattet, etwas, was sich mit dem Begriffe des Staats nicht verträgt. In einem Gesetzentwurf wird ein rein fisfalisher Standpunkt zur Geltung gebraht. Wie reimt sih die sittlihe Entrüstung gegen die Wettbureaus mit dem Gestatten des Spiels am Totalisator zusammen ? Das Reich sollte sich auf einen olen Boden nicht stellen. Man sagt nun, das Wetten folle in richtige Bahnen geleitet werden. Nun, am 5. Juni 1904 sind allein bei einem Wettrennen in Karlsborst 92272 # am Totalisator verloren worden. England kennt überhaupt niht den Totalisator. Auch ist es mehr als zweifelhaft, ob die Pferderennen überhaupt geeignet sind, die Vollblutzuht zu fördern. Jm Kommissionsbericht wird ausgeführt, daß die einmal im Volke bestehende Passion in eine Bahn gelenkt werden müsse, wo sie kontrolliert werden könne. Wäre das richtig, so könnte man statt Totalisator au Spielbank in das Gesetz einseßen. Nirgends geht es anständiger zu als bei der Spielbank in Monaco, der Unterschied is nur, daß dort eine Handvoll reicher Leute ihr Geld verliert, während hier der Staat die kleinen Leute zum Spiel anreizt und sich aus deren Tasche bereichert. Das ist eines Staates niht würdig. Daß Unredlichkeiten keineswegs ausgeshlossen sind, ist eine Tatsahe. Ein Nennstall, der über einen sehr tüchtigen Renner verfügt, verheimliht dessen Existenz, um zu veranlafsen, daß möglihst wenig auf ihn gewettet wird. Auf den Standpunkt des Landwirtschaftsministers, daß derjenige, der durh Wetten am Totalisator de amg sein Interesse für die Landeëpferdezucht kundgeben will, kann ih mi nit stellen. Gevatter Schneider und Handshuhmacher wollen nur Geld gewinnen, aber feine8wegs einen besonderen Pferdeverstand an den Tag legen. Der Kaiser hat doch früher den Offizieren das Spiel am Totalisator verboten. Das beweist, daß der Totalisator keine harmlosfe, sondern mindestens eine eines deutschen Offiziers nicht würdige Sache ist. Die „Schlesische Zeitung* hat in einem sehr beachtenswerten Artikel darauf hingewiesen, daß obne eine Be- leitigung des Totalisators an eine Beseitigung der Auswüchse der Wetten nit zu denten ist; der Totalisator sei der Feind. Auth die eKreuzzeitung“ schrieb, man habe absolut kein Recht, sih mit sittlicher Entrüstung gegen die Spielbank zu wenden, ebe man si nicht dazu entschließe, den Totalisator zu beseitigen. Wie kann das Zentrum ein Geseß annehmen, das gegen Sitte, Ordnung und Moral auf- gestellt ist, das die Nechtsbegriffe im Volke zu verwirren und den Staatsgrundgedanken zu ershüttern geeignet ist? Wir lehnen den Gesetzentwurf rundweg ab. Damit {ließt die Diskussion.

Der § 1 wird gegen die Stimmen der Linken und einiger Nationalliberalen angenommen, ebenso ohne Debatte die S8 2 und 3.

Zum F 4 wird der Antrag Bruhn abgelehnt, der Antrag Becker angenommen.

Der Z 5 wird vom Abg. Dr. Paasche (nl.) in der Fassung der Kommission als eine bedeutende Verbesserung der Regierungsvorlage zur Annahme empfohlen. Auf eine An- regung des Redners erklärt der x Ne Minister für Landwirtschaft 2c. von Pod-

telsfi:

In Uebereinstimmung mit meiner Erklärung in der Budget- kommisfion fann ich nur wiederholen: Was die Unterverteilung der den Einzelstaaten überwiesenen Beträge anlangt, fo liegt es in der Absicht der verbündeten Regierungen, den einzelnen Vereinen nah Maßgabe der Beträge, welhe sie aufbringen, die Rüüberweisungen zuzuwenden, sodaß diese Vereine, glaube ih, nah keiner Nichtung hin in Sorge zu sein brauchten.

Abg. Rettich (d. kons.) erklärt, er könne nicht zugeben, daß eine Verbesserung der Regierungsvorlage dur die Kommission eshaffen sei, und er behalte sich für die dritte Lesung vor, mit seinen S einden eine bessere Fassung zu finden.

Nach einer weiteren kurzen Bemerkung des Abg. Gro eber e) wird der § 5 angenommen, nachdem der Antrag

ruhn auf Fixierung der Reichsstempeleinnahmen des Reichs abgelehnt ist.

Der § 6 wird ohne Debatte in der Kommissionsfassung angenommen; ebenso die beiden Resolutionen, nahdem zu der weiten preußischer Landwirtschaftsminister von Podbielski T lnèuds Erklärung abgegeben hat:

Ich kann für die preußishe Regierung die Erklärung abgeben, daß am ersten Weihnachtstage, am Karfreitag, am ersten Oftertage, am ersten Pfingsttage und in Gegenden mit überwiegend katholischer Bevölkerung am Fronleichnamsfeste die Abhaltung von Pferderennen verboten werden wird; die verbündeten Regierungen werden ersucht werden, in gleiher Weise vorzugehen. (Bravo ¡)

Damit ist der Entwurf in zweiter Beratung erledigt.

Darauf tritt das Haus in die zweite Lesung des Gese entwurfs, betreffend Aenderung der eue ordnung, der auf die Entlastung des Reichsgerichts in Zivilsachen gerichtet ist. Ueber die Kommissionsberatungen ist durch den Abg. Trimborn (Zentr.) ein sehr umfassender schriftlicher Bericht erstattet; der Berichterstatter wird durch den Abg. Kalkhof (Zentr.) vertreten.

_ Die Vorlage will die Entlastung des Reichsgerichts in erster Linie durch die Heraufsezung dec Revistons}umme in RNechtsstreitigkeiten über die vermögensrehtlihen An- sprüche erreihen und schlägt vor, die Revisionssumme, die gegenwärtig 1500 M beträgt, bei difformen Ents eidungen er Vorinstanz auf 2000, im übrigen auf 3 H zu erhöhen. Die Kommission hat eine gleichmäßige Er-

N wW

-

höhung der Revisionssumme auf 2500 beschlossen. Außer- dem war von der Vorlage und von der Kommission noch eine

| Reihe weiterer „kleinerer“ Maßnahmen vorgeschlagen; von der

Vermehrung der Senate oder der Richter in den einzelnen Senaten ijt Abstand genommen worden. Die Kommission eht über die Vorlage mit der Forderung hinaus, daß der

| Reu E unter allen Umständen die Revision be-

is Gla: Gd ben, daß bg. Dr. Ba hem (Zentr): Es ist allgemein zugegeben, daß das tit in einem solhen Maße überlastet ist, daß Abhilfe un- bedingt geschaffen werden muß. Es liegt ihm ein Arbeitspensum ob, das es nicht mehr bewältigen kann. Jeder NReichsrichter muß die gesamte Nehtsprehung des Reichsgerihts und auch die wissenschaft- lihen Diskussionen außerhalb desfelben sorgfältig verfolgen, sonst fann er nicht mit der erforderlichen Sicherheit Recht sprehen. Wenn das Plenum, wie es heute besteht, zu einem Parlament wird, so wird es mehr und mehr unmögli, zu einer einheitlihen Recht- sprechung zu kommen. Wenn man die Senate vermehrt, so hat der einzelne Neichsgerihtsrat wohl weniger Sachen zu bearbeiten, aber während er jeßt die Urteilssprühhe von 7 Senaten verfolgen muß, müßte er dann diejenigen von 9 oder 10 Senaten verfolgen. Es würde ihm also auf der einen Seite genommen, was ihm auf der anderen gegeten wird. Daher ist es au verständlich, daß das Reichsgericht selbst eine Ver- mehrung der Senate niht wünscht. Eine Erhöhung der Revisions- summe zum Zweckte seiner Entlastung ist von den verschiedensten Seiten in Vorschlag gebraht worden. Wir haben uns überzeugt, daß der Vorschlag der Regierung, die Erhöhung auf 2500 é, zum Ziele führt. Man hat sih hiergegen vom Standpunkt der idealen Rechtsverfolgung gewendet. Die Konsequenz würde dahin führen, auch allen amts- und landgerihtlihen Prozessen die Revision beim Reich3gericht zuzugestehen. Diese Konsequenz ist aber nie gezogen worden. Kein Gerihtshof der Welt würde im stande sein, die Un- zahl dieser Revisionen zu bewältigen. Auch praktishe Rücksilhten lassen die Heraufseßung der Revisionssumme als geboten erscheinen. Entscheidend ist, daß die Rechtseinheit in der Praxis so aufrecht er- halten werden kann. Bekanntlich wird vom Reichsgeriht nur die rechtlide Seite untersuht, um die Recht8eiaheit zu wahren. Ft das Neich3gericht aber so überlastet, daß es dieser Aufgabe nicht mebr genügen fann, so ergibt fi die unabweisbare Notwendigkeit für die Praxis, die Zahl der Prozesse so herabzusetzen, daß es dazu in vollîstem Maße wieder in der Lage ist. Man darf bei Beurteilung der Frage der Zulässigkeit einex solhen Heraufsezung der Nevisions- summe niht von dem einzelnen Prozeß ausgehen, denn allen Prozessen, auch den amts- und landgerihtlihen in allen Fällen eine Revision zu geben, ist unerfüllbar. E3 muß eben darum die Revision so eingerichtet werden, daß auf einem Umwege die Möglibkeit gegeben ist, die Rechtéeinheit aufreht zu erhalten. Was die Einwände vom Stand- punkt der Allgemeinheit und des Verkehrsinteresses angeht, so werden nah dem uns in der Kommission vorgelegten Material von allen Revisionen im Durck(schnitt der mitgeteilten 5 Jahre rund 79 9/0 ohne weiteres abzelehnt. Vom Rest wurde bei einem Teil in der Sahhe anders entschieden, ein anderer Teil an das Oberlandes- geriht zurüdgewiesen. Von leßterem aber wurden nur 35 9% anders entschieden als bei der ersten Entscheidung. Es ergibt si, daß nur in 10 0/9 der Gesamitfälle hätte anders entschieden werden föônnen. Das Verkehrsinteresse erfordert aber unbedingt, daß die Vollstreckbarkeit, die jeßt {hon um etwa 10 Monate binausgeshoben wird, nicht noch weiter in die Länge gezogen wird. Ein weiterer Einwand war der, daß man sagte, die kleinen Prozesse würden von den Kleinen, die großen Prozesse von den Großen geführt. Sett man die Nevisionsfumme herauf, so begehe man also eine Ungeretig- keit gegen die kleinen Leute. Die Statistik beweist, daß dies nit zutrifft, und auch vom sozialen Standpunkt aus kann es nur den

fleinen Leuten zu gute kommen, wenn beim Meichs- geriht eine klare, sichere Rechtsprechung erreicht wird, die ihre Rückwirkung auf die der Amts- und Landgerichte übt.

Na den Beschlüssen der Kommission würden bei den Oberlandes- erihten nur 28 9/%% der jegt revifiblen Fälle ausgeschlossen werden. Brvet ist geltend gemaht worden, daß der Weg, den die Kommission eht, nur für kurze Zeit zu einer Besserung der jeßigen Zustände führen würde. Jedenfalls wird uns aber dieser Weg das Reichsgericht so lange afticnsfähig erhalten, bis durch die Revision der Zivil- prozeßordnung, die bevorsteht, endgültig Abhilfe ges{hafen wird. Der Weg der Kommission beansprucht nur proviforishen Wert, es wird nichts übrig bleiben, als ihn zu gehen, denn die Einheit der Recht- svrehung und ihre Promptheit ist derart wihtig, daß wir unsere Hilfe niht versagen fönnen, wenn wir darum angegangen werden. Noch ein Moment spriht zu Gunsten der Vorlage : unsere Reis- gerichträte, die zu der Elite unserer Juristen zählen, gehen dur ihre ütermäßige dienstlihe Inanspruhnahme der Wissenschaft verloren, und das ist ein eminenter Schaden für die Weiterentwicklung unserer Rechtêwissenschaft. Jh bin auch der festen Ueberzeugung, daß eine ausgiebige Entlastung des Reichëgerihts au der Durlsihtigkeit der Urteile zu gute kommen würde. Ich schließe daber mit der Bitte, dem Antrage der Kommission stattzugeben. „Es führt kein anderer Weg nah Küßnacht !* : | :

Abg. Himburg (d.konf.): Wir halten die Notlage des Reichs- gerichts für erwiesen und wünschen dringend Abhilfe. Das relativ Beste scheinen uns die Kommissionsbeshlüsse zu bieten. Wir stimmen beute dafür, wollen uns aber damit noch nicht für die dritte Lesung gebunden haben. . S

Abg. Hagemann (nl.): Wir werden geshlossen für die Kom- missionsanträge eintreten. Die Belastung des Reichsgerichts ist in sehr großer Höhe anzuerkennen. Das Reichsgericht ist niht in der Lage, wenn durch Krankheit oder Urlaub einzelne seiner Mitglieder verbindert find, Hilfsrichter einzuziehen. Heute sind zwei Senats- präsidenten beurlaubt, einer is gestorben. Im ganzen sind nur 50 statt 56 Richter vorhanden und keine Möglichkeit des Ecsatzes vor- banden; Ende 1904 haben 2223 Sathen in Neft gestanden. Mit Recht hat die Kommission bei der Frage der Erhöhung der Revisions- summe das Prinzip der Difformität ausgeschieden. Die Summe von 1500 M, die 1879 als Nevisionsgrenze in das Geseß eingestellt wurde, hat fich als durch die Entwicklung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse durhaus überholt erwiesen. Der Betrag von 2500 M dürfte heute etwa jenen 1500 (A von 1879 entsprehen. Wir werden für die Vorlage der Kommission durhweg stimmen. E :

Abg. Dr. Müll er - Meiningen (fr. Volksp.): Auch ich räume ein, daß eine Ueberlastung des Reichszerichts unzweifelhaft vorliegt ; ob das Reichsgeriht ganz unschuldig daran ist, will ich dahingestellt fein lassen. Die Heraufsezung der Nevisionssumme habe ih aber ftets nur als ultima ratio betrahtet; ih bin auch nicht der Meinung, daß jeßt kein anderer Weg nah Küßnacht führt, sondern ih meine, daß die Zahl der kleinen Mittel, durch die diese Entlastung erreiht werden fann, noch nit ershöôpft ist. Ich muß Goethe êitieren, wie Herr Bahem Schiller zitiert hat; ih mödte dem Staatssekretär vorhalten: „Wer vieles gibt, wird manhem etwas geben.“ Ein System kleiner Mittel würde vollständig ausreichen. Die obligatorische \chriftlihe Begründung der Revision muß die S1he ungemein erleichtern. Dazu kommt der {hon angenommene ntrag Hagemann , der die Strafsenate zu Gunsten der Zivilsenate entlastet, Ein großer Vorteil wäre ein preußisches oberst-es Landes- grit nah bayerishem Muster gewesen; eine Gefährdung oder Störung der Rechtseinheit wäre daducch absolut niht zu be- lorgen. Bedauerlih ist auch die ablehnende Haltung der Ver- waltung gegen die Ueberweisung der Armenrehtssahen und Be- {werde an den besonderen Senat. Die vortrefflihe Qualität der Richter am Pariser Kassationshof hat darunter nicht gelitten. Die Erhöhung der Revisionssumme hat ja au cine plutokratische Seitz, aber in der Hauptsache ift es do eine organisatorisde Frage. les in allem, ist der jeßiae Zeitpunkt für eine folhe Erbôöhung der denkbar ungeeignetste. Wir haben noch keine völlig feststehende Iudikatur der höchsten Instanz in vielen Materien; der Miets- vertrag und der Dienst- und Werkvertrag würden in unerwünschtem Umfange der dritten Instanz entzogen werden. Ih würde persönlich böhstens bis zu einer Erhöhung auf 2000 #4 zu gehen bereit sein ; für uns Süddeutshe ist im allgemeinen auch diese Erhöhung

Tien sehr kedenklih. Beim Landgericht in Aschaffenburg würden bei

der Erhöhung auf 3000 ÆA von den revisibeln Sachen 53 bis 58 % wegfallen. Wozu nun das ganze Geseß? Wir sollen vor einer tiefgrei- fenden Reform unserer Zivi prozeßoxdnung stehen. Graf von Posadowsky hat uns das ausdrülih erklärt; wir baben bei den Kaufmannsgerihten eine bezüglihe Resolution gefaßt. Da könnte man dieses Gesetz höchstens annehmen, wenn es als notwendiges Uebel unvermeidlih ge- worden ist. Dieser Ueberzeugung bin ih aber niht, und so werde ih mit einigen meiner Parteigenossen die Erhöhung der Revisions- summe Srélnen

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Jch bin dem hohen Hause dankbar dafür, daß es jeßt noch, so spät im Lauf der Session, diese Vorlage zur zweiten Be- ratung gestellt hat. Nit nur wir im Reichsjustizamt, niht nur die verbündeten Regierungen, nicht nur das Reich8gericht, sondern ih glaube auch sagen zu dürfen, große Kreise des rechtsuchenden Publikums warten mit Sehnsucht auf den Augenblick, wo der Reichstag \ih entschließen wird, sein maßgebendes Votum zu dieser Sache abzugeben.

Nathdem wir im Mai v. J. diese Vorlage bei dem hoben Hause eingebraht haben und damals im Hinweis auf die damals {on vor- bandene Notlage des Reichsgerichts dringend gebeten hatten, die Sache zu beshleunigen, haben es leider die Geschäfte des Reichstags denno nicht gestattet, früher an diese Sache heranzugehen. Um so dank- barer, meine Herren, sind wir, daß es jeßt noch geschah. Ich muß allerdings sagen, die Geschäfte des Reichsgerihts wachsen inzwischen mehr und »axehr zu gefahrdrohendem Umfange an. Die Kräfte der Nichter sind erschöpft. Mehrere Richter find genötigt gewesen, wegen Ueberarbeitung Urlaub zu nehmen. Bet anderen Richtern steht das bevor, und ich bin bereits in der Lage gewesen, gegenüber Klagen aus der Mitte des Neichsgerichts über diese Ueberlastung, nachdem die Herren bis dahin, ih darf sagen, bis zum leßten Atemzug, ihre Pflicht getan haben, um dem Andrange der Geschäfte gewahsen zu bleiben, darauf hinzuweisen, daß die Richter nicht die Verpflichtung bätten, mehr zu tun, als es die gebotenen Rüksihten auf ihre Gesundheit ge- statten, daß es die Richter nicht ireffe, wenn die Nückstände immer größer werden, und daß, wenn eine Aenderung in den Verbältnifsen nicht eintrete, eben das Volk die Folgen davon tragen müsse, weil die verbündeten Regierungen niht in der Lage sind, eine Ver- besserung der Zustände herbeizuführen ohne die Hilfe des Reichstags.

Nun, meine Herren, habe ich aus den Worten des Herrn Vor- redners ich muß sagen: zu meiner Ueberraschung entnommen, daß nah seiner Ansicht auch jeßt die kleinen Mittel noch nit er- \{chöpft seien, die wohl geeignet sein würden, dem Reichsgeriht in seiner Notlage Abhilfe zu bringen, und daß deshalb, weil diese kleinen Mittel noch nicht erschövft sind, man zur Zeit noch nit an das große Mittel heranzutreten brauche, die Erhöhung der Revisionssumme. Aber ih darf den Herrn Vorredner daran erinnern, daß, noch bevor wir eine Vorlage an den Reichstag brachten, ich thm Gelegenheit gegeben habe er hat das selbst berührt —, an vertraulißen Besprehungen teilzunehmen, niht nur darüber, wie die Lage beim Reichegericht ift, sondern auch darüber, mit welchen Mitteln sie gebessert werden kann. Der Herr Vorredner hat seitdem mehr als ein Jahr Zeit gehabt, diese Frage zu überlegen. Er hat zeitweise auch an den Verhand- lungen der Kommission \sich beteiligt, also dort seine Vorschläge machen können. Ih habe jedo keinen Vorschlag über ein sogenanntes kleines Mittel neuer Art von ihm vernommen, und auch seine heutige Nede betonte zwar, daß es solche Mittel noch gäbe, aber sie hütete sich weiélih, folWe Mittel zu bezeihnen. (Zuruf links.) Wenn nun der Herr Vorredner uns den Vorwurf machen will, daß wir die Sache nicht genügend nah allen Seiten hin ers{chöpft hätten, dann wäre es nach meiner Meinung, will er berechtigter Weise uns kritisieren, auch seine Pflicht, zu sagen, welhes die andern Mittel sind, die er in petto bat, sonst kann ih feine Legitimation nit anerkennen, uns Vorwürfe zu machen.

Nun hat sich der Herr Vorredner freilich damit herauszubelfen versuht, daß er sagte, wir hätten uns darauf kapricioniert, absolut die Revisionssumme zu erhöhen. Wie kann man einen folcken Vorwurf erheben gegenüb?r der Tatsache, daß bereits 1898 die Regieruñg eine Vorlage ähnliher Richtung gebracht hat mit dem Anheimgeben, andere Mittel zu wählen, wenn sie geeignet sein sollten, das Reichs- geriht zu entlasten, und daß damals die Kommission des Reichstags nah langen gründlihen Erörterungen zu dem Resultat gekommen ist,

andere Mittel gebe es nicht? Wie kann der Herr Vor- redner uns Kapricen vorwerfen, wenn jeßt die Reichstags-

kommission der Herr Abgeordnete war selb Augen- und Ohren- zeuge in langen Verhandlungen die Dinge wiederum geprüft hat und, wie der Bericht ergibt, wiederum zu dem Resultat gelangt ist, andere Mittel als das von uns vorgeschlagene sogenannte große Mittel gebe es nicht, um wirksame Abhilfe zu hafen?! Der Herr Vor- redner mag uns vorwerfen, wir hätten die Saße niht nach allen Seiten erwogen; uns aber angesihts der Tatsache, daß zwei Reichs- tagékommissionen auf unserer Seite stehen, zu sagen, wir bätten uns kapricioniert gerade auf diesen einen Vorschlag, das ist ungerecht.

Freilih hat der Herr Vorredner uns gleich eine Anzahl kleiner Mittel angeführt; aber leider sind diese Mittel alle bereits alt, diese Vorschläge sind alle {on dagewesen und erwogen, und in allen diefen Punkten haben leider die Erwägungen der Regierung wie auch die der Kommission zu einem positiven Ergebnis niht geführt. Der Herr Vorredner hat es si sehr leiht gemaht, um die ausführlihen Dar- legungen der Kommission mit seiner negativen Haltung zu beant- worten. Er sagt, die \hriftlihe Begründung der Revisionen würde helfen. Sehr fkategorisch hat er das sogar erklärt, aber kein Wort zur Begründung dieser Ansiht gesagt. Dem steht die Tatsache gegenüber, daß das Reihsgeriht von dem Zwange zur shriftlihen Begründung einen erheblihen Einfluß auf die Ent- lastung niht erwartet; und ih erlaube mir doch einstweilen noch an- zunehmen, daß das Reichsgeriht auf Grund feiner Erfahrungen in dieser Frage des inneren Geschäftsbetriebs kompetenter ist als der Herr Vorredner. Auch Ihre Kommission hat anerkannt, daß man die shriftliße Begründung der Revisionen zwar bis zu einem gewissen Grade zur g?seßlihen Pflicht machen könne, daß das aber erheblich niht helfen werde, weil doch meist jeßt hon \chriftliße Begründungen erfolgen.

Der Herr Vorredner meinte ferner, es wäre ein sehr gutes Mittel der Entlastung, wenn man in Preußen ein oberstes Landesgericht ertihten wollte zur Aburteilung rein landesrechtliher Streitigkeiten. Wir haben in der Kommission augführlih dargelegt, daß, wenn die preußishen Sachen, welhe gegenwärtig zur Kompetenz des Reichs-

gerihts gehören, nah dem Wunshe des Herrn Vorredners an ein oberstes Lande8geriht verwiesen werden sollten, dieses oberste Landes- geriht aus nicht mehr als 4 Richtern bestehen würde. Wie will der Herr Redner sih ein folches oberstes Landesgericht organisiert “denken ? Er meinte dann, es gäbe ein sehr brauchbares Mittel in der Er- richtung eines besonderen Vorsenats für Erledigung gewisser Sahen, wie ja auch in Paris am Kassationshof eine Vorkammer bestehe; der Herr Vorredner weiß offenbar niht, daß die Einrichtung der Chambre des requêtes in Paris {on schr lange Gegenstand ernster Bemängelung ist ; es ist ihm augenscheinlih entgangen, daß gerade in leßter Zeit in der französishen Deputiertenkammer der Antrag eingegangen ist, diese Vorkammer aufzuheben und an ihre Stelle eine Hauptkammer zu feßen. Und warüm soll dies gesehen? Weil die mehr untergeordnete Stellung der Chambre des requêtes gegenüber der Hauptkammer weder den Wünschen der Richter entspriGt, noch dem Interesse der Nechisprehung dienlich ist. Wollte man die Er- fahrung, welche man in Frankreih gemacht hat, unberücksihtigt lassen, dann könnte man dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten folgen ; aber, wie die Dinge in Frankrei liegen, wäre es eine Torhbeit von uns, auf den veralteten Gedanken einzugehen und einen besonderen Senat für die mehr untergeordneten Streitsahen zu hafen.

Der Herr Vorredner hat dann ganz besonders Gewicht darauf gelegt, daß wir jeßt kurz vor der großen Nevision der Zivilprozeß- ordnung stehen, daß der Herr Staatssekretär des Innern vor einiger Zeit diese Revision in Ausficht gestellt habe als eine solche, die ni&t lange Zeit werde auf sh warten lassen. Ich glaube niht, daß der Herr Staatssekretär des Innern so etwas gesagt hat. Was i selbst nah dieser Richtung hin früher erklärt habe, das halte ih aufrecht; ih glaube, ih bin der fkompetenteste Mann, nach dieser Richtung hin Erklärungen abzugeben. (Sehr gut ! in der Mitte.) Ich habe erklärt, daß wir zur Revision der Zivil- prozeßordnung kommen werden, aber daß wir zur Zeit mit der Nevision der Strafprozeßordnung und anderen dringenden legislatorishen Arbeiten zu sehr belastet sind, um an die Revision der Zivilprozeß- ordnung in ihrem ganzen Umfange beranzutreten; ih habe aber auh erklärt, daß wir eine Revision desjenigen Teils der Zivilprozeßordnung, der einer Umgestaltung am dringendsten bedarf, nämlih die Revision des amt8gerihtlichen Prozesses, bereits jeßt in die Hand genommen bâtten. Das amtsgerihtlihe Verfahren hat aber mit der Entlastung des Reichsgerihts nichts zu tun. Wünscht der Herr Abgeordnete viel- leiht, daß wir die Revision der Strafprozeßordnung zurückseßzen sollen und dafür die Nevision der Zivilprozeßordnung schleunigst in die

Hand nehmen? Oder verlangt er von uns, daß wir zwei so große umfassende und tiefeingreifende Reformen zu gleicher

Zeit verfolgen? Das sind unmöglihe Dinge, an die niemand ernft-

haft denken kaen.

Meine Herren, also derart sind die kleinen Mittel, die der Herr Abgeordnete uns vorgehalten hat, mit denen nach seiner Meinung für das Neichsgeriht noch etwas zu mahen wäre. Die anderen Mittel hat er vorläufig noch nicht in Vorschlag gebracht. Jh bin gespannt darauf, ob er meiner Bitte, diese Mittel doch auch herauszugeben zu unserer Belehrung, entsprehen wird. Ich erkläre und babe das immer erklärt : wir kaprizionieren uns auf keinen Vorschlag, wir nehmen jeden Vorslhlag an, der wirklich wirksame Abhilfe gewährt; ob das die Er- höhung der Revifionsfumme ift oder ein anderer Weg, ist uns voll- ständig einerlei. Wir find auf den von uns gewählten Weg nur gekommen, weil wir unsererseits einen andern Weg nicht zu finden vermochten, und anderseits die Lage des Reich8gerihts eine Ver- minderung der Geschäfte dur irgend ein geeignetes Mittel gebieteris{ erheishte.

Meine Herren, ich muß wiederholen, was ih in der Kommission {hon gesagt habe, daß in dem Laufe der nähsten zehn Jahre, wenn wir, wie ih hoffe, auch vorher zu einer Revision des amtsgerihtlihen Prozesses kommen und an die hat wahrs{heinlih der Herr Staats - sekretär des Innern bei seiner Erklärung gedacht, wenn er ih vielleiht auch niht ganz präzis ausgedrüdckt baben sollte, was bei seiner dieser Frage ferneren Stellung erklärlißh wäre —, an eine Revision der gesamten Zivilprozeßordnung noch nit gedacht werden kann. (Hört, hört! links.)

Ich richte an das hohe Haus die Frage, ob man den Niedergang der Verhältnisse beim Reichsgericht zum Nackteil unserer Rehtspflege noh weitere zehn Jahre mit ansehen will oder ob man nit belfen sollte, diesem Niedergang s{leunigst und in wirksamer Weise zu steuern. So hâtte auch der Herr Abgeordnete die Frage stellen müssen, und dann wäre sicher auch er zu der Antwort gekommen: es läßt ih die Erhöhung der NRevisionsfumme zur Zeit nicht mehr verschieben, wir wollen sie annehmen einstweilen bis zur Revision der Zivilprozeß- ordnung im ganzen; dann aber wollen wir überlegen, ob wir die damit gegebene Erschwerung des Weges zum Reichsgeriht beibehalten wollen oder ob wir auf sie verzihten können.

Auf diese Bemerkungen beschränke ih mich in diesem Augenblick, die Ausführungen des Herrn Vorredners nötigten mih zu einer \0- fortigen Erwiderung. (Bravo! in der Mitte.)

Abg. Bruhn (Neformp.): Wir werden gegen den Beschluß der Kommission stimmen. Es find verschiedene Vorschläge gemacht worden, und es wäre auch mögli gewesen, auf andere Weise das Ziel zu erreichen. Wir erblicken in der Erhöhung der Revisionssumme eine Schädigung der ärmeren und mittleren Berufs\hichten. Bei immer weiter gehender Erhöhung wird es s{ließlich dahin kommen, daß nur noch reiche Leute an das Reichsgeriht gehen können. Vom rein menschlichen Standpunkt aus ist es auch erklärlih, daß ein Richter, der ein Urteil fällt, wenn er weiß, die Sache könne nicht in die Berufungs- instanz kommen, fie nicht fo gründlih prüfen wird. Wenn die Kom- petenz der Oberlandesgerihte in leßter Instanz erweitert wird, so wird die Uebung, die jeßt {on besteht, das die Oberlandesgerichte sich an die Entscheidungen und die Grundsäße der Judikatur des NReichsgerichts nicht kehren, noch vergrößert werden. Jn Referendarien- kreisen wird hon jeßt darüber gesprochen, daß jedesmal festgestellt wird, ob die Sache revifibel ist.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Eine Bemerkung zu demjenigen, was der Herr Vorredner erwähnt hat, und eine zweite Bemerkung noch zu dem- jenigen, was der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) vorbin gesagt hat.

Ich kann meine Erklärung über einz angeblihe Differenz zwischen der Auffassung des Herrn Staatssckretärs des Innern und der meinigen über die _Zivilprozeßreform jeßt dabin ergänzen, daß eine solche Differenz überhaupt niht besteht. Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat offenbar, wenn er nit eine andere Stelle des \teno- graphishen Berichts ins Auge gefaßt hat, was ich niht weiß, der-

jenigen Stelle, welhe hier maßgebend in Betracht kommt, aus den Ver-