1905 / 123 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Nachrichten über den Saatenstand um die Mitte des Monats Mai 1905. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

Wegen Auswinterung 2c.

Um die Mitte des Monats Mai war der Stand der Saaten: vinter epflügte Fläche in

Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Sig 3 mittel (durch{\{nittlich), Nr. 4 gering,

Bemerkungen.

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Von Mitte bis Ende April blieb das Wetter noch kalt und naß. Mit An- fang Mai trat an Stelle der Näfse an- haltende Trockenheit mit scharfen, meist östlihen Winden, während die Temperatur, von einzelnen warmen Tagen abgesehen, auch weiterhin kühl blieb. Defters traten Nachtfröste ein. Nur in der zweiten Mais woche fielen in manchen Gegenden stärkere Nieder\hläge, die stellenweise durch wolken- bruchartigen Regen oder Hagelschlag an Feldern und Früchten nicht unerheblichen Shaden anrichteten. Durch das naßkalte Wetter im April wurde die Frühjahrs- bestellung sehr verzögert, und die fühle Maiwitterung wirkte \tark hemmend auf das Wachêtum der Saaten und Futter- ie Doch weisen alle Berichts- rüchte, mit einziger Ausnahme des Klees, für das Reich gegenüber dem zwölfjährigen Dur(hschnitt eine günstigere Mai-Saaten- standsnote auf.

Von tierishen und pflanzlihen Schäd- lingen werden in den diesmaligen Be- rihten besonders Engerlinge, Drahtwürmer, Maden, Srl tegen, BBRS und andereê Unkraut erwähnt, während die Mäuse bis auf unwesentlihe Reste verschwunden zu sein cheinen.

Die wegen Auswinterung usw. wvorge- nommenen Umpflügungen halten \ich meift in verhältnismäßig engen Grenzen und treten nur bei englishen Weizensorten \o- wie besonders beim Klee stärker hervor. Die umgepflügten Flächen machen bei W.-Weizen 2,3 9/0, bei W.-Spelz 0,1%, bei W.-Roggen 0,5 9/0, bei Klee 9,7 % und bei Luzerne 1,2 %/o der gesamten An- bauflähe aus. Jn einzelnen Gebietsteilen waren die Umpflügungen aber sehr beträŸts- lih, so für Winterweizen in Westpreußen, für Klee in den Kreishauptmannschaften Bautzen, Dresden, Leipzig, in den NReg.s Bez. Breslau und Liegniß und im Herzoge tum Sachsen-Coburg-Gotha.

Winterung.

Weizen und Spelz haben unter der ungünstigen Frühjahrswitterung verhälts- nismäßig wentg eg und konnten ihren vormonatlihen Stand meist behaupten, zum Teil au etwas verbessern. Dagegen find die Roggensaaten vielfach im Wachs- tum zurückgehalten worden und haben sid stellenweise dünn gestellt. Durchgehend guten Stand zeigt die Winterung in Süd- deutschland. Im Reichsdurchschnitt hat Winterweizen seinen vormonatlihen Stand (2,4) behauptet, Winterspelz stellt si auf 20 gegen 2,1 im April, während Winter- roggen von 2,4 auf 2,6 zurückgegangen ist,

Sommerung.

Die Sommersaaten sind infolge später Bestellung erst zum Teil aufgelaufen und meist noch wenig entwickelt. Immerhin findet ihr augenblickliher Stand größten- teils eine gültige Beurteilung. Auf zeitig und naß bestellten Feldern mat sich nicht selten starke Verunkrautung bemerkbar. Im Reichsdurhshnitt werden S.-Weizen und Hafer mit 2,4, S.-Rozgen und -Gerste mit 2,3 beurteilt.

Kartoffeln.

Die Kartoffeln waren zur Zeit der Be- rihterstattung zum größten Teil noch nicht aufgegangen, vielfach auch noch nicht voll- ständig au3gelegt. Die Errechnung einer Reichsnote mußte unterbleiben, da nur aus drei Bundesstaaten Noten Lan. und diese, wie aus den begleitenden Berichten hervorgeht, auch nur für kleine Bruchteile der betreffenden Anbauflächen gelten.

Klee und Luzerne.

Abgesehen von einigen süddeutschen Staaten, in denen der Stand der Futter- fräuter fast durhgehend ein guter ist, haben Klee und Luzerne nur geringe oder keine Fortschritte gemaht. Nachtfröste, Fharfe Ostwinde und Trockenheit ließen kein freudiges Wachstum aufflommen, zumal beim Klee, der immer noch an den Folgen der vorjährigen Dürre krankt. Im Reichsdurhschnitt stellt sid die Note für Klee auf 2,8 gegen 2,9 im April, während die der Luzerne (2,4) un-

verändert geblieben ist.

Wiesen.

Der Stand der Wiesen hat sich tro der unfreundlihen Witterung im al- gemeinen etwas gebessert, wenn auch der Graswuchs vielfah noch sehr zu wünschen übrig läßt. Die Reich8note der Be- wässerungswiesen ist von 2,2 im April auf 91, die der anderen Wiesen von 2,7 auf 2,5 gestiegen. Mee

In der nebenstehenden Tabelle bedeutet ein Strich (—), daß die betreffende Fru gar niht oder nur wenig angebaut l ein Punkt (_. ), daß Angaben fehlen oder nit vollständig gemacht find.

Die Saatenstandsnoten sind bei jeder

fläche und des Ertrags berechnet worden.

Berlin, den 24. Mai 1905.

Fruchtart unter Berücksichtigung der Anbau-

Deutscher Reichstag. 191. Sißzung vom 24. Mai 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbishem Bureau.)

Zur Beratung steht der A ntrag der Abgg. von Treuen- fels (d. kons.) und Genossen, betreffend Abänderung des 8 833 des Bürgerlichen Gesegbucchs (Tierschaden).

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Molkenbuhr (Soz.), fortfahrend: Der Antrag hat die Tendenz, daß diejenigen, die den größten körperlichen und seelishen Schaden haben, auch den materiellen Schaden haben sollen. Der Verlust gesunder Glieder kann ja eigentli durch Geld nit einmal erseßt werden. Die Entschädigung {ügt nur vor dem Verhungern. Das wollen Sie nun auch niht. Es ift charakteristish, daß ein solcher Antrag gerade von der Rechten gestellt wird, die den Kleinen Hülfe bringen will. Tatsächlich wird aber durch diesen Antrag nur die Lage der großen Grundbesiger erleichtert. Eine tatistik würde ergeben, daß die Mehrzahl der Unglüdsfälle auf dem Lande vorkommen. Durch eine Ver- siherung gegen Haftpflichtshäden würden die 3 Millionen Tierhalter ih auch vor Schaden [chüßen können. Oder will man etwa, daß 60 Millionen sich gegen Unfall versichern müssen? Die Kosten der Versicherung würden für die Tierbalter gar niht ins Gewicht fallen. Die O haben durch die Verteuerung des Fulters und dur die Zölle einem Fuhrmann, der zwei Pferde hat, die Ernährung dieser Pferde um 120 4 verteuert, und demgegenüber halten Sie es nicht für möglich, daß dieser Tierhalter seine beiden Pferde für 6 M versichert? Der Antrag i antisozial, und er bleibt zurück hinter dem Code ciyil, also vor dem Zustand vor 100 Jahren. Hier ist man so rasch mit der Aenderung der bestehenden Geseßgebung bei der Hand. In mancher anderen Beziehung liegen die Dinge viel \{limmer, ohne daß Sie sich im geringsten darüber aufregen. So hat das Reichsgericht dem Erprefserparagraphen eine Auslegung ge- geben, die durhaus niht zu halten ist; da aber rührt ih keine Hand. Es sind vom Reichsgeriht Leute zu Erpressern gestempelt worden, die nihts weiter getan haben, als ihr Koalitionsrecht bei Streiks konsequent wahrzunehmen. Hier aber wird die Klinke der Gesetzgebung ergriffen, um eine Bereicherung der Besißzenden auf Kosten der Krüppel, der Witwen und Waisen durchzuseßzen.

Abg. von T reuenfels (d. kons.): Die Hoffnung, die man auf die Gerichte bezüglich der Handhabung des § 833 B.G.B. geseßt hat, find trügerish ewesen; die Auslegung des Begriffes Tierhalter hat zu Härten geführt, die tatsählich dem Nechtsgefühl des Volkes ganz unbegreiflih sind. Der Vorredner stellt es so hin, als ob die Tier- halter stets die reichen, die Geschädigten die armen Leute sind. Das liegt sehr häufig gerade umgekehrt; der Tierhalter ist häufig ein fleiner Mann, der durch die Haftung völlig ruiniert werden kann. In der Landwirtschaft Norddeutshlands ist jeder Tagelöhner, der Bauer, der kleine Kossät, der kleine Händler Hundehalter; alle diese Leute chwimmen doch sicherlih nicht im Ueberfluß. Die Billigkeit der Versicherung wird bald der Vergangenheit angehören; mehrere Versicherungsgesellshaften es mit der Erhöhung der Prämien um. Für Verschulden foll der Tierhalter ja nah wie vor haftbar bleiben, auch hat er die Beweislast. Ein Dorfschullehrer ist zu 800 A. Sa verurteilt worden, weil seine Bienen troß aller seiner Vorsichtsmaßregeln ein Gespann Pferde zu Tode gestochen hatten; wie soll dieser Lehrer dem gerecht werden? Und wie hoh möchte sich die Versicherung stellen, wenn die Tierhalter sch gegen alle solche Eventualitäten versihern wollen! Jh danke dem Staatssekretär für sein Entgegenkommen und bedaure nur, daß die Angelegenheit nit in Form eines Pu an uns zurücgelangt ist. Ich behalte mir vor, ihn bei passender Gelegenheit wieder einzubringen.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) : Wir können uns nit für den

Antrag oder die Resolution aus\sprechen. Wir verkennen die Härten nit, die der § 833 für den Tierhalter im Gefolge haben kann ; aber wir bezweifeln, ob bereits genügendes Material zur Beurteilung der Frage vorhanden ist. Ein Antrag, dieses Material zu beschaffen, ist leider in der Kommission abgelehnt worden. Die strenge Haftung des § 833 ist ja dur die Nectsprechung bis zu einem gewissen Grade verschärft worden, aber nah Lage der Sache können wir dem Kommissiontantrag nit zustimmen; für die Aufforderung an die ver- bündeten Regierungen, eingehende Erhebungen zu veranstalten, würden wir dagegen zu baben sein. Die geseßlihe strenge Haftung ift aber niht etwa analog oder in der Uebereilung 1896 beschlossen worden, sondern nah sehr gründlicher Erwägung ; man wollte, um dem Ge- shädigten zu seinem Rechte zu verbelfen, niht nur den direkt Squldigen, sondern eventuell au den Tierhalter haftbar machen, um gleichzeitig eine \chärfere Beaufsichtigung der Tiere zu erzwingen. Demgegenüber ist es doch auffallend, daß man {hon fünf Jahre nah dem Inkrafttreten des BürgerliGßen Geseßzbuhs an diesem einen Punkte ändern will; dann follte man do gerehterweise auch die ganze Wildshadenfrage wieder aufrollen. Gegen die Schärfe der strengen Haftung kann ih der Tierhalter versichern; gerade auf diese Einrichtung hätten die Antragsteller hinweisen sollen. Eine Milderung gus Haftung liegt auch im § 254 des Bürgerlichen Geseß- us. Ada: Ler (nl.): Nicht unter den Bauern und Tierhaltern, sondern böcstens unter den Juristen mögen Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit dieser Aenderung bestehen. Die bervor- getretenen großen Härten lassen ein geseggrpe Ves Einschreiten durhaus angezeigt erscheinen. Vor einiger Zeit hat ein böser Stier eine Dame verleßt, die mit einem roten Sonnenschirm in die Um- friedigung, in der si ein Stier befand, hineinstieg, um Champignons zu suchen; troßdem soll der SEUYE nun bestraft werden ! Das Beispiel von den Witwen und Waisen ist nicht so zutreffend. Die große Land- wirtschaft ist meistens in der Haftpflichtversiherung ; die unendlich vielen kleinen Leute auf den abzelegenen Dörfern, die Tiere im Interesse ihres Berufes halten, müssen ges{hüßt werden. Diesen ift das Bürgerliche Geseßbuh, das sie angeblich zur Vorsicht erziehen soll, ein Bu mit sieben Stegeln. Die Zölle sind auch nicht ein- geführt, um die Leute zu belästigen; auch werden sie in der Haupts \ahe doch vom Auslande getragen. : :

Abg. Noeren (Zentr.): Da es fich nur um eine Resolution handelt, kann ih auf die materielle Erörterung verzihten. Nur die Ausführungen des Abg. Molkenbuhr nötigen mich zu eirer Er- widerung. Um eine Ausnahmebestimmung für den Tierhalter handelt es ih bei dem Antrag von Treuenfels nicht, sondern bei dem § 833. Das Bürgerliche Geseßbuch läßt sons nur den haften, den irgend eine Schuld trifft ; hier weicht es davon ab. Wenn wir für die Ab- änderung eintreten, so streben wir lediglich an, auch den § 833 den übrigen Bestimmungen des Bürgerlichen Geseßbuhs konform zu ge- stalten und die Schuldtheorie durchweg zur Geltung zu bringen. Will man den Verursacher des Schadens treffen, so müßte das ebenfalls auch allgemein geshehen und niht auf den § 833 beschränkt bleiben.

Abg. Vogt - Hall (wirtsch Vagg.): Die Stellungnahme der Sozialdemokraten zu der Sache liefert wertvolles Material für die spätere Agitation gegen diese Partei. Der Tierhalterparagraph hat in die Bevölkerung, namentlich in die süddeutsche Landwirtschaft, die größte Beunruhigung bineingetragen ; jeder Tierhalter läuft fort- während Gefahr, seine Existenz einzubüßen. Ein Geschäftsmann bat seine Pferde abgeshafft und sch cin Automobil gekauft, um der

Haftung zu entgehen; er nimmt die {chweren alljährlichen Neparatur-

osten lieber in den Kauf, als daß er die Pferde beibebielte. Was soll aber der kleine Mann machen, der nicht so viel Geld hat, sich ein Automobil anzushaffen? Allein im Deutschen Reiche ist man durch die vielen Versiherungsbeiträge {on ohnchin ganz beispiellos belastet; für alle diese Volkswohlfahrts- und Beglückungsversuche müssen wir das Versuchskarnickel abgeben. Geht es so weiter, dann wird \ch{li&Glich noch jeder, der über die Straße geht, einen Schutengel oder Schußmann mitbekommen müssen. Ich hätte es lieber gesehen, wenn der Antrag von Treuenfels ohne die einshränkenden Zusäße angenommen worden wäre.

Inzwischen ist eine von dem Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.) beantragte Resolution ein- gegangen, die den Reichskanzler ersucht, eingehende Erhebungen über die Wirkung des § 833 anzustellen und eventuell bei einer Ora des Bürgerlichen Geseßbuchs eine Aenderung vor- zushlagen. / / :

Der Antrag findet genau die erforderliche Unterstühung A E Mitgliedern auf der Linken und wird mit zur Debatte gestellt.

_ Abg. Shmidt- Warburg (Zentr.): Mit diesem Antrage würde die Sache ad calendas Graecas vershoben. Es heißt aber auch hier: bis dat, qui cito dat. Nicht die Großgrundkefißger, sondern

erade die kleinen Leute sind hier die Geschädigten, der Droschken- utsher, der kleine Hausierer, der kleine Gewerbetreibende. Das sollten die Herren drüben aber auch berüdsihtigen. Diese kleinen Leute werden dur solche Ansprüche unter Umständen zu Bettlern gemacht. Der kleine Mann f immer sorgloser und denkt oft nicht daran, si zu versichern. Es handelt si gegenwärtig um ein Aus- nahmegeseß zu Ungunsten des Tierhalters. Das wollen wir ändern. Man erhofft eine Aenderung der Judikatur des Reichsgerichts. Dieses hat aber ganz richtig erkannt, und es ist nicht zu er- warten, daß es seine Ansicht ändert. Ich kann das Neichsjustizamt nur bitten, das gewünschte Gese recht bald vorzulegen.

Abg. Molkenbuhr: Daß ein Krüppel zum Hunger- tode verdammt wird, \{cheint Sie wenig zu rühren. Es scheint Ihnen . des Schweißes der Edlen wert, dafür zu forgen, daß dem Krüppel nichts gezahlt wird. Statt den § 833 zu ändern, wäre zu erwägen, ob nicht sein gesunder Grundgedanke au auf andere Fälle ausgedehnt werden könnte. Man hat bisher niht gehört, daß die Eisenbahn von der Haftpflicht befreit werden solle, wie es die Tierhalter wollen. Herr von Treuenfels gab zu, E das Futter dur den Zolltarif verteuert wurde, aber das komme dur das Halten der Tiere wieder heraus. Er scheint anzunehmen, daß das zu den Unkosten des Tierhaltens gehört. Die Versicherung®- summe gehört aber auch zu diesen Unkosten. Ein wunderbares Bei- spiel hat Herr Vogt angeführt: ein Geschäftsmann erscßte sein Fuhr- werk dur ein Automobil. Das muß ein s{nurriger Kauz sein, daß ec sich so vor dem Haftshaden {üßt. Alle diese Leute baben die größte Angst vor dem Zahlen. Die Krüppel, Witwen und Waisen sollen leer ausgehen. i

Abg. B ö ckle r (Reformp.) : Wir sehen nicht ein, warum wir die Sache auf die lange Bank ziehen sollen. Ermittlungen sind über- flüssig; es müßte sehr bald ein Gesetzentwurf eingebraht werden. Der kleine Mann wird es lieber darauf ankommen laffen, ob etwas passiert. Der Begriff „Haustier“ ist wohl feststehend, und wenn niht, so werden die klugen Juristen {on eine Definition finden. Was Herr Molkenbubr über die Krüppel und kleinen Besißer gesagt hat, ist eine gehässize Verdrehung. Es sind vielfach gerade die kleinen Leute, die durch die Mrging es § 833 geschädigt werden. Die Rechtsprechung muß in andere Bahnen geleitet werden. Ich bitte Sie, die Resolution anzunehmen.

Abg. Dr. Mülle r - Meiningen (fr. Volksp.) : äIch gebe ohne weiteres zu, daß sih schwere Härten ergeben haben, diese sind aber mehr dur die Rechtsprehung als dur das Geseg selbst verursacht, und find Sie (nach rechts) niht gerade diejenigen, die stets sagen, daß wegen einer mangelhaften Nechtsprehung nicht ohne weiteres ein Geseßes- paragraph abgeändert werden darf ? Erst bei Abänderung der Militär- gerihtsordnung haben Sie diese Auflaling vertreten. Das Reichs- gericht hat si bereits auf einen dem Tierhalter günstigeren Stand- punkt gestellt. Warten wir doh die Wirkung dieser Entscheidungen erst ab. Die Herren {einen zu glauben, daß wir mit unserèm Antrag die Sache auf den St. Nimmerleinstag verschieben wollen. Das wollen wir nit, wir wünschen Erhebungen nach der Nichtung, daß wir einen Veberklick über die ganze Materie bekommen. Wenn wir eine Aenderung des Bürgerlichen Geseßbuchs, dieses großen Werkes, in diesem Punkte vornehmen, so müssen wir zu gleicher Zeit daran denken, es auch in anderer Richtung abzuändern. Sie werden mir doch zugestehen, daß dies auch nach Ihren Anschauungen wenigstens ebenso notwendig ist wie die Abänderung diefes Paragraphen. Ich erinnere nur an die Haftung bezüglih der Automobile, an die Bestrebungen bezüglih der Grundstücksübertragungen, und ih möchte feinen Zweifel lassen, daß nah unserer Ueberzeugung die Annahme der Resolution und die sofortige Einbringung eines Ge- sezentwurfs seitens der deutschen Reichsregierung einen wahren Wett- lauf um Abänderungen des Bürgerlichen Geseßbuhs hervorrufen würde. Es steht zu befürchten, daß wir ein derartig unübersichtliches Bürgerliches Geseßbuch bekämen, wie wir eine unübersichtlihe Reichs- gewerbeordnung haben. Durch unsere Resolution wollen wir nichts, als was die Regierung auch will und was der Staatssekretär vorhin ausgesprochen hat. Bezüglich des Verleßten kann ich dem Abg. Molken- buhr nur zustimmen. Ich bitte Sie, nehmen Sie unseren Antrag an. _. Ma: Don Treuenfels: Daß die bäuerlihe Bevölkerung sich unter der Herrschaft des bestehenden Paragraphen wohl gefühlt habe, fann ih nit zugeben. Der Unwille der Bauern ist klar genug ber- vorgetreten. Es handelt sich hier darum, einen Stand, der für die Allgemeinheit von der größten Bedeutung ist, von einer drohenden Gefahr zu befreien, und da ist denn das Commodum doch wohl auf seiten der Allgemeinheit. Die Gerichte befanden sih in einer Zwangslage, und sie mußten so urteilen, wie es geschehen ist, troy inneren Widerstrebens. Jch möchte mich der Bitte des Abg. Scchmidt-Warburg anschließen, daß uns das Reichsjustizamt im Inter- esse der kleinen Existenzen recht bald eine Gesegeêvorlage machen möge. Bis zur Revision des Bürgerlihen Geseßbuh3s können wir niht warten; die werden vielleiht niht einmal unsere Enkel erleben.

Damit schließt die Diskusston.

Persönlich wendet \sich Abg. Schmidt - Warburg gegen eine Aera des Abg. Molkenbuhr, der ihm untergelegt habe, daß er, der Redner, in der Kommission bezweifelt habe, ob der Luxushund des Studenten ein Haustier sei. Einen solchen Unsinn habe er nicht ge- sagt, sondern er habe den Luxushund des Studenten unter den S 833 gestellt. Der Luxushund des Studenten gehöre nit zur Ausübung \eines Berufs.

Der Antrag Dr. Müller - Meiningen wird gegen die Stimmen der Linken und der Polen abgelehnt, die von der Kommission vorgeschlagene Resolution gegen dieselbe Minderheit angenommen. :

Es folgt die dritte Lesung des Gesezentwurfs, be- treffend Aenderungen der Zivilprozeßordnung.

In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Himburg (d. kons.): Wir sind davon ausgegangen, daß das Reichsgericht sh in einer unerträglihen Notlage befindet, daß es so niht weiter gehen kann, und daß Abhilfe geschafft werden muß. Man hat nun vorgeschlagen, im Wege der Verwaltung diese Abhilfe zu {afen durch eine Vermehrung der Senate des Reihsgerichts oder durch Vermehrung der Richter. Diesen Weg haben einige meiner Freunde für den besten gehalten. Sie haben sich aber {ließlich doch der Autorität der Sachverständigen gefügt, denn die Mitglieder und die Anwalte des Reich8gerichts haben si fast ein- stimmig gegen diefen Vorschlag ausgesprohen. Was die Vorlage selbst betrifft, fo gefällt sie uns gar niht, und die Kommissionsbeshl üsse gefallen uns auch nit so sehr, Die sozialdemokratishen Bedenken gegen die Erhöhung der Revisionssumme waren allerdings stark übertrieben. Im Lande ist vielfah die Anschauung verbreitet, daß, wer einen Prozeß führt, ihn unter allen Umständen gewinnen will, er will recht friegen, ob er ret hat, ist ihm gleichgültig. Im Publikum ist das Interesse an dieser Frage durhaus nicht so groß, wie man glaubt. Im großen und ganzen ist es ihm ziemlih gleihgültig, ob die Nevisionssumme erhöht wird. Die Erregung darüber ist fünftlih hineingetragen worden. Die Beschlüsse zweiter Lesung find durchaus niht so sehr nach unserem Geshmack. Wir wollen aber mithelfen an der Beseitigung des Notstandes, in dem sih das Reihhegericht

| befindet. Nur die Kommissionsbeshlüsse haben Aussicht auf An-

nahme, wir werden also dafür stimmen, aber niht etwa in einer Pera n, sondern in dem Gefühl: es hilft nihts, wir müfsen in den sauren Apfel beißen. _

Abg. Stadthagen (Soz.): Dem Gedankengang, M jemand für das Geseß stimmen muß, obwohl es niht nach seinem eschmadck ausgefallen ist, nur weil er damit das Reichegeriht entlasten zu wifien glaubt, können wir nit folgen. Welche schweren Bedenken wir gegen die hier beabsihtigten Cins{hränkungen der Rechtspflege, gegen diese Verkürzung der Rechte für den Bauer, den kleinen Mann und den Mittelstand haben, ist bier {hon ausführlih erörtert worden; wir haben insbesondere auch auf die Erscheinungen in der preußischen Rechtspflege, auf die Eingriffe des preußischen Justizministers in die Tätigkeit der Gerichte hingewiesen. Namentlih auf dem Gebiete des Genofsenschaftswesens sind diese Eingriffe in einer Weise erfolgt, daß man den Bauern und den kleinen Leuten nur raten kann, weit davon zu_ bleiben. Diese Eingriffe, die sich bis zur Maß- regelung eines Senatspräsidenten am Kammergericht verstiegen, Mo früher auch von den Organen bürgerliher Parteien harf mißbilligt worden. Als am 18. März d. I. der Herr Justizminister Schönstedt das Urteil des Kammergerichts zu Unrecht kritisiert hatte, indem er ihm vorwarf, das Gesellschafts- mit dem Genofsenshaftêgesez ver- wechselt zu haben, hat selbst die „Kölnische Zeitung“ gemeint, man glaube kaum seinen Augen, wenn man lese, daß eine folhe Ver- wechslung niht etwa einem hinterpommerschen Amtsgericht, sondern dem berühmten vreußishen Kammergeriht passiert sein folle. Diese Aeußerung beruhte natürlich auf der Annahme, daß die Behauptung wahr war. Sie war unwahr, wie ih nachgewiesen habe; aber nicht die geringste Richtigstellung ist erfolgt. Die beabsichtigte Einwirkung und Beeinflufsung des Kammergerichts aber hat ihre Früchte getragen; nah dieser Rede haben zwei Senate des Kammergerichts flugs so entschieden, wie der konservative Groß-

rundbesitzer gegenüber dem fleinen Bauern es wünschte; Herr Ring

kat also über die preußische Justiz gesiegt. Wie kann nun Herr Spahn behaupten, die Cinheit der Rechtsprechung werde ge- wahrt bleiben, wenn man die Kommissionsbeshlüsse annehme? Der ganze Entwurf zeigt die Tendenz, daß noch s{limmer als bisher die Arbeit des Mittelstandes, des Bauern, des Arbeiters in der Stadt und auf dem Lande mißahtet, noch mehr als bisher die Nehte des Besizes ees werden sollen. So etwas können wir nicht mitmachen. Natürlih verlangen die Besiger der großen Reichtümer mehr Schuß für ihren Besitz, als sie dem Besitz der Kleinen Schuß gewähren wollen. Es ist das lediglich eine Kon- sequenz des kapitalistischen Systems; wir verstehen es, wenn eine jolhe Gesellshaftsordnung \sich au äußerlih durch diese Verminderung des Rechts\hutes der Armen und Besißlosen dokumentieren soll. Wir fönnen Sie nur bitten, noh im leßten Augenktlick einer solchen völligen Unterdrückung der Ausgebeuteten und Besißlosen , einer solchen Depravierung der deutshen Richter Ihre Zustimmung zu ver- sagen!

Abg. Blumenthal (d. Volksp.): Die Frage der Erhöhung der Revisionssumme hängt meiner Meinung na nicht unmittelbar mit der Frage zusammen, ob die Nevision eingeführt is zum Schuße der Rechts- interessen oder zum Schuß der Erhaltung der Rechtseinheit. Die Vorlage und ihre Begründung führen den Nachweis, daß durch diese Erhöhung eine beträhtlihe Entlastung des Neich8gerihts herbei- geführt werden muß. Daraus ergibt ih für uns der umgekehrte Schluß, daß diese Prozesse, die dem Reich8geriht genommen werden sollen, ihm nicht entzogen werden follten, daß also eine solche Maß- nabme unsozial wäre. Eine Kompensation für diese Entziehung wird dem kleinen Mann, dem Mittelstande niht geboten. Von allen Vor- teilen bleibt nur die Entlastung des Neichsgerihts übrig, aber diese Entlastung bätte au auf anderem Wege erlangt werden können. Man hätte das Richterpersonal entsprehend vermehren müssen; die Kosten- frage wird doch bei einer so wihtigen Sache keine Rolle spielen. Von der Erhöhung der Revisionssumme erwartet Herr Bachem eine Ver- befserung der Qualität der reihsgerihtlihen Uiteile und wies dabei besonders auf den französischen Kassationshof hin. Daß der Unterschied zwischen den beiderseitigen Urteilen auf eine Ueberlastung des Neichs- gerihts zurückzuführen sei, ist doch aber ein sehr optimislischer Standpunkt; der Grund liegt in der nationalen Veranlagung der Franzosen, die diese Gewandtheit von den Römern überkommen haben, während wir [eider folhe Erbschaft nicht gemacht haben. Daß dieser Untershied durch die Erhöhung ausgeglihen würde, sheint mir do eine sehr wunderlihe Annahme zu sein. Es wäre doh sehr voreilig, zu schließen, daß das Reichsgeriht, wenn es nicht entlastet würde, nur noch sehr \{lechte Urteile fällen würde. Wer ih niht früher {hon einige redaktionelle Gewandtheiten an- eignete, für den ift es zu spät, fch in diesem Punkte weiter aus- zubilden, wenn er ans Reichsgeriht gekommen ist; eine solche Kunst läßt si überhaupt niht ohne weiteres anlernen. Deutschland hat eine zroße Menge in dieser Richtung hervorragender Kräfte, und es würde sehr wohl mögli sein, die Zahl der Richter am Reichsgericht zu ver- doppeln, ohne daß Mangel an solchen Persönlichkeiten an anderer Stelle eintreten würde, und ohne daß man, wie Herr Bruhn befürchtete, eine semitishe Anleihe nötig hätte. Unter den zahl- reihen Anwalten und Richtern des Deutschen Reihs werden nicht viele sein, die sich eines Augurenlähelns erwehren könnten, wenn sie die Ausführungen des Staatssekretärs über die Revisibilität der Pee in Ecwiderung auf die Bemerkung des Herrn Bruhn lesen.

s macht eben einen Unterschied, ob eine Sache revisibel if oder niht; dec Richter ist mit allen Qualitäten, aber auch mit allen Schwächen tes Menschen ausgestattet, und auch der Richter hat, be- sonders wenn er überlastet ist, das Recht, sich zu sagen: Neberflüssiges werde ih mir nicht aufladen, ih werde also eine niht revisible Sache nur so motivieren, wie und soweit es mir paßt. Das Reichsgericht bätte etwas für seine Entlastung sorgen können; es ist in der lezten Zeit bis an die Grenze, ja felbst über die Grenze der rechtlihen Nachprüfung gegangen und hat sich auf das Gebiet des Tatsächlichen begeben. Und wenn noch so viele Revisionen ver- worfen werden, jeder Pcozeß hat etwas Lotteriehastes, und deshalb werden immer sehr viele gern in die Revision gehen. Der Abg. Bachem hat hervorgehoben, daß von denjenigen Sawen, die das Reichsgericht kassiert und an die untere Instanz zurückweist, nur ein geringer Teil reformiert wird. Das liegt daran, daß die Sache an dieselben Gerichte zurückverwiesen wird. Die Oberlandes- gerichte heben ja mitunter ihr Urteil auf, aber die Versuchung liegt do nabe, dies niht zu tun. Es sollte mehr davon Gebrauch gemacht werden, daß die aufgehobenen Urteile an andere Oberlandesgerichte verwiesen werden.

Abg. Dr. Brunstermann (b. k. F.): Ich habe in der zweiten Lesung namens meiner politishen Freunde erklärt, daß wir unsere Stellungnahme bis zur dritten Lesung vorbehalten. Nah nohmaliger eingehender Prüfung der gesamten Vorschläge, die für die Entlastung des Neichsgerihts gemaht worden sind, sind wir zu der Ueberzeugun gelangt, daß die Erhöhung der Revisionssumme das einzige Mitte ist, um die notwendige Entlastung des Reichsgerihts wirksam herbei- zuführen, ohne es seiner Aufgabe, Wahrer der Reichseinheit zu sein, zu entfremden. Wir werden also den Beschlüssen zweiter Lesung zu- stimmen.

Damit {ließt die Generaldiskussion.

Jn der Spezialdiskussion wird die Erhöhung der Revisions- summe gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, A Polen, der Wirtschaftlihen Vereinigung und der eformpartei angenommen.

Bei dem Z 556 Eren kommt der

Abg. Kir \ch (Zentc.) nohmals auf seine gestrigen Bedenkeu zurück und erbittet cine entgegenkommende Erklärung der Reichsjustize verwaltung.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Die Ausführungen des Herrn Vorredners sind durchaus zutreffend. Ich bin der Ansicht, daß die Bestimmungen niht anders ausgelegt werden können, als von ihm geschehen, und gehe von der Annahme

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