1905 / 131 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jun 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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ä Außerdem wurden u Duréhshnitis.| An vorion | “am Markttage 1905 gering mittel gut Verkaufte | 9rkgufs- pre L (Spalte 1 R. Menge U Durt- Qui Marktort Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner 8 wert 1 Fa ouis S SwIim E nt : reis niedrigster | h3hster | niedrigster | höchster niedrigster | höchster [Doppelzentner L L (Preis unbekannt) Lag M K t d d K Gerfte. 543 13,22 13,95 | 27.5 j j 18,10 13,35 13,35 13,65 1251 16 M “A6 | d O : O S 10 140 Et D ; . « T ; ! 13,10 |. 18,10.) 15,30 T 15,60 13,60 . * i i / L Se : D E 13, i E S / 2 14,00 14,12 31.5. Brandenburg a. H. - - . : L E: 2 14,00 14,00 13 18 , ' i 2 Dr é N P S 5 . E E | S C8 14,20 10n 4 57 14,20 14,33 h 5 targard t. Pomm. « « i 4 00 14, ¡ L ¿ é . i * Se - E 1000| O f 18,90. | L 1440 | 1440 92 312 14,18 1419 | 27.5 7 E He d 13,20 13,20 E : / Í 01 Is. Ï Lauenburg i. Pomm. 9 E 14/00 14/00 S e 5 7e Lee 26 j 13 7 | Namslau. R 3 Zo | so | 1290 | 1390 | 1400 f i : g am tau . M . . : 0 11,80 c y h j n . . J e E L E i 12/80 13,30 13,80 14,30 | 14560 | - 15,00 s ; E : 12.40 12,80 13,20 13,60 14,00 14, i « 1E j 13,00 13,00 14,00 1400| 15,00 DO j ¿ «E 1665 | 1670 | 1670 | 170 | 170 | 174 i i : | / i "_ T. 3 1847 | 13600 | S E o | 1500 13 189 Ua l Wo 25 j . U 300 | 16,0 1650 | 1650 | 17,00 | 17,00 : i : s / «„ | Eilenburg 15.00 15/50 15,50 1600 | 16,00 16,50 l f «O 1450 1 14650 15,50 15,60 | 16,50 16,50 i i T 1300 14,50 14/50 1600 | 1600 18,00 i i v Goslar 1600 | 1600 17,00 17,00} 18,00, | 18,09 ; ; « T 1300 | 13/00 13/50 13,50 | 14,00 14,00 : i - S 1350 | 14,50 E H N 5 : : : - | Meißen 30 | 16,70 16,70 17,00 | 17,00 | 17,60 : E o d E 1800 | 1800 1900 | 1900 | 1940 | 1940 2 T H 7 | Ravensburg. - 1600 | 60 1 L D S 11 196 0 | 10 20 E 2 H 1650 | WEO T 17,00 | 17,00 i ; j a s è fal . A i = l 50 99 1435 14,50 j (D, - Rosto h L de Be 1520 | 1820 75 1 140 15,20 | 416,00 | 27. b. 100 2 Mera 16,10 16,10 17,00 | 17,00 j j j 7 Hafer. 12,67 | 27.5. Í 240 | L 12,90 12,90 | 13,45 1191 15 063 12,65 ; 3, Til it N : 11,85 12,40 | 12,40 4E 1400 14,00 10 140 14,00 14,00 2, 6. : - Tg i | 13,20 14 |-: 18, . , ; h. ¿ 1E E 1340 | 1440 1440 4 678 130 1 R R i n G f 5 } ; 1 1 * | Ludenwalde . K m 16,60 | 1660 10 166 16,60 | 1660 | 81.5, ; otsdam. « » E I 15,00 1550 | , i s ° ° . 14 50 14,50 | 15,00 ' f E : Z E Z 3 ¡ Brantenbars O. 14,60 | 1660 | 1490| R | 1600 ÿ 73 i T O 6 i 1400 M O E E 1 S 538 13,79 13,71 | 31.5. ; 7 | Stargard i. Pomm. e 1890 E E 38 12,80 | 1280 | 83L5. z Stargard i. Pomm. . M L 12/80 0 E 3 ; ' y 1 13,60 | 1400 | 1440 | 16007 1400 | 1480 ] : ; i i E p 1160 | 1200 | 1240|. E | 1 049 13,80 18,61 | 3L9. E L O 13,60 | “t 14,00 | 1400 76 o 13:10 | ; Ï E . 18 h: 1200| S -— S 126 L Es 1356 31.5. : s Stolp t. Pomm e « | 1400 14,00 | 1420 13:00 E 6 78 13,00 1818 | 91, d: 45 e Stolp 1. S O is e 13,00 / S |5 08 : | D ; e: L eruro i | 13,50 | 13,50 | 1860 | 1360 | 1370 | 183,70 L 15 13:70 1270 | 276. 19 « | Krotoschin | 1320 | 1320 | 18,70 | 15/0} 1420 | 1420 9 12 ; i : E | H : Es : : B 1226 | LAS a | 14,60 14,60 60 864 14,40 1440 | 27.9. : - Dau. ? 80 | i 1420 | 144 6 : : s ? P Brieg. 10 P L E O 15,00 | 1500 8 119 14,900 | 1490 | 27.6 : Z Sagan ° : Bs H E = 1 d ; j : 5 s Ì _ Bunzlau V S . 2 13 70 2 70 h 14,00 14,00 | 14,40 14,40 100 1 400 14,00 14,00 27 Z (s O i 1350 | 183,60 | 14,00 | 1400 | 1450 | 1450 : : , / : S Ania N E 14,60 14,50 | 14.50 D | s 13/20 : : : i ; " | Leobschüß. E 1220 | 12,40 | 1500 L O 1300 207 2774 13,40 13,40 | 27.5 69 Neiße. « - S A 4 E N c 15,40 15,40 | 15,60 iz Ï . : . I 10] 10% | 128 j j i [Halberstadt j 1076 | 1075 | 1600 | 1500 | 1650 15.50 i i E ilenburg s n E 16,00 16,40 | 5 | i - | Erfurt S 14,40 | 1440 | 14,80 1480 E 1000 : | ; . E | 5, , | D, | J, . E . è 9 Di : ie R R Be R R P « | Lüneburg S E E L L O | 16,30 160 2 608 16,30 16,00 | 24.6. j «09S M | l 182% T E | 1600 : ; M i E L i 1600 | 1600 | 18,25 162% | 160 | 1620 50 810 16,20 16,33 | 27.5 i s 7 L | E | 1 1 | 9,9 | i n O i N O O 1200 | 1600 30 440 1487 108) | 276. 16 E i 7s | B01 A 19,65 20,05 20,45 38 732 19,26 E Dl j ä Straubing « + y ; 16 20 1640 | 16,60 16,60 18,00 | 18,00 24 4 / ¡ i e Regensburg 44 4 O 14,40 14,50 | 15,00 i : : . | o 1 Meiyen - 14% | E L 15,30 | 15,80 | 15,50 | l i Pirna % R E I 15 00 15,00 15,99 | 15,90 0 G 14 77 14 97 97, 5. L lauen i. 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Bemerkungen.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

daß der betreffende P

reis nit vorgekommen if

t „ein Punkt (.) in den legten fechs

Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Preußisher Landtag.

Herrenhaus.

43. Sizung vom 3. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Der Präsident Fürst zu Jn

ihren Bericht

1. Juli zum

kommission Graf von

erstatten E : das Plenum arbeiten, das mi p E Abschluß man E â t dem Hause davon Mitteilung, S Ma; Dro onig der Heid Charlottenburg das Präsentationsrecht Herrenhause verliehen hat. / ias Soena wird in die Tagesordnung eingetreten. Ueber die S S ne res E ghalt für 19 erihtet nam inter “A Keyserling. Das Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhauje,

Von diesem Tage

n- und Knyphausen eröffnet

ie Sißu mit der Mitteilung, daß die für die Vor- Berdirnt “det Berggeseznovellen eingeseßte Kommission vom 19. bis 22. d. M. tagen und bis zum 27. Juni

an t seinen Arbeiten bis zum

Ferner macht der daß Seine Mazejtät

g über den Staats- ats- und Finanz- aus beschließt 1n die Etatsuüber-

ist

nehmen maden, daß die Erb vorbehalten bleibt.“ / Der Antrag is von 75 Mit es ist ihm eine kurze Begrü Herr Dr. von Dziem das Haus geht dahin, dem stimmung zu erteilen. Vom E D 1 olgender Zusaß | ollte dies nicht ausf fälle zwischen Afzendenten un gatten wie bisher von einer G

err Dr. von Dzie

\chreitungen un genehmigen un Darauf folgt Antrag des Freiherrn von M „die Regierung zu eru NReichserbshaftssteuer_ und ihren Einfl

Neferent

einer Reichserbshaftssteuer hat le

hen,

d außeretatsmäßigen Ausgaßÿe d die Entlastung der Regierung auszu die einmalige Schlußberatung über den anteutiel, _ i gegen die Einführung einer grundsäßlich Stellung im Bundesrat dahin geltend zu schaftssteuer der Gesetzgebung der Einzelstaaten

dung beigegeben. Z bowali Bestellt : sein Antrag an Antrag von Manteuffel die Zu-

a nachträglich zu sprechen.

gliedern unterschrieben, und Zum Referenten

do zu Stolberg-Wernigerode ist T E sein, dahin zu wirken, daß Erbschafts-

d Deszendenten fowie zwishen Che-

rbschafts\teuer befreit bleiben“.

mbowski: Der Plan der Einführung bhafte Erörterungen hervorgerufen.

zu

staaten

zwi

ret.

Wt die Fa Ih empfehle Sätze einer Neichserbs\ überragen, in dem bisherigen Umfange erhalten bleiben das Grgebnis der Reichssteuer wertlos. erbeblih höhere Steuersäßze als Preu Erbfälle zwishen Deszedenten und gatten 39/5 und zwishen Geschwistern 9/0. müßte au die Erbsälle zwischen chen Ehegatten einbeziehen, Mittelstand

widersprich In

Die Bedenken gegen eine Reichserbs\ Wirkungen der Höhe der Steuer au ie und auf die Konsequenzen Fhnen die Annahme des Antrags Manteuffel. Die chaftssteuer müßten diejenigen in den Erbschaftssteuer

Diese

wenn die

erfassen müssen, durch ihre Seltenheit ein nennen würden. des Grafen Stolberg sprechen. höhten Erbschaft Wenn z. B. fün gegenseitig n L A

n leßten Erben übrig bletben : V y t direkt der Auffassung des deutschen der Rechtsliteratur gibt es Urteile,

Gründe

en, z. B.

und fie weil die groß

würden au Ferner tri

s\teuer immer die materielle Ba f Geschwister sich in kurzen Ze ausrehnen

Eine

würde

egen den

afts\steuer beziehen sich auf die Pre Erben, auf die Wirkungen \ für die Einzelstaaten.

Elsaß-

en

inzel- den Einzelstaaten soll, denn son wäre Manche Einze aaen haben

ge far edenten 19/6, zwischen es l Die NReichserbschaftssteuer Deszendenten und Aszendenten und erner auch den ermögen allein swertes Ergebnis kaum erzielen Zusagtzantrag t die Wirkung einer er- s jeder Familie. träumen einander was bei 64 9/6 für hohe Erbschaftsfteuer Volkes vom Erb daß eine tief ein-

\hneidende Erbschaftssteuer eine Durhgangsstufe zur Beseitigung des

: ( gedrungenen Schema zu modeln. Ih möchte do darauf hinweisen, da Erbrechts überhaupt sei, und daß sie das Erbreht der Nebenlinien | eine Partei, L R 1887 Ie Windthorst sih gegen e beseitigen und das der absteigenden Linie mindestens ver- | Reichserb\schaftssteuer erklärte, daß eine Partei, die noÞd 1894 die mindern könne. Das Verdienst der . preußischen Geseßgebung | Matrikularbeiträge für den Grund und Eckstein des Reichsfinanz- ist es, daß fie bei der Erbschaftssteuer gegenüber der | wesens erklärte, jeßt so unitarisch sein konnte, daß sie der lex Stengel

gas zurückhaltend ist und deren

müßte Rüksich

es fich um ein ertragreihes oder ein ertragloses Vermögen handelt. Endlich müßte ein anderes Verfahren bei der Ein|häßung erfolgen, als jeyt üblich ist. Die Erbschaftssteuer steht überhaupt in organishem Zusammenhang mit der Vermögens- und Einkommensbesteuerung. Die Staaten, welche keine Vermögenssteuer haben, können eine ganz andere Erbschafts\teuer vertragen, als z. B. Preußen, das bereits die Ergänzungs- steuer für das fundierte Einkommen hat. Herr von Manteuffel hat daher mit Recht neulih darauf hingewiesen, daß durh eine Reichserbschafts- steuer weitere Schritte für das direkte Steuersystem der Einzelstaaten erforderlich werden würden. Zweifellos müßte eine Scenkungssteuer die Folge fein, damit die Erbschaftsfteuer niht umgangen werden fönne. chließlich würde eine Reichserbschaftssteuer die Finanzen der Einzelstaaten beeinflussen. Der Finanzminister hat im Ab- geordnetenhause {on erklärt, daß mindestens den Einzelstaaten eine Sas ge eben werden müsse. Daraus ergeben sich aber \o große Schwierigkeiten, daß eine Reichserbschaftesteuer kaum als durchführbar MnE Es entspriht den Grundsäßen der Billigkeit, daß die Belastung in allen deutshen Staaten möglichst gleih- mäßig sei, aber diejenigen Staaten, die hon hohe Säße der Erb- schaftssteuer haben, würden zu Gunsten des Reichs nichts beitragen, während die anderen, wie Preußen, mit ihren niedrigen Säßen sehr viel dazu beitragen müßten. Jst überhaupt der Nuten einer Reichserbschaftssteuer so durgreifend, daß alle diese Bedenken fallen können? Jch verneine das, weil der Ertrag gering, ander- seits aber der Finanzbedarf des Reichs viel zu groß ist. Eine Reich8erbshaftssteuer unter Entschädigung der Einzelstaaten dürfte nur ein unbedeutendes Erträgnis ergeben. Aber im Reich ver- mehren sich die Ausgaben außerordentlich. Sie sind z. B. für die Invaliditätsversiherung rapid gestiegen. Man rechnete bei Ein- ae dieser Versicherung auf eine Boe von 90 000 Invaliden im Jahre. In den leßten beiden Jahren sind aber 152 000 bezw. 142 000 Anträge auf Gewährung einer Invalidenrente gestellt worden. Im Reich ist eine großzügige Feier nôtig, während anderseits ed agi die direkte Besteuerung niht aus der Hand geben ürfen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Die Frage einer Reform der Reichsfinanzen hat bisher weder der Beschlußfaffung des preußishen Staatsministeriums noch der des Bundesrats unterlegen, und es steht daher völlig dahin, welche Stecuerprojekte in den Reformplan Aufnahme finden werden. In diesem Stadium muß ich es mir daher versagen, meine persönliche Stellung zur Sache darzulegen; nur das Eine möchte ih aussprechen, daß, wenn in der Begründung zu dem Antrage des Freiherrn von Manteuffel und den Ausführungen des Herrn Neferenten die Rück- siht auf die Erhaltung der Familie, insbesondere auf die Kinder und Ehegatten in den Vordergrund geschoben ist, ih die Bedeutung dieser Frage voll würdige und wie bisher so auch in Zukunft bemüht sein

werde, dieser Nücksiht nah Möglichkeit Geltung zu verschaffen. (Lebbaftes Bravo.)

Graf Yorck vonWartenburg: Diese Erklärung des Herrn Ministers ist mir eine große Freude gewesen. Denn ih habe daraus vernommen, daß das leßte Wort in dieser Sahe noch nit gesprochen ist und daß der Finanzminister und, wie wir hoffen, die preußische Staatsregierung dem alten Grundsay der Kontinuität des Familten- vermöaens Nachdruck verschaffen werden. Meine Ausführungen werden zum Teil mit anderen Worten dasfelbe besagen wie die des Herrn Referenten, aber zutreffende Argumente können durchaus wiederholt werden. Einer der größten Sachkenner dieser Materie, Herr von Miquel, hat 1893 im Reichstag ausgeführt: „Jch habe versucht, in Preußen \ozusagen ein kleines Qipfelcben einer Erbschaftssteuer einzuführen, wesentliÞch zur Kontrolle der rihtigen Veranlagung der Einkommensteuer. Jch wollte nur F °%/% von den Deszendenten, Aszendenten und bei Ehegatten nehmen, und was geschah? Ein fast einstimmiger Widerstand trat dieser Vorlage ent- gegen, sodaß ich mich bald überzeugte, daß damit nicht durchzukommen sei.“ Und weiter sagte Herr von Miquel: „Wenn diefe Steuer hoh it, ist sie nach deutschen Verhältnissen eine der drückendsten, die ih kenne. In mindestens 80 9/9 oder 90 9/9 wird die Lage der Kinder \{lechter, wenn sie die Eltern verlieren“ Er führte das besonders an dèn deutshen Mittelklassen aus. Wenn man nur die hohen Erbschaften besteuert, kommt wenig dabei heraus, selbst wenn man bei Deszendenten und Aszendenten 2 9% erheben wollte. Nach 1893 hat der Führer der jeßt aus- s{laggebenden Partei im Reichstage gesagt, er glaube nit, daß im Reichstag für eine solhe Steuer eine Majorität zu haben fei. Ich glaube nit zuviel zu sagen, daß die Erbschaftssteuer mindestens da, wo sie in der direkten Linie die Anfälle ergreift, als eine undeutshe und im Widerspruch mit dem Geist des deutschen Erbrechts befindlich zu bezeichnen ist. Wer wird der Leidtragende sein? Die \teuerlich leiht zu erfassenden Vermögen, die in Industrie, die in Landwirtschaft angelegt sind, besonders der Grundbesiy. Ich sehe mich zu dem etwas physiokratischen Ausdruck genötigt: die eigentlih produktiven Klassen. Eine Schenkungs- stzuer, die von der Neichserbschafts\teuer niht zu trennen wäre, wird sehr \chwer von einem geshickt verfahrenden Kapitalisten zu erheben sein. Die Neichserbschaftssteuer wird auch mit dem Mittel der Dearession in den unteren und dem der Progression in den oberen Klassen arbeiten usen: Da kann man sih ein Bild machen, wie die ôfonomishe Wirkung sein würde, namentlich wenn man diejenigen Fâlle beachtet, wo sich_beklagenswerte Schicksals\{läge in einer Familie wiederholen. Das Hauptargument is für mich, daß das fundierte Vermögen \{chon ausreihend s\teuerlich belastet it, Wenn die Königlihe Staatsregierung wirklich entscheidenden Wert auf eine Reichserbschaftssteuer legen würde, würde se meiner Ansicht nach nur - dann konsequent handeln, wenn sie einen Gesetzantrag dahin vorlegte, daß die Vermögensfsteuer beseitigt werde, und ih weiß nit, ob dieser Geseßentwurf nicht er- heblihen Schwierigkeiten im preußischen Landtage begegnen würde. Wenn auf fremde Staaten hingewiesen ist, so haben doch alle, Gngland eingeschlossen, keine ermögenésteuer und keine Ein- fommensfteuer in unserem Sinne. Mit dem Schibboleth der direkten oder indirekten Steuern, mit der Belastung der oberen oder unteren Klassen kommt man nicht durch. Auf die einzelne Steuer kommt es an. Ich will darum auch nicht auf die Doktorfrage näber eingehen, wie die Reichserbschaftssteuer wirkt. Jedenfalls wirkt sie wie eine

direkte Steuer, da sie die einzelnen Personen und einzelnen Vermögen erfaßt. Wenn auch eine Neichserbschaftsfteuer, wie ih anerkenne, mit dem Geiste der Reichsverfassung keineswegs im Widerspru steht, so widerspriht sie doch den Intentionen der Reichsgründer. Fürst Bismarck ist nicht müde geworden, zu betonen, Tabak und Bier seien die künftigen Steuerobjekte. Wenn er auch selbst einmal, im Jahre 1877, wie ich wohl weiß, eine Reichsftempelabgabe für Erbschaft angeregt hat, so sah er doch nur die mäßige preußishe Erbschaftésteuer vor und hat niht dagegen gesprochen, als im Bundesrat fich die preußishen Stimmen selbst dagegen erklärten. Ich glaube, wir werden zweckmäßig auf dem Standpunkt des bayerischen Finanzministers von Riedel ver-

harren, der bei Gelegenheit der Erörterung der Reichseinkommen-

Gefährdung auss{ließt. uch eine Reichserbschafts\teuer müßte solhe Härten vermeiden. Sie

t nehmen auf die Leistungsfähigkeit der Erben, ferner nach Analogie des § 19 des preußischen Einkommensteuergeseßzes auf die Unterhaltspfliht gegen Angehörige, auf die Kinderzahl, hohe Verschuldung, Krankheitsfälle und dergleichen, ferner auch darauf, ob

die Erklärung, gegeben hat.

Teil meiner Freunde, kann für diesen Antrag nit stimmen, weil es sich hier um eine Sache handelt, die zunächst das Reich angeht. Daß das Reich eine Erbschaftssteuer einführen kann, hat auch Yorck nicht bestritten. Das Reich und mit ihm die Einzelstaaten leiden heute erheblich darunter, daß seine Finanzen niht auf eine sichere Grundlage gestellt sind, weil es genötigt ift, bei den Einzelstaaten zu Gaste zu gehen und ih | nôtige Geld geben zu laffen. Wenn die Neichsfinanzen nicht gefestigt find, so ift auch der Reichsgewalt, also dem Bundesrat und dem Kaiser, eine der notwendigsten Stützen entzogen, um wirklih fraftvoll

zustimmte. Jh \chließe damit, daß, fo zu stellen ist, es jeßt doch Partikularismus.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: j Meine Herren!

die die Interessen der Bundesregierung geschädigt hätte. |

wir vom Standpunkt der Bundesstaaten wünschen müssen, eine grund- fäßlihe Scheidung zwishen den Finanzen der Bundesstaaten und des Reichs. Das war der große Gedanke des Ministers von Miquel, meines Erachtens der größte und gesündeste, den er gehabt hat, eine reinliße Scheidung zwischen den Finanzen des Reis und der Bundes- staaten herbeizuführen. Denn daß der Reichsgedanke niht gewinnen kann, wenn alljährlih mit ungemessenen Forderungen an die Einzelstaten herangetreten wird, denen namentlih die kleineren Staaten zu unter- liegen drohen, liegt auf der Hand. Also nicht bloß ein Spezial- interesse der Bundesstaaten, sondern ein eminentes Interesse des ganzen Neichs spricht dafür, dem Zustande ein Ende zu machen. Leider ist bei den Zuständen im Reichstage gar nicht daran zu denken, daß die Migquelsche Reform in naher Zeit zur Ausführung kommt. Da spielen Mahtfragen mit hinein, die an sich mit der Sache nichts zu tun haben. Drum ist es freudig zu begrüßen, daß infolge der verdtenst- lichen Tätigkeit des Herrn Staatssekretärs von Stengel wenigstens die kleine Reform vorgenommen is, die allerdings klein ift, aber doch das überflüssige Hin- und Herschieben von Matrikular- beiträgen etwas einshränkt. Die Bundesstaaten hatten bisher ihre Matrikularbeiträge allmonatlich vorauszuzahlen, während die Veberweisungen vom Reich erst postnumerando quartaliter erfolgten. Ferner enthält die lex Stengel noch einige für die Gestaltung des Neichshaushaltsetats vorzugsweise wihtige Bestimmungen. Ih möchte das hervorheben, um niht den Glauben aufkommen zu laffen, als ob die lex Stengel für die Interessen der Einzelstaaten irgendwie shädigend gewesen wäre; ih glaube vielmehr, daß die lex Stengel sowohl im Interesse des Neihs wie der Bundesstaaten nur nüßlich gewesen ist und sein wird.

Graf Yorck von Wartenburg: Mit der Tendenz der lex Stengel bin ih durchaus einverstanden. Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode: Wir können dem Freiherrn von Manteuffel nur dankbar sein, daß er uns mit seinem Antrag Gelegenheit gegeben hat, diese so sehr wichtige Frage hier zu erörtern Wenn ih ihn niht mit unterschrieben habe, so liegt dies nur daran, daß ih leider niht anwesend war. Leider haben wir die Entscheidung nicht in der Hand; selbst wenn das Abgeordnetenhaus unserem Antrag bei- treten sollte, so würde damit noch immer nicht die Entscheidung her- beigeführt sein. Ich habe nun einen Zusaßantrag gestellt für den Fal, daß entgegen unseren Wünschen doch eine Reichserbschaftssteuer ommt. Für diesen Fall habe ih zwei Wünsche, zunächst den, daß diese Erbschaftssteuer mögli gerecht und möglichst gleihmäßig er- hoben wird. Das scheint selbstverständlich zu sein, ist aber in der Ausführung ganz außerordentlich schwer. Es ist noch gar nicht lange her, daß bei uns in Preußen die Einkommensteuer sehr ungleihmäßig in den einzelnen Provinzen erhoben wurde. Heutzutage wird sowohl die Einkommersteuer, wie auch die Vermögens- oder Ergänzungss\teuer in Preußen so gleichmäßig erhoben, wie das überhaupt möglich ift. Das haben wir hauptsächlich dem Umstand zu verdanken, daß wir im Oberverwaltungsgeriht eine gemeinsame Rekursinstanz haben. Darum bitte ih den Finanzminister, dahin zu wirken, daß unter allen Umständen eine Zentralrekursinstanz für die Erbschaftsfteuer geschaffen wird. Ich kann darüber natürlich keine Vorschläge macben, vielleicht wählt man einen Aus\{chuß des Bundesrats oder dergleihezn. Not- wendig ist diese Instanz auf jeden Fall, denn es wird in jedem ein- zelnen Staat verschieden einges{äßt, in Preußen hoh, in anderen Staaten niedrig. Vor einigen Jahren kam _ in der Budgetkommission des Reichstags ein Fall zur Sprache. Es war zweifelhaft, ob ein Mann die Erbschaftssteuer in Preußen oder in einem anderen deutschen Staat bezahlen jollte. Er entschied s{ch {ließli dafür, lieber in dem anderen Staat 29/6 zu zahlen, weil er dort bei 20%/ noch besser wegkam als in Preußen bei 1%. Ohne Rekursinstanz würden wir in Preußen benateiligt werden, um so mehr, als wir in Preußen finanziell so sehr benahteiligt werden durch die Gestaltung der Branntweinsteuer. Man hat auch die Besorgnis, daß die beabsihtigte Eisenbahnbetriebsmittelgesellshaft, die ja in politischer, nationaler und wirtshaftliher Beziehung ein wesentlicher Fortschritt fein würde, ih \{chließlich so gestalten würde, daß Preußen doch die Zeche zu bezahlen hat, daß die anderen Staaten fsih mit uns in die Üebershüsse teilen, die wir jeßt allein haben. In der Erbschafts- steuerfrage ist wieder der Grundbesiß benachteiligt. Das mobile Kapital kann \ich eventuell der Sahe entziehen, der Grund und Boden, der ofen daliegt, nicht. Wie wird sich die Sache künftig praktis gestalten? Nehmen Sie einen Bauerngutsbesizer. Der Mann ift in gier Lage, er hat nur wenig Schulden. Er hat 5 bis 6 Kinder. Nun stirbt er, und das Erbe muß geteilt werden. Natürlih werden die nötigen Hypotheken aufgenommen. In welcher Lage befindet sih der Erbe, der das Bauerngut weiter bewirtschaftet ? Er hat fein bares Geld, also muß die Steuer gestundet werden, sie muß hypothekarisch eingetragen werden neben den anteren Schulden auf das Gut. Der Mann i} in der denkbar s{wierigsten Lage. Der Staat sollte eigentlih folch einem Manne eine Prämie geben, jeden- falls kann man einen solhen Moment niht benußen, um ihm eine Summe Geldes zu entreißen. Aehnlih liegt die Sache au bei Ehegatten. Auch in dem Falle der Schenkungsfteuer befindet

sich der Kapitalist in einer weit bequemeren Lage als der Grundbesißer. Der Kapitalist kann seinen fünf Kindern, um der Erbschafts\teuer zu entgehen, bereits lange vor seinem Tode

je 100000 A senken, und zwar kann er dies ratenweise tun zu 20—30 000 A Solche Fälle sind sehr {wer zu fassen. Beim Bauerngutsbesißer dagegen liegt die Sache wesentlich anders. Wie will man die Grbschafts\teuer denn überhaupt durchführen? Entweder man maht die Sache in Baush und Bogen, dann entstehen Un- gerechtigkeiten, oder man dringt fisfalisch in die Verhältnisse hinein, und dann entsteht eine große Belästigung. Um dies zu vermeiden, habe ich meinen Zusagantrag gestellt. Oberbürgermeister Stru ckmann - Hildeétheim: Ih möchte den Herren dieselbe Zurückhaltung empfehlen, die der Finanzminister Ld auferlegt hat. Cs wäre richtiger, anstatt den Antrag von Manteuffel anzunehmen, darüber zur Tagesordnung überzugehen mit Rücksicht auf

die der Finanzminister über die Sache ab- Ich meine1seits, und ich glaube auch ein großer

raf

von ihnen in den Matrikularbeiträgen das

steuer ih dagegen E N hat, daß man die Einzelstaaten nôtigen wolle,

hre Steuerverfassung nach cinem ihnen von außen auf-

die Herrschaft zu führen. Sie beklagen es ja selbst, daß im Reichstage

hoh auch der Reichsgedanke Zeit ist für einen gesunden preußischen

Aus den Worten des Herrn Vorredners könnte hervorgehen, als ob die lex Stengel eine Maßregel gewesen wäre,

Meine Herren, die gedahte Regelung enthält zwar nit, wie

so schwankende Zustände sind, und wir beklagen es mit Ihnen. Das hat teilweise darin seinen Grund, daß wir eine ungewisse Finanzlage und eine recht s{wankende Mehrheit haben. Der Reichsgedanke und die Reichszentralgewalt kann durch nihts mehr gestärkt werden, als wenn die uns seit Jahren beshäftigende Frage der festen Gründung der Neichsfinanzen einem gedeihlihen Ende entgegengeführt wird. Und wenn wir jeßt zu unserer Freude sehen, wie im Bundesrat Pläne ernstliher Art zu diesem Zwecke ausgearbeitet werden, fo sollte au das preußishe Herrenhaus auf der Seite derjenigen stehen, die \i bemühen, diese schwierige Aufgabe endlich zu lösen zum Wohl des Reiches und auch der Partikularstaaten. Preußen hat gottlob weniger zu leiden, aber die Finanzlage der Einzelstaaten ist doch im hôdsten Grade bedenklich. Es ist nicht die Aufgabe des Herren- hauses, von vornherein dem Reich in den Arm zu fallen, sondern vielmehr dem verdienten Leiter des Reichsshaßamtes zu helfen. Es wird \sich nicht bloß um eine, sondern um eine ganze, ganze Reihe von Steuern handeln, die insgesamt und im Zufammenhang zur Gesundung der Neichsfinanzen führen sollen. Wer kann da über- sehen, welches Glied in dieser Kette das wichtigste ist? Es kann ih um eine höhere Bier-, um eine Weinsteuer handeln. Da wollen Sie nun von vornherein, ehe Sie etwas Positives wissen, einen Riegel vorschieben, aus „gesundem Partikularismus“? Derselbe gesunde Partikularismus würde do, wenn eine Biersteuer in Frage käme, in Bayern sein Haupt erheben, oder in den weinbauenden Gegenden, wenn es sih um eine Weinsteuer handelte. Jrgend welche Landes- teile oder ganze Bundesstaaten haben siherlih von irgend einer Form der Steuer mehr zu leiden als andere. Da kann man doch die einzelnen Negierungen nicht gegen irgend eine bestimmte Form der Steuer festmachen wollen. Nachdem endlih einmal eine Reichsfinanze reform glüdcklich eingeleitet ift, ist es doch höchst bedenklid, diesen Partikularismus vorzushieben und damit der Reichsregierun in den Arm zu fallen, die preußishe Regierung, die do im Bundesrate den größten Einfluß hat, gewissermaßen von vornherein lahm zu legen. Auf die Einzelheiten der von Ihnen als Phantasiegebilde hier hingestellten Reichserbschaftssteuer einzugehen, vermeide ih; keiner von Ihnen kennt sie, und jeder von Ihnen hat ein Zerrbild aus ihr gemacht. Ist denn unser Finanzminister so un- vernünftig, daß Sie von ihm ohne weiteres annehmen, er würde auf eine Erbschaftssteuer bereinfallen, die all dieses Unbeil im Gefolge hat? Was steht im Wege, die preußishe Erbschafts\steuer im Reiche einzuführen? Aber ih will mir hier den Kopf des Reichs\chatsekretärs nicht zerbrechen. : Freiherr von Manteu ffel: Jh möchte nun bitten, daß die Herren R durch diese Rede niht beeinflussen lassen, sondern ruhig für meinen ntrag stimmen und den Zusaß des Herrn Grafen Stolberg ablehnen. Wir kämpfen nicht gegen Zerrbilder; wenn ih auch nit weiß, wie die Neich2erbschaftssteuer aussieht, so droht sie do zu erscheinen, und ih will gegen das Prinzip fämpfen, daß man eine solhe wie eine direkte Steuer wirkende Steuer im Reiche einführt. Die Härten für Deszendenten und Aszendenten erkenne ich vollständig an, aber sie treten hinter das Bedenken zurück, daß man überhaupt den Anfang macht mit einer Reichserbschaftéssteuer. Dem will ih widerstehen, und deshalb habe ich meinen Antrag eingebraht. Meinem Antrag eine größere Wirkung zu geben vermag der Zusaß des Grafen Stolberg nicht, sondern er {wächt meinen Antrag noch wesentlichß ab. Wir wollen keine Neichserbschaftssteuer, weil wir das Prinzip ver- werfen; und diesen Standpunkt {wächt der Antrag des Grafen Stol- berg unzweifelhaft ab. Alle seine Auslafsungen sind zutreffend, aber sie basieren auf dem Gedanken, daß wir dèr Neichserbschaftssteuer doch nit entgehen, und dem gerade will ih vorbeugen. Wenn Herr Struck- mann von den Erklärungen des Finanzministers befriedigt ist, fo er- kenne ih an, daß dieser jeyt niht mehr sagen konnte, als er gesagt hat. Veber das Prinzip felbst hat uns aber Herr von Rheinbaben nichts gesagt. Ich bitte Sie deshalb, dem verlockenden Sirenengesang des

Herrn Struckmann nicht zu folgen, sondern meinen Antrag anzu- nehmen.

Der Antrag von Manteuffel wird gegen eine sehr kleine Minderheit auf der Linken angenommen. Der Zusaß- antrag Stolberg, gegen den sich Freiherr von Manteuffel er- klärt hat, wird vom Präsidenten niht zur Abstimmung ge- bracht, vielmehr durch die eben erfolgte Abstimmung für erledigt erklärt.

Es folgt die einmalige Schlußberatung über den Geseß- entwurf, betreffend die Verwaltung gemeinschaft- liher Jagdbezirke, welcher abermals an das Haus zurück- gelangt 1st.

Auf Antrag des Referenten Herrn Dr. von Quistorp tritt g Haus nunmehr den Beschlüssen des Abgeordneten- hauses bei.

Darauf erstattet Herr von Gra ß-Klanin den Bericht der Eisenbahnkommission über den Gesezentwurf, be- treffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnneßes und die Beteiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen (Sekundär- bahnvorlage). Die Kommission beantragt die unver- änderte Annahme der Vorlage. Eine Petition der Handels- kammer zu Graudenz u. a. um Einrichtung der im Zuge der Bahn von Schmentau nach Riesenburg vorgeschenen Weichselbrücke für den Landverkehr ohne den geforderten Zu- \{huß der Beteiligten soll durch die Beschlußfassung für erledigt erklärt werden. Von den Einzelheiten erwähnt der Referent den für die Bahn Lähn—Löwenberg in Aussicht genommenen Staatszushuß von 16 152000 #, der ihm niht genügend motiviert erscheine.

Minister der öffentlichen Arbeiten-von Budde:

Der Kreis Löwenberg war nicht in der Lage, den Grund und Boden voll herzugeben. Aus diesem Grunde mußte, um die Bahn- linie zustande zu bringen, ein Staatszuschuß geleistet werden. Der Kreis Löwenberg erklärte, daß er kein wesentlihes Interesse an der Bahn habe, und aus diesem Grunde war ein Staa!s8zuschuß not- wendig ; aber auch noch aus einem anderen Grunde. Es wird nicht weit von Hirschberg bei Mauer eine große Talsperre gebaut, und zum Bau dieser Talsperre war eine Förderbahn notwendig. Diese Förder- bahn würde ziemlich bedeutende Mittel in Anspruch genommen haben, die Provinz und Staat belastet hätten, und nahher würde die Förderbahn weggerissen worden sein. Deshalb hat man es für nüßlich gefunden, die Bahn zu projektieren und zunächst als Förderbahn aus- zunüßen: Diese ist dann nit verloren, sondern wird später als Nebenbahn ausgebaut. Aus diesem Grunde hat die Königliche Staats- regierung ih für verpflihtet gehalten, einen Beitrag zu den Grunds erwerbskosten zu leisten; auch die Provinz hat einen Beitrag geleistet, um die Bahn zustande zu bringen.

Freiherr vonDuran t: Bei Besprehung der projektierten Bahn von Egerfeld nah Summin zur Abkürzung der Linie Kattowiß—Natibor

ist im gee O eine Petition der Magistratsbehörden der Stadt Ny i zur ; i dem Herrenhaus liegt eine ähnlihe Petition niht vor, aber ih bin

Lon den Magistratsbehörden der Stadt Rybnik gebeten worden, e

wünsht durch die ih halte diefen Wunsh für berechtigt. soll sieben

nik der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen worden;

Sache zur Sprache

neue

zu bringen.

/ Die Kreisstadt Nybnik Bahn

selbst berührt zu werden, und Die projektierte Linie

der entfernt vorbeigehen.

ilometer von Stadt

Es ist gesagt worden, daß die Bahn nur als Güterbahn die Haupt- strecke von Kattowiß nah Natibor und zur österreihishen Grenze ent-

lasten soll, aber bei dem steigenden Verkehr in diesen Gegenden ift anzunehmen, daß die Bahn auch für den Personenverkehr notwendig