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Chronologische Uebersicht

der in dem

Königlich Preußischen Staats-Anzeiger | vom Januar bis Ende Juni 1859 | enthaltenen

Gesetze, Verorduungen , Bekanntmachungen 2€-+

5G atum In ha (f. Nr. Seite.

U S S 7. Januar Bekanntm. Ersaßleistung für die-práfludirien Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Dare senscheine vom Jahre 1848... .- S id E A N 7 54 12 86 15 109 17 125 29 166 26 189

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Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflilte daß die Regulirung der Dotation katholischer Schullehrer - Stellen in Schlesien Sache der Regierung, und der Rechtsweg gegen die von ihr vorgenommene Feststellung der von dem Dominium und der Gemeinde zu entrichten- den Beiträge unzulässig ist, auch die Berufung auf die Vocation des Schullehrers, wenn dieselbe weiter nichts als eine Bezugnahme auf die mit der Stelle verbundenen Emolumente enthält, den Nechtsweg

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Desgl., daß, wenn die Polizei - Behörde die Anlegung eines Fußweges aus polizeilichen Rückfichten für nöthig erachtet, auf Beseitigung desselben und Wiederherstellung des früheren Zustandes im Rechtswege nicht geklagt werden fann, dagegen über den Antrag auf Anerkennung des Eigenthums an einem Theile

: des Fußweges der Rechtsweg zulässig O R L e E März Erkenntniß des Königlichen Nevisions - Kollegiums für Landes-Kultur-Sachen , betreffend die Dotirung der

Land-Schullehrer-Stellen S4 GomeinibeitöthellutKgM. „e de E e N eite, daß -wenm: bei Magi e April | Erkenntniß des Königlichen Herichtshofes Zur Entscheidung der Kompetenz-Konflifte, aß, wenn bei yorhans denem Wassermangel das Wasser eines Privatbaches auf Anordnung der Polizei-Behörde aufgestauï und der städtischen Wasserleitung zugeführt wird, um die Bewohner der Stadt mit dem nöthigen Wasser zu versehen, gegen eine solche Anordnung die Possessorienklage unzulässig s «zien welbemide «fe Le ) Desgl., daß, wenn Jemand Eingeweide von geschlachtetem Vieh unversteuert in die Stadt bringt und diesel-

ben von der Steuerbehörde deShaib in Beschlag genommen werden, der Rechtôweg darüber, ob der- | gleichen Eingeweide steuerfrei und die Beschlagna |

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hme demzufolge ungesezlih sei, nicht zuläsfig ist, viel-

E mehr die Entscheidung darüber den Steuerbehörden N A E I abn » 19, J Un Desgl., daß, wenn das Vermögen eines Gymnasiums oder einer anderen y Anstalt nicht “ausreicht, um die Pensionen für die Lehrer und Beamten derselben zu berichtigen, die Entscheidung dar- über, wer den erforderlichen Zuschuß zu leisten habe, dem Ober - Präsidenten der Provinz zusteht und gegen die Festseßung desselben der Rechtsweg nux alsdann gestattet ist, wenn auf Grund eines speziellen Rechtstitels die Befreiung von Beiträgen zu den gedachten Pensionen in Anspruch genommen wird... --- 120 4 919 O Desgl, daß, wenn von einer Druäschrist, deren Junhalt von der betreffenden Gerichtsbehörde für strafbar j i l erachtet und auf deren Vernichtung deshalb «xkannt worden ist, nachträglich bei einer Privatperson | | Exemplare vorgefunden und polizeilich in Beschlag genommen werden, von dem Besiger zwar nicht auf 4 Rügabe derselben, wohl aber auf Entschädigung dafür im Rechtswege geflagt werden neuss me 20 A 57 E Desgl., daß, wenn zwischen verschiedenen Gemeinden, die zu einem gemeinschaftlichen Kommunal - Verbande gehören, Streit darüber entsteht, welche von ihnen für den Unterhalt eines Ortsarmen zu sorgen habe, 4 der Rechtsweg zulässig C A C L 23 4 Zuli Verf. Denaturirung von Oel zum Fabrikgebrauch Lau ; Z 18 August Vertrag über das Münzwesen des suddeutschen Müúnz- Vereines -- „ai dd E E U R H S N, 1020 Verf. Die Begründung des Anspruchs auf den Zoll-Rabatt für eingeführten feinen Wein .…...--- L Z 18 Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes Zur Entscheidung der Kompetenz - Konflifte, daß, wenn in einer Stadt die evangelischen Elementarschulen, soweit die Koften dafür nicht dur dàs Schulgeld aufkommen, von der Stadtgemeinde durch Zuschüsse aus der Fámmerei-Kasse unterhalten werden und die Negierung es für angemessen erachtet, daß für die fatholishe Schule in gleïcher Art bon der Kommune gesorgt werde, gegen eine solche Anordnung der Rechtsweg zulässig b in, e alalnia ba -Ifdakien t « Sd u bhdt 123 9á8 l Desgl., daß, wenn dex Bürgermeister eines Ortes dem Eigenthümer eines Hauses wegen der Baufälligkeit und Feuersgefahr desselben verbietet, einen Miether in seine Behausung aufzunehmen, und diese Auf- | nahme dennoch erfolgt, der Bürgermeister als Polizei-Obrigkeit des Ortes berechtigt ist, den eingezogenen Miether auf Kosten des Hauseigenthümers exmittiren und die dadurch entstehenden Kosten von dem h. legteren exekutivisch einziehen zu lassen, ohne daß der Rechtsweg dagegen zulassig eet) Sig eciso f 6. -— Allerh. Erlaß. Verleihung des Expropriationsrehts an die zu London unter dem Namen „Berlin-Water- J workfs-Company“ gebildete Actien-Gesellschaft zum Zwedck der Versorgung der Stadt Berlin mil fließen- Lira a ace C I O Aar ag aide . 6 Verf. Tarifixung von in Fässern eingehendem, eingedämpften Gänsefleish u Il ¿aket Rd C BAOO / D —ck Cirk. Verf. Die Preise für an marschirende Truppen durch die Gemeinden verabreihte Fourage ----- ile A7

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: | C O Erlaß. Behandlung der geistesfkrank gewordenen Ste nid n en E ka a Bergpolizeiliche Verordnung. Qur Verhütung der durch stickende Wetter und Schwaden drohenden Un-

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: s glüdsfälle auf den Bergwerken und Stein , 30, Verf.-Auszug. Tarifirung von zu bestimmten Zwecken mi