1859 / 3 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Als ein spezieller Rechtstitel, worauf der Kläger besonders in der Erwiederung auf Län Kömpetenz-Konflikts=Beschluß Gewicht legt, wird die Vocation des. Klägers bezeichnet. Diese ist indeß vom 21. Februar 1852, mithin von jüngerem Datum, als der Genußzettel vom 2. Januar 1851, und. daher unerklärlich, wie dieselbe als Nechtstitel gegen den Genußzettel, der zur Zeit der gegebenen Vocation bereits in Geltung getreten war, sollte angeführt werden fönnen. Uebrigens enthält die Vocation auch weiter nichts, als eine Bezugnahme auf die mit der Stelle verbundenen Emolumente; sie würde- mithin einer neuen Regulirung der leßteren in

keiner Weise entgegenstehen. Es gebricht demzufolge an jedem Grunde, aus dem gegen die von der

Negierung getroffenen Einrichtungen der Rechtsweg follte beschritten wer- den fônnen, und hat, wie geschehen, auf dessen Ausschließung und Aner- kennung des Kompetenz-Konflikts erkannt werden müssen.

Berlin, den 13. Februar 1858.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konslikte.

Ministerium des Junern.

Cirkular - Verfügung vom 9. Dezember. 1858

betreffend die Ausführung des Vertrages wegen

gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der

Auszuweisenden d, d, Gotha, den 15. Juli 1851, in

Bezug auf die Erstattung der Transport: Kosten der Ausgewiefsenen.

Vertrag vom 15. Juli 1851 (Staats - Anzeiger Nx. 137, S. 762)

Cirkular-Verfügung vom 14. November 1852 (Staats - Anzeiger Nr, 274, Seite 1631).

Bei ‘den im Juli d. J. stattgefundenen kommissarishen Be- rathungen über den Vertrag wegen gegenseitiger Verpflichtung zur

Uebernahme der Auszuweisenden d, d. Gotha, den 15, Juli 1851, |

ist auch die Beftimmung des zweiten Absayzes des Y. 11 dieses Vertrages, welche dahin lautet: i „Wenn der Ausgewiesene, um seiner Heimath in einem drilten Staate zugeführt zu werden, durch das Gebiet eines andern kontrahirenden Theiles transportirt werden muß, so hat dem leßteren der ausweisende Staat die Hälfte der bei dem Durch- transporte entstehenden Kosten zu erstatten“, in Erwägung gezogen worden. ta Sämmtliche Kommissarien hatten fi, mit Ausnahme des Kong: lih hannoverschen, Über eine unter den Vereine staaten dahin zu tref- fende Verabredung geeinigt: 0 al „daß diese Staaten auf das ihnen nah dieser Vertragsbestim- mung zustehende Recht auf Erstattung der Hälfte der gedachlen Kosten für die Zeitdauer vom 1. Januar 1859 bis. zum 31, De- zember 1862 gegenseitig verzichten wollen, und zwar mit der Maßgabe, daß unter diese Vereinbarung jeder Transport falle welcher in dem Zeitraume vom 1. Januar 1859 bis 31, Dezem- ber 1862 beginnen tvird.“ Nachdem nunmebr auch die Königlich hannoversche Regierung unter Vorausseßung der Zustimmung sämmtlicher übrigen bethei- ligten Regierungen, si mit dieser Vereinbarung einverstanden er- klärt hat und preußischer Seits eine gleihe Zustimmung ertheilt worden ift, veranlasse ih die Königl. Regierung, mit Bezug auf die Cirkular-Verfügung vom 14. November 1852, jene Vereinbarung vom 4. Januar k. J, ab zur Ausführung zu bringen, demgemäß Kosten des Durchtransports für jenen Zeitraum den an- dern Vereinsftaaten gegenüber nicht mehr in Rechnung zu ftellen, sondern die gedachten Kosten zum vollen Betrage auf den Fonds Jhrer Hauptkasse zu polizeilichen Zwecken anzuweisen, wie dies dur die gedachte Cirkular-Verfügung hin- sichtlich der einen Kostenhälfte vorgeschrieben worden ift, Diese Bestimmung bezieht sid nach dem Obigen nicht auf Transporte, welche am 31. Dezember d, J. oder früher beginnen, mögen sie auch erst nach dem 1, Januar 1859 beendigt werden. Auf diese Transporte findet der §. 111, c., wie bisher Anwen- dung. Sie bezieht fih. ferner nur auf Transporte aus einem Vereinsstaate in den andern, nicht aber auf Transporte von Per- sonen, welhe aus einem Vereinsftaate in einen zu den kontrahiren- den nicht gehörigen Staat, oder aus einem der leßteren in- etnen Vereinsftaat transportirt werden. Auf derartige Durchtransporte ist der §. 11 des Vertrages überhaupt nicht zu beziehen und es müssen die durch selbige erwasenden Kosten zum vollen Betrage erstattet werden, Endlich bemerke ich noch, daß die durch den §. 11 1, c. und as obgedadte vorläufige Uebereinkommen betroffenen Durcb- irañSportfoslen in der durch die Cirkular - Verfügung vom 1äten

unt von ‘den VPetreffenden Regierungen in eine Na@weisung aus zunehmen sind, welche am Jähresschlusse hierher einzureichen if, Berlin, den 9. Dezember 1858. Der Minifter des Junern. Flottwell, An sämmtliche Königliche Regierungen.

Abschrifl zur Nachricht, Berlin, den 9, Dezember 1858. Der Minister des Jnnekrn. Flottwell.

An das Königliche Polizei-Präfidium hierselbst.

Finauz : WMinifteriuna,

Verfügung vom 11. Juli 1858 betreffend die Denaturirung von Del zum Fabrikgebrauch,

Es ist, wie ih mit Vezug auf Ew. 2c. Bericht vom 30, v, M bemerke, allerdings durch Verfügung vom 31. Januar 1849 j einem Spezialfalle nachgelassen worden, daß ein unter der Decly ration „Card-Oel“ eingeführtes Oel nach vorheriger Verseßung m| Terpentin- oder Rosmarin - Oel mit der allgemeinen Eingang) Abgabe belegt werde. Card - Oel war damals noch nicht in d amtliche Waarenverzeichniß aufgenommen, es war ein neuer Y tikel und bei der Prüfung einer Probe der eingegangenen Waar erklärte die technishe Deputation für Gewerbe, den Ursprung bu Oels nicht mit Sicherbeit angeben zu können. Unter diesen Umständy erschien es gerechtfertigt, jenes Oel, welches nah der Angabe ht hiesigen Empfänger ein Surrogat für Palm-, Kokosnuß- und Baun Oel sein sollte, dem Baum - Oel gleih zu behandeln. Seitde „Card-Del“ in das amtlihe Waarenverzeichniß aufgenomm und. auf „Oel alles andere“ verwiesen is, ist ein derarkiges 31 geständniß nicht mehr gemacht, vielmehr sind alle Anträge , dul anderes Oel als Baum-Oel nah vorheriger Denaturirung zollfr abzulassen, stets abgelehnt worden; namentlich ist auch rücksilli des Nicinus-Oels keine solche Bewilligung erfolgt, Beélin, dén 125 Juli 1858, Der Generale-Divrekkor der Steuern. An den KönigliÞh Preußischen Geheimen Regierungsrath und Vereins - Bevoll- mächtigten 2c. N. zu N.

Verfügung vom 16. August 1858 betreffend die Begründung des Anspruchs auf den Zoll-Rabatt für eingeführten feinen Wein,

Auf den Bericht vom 19. d. Mts. erwidere ih Ew. 2c., di für die im §. 4 des Regulativs vom 21, August 1847 namentli! als solche bezeichneten feinen Weine der Nachweis des Einkau fi werthes nicht zu verlangen ift,

Berlin, den 28. August 1858.

Der General-Direktor der An den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath M, M JU Tf,

Steuern.

Angekommen: Se. Dur{laucht der Prinz Leopol von Löwenfstein-Wettheim- Freudenberg, von Leipzig.

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandenr d! 12ten Division, von Wißleben, von Ludwigslust,

Abgereist: Der Erb - Schenk im Herzogthum Magdebur:

Kammerherr Graf vom Hagen, nach Möckern.

geruht: Dem Vereins - Bevollmächtigten in Dresden, Ober-“ ut Geheimen Regierungs-Rath Wilke, die Erlaubniß zur Anlegut des von des Königs von Sachsen Majestät ihm

Hauptmann a. D. Schmidt zu Gremenz - Mühle bei Straßbur in Westpreußen, zuleßt Premier - Lieutenant in der Artillerie d! 2. Bataillons (Breslau) 3. Garde-Landwehr- Regiments, zur A legung des von des Sultans Majestät ibm verliehenen Medschidi

November 1852 vorgeschriebenen Art auch fernerhin zu liquidiren

Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

Ai

Verliu, 4. Januar. Se, Königliche Hoheit der Prin Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädiz

fihtigung nicht T die ; c verliehen den Betrag der Komthur- Kreuzes zweiter Klasse des Albrehts-Ordens, so wie del e

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinze Regent nahmen im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Kultus-Ministers von Bethmann- Hollweg, des General-Majors Freiherrn von Manteuffel, des Polizei-Präfiden- ten ¡Freiderrn von Zedliß und des Ministers der Sm änticen Angelegenheiten Freiherrn von Schleiniß- entgegen, und empfingen den General-Lieutenant und Commandeur der 12ten Divifion von Wißleben.

Holstein. JZhehoe, 2. Januar. Mit dem gestrigen Eisenbahn- Abendzug traf hierselbst der Kammerherr, Amtmann v. Leveßau ein, um als königl. Kommissar morgen die holfieinishe Ständeversammlung zu eröffnen, Aus Kopenhagen vom 1, Januar wird den „Hamburger Nachrichten * mitgetheilt, daß der am Zten zusammentretenden holftei- nifchen Stände-Versammlung unter andern nachstehende Vorlagen ge- macht werden follen: Entwurf einer Gerichtsordnung für das holstein- lauenburgishe Ober- Appellationsgeriht; Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der im Hetzogthum Holftein bestehenden Dinggerichte und die Uebertragung der diesen zustehenden Gerichts- barkeit andere Gericht8behßörden; Entwurf einer Verordnung für das Herzogthum Holstein, betreffend die dem Kläger im Civil- prozeß obliegende Verbindlichkeit zur Urkunden-Edition; Entwurf eines Patents für das ‘Herzogthum Holstein , betroffend eine Ausdehnung der zum Schuß wider den Nachdruck erlassenen Ver- fügungen auf die in den nicht zum deutschen Bunde gehörigen Theile der Monarchie herausgegebenen Werke der Literatur und Kunfi Entwurf eines Patents für /

F? an

Du das Herzogthum Holstein, betreffend die Hetmathsrehte im Auslande geborener, als Kinder mit ihren Eltern in das Land eingewanderter Personen; Entwurf zu einem Patent, betreffend die einstweilige fernere Erhöhung der vou den Kommunen zu den Straf-Anftalten in Glückstadt zu leistenden Beiträge fár das Herzogthum Holstein; Entwurf eines Goseßes, betreffend die Befirafung der Thierquálerei, Entwurf eines Patents, betref- send die Aufhebung der sogenannten Tonnen-Abgade von Bier und

Branntwein und der Efsfig- Accise in der Herrschaft Pinneberg,

Den „Hambuxger Nachrichten“ if auh die landesherrliche Eröffnung für die holsteinischen Provinzialstände, betreffend die von der Provinzial «Ständeversammlung des Herzogthums Holstein im Zahre 1856 und 1857 besc{lossenen Anträge und unterflüßten Pe- ittlonen zugegangen, der wir Folgendes entnehmen: Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden Nonigiac. ace, onté erer getreuen holsteinischen Ständeversammlung Unsere Huld : Die allerunterthänigsten Anträge der in den Jahren 1856 zu Zhedoe versammelt gewesenen Provinzialstände, so wie die 1 Petitionen find sorgfältig geprüft und erwogen uns mit Beziehung auf dieselben zu folgender

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kd o , mniolbhon untor k ton LRTCLOCU untertußBten

Beschlüßse der 8. Holsteinisch'en eversammlung. nterstüßgung der allerunterthänigften Bitte Unserer Wir möchten die der Wirksamkeit der Stände nah dem Neskripts vom 30, Januar 1856 gewordene Beschränkung geruden, in ihrer desfälligen Eingabe angeführten Gründe, bon überzeugt worden, daß dem §. 16 der Verordnung, des Herzogthums Holftein bom 11. Juni 1854, beizulegen fei, welhe von den Etän- genommen ift. Wie Wir Uns aber bereits ( haden, daß Wir durch desfällige Vorlagen tänden zur gung aller Anträge und Wünsche, welche auf en der Allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 die ng der Stellung des Herzogthums Holstein in der Monarchie zum bollständige Gelegenheit eröffnen wollen, so mt Beziehung auf andere Gegenftände, insoweit rück- je Kompetenzberhältnisse der Ständeversammlung zur indig geordnet find, für dieses Mal gestattet werden, An- 9 zu ftellen, welche das spezielle Wehl des Herzogthums tem oder eines Theiles desselben bezwecken, wogegen die künftige Be- Arenzung des ständischen Petitionsrehtes bei der Rebisien der vorgedachten Berfafungs-Verordnung ihre Erledigung finden muß.

9) Wenn die Ständeversanunlung in Veranlassung des derselben bor- gelegten Entwurfes - einer Verordnung, betreffend die Aufbringung des bom Herzogtbum Holstein zu den gemeinschaftlihen Ausgaben der dänischen Monarhie für den Zeitraum vom 1. April 1854 bis dahin 1856 annoch zu ie Beitrags, mehrere auf den Betrag der aufzubringenden Summe bezügliche Beschlüsse gefaßt und damit übereinstimmende Anträge gestellt hat, lo konnten diese Beschlüsse {on im Hinblick auf die Verfassungs- bestimmung, die bon dem gedachten Herzogthum zu den gemeinschaft- lichen Ausgaben der Monarchie, event. durch besondere Repartitión auf- jubringende Summe außerhalb des Umkreises liegt, innerhalb dessen der | Ständeversammlung ein Beschlußnahmerecht zustand, zu Unserer Berück geeignet erscheineu. Vebecdies aber hâben auch Ständeversammlung gemachten Einwendungen gegen nach dem ihr vorgelegten Entwurfe zu repartiren-

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| den Summen für begründet niht erachtet werden fönnen. Was nämlich | Zunächst die von der Ständeversammlung aufgestellte Vorauésezung anbe- | trifft, daß das Defizit des Nechnungsjahres 1854 1855 durch den am

1. April 1854 vorhanden gewesenen besonderen Kassebehalt des Herzoge | thums Holstein hätte gedeckt werden können, so ist dieselbe deshalb nicht |

zutreffend, weil die Konserbirung eines genügenden Kassebehalts sür die |

Verwaltung erforderlich ist. Eben so wenig hat aber die Ausführun der Ständeversammlung, daß der Zuschuß der Gandestheile zu den tas schaftlichen Ausgaben nit nah dem Budget, sondern ers nach dem Mech- nungsergebniß gu bestimmen sei, und daß deshalb die Deckung einer Febl- summe pro 1855 1856 derzeit nicht zu fordern gewesen wäre, éine An cht, welche im Jahre 1857 zu dem ferneren ständischen Antrage geführt hat, daß dem Herzogthum Holstein diejenige Eumme aus den gemeinschaftlichen Finanzen zurückerstattet werden mdge, um welche der nach dem Budget pro 1899—6 geleistete Zuschuß die nah dex Staatsrechnung für dasselbe Jahr zur Herstellung der Bilanz zwischen den Ausgaben und S E erforderli gewesene Summe übersteigt , als richtig anerkannt werden kdnnen, weil die in den Staatsbudgets aufgeführten Beiträge der Landes- theile zu den gemeinschaftlihen Ausgaben nicht als lalkulatorishe, son- dern als festbestimmte Einnahmen der Monarchie zu betrachten sind, welche Ordnung im wchlverftandenen Jnteresse der Landestheile nicht weniger als der Monarchie Unsere Genehmigung gefunden hat, Es ist daher einleuch- tend, daß die erforderlichen Geldmittel au rechtzeitig auf Grund des budgetmäßigen Anschlags herstellig zu machen sind, Da nun auf den eventuellen Antrag, daß zur -Deckung des Defizits zunächst die nah Mafß- gabe des Patents vom 23. März 1854 zur Amortisirung dex Kassenanwei sungen am 1. November 1855 fällig gewesenen 275,000 Thlr verwandt werden möchten, nicht eingetreten werden fonnte, fo mußte nad der schließ lichen Anheimgabe der Stäudebversammlung die Art der Aufbringung p erforderlichen Gumme von Uns näber bestimmt werden wie did die Berordnung vom 14, April 1856 geschehen, Bei deren Erlassung ist ubri gens, unter Zugrundelegung des der Ständeversammlung vorgeleaten Ent wurfs, mit Nüksicht auf den desfalls von dieser geäußerten Wunsch im ÿ. 3 die den Hebungsbeamten in den Aemtern und Landschaften, so wie denjenigen, welche in den Städten die Erhebung der Steuer E sorgen, zugestandene Vergütung von {1 þCt, der bon ihnen erbod 4 Gelder auf # pCt, herabgeseßt vorden, wogegen keine Beranlasun dye: gefunden werden kdnnen, diese Vergütung auch denjenigen, welche g Jar Gütern, deren Untergehörige der Mehrzahl nach Eigenthümer oder Erh- páchter siud, die Steuererhebung beschaffen, zu bewilligen, da dieselben die Erhebung der Land« und Hausfsteuer überhaupt eine Vergütun ia exhalten, und den OGutsbesißern die Verbindlichkeit aur Erhebun ini Uh lieferung aller dffentlihen Abgaben obliegt. eas / 6) Znsoweit der Beschluß der Ständebersa iber die Nepartiti der zufolge Allerböchsten Patents vom 23. Manuel E ns bolfteinischen Kassenanweisungen aufzubringenden Summe auf die Aussegu L der Umortisirung bis zum Jahre 1860 gerihtet war konnte derselbe Uni Genehmigung , welche dem gleichen im Zahre 1853 bon der damali a Stänudebersammlung gestellten Antrage nicht zu Theil geworden war U, halb nicht finden, weil die baldthunlichste Einlösung der gedachten unfun- dirten Kassenanweisungen mit Nücksicht auf das Geld- unh ¡Finanzweser der Monarchie sehr wünschenswerth ist, Die (Frage, ob es idi q8 A pfehlen sein möchte, die zu dem fraglichen Zweck erforderlichen cldanittel durch Ausschreibung einer allgemeinen Vermögens- oder Einlommenüeuer aufzubringen, ist bereits ber Erlassung des Patents bom 23 Már; 16 derór- tert worden; die Gründe aber, welche damals die Eiatlhrund- Kats dieser Art widerriethen, insbesondere die Erwägung, daß dur bicielbe

1854 erór- Steuer der praftischen Ausführung der Zweck einer unmittelbaren Belaßurz 4s Steuerpflichtigen "nah Verhältniß seiner Steuerfähigkeit -erfabrunas S nur hôchst un4 ollklommen erreiht wird, und daß dieselbe Be g AON E d Buda Seite mit erheblichen Unzuträglichkeiten verknüvft iff sra: - Mal überwiegend gegen die Einführung einer E E n steuer, und zwar um so mehr, als wegen des dabei unterrzeit ti zuges die zur Amortisirung der Kassen-Anweisungen exfardeelie mittel auf diesem Wege nicht rechtzeitig hätten ! fônnen. Auf Grundlage einer generellen Nevartiticn Land- und Hausfteuer in den einzelnen Distrikten Sea. L anderen Maßstäben zuzulassen, und namentli na dere Nepartition und kommunalen Personallasten gelt

weg.n der daraus v.raussihtlich . ntspringenden wesentli heit de: bei Vertheilung der Last in den einzelnen anzuwendenden Grundsäße, theils wegen der bei ch

die Nepa': tition öffentlicher Lasten bäufig n24

interessen bedenklich, und die Analogie

kosten insofern nicht zutreffend, als dietz

Dezember 1837 nicht von den einzelnen Untertbanen dern den Kommunen als solchen obliegen. Dageg Ständeversammlung beschlossene Antrag in Betreß etwanigen Ueberschusses der durch die Nepartition zur Einlösung der Kasscnanweisungen erfor

unterm 7. Oktober 1856 von Uns

gefunden.

C M »tyaff * y Io C h l n, Jn'Betrèéff der Besck|

Versammlung des Jahre

1) Hinfichtlih des von Unseren getreuen Shimitew r ilsuan litten außerordentlichen Dist beschlossenen Antrags cite allerunte:thänigsten Eingabe (1 atun den Verfügungen und Nesolutionen, k cui ' tung in mehreren Distrikten des Herzogtbuns Sailsa » n brauch der Courantscheidemünze, außer Kraft 2 h Vérfammlung zur Beschlußnahme voraeleat weden mitta Wir, was zunäcchft den zuleßbtaedad 6j | u fs; desfällige von Unserem Mrt tou tk get ima Lauenburg bekannt bte M gegen die übrigen in baben Wir Uns zwar utt auf dieleiden getkellten Eländeversammliung ren Erwägung dey (Gerichtéberfalsung gen beruhigt

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