1859 / 22 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

odex, doch wenigstens der Verbreiter der gedachten, i halts ti V4 1 : 5 ; Schri d daß daher die vorliegende Klage des 2c. W. unbegründet sci.

es Alles untkérliegt niht der Beurtheilung des unterzeichneten Ge- -

richtshofes, die erst da Play greift, wo die Regierung in ihrem Beschlusse auf die Kompetenzfrage näber eingeht. Hier führt sie die von ihr be- hauptete Unzulässigkeit der gerichtlihen Verfolgung der Ansprüche des Klägers , unter Bezugnahme auf die Vorschriften des Gesezes vom 14 Mai 18á2, dahin aus: Die Beschlagnahme und Vernichtung der bei dem Kläger gefundenen Exemplarê edes gedachten Katechismus seien polizeiliche Maßregüin zur Verhütung der weiteren Verbreitung dieser durch Ur- theils\spruch für vexbrecherish erklärten Druckschrift über deren Geseß- mäßigkeit nah §. 1 des angeführten E eseßes nur die vorgeseßte polizei liche Dienstbebördez, nicht die Grichte zu entscheiden kompetent seien , weil einmal in keiner Weise die Bedingungen des §. 2 a. a, O. hier zu- tráfen, dann aber auch, weil W. bei seiner polizeilichen Vernehmung selbst erklärt habe, daß ihm an diesen, während seiner Abwesenheit, ohne sein Zuthun und Wissen unter seiner Adresse bei ihm einge- gangenen Druck - Exemplaren gar kein Eigenthum zustehe, er also auch die Verleßung seines Eigenthumsrechts durh die polizeiliche Beschlagnahme -niht behaupten könne. Eben \#o wenig sei hier ‘von einex Aufopferung von Privatrehten im . allgemeinen Znteresse im Sinne des §. 4 jenes Gesehes die Nede. Nach §. 6 desselben, der hier maßgebend sei, habe 2c. W. nux dann, wenn er die Verlegung cines ihm an den in Beschlag genommenen Exemplaren zustehenden Privatrechts darthun fönnte, ‘und wenn zugleich die polizeiliche Versügung 1m Be- schwerdewege aufgehoben wo: den wäre, fich gegen den betressenden Be- amten regressircn können ; die polizeiliche Beschlagnahme fei aber troß sei- ner Beschwerde selbst von dem Minister des Fnnern ausdrüdlich gebilligt und aufrecht exhalten, Der Prinzipal-Antrag der Klage, auf Herausgabe der 72 Exemplare“ sci dur deren Vernichtung gegen}tandios geworden; ein gerichtlich zu verfolgender Entschädigungs-Anspruch an den Staat wegen: der vermeintlih gesezwidrigen Handlüng.n der Beamten desselben sei nah den Vorschriften des Gesehes vom 11. Mai 1842 unzulässig.

Jun dieser den Kompetenzpunkt betreffenden Ausführung der Regie- rung, auf welche der Kläger in seiner Exklärung nur insoweit eingegaregen ist, als _ er jeßt mit Bestimmtheit sein Eigenthumsreht an den ihm fort- genommenen Exemplaren, und daher die Anwendbarkeit des §. 4 des Ge- seßcs vom 11. Mai 1842 auf seine Klage behauptet , find treffende mit nicht treffenden Argumenten gemischt.

Zu den letzteren gehört es zuvövderst, wenn die Regierung aus dem von ihr behaupt: ten außerprozessualischen Zugeständnisse des Klägers, daß er nicht Eigenthümer der fraglichen Exemplare ‘sei, herleiten zu können

laubt, Kläger habe fich also gar nicht über eine polizeiliche Verleßung feines Privateigenthums zu beschweren , und es liège mithin hier über- haupt keiner der Fälle vor, für welche das Geseß vom 11. Mai 1842 nach dem aweiten Alinmca seines V. 1 ausnahmsweise den Necht8weg gegen polizeiliche Verfügungen: gestatte.

Jenes angebliche Zugeständniß des Klägers kann die Regierung viel- leicht mit Erfolg demselben als Einwand entgegensezen, wenn es dem- nächst wirklich- zum Prozesse über die vorliegende Klage kommt; zur Be- ‘gründung des Kompetenz - Konflifts ist dieser Einwand nit geeignet; "die Negierung übersieht dabei, daß nah den Woiten des §. 1 jenes Gesches die Anwendbarkeit desselben nur davon abhängig ‘ist, daß ein gerichtlich über eine polizeilihe Verfügung Klagender „die Verlegung eines zu seinem Privat - Eigenthum gehörenden Rechts behauptét“, was in der vor- liegenden Klage mit aller Bestimmtheit geschieht. Ob diese Behauptung begründet sei oder nit, kann nicht im Kompetenz-Konfliktsverfahren, son- dern, falls im Uebrigen der Rechtsweg zulässig is, nur dur den ordént- lichen Richter entschieden werden. l

Darin aber hat die Negierung vollkemmen Recht, wenn sie die Un- zulässigkeit des Rehtsweges in Ansehung des prinzipalen Antrages des Klägers behauptet, in welchem derselbe die Nückgabe der polizeilih ihm fortgenommenen Druckschrift fordert. Zwar ist hierbei ‘wieder der von der Regierung gemachte Einwand, daß die zurückgeforderten Exemplare der S chrift bereits vernichtet worden und die Klage in dieser Beziehung gegen- standélos sei, irrelevant, und tangirt lediglich die Sache selbst, nicht die Komséetenzfrage; durhgreifend für leßtere aber ist, daß die Jnbeschlagnahme und das Fortnehmen der Schrift aus dem Besiße des Klägers polizeiliche, sogar ausdrücklich von den vorgeseßt.n Dicnstbehörden gebilligte Verfügun- gen waren, welche nach den Vorschriften im §. 3 und im 2, Alinea des ÿ. 4 des Geseßes vom 11. Mai 1842 durch eine gerichtliche Klage nie- mals rückgängig gemacht werden können. Es kommt | deshalb eigentlich gar niht mehr auf eine Beurtheilung der Behauptung des Klägers an daß seine Klage den Bedingungin dis §. 2 jenes Gesehes entspreche , in- dem gegen ihn als einen bloßen Privatbesiger dexr erwähnten Schrift die polizeiliche Beschlagnahme derselben nach §. 50 des Preßgeseßes gar nicht qulässig gewesen sei, mithin ihm dieses Geseß als eine „besondere geschß- iche Vorschrift“ bei seinem jeßt vor Gericht gegen die Polizeibehörde unternommenen Angriff zur Seite stehe. E

Diese Deduction des Klägers ist aber au, wie man der Regierung jrgeron muß, nicht zutreffend. Das Preßgeseh giebt zwar allerdings in einen §§. 29 und 50 enthaltenen Bestimmungen, daß die Staatsanwalt- schaft und deren Organe Druckschriften strafbaren Inhalts, wo si

: Jnhalts, wo fie solche zum Zwedck der Verbreitung vorfinden, mit Beschlag zu belegen be- rechtigt sind, und daß die dur ein Strafurtel ausgesprochene Vernichtung einer Schrift auf alle noch im Besiße des Verfassers, ODrutckers , Heraus- gebers, Verlegers, Buchhändlers befindlichen oder an öffentlichen Orten in TLGiA Le toléne fih beziehe, niht undeutlih zu erkennen, daß die

G S aen loßen Privatbefiße befindlichen Exemplare der Veschlagnahme und Vernichtung nicht unterliegen sollen; ausdrücklih für befreit erklärt bon solchen gegen fie zu richtenden polizeilihen Maßnahmen werden in- dessen dergleichen Privatbesißex in jenem Gesehe nirgends, und von einer geseplichen. Exemtion derselben, die sie nah §. 2 des Geseßes bom 11, Mai 1842 ‘zur gerihtlichen | Klage gegen "die Polizei-

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| res stxafbaren Jn- von dem Stadtgericht in K. zur Vernichtung verurtheilten“

chie, hergchäigie: fang, bidas nicht die Rede sein. Au

: “Seite betpachtet, is daher der Prinzipal - Antrág. des liger Rechtswege nicht geeignet. Wobl aber erscheint in Ansehung: des. ehen, _tuellen “Antrages, nämli in Ansehung der Forderung, “daß Fiskus, fals er die 72 Exemplare nicht zurückgeben sollte, zur Zahlung des Werths derselben verurtbeilt werde, nah §. 4 des Geseßés vom 11. Mäï 181

der Einleitung zum Allg. Landrecht in der Klage berufen hat, der Rechts, weg zulässig, indem dieser Theil der Klage deutlich die Behauptun enthält, daß dur" dié polizeiliche, dên Vorschriften des §, 50 des Prej, geseßes vom 12. Mai 1854 Zzuwiderlaufende Fortnahme der 72 Exem plare ein solcher Eingriff in-seine Privatrechte geschehen sei, für wel nah den geseßlichen Vorschriften über Aufopferungen der Rechte un) Vortheile des Einzelnen im Jnteresse des Allgemeinen Entschädigung ge währt werden muß eine Behauptung, über die, soweit es sich dab

Die Negierung hat -das Gegentheil hiervon nicht dargethan; ihy F Bemerkung, daß hier von einer Aufopferung von Privatrechten im allg, È meinen Juteresse im Sinne jenes §. 4 nicht die Nede sei, entbehrt jede E weiteren Begründung; es kommt nah den Worten dieses“ Géseßes bezüg *

recht des Klägers wirklich im Jnteresse des Allgemeinen geschehen is, F sondern vielmehr darauf, ob Kläger diesen Eingriff so auffaßt und he ? hauptend darstellt, was derselbe allerdings gethan hat. N

Der Zulässigkeit des Rechtsweges über diesen Theil des Klagepetitumi * ist auch nicht hinderlich, daß Kläger denselben- mit dem ersten Theil, übe * welchen der Rechtsweg nicht zulässig ist, als einen eventuellen , in dh | Wahl des Verklagten gestellten, in Verbindung gebracht hat, i:

Wäre diese Verbindung so gestaltet, daß der eventuelle Antrag ohn dén ersten, an den er “fic anschließt, gar nicht bestehen und ‘daher boy ihm duch nicht getrennt werden könnte, so würde der Kompetenz - Konsfli auch rücfsichtlich des zweiten Klage-Antrages anzuerkennen sein.

So aber steht die Sache hier nicht; die beiden Anträge des Kläger | lassen sih schr wohl von einander trennen; der zweite, die eventuelle Ent shädigungs-Forderung, kann und muß der richterlichen Beurtheilung nat

Ansehung des ersten dies unzulässig ift. Berlin, den 23. Juni 1858. Königlicher Gerichtsb. f zur Entscheidung der Kompetenz-Konsflikte,

Tages-Hrduung.

Zte Sizung

des Herrenhauses

am Mittwoc, den 26. Januar 1859, Mittags 2 Uhr. 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Vorlagen Seitens der Königlichen Staats-Regierung.

Angekommen: Der General - Major und Direktor de] Allgemeinen Kriegs - Departements, von Voigts8-Rhetz, voi Frankfurt a. O:

Bertin, 25. Januar, Se, Königliche Hoheit «der Prinp Regent haben, im Namen Sr. Majeftät des Königs, Allergnädigst“ geruht: Dem zur Zeit bei dem Minifterium der auswärtigen An gelegenheiten beschäftigten Legations-Secretair von Katte die Er laubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesfterreit Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone dritter Klass zu ertheilen.

N ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Januar. Se. Königliche Hoh! der Prinz-Regent nahmen heute Vormittag die Vorträge dit General-Majors Freiherrn v, Manteuffel, des Ministers der aus wärtigen Angelegenheiten Freiherrn v. Scbleiniß und die militail schen Meldungen entgegen. Hierauf empfingen Allerhö fstdieselbe! den neu ernannten Königlich s{wedisben Gesandten Baron Jaerta il Gegenwart des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Fre! berrn von Scleiniß. Alsdann hatte eine Deputation des Hause der Abgeordneten die Ehre, unter Führung des Präfidente Grafen von Schwerin, im Beisein Sr. Hoheit des Fürften bo! Hohenzollern - Si Regenten die Antworts - Adresse auf die Eröffnungs - Rede |! überreichen. :

Holstein. Jtzehoe, 23. Januar. Jn der geftrigen (bte) Sihung der holsteinshen Ständeversammlung wurde vol Präsidenten die Anzeige gemacbt, daß mehrere Schreiben ihm vol Königlichen Commissair zugeftellt seien, wie der Entwurf eines P tents, betreffend einige Modificationen des der Wege-Verordnunß vom 1. März 1842 angehängten Verzeichnisses ‘der Haupt- uid Neben - Landftraßen im Herzogthum Holstein. Geschäfts8verhältnisse und den Geschäftsgang bei den zur Aichu" der Gewichte und Waagen errichteten Justir - Aemtern und df Motive für diese Jnftruction. Ein Schreiben, in welhem df finanziellen Mittheilungen gemacht sind, welche in der Eröffnun f

noch. ‘vorbehalten waren, Als “eingegangen wurden angege! F

auf welchen Kläger sfich ausdrückiich unter Mitallegirung der §F§. 74, 7; .

um die Frage, ob cin solcher Eingriff vorhanden sei und um Feststellun F der Entschädigung handelt, jener §. 4 den Rechtsweg für statthaft erklär, F

lih der Kompetenzfrage nicht darauf an, ob der Eingriff in das Privat

Ç. 4 des Geseßes vom 11. Mai 1842 überwiesen werden, obgléih in #7

igmaringen Sr. Königlichen Hoheit dem P rinz} F

Fnftruction für dit

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eine Anzahl. Petitionen von Schullehrern, auf angemessene Ein- nahme antráägeüdz “cine Bittschrift des Gemeindedorftchers der fatholisden ‘Gemeindè in Kiel und Altona, - dahin lautend: die Ständevetsähniinlüng/ möge erwirken, daß die der freien Uebung der fafbólishén Religion entgegenstehenden Gesehe aufgehoben würden. Zur Tagesordnung übergehend, {ritt man zur Wahl von Comité's zur Bearbeitung veïschiedener Geschentwürfe. Auf die Tages- ordnung für die nächste Sißung wurde vom Präsidenten geseht die Verlesung des: Aus\chußberihtes über den Entwurf eines Pa- tents, betreffend die Verordnung der Klingelbeutelgelder und des Berichtes über den Entwurf eines Patents betreffend eine Aus- dehnung der zum Schuß wider den Nachdruck erlassenen Verfügun- gen und die Vorberathung rüdfihtlich dieser Entwürfe. Die nächsie S'hung wurde auf den 24. Januar angeseßt,

Sachsen. Weimar, 23. Januar. - Jm Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs bat heute das Ministerium den fünfzehnen: ordenilihen Landtag durch Mittheilung eines hôöchflen Dekrets eröffaet, welches si® Über den gesteigerten Wohl- stand des Landes, üher den Aufschwung von Jndustrie und Handel, auf die besonders die Erweiterung des Zollvereins wohlthätig ein- wirkte, und über die erhöhten Einnahmequellen des Staates aus- ließ, der es möôglich mache, daß trog höherer Anforderungen an das Budget von 1859—1861 für. mancherlei Bedürfnisse die direfte Steuer verringert werde. Staats-Minister von Waßdorf ge- dachte alsdann noch besonders des vertrauensvollen Verhältnisses, welbes schon seit Jahren zwischen Regierung und Landesvertretung geherrs{t, und das gewiß" auch diesmal an den Tag treten werde. Die hierauf erfolgte Präsfidentenwahl fiel mit 26 Stimmen von-30 auf den Bezirks - Direktor von Schwendler, der {hon einmal dieses Amt verwaltet hat.

Neuß. Gera, 21. Januar. Das neueste Amts- und Ver- ordnungseblatt bringt eine Verordnung gegen die Hazardspiele. Bemerkéns8werth ist, daß die Verordnung auch geschlossene Gesell- {aften (d. h.- Vereine zu geselligen Zwecken) mit dem Charakter von öffentlichen in dieser Hinsicht belegt und auch ihnen das Hazardspiel verbietet.

Nassau. Wiesbaden, 23. Januar. Der den Kammern vorgelegte Etat über den Staatshaushalt pro 1859 weift an regelmäßigen Einnahmen 1,946,917 Fl., an Ausgaben 3,293,286 FL na, so- daß durch Steuererhebung 1,346,369 Fl. gedeckt werden müssen, wozu, da ein Simplum aller direkten Steuern netto 290,300 Fl. beträgt, vorausfichtlid 45 Simplum udôthig werden. Unter den Ausgaben erscheint das Militairbudget mit 788,721 Fl. AZ E, “UNE U)

Baiern. Nachrichten aus München vom 23, Januar zufolge hat das Gesammt - Ministerium gestern seine Entlassung eingereiht, welche jedoch vom Könige nicht angenommen wor- den if.

Belgien. Brüssel, 23. Januar. Der „Moniteur belge“ veröffentlicht die neue Telegraphen - Convention zwischen Belgien, Frankreich und Preußen, welche mit dem 1, Februar ins Leben triti, Fine einfache Depesche von 20 Worten von Brüssel nach Côln-fostet von nun an 45 Fr., statt, wie früher, 7# Fr. Eine einfache Depesche von Brüssel nach Berlin kostet 105 ftatt 175 Fr. ; eine solde von 30 Worten 15% Fr. anstatt 35 Fr. Man hofft, daß diese Convention bald auf die Schweiz, Spanien, Portugal und Sardinien ausgedehnt wird, Die indirekten Steuern brachten in dên erften dreiviertel Jahren von 1858 über 102 Mill. Fr. ein und zwar beinahe 107 Mill. ‘mehr, als veranschlagt worden waren, Die Kammerkommission über das Strafgeseßbuch hat die sechs Artikel über die Bestrafung der Geistlichkeit aufs: Neue ge- prüft und ift im Wesentlichen bei ihren früheren Vorschlägen |e- hen - geblieben. Man hat beschlossen, die drei Artikel über die Hirtenbriefe zu unterdrücken, weil jedér Geiftlihe das Recht haben müsse, mit seinen Obern im Jn- und Auslande zu korrespondiren und Schriftfiücke zu veröffentlihen; dagegen hat die Kommission bes{lossen, daß, wenn Geifstlihe durch gehaltene Reden oder ver- lesene Schriftstücke während der Ausübung ihres Dienstes und in öffentliher Versammlung die Regierung, ein Gesetz, eine Königliche Verordnung oder sonst eine Handlung der öffentlichen Behörden angreifen, diese mit Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahre und: mit Geldbuße von 30—500 Frs. bestraft werden sollen, (Düss. Ztg.)

Frankreich. Paris, 23. Januar. Der „Moniteur“ erstattet Bericht Über die Kommisfion, welche zur Ausführung des Geseßes vom 10. Juni 1853 über die lebenslänglihen Unter- stüßungen für ehemalige Militairs der Republik und des Kaiser- ráichs ernannt wurde. Diesélbe hat im Jahre 1858 1m Ganzen 321,010 Fr. vertheilt und wiederum 3312 ehemaligen Militairs aus der noch sehr beträhtlihen Anzabl derjenigen, die fich der Fürsorge des Kaisers empfehlen, Unterstüßungen auf Lebenszeit bewilligt. Die Zahl der Bewerber, welche vom 1. Januar 1852 bis 31. Dezember 1858 sich anmeldeten, beträgt 31,105. An

Wittwen und: Verwandte: verstorbener Militairs, die Anspruch auf

diese Unterstüßung machen durfte 48,942 Fr, vertheilt s O

-— 24, Januar. hier I fg arren.

Jtalien. Rom, 15. Januar. Se, Königliche Hoheit der Priuz Albrecht von Preupen hat Sr. Heiligkeit dem Papste die Aufwartuug gemacht. Se. Königliche Hoheit stellte mehrere Personen des Königlichen Gefolges vor.

Hi Aus Turin, 23. Januar, wird: gemeldet: „Der - General E hat Zons Mittags, nachdem er der in der Kathedrale abze- ha ‘eni Masso beigewohnt hatte, bei dem Könige Victor Emanuel P tamen des Kaisers der Franzosen und im Beisein der hohen a úürdenträger des Köuigreiches in amtlicher Weise um die Hand der Prinzessin Clotilde von Savoyen für den Prinzen Napoleon augehalten. Deputationen der beiden Kammern haben dem Kö- nige die Antwort- Adresse auf: die Thronrede überreicht.“

&lorenz, 18, Januar, Der Großherzog und die Groß-

herzogin, der Erbprinz und die Erbprinzessin , Erzherzog Karl uud die Erzherzogin Louise find nah Rom gereist, von wo sie sich nach Neapel zu den Vérmählungsfestèn begeben wollen. —- Das Ministerium hat Vollmacht hekommen , einige minder wichtige An- gelegenheiten unter eigener Verantwortung zu erledigen. m Nußlaund und Polen. St. Petersburg, 18, Januar. Un den Minister-Staats-Secretair von Polen, Joseph Tymows ki, hat der Kaiser ein Auerkennungs - Reskript gerichtet und demselben für die unwandelbare Treue gegen den Thron und seine eifrigen Dienste den Orden des Alexander Newski ertheilt. Der Gou- verneur von Efthland, Geheimrath von Grunwald , ift von seinem Posten ab- und in den Senat berufen; der Vice-Gouverneur von Esthlaud, Baron Rosen, hat angeblich krankheitshalber seinen Ab- schied genommen und in der Person des Kollegienraths Baron Naden einen Nachfolger erhalten. Anlaß zu diesen Personal-Ver- änderungen haben die im vorigen Jahre stattgehabten Bauern- Excesse gegeben. Es if nun positiv beschlossen, daß der Schienen-- weg von Luga nah Pskow binnen 10 Tagen dem öffentlichen Verkehr Übergeben wird. Béi der Neujahr8cour führte Baron von Plessen, als der älteste dec fremden Vertreter, das diploma- tishe Corps, Der Kaiser unterhielt sich eine geraume Zeit mit ibm, wie mit dem englishen Gesandten Crampton.

Amerika. New- Vork, 8. Januar. Nach einer telegraphischen Mittheilung: aus Washington vom 5. Januar beschäftigt fi das Repráäsentantenhaus-Comité für die auswärtigen Angelegenheiten mit der Berathung eines Planes zum Ankauf von Cuba, indeß ist nicht viel Aussicht vorhanden, daß es fich zu Gunsten desselben aussprechen werde, Jn demselben Berichte wird erwähnt, daß nah den Voranschlägen des Schaß-Secretairs, Herrn Cobb/, zum 1. Juli ein Defizit von 7 Millionen Dollars in Aussit stebe, welches das Comité der Mittel und Wege durch Erhöhung der Zoll-Tarifsáße zu decken beabsihtige. Unter Anderem soll es vor- zushlagen beabsichtigen, daß Branntweine und andere Spirituosen, welche jeßt 30 pEt. zahlen, in die Liste: der 50 pCt. zahlenden Artikel verseßt werden, wodur allein man die Einnahme um faft 1 Million Dollars steigern zu können glaubt.

Die meisten Legislaturen der einzelnen Unións-Staaten halten jeßt ibre Session, Der Gouverneur von Pennshlvanien schildert in seiner Jahres-Botschaft die Finanzlage dieses Staates als sehr günstig. Die Einnahmen in dem leßten Finanzjahre waren höher als 4 Millionen, die Ausgaben beschränkten sich auf 3% Millionen; gegenwärtig in Cassa find mehr als { Millionen und die ganze Staatsschuld beträgt gegen 40 Millionen. Der Gouverneur ver- spri6t Maßregeln zur allmäligen Amortisirung dieser Schuld,

Die Legislatur von Michigan trat am 5. Januar in Lan- fing zusammen. Auch. die Finanzlage dieses Staates if eiñe günstige. Die Einnahme im lehten Finanzjahre war 1,024,000 Doll, die Ausgabe 848,000 Doll. ; in Cassa befinden fih 176,000 Doll. und die Staatsschuld, die si innerhalb der leßten vier Fahre um 213,000 D. vermindert hat, beträgt jeßt noch 2,317,000 D.

Nach einer Mittheilung der Organe der canadischen Regie- rung wird das Parlament von Canada am 29. Fanuar in Toronto zusamméntreten. Es

Aus Mexiko war vom 6. d. gemeldet worden, daß Miramon zum Präsidenten gewählt worden sei und daß General Zulosaga sich in die englishe Gesandschaft geflüchtet hatte. (206

Asien. Die Berichte des Korrespondenten der „Times“ aus dem Lager Lord Clyde's, welche bis zum 13, Dezember reien, schildern die Unterwerfung von“ Auhd als in rashem Fortschritte begriffen und legen besonders Gewicht darauf, daß jeßt auch die Sipahis und insbésondere die Sowars der frühern regu- lairen Reiter - Regimenter, welche sich bisher ganz zurückgehalten hatten , sih jeßt in größern Massen ftellen, um von der Amnestie zu profitiren. Dabei hat die Entwaffnung und die Scleifung der Forts guten Fortgang. Jn einem einzigen Bezirke von Auhd allein , dem Bezirke von Mullaon, waren bis zum 24. November 143,934 Kanonen , Gewehre, Pistolen , Säbel, Speere u- s, w. eingeliefert worden und die Zahl der in diesem Bezirke zerstörten

wurden im vorigen Jahre

Der Prinz Napoleon wird am Mittwoch