1859 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ohne-die Uebertragung des Eigenthumscknachweisenwzu «dürfen, gel-- tend zu-mä&chen“ befügt ift. :

‘Das „vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der NRechte--Dritter «extheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligation eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ift durch die Geseß-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu „bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen'"Jnfiegel.

Gegeben Betlin, den“ 13. Dezember 1858.

(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Flottwell. von der Heydt. von Patow.

a,

Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg.

Obligation des Kreises Lippstadt. L «a. + Me A Thaler Preußish Courant.

“Auf Grund desunterm bestätigten Krästagsbeschlusses vom 22. April 1858 wegen Aufnahme“ einerSchuld' von 160,000 Thalern, bekennt: fich die Wegebau-Kommission des Kreises Lippstadt Namens des Kreises durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu. einer Schuld bon Thalern-Preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden, und mit 4Z Prozent jährlih zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 160,000 Thalern geschieht vom Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 38 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens ein Prozent jährlih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen nah Maßgabe dés ‘genehmigten Tilgungsplanes. |

Die Folge - Ordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866 ab in dem Monate April jedes Jahres. “Der Kreis behält sih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds dur größere Ausloosungen zu verstärken, immte och umlau ende Schuldverschreibungen zu kündigen. Termins, an welchem bie Müdjablung erfolgen oll, öffentl befan e macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs und drei Monate v vi Dona erne in dem „Preußischen Staats-Anzeiger“, dem „Amtsblatte

er Königlichen Regierungen zu Arnsberg, Minden und Mänster“, der

Lietat Zeitung“ und dem amtlichen Organ der Kreisbehörde zu

: Bis zu dem' Tage, wird es in halbjährlichen von heute an gerechnet, mit R berzinfet.

ie Auszahlung“ der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen b

"” (A 9 . E D l Nüdckgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, feliebungäweise bitfer E verschreibung, bei der Kreis-Wegebau-Kasse in Lippstadt und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeits-Termins folgenden Zeit. êus E der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- A N Ai era e ¿PaSE Dor der späteren Fälligkeits-

n. Für di ins- i } MEO Kapital M F e fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag "le gekündigten Kapital - Beträge, welche innerhalb dreißig Jahr es dem Rückzahlungs - Termine niht erhdben werden, so E 0 Eren des 7: Jahren nicht erhobenen ‘Zinsen verjähren zu Gunsten | des Das Aufgebot und “die Amortisation ‘verlorener oder id L ' | i ber Schulbversddreibungen U nah Vorschrift der Allgemeinen DeriGts: 2 dippstadt . Titel 51/§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte Zins-Coupons können weder aufgeboten noch amortifirt | Co V i: [s Dem enigen, welcher den Verlust von B E ebbna Vor bia E E Rattachabtn Bent 9 airs Kreis - Verwaltung anmeldet abten Befiß der Zins-Eoupons durch Vorzei

E Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise Varthüt s A der Verjährungsfrist der Bêtrag dér angemeldeten und bis dahin nicht M MMenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden, His a Hi Schlusse bee See 00d M i halbjährige Zins-Coupons : es ausgegeben. ür die weitere Zeit O A An auf ante Verivben Le e 4 einer néuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Krets- a zu Lippftadt gegen Ablieferung des der Alien Zins-Cou- Kueba Gr beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die d digung der neuen Zins-Coupons-Serie an den Juhaber der Schuld-

er e Len A Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift.

/ er ; i i

bei freis Rit e Gerate eingegangenen Verpflichtungen haftet schrift ertbeilt Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-

Lippstadt, den ... ten

Die Wegebau-Kommission des Kreises “Lippstadt.

wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ift, Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, mit 43 Prozent jährlih in gleicher Münzsorte

Provinz Westfalen.

zu E u Thaler

gabe in der Zeit vom

ten ¿la Zten j

bis bis

Lippstadt, den ten Dieser Zins-Coupon is ungültig,

wenn dessen Geldbetrag nicht bis

erhoben wird. K

F

réiheierns Ra E A R EA-

Provinz Westfalen. T alo

Thaler à 45 Prozent Zinsen, die

Lippstadt, den .…. ten

Anmerkung. Die Namens - Unterschriften

Beamten versehen sein.

5x Zins-Coupon

Der Jnhaber dieses Zins - Coupons AUPIEREE gegen dêssenqy : is /

sp, by Zu

der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom ... mit (in„„Buhftäben) Silbergroschen beider KreisWegebaukässe"zu Lippstadt.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen Okligation des Kreises Lippstadt: Litte, A über te Serie Zins - Coupons fi 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis-Wegebaukasse zu Lippstadt.

Negierüntj8bezïkcl" Ati, * Erfter (bis ‘zehnter)- Zins - Coupon (erfte) “Seékie verz der Obligation des Kreises. Lippstadt. : .. Thaler zu +4Z»Prozent Zink

Silbergröfchén.

e und späterhin die I

Die Wegebau?Kommksfion des“ Kreises“ Lippftadt.

Anmerkung. Die Nu

Unterschriften der Mitglieder \

ommisfion können mit Lettern acfimile-Stempeln gedruckt wg

doch muß. jeder_Zins - Coup; der eigenhändigen Unterschrift y Kontrol-Beamten versehen" sein,

Negierungsbezirk Arnshy n. dessen Nückgabe y

Die Wegebau-Kommission- des Kreises Lippstadt.

der Mitglieder der Komn

fönnen mit Lettern oder Facfimile-Stempeln gedruckt werden, | muß jeder Talon mit der eigenhändigen Unterschrift eines Cu!

Der Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Blatt unter den beiden leßten Zins - Coupons mit davon abweit Lettern in untenstehender Art abzudrucken.

10r Zins-Coupon

Allerhöchster Erlaß vom

beireffend die Verleihung

für die Rheinprovinz vom Stadtgemeinde Opladen

Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 (S

Auf den Bericht vom ‘22. Dez

Stadtgemeinde Opladen im Kreise Bezirks Düsseldorf, deren Antrage sheidung aus dem Bürgermeistereiv

verleihen. Dieser Mein Erlaß zu machen.

ift durch H

2m den Minifter des Jnnern,

Mendelssohn zu Ratibor, und der Telegraphen-Juspektor bei d Albert Eduard Göôtsch daselbft,

Telegraphen-Jnspektor ernannt worden

dem Provinzial - Landtage im Stande der Städte vertr

2 Dezember 1850

der Städte-Ordnu! 15, Mai 1856 an h im Kreise Solingei

des Regierungsbezirks Düsseldorf.

taats-Anzeiger Nr. 136 S!

ember d. J. will Jch da

Solingen des Regie gemäß, nah hbewirkter l" erbande, in welchem di!

mit den Landgemeinden Wiec dorf und Bürrig ftebt, die El Orbnung für die Rheinprovinz vom 15, Mai 1856 hit

ie Geseß- Sammlung bi

Berlin, den 27. Dezember 1858. Jm ‘Namen Sr, Majestät des Königs:

Wilhelm, Prinz vou Preußen, Regent,

Flottwell.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl" Arbeiten. A

Der Ober-Mascinenmeister bei der Wilheimsbahn, Wilh! ist zum Königlichen Maschineam

er Wilhelmsbahn, QUF zum Königlichen Eisen

*

“diesem Tage vorsizende Secretair, Herr Tr

185-

Bekanntmachung vom 24.-Januar 1859 be- treffénddenvom1, Februard. J. ab zur Ausführung kfommenden,zwishen Preußen (zugleich Namens des Deutsh-ODefsterreichischèn Telegraphen-Vereins), Frankxeich-und Belgien unterm. 30. Juni 1858 abgeschlossenen neuen Telegraphen-Vertrag.

_In. der Absicht, der telegraphischen Correspondenz die Vor- theile eines. gleiförmigen, auf alle internationalen Beziehungen anwendbaren Tarifs zu verschaffen, ist zwishen Preußen (zuglei Namens des Deutsh-Defterreihisben Telegraphen-Vereins), Franfk- reih und Belgien unterm 30, Juni v. J. ein neuer Telegraphen- Vertrag abgeschlossen und von allen betheiligten hohen Regierun- gen ratifizirt worden, Derselbe wird vom 1, Februar c. ab Zur: Ausführung kommen und mit diesem Tage der: bisher gültig gewesene Vertrag vom 29. Juni 1855 außer Kraft treten. Der ‘neue: Vertrag - beruht im Wesentlichen: auf - den Grundlagen des Reglements für die telegraphishe Correspondenz im Deutsch-Oester-

„reichishen: Telegraphen-Verein.- vom 15. März v. J,, gewährt na-

mentlich dieselben ermäßigten Tarifsäße vom Ursprungs - bis zum Grenz-Punkte, resp. von Lekterem bis zum Adreß - Ort und ent-

_hált nur folgende unerhebliche Abweihungen und Zusätze:

1) Fn den in französischer Sprache abgefaßten Depeschen dürfen die Zahlausdrücke niht wie im Deutschen zusammengeschrie- ben sein und werden als je 1 Wort berechnet, z. B. quatre- vingt dix-neuf als 4 Worte.

Für Depeschen, welche mit der Bezeichnung : „poste restante“ aufgegeben werden, ist das Poftporto ‘von 8 Sgr. zu ent- richten,

Die Gebühr für Weiterbeförderung von Telegrammen ver Post nah außereuropäishen Ländern beträgt 90 Sar, E

Berlin, den 24, Januar 1859.

2)

9)

Königliche Telegraphen-Direction.

Chauvin.

S Ier A T Me

Ministerium der geistlichen it A a Der MEHTELIE) a Unterrichts - und

Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften beging am L 71d. die alljährliche, auf einer mehr als hundertjährigen Ueberlieferung beruhende Feier des Geburtstages Königs Friedrihs des Zweiten in einer öffentlichen Sihung, welher Se. Excellenz der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten , Herr von Bethmann-- Hollweg, seine Gegenwart schenkte. Nachdem ‘der an

endelenburg, mit vollen Wünschen den frohen Tag begrüßt hatte, an welchem fih mit der vaterländischen Erinnerung an Friedrich den Großen wie ein helles

Zeichen der Zukunft die Kunde verschmelze, daß ein Sproß des Königs-

7 hauses geboren sei, bestimmt, einst Ge " schichte oetter zu trägen? Heer zum Gedächtniß des Königs

so Gott wolle, - einst Preußens Ge-

„Friedrich der Große und sein Staatsminister Freiherr von Zedliß,“ eine Skizze aus dem preußischen Unterrichts- wesen“, in welchem er, zum Theil nah ungedrückten Briefen und Aktenstücken, die 18 jährige nahhaltizge Wirksamkeit des verdienten Staatsmannes so darstellte, daß in ihr'der treibende Geist! des großen. Königs durchblickte. Nach den Statuten gab er sodann. eine Uebersicht dex Ereignisse, welche im “verflossenen Jahre die Akademie betroffen hahen. An auswärtigen Mitgliedern verlor die Afkädemie durh den, Tod Hexrn Friedrih Creuzer in Heidelberg „am 16, Februar 1858, Sir Robert Brown in London am 10. Juni 1858, ferner das Ehrenmitglied: Herrn C. J. Temminck in Leiden am 30. Januar 1858 ; an koïrespondirenden Mitgliedern : in der physikalish - mathematischen Klasse Herrn Karl Guftav Mosander am 15. Oktober 1858, in - der philosophisch - historishen Klasse Herrn Jakob; Chmel in Wien: am. 28. November 1858, und Herrn Giovanni Girolamo Orti Manara in Vérona; an ordentlichen aktiven Mitgliedern: Herrn Johannes Müller am 28. April 1858 und: Herrn Theodor Panofka am 20. Juni 1858. Neu gewählt wurde als Mitglied der philosophisch-historishen Klässe Herr Thego- dor Mommsen, bisher korrespondirendes Mitglied in Breslau, als auswärtige Mitglieder Herr Friedrih von Thiersh Und Herr Franz Neumann in Königsberg, beide bisher Korrespondenten der Akademie; als’ Ehrenmitglied--der “Raja: Radhakanta Deva in Calcutta, an korrespondirenden Mitgliedern: der physikalisch-mathematischen Klasse:

einen Vortrag:

Herr Hermann Abih in Petersburg, H i es i

l | urg, Herr-Michel Chaskes in *

R: ams Poinsot in Paris, Herr E f

Éblumecko js ete D e weg Herr: Peter von i ¿ Derr PhtUppe le Bas in Paris,

p att Abba iy Jerusalem, Herr Anton Schiefner Lir Peserabee

; o0ys Sprenger in Heidelberg, Herr"Anbreas“Upfröm in

Finanz - Ministerium.

Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref-

send die Ersaßleistung für die präkludirten Kassen-

Anweisungen vom Jahre 1835 ‘und für die Darlehns- Kassen seine vom Jahre 1848.

Geseß vom 15. April 1857 (Staats - Anzei ; : - Anzeiger No. 100, S. : N naDuna bom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger dto, 108, È. 817) ntmachung b. 9, Septeinber: 1857 (Staats-Anzeiger No. 216. S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom. : i T ( 4 1 ( 29... Apr L September v. J. und in Folge des Geseges vom 15. Adril d. F vir alle diejenigen, welche Kassen - Anweisungen : vom it 899 oder Darlehns - Kassenfcheine vom. Jahre 1848 nach 1 N des auf den 1. Zuli 1855 festgeseßten Práäklufiv - Termins e vi oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provínzial- reis- oder Lokal:Kassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit Ara aufgefordert, den Ersaz für diese Papiere, soweit der- l e no nit erhoben ift, bei der Kontrolle der Staatspapiere ranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs- Haupttassen, ‘unter Rückgabe des- ihnen ertheilten Empfangscheins oder abshlägigen Bescheides, in Empfang zu- nehmen. Zugleich ergeht an diejenigen, welhe noch Kassen-Anweisungen Lede E e Ae ens « FassensGeine vom Jahre 1848 zen, lederholte Aufforderüng, di / er Went ott“ AVarg aar N a H 5 E kassen behufs der Ersazleiftung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Gamlel,. Noi PUeitorr,

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Heinri [V. Reuß-Schleiz-Köstriß, von -Trebschen.

Berlin, 28. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent haben, im Namen Sr; Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem: Votfizenden der Direction der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft, Kammergerichts-Assessor a. D, Fournier zu: Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen - Majestät ihm ‘verliehenen Ritterkreuzes des Albrehts- Ordens zu- ertheilen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der dies- jährige Termin. der Aufnahmeprüfung für das hiesige Seminar für Stadtschulen auf t i

Mittwoch, den 2. März d. J., anberaumt worden is. Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben |

einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher

1 i außer den. persönlihen Verhältnissen des Aufzunehmenden

besonders den Gang seiner Bildung darstellt,