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taufenden Jahre ab von den Staatskassen Monats-Abschlüsse auf- gefielit un» an ein bei dem Finanz-Minifterium unter der Bezeich- nung „Hauptbuchhalterei des Königlichen Finanz-Ministeriums * er- rihtetes Rechnungs-Büreau eingereiht werden. Zur Ausführung dieser Anordnung habe ich unter dem 15. v. M. eine Jnftruction erlassen, von welcher ih der Königlichen Regierung hierbei Exem- plare (Anl, a) mit idem Auftrage üÜbersende, die von ZJhr ressortirenden, bei der neuen Einrichtung betheiligten KaF en unter Zufertigung ‘eines Exemplars der Jnftruction zur genauen Beachtung und Befolgung der darin enthaltenen
eftimmungen anzuweisen, und dieselben besonders darauf auf- merfsam zu machen, daß die durch die Monats-Abschlüsse deklarir- ten Beträge mit den Kassendüchern und demgemäß mit den in den Quartal- resp, Final - Abs{hlüssen nachzuweisenden Summen der eigenen Einnahmen und Ausgahen der Kassen übereinstimmen müssen, Jch seße voraus, daß die Kassenbeamten es sihch werden angelegen sein lassen, die Abschlüsse mit Umsicht und Sorgfalt aufzuftellen und pünfktlih einzusenden. Sollten dabei in einzelnen Punkten sich Bedenken- ergeben, so wird die Hauptbuchhalterei solche auf er- gehende Anfrage zwar soglei erledigen, die rechtzeitige Einsendung von Monats-Abschlüssen darf deshalb aber unter keinen Umftänden unterlassen werden. Die Abschluß-Formulare, welche den einzelnen Kassen in der erforderlichen Anzahl binnen Kurzem zugehen werden, werden mit denjenigen speziellen Erläuterungen versehen sein, welche zur Ausfüllung der Formulare nöthig ersbeinen. Der Königlichen Regierung wird später ein Exemplar dieser Formulare zur Kenntniß- nahme mitgetheilt werden.
Berlin, den 7. Januar 1859,
Der Finanz-Minister.
An sämmtliche Königliche Regierungen, auss{lièßlich der zu Sigmaringen,
a, Instruction.
Um die Lage des Staatshaushalts jederzeit genau und vollständig überschen zu können, is es erforderli, daß die Ergebnisse der Staats- Kassenverwaltung schneller und in kürzeren Zeiträumen als bisher zur Kenntniß des Finanz-Ministeriums gelangen. Es sollen daher vom Jahre 1859 ab von den Staatskassen Monats-Abschlüsse aufgestellt und an ein bei dem Finanz-Ministerium unter der Bezeichnung :
_yHaupt-Buchhalterei des Königlichen Finanz-Ministeriums“ zu errichtendes Rechnungs-Büreau eingereicht werden, wobei die nach- folgenden Anordnungen zu befolgen sind:
§. 1. Von sämmtlichen General-, Provinzial- und Spezial-Kassen, welhe über Staatseinnahmen und Ausgaben auf Grund eines von dem Finanz-Minifter mitvollzogenen Etats Rechnung zu legen haben, is für jeden Monat unmittelbar an die Haupt-Buchhalterei des Finanz-Minifte- riums ein nach einem besonders mitzutheilenden Formulare aufzustellender Abschluß einzureichen, in welchem
1) die in dem abgelaufenen Monat wirklich vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben, 2) die berbliebenen Einnahme- und Ausgabe-Neste, und 3) die verbliebenen Vorschüsse und Kassenbestände auf Grund der Kassenbücher nachzuweisen find.
Außerdem ift für die Zeit vom 1. Januar bis zum definitiven Jahres- abshlusse ein besonderer Abschluß von denjenigen Einnahmen und Aus- gaben einzureichen, welche dem verwichenen Jahre angehören und für dasselbe zur Verrechnung gelangen. Ausgeschlossen von dieser Maßregel find alle diejenigen Kassen, welche cinen feststehenden Zuschuß aus Staats- kassen beziehen oder ihre eigenen Einnahmen zur eigenen Verwendung behalten und nicht an eine andere Staatskasse abzuliefern haben. Bei den General- und Provinzialkassen ist der Abschluß auf solche Einnahmen und Ausgaben beschränkt, welche nicht {hon in anderen Etats enthalten und nux summarisch in den Etat der General- resp. Provinzialkasse über- nommen sind. :
F. 2, Die Abschlüsse müssen genau mit den Kassenbüchern überein- stimmen - und in dieser Beziehung von der betreffenden Kasse als richtig bescheinigt werden. Etwaige nachträgliche Abänderungen, insoweit solche nach den bestehenden Vorschriften zuläsfig find, müssen, wenn fie die Ein- nahmen und Ausgaben eines früher eingereichten Monatsabschlusses be- treffen, besonders bemerkt und erläutert werden.
. 3, Die erforderlichen Formulare zu den im §. 1. gedachten Ab- \{lüssen werden den betreffenden Kassen rechtzeitig unmittelbar von der Haupt-Buchhalterei des Finanz-Ministeriums übersandt werden. An die- selbe find die Abschlüsse unter Couvert nah den unter Nr. 17 des Kassen- Regulativs vom 17. März 1828 °) vorgeschriebenen Abschluß - Terminen
%) A §. 17. Es müssen daher alle Kassen in bestimmten
Terminen abschließen, und zwar: die Spezialkassen und Rezepturen , welche ihre Einnahmen nicht direkte an die Provinzial-Hauptkassen, sondern an Zwischenkassen abliefern, am 2bsten jeden Monats ; __ Zwischenkassen und diejenigen Spezialkassen ohne Unterschied, welche ou die Provinzial - Hauptkafsen abliefern, am leßten Tage jeden onats ;
die Provinzial - Hauptkassen am 10ten des folgenden Monats; — die Centralkassen in Berlin am vorleßten Tage jeden Monats.
Fällt der Tag des Abschlusses auf einen Sonn- oder Festtag, so wird
und zwar so s{leunig einzureichen, daß in der Regel die Absendu
Abschlusses noch an demselben Tage, an welhem die Bücher abgeg werden, spätestens aber an dem darauf folgenden Tage bewirkt wird. Di prompte Einsendung der Abschlüsse ist unumgängli nothwendig, enn der Zweck vollständig erreiht werden soll. Säumige Kassen werden daber durch Monitorien seitens der Haupt-Buchhalterei an die Einreichung der Uebersichten erinnert , und wenn wider Verhoffen in dieser Weise es nidt gelingen sollte, von den betreffenden Kassen die vorgeschriebenen Uebersigh
nungs-Strafen zur Erfüllung ihrer Pflicht angehalten werden.
gen ohne allen Zeitverlust zu geben. Eben so wird die Haupt - Buchhalterei denjenigen Kassen, welche in
wünschen, diese sogleih und vollständig ertheilen. Berlin, den 15. Dezember 1858.
Der Finanz-Minister.
Verfügung vom 3, Januar 1859 — betreffend die Stempelverwendung zu Lizitations-Protokollen.
Cirkular - Verfügung vom 21. Juni 1858. - (Staats - Anzeiger Nr. 17, S. 1521.)
__ Auf den Bericht vom 16. v. M. wird Ew. 2c. erwiedert, daj die in der Cirkular - Verfügung vom 21. Juni v. J. wegen der Verfteuerung der fiskalischen Lizitations - Protokolle ertheilte Ve stimmung, wonach der Protokollstempel dann nicht in Anwendung zu bringen ist, wenn keines der im Protokolle enthaltenen einzelnen Meiftgebote, auf welche der Zuschlag besonders ertheilt worden, di: Summe von 50 Thlrn. erreicht, auch bei andern, als fiskalischen Licitation8-Protokollen Play greift.
Berlin, den 3, Januar 1859,
Dex General-Direktor der Steuern.
An den Königlichen Geheimen Ober-Finanz-Rath 2c. N. zu N,
Verfügung vom 10. Fanuar 1859 — betreffend die Classification von Zeugftoffen, bei welchen der Ueberzug aus einem Gemisch von Leinölfirniß und Gummi elastikum oder Gutta percha besteht,
2(,
Was die verschiedene Classification eines Theils der mit den gedachten Begleitschein abgefertigten Waaren in Wittenberge und in Leipzig betrifft, so mag auf Gewebe, bei welchen der Ueberzuz aus einem Gemish von Leinölfirniß und Gummi elaftikum ode!
des Tarifs zu unterwerfen sei, dem Verfahren im Königreid
Sachsen entsprehend , auch diesseits der Saß von 5 Thlrn. naÿ
Position I1. 40. b. des Tarifs in Anwendung gebracht werden ! Berlin, den 10. Januar 1859.i :
#Der General-D irektor d er Steuern,
An, die Königliche Ytegierung zu N.
F
Zeit für möglichst vollständige Einziehung und Ablieferung der Einnahm
reste und Berichtigung der Ausgabereste sorgen und solche noch in diese Bücher aufnehmen zu können. Der definitive Abshluß erfolgt daher:
für die nicht direkte abliefernden Spezial-Rezepturen am 26. Z°°
nuar des folgenden Jahres; :
für die gege und direkte abliefernden Kassen am 31, Janus!)
am vorhergehenden Tage abgeschlossen,
für die OLINIO L IIO am 10. Februar , und die Central kassen am vorleßten Tage im Februar.
ten zu erlangen, so werden die Nendanten von ihrer vorgeseßten Di E stelle auf eine dieserhalb an dieselbe ergehende Mittheilung dure o E
§. 4. Da bei der in Vorstehendem angeordneten Maßregel eine V, L lästigung der Behörden so weit als thunlich vermieden werden (ol, & - find die Kassen verpflichtet, auf Ersuchen der Haupt-Buchhalterei die von * derselben gewünschten, auf die deklarirten Zahlen bezüglichen Erläuterun:
Betreff der mitzutheilenden Uebersichten eine Auskunft oder Erläuterung |
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Tages-Orduung-.
6te Sigung des Herrenhauses am Donnerftag , L 17. Februar 1859, Vormittags 11 Ubr.
Bericht der Matrikel-Kommission.
9 G Emaliai Abstimmung über den Verbcsserungs- Antrag des
ercn Dr. Goetze zu dem Berichte der Kommission für die
Landeskultur- Angelegenheiten, über den Geseß-Entwurf wegen Abänderung der §§. 68 und 69 und Ergänzung des g. 72 des Geseßes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Real-Lasten und die Regulirung des gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse. Bericht der Justiz - Kommission über den Gesch - Entwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Straf- geseßbuches. i: j Bericht der Kommission für Landeskultur - Angelegenheiten über den Entwurf einer Fischerei-Ordnung für die in Pom- mern belegenen Theile der Oder, das Haff und die Ausflüsse desselben.
Gutta percha befteht , mit Rückficht darauf , daß fie nah ihre handel8üblihen Benennung sowohl, als ihrer technishen Verwen dung in die Kategorie der Ledertuhe gehören, im Juteresse ferne | einer erleihterten Abfertigung und da die Vereinbarung bei dil | zwölften General-Konferenz im §. 5. unter A. Il, 1. die Auslegung | zuläßt, daß nur solhes Ledertuch , welhes lediglich mit Gumm f elaftikfum oder Gutta percha überzogen is, der Pofition 11. 40. d
Beim Jahres - Abschlusse sollen alle Kassen ihre Bücher für das ab- - E Zahr noch vier Wochen hindurch offen halten, um in dieser E
Berlin, 16. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent haben, im net Sr, Majestät des Königs, Allergnädigst geruht : Dem Flügel - Adjutanten Sr. Majeftät des Königs und Commandeur des 2. Garde - Regiments zu Fuß, Obersten von Schlegell, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Wladimir - Ordens
dritter Klasse zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent arbeiteten heute von 10 Uhr mit dem Wirklichen Geheimen Rath Jllaire.
. Um 21 Uhr empfingen Se. Königliche Hoheit den Königlichen Bundestagsgesandten Herrn von Usedom.
Von 1) Uhr ab arbeiteten Se. Königlihe Hoheit mit dem
Minister der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Scblewih.
— Jun der gestrigen (5ten) Sißung des Herrenhauses wurden die drei ausgeschiedenen Mitglieder der Staatsschulden- Kommisfion, Graf Arnim, Graf Jhenpliß und Ober-Bürgermeister Krausnick wieder gewählt. — Der Geseß-Entwurf , betreffend die Ahbánderung einiger Bestimmungen des Ablösungs - Gesehes vom 2. März 1850, wurde sodann im Wesentlichen in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen, — Die Tages- ordnung führte darauf zur Berathung über den ersten Bericht der Petitions-Kommission. Eine längere Debatte veranlaßte die Petition der Stände des Kreises Sternberg, welche auf 1) Einführung des Einzugs- und Hausstandsgeldes in den Dörfern, 2) und 3) auf Ershwerung (durch Vermögens - Nahweis, Bürgenstekllung), und wenn Gefahr für das Gemeindewesen zu befürhten, Zurückweisung neuer Anfiedlungen, und 4) auf Maßregeln gegen die neuerdings so häufigen Dismembrationen gerichtet war. Die Kommission {lug vor, den Antrag ad 1) der Staatsregierung zu überweisen und über die Anträge 2) bis 4) zur Tagesordnung überzugehen. Der Vorschlag der Kommission wurde scchließlich von dem Hause mit großer Majorität angenommen.
Hannover, 15. Februar. Die Zweite Kammer hat heute den Konferenz - Vorshlag auf Erhöhung der Gewerbefteuer und Personenfteuer der Grundbefißer mit 52 Stimmen verworfen.
Holstein. Jzehoe, 14. Februar. Jn der heutigen (19ten) Sizung der hol steinischen Ständeversammlung wurde vom Prä- fidenten als eingegangen gemeldet eine Anzahl Adressen bekannten politishen Jnhalts und zwar 21 aus Elmshorn, 252 aus Rends- burg, 5 aus Jyehoe, 506 aus Kiel und 44 aus verschiedenen an- deren Distrikten, Ehe man zur Tagesordnung überging, erhielt Advokat Lehmann das Wort: Obgleich es nah dem Geseh vom 11, Juni 1854 jedem Unterthan freiftehe, fich mit Bitten und Be- {werden an die Versammlung zu wenden, sei doch das Kieler Polizei - Amt gegen das Lithographiren der politishen Adressen eingeschritten, die vorhandenen Adressen seien konfiszirt, Nach- forshungen und Vernehmungen angestellt und ein Verbot gegen die Adressen erlassen, dem der §, 7 der Verfassung als Deckmantel dienen müsse. Das Petitionsrecht sei aber von größter Wichtigkeit und richte er deshalb an den königlichen Com- missair die Fragen: ob die Verfügung des fkieler Polizei - Amtes auf Befehl des Ministeriums erlassen und oh das Ministerium,
falls jenes nicht der Fall, gegen die gedabte Verfügung die ge- eigneten Schritte thun werde. Der Commissair antwortete, daß ibm die Sache erft jezt bekannt werde; wenn Polizeimaßregeln getroffen würden, mit denen fih die Versammlung nicht einvers- ftanden erklären föônne, so stehe der Weg der Beshwerde ans Ministerium offen; er werde indeß diese Angelegenheit zur Kunde des Ministeriums bringen. Sodann ersuchte der Präsident den Commissair Namens der Versammlung derselben noch eine dreiwöchentlide Frift über die festgeseßte Zeit erwir- fen zu wollen, worauf der Commissair erwiderte, er zweifle niht, daß Se. Majestät die Genehmigung zur Verlän- gerung der Diät ertheilen werde. Zur Tagesordnung fortschreitend, wurde der dritte Bericht des Petitions - Comité verlesen. Ju der hierauf folgenden Shlußberathung über den Entwurf eines Patents, betreffend die Heimathsre{chte im Auslande geborener, als Kinder mit ihren Eltern ins Land eingewanderten Personen, zeigte der Etatsrath Springer an einigen Beispielen noch einmal den Unter- schied zwishen Heimathsrecht und Versorgungsrecht. Die Schluß- berathung wurde beendigt. Jn der jeßt folgenden Schlußberathung über den Entwurf eines Patents, betreffend die Bestrafung der Paß- und Wanderbuchfälshung, so wie des Gebrauches falscher oder verfälshter Pásse und Wanderbücher, entstand keine weitere Debatte und wurde dieselbe beendigt. Die nächste Sißung is auf Donnerstag, den 17. Februar, angeseßt.
Lippe. Detmold, 12, Februar. Gestern wurde der Prinz Woldemar und seine Gemahlin Prinzeß Sophie, Tochter Sr. Hoheit des Markgrafen von Baden, mit welcher er fih im Nos- vember v. J. in Karlsruhe vermählt und darauf eine Reise durch Jtalien und über Paris gemacht hatte, hier sowohl von Seiten des Fürsten, als auch von Seiten der Refidenzbewohner mit großer Festlichkeit empfangen. (Weftf. Ztg.)
Nafsau. Wiesbaden, 14. Februar. Jn der heutigen Sigzung der Zweiten Kammer wurde die Jnterpellation der Ab- geordneten Giebeler und Knapp in Betreff der Dill-Eisenbahn von dem Regierungs - Commissair dahin beantwortet, daß, da die Ver- handlungen mit Preußen wegen des intendirten Anschlusses unserer verschiedenen Bahnen noch im Gange seien, eine öffentliche Be- sprebung über den Gegenftand nicht wohl thunlich sei, daß aber die Regierung bereit ftehe, ‘den Kammern weitere vertrauliche Mit- theilung zu machen. Die Sihzung wurde darauf eine geheime, in welcher, dem Vernehmen nah, die Regierung ihre Akten zur Ein-
ficht vorlegte. (Fr. J.)
Großbritannien und Jrland. London, 14. Februar, Die Königliche Familie kommt heute von Windsor zurück, wird jedoch, wie es heißt, hon am 22. d. M. wieder abreisen, um kurze Zeit auf der Jnsel Wight zuzubringen. — Herr Cobden hat vor- gestern von Liverpool aus seine Reise nah den Vereinigten Staaten von Amerika angetreten, Für den Fall, daß eine Parlaments- auflôsung wahrscheinlich werden sollte, hat er alles darnach ein- gerichtet, um bei Zeiten zurück sein, und für Rochdale kandidiren zu können. — Eine vor einigen Tagen mitgetheilre Notiz über die ältesten Mitglieder des Parlaments if dahin zu verbessern, daß nicht Lords Lyndhurst der Nefstor des Oberhauses if, sondern, daß fih die Lord Combermere und Briftol in diese Ehre theilen. Beide find im Jahre 1769 geboren, folglich in ihrem 90ften Lebensjahre. 1 i
Zur Unterftüßung verkrüppelter Soldaten hat fich ein Privat- Verein gebildet und an der Spiße der Subscribenten fteht die Königin mit 50 Pfd. Es handelt fich darum, diesen Jnvaliden, die vom Staate blos einen Shilling täglih beziehen , angemessene Beschäftigung zu verschaffen. : |
Mr. Gladfton e if vorgestern in Oxford wieder als Vertreter der Universität ins Unterhaus gewählt worden. Die ganze For- malität dauerte faum eine Viertelstunde. — Aus dem neuesten Indischen Tagebuch Mr. William Russell's in der „ Times“ ers fährt man, daß die Verlezung, die fi Lord Clyde dur seinen neulihen Fall vom Pferde zugezogen bat, glücklicherweise edr unbedeutend war und daß der greise Oberfeldherr wieder ganz wohlauf ift, 5
Frankreich. Paris, 14, Februar. D Konferenzen, für den 22, Februar vorgeschlagen, wird lih erft am 28. Februar erfolgen, da dem Vernehmen hohe Pforte um Aufstub bis zum 28. Februar na@suSte, wei der von ihr ernannte Vertreter, Fuad Pascha, nicht eder in Paris einlreffen könne. j : E
Der „Moniteur“ meldet, daß der Mar@ese Bes marina, außerordentlicher Gesandter des Königs von heute vom Kaiser empfangen wurde und demselben den Anunciata überreichte, den König Victor Emanuel dem Prinzen verliehen bat, A — L
Das offizielle Blatt veröffentlicht ferner das Dekret, wodurS Ueberweisung des Geseßentwurfes über die FefisteUung des Dud- gets für 1860 an den gesehgebenden Körper verordnet und Herr
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