1859 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ist untersagt, bei der i

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¿e8iährige Bewerbung um den Preis der Mi ha el- ic E A ng ist für Werke der Bildhauerei bestimmt, Theil. nehmen können nur Künstler jüdischer Religion. :

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Aka- demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es au an- heimgeftellt bleibt, ob fie eine Ausführung im Relief oder in runder Figur-vorziehen z - nur müssen- Reliefs; um zuläsfig zu sein, eine Höhe von mindestens 25 Fuß zu ejner Breite von etwa 4 Fuß haben. und eine runde Figur muß. wenigstens-3 Fuß hoch sein. Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arbei- ten evfennbar sein.

Der Termin bestimmten Kunstwerke derselben mit folgenden

1) daß der namentli zu bezeihnende Konkur | schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht und Zögling einer deutschen Kunst-Afademie if ;

2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er- funden und ohne frewde Beihülfe von ihm ausgeführt worden is, in welcher Rücksicht jedo eine nachträgliwe Prüfung nôthig befunden werden kann. :

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht er- forderlich. : T i T s

Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Nom, erfolgt ebenfalls am 15. Oktober d. J. in der öffentlichen Sißung der Akademie zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.

Berlin, den 28, Februar 1859.

für diese Konkurrenz

für die Ablieferung der rreN, und muß jedes

ist der 15. August d. J. Attesten versehen fein : | Konkurrent fih zur jüdi- hat

Königliche Akademie der Künste.

De E. Q. Toelten,

Geh. Regierungs-Rath, Professor ., Secretair der Akademie. der: Künste.

Professor Herbig, Vice-Direktor.

Besuch-Ordunung für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämli

die Gemälde-Galerxie,

die Sfkulptuven-GS aler

das Antiquarium,

im vorderen Museengehbäude,

die Sammlung der Gyps-Abgüsse,

die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen Kunstdrucke, |

die hiftorishe Sammlung der neueren Zeit und der Modele von Bauwerken, Denkmälern u. st, w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit,

die Sammlung für Völkerkunde,

die Sammlung der nordischèn Alterthümer,

die Sammlung der ägyptishen Alterthümer,

“im neuen Museengebäude, find für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Ubr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr, Sonntags von 12 bis 2 Uhr. s:

2) Jedem anständig Gefkleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Fret- treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden. Kinder unter 10 Jahren gar niht , Unerwachsene aber nur in Be- gleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der Königlichen Muscen- ausscließlich denjenigen Einheimishen und Fremden vorbehalten , welche die Samm- lungen zu Studien ‘irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der in 1. angegebenen Stunden gegen Von1zeigung der Kopir- Karten oder vorgängige Eintragung in das am- Eingange ausgelegte Buch gestattet, Der Eingang findet an diesen Tagen dur die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt. /

Am Dienstag jeder Woche, so wie an den firchlichen V gj, nämlich an beiden Festtagen des Oster-,

fingst - und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage , Char- freitage und Bußtage, find die Königlihen Museen ge- lossen, i

und

5) Den Galerie - Dienern; Portiers 2c. Ausübung ihrer Dienftpfliht irgend ein Geschenk anjunehna l

Berlin, den 3, Februar 1859. |

Der General-Direktor der Königlichen Museen, von Olfers.

Finanz - Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 10, -Jauuar- 1859 40 treffend den Verkehr mit Branntwein aus unh | nachzLuxembur g.

Cirkular-Verfügung vom' 14. August 1858. (Staats-Anzeiger Nr, A S. 1134.) Jm Verfolg der Verfügung vom 14. August v. J. «l treffend das Abkommen mit der Königlich Großherzoglich lut burgischen Regierung wegen des Verkehrs mit Branntwein n und aus dem Großherzogthume Luxemburg, benachrichtige ih fr c. daß in dem gedachten Großherzogthume außer dem Haupty! amte zu Luxemburg die Abfertigungsstellen zu Remich, Eten macher, Echternah, Diekir, Ettelbrück und Wilh, sodanm-tü Nebenzollamt 1. zu Schmiede und die Legitimationsfstellen zu Liu den und Weiswampach zur Ausfertigung und Erledigung u Uebergangsscheinen über Branntwein befugt find, Lf

Berlin,? denk10.8Januar” 1859.

_richtén /

gDer General““Direkto( der Steuern.

An die sämmtlichen Provin ial - Steuer - Direktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt 2c.

E L R E L L D R E ILE

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

reo!

Bekanntmachung vo'm 31.&#Januar 1859 Rh ette fend die Schließun!gkdeirsG.eschäfte lex “Nentenkt anken.

Geseß vom 26, April 1858 (Staats-Anzeiger Nr. {133 S. 1141)i

Jn Gemäßheit des Geseßes vom 26, April 1350 (21 Sammlung pro 1858 S. 273) beflimmen wir bierdur, 03 bestehenden sieben Rentenbanken, und zwar:

1) der Provinz Brandenburg

2) der Provinz Schlesien,

3) der Provinz Pommern,

4) der Provinz Posen,

5) der Provinz Preußen,

6) der Provinz Sachsen und 7) der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz auf Grund derjenigen Auseinandersezungs-Geschäfte, wet als am 31. Dezember 1859 bei der zufländigen D antragt werden, -keine Renten mehr überwiesen werden dur

Berlin, den 31. Januar 1859.

le G N M

Der Minister für die la e

schaftlichen Angelegenht#W e Gr. von Púdcklel

Der Finanz-Minister. von Patow,

Angekommen: Se, Durchlaucht der Fürst Maxin, und Se, Durchlaucht der Prinz Emil zu Fürstenber)

Prag.

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Bekanntmachung vom 17. -Februar 1859 hbe-

treffend die Bedingungen, funterzwelchen"Silber

zur Ausprägung von Courantmünzen von ‘der Königlihen Münze angenommen wird.

S: 4.

Die Königliche Münze nimmt déhnbares “Silbèr in Barren, in fremden Münzsorten, mit Ausnahme der in Gemäßheit des Münz-Vertrages vom 24, Januar 1857 ausgeprägten Münzsorten, in außer Cours geseßten Münzsorten , in Geräthen und sonftigen festen Stücken zur Ausprägung an, wenn die Mengen ‘nit unter 5 Pfund ‘betragen.

E

Das- eingebrachte Silber wird geshmolzen und der Feingehalt aus ‘einer’ Tiezelpröbe auf nassem ‘Wege ‘in doppelter Probirung beftimint ; es kann jedo, nach Befinden der Wardeine, ausnahms- weise bei unverdächtigen feinen Silberbarren der Feingehalt auch aus Aussieben ermittelt wérden,

G9.

Den Schmelzabgang hat der Eigenthümer des Silbers „zu tragen, Außerdem werden -besondere Shmelzkosten nur “in dem Falle angerechnet, wênn die Schmelzung auf Verlangen des Eigen- thümers hat wiederholt werden müssen, ohne eine Werthserhöhung der Masse herbeizuführen, ‘oder wenn das geshmolzene Silber, sei es auf Verlangen des Eigenthümers oder weil es zur Aus- münzung nicht geeignet ift vor Ausfertigung des Münzsteins zurückgegeben werden muß. A

4. 4,

Die Probirkosteu beftehen ausschließlich aus dem für die doppelte Probirung (§. 2) im Ganzen mit 0,02 Pfund abzugebenden Probemetall, Dieselben Koften “find zu ent- h wenn eine “wiederholte Probirung von dem Eigen- thümer verlangt und damit eine Veränderung im Resultat nicht erreicht wird. Verbleibt das Silber nicht bei der Münze (§. 3), so sind außerdem 10 Sgr. Gebühren für jede doppelte Probirung zu entrichten. i

G: d:

Der Münzpreis , ‘welcher für das Pfund- fein Silber gezahlt wird, wird besonders bestimmt und durch das amtliche Coursblatt der hiesigen Börse zur * öffentlichen Kenntniß gohraht. Eine Abänderung des beflimmten Münzpreises wird jedesmal 14 Lage vor deren Eintreten in gleicher Weise bekannt gemacht werden,

4: D,

Ueber das eingebrachte Silber werden nech Feststellung des Feingehalts Münzscheine ausgefertigt, und deren Geldbeträge, | je nach dem vorhandenen Baarbeftande entweder sogleih oder binnen der in dem Münzscheine ausgedrückten Frist, welche nah der Reihe- folge der Einbringungen bestimmt werden wird, gegen Quittung ausgezahlt, Der Eigenthümer des Silbers ist berechtigt, die Zah- lung des hestimmten Münzpreises (F. 5) in Ein - Vereinsthaler- stücken zu bedingen. Jn dem Falle einer nicht vorhergesehenen, gänzlichen oder theilweisen Unterbrehung des Münzbetriebes kann von dem Einbringec des Silbers weder die Einhaltung der be- stimmten Frist noch ein Schadensersaß gefordert werden,

4 A

_ Gosldhaltiges Silber bleibt für jet von der Annahme bei der Königlichen Münze ausgeschlossen.

Berlin, den 17, Februar 1859, Königlihe Münz-Direction,

Nichtamtliches.

“Preußen. Berlin, 1. März. Ju der géstrigen (18.) Sizung des Abgeordnetenhauses zeigte der Präsident Graf Schwerin an, daß die nächste Sizúung des Hauses am kommenden Sonnabend stattfinden werde, Auf der Tagesordnung der gestrigen Sihung standen Petitionsberihte, Eine Pétition wegen Aufhebung der Wuchergesehze wurde nach längerer“ Diskussion, dem Antrage der Kommission gemäß, der Regierung zur Berüksichtigung Über- wiesen. —" Pékitionen von Dissidënten wurden der Regierung ebenfalls überwiesen mit der Erwartung“ eitler baldigen ' geseßlichen Erledigung“ dieser Angelegenhéit, "Die Minister“ des Junnern und

des Kultus gaben ‘dabei Erklärungen für eine freiere Stellung der Dissidenten - Gemeinden, Schließlich folgte die: Berathung éiner Petition, betreffend die Sonntags feier, welche durh eine vom

Ahgeobdneten Jonas gestellte motivirte Tagesordnung erledigt

Bonn, 27, Februar. Unsere Univerfität hat wieder einen empfindlihen Verlust erlitten durch den ‘diesen Morgen erfolgtén plôßlihen Tod des Konsiftorialraths Professor Bleek, ältesten Mitglieds der evangelisch - theologischen Fäkultät, na einer gerade dreißigjährigen , verdienstvollen und segensreihen Wirfkfämkeit in derselben, (Köln, Ztg.)

Holstein, Jhehoe, 27. Februar. Jn der gestrigen (26ften holsteinishen Ständeversammlung in die CGluibecabiaa über den Entwurf eines Patents, betreffend ‘die Einführung des Gua ae ile cis E Darauf folgte die S{hluß- erathung über die Wege-Ordnung. Die ‘nächste Sihui

findet am 28. Februar statt. N M P Ne

Desterreich. Wiejn, 27, Februar. .*: Heute früh is Lord Cowley hier eingetroffen} Februar. Heute früh is Lo

Belgien. Brüssel, 27. Februar. Der in den leßten Tagen hier eingetroffene französische Botschafter, Herr von Mon- tessuy, ift heute vom Könige hier empfangen worden, um Sr. Majestät die offizielle Anzeige von der Vermählung des Prinzen Napoleon zu überbringen. Der Senat, nachdem er in geftriger Sitzung seine Tages - Ordnung erledigt, hat fih auf unbestimmte Zeit vertagt.

Großbritannien und Jrlanud. London, 28. Fes bruar. Sicherem Vernehmen nach wird Lord Donoughmore, bisheriger General-Zahlmeister und Vice-Präsident des - Handel8- Büreaus , das WMinisterium- des Handels, und Sir Sotheron Escourt, Präsident - der Arinengeseß-Behöôrde, das des Jnnern erhalten. Lord March soll das Amt des Géneral - Zahblnieisters übernehmen. | 0

Nach der heutigen „Times“ wird die von Disraeli ein- zubringende Reformbill eine sehr beschränkte sein, Der Präsident des Handel8amts Sir Henley und der Staatssecretair des Jnnern Sir Walpole haben refignirt.

__ Frankreich. Paris, 27, Februar, „Jm „Univers“ er- schien geftern ein Artikel, worin bemerkt wurde, ès sei die unbèstreit- bare Eigenschaft freier Souveraine, “daß sie na eigenem Ermessen Verträge mit anderen Mächten sch{licßen- dürften: man habe also rein mw, Desirreciwy Lux mers I Marmurf ete maden, daß es mit den fkleinecen italienishen Souverainen Vorträge 21 egen

seitigem Nußen abgeschlossen habe. Darauf antwortet heute ow „Patrie“ : „Oesterreich hatte nicht mehr Recht dazu , die Herzog- thümer Modena und Parma in seine militairische Vertheidigungs- Linie hineinzuziehen, wie Frankreich hätte, wenn es einen Vertrag abgeschlossen, der ihm geftattete, nah Gutdünken Belgien militai- Mg zu beseßen und in die antwerpener Citadelle eine Besaßung zu Tegen"

Graf von Persigny 'isfft geftern nah London abgereist.

Gestern fand das feierliche Leichenbegängniß des Grafen Krasin sfi, der für einen der bedeutendsten polnischen Dicbter gilt, ftatt.

Die rumänische Deputation, an deren Spihe der moldauische Minister Bafil Alessandri, ist vom Kaiser in Privat-Audienz empfan- gen worden. i

Gery, Präfekt von Algier, ist in Paris eingetroffen, um sich über mehrere wichtige Punkte der algerishen Verwaltung mit dem Prinzen Napoleon zu berathen, Dem -,„Journal du- Havre“ zu- folge hat der Prinz Napoleon am 25, Februar mit: der Gesellschaft Malavois- einen Kontrakt ‘zur Einführung ! von ‘10,000 chinesischen Kulis für -Martinique ‘abgéschlossen.

Bisher wurden die Angestellten in ‘den algerishen- Büreau's von der Centrai-Regietung ernannt; heute nun bringt der „Moni- teur“ ein Dekret, wonach die Büreau-Chefs, d. h. der Ober-Gene- ral, die Präfekten, die Divisions-Generale, die Unter-Präfekten und Civil-Kommissare, ihr Büreau-Personal selbst ernennen.

Jn den Gemeinden, welche Paris einverleibt werden sollen, entwickelt sich. eine sehr lebhafte Opposition gegen diese Maßregel; au sind in dieser Angelegenheit bereits zwei Flugschriften erschie- nen , die ‘eine ungemein heftige Sprache führen. Auch eine gänz- liche Umgestaltung der Pariser ‘Nationalgarde wird durch diese Einverleibung nöthig werden.

Aus Calais, 27, Februar wird telegraphisch gemeldet: Das von Dover kommende Paketboot „Prinz Friedrich Wilhelm“, das die englische ' Ueberlandpost und die indischen Depeschen: nebst 34 Passagieren an Bord- hatte , litt in verwihener Nat «um 2“Uhr etwa 100 Metres vom öftlihen Hafendamme Schiffbruch. Drei Passagiere ertranken , sont ‘ist ‘kein Verlust an Merischenlebèn zu heflagen.