1859 / 58 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

408 6. 1T des Gesehes-vom }

deburg, deren Antrage entsprechend, gemäß“ §

14. April 1856, betreffend die

ses: öftlichen Provinzen, die Städte-Ordnung

hierdurch verlethen. Hieser Mein Erlaß

u machen. s Berlin, den 14. Februar 1859. Jm Namen Sr. Majestät des Königs: Agilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Flottwell. An den Minifter des Jnnern.

Allerhôchfter Erlaß vom 14, Februar 1859, be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 an die Gemeinde Diagelstedt im Kreise Heiligenstadt, Regierungsbezirks Erfurt.

Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 143. S. 971.)

6, Februar d. J. will Jch der Ge- meinde Dingelftedt im Kreise Héiligenftadt des Regierungsbezirks Erfurt, deren Antrage gemäß, auf Grund des §. 17 des Gesehes vom 14. April 1856, betreffend die Landgemeinde - Verfassungen, die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 mit den Modificationen des Titel VIII, und mit der Maßgabe, daß die Zahl der Stadt- verordneten auf zwölf zu bestimmen, hierdurch verleihen.

Dieser Mein

zu machen. Berlin, den 14. Februar 1859. Jm Namen. Sr. Majestät des Königs :

Auf den Bericht vom

JVilbelm, Priuz vou Preußen, Regent.

Flottwell, An den Minister des Jnnern,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Cirfkular-Erlaß vom 2 Mrs 4859 —- betreffend _ die {Befeitigung ider dur ch Baum-Bepflanzungen entstehenden Hindernisse fsbei Ausführung {von Telegraphen - Lin i ejn faufé[Staats-Chausseen und Prämien-Chausssen. s

Die Ausführung von Telegraphen-Linien auf Staats-Chausseen, wo früher ertheilt worden, so wie auf Prämien-Chausseen, ist an einzelnen Orten insofern auf Hemmnisse gestoßen , für die Telegraphen - Liuie exforderliche Beseitigung der die Jsos

lation des Leitungsdrahtes gefährdeyden Baumzweige nur gegen

eine Geldentschädigung gestattet, in einzelnen Fällen dieselbe auch gänzlich verweigert haben. Mit Rücksicht darauf, daß die Tele- graphenleitungen zu den öffentlihen , aus Staatsfonds zu untier- haltenden Verkehrsanstalten gehören, wird die königliche Regierung veranlaßt, bei fernerer Ertheilung der Erlaubniß zur Anlage von Baumpflanzungen längs der Staats - Chausseen den betreffenden Gemeinden oder Privaten die Bedingung zu stellen, daß sie bei etwa anzulegenden Telegraphenlinien sich die Beseitigung der die Jsolation des Leitungsdraßhtes gefährdenden Baumzweige nah Maßgabe der für die fisfalischen Baum- Alleen jedesmal geltenden Jnstructionen unentgeltlih gefallen lassen müssen.

Auch bei Anträgen auf Genehmigung zur Ausführung von Kreis-, Gemeinde- oder Actien-Chausseen, bei welchen eine Staats-Prämie und die Ausübung der fiskalishen Vorrechte beansprucht werden, hat die königliche Regierung die Betheiligten jedesmal darüber zu hôren, ob sie für den Fall; daß späterhin einmal eine Telegraphenlinie längs der betreffenden Chaussee aus- geführt werden sollte, deren Anlage unentgeltlich geftatten, fich die für die Telegraphenleitung erforderliche Beseitigung von Baumzweigen ohne Entschädigung gefallen lassen und die Be- wachung und provisorishe Wiederherstellung der Leitungen nah der für die Staats - Chausseen alsdann geltenden Justruction und für die bei Staats - Chausseen dann dafür zu bewilligende Vergütung durch ihre Auffichtsbeamten bewirken lassen wollen,

Landgemeinde-Verfassungen in den vom 30. Mai 1853 |

ift durch die Geseh - Sammlung bekannt

Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung bekannt

Privaten oder Gemeinden die Erlaubniß zum Bepflanzen derselben

als die Berechtigten die

Die desfallfigen Erklär

nehmer, öffentlihe Juteresse mit träge auf Unterstühung Staatskasse 2c. mit zur | Die königliche Regierung

Bau- Unternehmern,

Berücksichtigung gezogen werden könne.

danach zu verfahren. Berlin, den 2. März 1859, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, & von der Heydt. n

sämmtliche Königliche Regierungen.

Das G6te Stúck der Geseß - Sammlung, welches heute aus: gegeben wird, enthäli unier

treffend die Verleihung der fisfalishen Vorrechte für den Bau der im Kreise Wittgenstein projektirten Kreis-Chausseen: 1)

S@&warzenau , Arfeld ,

bei Röspe über bei Erndtebrück; 3) Laasphe,

lenburg; 4) von der Staats - Chaussee bei Schulla über Wemlighausen und Wunderthausen Kreisgrenze in der Richtung auf Hallenberg; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Januar 1859., he treffend die Genehmigung zur Abänderung der ein: zelnen Beträge der nach dem Allerböchsten Privilegiun vom 13. Mai 1857 vom Rosenberger Kreise auszu

ungéên der Bau-Unternehmer-sind den An, J ' trägen auf Genehmigung der betreffenden Chausseebau-Aus führungen | mit beizufügen, damit die zu erwartende Bereitwilligkeit der Baun-Unter, | das in der Ausbreitung des Telegraphenneßes beruhende E fördern zu helfen , ‘bei “Prüfung der An- L der gewünschten Chausseebauten aus der F

hat den Kreisständen und \onstigen E

von welchen Chausseebau -Projekte vorbereitet | werden, hiervon die erforderliche Eröffnung zu machen und sons E

Nr. 5017. den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1858, be: |

von der Großherzoglich hesfischen | Grenze bei Bettelhausen durch das Ederthal üba Raumland , Berghausen , Au | und Röspe bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf | Kirhhundem; 2) - von der vorerwähnten Ederstraße Womelsdorf bis" zur Staats: Chausse | von. der Staats - Chaussee bil | das Banfethal aufwärts, über Fischelbah bis zur nassauishen Grenze in der Richtung auf Dil: |

bis zu}

gationen; unter | den Allerhöchsten Erlaß vom 31. Januar 1859, treffend den Tarif zur Erhebung des Ufer- und Hafen geldes bei Kurzebrack an der Weichsel; unter den Allerböchsten Erlaß vom 7. Februar 1859, he treffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15, Mai 1856 an die Stad A as Kempen im Regierungs - Bezirk Düsseldorf unter den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Februar 1859, be treffend die Verleihung der Städte - Ordnung von 30. Mai 1853 an die Gemeinde Buckau im Kreis Wanzleben, Regierungs-Bezirks Magdeburg ; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Februar 1859, be treffend die Verleihung der Städte - Ordnung vol 30, Mai 1853 an die Gemeinde Dingelstedt im Kreis Heiligenstadt, Regierungs-Bezirks Erfurt, unter die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung dél von der Barmer Gaserleuhtungs-Gesellshaft gefaßten Beschlüsse wegen Aufnahme einer Anleihe und cine Nachirags zu den Gesellschafts - Statuten. Von 22. Februar 1859; und unter

5024. bie Bekanntmachung, einen Nachtrag zu dem Statu! der Prenzlau - Wolfshagenschen Chausseegesell schaft il Prenzlau betreffend. Vom 26. Februar 1859.

Berlin, den 7, März 1859.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts'- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktische Arzt 2c. Dr. Hirschfeld zu Tuchel Kreisphyfikus des Kreises Wirsiß ernannt Labn. |

ift zun

Der diesjährige späte Eintritt des Osterfestes wird bei det Universität zu Berlin feinen Einfluß -auf den geseßlichen Beginn? des Sommer-Semesters ausüben, Die Dozenten der vier Fakul-|

ginnen, Berlin, den 7. März 1859. i Der Rektor der Universität. Dove,

fertigenden, auf jeden Jnhaber lautenden Kreis - Obli

táten werden sämmtlich ihre Vorlesungen pünktlich am 2. Mai be

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Finanz-Ministerium.

Die Ziehung ider Zten Klasse 119ter Königlicher Klassen- Lotterie „wird demn 1 5. M ärz d. J., Morgens-8 Uhr, im Ziehungs- Saal ‘des Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehm-?n,

Berlin, ‘den 8. ‘März 1859.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Ministerium ‘für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Cirkular - Verfügung vom 27. Februar 18399

betreffend die Prämiirung der bei den Central-

Seidenhaspel-Anftalten übergebenjen, im Fnlande erzeugten Cocons.

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(Staats-AnzeigerFvon 1856 Nr.372 S. 546.) 8

Der Zeitraum, für welchen - mein Herr Amtsvorgänger das Regulativ vom 7. Márz 1856 über die Prämiirung der bei den Central - Haspel - Anstalten übergebenen, im Jnlande erzeug- ten Cocons erlassen hatte, ift mit dem Jahre 1858 abgelaufen. J will die damals ‘getroffene Einrichtung, da sie sich ‘dem jeßi- gen Stande der Seiden - Kultur des Jnlandes nüßlich erwiesen hat, für einen ferneren Zeitraum von drei Jahren, nämlich für die Jahre 1859, 860 und 1861 beibehalten und werden ‘daher in diése Zeitraume die Prämien für ‘die in die Central - Haspel- Anstaïten abgelieferten Cocons in dersélben Höhe und unter den- selben Bedingungen gewährt werden, wie in dem gedachten Regu- lativ ‘veröffentliczt worden.

Die Haspel- Anstalten, bei welchen die Prämien erhoben wer- den können, find für jeßt: |

1) die des Seidenzüchters, Lehrer Rammlow in Bexlin,

2) die des Seidenfahrikanten Heese zu Stegliß bei Berlin, :

3) ‘die des Seidenzüchters Hussa-ck zu Bornim bei Potsdam,

4) die des Postmeifters Krincke zu Bunzlau,

5) die des Seminarlehrers Kiszewski zu Paradies hei Meseriß,

6) die des Lehrers Ehrhardt zu Prettin bei Torgau,

7) die neu errichtete Haspel-Anstalt des Gärtners Kürten zu

und der Finanz-Behörden beziehen.

Hamm, und 8) dite des SDelben spiel Brsthuuo U E L gu N V

Dagegen is die Haspel-Anstalt des Gärtners Schlicht zu antfurt Y O. \{on früher, und die im Königlichen Urresth ause u Coblenz neuerdings ‘eingegangen. | : | Ew. l wollen diefe Mittheilung dur die Regierungs-Amts-

blätter gefälligst zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Berlin, am 27, Februar 1859. : i

D er Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Graf von Püdckler. An : sämmtliche Herren Ober-Präsidenten.

E E E

Angekommen: Se. Schleswig- Holstein-Sonderburg - Augu

Breslau. Se. Excellenz der General-Lieutenant und Jnspecteur der 2ten

Artillerie-Jnspection, En cke, ‘von Magdeburg.

Abgereist: "Der General - Major und Commandeur der 5ten Jufanterie-Brigade, von Baczko, nach Stettin.

L ———————

Durchlaucht der Prinz Friedrich zu "tenburg von

N ichtamtliche s.

vreuñen. Berbin, 7, März, Se. Königliche Hoheit der mg nahmen heute T amiifia die Vorträge des Wirkl, Geh. Raths Jllaire und des Wirkl, Geb, Ober-Regierungs-Rath® Costenoble im Beisein “Sr. Hoheit des Fürfien von Hohenzollern, des General-Jnspecteurs des Militair:Erziehung8 - und Bildungs§d- wesens, General von Peuer, des Ministers von Sl die Meldungen der Geaeral - Lieutenants von Schöler und Ente

Schleinit, so wie |

dieses Vergehens seien die in der Druckerei Angeslellten ihres Dienstes entlassen und was die beiden Korrespondenten angehe, so sei der eine schon auf polizeilihem Wege -ausgewiesen ; der An- dere, welcher augenblicklich unwohl sei, „werde auch ausgewiesen wexden, sobald es sein Gesundheitszustand erlaube. Auf der Tagesordnung ftand die Vòrberathung úber ‘die Petition der Min- une 50 fand ftatt, und mah Erle- gung einiger andern Gegenstände wurde ‘die nächste Sihung au den 5. d. Mts. dden M M Hamburg, 5. März. Einer ‘heute exlasfenen Bekannt- machung des Senats zufolge ist der nächste Rath und Bürger- Konvent auf den 14. d. Mts. angeseßt, Es werden in demselben die von der Besprechungs - Kommission revidirten biex Geseh - Ent- würfe zur Verhandlung kommen, von denen der erfte Veränderun- gen“ in der Organisation des Senats, der Finanz --Behörden und der Kommerz-Deputation, der zweite Veränderungen in der Orga- nifation der Justiz, der ‘dritte die Entscheidung von Kompetenz- Konflifkten zwischen Verwaltungs - Behörden und “Gerichten betrifft und der vierte die tranfitorishen Bestimmungen enthält, welche fich auf die Veránderungen iu der Organisation des Senats, der Justiz- l Ein fünfter, ursprünglih vom Senate zur Vorlage bestimmter Geseh - Entwurf, eine Verordnung über die Kompetenz der Polizei-Behörde enthaltend, ist zurückgezo- gen worden. (H. B. H) Frankfurt, 5. Márz. Jn der Bunde stags#th ung vom 3. d, M. nahm der neuernannte ‘Königlich ‘preußische Gesandte, Wirkliche Geheime Nath von Usedom, seinen Siß ein; es wurde dessen Vollmacht vorgelegt und deren Hinterlegung im Archiv ‘be- schlossen. Es famen sodann Staudes - Ausweise mehrerer Kon- tingente zum Bundesheere, Notizen über Eisenbahnen zum Dienst- gebrauthe für die Militairkommission und statistische Mittheilungen für ‘die Bibliothek zur Vorlage. Eine Regierung ließ ihre Ges neigtheit , den Vorschlägen der Handelsgeseßgebun s-- Kommisfion bezüglih mehrerer Bestimmungen der allgemeinen Wesélordnung beizutreten, erklären, Der Aus\{huß für Mikitair- Angelegenheiten erstattete Vortrag in Betreff der Armirxungs - Entwürfe für die Bundesfestung Rastatt und es stellte die Vexsammlung der Militairkommisfion Mittel zu verschiedenen bereits durch Beschluß vom 2. November 1857 vorgesehenen desfallsigen Anschaffungen

zur ‘Verfügung. (Fx. J) Baden. Rastatt, 2. März. Es sollte gestern eine Ab- stark, von

etl Afexrei chi / ; / aeilnupg rueihi Truppen, 461 Mann (Urlauber) hier 7 B g vdtIci: L SIELN [N Gegenbefehl angelangt,

und die Truppen werden va T: st S j -— la 44“ At Aan (i IKGürttemberg. Stuttgart, 5. Márz. Kraft Vetsilgung

des Finanzminifterums vom Heutigen ‘dürfen auf der württember- gischen Eisenbahn und den württembergischen Bodensee-s Dampfbo0- ten von nun an bis auf Weiteres keine Pferde mehr ohne beson- dere Genehmigung des Finanzministeriums transportirt werden, Jn den diesfälligen Anfragen ist ‘die Zahl und die Bestimmung der Pferde anzugeben. (St. A. f. W,)

Baiern. München, 5, März. Das heute publizirte Pferdeausfuhrverbot erstreckt si auf die Ausfuhr über die äußere Zollgrenze (gegen das Zollvereins-Ausland). Das HandelS- Ministerium ‘is ermächtigt, auf einzelnen Grenzftrecken, so wie fúr einzelne Fälle ausnahmsweise besondere Erleichterungen für den kleinen Grenzverfehr eintreten zu lassen. (N. C.)

Hesterreich. Wien, 5, Márz. Gestern sandte Lord Cowley einen Courier nach London.

Großbritannien und Irland. , Daß Jhre Majeftät die Königin geftern Nachmittag cinem Ge- heimrath präsidirke, ist mitgetheilt worden. Vor demselben legte Mr. Walpole- seine Amtssiegel in die Hände der Monarhin, worauf Mr. Sotheron Esteourt den Amtseid leistete; mit ihm der Eaul von March als neues Mitglied des Geheimraths. Lord Derby, Lord Malmesbury und Sir John Pakington hatten Privat- audienzen. Am Abend \peiste die Königin und der Prinz-Gemahl bei der Herzogin ‘von Cambridge, wo ‘fi später auch der Herzog von Aumale mit feiner Gemahlin eingefunden hatten. N

Die fundirte Staatsschuld Englands belief fi am 1. Februar auf 790,616,409 Pfd. gegen 782,710,375 Pfd. am 1. Februar des

London, 4. März.

in Gegenwart des General-Majors und Kommandanten von Alvend- [eben ean und empfingen den bei der Gesandtschaft in Paris

attacirten Major von Thile des Generalstabes. | |

l eia N L 4. Márz. Jn der heutigen (31 sten) Sihung ‘der holfteimischen Ständeversammlung bemerkte der Präsident, ehe man zuk Tagesordnung überging! Vom Königlichen Commissar seien ihm Mittheilungen über das Resultat der Unter- suchung in Betreff der Theiles des Verfassungsentwurfes zugegangen. Es habe fich er- geben, : daß zwei Korrespondenten einen Shriftseßer und einen Lehrling der hiesigen Druckerei zu verleiten gewußt, ihnen die Actensiücke in Betvesf des Verfassungsentwurfes zuzustellen , ehe man dieselben für die Oeffentlichkeit héftimmt habe, In Folge

frühec erwähnten Veröffentlichung eines ;

Jqahres 1858. Die shwebende Staatss{uld betrug 17,283,700 Pfd. D 1, Juli 1858 bis 1, Februar 1859 waren 7,600,000 Pfd. Schabscheine ausgegeben worden, deren EinlófungSraten zwischen 85 Pfd. 15 Sh. bis 93 Pfd. 17 Sh.“ 6 Pc. variirten.

Von ‘der Regiernng is geftern Befehl nah Ch atham-ergau- gen, ungefähr 300 neue Arbeiter anzustellen und auf allen Werften cine bis zwei Stunden tägli länger arbeiten zu lassen, um ble

| im Bau begriffenen Linienschiffe möglichst rasch vom Stapel lassen zu können, worauf sogleich der Bau anderer in Angriff genomme E Seh} vevfichert, daß die liberale Partei, troß mannig, faher Gerüchte, die ministerielle Reformbill nit als Hebel gege das Kabinet benußen, fondern unbéfangen beurtheilen und patr