1859 / 61 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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„Gè acmackcht werden. Sollte in besonderèn Fällen es nicht fet E, N eeburtssein zu erhalten, und diese Unmôg- lichfeit bés{einigt oder wenigstens wahrscheinli gemacht WBETHeN, muß das Alter dur gültige Atteste seit der Zeit der Confir- mation, durch glaubwürdige Bescheinigung der Eltern odex Tauf- zeugen, durch gerichtliche Vormundschafts - Bestellungen , worin bas Miler der aufunehmenden Eheleute angeführt wird, durch Dokumente, welche eraume Zeit vor beantragter Receptioñn iin- Druek erschienen find, oder sonst dur andere, allen- falls durch das suppletorium zu befräftigende Mittel erweislich ge- macht werden. Einer gerichtlichen Beglaubigung der Kirchenzeugnisse bedarf es nicht mehr, wohl aber muß der Unterschrift des Aus- ftellers das Kirchensiegel deutlich beigedruckt sein. Auch sind diese Dokumente stempelfrei, den Predigern aber ¡st es nachgelassen, für Ausfertigung eines jeden solcher Zeugnisse kirchliche Gebühren, jedo höchstens im Betrage von 7 Sgr. 6 Pf. , zu fordern, Da die Kirchenzeugnisse bis nach Beendigung der Mitgliedschaft bei unseren Akten verbleiben müssen, so ift denjemgen Recipienden, die fie etwa auf Stempelpapier einreichen und also später auch zu an- deren Zwecken als zum Einkauf in unsere Anftalt benußen können, ganz besonders anzurathen, von vorn herein uns zu unseren Akten nicht die Originalien, sondern stempelfreie beglaubigte Abschristen zugehen zu lassen, jedoch mit dem ausdrüdcklichen Vermeike des vidi- mitenden Beamten, daß den Originalien die Kircensiegel beigedruckt seien. Jedenfalls besißen wir keine Arbeitskräfte, um später auf Verlangen einzelner Junteressenten beglaubigte Abschriften der bei unseren Akten berußenden Aiteste ertheile zu fönnen.

c) cin ärztliches , ebenfalls sten pelsreies Atteft n, orgen det Fassung: „Jch (der Arzt) versichre hierdurch auf meine Pflicot und an Eidesftait, daß nach meiner besten Wissenschaft Herr N N. weder mit der Schwindsucht , Woassérsucht, noch einer anderen chronishen Krankheit , die ein baldiges Absterben befürchten ließe, behaftet, au überhaupt nicht frank, noch bettlägerig, sondern ge- fund, nach Verhältniß seines Alters bei Kräften und. fähig ift, seine Geschäfte zu vertihten.“ Dieses Attest des Arzies nuß von vicr Mitgliedern unserer Anftalt, oder, wenn solch? nicht vorhanden find, bon vier anderen bekannten redlichen Männe1n dakin befräftigt werden: „daß ihnen der Aufzunehmende bekannt sei und sie das Gegentheil von dem, was der Arzt atteftirt habe, nicht wissen. Wohnt der Recipient außerhalb Berlin , so ist noch außerdem e

Covtififat hinzuzufügen, dahin lautend: „daß sowohl der Arzt als die ble eros A Mitt at ana Les ar LTLJUWLICDEn Gub v us A

keiner von ihnen ein Vater, Bruder, Sohn, Schwiegersohn oder Schwager des Aufzunehmenden oder der Frau desselben sei.“ Dieses Certifikat darf nur von Notar und Zeugen, von einem GBe- rihte oder von der Orts - Polizeibehörde ertheilt werden; bei den Gesundheits - Attesten für aufzunehmende Gendarmen sind jedoch ausnahmsweise auch die Certifikate von Gendarmerie - Offi- zieren zulässig. Das árztlice Attest selbs können wir nur von einem approbirten praktishen Arzte oder von einem Kreis - Wundarzte annehmen. Wundärzte 1, Klasse, die nit im Staatsdienst angestellt sind, dürfen dergleichen Atteste nur dann ausstellen, wenn uns zugleich bon der Ortsobrigkeit bescheinigt wird, daß an ihrem Wohnorte zur Zeit ihrer Niederlassung daselbs ein zum Doktor promovirter praktischer Arzt nicht ansässig gewesen. Das Attest, die Zeugen - Aussagen und das Certifikat dürfen nie vor dem 16, Januar oder 16. Juli datirt sein, je nadem die Aufnahme zum 1. April oder 1, Oktober eifolgen soli, und “die oben vorgeschriebene Form muß in allen Theilen Wort für Wort ganz genäu beobachtet werden. I1I. Die Aufnahme - Termine sind, wie eben angedeutet, der 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres, Wer also na T zur Reception berechtigt oder verpflichtet ist und diese dur eine Königliche Regierungs - Haupt - oder Junstituten - Kasse, oder durch einen unserer Kommissarien bewirken will, hat an dieselben seinen Antrag und" die zu U. genannten Dokumente vor dem 1, Aptil oder 1, Oktober \o zeitig einzureichen, daß sie spä- testens bis zum 15. März oder 15. September von dort aus bei uns eingehen können. Anträge, welche nicht bis zu diesem Zeit- punkte gemacht und bis dahin nicht vollständig belegt worden sind, “wérden von den königlichen Kassen und Kommissarien zurüdckg(- wiesen und können nur noch spätestens bis zum 1. April oder 1. Oktober in portofreien Briefen unmittelbar an uns selbst ein- gesandt werden. Jn der Zwischenzeit der vorgeschriebenen Teérmine werden keine Receptions - Anträge angenommen und keine Aufnah- men vollzogen. i 1V. Den zu 11. genannten Attesten sind wo möglich gleich die ersten praenumerando zu zahlenden halbjährlichen Beiträge beizu- figen, die nah dem Tarif zu dem Gesehe vom 17. Mai 1856 sehr leiht berechnet werden tfönnen, Dieser Tarif ist im Verläge der Mesgen Decker'shen Géheimen Ober-Hofbuchdruckerei erschienen und fl also Jedermann zugängli%, Bei Berechnung der Alter ift jedoch der §. 5 unseres Reglements zu beachten, wonach einzelne Monate unter Sehs gar nicht, vollendéte Ses Monate aber and darüber als cin ganzes Jahr gerechnet werden. Stundungen

der ersten Beiträge oder «einzelne Theilzahlungen zur Tilgung der- selben sind unstatthaft, und vor ‘vollständiger Einséndung. der tarif-

máßigen Gelder und der vorgeschriebenen Atteste: kann unter keinen

Umständen eine Reception bewirkt werden.

V, Was die Festseßung des Betrages der zu verfichernden Pension betrifft, so haben hierüber nicht wir, sondern die den Re- cipienden vorgeseßten Dienstbehörden za bestimmen, Es kann da- her hier nur im Allgemeinen bemerft werden, daß nach ‘den höheren Orts erlassenen Verordnungen die Penfion mindestens dem fünften Theile des Diensteinkommens glei sein muß, wobei jedo zu be- rüsihtigen is, daß die Verficherungen nur bon 29 Thlrn. bis 500 Thlrn. inkl,, immer mit 25 Thlr. steigend, stattfinden fönnen,

VI. Bei späteren Pensions - Erhöhungen , die jedoch in Be- ziehung auf die Beiträge, Probejahre u.. st. w. als ganz neue, von den älteren ganz unabhängige Versicherungen und nur infofern mit diesen gemeinschaftlich betrachtet werden, als ihr Gesammtbetrag die Summe von 50 Thlrn,, resp. 100 Thlrn. und 500 Thlrn. nicht übersteigen darf (cf. Ia. und b,), ist die abermalige Beibringung der Kir{enzeugnisse nicht erforderlich, sondern nur die Anzeige der älteren Receptions-Nummer, ein neues vorschriftsmäßiges Gesund- heits-Attest und, wenn die zu Ia, und b. bezeichneten Grenzen überschritten werden sollen, ein amtliches Attest über die veränderte Stellung und Besoldung, #o wie über die etra erlangte Pensions- Berechtigung, Auch die Beträge der Erhöhungen müssen wie die ersten Versicherungen durch 25 ohne Bruch theilbar sein. :

VII. Na Fem Gesehe vom 17. Mai 1856 werden nicht mehr Goldsummen , sondern nur noch Summen in Silbergeld vers sichert, so wie auch die halbjährlichen Beiträge nur noch in Silber- geld berechnet werden. i

VIII Da wir im Schlußsaße der Receptions - Dokumente ets förmlih und rechtsgültig über die ersten halbjährlichen Bel- iräge quittiren, so werden besondere Quittungen über dieselben, wie sie sehr häusig von uns verlangt werden, unter keinen Ums- ständen ertheilt.

Berlin, den 29. Januar 1859,

General - Direction der Königlichen allgemeinen Wittwen- Verpflegungs - Anstalt.

Freiherr von Monteton.

Angekommen: Der Erb-Kämmerer im Herzogthum Magde- burg, Freiherr von Plotho, von Parey.

Abgereist: Jhre Dur(hlauchten der Fürst Maximilian und der Prinz Emil zu Fürstenberg, nah Prag.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Jäger- meister, Graf von der Asseburg - Falckenstein, nah Meisdorf.

Ie ichtamtli ches.

Preußen. Berlin, 10. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute den gemeinschaftlihen Vortrag des Kriegs-Ministers und des General - Majors Freiherrn von WMan- teuffel im Beisein des Generals der Jnfanterie von Neumann, so wié die Vorträge der Minifter von Massow und Freiherrn von Schleinih entgegen und empfingen den General - Major Grafen von Blumenthal und den Polizei - Präsidenten Freiherrn von

Zedliß.

Jn der gestrigen (9ten) Sißung des Herrenhau- ses wurden mehrere von dem Präsidenten des Abgeordneten- hauses eingegangene Schreiben verlesen und die im Abgeordneten- hause- berathenen und dem Herrenhause überreichten Geschentwürfe den betreffenden Kommissionen überwiesen. Hierauf folgten die schon in gestriger Nummer d. Bl. gemeldeten Mittheilungen der Re- gierung.

Nacdem in der geslrigen (20sten) Sihung des Ab- geordnetenhauses die schon mitgetheilten Eröffnungen über die gegenwärtige politische Situation von den Ministern der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten gemacht waren , folgte die Berathung des Kommissionsberichts zur Prüfung des Staatshaus- halts-Etats, betreffend die Post-, Geseßsammlungs- und Zeitungs- Debits - Verwaltung. Bei dem Titel „Persönliche Verwaltungs- kosten“ hatte der Abgeordnete von Vincke das Amendement ge- stellt : die Erwartung auszusprechen, daß die Zahl der Ober -Poste

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Dirxectionen mögli ch| so beschränkt wird , ‘daß für jede Provinz

nur. ‘cine: Ober-Post-Direction bestehen bleibe. Das Amendement wurde von dem Hause angenommen. Es wurde darauf der Etat der Posie, Geséhsammlungs- und Zeitungs:Debits-Verwaltung dem KommissionsAntrage gemäß mit 9,732,455 Thlr. genehmigt, eben so die Etats der Telegraphen - Veiwaltung, der föniglichen Por- zellan-Mauufaktur und der Gesundheitägescirr-Manufaftur. Der Justiz-Minister überreichte - den Entwurf eines Gesehes, be- ireffend- die Zulässigkeit der Executions-Vollstreckung dur Personal- Arrest zum Zwecke des Manifestations-Eides im Departement des Fustiz -+ Senats zu Ehrenbreitstein, Jm weitern Verfolg der Tages - Ordnung wurden die Etats der Münze und des Finanz- Ministeriums angenommen. Schließlich folgte die‘ Berathung über Petitionen.

‘Das Post:-Dampfschiff „Geiser“ if auf seiner ersten Fahrt von Kopenhagen in Stettin gestern Mittag mit 2 Passagieren eingetroffen.

Holstein. Jzehoe, 8. März. Ju der heutigen (34ftên) Sihung der holsteinishen Ständeversammlung kam der Tte Berich! der Petitions-Kommission zur Verhandlung. Nur wenige Petitionen wurden von der Versammlung der Regierung zur Bes rücksihtigung empfohlen, darunter namentli eine aus ‘Norderdith- marst&en wegen Ersaß des durch die Beschicßung der im-Hafen von Wöllersum liegenden Lootsengalliote dur die königlichen Truppen im ‘Jahre 1850 entstandenen Schadens. Außer dem Hauptantrage in Betreff der Universität Kiel, hat der Verfassungs - Ausschuß in dieser Sache -noch weitere 6 Anträge gestellt, die sämmtlich den Zweck haben, die verbriefte und verbürgte Gemeinsamkeit. der Uni- versität für die heiden Herzogthümer Schleswig und Holstein wieder zur Wahrheit werden zu lassen und“ namentlich dasjenige, was seit 1850 zur “Aufhebung dieser Gemeinsamfkeit geschehen ist, wieder zu ‘beseitigen. Der“ untex ‘Nr. "6 géstkellte “An- trag endlich betrifft die bekannte Ordonnanz des Minifters- für St{hles8wig vom 23. Dezember und lautet: Die Ständeversammlung wolle beschließen, an Se. Majeftät den König die Bitte zu richten: Allerhöch{kdieselben wollen geruhen: die Alerböchft konfirmirten Statuten der „Königlich s{chle8wig-Holstein-lauendurgishen Gesell- schaft für Sammlung und ‘Erhaltung vaterländischer Alterthümer" vom 27. Mai 1834 und die Statuten des „Kunsivereins zu Kiel“ für das Herzogthum Schleswig wieder in Kraft treten und demgemäß die Bekanntmachung des Königlichen Ministers für

Q d v7 a ) » ¿ } E N 4 arr ges 40D. E »& Aufhe erru ente Wie nd Vno? Gereusätcn m Betres} des Herzogthums Schleswig“ aufheben zu lassen.

L Dex Königliche Kommi irte heute auf 9, Márz. Der Königliche Kommissar erklärte if besonderen Auftrag von Kopenhagen , daß die Regierung auf die Anträge des Verfassungs- Ausschusses nit eingehe. Nachdem der Präsident und die: Abg. Blome, Pre ußer und Neincke fÜu dieselben - gesprochen, nahm die Versammlung die Anträge an, (Pr. Zîlg.)

ieSbhade! arz, Der neugeborene Her-

Naffau. Wiesbaden, 8. März. Der neugeborene L

zogliche au ist gestern im Palais zu Biebrich auf die Namen Franz F oseph feierli getauft worden. Die Pathenstelle hatte Kaiser Franz Joseph von Oesterxcih übernommen und fich bei der Handlung durch den Erzherzog Stephan vertreten lassen. (Fr. Z-)

Tarlsruhe M. D te erschienene

Baden. Karlsruhe, 8 März. Das heu rsck e

t Nr. 9 enthält eine Bekanntmachung, A a

Fortsehung der Großherzoglichen Staats-Eisenbahn durch das Ve- biet des Kantons Schaffhausen.

London, 8. März.

Großbritannien und Frland. Fhre Majestät die Königin : 0 eS Mshen) Distelordend ab, um den Marquis von Ailsa zum Ordens§-

. v4 t R Cre » F eiden. ritter zu ernennen und mit den Jusignien des Ordens zu befkleide

Außer de rinz-Gemahl waren der ganze Hofftaat, und von den E E E Herzoge von Montrose und A dex Marquis von Twceddale und -Earl-Roseberrh, bei der Ceremonie anwesend.

Mr. Gladstone ift heute Morgen in M N

P o exáo is mit seinen Leidensgefährten tat „in Ameri a au ÉSTE Boden Ui So meldet dét „Herald, ben von gestern datirte (bercits erwähnte) „Depesche aus E in jue gegangen ist: , Der „David Stuart, Capitain t ice, at mit den neapolitanischen Gefangenen bon Cadix nach E D abgefahren ‘war, ist in den Hafen von Queenstown einge E vg Die Gefangenen hatten, nachdem sie die Hälfte der Ueberfahr E rückgelegt hatten, gegen den Capitain revoltirt und ihn gezwungen, nah Jrland umzukehren. S

Ueber Poierio’s und Gefährten am Sonntage exfolgte Ankunft -in-Corf “oder Queenstown find zwei neue Telegramme ein-

hielt gestern eine Jnvestitur des |

gelaufen. Die Meuterei auf dem „David Stuart“ - fand ¿gkeich in Cadix statt, Die ‘aus 17 Matrostn ‘bestehende Bemannung mußte den 69’ Neapolitanern nachgeben. Diese ‘seßten: den Capitain zeite weilig ab und ernannten den 2. Schiffsoffizier an seîne Stelle. Leßterer soll in Cadix a1f dem Schiff Dienste genommen und fi bald als“ Raffaella Settembrini, Sohn des Patrioten, zu erkennen gegeben* haben. Unter den Flüchtlingen sind 8 Priester.

Aus Jrland wird ferner von gestern Morgen gemeldet: Die

Affisen der Grafschaft Kerry werden heute eröffnet und vor Ablauf der Woche wird das Publikum über den Charakter und die Aus- dehnung der Ph oenix - Verschwörung endli im Klaren sein. Am Dienstag (8. März) wird - der Prozeß gegen 5. der Vershworenen seinen Anfang nehmen. : Die telegraphische Verbindung zwishen Malta und Cagliari ist seit vorgeftern abermals unterbrochen. Die Veranlassung der Störung ist noc nit ermittelt, doch s{éint diesmal das Hinder- niß weiter vom Lande entfernt zu sein, -als das leßte Mal dex Fall gewesen war.

Jn der gestrigen N e abie Lts zeigte Lord Woideh ou; se an, daß er am 22. d. M. die zweite Lesung seiner die Abänderung zdes Ehegeseßes betreffenden Bill beantragen werde. Hierauf brachte Earl Granville die Frage der Kubpocken - Jmpfung aufs Tapet und sprach sein Bedauern darüber aus, daß es in England den Leuten bei Weitem nicht so bequem und leiht gemacht werde, fich impfen zu lassen , wie in manchen kleineren Staaten Europa*'s. ‘Aus der sich hierauf entspinnenden Conversation, an welcher sich der Marquis von Salisbury, der Earl Shaftesbury und Lord Nedesda le betheiligten, geht hervor, daß im Allgemeinen unter der Bevölkerung Englands noch starke Vorurtheile ge- gen das Jmpfen bestehen. ]

Jn der gestrigen Unterhaus-Sißung zeigte Spooner an, daß er heute über 14 Zage die Aufhebung des katholischen Priester-Seminars von Maynooth in Jrland beantragen werde. Der Minister für Jndien, Lord Stanley, beantragte die zweite Lesung der indischen nleihe-Bill. Sir G. Lewis ist der Ansicht, daß das Parlament nichts Verkehrteres thun könne, als eine indishe Anleihe zu garantiren. Wenn es der Nes gierung ‘darum zu thun sei, die indishen Finanzen in einen geordneten Stand zu bringen, so müsse sie es si angelegen sein lassen, das ein- heimische Heer zu reduziren und an dessen Stelle, so weit wie thunlich, ein Polizei - Corps zu segen. Bright entwarf ein düsteces Bild von der Lage der indishen Finanzen und erklärte, er exblicke keine Aussicht, daß die Sache sich besser gestalten werde. Es sei höchst wahr- \cheinlih, daß mit jedem Jahre ein Ausfall in den Einkünften eintreten und daß man sich veranlaßt fühlen werde, in jedem Jahre eine neue “e t n E “N Ls Sgub rings enu Fo u Bustqwdz Va Mie unl Vit 1 (V ls stande abzuhelfen, scheine ihm die Herabseßung der Beamtengehälter im Civil-Departement; oder wenn man das nicht wolle, so möge quen 1 ge- wissen Zweigen eine weit größere Anzahl Europäer S L ie höheren eingebornen Beamten besser besolden. [Wenn man Judien E verwalte als bisher, so werde eine geringe Militairmacht zur Erhaltung des Reiches genügen. Eine Veränderung in der Verwaltung ZnBens habe eigentli seit dem Durchgehen der vorigjährigen e iele A2 gefunden. Man würde wohl daran thun, mehr Einge! orne anzu! ellen und dem Volke einer Art freier Gemeinde - Verfassung zu Degen Jm Gegensaße zu Bright spricht si Wilson jehr Yossnungevan L indischen Finanzen aus. Von einer britischen Garantie einer as E E leihe will er nichts wissen. Die zweite Lesung der Bill fan _\ch t ih statt, ohne daß es zu einer Abstimmung darüber gekommen ist. Jm Su Denr Comité wurden hierauf verschicdene Positionen des Heer- und Flotten- Budgets bewilligt.

Nach Berichten aus Korfu vom 2. Máârz ist (wie den 40; N. telegraphischb gemeldoet wird) die ordentliche Sesfion DeE J Parlaments zur Erledigung des Budgets eröfsnet._ Der Lord- Ober-Kommissär hat eine Juspectionsreise als bevorstehend anges fündigt.

Fraufkreich. Paris, 8. März. Der Prinz Napoleon hat seine Entlassung als Minister für Algerien und die Kolonieen genommen, der Kaiser hat, na einer langen Unterredung nt sei- nem Vetter, diesen Schritt gut geheißen, seit gestern hat der Prinz seine amilie Thätigkeit eingestellt und Herr Nouher die Ggührung des Kolonial - Ministeriums provisori übernomnien, und heute bestätigt der „Moniteur“ diese Thatsache dur Der een On eines Dekretes, dessen drei Artikel lauten: „Artifel l: l nser viel- geliebter Vetter, der Prinz Napoleon , hôrt, scinem E máß, auf, mit dem Ministerium für. Algerien und die to O betraut zu fein. Artikel 2: Herr Rouherx, Minifter des 2 ers baues, des Handels und der öffentlichen Arbeiten, S E mistisch den Posten des Minißers für Algerien und die Ko atis verseben. Artikel 3: Der Staats - Minifter ist mit VoUziehung

gegenwärtigen Defkretes beauftragt.“

i fi Ï di telegraphirt : ien. Aus Madrid, 7. März , wird graphi N Konsul zu Tanger ließ die: Behörden „auffordern, die spanischen Gefangenen binnen act Tagen auSzuliefern. Jm Verweigerungsfalle drobte -er den Hafén zu blofiren, Dréi fran- zösische Kriegsdampfer langten vor Tanger an.