1859 / 63 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bülef - Aulfgäbéstémpel noch zum zweiten Male auf einer anderen leeren Stelle der Adresse des Briefes 2€. äbgedruckt werden.

Hie Post - Freimarken der älteren Art zu 1, 2 und Z Sgr., welche von dem Publikum noch nach dem 1. April c. zum Fran- firen benußt, resp: von den Poft - Anftalten dur Aufkleben auf ‘baar frankirte Briefe verwendet werden, find dagegen, weil sich auf diesen Marken ihres s{warzen Druckes wegen der Brief-Aufgabe- stempel nicht leserlich abdrucken läßt, wie bisher durch den Ent- werthung#ftéipel “zu entwerthen.

Berlin, den 8. März 1859. General-Post-Amt.

Bekanntmachu p92

Der Unterricht in der mit dem Königlihen Gewerbe-Jnstitut verbundenen Musterzeihnen-Schule für das kommende S ommer- Halbjahr beginnt mit dem 2. Mai d. J. Diejenigen jungen Leute, welche die vorgenannte Schule besuchen wollen und den Bedingun- gen des §. 11 des Reglements vom 8. September 1856 ver- offentliht in Nr. 223 des Staats-Anzeigers vom 21, September 1856 entsprechen, haben sih dazu unter Einreichung

1) des Geburtsscheins,

) des Confirmationssheins,

3) des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse Privat-Unterricht,

4) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber , ‘daß der aufzunehmende Schüler mit ihïer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß fie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen,

bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens den 1, April d. J. \chriftlich zu melden.

Das Unterrichtsgeld is halbjährlih mit 12 Thlr. für sämmt- lihe Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerhbéhauses zu entrichten.

Berlin, den 8, Februar 1859.

Qr GBohoimo NRau-Math und Direktor des Königlichen Gewerbe - Jnsftituts.

Nottebo hm.

über genvssenen

Wie-Ta:n n: 2m ach mw n-gY -

Nat §. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau-Akademie vom 18. März 1855 können Studirende des Baufaches, welche die Prüfung für den preußischen Staatsdienst nicht ablegen wollen, auch zu Ostern in die Bau- Akademie eintreten. Die desfallsige Meldung muß aber vor dem 1, April \chriftlich bei dem Unter- zeichneten erfolgen, derselben auch Zeugnisse und Zeichnungen, aus denen hervorgeht, daß der Aufzunebmende hinreichende Kenntnisse und Uebung besißt, um den Unterricht mit Erfolg benußen zu können, beigefügt werden. Von Baugewerksmeistern wird nur die Vorlegung ihres Meister-Attestes gefordert. cia E Vorschriften vom 18. März 1859 für die Ausbildung und Prüfung derjenigen, welche fi dem Baufache widmen, so wie für die Königliche Bau-Akademie, sind bei dem Geheimen Se- cretair Röhl im Bau-Akademie-Gebäude käuflich zu: haben,

Berlin, den 18, Februar 1859.

Der Geheime Ober-Bau-Rath und Direktor der Bau-Akademie. Busse.

B e: Tann t-m:alh-un-g:

Die Kandidaten der Baukunst, welche in der ersten diesjährigen Prüfungs8periode die Bauführer - Prüfung abuutets Eeabchtieen, werden hiermit aufgefordert, vor dem 26. März e. sih bei der unterzeihneten Behörde schriftlich zu melden und die vorgeschriebe- nen Nachweise und Zeichnungen, so wie ein curriculum vitae ein- züreicen, in dem auch anzugeben is , welcher Konfession sie an- gehören, worauf ihnen wegén der Zulassung das Weitere eröffnet

werden wird, Meldungen nah dem 26. Mär Ö j e rückfihtigt werden, A Ÿ tzze, nnen mi de

Berlin, den 21, Februar 1859, Königliche Technishe Bau- Deputation.

Ministerinm des Junuetü.! wordeñ.

Finaûz «Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden,

Bekanntmachung dom 26. Januar 1859 betref- fend die Ersatleistung für die präkludirten Kassen: Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Geseg vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100. S. 789), / Bék anntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103. S. s11), | Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger No. 216. S. 1783),

- Durch unsere mehrfach veröffentlihten Bekanntmachungen voy 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Pt sonen, welche Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar lehns - Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf de 1. Juli 1855 festgeseßten Präklufiv-Termins bei uns, der Kontroll der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kasse | eingereiht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit di m e vom 15. April 1857 zuftehenden Ersaßes aufgefordet worden.

nit vollständig abgehoben ift, so werden die Betheiligten nohmali aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbf,

_ Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs

Hauptkafsen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangschein oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine von Jahre 1848 besißen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei du! Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkasseu zu Ersahleiftung einzureichen.

Berlin, den 26. Januar 1859.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung vom 25. Februar 1859 be-

treffend die Verlegiung der 2. Escadron des 1ften

Husaren-Regiments (1. Leib-Husaren;-RNRegiments)

von Elbing nah Danzig (Vorftadt Lajngfuhr) und

der 2, EScadron des 8, Ulasnen-Regiments von Saalfeld nach Elbing.

Jn Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 18, No vember v, J. wird zum 1. April ec. die 2. Escadron des 1 ften Husaren-Regiments (1. Leib-Husaren-Regiments) von Elbing nad Danzig (Vorstadt Langfuhr) und die 2. Escadron des 8, Ulanen Regiments von Saalfeld nach Elbing verlegt werden,

Berlin, den 25. Februar 1859.

Kriegs-Ministerium.

Allgemeines Kriegs8-Departement, von Voigts-Rheh.

vor ‘artmann.

Â

Ministerium Mlup dic landwirthscyaftlichen ngelegeuheiten.

Bekanntmachung vom 31. Januar 1859 betref- fend die Schließung 'der Geschäfte ter Nentenbanken.

Geseß vom 26, April 1858 (Staats-Anzeiger Nr. 133-6. 1141).

Jn Gemäßheit des Gesehes vom 26. April 1858 (Geseß- |

Sammlung pro 1858 S. 273) beftimmen wir hierdurch, daß den bestehenden sieben Rentenbanken, und zwar:

Der Büreau-Assisient Er dtmann is zuili Geheïmèt éxpéblret, _ den Secretair und Kalkulator im Ministerium des JFunern“ étnanny |

Da der Ersatz für diese ‘Papiere dessenungeäahtet noch imma.

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1) der Provinz Brandenburg

9) der Provinz Schlefien,

3) der Provinz Pommern,

4) der Provinz Posen,

5) - der Provinz Preußen,

6) der Provinz Sachsen Bd: 1: |

7) der Provinz Wefifalen und der Rheinprovinz, : auf Grund derjenigen Auseinandersezungs-Gescbäfte, welche später als am 31. Dezember 1859 bei der zufßändigen Behörde be-

antragt werden, feine Renten mehr überwiesen werden dürfen. Berlin, -den 31, Januar 1859.

Der Finanz-Minister. Der Minister für die landwirlh-

von Patow. schaftlichen Angelegenheiten. O Gr. von Pücklexr.

Preußische Bank.

P A Ms O h

Die diesjährige S L A L der Meist- tbeiligten der Preußischen Bank wird au : Bee

E A, M 23. März: 6 "J:, Nachmittags 5# Uhr, hiervurch einberufen, um für das Jahr 1858 den Verwaltungs- Bericht und den Jahres- Abschluß nebst der Nachricht über die Di- vidende zu empfangen und die für den Central-Auss{huß nöthigen Wahlen vorzunehmen. (Bank - Orduung vom 5, Oftober 1846, gg. 62. 65. 67, 68. 97 und Geseß-Sammlung 1857, Seite 240.)

Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude statt, ‘Die Meistbetbeiligten werden zu derselben dur besondere, der Post zu úübergebende Anschreiben eingeladen.

Berlin, den 19, Februar 1859.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bauk, von der Heydt.

Berlin, 12, März. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Sem Rechtsanwalt bei dem Ober-Tribunal, Geheimen Justiz-Rath

ung, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von ALARE Majestät ihm verliehenen Commandeur - Kreuzes des

Dannebrog-Ordens zu ertheilen,

L E E E E

Personal-Veränderungen in der Armee.

L. Ju der Armee.

Offiziere, Portevee - Fähnriche 2c- Beförderungen und Versetzungen.

E t ter Entbindung von

v. Bancels, Haupim. bom 22, Juf. Negt. , unler n zindung v

dem Kommando als Adjut. bei dem Goubernement der Bundesfestung Mainz und Stellung à la suite des Garde-Res. Jnf. Negts., zum Ren E Kriegsministers ernannt. b. Maßow, Pr. Lt. bom 9. Inf. Neg 4 mne Beförderung zum Hauptm. und Entbindung von dem Sage 9 a \ Adjutant der 1. Jnfantecie - Brigade, in das 22. Jnfanterie - mer versezt. Goßhein, Pr. Lt. vom 3. Infanteric-Regiment, als 2 ju wm zur 1. Jnf. Brigade, Erni, Pr. Lk. vom 40. Jnf. Regt, als P zum Gouvernement der Bundesfestung Mainz fommandirt. Gr. S 2 ler, Nittm. vom 6. Kür. Negt., behufs semes Rúektritts zum prafttiscze

Ernennungen,

Dienst im Negt., von dem Kommando als Adjutant der 6. Kav. Sie entbunden. v. Eckartsberg, Pr. Lt. vom 3. Ulan. Negk., als Adju tant zur 6. Kav. Brigade kommandirt. ° A G \stabe, unter Aggre- v. Witendorff, Hauptm. hom großen Heneralstabe, unter Aggre: _girung bei dem a erarftabe der Armee, zum persdulichen Adjutanten i Prinzen Friedri ch Karl bon Preußen Königliche Ae Gade 0 Sofkolowsfki, Major vom Zten, in das bte Artillerie - A Noth, Major vqm Kriegs-Ministerium, in das 2. Artill. - E v. Nieff, Hauptm. ‘und Batteric-Chef vom 4. Ark. Negt, UntertS e p à la suite dieses Regts. , zux Dienstleistung beim Mriegómm ers, O i mandirt. v, Dobreano, har. Port. ¡zähnr. vom 4. Url, R A N Port, Fähnr, befördert. Beihl, außeretatsm. See. Alg os 2e Regt, , zum Art, Offizier ernannk. Lancelle, Sec- e a la e A 7. Art. Negts. , bon der fomb. Festungs-Artillerie- Abthet qus t L. / Artillerie - Regiment , Morgenroth, Sec. Lieut. bom Ln egt untex Stellung à la suite desselben, zux e e iel E Artill. Abthl. verseßt. v. Renthes Fink; Ste: L Von Lek +- ur

Ing. Insp. verseßt. Jng. Jnsp seß Den 5. März.

v. Tresckow, Nittm. vom 7, Kür. Regt. und fommandirt zur

Dienstleistung bei des Herzogs vonKSachsen - Coburg - Gotha Hoheit, der

Charakter als Major verliehen. Bei der Landwehr:

: . März. Kramer, Vice-Feldw. vom 3. Bat. 5. Negts, Weißwange- Feldw. vom 1. Bat. 32. Regts. , zu Sec. Lts. bei - der Artill. 1. befördert. i

Ubshiedsbewilligungen 2.

Den 1. März. :

v. Lindenau, Hauptm. und Comp. Chef vom 12. Jufant. - Negt. Geduhn, Hauptm und Comp. Chef vom 7. Jnf. Negt., beide als Majors, v. Michaelis, Major vom 18. Juf. Regt. , v. HUg9, Major und etatsm. Stabsoffiz, vom 2. Hus. Regt., beide als Oberst - Lts., sämmtlich mit der Armee-Uniform und Pension zur Disp. gestellt.

Den'3. März. ; Teusch, Pr. Lt. vom 7. Artill. Negt, mit der Regts. Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Pension ,- b. Bönninghausen, Sec. Lt. von dems. Negt., als Pr. Lt. mit der Negts. Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Pension, Friederichs, ¡Hauptm. und Battr. Chef vom 8. Urt. Regt., als Major mit der Negts. Uniform und Penfion, der

Abschied bewilligt. Míilitair-Aerzte-

Dr. Spiegelthal, Ober - Stabs - und Negts. Arzt vom 11. Hus Negt,, als General - Arzt mit Pension der Abschied bewilligt. Dr. Bül- lingen, im Reserve-Verhältniß befindlicher prafktisher Arzt und Wund- arzt vom Landw. Bat. 40. Jnf. Regts., der Charakter als Assistenz-Arzt verliehen.

L. Jun der Marine,

Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 26, Februar. _ KFlamann, überzähliger Unteroffizier des See-Bataillons, zum Port.

nr. exnannt. G69 Den 59. März,

v. St, Paul, Lieut. zur See Il. Klasse, Befehlshabers der Marine ernannt.

zum Adjutanten des Obexrs-

Bekanntmachung vom 17. Februar 1859 hes

treffend die Bedingungen, unter welchen Silber

zur Ausprägung bon Courantmünzen von der Königlihen Münze augenommon wird,

1,

Die Königliche Münze Ld dehnbares Silber in Barren, in fremden Münzsorken , mit Ausnahme der in Gemáßheil des Münz- Vertrages vom 24. Januar 1857 ausgeprägten Müngzsorken, in außer Cours geseßten Münzsorten , 1n Geräthen und sonfligen feften Stücken zux Ausprägung an, wenn die Mengen nicht unter 5 Pfund betragen, :

Das eingebrachte Silhe! vird geschmolzen und der Feingehalt aus einer Tiegelprobe auf nassem Wege in doppelter Probirung bestimmt; es kann jedoch, nach Befinden der Wardeine, e pt weise bei unverdächligen feinen Silberbarren der Feingehalt aud aus Aushieben ermittelt werden, :

Den Schmelzabgang hat der Eigenthümer des Silbers zu tragen, Außerdem werden besondere Scmelzfosten nur M A Falle angerechnet, wenn die Schmelzung auf Beotangen Da0 Een thümers hat wiederholt werden müssen, ohne ‘eine O der Masse herbeizuführen, oder wenn das geshmolzene R Z sei es auf Verlangen des Eigenthümers oder weil L S münzung nicht geeignet ist vor Ausfertigung des Münz|&èm zurückgegeben werden muß. für die

, ( z Dass : 26 Tul t of : Ö De Die Probirkoften bestehen aussch{ließlich aus dem Pfund F} ®

doppelte Probirung (§- 2) im Ganzen mit Mos 467% abzugebenden Protemetall, : Dieselben | Koften sind E ee rihten, wenn eine wiederholte Probirung von E O as thümer verlang! und damit eine Veränderung im an of y erceicht wird. Verbleibt das Silber nicht hei der Munze e 3) so sind außerdem (0 Sgr, Gebühren für ]ede doppelte Probirung zu entrichten, U ver Münzpreis welcher für das Pfund M

a e Mt ‘bestimmt und durch da Sami e wee aa der hiesigen Börse zur öffentlichen Keuntnib;! gera e Abänderung des bestimmten Münzpreises wird jedesmal 1A L

fein Silber gezahlt

} è 6 5 ( G 9 N 9 vor deren Eintreten in gleicher Welse befannt gemacht werden,