1859 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie; der Künste, :

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Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Sliftung bei der Königlichen Akademie der Künste ift für Architekten beftimmt. Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforder- lichen Studien bei der Königlichen Bau - Akademie oder des Zeug- nisses eines ordentlichen Mitgliedes der Akademie der Künfte. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem Directorium der König- lien Akademie der Künste bis zum 7, Mai, 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein. Am Montag, den 9. Mai, früh 7 Uhr, wird den vom afa- demishen Senate zugelassenen Bewerbern die Prüfungs - Aufgabe und am Donnerstag, den 12. Mai, die Hauptaufgabe mitgetheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akademie findet_am 14, Mai statt. Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon- furrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom 16, Mai bis zum 15. August d. J., wo die fertigen Arbeiten abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reise- Stipendium von jährlich 750 Thlr. für zwei auf einander folgende Jahre, erfolgt in öffentlicher Sißung der Akademie am Geburts- age Sr. Majestät. des Königs, am 15. Oktober d. Ausländer haben blos Anspruch auf- einen Ehrenpreis.

II

Die diesjährige Bewerbung um den Preis der Micha el- Beerschen Stiftung ist für Werke der Bild hauerei bestimmt, Theil nehmen können nur Künstler jüdischer Religion.

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Afka- demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es auch an- heimgestellt bleibt, ob fie eine Ausführung in Nelief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch fein.

_“Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arbei- ten erkennhar sein.

Der Termin für die Ablieferung der für diese Konkurrenz bestimmten Kunstwerke is der 15. August d. J.,, und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein :

1) daß der namentlich zu bezeihnende Konkurrent fih zur jüdi- shen Religion bekennt, ein e tor 22 Jahren erreicht hat

g jr in ta Ry Pee Md A Sferuor

ift, in wel er E (USZE[UPTT worden

Borläg ben Se a ‘me nacträglihe Prüfung

or t forderlich. ufige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht er-

Die Zuerkenn : fs a L von 500 Ébalor ¡n Ae S ais nes eiu a E O S S in be E s Rom, erfolgt ebenfalls

zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes S Vai es der Alademie Berlin, den r Gebruar 1859. r. Majestät des Königs.

i ige Akademie der Künste

rofe .

Professor Herbig, Dr C. D Thin

Vice-Direktor Geh. Negi : ; Ney. Regierungs-Rath, Pro Secretair der Akademie di P

jährigen Stipendiums

Besuch-Ordnung für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungenck? 6nigli die Gemälbe-Galee en Museen nämlich die Skulpturen- Galerie, das Antiquarium,

im vorderen Museen ebäude,!

die Sammlung der Ghyps-A if die Samml ie e Kunstdruge der Handzeichnungen, Miniaturen und

die historische Sammlung der neueren

Kis » etc la ade Denkmälern us der und der e Sia, eib Kunstwerke des Mittelalters

2) “der bezeichneten Stunden der Eintritt und. zwar dur de _Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Fri treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter 10 Jahren gar nicht , Unerwachsene aber nur in VWe, gleitung älterer Personen zugelassen. Mittwoh3, Donnerstags und Freitags is dq Besuch der Königlichen Museen ausschließlich denjenigen Einheimischen und“ Fremden vorbehalten , welche die Samn, lungen zu Studien irgend einer Art benuzen wollen, und

1. angegebenen ausgelegte Buch geslattekt, Uebergang8bau statt.

{lossen

Ausübung ihrer Dienftpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, Berlin, den 3. Februar 1859. Der General-Direktor der Königlichen Museen, von Olfers.

Finanz- Ministerium.

Bei der heute. angefangenen Ziehung der Zten Klasse 119ta Königl. Klassen - Lotterie fielen 2 Gewinne zu 2000 Thlr, auf Nr. 24,736 und 90,162; 2 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 33,228 und 50,784; 2 Gewinne zu 600 Thlr. auf Nr. 58684 und 67,158; 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr, 56,604 und 72,656, und 10 Ge winne: zu 100 Thlr. auf Nr. 1339. 3148. 10,468, 10,867. 24,716, 45,709. 46,542. 49,032. 53,792 und 94,647.

Berlin, dén 15. März 1859.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Tages-Ordnung.

22ste Sißung des H | zung s Hauses der Ab 1) B 2A, den 16. Márz 1859, e en Bs er Kommission zur Prüfung des Staatsha Shalts Fat O die Etats: | V a) fur das Büreau des Herrenhauses 4 N e Rit des E Ab Ur das Büreau des Staats-Mini d) für bid Arebieo Staats-Minifste €) für das Staats-Sefkretariat D) für die General-Ordens-Kommission 6) für vas Geheime Civil-Kabinet / i) s e Ober-Rechnungs-Kammer er Ober-Examinations-Kommission für di i höhern Verwaltungs- Aemtern P t a Y e e diplinarhofes i e erihtshofes zur i Konflifte, hofes zur Entscheidung der Kompetenz- L Bei niens der auswärtigen Angelegenheiten Entwurf, L E E, E Zuslizwesen über den Geseß- des Rheinischen Handelügosebbnes; E

3) Erfter Bericht de : verschiedene D es on für Handel und Gewerbe über

Dritter Beri i 1

Batitionen, iht der Kommission für das Gemeindewesen über 9) Dritter Bericht Über Petitionen.

geordneten, riums,

der Kommission für Finanzen und Zölle

die Sammlung für Völkerk die Sammlung der nordisa e i ishen Alterthümer die Sammlung der ägyptischen Ulteride ee D Mie im neuen Museengebäude, ür deu Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags :

in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr 10 bis 4 Úbr,

in den 6 Sommermonaten von

Posen.

Angekommen: Der Prinz Adam Czartorysfi, von

Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen währeng E

zu diesem Zweck dér Zutritt zu denselben während der Stunden gegen Vorzeigung der Kopiy ® Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange Der Eingang findet an dies E Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dey

Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen | eiertagen, nämlich an heiden Festtagen des Oster, ® tfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Char: |

freitage und Bußtage, sind die Königlihen Museen ge

5) Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei da |

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Berlín, 15. Mrg Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht, den nahbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majeftät ihnen verliehenen Leopold- Ordens zu ertheilen, und zwar: Des Commandeur-Kreuzes:

Dem Kommandanten und Führer der Brigade der Besaßung

der Bundesfestung Luxemburg, General-Major von*Shydow; Des Ritter-Kreuzes:

Dem Adjutanten bei dem Gouvernement, Hauptmann von Stülpnagel, aggregirt dem 1. Garde-Regiment zu Fuß,

Dem Adjutanten hei der Kommandantur, Hauptmann von Koblinsfki im 17. Junfanterie-Regiment, und

Dem Plah - Major, Hauptmann von Jwanow, sämmilich in der gedachten Bundesfestung.

ortes

Bekanntmachung vom 17, Februar 1859 be- treffend die Bedingungen, unter welchen Silber zur Ausprägung von Courantmünzen von der Königlihen Münze angenommen wird.

R Die Königliche Münze nimmt dehnbares Silber in Barren, in fremden Münzsorten, mit Ausnahme der in Gemäßheit des Münz-Vertrages vom 24, Januar 1857 ausgeprägten Münzsorten, in außer Cours geseßten Münzsorten, in Geräthen und sonftigén festen Stücken zur Ausprägung an, wenn die Mengen nicht unkcr 5 Pfund beiragen, A Das eingebra{te Silber wird ges{chmolzen und der Feingehalt aus einer Tiezelprobe auf nassem Wege in doppelter Probirung bestimmt; es kann jedoch, nah Befinden der Wardeine, ausnahms- weise bei unverdächtigen feinen Silberbarren der Feingehalk au aus Aushieben ermittelt werden, E Den Schmelzabgang b at bér Eigenthümer des Silbers zu tragen, Außerdem werden befondere Schmelzkosten nur in dem Falle angerechnet, wenn die Schmelzung auf Verlangen des Eigen- thümers Hat wiederholt werden müssen, ohne eine Werthserhöhung der Masse herbeizuführen, oder wenn das geschmolzene Silber, sei es auf Verlangen des Eigenthümers oder weil es zur Aus- münzung nit geeignuei if uur Aunpfsrrg gui Uy uw Wrg

zurückgegeben werden muß.

Die Probirfoften bestehen aussließlich aus dem für f doppelte Probirung (§. ch2) 1m Ganzen m V abzugebenden Probemetall. : Dieselben Kosten M Las richten, wenn - eine wiederholte Probirung bon A ; a thümer verlangt und damit eine Veränderung 1m Resuita N erreiht wird, Verbleibt das Silber nicht bet der Münzs (§. 9),

so find außerdem 10 Sgr, Gebühren für jede doppelte Probirung zu entrichten.

zu

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D: : Der Münzpreis , welcher für das Pfund A Ma wird, wird besonders hesiimmt und dur das amtliche L der hiesigen Börse zur öffentlichen Kenntniß gebra Ñ E Abänderung des bestimmten Münzpreises wird jedesmal . Tage vor deren Eintreten in gleicher Weise befannt gemacht werden,

9, j Me Ueber das eingebrachte Silber werden nch S E

j V3 Ea i ofort , d or ) N Feingehalts Münzscheine ausgefertigt, und R d i A nah dem vorhantenen Baarbeflande entweder fogteic e A, dex in dem Münzscheine ausgedrüdten Frist, welche nah A5 N folge der Einbringungen bestimmt werden wird, gegen MUB g 3gezal Dor Eigenthümer des Silbers is berechtigt, die Zah- ausgezahlt, Der Eigenthümer des S Ee MRerainsihaler- lung des - bestimmten Müngzpret]es (S. 5), ih Gin Bein eaa t stücken zu bedingen. Jn dem Falle einer nicht Oer Ge gänzlichen oder theilweisen Unterbrechung des Maga n q von dem Einhbringer des Silbers weder die Einhaltung der he

stimmten Frist noch ein Schadensersaß gefordert werden,

Goldhaltiges Silber bleibt für jeßt von der Annahme hei der Königlichen Münze ausgeschlossen.

Be: lin, den 17. Februar 1'859, : i L e at Münz-Direction, N ichtamtliches-

Berlin, 15. März. Se. Königliche Hoheit

thums Cleve, bestehend aus dem Grafen Loë Wissen, dem Ritter- U RneN von Hochwächter und dem Bürgermeister von Cleve, ónig.

Jn der geftrigen (12ten) Sihung des Herrenhauses stand auf der Tagesordnung die Berathung verschiedener Peti- tionen, welche nach den Anträgen der Kommission theils der Re- gierung zur Erwägung überwiesen, theils durch die Tagesordnung erledigt wurden.

Jn der gestrigen (21ten) Sißung des Hauses der Ub- geordneten machte der Präsident Anzeige von dem Tode des Abgeordneten Grafen Dohna-Wesselshöfen und widmete dem Ver- storbenen einige ehrende Worte. Gegen die Wahl des Herrn von Lancken in Stralsund is bereits ein Protest eingelaufen, Die Uebereinkunft wegen der Cölner Rheinbrücke wurde ohne Dis- fussion einstimmig genehmigt. Wegen des Antrages über den Bau der Eisenbahn auf dem rechten Oderufer wurde die vom Abgeord- neten von Carlowiß beantragte motivicte Tagesordnung unter Zustim- mung des Handelsministers angenommen, Der Justizminister brachte eine Vorlage wegen des chelichen Güterrechts in Wefifalen , ‘ein- schließlih der Kreise Mörs und Duisburg ein, welche ‘an eine be- sondere Kommission Überwiesen wurde. Eine Vorlage des Finanz- ministeriums wegen Einführung der Zolgeseße in das Jadegebiet ging an die Finanz-Kommisfion. Bei Berathung der Novelle zum Neallastengesehe (Normal-Marktorte und Normal-Preise betreffend) wurde auf Antrag des Abgeordneten von Vincke die (vom Herren- hause bes{lossene) Anhôrung der Kreistage wieder ausgeschlossen. Der Gesehentwurf wegen Aufhebung der Legge- Ordnung in Tecklenburg und Ober-Lingen wurde ohne Diskussion angenommen.

Holstein. Jhehoe, 13. März. Aus der gestrigen bereits erwähnten Schlußsißung (38sten) der holsteinischen Stände- versammlung entnehmen wir Folgendes: Dec Präsident gab zuerst der Versammlung einen Ueberblick über ihre Thätigkeit, er- wähnte der 24 Vorlagen, welche die Versammlung einer Prüfung unterzogen hatte, der Propositionen, welche gestellt, der Bedenken, welche erstattet, und der Petitionen, welche bei der Versammlung eingereiht waren. Unter den Petitionenwaren 2800 politische Adressen gewesen, Es sei ein nicht unerfreuliches Zeichen, daß die Versamm- lung bemüht gewesen, sich bei ihrer Arbeit den Wünschen und Ansichten, welche früher von der Regierung auêgesprochen waren, möglichst anzuschließen. Jn dieser Beziehung sei hervor- zuheben, daß {on im Jahre 1851 von der Regierung ein Plan ZUr A ave E A Monarchie vorgelegt worden, i r “v Betsämmiiinry- [nue Lurswronesn ‘unv Je B A S gegen o elde jet Ausstellungen gemacht _toUr- den. Es sei den Landtagen gegenüber der Repräsentation LAES marfs und Schleswigs solche Gleichberechtigung eingeräumt, us Geseßesvorschläge, welche gemeinschaftliche Angelegenheiten rv tráfen, von jeder dieser Landesvertretung abgesondert Es A s{lußnahme behandelt werden sollten Es war E Pren gur Vorbereitung der Geseßgebung vorg: schlagen, daß Ausschüsse ge der Landesvertreiung sih in gleicher Zahl vereinigen ine Wenn dieser Plan von Seiten der holsteinischen S daß Zustimmung gefunden, #0 habe es darin feinen Grund gehabt, E mit jenem Plan eine nahe Verbindung Schleswigs mit S E E wie man sie im Allgemeinen durch den Ausdruck B Ado bezeichnen pflege, verbunden gewesen ; nun sei zwar die Z C ration Schleswigs dur die Befanntmahung bom S ELEteA aufgegeben, im Uebrigen aber die Forde ungen der SO L Ditá und Gleichberechtigung ffehen geblieben. Wenn ems Edt der Regierung nicht abgeläugnet werden könne, (0 an I fammlung glauben dürfen, daß ets Anerkennung finden w urde, ! sie in wesentlihen Punkten zurückgegangen auf nrn, gro ini nit vielen Jahren von der Regierung selbst aus hegangen: Es A der Erlasse der Königlichen Gesandten zu Wien un? A0 1857 gedacht werden, an welche sich die Hoffnung getnür t hade, V dur eine vorläufige Verfügung die Znteresen e Fig t sichergestellt werden. No ein Gesichtspunkt E &3 habe fich über das Ret in T ánemark ¡und D verschiedene Ansicht geltend ‘gemacbt, die D ide Anfichten hätte zu einem Kampf ge\uhrt, 2s Jl ® viel edles Blut vergossin und wir auf [Cne habe geglaubt, für sein Ret zu (AmPeR » An die Vie man habe

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Division fion, athenow.

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