1859 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dén b r Haudel, Gewerbe und: öffentliche Ministerium für Ha cbeiteu.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in der mit dem Königlichen Gewerhbe-Jnstitut verbundenen Musterzeihnen-Schule für das kommende Sommer- Halbjahr beginnt mit ‘dem 2. Mai d. J. Diejenigen jungen Leute, welche die vorgenannte Schule besuchen wollen und den Bedingun- gen des §. 11 des Reglements vom 8. September 1856 ver- öffentlicht in Nx. 223 des Staats-Anzeigers vom 21. September 1856 entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung

1) des Geburtsseins,

2) des Confirmations\cheins,

3) des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse über genossenen Privat-Unterricht,

4) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß fie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen.

bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens den 1. April d. J. schriftlich zu melden.

Das Unterrichtsgeld i halbjährlih mit 12 Thlr. für sämmt- lihe Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerhbehauses zu entrichten.

Berlin, den 8. Februar 1859.

Der Geheime Bau-Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe - Jusftituts. :

Nottebohm.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Preisbhewerbungen bei der Königlihen Akademie der Künft e,

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Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen Akademie der Künste ift für Architekten beftimmt.

Jür die Zulassung bedarf es der Nachweisung der exrforder- lichen Studien bei der Königlichen Bau - Akademie oder des Zeuge nisses eines. ordentlichen Mitgliedes der Akademie der Künfte. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem Directorium der König- lihen Akademie der Künste bis zum 7. Mai, 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein.

Am Montag, den 9. Mai, früh 7 Uhr, wird den vom afa- demischen Senate zugelassenen Bewerbern die Prüfungs - Aufgabe und am Donnerstag, den 12. Mai, die Hauptaufgabe mitgetheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akademie findet am 14, Mai ftatt.

Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon- kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom 16. Mai bis zum 15, August d. J., wo die fertigen Arheiten abgeliefert werden.

Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reise- Stipendium von jährlih 750 Thlr. für zwei auf einander folgende Jahre, erfolgt in öffentlicher Sißung der Akademie am Geburts- tage Sr. Majestät des Königs, am 15. Oktober d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen Ehrenpreis,

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* Die diesjährige Bewerbung um den Preis. der Mi chael- Beerschen Stiftung ist für Werke der Bildhauerei beftimmt, Theil nehmen können nur Künstler jüdischer Religion.

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Aka-_ demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es auc an- heimgeftellt bleibt, ob fie eine Ausführung in Relief oder in runder ge vorziehen; nur müssen Reliefs, um zuläsfig zu sein, eine

öbe von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein. Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arhbei- ten erkennbar sein.

_Der Termin für die Ablieferung der für diese Konkurrenz bestimmten Kunstwerke ist der 15. August d. J, und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein :

1) daß der namentli u hezeihnende Konkurrent fih- zur: jüdi- schen Religion D, k Alter von 22 Jahr Mei E und Zögling einer deutschen Kunst-Akademie. if;

2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbs er- funden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden if, in welcher Rückfiht jedoch eine nachträglihe Prüfung nôthig befunden werden fann.

Vorläufige Meldungen zu dteser Konkurrenz find nicht er: forderlich. U

Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Studienreise nah Rom, erfolgt ebenfalls am 15. Oktober d. J. in der öffentlichen Sißung der Akademie zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs,

Berlin, den 28. Februar 1859,

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Vice-Direktor.

De. E. H, Loellen, Geh, Regierungs-Rath, Professor 2c, Secretair der Akademie der Künste,

Besuch-Ordnung für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich die Gemälde-Galerie, die Skulpturen«-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps-Abgüsse,

die Sammlung der Handzeihnungen, Miniaturen und Kunsftdrucke,

die historishe Sammlung der neueren Zeit und der Modele von Bauwerken, Denkmälern u, st. w.,

die Sammlung. der fleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit,

die Sammlung für Völkerkunde,

die Sammlung der nordischen Alterthümer,

die Sammlung der ägyptischen Alterthümer,

im neuen Museengebäude,

find für den Besuch des Publikums geöffnet:

Sonnabends und Montags in den 6 Wintecmonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr, Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anftändig Gefkleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar dur den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Freie treppe aus ohne Weiteres gestattet, Doch werden Kinder unter 10 Jahren gar nicht , Unerwachsene aber nur in Bee gleitung. älterer Personen zugelassen,

Mittwochs, Donnerstags und Freitags is der Besuch der Königlichen Museen ausschließlich denjenigen Einheimishen und Fremden vorbchalten , welche die Samm- lungen zu Studien irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der in 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir- Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet, Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

Am Dien stag jeder Woche, so. wie an den kficchlichen Feiertagen, nämlih an beiden Fesitagen des Ofter-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage , Char- freitage und Bußtage, find die Königlichen YVtuseen gé- \hlofsen,

5) Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienflpflicht irgend ein Geschenk an zunehmen.

Berlin, den 3. Februar 1859.

Der General-Direktor der Königlichen Museen, von Olfers.

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Finanz-Ministerium. Hanpt-Vérwaltüng der Staats\schuldeu.

Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 betref-

fend dieErsahleistung für die präfludirten Kässen-

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Zahre 1848.

Gese vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100, S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (StàäatsAnzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. Septetüber 1857 (StäatsAnzeiger No. 216.S. 1783).

Durch unsere mehrfach veröffentlihten Bekanntmachungen vom 99. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Per- sonen, welche Kassen - Anweisungen vom Jahre 1839 und Dar: lehus- Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf dés auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen eingereiht haben, zur Empfangnahme dés ihnen in Gemäßheit des Gelde vom 15. April 1857 zuftehendèn Ersaßzes aufgefordert worden.

__ Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachiet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbft, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs- Haupikássen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht än diejenigen Personen, welhe noch Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Jahre 1848 befißen, die ernéueté Auffordèrung, dieselben béi der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Exsaßleiftung einzureichen.

Berlin, den 26. Januar 1859.

Hauyt-Verwaltung der Staats-Schutden.

Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Personal-Veränderungen in der Armee.

P Portepee - Fähnriche e.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 8. März. ; ; Prinz Eduard zu Salm-Horstmar, als Sec. Lt. à la guite des

14. Hus. Regis., vorläufig ohne Patent, angestellt, Abschiedsbewilligungen 2.

Den 5, März. j v. Sanden, Hauptm, a. D. zuleßt Comp. Chef im 1. Inf. Regt,

Tobrer des Hafen-Gendarm. Kommand. in Memel angestellt. Kaufs als r i M O. LeAt 518 suite des 8. fomb. Reserhe-Bats., ber Charaftrr als Hauptmann verliehen. _&rhr: y. Goldstein-Berge, Hauptm. a. D. , zuleßt Pr. Lt. im 39, Jnf. Negt. , Aussicht auf Civil-

"4 rtheilt, versorgung erly Den 8. März.

; n, Feldjäger mit dem Charakter als Sec. Lt, bom teiten- den U, L ägUscbieten und als Seconde - Lieutenant zu den beurlaubten Offizieren 2. Aufgeb. des 3. Bats. 29, Landwehr - Regiments übergetreten. Gärtner, Oberst a. D., zuleßt Jnspecteur der 9. Festungs- Inspection, mit der Armee-Uniform und Pension zur Dispósition gestellt. v. Diezelsky, Oberst 2 la suite des 2. Jnf. (Königs-) Regts. R be- auftragt mit der Führung dieses Regts., v. Lenz, Oberst und Commdr.

des 24. Inf. Regts, Köhler, Oberst und Kommandant von Spandau,

¿ mit dex Armee-Uniform und Pension, v. Wostrows ky, Oberst- E Commdr. des 7. Hus. Regts., als Oberst ausnahmsweise mit der Regts.-Uniform, jedo mit Schulterstücen in Silber, anstatt in s{chwarz

und Silber, und Penfion, zur Disp. geftellt. | Bei der Land wehr: Den 3. Mär

3. v. Kleist, Pr. Lt. von dek Râvall. 2. Aufg. des 3. Bats. 9, Regts.

als Rittm, mit der Uniform dées 3. dw. Drag. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2, April 1857 géträgen wurde, der Ah-

\ch{ied ertheilt, Militair Beamte Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Hen 11. Februar.

Schüße, Kasernen-Juspektor in Berlin, nach Görliß, Geißler,

n in Küstrin, as Kastrnén - Juspektor nah Berlin, Lehmann, Lazareth - Insbektor in Münftér, nach Küstrin verseßt. Himj e, ehemäliger Feldwebel, als interimistishet Lazareth -Jispéktor ín Münster angestellt.

Den 26. Februar.

Heller, Depot - Magazin -Verwalter, mit Wahrnehmung der Eon- trolleurstelle bei dem Proviant-Amte in Colberg beauftragt, zum Proviant- Amts-Controlleur ernannt.

Í _ Den 28, Februar,

Hoernigk, Registratur : Assistent bon der Jntendántur I. Armee- Corps, von der Dienstleistung béim Kriegs - Minifterium entbunden und zur Juténdantur VIl. Armee-Corps verseßt.

Du rch Allerhöchste Kabinets-Ordre.

G : Den 8. März. Heise, Zahlm. vom 3. Bat. 16. Ldw. Regts., bei seiner Penfioni- rung Ausficht auf Civilversorgung ertheilt.

N ichtamtliché s.

Preußen. Berlin, 19. März. Se, Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute zu Fuß die erfte Frühjahr8- Parade Über die hier garnisonirte Garde -Kavallerie und reitende Artillerie ab

Jn der heutigen (23.) Sihung des Hauses der Ab geord - neten wurde der Etat der Eisenbahn - Verwaltung berathen. Bei der Debatte über den Amortisations - Fonds handelte es fi um Befürwortung der Aufhebung des §. 6 des Eisenbahngeésehes, wogegen fih der Herr Händels - Minifter erklärte, indem zur Zeit das Staats-Minifterium einfiimmig gegen dié Aufhebung sei.

Baden. Karlsruhe, 17. März. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin fläd heute Mittag nah Berlin abgereist, um einige Zeit dort zuzubringen und der Feier des Geburtsfestes Seiner Königlichen Hoheit des Prinz - Regenten im Kreise der Königlichen Familie anzuwohnen. Vor der Abreise haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Großherzoglichen Staatsministerium in gestern äbgehältener Sihung die erforderlißen Vollmächten zur Fortführung der RNe- gierungsgeshäfte für die Dauer Höchftihrer Abwesenheit zu er- theilen geruht. (Kärlsr, Ztg.)

ge7urBnen “ofrenrllthfn S1gung “Ke Adgrvr naer heir jan Od géheime Berathung betreffs der Uebergabe der Adresse stätt, welchér beschlossen wurde, daß die heiden Katiimer- Präsidenten, Graf v. HegnenbergeDux und De. Weis, wegen der Annahme óbêt Nichtannahme derselben an Se, Majestät den König abgeordnet werden sollen), Jm Falle einer béjahenden Añtwörkt wird die Dé- putation, welche die Abréssè zu überbringen hat, üoch bésönders bé- stimmt werden. (N. N.)

Großbritannien und Irland. London, 177. März: Jn der gestrigen Unterhaus-Sißung wurde auf Antrag Lord F. Nussell?s der die Neform der Bankerott-Gesezgebung betreffende Gesetze Entwurf zum zweiten Male verlesen. Die Meuterei-Bills für Heer und Flotte, so wie dié auf die Grafschaftsgerichte bezügliche Bill wurden zum

dritten Male verlesen ünd gingen dur. : An der heutigen Unterhaus-Sihung erklärte déèr Schaßkanzlér

im Namen der Regierung, dieselbe wolle in ihrex Réforit:Bill das Stimm- recht zu Gunstén der 40:Shilling-Freisassen fortbestehen lassen und ihnen gestatten, sowohl in den Städten, wie in den ländlichen Bezirken zu

wählen. E M ‘Aus Cork telegraphirt man, daß die Grand Jury gestern

die Anflage gegen 9 angebli®e Mitglieder geheimer Gesellschaften gutgeheißen, also dieselben vor das Geschworenengeriht zu fiellen hefohlèn hat. : N |

f ee 12, März. Der neue Lord-Ober-Commissair hat eine gemischte Kommission zur Einführung von Verwaltung8-Reformen

eingeseßt.

raufreich. Paris, 17. März. Der y Moniteur mel- det : Ses egt am Sountag, 20. März, über die Kaiser- garde auf dem Marsfelde um 1# Uhr Revue halten. Die auf diesen Tag anberaumten Audienzen werden bis zu derselben Stunde am Moùntage verschoben.“ Bei der Rebue der Kaisérgärde am Sonntag sollen 30,000 Mann aufmarshiren. E Da England sein Mittélmeer-Geschwader um zwei neue Linien- schie vermehrt hat, so wird auch das französische Geschwader im Mittelmeer durch den „Turenne“ und den „Dugueselin verstärkt ett Dekret vom 16. März werden die Ünténschiffs-Capitaine Touchard, Gouvérteur bon Guadeloupe, und Dépouÿ, Vaitgtier des Rathes für die Marine-Arbeiten, zu Contre - Admiralèn bef E dert. Durch ein Dekret von demselben Tage werden fünf Srege \ ten-Capitaine zu Linienschiss8-Capitainen, so wie zehn Schisss-Bieule-

nants zu Fregatter-Capitäinen ernannt.