1859 / 109 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nothwendigkeit hervor, nun au diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche in solhen Fällen drohender Verwickelungen und inmitten der Rüstungen benachbarter Staaten die Rücksiht auf die eigene Sicher- heit gebieterish fordèrt. Die königliche Regierung hatte in berechtigten Friedenshoffnungen diese Schritke, deren eventuelle Nothwendigkeit früh in's Auge gean war, einige Zeit hindur verschoben; aber mit dem wa{senden Ernft der Situation erschien ein längeres Zögern nicht mehr zulässig: Judem sie zur Ausführung ihrer Beschlüsse \{ritt, mußte der erste Gegenstand ihrer Sorge die Sicherung Deutschlands sein, Jn diesem- Sinne ordnete fie in der zweiten Hälfte des vorigen Monats Marschbereitschaft für denjenigen Theil ter Armëée an, welcher das preußische Bundes-Kontingent bildet, und stellte GE den darauf einstimmig zum Beschluß erhobenen Antrag am Zundestage, daß sämmtliche Bundes-Kontingente ebenfalls in Marsch- bereitshaft gesekt werden möchten.

Preußen ist durch diesen Schritt aus seiner bisherigen Stellung nicht herausgetreten. Der rein defenfive, die Sicherheit des eigenen S vos und Deutschlands bezweckende Charakter desselben lag deut- ih vor.

Der Entschluß zu - diesem Schritte hinderte daher auch die königlide Regierung nicht, in der angelegentlichsten Weise an dem lezten Versuch einer Vermittelung Theil zu nehmen, welcher, von England ausgegangen, darauf beruhte, daß eine allgemeine Entwaffnung eintrete, daß ‘die Ausführung durch Kommissare der fünf Großmächte und Sardiniens geregelt werde, und daß alle italienishe Staaten in einer, dem auf dem Kongresse zu Laibach beóbachteten Verfahren entsprechenden Weise zu dem beabsichtigten Kongresse eingeladen werden sollten,

Die hierüber zwischen den vier Kabinetten von Berlin, London, St. Petersburg und Paris erzielte Verständigung und die dur die Vorstellungen Englands und Frankreihs erwirkte Adhäsion Sar- diniens erweckte noch in der leßten Stunde eine erfreulihe Ausficht auf das Zustandekommen des Kongresses. Jedoch auch diese Hoff- nung und mit ihr alle Aussi@t auf Erhaltung des Friedens ver- {wand bald,

Oesterreich hatte zwar kurz vorher, sowohl in London, wie in Berlin, im engsten Vertrauen zu erkennen gegeben, daß es an die bisherigen Verhandlungen keine Hoffnungen mehr knüpfen fönne, und daß es daher mit der Absicht umgehe, an Sardinien direkt ein Ultimatum auf sofortige Entwaffnung zu ftellen,

Preußen und England hatten jedoch dem österreichischen Hofe in seinem eigenen, wie im europäischen Julteresse von einem Schritte auf das Dringendste abgerathen , dessen einziger voraus- fihtliher Erfolg der Krieg sein mußte. Sie rehneten mit Be- ftimmtheit auf den Erfolg ihrer diesfälligen Vorftellungen, nach- dem der oben erwähnte Vorschlag Englands auf allgemeine, dem Kongresse vorangehende Entwaffnung und zugleich auf Zulassung sämmt- licher italienishen Staaten nah dem Vorgange des Laibacher Kon- gresses, die Zustimmung aller anderen betheiligten Mächte erlangt hatte, und nur noch des Beitrittes Oesterreichs bedurfte. Es mußte deshalb auf's Lebhafteste überraschen, daß Oesterrei, An- gefichts dieser, dem Zustandekommen des Kongresses günfligen Lage, dem Englischen Vorschlage seine Zustimmung versagte, selbs unter solchen Umständen das beabsichtigte Ultimatum ohne Verzug wirk- lid abgehen ließ.

Damit if die bisherige Differenz in ein neues Stadium ge-

treten, Preußen hat sib für verpflihtet angesehen, seinem Be- dauern und seiner Mißbilligung des von Oesterreih unter diesen Verhältnissen gethanen Schrittes in Wien Ausdruck zu geben. England und Rußland haben gegen das Verfahren Oefterreichs Protest eingelegt. Frankreich endli hat erklärt, daß es in dem bewaffneten Einmarsch Oefterreihs in Piemont einen Kriegs- fall für fi selbst erblicke, und es hat, dem Verlangen Sardiniens entsprebend, ein Hülfsheer zur Unterftüguug des ihm befreundeten und alliirten italienishen Staates entsendet, Der Krieg zwischen Oesterreich einerseits und Frankreih und Sardinien andererseits hat seitdem begonnen, _ Gegenüber diesen ernsten Thatsachen und den möglicherweise fich an fie knüpfenden Eventualitäten hat die königlihe Regierung ihre eigene Stellung und ihre Pflichten gegen Preußen, wie gegen Deutschland einer erneueten, eingehenden und gewissenhaften Prüfung unterziehen müssen.

Sie hat dabei keine Veranlassung gefunden, eine andere Nich- tun einzunehmen, als diejenige ist, welche ein den veränderten Um- ständen entsprehendes Festhalten an ihrer bisherigen Stellung in fich begreift. ür den Augenblick zwar hat eine direkt vermittelnde Action für Preußen so gut, wie für die anderen Mächte aufgehört. Ni&tsdeftoweniger aber wird Preußen nah wie vor an-der Auf- gabe festzuhalten haben, wie früher zur Erhaltung, so jeyt zur Wiederberftcllung des Friedens thätig zu sein.

Wie es aber bis auf die jüngfte Zeit herab die Mittel hier- für aussch@ließlich innerhalb des Gebietes diplomatisher Unter- bandlung gesucht hat, so wird es, seitdem die politishe Tagesfrage in ihr jeßiges Stadium getreten if, bis zur Erreihung jenes 2Zweckdes zur Unterfiüßung sciner kiploinatishen Action einer be-

waffneten Stellung nicht entbehren können. Von diesem Gesichts, punkte ausgehenb , ‘hat die königlihe Regierung der neuesten Wendung der Dinge gegenüber bereits die Anfangs nur für das preußishe Bundes - Kontingent angeordnete Maßregel dex Marschbereitshaft auch auf die. übrigen sech8 Armee - Corps deg Heeres ausgedehnt. Damit fie aber diese Stellung behaupten und je nach Umständen ihr eine angemessene Erweiterung verleihen, au) die vorhandene Marine wehrhaft mahenund zum Schuße der Küsten das Nothwendige vorsehen könne, wendet fie sich Behufs der Be- willigung der entsprehenden Geldmittel vertrauensvoll an die Ver- tretung des Landes.

Sie wünscht die beantragte Bewilligung einzig und allein zu militairishen Zwecken. Sie wünscht dieselbe, um diejenige Stellung arb erhalten zu fönnen, welche fie ia den Stand seßt, die doppelte Aufgabe zu lôsen, die Preußen bei der jezigen Weltlage fih zu stellen hat: einmal und vor Allem für den Schuß und die Sicherheit Deutshlands Sorge zu tragen und sodann über die Aufrechthaltung der nationalen Jnteressen und insbesondere des europäishen Gleihgewihts zu wachen, sofern dieses lehtere dur den Gang der Ereignisse in E gestellt werden sollte,

Der Haupt - Etat der Militair - Verwaltung enthält nur die Ausgaben, welche dur die Friedensstärke der Armee bedingt wer- den, weshalb erforderlich ist, die weiter nöthigen Mittel besonders zur Verfügung zu stellen. :

Zunächst bieten sih hierzu die Bestände des Staatsshaßes und die verfügbaren Mittel der General-Staatskasse, lehtere in den Uebershüssen des Staatshaushaltes für das Jahr 1858 bestehend, dar. Diese Mittel werden zwar ausreichen, die Armee in Kriegs- bereitschaft zu seßen; die vorgeschilderte Lage der Verhältnisse er- heisht aber, fi s{chon gegenwärtig diejenigen Mittel zu fichern,

Maßregeln nothwendig werden.

Die Staatsregierung hat demnach in dem mit A. bezeichneten Geseßzentwurfe beantragt, sie zu denjenigen außerordentlichen Aus- gaben, welhe durch die angeordnete Kriegsbereitshaft und dur die etwa erforderlichen weiteren militairischen Maßregeln veranlaßt werden, so wie dazu zu ermächtigen, zur Deckung dieser Ausgaben die Bestände des Staatsshaßes und die verfügbaren Mittel der General-Staatskasse zu verwenden, den Mehrbedarf aber durch Auf- nahme einer verzinslichen Anleihe bis zum Betrage von 40 Millionen Thalern zu beschaffen.

Die Staats - Regierung wird von diesen Bewilligungen nur insoweit Gebrauch machen, als es nach sorgsamer Erwägung der Verhältnisse für nothwendig erachtet werden muß, und es ift des- halb im §. 3 des Geseßzes angeordnet, daß über die Ausführung desselben dem Landtage bei seiner nächsten Zusammenkunft Rechen- schaft gegeben und, soweit alsdann das Geseß noh nicht zur Aus-

führung gekommen ist, über die Fortdauer der ertheilten Ermächti- Y "migung des unter C. beigefügten Geseh - Entwurfes in den Stand

gungen im geseßlihen Wege bestimmt werden soll,

Wegen Ueberweisung der Anleihe an die Haupt - Verwaltung der Staats-Schulden und wegen Amortisation derselben werden für jeßt Bestimmungen nicht zu treffen sein, theils weil noch nit zu übersehen, in welchem Umfange von der Anleihe Gebrauch gemacht werden wird, theils und hauptsächlih, weil es wünschenswerth ift, der Staats - Regierung unter den dermaligen s{hwierigen Verhält- nissen hinsichtlich der Modalitäten, unter welchen die Anleihe auf- zunehmen, freie Hand zu lassen,

Bei den vorstehend gemachten Vorschlägen hat nicht unerwogen bleiben fönnen, einerseits, daß die Ausführung des unter A. beige- fügten Gesezes eine neue erheblihe Belafiung der Staatsfonds zur Folge haben wird, andererseits, daß die gegenwärtigen politischen Zustände auf die Erträge der Staats-Einnahmen einen ungünstigen Einfluß äußern werden, dergestalt, daß auf die Erfüllung der Einnahme-Ansäte des Etats für das Jahr 1859 nicht wird gerechnet werden dürfen. Es ist deshalb bereits Anordnung getroffen worden, daß die etatsmäßigen Ausgaben, insbesondere die zu extraordinairen Bedürfnissen bestimmten Verwendungen, auf jede irgend zulässige Weise beschränkt werden,

Neben den auf die Verminderung der Ausgaben gerichteten Bestrebungen darf die Renenus niht unterlassen, Maßnahmen in r ale: zu bringen, welche die Vermehrung der Einnahmen hbe- zwecken.

Zunächst soll diesem Zwecke der unter B. beigefügte Geseß-Ent-

wurf dienen.

Im §. 1 desselben wird die Aufhebung des §. 6 des Gesetzes vom 30. Mai 1853, betreffend die von den Eisenbahnen zu ent- rihtende Abgabe, in Vorschlag gebracht, so daß der Ertrag der Abgabe und die Zinsen und die Dividenden von den bereits ange- kauften Actien einstweilen nicht zur Amortisation der in dem Eisen- hahn-Unternehmen angelegten Kapitalien verwendet werden, sondern für jezt den allgemeinen Staatsfonds zufließen sollen,

Hinsichtlich einiger Eisenbahnen, nämlich der Magdeburz-Leip-

ziger, der Berlin-Anhalter, der De M Ma und der Bexrlin-Ham-

burger Bahn, stehen dieser Maßregel Staatsverträge entgegen, und

l heils

den belaufen sich auf 301,376 Thlr. T ghersteigen den im Etat für 1859 verans j zinsung der Cautions-Kapitalien von 300,400 Thlr. bereits um den T Betrag von 976

f

E i

E insen des von der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden verwal- D seten Cautions-Depositums vollständig an die allgemeinen Staats-

F Bedenken quch besonders deshalb als zweckmäßig, | : wärtigen Verhältnissen nicht gerechtfertigt, beziehungsweise geboten erscheint, die bezeichneten Staats - Einnahmen, wie bisher, zur An-

i ‘ht erlassenen Gesezes wegen anderweitiger Einrichtung des welche für den Fall einer größeren Ausdehnung der militairischen f : noh nicht erlas seß 9 3

4 sei, großen Verluste zu

Umständen genügen werden, die unvermeidlichen außerordentlichen | Bedürfnisse zu decken, und sie muß es daher {hon jeht für ihre + Pflicht erachten, für den Fall, daß Preußen genöthigt sein sollte, fi unmittelbar an dem Kampfe auh noch die Steuerkraft des F spruch nehmen zu können.

fleuer und zur Mahl- und Schlachtsteuer erheben

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at daher hbinsichtlih dieser Bahnen bei der Bestimmung des raglihen Gesehes für jeßt belassen werden müssen. :

f Die Einnahmen an Eisenbahn - Abgabe und an Zinsen und | | Hividenden der seither angekauften Actien find im Etat für 1859

| “4 887,035 Thlr. veranschlagt, wovon auf die vorerwähnten vier Ba nen etwa 318,900 Thlr. treffen und demnach den allgemeinen * Staatsfonds etwa 568,100 Thlr, zufließen würden, sofern die ver- * anshlagten Beträge aufkommen. |

h qm §. 2. desselben Geseh - Entwurfs ift bestimmt, daß die

es h

* (ands abgeführt werden sollen, wie es bisher schon hinfihtlich eines derselben, nämli eines Betrages von 100,000 Thlr., durch n Staatshaushalts-Etat angeordnet ist.

vorhandenen Effekten-Bestän- 3 Sgr. 9 Pf. jährlich und lagten Bedarf zur Ver-

Die Zinsen von den gegenwärtig

Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., umsoweniger dürfte die be- absichtigte Maßregel, durch welche den allgemeinen Staatsfonds ine neue sichere Einnahme von über 200,000 Thlr, zugeführt wird,

nden. : O a ainooei des Geseßz-Entwurfes empfehlen fich aber weil es unter den gegen-

Kapitalien zu verwenden. im §. 2 bezeichneten Maßrege! Emanation des von dem Landtage

[egung von Bei der daß von der

ist davon ausgegangen, genehmigten, jedoch

mts- und Zeitungs-Cautionswesens für jeßt Abstand zu nehmen was {hon deshalb als nothwendig fih ergiebt, um die ‘vermeiden, welhe durch die Behufs Zurück- zahlung erledigter Cautionen erforderliche Veräußerung der dem Cautions-Depofitum gehörigen Effekten entstehen würden.

Tam APRE T wit E

darf sich jedoch niht der Hoffnung

Die Staats-Regierung : bezeichneten Hülfsmittel unter allen

hingeben, daß die vorstehend

zu betheiligen, Fürsorge zu treffen, Landes in erhöhtem Vaße in An-

Die Staats - Regierung beantragt deshalb , sie durch Geneh-

zur Einkommen- und Klassen-

einen Zuschlag von 25 pCt. j; zu können.

zu segen,

Jm Hinblick auf die außergewöhnlichen Verhältnisse, in welche

f

máßige anzuerkennen sein. 3 F gierung geglaubt, Behufs der vorzeshlagenen Steuer - Erhöhung

her Staat nah eingetretener Mobilmahung der Armee verseßt

. E fich als unbegründet herausgestellt hat.

wird, dürfte die Forderung, wie fie mit dem vorgedachten Geseß- Entwurf an die Steuerkraft des Landes geftellt wird, nur für eine Umsomehr hat aber die Staats - Re-

einstweilen, ebenso wie es bei. den mit dem Gesez vom 20. Maî 1854 vorübergehend eingeführt gewesenen Steuerzuschlägen geschehen, nur die persönlichen direkten Staatssteuern nebft der mit denselben

verbundenen Mahl- und Schlachtsteuer ins Auge fassen zu dürfen. Die hierbei zu beachtenden Verhältnisse haben fich seit dem vor- E gedachten Jahre nicht verändert. E Jn der fcaglichen Beziehung kann daher der Hauptsache na nur auf die Gründe, welche für die Staats - Regierung damals E leitend gewesen waren und auf die darüber im Schooße der T Landesvertretung selbs gepflogenen Verhandlungen Bezug genommen * werden. Es tritt hinzu, daß fich der diesfällige Aufbringungs-Modus * bei der Ausführung während eines zwei und einem halbjährigen Zeit * raume, und ungeachtet der bedrängten Lage, in welcher ein großer Theil # der Staatsangehörigen fi während dieie Zeit aus Veranlassung der damaligen Theuerung aller Lebensbedürfnisse befand, als zweckmäßig ewährt hat, die erhöhten Steuerbeträge überall mit Leichtigkeit und obne rhebliche Ausfälle eingezogen worden find, und die von einigen Seiten gehegte Besorgniß, daß die den unteren Stufen der Klassensteuer F angehörigen Steuerpflichtigen, sowie die minder wohlhabenden Ein- wvohnerklassen der mahl- und \{lachtsteuerpflichtigen Städte von der E erhöhten Steuerlaft in drückender Weise betroffen werden möchten, | Ob nitt aber bei länger ondauerndem und fteigendem Bedarf demnächst Behufs Anschaffung des lehteren denno zu anderen Mitteln, eventualiter zu welchen zu 5 greifen sein dürfte, wird seiner Zeit in sorgfältige Erwägung ge- E zogen werden.

1) bei der fklassifizirten Einkommensteuer auf. 2) d Klassensteuer auf Feb

Oen Thlr., 3) Ma lIeReO a1, is ¿uind Zar CiTN

836,000 1,270,000 1,300,000 ,

zusammen auf 14,431,000 Thlr. Werden von diesem Betrage die darunter befindlihen Zuschläge für die Justizkosten in der Rheinprovinz mit zusammen 35,000. in Abzug gebracht, so verbleiben noch TT.396.000 Cyr.

Die Erhöhung dieses Betrages um 25 pCt. auf den Zeitraum von einem Jahre wird daher eine Mehr - Einnahme von 3,599,000 Thalern gewähren,

Berlin, im Mai 1859.

Alexander von Humboldt if gestern Nachmiitag halb drei Uhr im neunzigsten Lebensjahre nah einem kurzen Kranken- Lager eines sanften Todes verschieden.

6. Mai. Das Post-Dampfschiff „Geiser“, aus Kopenhagen am 5. d. M. abgegangen, if in Stettin heute Vormittag mit 9 Passagieren, darunter der Admiral von Dahlerup, ciidéttoffen: Hessen. Kassel, 6. Mai. Jn der heutigen öffentlichen vit der Zweiten Kammer ward der Geseh-Entwurf: „Die Ge- bühren des Actuariatspersonals bei den Untergerichten betreffend“, auf Antrag des Rechtspflege-Ausschusses im Ganzen abgelehnt. In der hierauf gehaltenen vertraulichen Sißung soll, dem Vers nehmen nah, dur hohe Staatsregierung die Mittheilung erfolgt sein, daß von den behufs eventueller Mobilmachung des Heeres ohnlängft bewilligten außerordentlihen Mitteln alsbald werde Ge- brauch gemacht werden müssen, sobald Seitens des deutshen Bun- e f Aufforderung zum Ausmarsche unserer Truppen erfolge. (Kass. Z.)

Darmstadt, 5. Mai. Heute in aller Frühe traf

der Herzog von Nassau hier ein, um den Prinzen Friedrich von Württemberg zu besuchen. Der Herzog machte auch einen Besuch am Großherzoglichen Hofe und reiste sofort wieder ab. Auch Prinz Friedrich kehrte noch Vormittags nach Stuttgart zurück. Oesterreich. Wien, 6. Mai. Die heutige „Wiener Ztg.“ veröffentlicht wiederum Ergebenheits-Adressen der Städte Pefth und b Hd so wie eine Reihe von patriotishen Gaben für KriegS- wede. : Auf Allerhöchste Anordnung Sr. K. K. apostolischen Majestät hat für die Dauer der Abwesenheit des Erzherzog-General-Gouver- neurs Albrecht der zum Stellvertreter bestimmte FML. Graf v. Haller sowohl in militairisher Beziehung, als rüdfihtlich des Gouvernements die oberste Leitung im Königreihe Ungarn Über- nommen.

Tri eft, 4. Mai, Die-preußishen Majestäten werden Sonns abend, den 7, Mai, mittel Lloyddampfer hier eintreffen. (Wien. Z.)

Der Feldzeugmeister Graf von Wimpffen, Kommandant der I. Armee, hat unter dem Z3ten d. folgende Bekanntmachung an die Bewohner Triest s und des illirischen Küsftenlantes erlassen:

„Se. Majestät unser erhabener Kaiser und Herr haben die Vertheidi- gung dieses Landes gegen allfällige Angriffe des Feindes mir anzuver- trauen geruhi. Jh bin daher unter Euch gekommen und unterziehe mi um so freudiger dieser Aufgabe, als es sih um den Schuß eines Landes handelt, welches dem Herzen des Monarchen sehr theuer, für die Wohlfahrt des ganzen Reiches von hoher Wichtigkeit ift, und an welches fich überdies von meiner Seite die ange- nehmsten Erinnerungen knüpfen. Jch gebe mich der Hoffnung hin, daß Jhr au bei diesem Anlasse die unershütterlihe Anhänglichkeit an das erlauchte Kaiserhaus und jenes Vertrauen gegen mich an den Tag legen werdet, welches ihr mir zur Zeit, als ih mit der schwierigen Leitung der Administration des Küstenlandes betraut war, bewiesen habet. Jh werde bemüht sein, bei der Erfüllung der Pflichten meiner Misfion die Forde- rungen der gegenwärtigen Umstände mit Eueren Interessen und Eueren Gebräuchen in Einklang zu bringen und Euere persönliche Sicherheit so wie die Sicherheit Eueres Vermbgens zu wahren.“ :

Schweiz. Bern, 6. Mai. General Dufour ift zum Oberfeldherrn, Oberst Ziegler zum General - Stabs - Chef der schweizerischen Truppen ernannt worden. |

Belgien. Brüssel, 5. Mai. Das Haus der Abgeordneten hat heute die Disfusfion über das Wohlthätigkeits-Geseß begonnen. Die Verhandlung ward auf morgen vertagt. Die Kammer trennte sich, nachdem sie den erneuerten Handels - Vertrag mit Frankrei Ÿ durch 77 gegen 3 Stimmen obne Debatte genehmigt hatte. :

Großbritannien und Jrland. London, 5. Mai. Jhre Majestät die Königin ist geftern hier angekommen. Nachmit- tags war Ministerrath in der Amtswohnung des Schakfanzlers. Prinz Georg von Sachsen hat fih vorgestern in Southampton an Vord des vom Herzog von Oporto befehligten portugiefischen Krieg8dampfers „Bartholomeo Diaz“ begeben, woraus diese unter den üblichen Salutshüssen den Hafen verließ. | L

Die vom Prinzen Albert am 2, d. eingeweidte , nah ihm

icke bei ie bei Saltäsh den Metres - Ein-

genannte Brücke bei Plymouth, die bei Sa den D {nitt überspannt und nach Cornwall fährt, wird als das merk-

wúürdigste Brückenbauwerk Englands gerühmt, und foll in mander

4) » Sclachtfteuer

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